ich habe eine grundsätzliche Frage;
Wird das Masterstudium als Zweitstudium angesehen was die Gebühren angeht?
Und
Wie sieht’s aus, wenn das 1.Diplomstudium an der FH überzogen (aber erfolgreich abgeschlossen) wurde, muss man dann für den Masterstudium, die 650€ erneut bezahlen oder beginnt das wieder von neu.
Wird das Masterstudium als Zweitstudium angesehen was die Gebühren angeht?
Und
Wie sieht’s aus, wenn das 1.Diplomstudium an der FH überzogen (aber erfolgreich abgeschlossen) wurde, muss man dann für den Masterstudium, die 650€ erneut bezahlen oder beginnt das wieder von neu.