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  • Hallo Nadine, bin aus dem Urlaub zurück. Ich habe nun bis auf die Prüfung des § 280 I BGB alles ausformuliert. Und die breche ich ja gleich zu Anfang wegen lex spec. ab!
    Weisst Du, ob ich eine Datei für eine PN hier hochladen kann? Du kannst nämlich gerne meine Ausführung lesen, wenn Du willst.
    Melde Dich einfach.
    LG
    N
    Nadine Aschoff
    Ich glaube das geht nicht :- ( wäre schön, wenn du mir die mal schickst, gebe dir dazu meine persönliche email: nad.hac@gmx.de
    Gebe dir dann natürlich sofort Rückmeldung.
    LG
    Habe die einzelnen Bereiche fast ausformuliert, weiss abr noch nicht genau wie ich überleite.
    Leider bin ich ab morgen früh bis zum 2.11. weg. Kann also erst dann wieder weitermachen. Heute bin ich am Kofferpacken, daher echt keine Zeit mehr. Dann gebe ich Dir aber gern meine Lösung.
    LG
    N
    Nadine Aschoff
    Das kenne ich nur allzu gut, ich habe einen 4 Monate alten Sohn, der mich mittlerweile oft von der Uni abhält, sodass ich zur Zeit immer nur abends ein bisschen was schaffe :- (
    Hallo
    Prüfst Du auf Gesch.besorg.vertr. oder reicht Maklervertrag § 652 + beim VersicherungsMV kommen besondere Pflichten dazu?
    Am liebsten würde ich Haftung aus § 98 HGB aus vertragl. Verpflichtung prüfen, bejahen, Hilfsgutachten dranhängen, mit mögl. Haftung aus § 280 I
    Einen Meinungsstreit zw. gesetzl. und vertragl. Haftung aus § 98 HGB, wenn ich eindeutig einen Vertrag zw. S und V habe?

    Meinung?
    LG
    buzhidao
    N
    Nadine Aschoff
    mein Obersatz lautet wie folgt:S könnte einen Anspruch auf Schadensersatz gegen V aus § 98 HGB haben. Hierfür müsste ein wirksames Schuldverhältnis zwischen S und V entstanden sein, in dem V als Versicherungsmakler tätig ist.
    Schaden und Kausalität prüfe ich getrennt voneinander, wobei es bei beiden nur ein Satz wird: Schaden in Höhe von 300.000 ist entstanden und zur Kausalität, dass sie halt besteht
    N
    Nadine Aschoff
    wie sieht denn deine Gliederung genau aus? ich hab auch so meine Schwierigkeiten, was das ausformulieren angeht, da fehlen mir ab und zu doch echt die Worte.
    Über das Mitverschulden hab ich mir noch keine großen Gedanken gemacht, aber so auf Anhieb würde ich es im Zusammenhang mit dem Verschulden des V prüfen, als Unterpunkt a) oder so
    N
    Nadine Aschoff
    Hallo,
    bist du wieder im Lande?
    Bist du schon fertig mit der EA?
    Ich hänge immer noch und dann ging seit Mittwoch mein Internet nicht mehr :- (
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