Zweitstudium / 650€

Dr Franke Ghostwriter
ich habe eine grundsätzliche Frage;

Wird das Masterstudium als Zweitstudium angesehen was die Gebühren angeht?

Und

Wie sieht’s aus, wenn das 1.Diplomstudium an der FH überzogen (aber erfolgreich abgeschlossen) wurde, muss man dann für den Masterstudium, die 650€ erneut bezahlen oder beginnt das wieder von neu.
 
Die Frage ist irrelevant. Es gibt in NRW z. Zt. keine Studiengebühren, die von der Studiendauer oder vom Erst- bzw. Zweitstudium abhängen. Entsprechende Informationen sind geschätzt circa. 5 Jahre alt.
Konkret werden an der FeU aktuell nur die Bezuggebühren in Abhängigkeit von den belegten Kursen und 11 Euro Asta-Beitrag fällig.
 
welche 650Euro meinst du?

Ich bin jetzt in Master auch angemeldet in FernUni und muss nur die Gebüren für die Moduel Bezahlen je nach dem wie viel module man belegt kostet es dann bis 320Euro/ Modul!! oder verstehe ich hier was falsches?
 
Wie gesagt, die 650 Euro Langzeit- und Zweitstudiengebühren gab es mal, aber das ist mindestens 5 Jahre her.
 
Ja, das war in der tat mal so. Irgendwann wurde das Studienkontengesetz in NRW eingeführt. Ab dem 1,5 fachen der Regelstudienzeit musste für jedes zusätzliche Semester 650 € bezahlt werden. Für Teizeitstudenten an der FernUni wurden 325 € erhoben. Dies war insbesondere für die relevant, die schon ein Studium fertig hatten und in Hagen das Zweitstudium machten. Das Studienkontengesetz wurde aber wieder abgeschafft (ich glaube 2005) und die Hochschulen in NRW durften Studiengebühren festlegen. Damit waren dann die 650 €, bzw. 325 € hinfällig. Das gibt es also nicht mehr.

Lieben Gruß!
 
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