Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
[Studienservice-Team: Beiträge des Rechtsanwalts in diesem Thema]

Hallo,

hat noch jemand das Problem dass er aufrund eines falschen Taschenrechners durchgefallen ist?
Ich habe den Casio fx-991ES Plus diesen habe ich mir extra zugelegt weil er von einem anderen Lehrstuhl empfohlen wurde.

Bei diesem Lehrstuhl jedoch war er nun nicht zugelassen und ich bin deshalb durchgefallen.

Ich bin hier sehr enttäuscht da ich dies nicht gewußt habe das er nicht zulässig ist, ich ging davon aus wenn der Taschenrechner nicht Grafisch ist und nicht Programmierbar ist dass dies OK währe. So war es in allen Grundmodulen die ich geschrieben habe, es war nie ein Problem.

Hat wer noch das Problem?
Bringt ein Einspruch was?

Danke
Gruß
 
Also die Regelung bezüglich der Taschenrechner ist ja erst zu diesem Semester neu gekommen (nur noch 3 Modelle zulässig).
Mein Stand war allerdings, dass man nicht direkt durchgefallen ist, sondern dass ein abweichendes Taschenrechnermodell in einer Liste eingetragen wird, die man dann unterschreiben muss und dann erst das Prüfungsamt entscheidet. Die Klausur darf man dann aber trotzdem erst einmal schreiben.
Wie ist es denn bei dir genau gelaufen und wo hast du "geschrieben"?
 
Ich habe in München geschrieben und habe heute den Brief bekommen das ich aufgrund des Taschenrechners durchgefallen bin. Wobei nun wirklich keine Aufgabe dabei war mit der man hier etwas Betrügen konnte und schon 3 mal nicht mit einem nicht programmierbaren Taschenrechner wie ich ihn habe.
 
hmm ... das klingt nicht gut, aber ich fürchte, da kannst du nichts machen, außer nächstes Semester noch mal zu schreiben im 2. Versuch. Ärgerlich, aber nicht zu ändern und (sorry) auch ein bisschen deine eigene Schuld, weil die Änderung zur Taschenrechnerregelung schon seit 1 Jahr hier kursiert. Letztes Semester als Empfehlung mit dem Hinweis, dass es ab diesem Semester Pflicht ist.
Gräm dich nicht, das bringt ja nichts. Einfach nächstes Semester noch mal antreten. War doch eh ne recht harte Klausur dieses Mal soweit ich das hier gelesen habe, oder?
 
Rock2805,

ich habe in Düsseldorf geschrieben und dorf wurde extra darauf hingewiesen, dass der Gebrauch anderer Taschenrechner automatisch als Täuschungsversuch gilt.

Außerdem erscheint jedes Semester die Info 3, die im Vorfeld der Klausur auch gelesen werden sollte. Da sind wichtige Hinweise enthalten:

Bei bestimmten Klausuren ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt.
Ab dem Sommersemester 2013 wird die Auswahl der Taschenrechner auf die
folgenden drei Modelle begrenzt: Casio fx86, Texas Instruments TI 30 X II, Sharp EL 531.

Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farb
e, Batterie bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind
auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instr
uments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL, 531 XG, Sharp EL,
W531 XGPK.

Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modelreihen angehört.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Klausurvorbereitung.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf

Gruß
 
Hallo,

hat noch jemand das Problem dass er aufrund eines falschen Taschenrechners durchgefallen ist?
Ich habe den Casio fx-991ES Plus diesen habe ich mir extra zugelegt weil er von einem anderen Lehrstuhl empfohlen wurde.

Bei diesem Lehrstuhl jedoch war er nun nicht zugelassen und ich bin deshalb durchgefallen.

Ich bin hier sehr enttäuscht da ich dies nicht gewußt habe das er nicht zulässig ist, ich ging davon aus wenn der Taschenrechner nicht Grafisch ist und nicht Programmierbar ist dass dies OK währe. So war es in allen Grundmodulen die ich geschrieben habe, es war nie ein Problem.

Hat wer noch das Problem?
Bringt ein Einspruch was?

Danke
Gruß

Das glaube ich so jetzt nicht. Nenne bitte die Quelle(n).

Ansonsten: Ein Einspruch hat null Chance. Es ist seit letztem Herbst immer und überall auf die bevorstehende Änderung bzgl. der TR hingewiesen worden. Dem, der dies nicht mitbekommen hat, muss man eigentlich Vorsatz unterstellen.
 
Das Problem habe ich auch, ich hatte einen ganz einfachen Rechner von Aldi. Mit weitaus weniger Funktionen als die vorgeschriebenen Taschenrechner. War der Meinung, das es in Ordnung ist. Versuche aber Einspruch einzulegen...
 
Das Problem habe ich auch, ich hatte einen ganz einfachen Rechner von Aldi. Mit weitaus weniger Funktionen als die vorgeschriebenen Taschenrechner. War der Meinung, das es in Ordnung ist. Versuche aber Einspruch einzulegen...
Wird - berechtigterweise - kein Erfolg haben. Die Mühe würde ich mir sparen. Es wurde, wie schon oben geschrieben, mehrfach darauf hingewiesen. Warum sollte das Prüfungsamt jetzt eine Ausnahme für einzelne Kandidaten machen? Mich würde ernsthaft interessieren wie ihr das begründet.
 
ich hab in Düsseldorf geschrieben, da standen die 3 Taschenrechnermodelle die verwendet werden durften nochmal extra groß an der Tafel
ich muss gestehen, ich fand es "bemerkenswert" das daraufhin fast (gefühlten) 1/4 der im Saal befindlichen Studierenden ihre nicht erlaubten Rechner einpackten um die Klausur ohne zu schreiben 😕

es wurde doch immer wieder im Vorfeld darauf hingewiesen, warum riskiert man sowas? letzlich wegen einer Ausgabe von 20 € ?? Ich hab mich auch gerärgert über die Einschränkung und die Neuanschaffung eines nun 5-ten Taschenrechners in einem Haushalt, aber was solls... besser als sich im nachhinhein jetzt mit dem prüfungsamt sinnlos zu streiten und durchgefallen zu sein

ich denke auch das ihr damit nicht wirklich erfolg haben werdet, selbst dann nicht wenn es eine mündliche empfehlung vom lehrstuhl gab, dieser kann sich immernoch damit rausreden, das es zum üben für zu hause diese empfehlung gibt, aber was als erlaubte hilfsmittel zugelassen wird hat mit der empfehlung nichts zu tun ...

kopf hoch und im neuen versuch besser machen
 
ich habe heute auch diesen Brief erhalten. ich hatte einen casio fx-82 de plus. mit dem kann man auch nicht mehr machen als mit den zugelassenen. ich finde es ein bisschen unfair. werde einspruch einlegen.mal gucken, ob es was bringt
 
Ich hoffe, dass das Prüfungsamt eine ähnliche harte Linie fährt, wie beim Verpassen der Anmeldefrist für die Klausuren.

Es war ja auch schon immer so, dass eine Klausur als nicht bestanden gewertet worden ist, wenn man mit einem Spickzettel erwischt worden ist. Da machte es dann auch keinen Unterschied, ob auf dem Zettel etwas für die betreffende Prüfung brauchbares drauf stand oder nicht.
 
Es ist echt ein Witz. Habe heute auch den Brief bekommen - und: eine Klausur nicht bestanden (Casio fx991ES) in der keine einzige Rechenaufgabe vorkam (Marketing). Es hätte zwar welche geben können aber es ist schon irgendwie grotesk.

Was ich aber viel schlimmer finde: Das Prüfungsamt sagt, es ist die Modellreihe Casio fx86 erlaubt. Dazu der Casio fx86 DE PLUS. Es gibt keine Modellreihe fx86 - es gibt NUR den Taschenrechner fx86 DE Plus (und nicht fx86):

https://www.casio-europe.com/de/calc/sgr/produkte/wissenschaftlicherechner/

Auch schreibt das Prüfungsamt, dass es Ausnahmen gibt, welche "BEISPIELSWEISE" die folgenden Modelle
beinhaltet. Welche gibt es da denn noch?

Also für mich heißt die Modellreihe "fx" mit allen Varianten. Es gibt schließlich auch Modellreihen, die nicht mit "fx" beginnen, z.B. Casio ClassPad, Casio Algebra etc. (mit denen man auch evtl. "betrügen" könnte). Mit den Modellen fx (in allen Variationen) lässt sich nicht betrügen.

Egal, ich finde, der Passus in den Studien- und Prüfungsinformationen würde keiner juristischen Prüfung standhalten. Zumal ich denke, die zuständigen Personen haben sich im Vorfeld nicht darüber informiert, welche Modellreihen es bei Casio gibt.

Ich bin froh, dass ich nicht der einzige bin, den das Problem betrifft.

Ich hoffe, die FU Hagen zeigt sich in dieser sache einsichtig. Ohne den Passus "Abweichende Modelle" wäre es sicherlich nicht zu solchen Missverständnissen gekommen.

Einen schönen Abend.
 
Laut meiner Notenübersicht habe ich die Klausur auch nicht bestanden. Grund: ein 15 Jahre alter Taschenrecher fx-991s. Sobald ich den Brief bekomme habe werde ich Einspruch einlegen.
 
Was ich aber viel schlimmer finde: Das Prüfungsamt sagt, es ist die Modellreihe Casio fx86 erlaubt. Dazu der Casio fx86 DE PLUS. Es gibt keine Modellreihe fx86 - es gibt NUR den Taschenrechner fx86 DE Plus (und nicht fx86):
Die Regel ist ganz einfach:
1. Es sind folgende Taschenrechner erlaubt:
– Casio-fx86,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531
2. Darüberhinaus sind funktionsidentische Varianten der genannten Taschenrechner erlaubt, z.B. Casio fx86 DE Plus. Die in der Regelung angegebene Liste ist beispielhaft aber nicht abschließend.
3. Sonst sind keine Taschenrechner erlaubt.
Siehe auch hier (unten): https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/verhalten.shtml
Oder hier: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf#page=27
Liebe Grüße
 
phil85, da stimme ich Dir voll und ganz zu! So habe ich das nämlich auch verstanden.
Zumal Ihr Euch ja extra in diese Liste eingetragen habt, damit Eure Modelle mit den erlaubten verglichen werden können. Das zeugt von Ehrlichkeit und hat nichts mit einem Betrugsversuch zu tun!
Ich bin heilfroh, dass ich mich spontan entschieden habe die Klausur ohne Taschenrechner zu versuchen.
An Eurer Stelle würde ich mich parallel zu einem Einspruch auch an den Lehrstuhl wenden.
Auf jeden Fall drücke ich Euch allen ganz fest die Daumen, dass Ihr Erfolg haben werdet.
 
Ich habe auch Schreiben erhalten dass ich wegen falschem Taschenrechner (fx-991 ES) durchgefallen wäre. Zur Prüfung in München wurde kommuniziert, dass die Taschenrechner in der Liste einzutragen sind und dann individuell überprüft werden. Deshalb habe ich ihn auch verwendet, da ich mir sicher bin das meiner keine unerlaubten Funktionen besitzt.
Diese Überprüfung hat mMn (noch) nicht stattgefunden - ich gehe davon aus dass die nach dem Widerspruch durchgeführt wird. Deshalb werde ich nun einfach erstmal einen Widerspruch mit der Bitte um individuelle Prüfung einreichen.
 
Deshalb habe ich ihn auch verwendet, da ich mir sicher bin das meiner keine unerlaubten Funktionen besitzt.
Du musst den fx-991 ES mit dem fx-86 vergleichen. Der fx-991 ES wäre zulässig, wenn er denselben Funktionsumfang hätte wie der fx-86. Der fx-991 ES kann aber deutlich mehr, z.B. lineare Gleichungssysteme und quadratische Gleichungen lösen.

Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Casio_FX-991ES

Der Funktionsumfang des fx-86 ist deutlich weniger.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Einerseits verstehe ich es nicht, wieso sooooo viele Leute immernoch nicht wissen, dass nur bestimmte Modelle zugelassen sind (zumal es wie oben genannt in den Prüfungsordnungen steht UND nochmals bei JEDER Klausur bei der Klausuranmeldung, also man kann es nicht übersehen).
Andererseits verstehe ich teilweise euren Unmut. Ich hatte bei U-Nachfolge meinen ZUGELASSENEN Casio zu Hause vergessen und war kurz davor mir einen nicht zugelassenen unterwegs noch schnell zu kaufen. Habe es nun sein gelassen und zwei Punkte verschenkt, anstatt durchzufallen.
In der Klausur in München wurde gesagt, dass man sich eben in die Liste eintragen muss und es dann halt mal aufgenommen wird und evtl. das ein Täuschungsversuch ist. Eher im Sinne von "Wenn jetzt jemand mit nem CAS oder GTR kommt, der Grafik kann, dann täuscht der, ansonsten wirds schon passen". Und DAS ist nicht fair. Man gibt den Studenten nicht die Chance zu sagen "Okay, ich hab die Wahl: (1) Ich nehm meinen TR und täusche oder (2) ich mach die Klausur einfach ohne TR" weil meine U-Nachfolge hab ich auch ohne locker bestanden.
So wie es wohl in Düsseldorf kommuniziert wurde "TR = Täuschung" ist vorbildlich und da verstehe ich auch, dass diejenigen, die das Missachten auch bestraft werden.
Überall anders hätten die Prüfer das besser kommunizieren müssen, damit die harte Linie auch klar durchgesetzt werden kann, die ich eigentlich begrüße, da das schon seit einem Jahr feststeht.
 
@Fernunistudent: so was freches von einem Studendenten habe ich schon lange nicht mehr gehört. Finde ich überhaupt nicht korrekt, seinen Kommilitonen so was zu wünschen. Aber musst du ja selber wissen, was du hier so schreibst...

Mich trifft das gleiche - durchgefallen wg dem Taschenrechner, obwohl vor der Klausur die Aufsicht in München im Seminarraum II zu allen, die gestreckt und gesagt haben, das nur die anderen Seriennummer aber das gleiche Modell vom Taschenrechner, der erlaubt ist, dabei haben, dazu zugestimmt diese Modelle auch in der Klausur zu verwenden (obwohl Marketing Klausur und keine Rechenaufgaben) und nicht wieder einzupacken.

Ich habe mich auf die Aussage einer kompetenten Mitarbeiterin der Universität, die mit der Regelung vertraut war, verlassen. Und nun so was. Das war meine letzte Prüfung in meinem Studium und die Abschlußarbeit habe ich aber schon bestanden. Von der Regelung habe ich erst in der Klausur erfahren, da ich letztes Semester keine Prüfungen geschrieben habe. Ich finde es Schade, dass bei anderen Prüfungen sehr ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nur diese 3 Modelle verwendet dürfen und in den anderen nur kurz angesprochen und gemeint, dass die vergleichbaren Modelle i.O. sind und man dann trotzdem durchfällt.

Einen Einsprüch werde ich sofort einlegen, denn in diesem Fall fühle ich mich nicht gerecht behandelt.
 
Wieso wisst ihr das alle, dass ihr durchgefallen seid? Wurdet ihr direkt im Hörsaal auf den Rechner angesprochen?
Ich wünsche allen, die damit nicht bescheißen wollten, dass man dort ein Auge zudrückt. Alle, die es wussten und es drauf haben ankommen lassen haben denke ich selbst Schuld. Ich für meinen Teil besitze mittlerweile auch 5 Taschenrechner. Es ist aber einfach bitter deshalb durchzufallen.
 
Achtung: Falscher Taschenrechner = Durchgefallen


Seit diesem Semester gilt die neue Taschenrechner-Regelung:

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/verhalten.shtml

"Bei bestimmten Klausuren ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt. Ab dem Sommersemester 2013 wird die Auswahl der Taschenrechner auf die folgenden drei Modelle begrenzt:
– Casio-fx86,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK. Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Klausurvorbereitung."

Der Casio FX 991 ES oder Casio FX 991 DE PLUS darf NICHT mehr benutzt werden.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst den fx-991 ES mit dem fx-86 vergleichen. Der fx-991 ES wäre zulässig, wenn er denselben Funktionsumfang hätte wie der fx-86. Der fx-991 ES kann aber deutlich mehr, z.B. lineare Gleichungssysteme und quadratische Gleichungen lösen.

Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Casio_FX-991ES

Der Funktionsumfang des fx-86 ist deutlich weniger.

Liebe Grüße
Chrissi

Mit "unerlaubte" Funktionen meine ich Funktionen die in der Klausur Innovationskontrolling einen Vorteil bringen könnten - denn das wäre für mich die Vorraussetzung für den Vorwurf eines Betrugsversuch. Für die beiden genannten Funktionen trifft das definitiv nicht zu und deshalb habe ich ihn eingesetzt wie ich ihn seit 3 Jahren in jeder Prüfung einsetze. Ganz im Gegensatz zu Grafikfähigen/Programmierfähigen Taschenrechnern selbstverständlich war ich der meinung dass dieser einer individuellen Prüfung deshalb standhalten muss. Aber ist auch egal - das entscheidet sich schon noch. Ich nehme es wie es kommt und muss halt zukünftig auch ab und zu mal nach Feierabend auf die FUH-Website schauen damit ich nicht erst 5min vor der Prüfung davon erfahre und dann aus dem Bauch heraus und mit falschen Informationen der Prüfungsaufsicht sowas schnell entscheiden muss.
 
Mir geht's auch so, allerdings in Finanzwirtschaft in Düsseldorf. Natürlich bin ich es selbst Schuld, aber es wurde vor der Klausur so kommuniziert, dass man sich in eine Liste einträgt und dann wird geschaut. Warum sagen die denn nicht dass man durchfällt wenn man mit dem Taschenrechner schreibt?? Es wäre keine Kunst gewesen die Klausur ohne Rechner zu bestehen. Widerspruch werde ich definitiv einlegen, ich verlange, dass aufgrund solcher Differenzen von Klausurort zu Klausurort der Taschenrechner individuell geprüft wird. Modell ist ja auf der Liste, dann kann das Prüfungsamt recherchieren und sieht dass mein Rechner keine Funktion hat, die die erlaubten Modelle nicht auch haben...
 
...ich verlange, dass aufgrund solcher Differenzen von Klausurort zu Klausurort der Taschenrechner individuell geprüft wird. Modell ist ja auf der Liste, dann kann das Prüfungsamt recherchieren und sieht dass mein Rechner keine Funktion hat, die die erlaubten Modelle nicht auch haben...

Na klar und alle anderen warten dann noch ein paar Wochen länger auf die Klausurergebnisse! Welches Problem besteht denn darin, sich einfach den Formalitäten anzupassen und den entspr. Taschenrechner zu besorgen?! 😕

Zu der Aussage "ich habe erst kurz vor der Klausur davon erfahren, weil...": Wer sich nicht über Neuerungen informiert und vor dieser Information konnte man sich eigentlich nicht verstecken, muss die Konsequenzen tragen. So ist es im "normalen" Leben auch.
 
Ich denke auch, dass man da nix machen kann.

Dann hat das Angebot, dass man, wenn man nicht den korrekten Taschenrechner bei hat, sich in die Liste einträgt, einfach nur Arbeitsentlastungscharakter für den Lehrstuhl? Liste abarbeiten und die Meldung, dass man durchgefallen ist, versenden.

Kurz und knapp die Liste war doch irgendwie nur Vera..., gibt einem das Gefühl, evtl. ist es doch nicht so schlimm mit dem Rechner und dann peng....
 
Was hat das mit der Dauer eurer Klausurdurchsicht zu tun?! Die Auseinandersetzung findet zwischen dem Prüfungsamt und mir statt, der Lehrstuhl ist da erstmal nicht eingebunden.
Wie gesagt, ich weiß dass ich es selber Schuld bin, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass man vom Prüfungsamt Listenvordrucke erstellt und die Aufseher sagen man soll sich da mal eintragen und dann wird geguckt wie verfahren wird. Wenn die fernuni so eine harte Linie fahren möchte, dann soll jeder der mit falschem Taschenrechner erwischt wird abgeben müssen und die Klausur wird 5,0 gewertet, wie mit Spickzettel auch.
Ich bin mir sicher, dass keiner der Kommilitonen die auf der Liste stehen seinen Taschenrechner ausgepackt hätte wenn das so kommuniziert worden wäre und es die Liste nicht gegeben hätte. Wie gesagt, die meisten Klausuren bekäme man größtenteils auch ohne Taschenrechner hin. Meinetwegen können auch einfach alle Rechenaufgaben mit 0 gewertet werden, damit könnte ich mich auch anfreunden.
 
[...]

Von der Regelung habe ich erst in der Klausur erfahren, da ich letztes Semester keine Prüfungen geschrieben habe.

[...]


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Seit gut einem Jahr geht das Theater nun schon so. Nicht nur das Prüfungsamt, sondern auch viele Lehrstühle haben auf ihren Seiten darauf hingewiesen.

Und auch in den Prüfungsinfo-Heften stand es. Wer aber nicht willens oder in der Lage ist, diese Hefte auf relevante Dinge durchzulesen. muss mit den Folgen leben.

Leute, ihr seid an einer Universität! Da kann man von euch verlangen, dass ihr euch a) rechtzeitig informiert und dass ihr euch b) an die Regeln haltet.
 
Wenn ein anderer Taschenrechner verwendet wird, stellt dies einen Täuschungsversuch dar. Man darf den Taschenrechner in der Klausur verwenden, d.h. er wird einem nicht abgenommen. Allerdings werden die nicht zu diesen 3 Modellen gehörenden Taschenrechner protokolliert und man muss durch seine Unterschrift bestätigen, dass man diesen Taschenrechner verwendet hat. Da es sich dabei um einen Täuschungsversuch handelt, erhält man die Note 5.0 😱
Der Taschenrechner Casio fx 991 ES oder DE PLUS durfte in der Klausur des Moduls 31101 auch in den letzten Semester NICHT verwendet werden, da dieser integieren und Gleichungssysteme lösen kann.
Da ich es von einigen Kommilitonen gehört habe: Bei dem Taschenrechner von Texas Instruments gab es Probleme. Es sind nur der TI 30 X II B oder TI 30 XII S zugelassen und NICHT der TI 30 ECO RS zum Beispiel (eine Bekannte hatte nämlich diesen verwendet und ihr Taschenrechner wurde protokolliert).
Um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, wäre es besser einen der oben genannten Taschenrechner zu verwenden.
 
Zuerst einmal: Die Einschränkung der zulässigen Taschenrechner einschließlich der Rechtsfolgen wurden vorab hinreichend kommuniziert. Umso mehr hat es mich erstaunt, als bei der Klausur in München die Aufsicht gesagt hat, man könne auch mit anderen Rechnern mitschreiben, dann müsse man sich allerdings in eine Liste eintragen und er wisse nicht, was dann passiere. Dass diese Leute jetzt automatisch durchfliegen, finde ich nicht in Ordnung. Die Aufsicht hätte klar sagen müssen, dass man auf keinen Fall mit einem anderen Rechner schreiben dürfe, und diese Liste hätte gar nicht erst angeboten werden dürfen! Dann hätten diese Leute zumindest die Möglichkeit gehabt, sich ohne Rechner an einer Klausur zu probieren, durch die sie andernfalls ohnehin durchgeflogen wären. Ich komme selber nicht aus München. Mal angenommen, ich hätte auf der Fahrt meinen Taschenrechner vergessen, im Hotel noch schnell von irgendjemand einen geliehen und wäre wegen dieser Fehlinformation durchgeflogen, dann würde ich jetzt auch kotzen. Zumal ich dann als ehrlicher Student als Betrüger stigmatisiert wäre.



@Fernunistudent: Was soll das?! Ich bin überzeugt, dass der Großteil der Leute, die mit falschem Taschenrechner geschrieben haben, das nicht aus Betrugsabsicht gemacht haben. Natürlich verstehe auch ich nicht, wie man das nicht mitbekommen haben kann, aber deshalb wünsche ich meinen Kommilitonen doch nichts Schlechtes?! Ich drücke allen ehrlichen Durchfallern die Daumen, dass Ihr beim nächsten Termin eine bessere Note schreibt als "Fernunistudent".
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade mal beim PA angerufen und nachgefragt.

Die Verwendung eines Taschenrechnermodells, das nicht zu den zugelassenen Modellen gehört, ist ein Täuschungsversuch.
Ohne jede Ausnahme. Einsprüche werden nicht positiv beschieden werden.

Gut so!
 
Ahoi,
aber dies gilt für die Fakultät der Wirtschaftswissenschaft.
Und soweit ich das für die Mathematische Fakultät gesehen habe nicht.
 
Ich bin überzeugt, dass der Großteil der Leute, die mit falschem Taschenrechner geschrieben haben, das nicht aus Betrugsabsicht gemacht haben.

Mit welcher Absicht nutzt man dann trotz des Wissens, dass es Probleme geben wird, den Rechner? Wie soll sonst mit Klausurteilnehmern verfahren werden, die sich nicht an Regeln halten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Absicht? Man hat halt zu Hause einen anderen Rechner herumliegen und möchte keinen neuen kaufen.

Den Studenten muss vor der Klausur eindeutig gesagt werden, dass sie auf keinen Fall einen anderen Rechner verwenden dürfen. Diese Liste hätte es imo niemals geben dürfen.
 
Ich könnte nächste Woche betroffen sein. Wenn Einsprüche nämlich Aussicht auf Erfolg hätten, würde ich auch meinen "großen" Casio benutzen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Studierende, die sich nicht an die Regeln halten - warum und mit welcher Absicht auch immer - durchaus sanktioniert werden sollten. Es ist mein gutes Recht, diese Meinung zu haben und auch zu vertreten. Genau so gestehe ich jedem/jeder zu, andere Meinung zu haben und diese zu vertreten.
 
Wie deutlich wolltet ihr es denn noch lesen, dass nur drei Modellreihen erlaubt sind? Es steht in den Prüfungsinfos, bei er Klausuranmeldung, auf der Hompage und bei vielen Lehrstühlen!!!! Und es stand auch eindeutig dabei, dass alle anderen Modelle Täuschungsversuche sind .... ich finde das SEHR eindeutig. Warum schenkt ihr einer Prüfungsaufsicht, die nicht einmal von der FernUni ist mehr Glauben ... bisschen naiv würde ich sagen. Außerdem begann eurer Fehler bereits damit den falschen Rechner mit in die Klausur zu nehmen!!!
Euer Ärger ist zwar verständlich, aber ihr tragt eine gewisse Mitschuld an eurer Situation.
 
@Fernunistudent

„unterstellen“ ist das richtige Verb für Dein Verhalten.



@JM89

Ich bin nicht betroffen, da ich einen zulässigen Taschenrechner verwendet habe. Mich nervt aber, wie unsolidarisch bis schadenfroh sich hier einige Leute gerieren (edit: Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf Dich). Und ich sehe bei der Sache mit den Listen schlicht einen gravierenden Fehler der Fernuni. Weshalb bietet man diese Listen an? Dafür gibt es imo überhaupt keinen Grund, wenn man beabsichtigt, diese Leute anschließend durchfallen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist interessant zu sehen wie schnell eine eigentlich eindeutige Situation zu so einer emotionalen Debatte führen kann. Sicherlich, man kann die Ansichten, die Fernunistudent vertritt auch anders ausdrücken. In der Sache hat er aber Recht. Die Regelung wurde lange genug im Voraus kommuniziert, jeder Student ist verpflichtet sich über die Studien-/Prüfungsordnung zu informieren, die Regelung ist meiner Ansicht nach eindeutig und wer sich nicht daran hält, der begeht einen Täuschungsversuch.

Ich kann nur noch einmal aufgreifen was schon gesagt wurde: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Darüber hinaus, wer sich unsicher war, ob sein Modell erlaubt ist, von dem kann man erwarten, dass er das Telefon in die Hand nimmt und in Hagen anruft oder ggf. eine Email verschickt. Es kann doch nicht sein, dass man derart naiv in eine Prüfung geht und es einfach mal versucht. Das ist Vorsatz und gehört entsprechend sanktioniert. Mit mangelnder Solidarität hat das nichts zu tun. Es gibt Regeln und die gelten für alle, ausnahmslos!
 
Die Aufsichten kommen nicht vom Prüfungsamt und dürfen nicht entscheiden, ob jemand durchfällt oder nicht. Sie können es nur notieren und an das Prüfungsamt weiterreichen. Meines Wissens wird mit einem "Spickenden" ebenso verfahren. Vielleicht stehen auch Personen auf der Liste, die am Ende nicht durchfallen, aber trotzdem vorsorglich von den Aufsichten notiert wurden. Das wissen wir doch nicht.

Schadenfreude finde ich auch nicht richtig, da gebe ich dir Recht, aber trotzdem finde auch ich, dass keine Ausnahmen gemacht werden sollten. Wenn man schon (fahrlässig wie ich finde) von der neuen Regelung nichts wusste, so hätte man den Taschenrechner einfach wegpacken können, zumal die meisten Klausuren extra keine Rechenaufgaben enthalten haben (z. B. Grundlagen Marketing, Marketing, ...).

Ich habe auch eine Mail zum Prüfungsamt geschickt, weil ich mir unsicher war (mit genauer Bezeichnung meines Modells), aber sie haben keine eindeutige Antwort rausgerückt, sondern mich an die Lehrstühle verwiesen. Meines Erachtens völliger Quatsch.
 
Das Prufungsamt spricht in ihren Regeln nicht NUR von diesen 3 Modellen. Sondern auch von Modellreihen, die zu diesen 3 Modellen gehören. Somit ist es keine eindeutige Einschränkung möglich!!!

Deshalb wurde in München in seminarraum 2 von der Aufsicht auch gesagt, wir dürfen die Taschenrechner benutzen.
In den anderen Räumen beschränkt sich die Aufsicht mit der Aussage Täuschungsversuch nur auf die expliziten 3 Modelle.

Die Regelung ist somit mit eindeutig. Und ich werde Einspruch einlegen.
 
Ich finde die Regelung schon eindeutig ... das Wort Modellreihe bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärung. Wenn es um die Modellreihe Golf geht, glaubst du ja auch nicht, dass der Polo dazu gehört, oder? Und hier sind halt die Buchstaben-Zahlen-Kombination der "Golf", wie Mr. Bollo es sehr schön aufgezeigt hat.
Es werden in der Prüfungsordnung sogar Beispiele genannt, welche TR zur gleichen Modellreihe gehören. Was willst du denn noch?
Leg Einspruch ein, aber erhoff dir nicht zu viel davon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Regelung ist eindeutig, das hast du richtig erkannt. Neben den drei erlaubten Modellen, sind jegliche Modelle der drei genannten Modellreihen erlaubt. Damit ist die Regelung eindeutig. Allein der Hinweis auf die Website von Casio ist kein Beweis, dass die betroffenen Modellreihen nicht existieren. Im Elektronikbereich ändern sich die Modellreihen nahezu monatlich oder werden vom Markt genommen. Das wiederrum ist aber keine Entschuldigung für fehlerhaftes Verhalten. Sind weitere Modelle der oben genannten Modellreihen nicht verfügbar, so besteht die Pflicht eines der drei explizit genannten Modelle zu nehmen.

Ich kann nur empfehlen den Widerspruch ad acta zu legen. Er wird berechtigterweise keinen Erfolg haben und müsste ggf. vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden.

Seid mal ehrlich zu euch selbst und gesteht euch doch selbst ein, dass ihr einen Fehler gemacht habt. So schwer ist das nicht und bekanntlich wird man aus Erfahrung klug.

Und zuletzt noch ein Hinweis auf die Regelung, Zitat:
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Klausurvorbereitung.
Allein dieser Satz sollte schon ausreichen, um klar zu machen, dass jegliche andere Modelle, die nicht die gleiche Buchstaben-/Zahlenkombination aufweisen, nicht erlaubt sind. Lautet die Bezeichnung deines Taschenrechner anders, darf er nicht verwendet werden. Das ist mehr als eindeutig.
 
Du kannst da jetzt hier drauf rum reiten wie du willst ... (abgesehen davon, dass du glaube ich weißt, dass du mit deiner Ansicht nicht ganz richtig liegst), aber bei deinem Einspruch wird es dir trotzdem nix nützen (denke ich).
Also mach nen Haken dran und spar deine Nerven und Kraft und schreib die Klausur nächstes Semester nochmal ( so blöd und ärgerlich das auch ist). Alles andere bringt einfach nix.
 
@Fernunistudent

„unterstellen“ ist das richtige Verb für Dein Verhalten.



@JM89

Ich bin nicht betroffen, da ich einen zulässigen Taschenrechner verwendet habe. Mich nervt aber, wie unsolidarisch bis schadenfroh sich hier einige Leute gerieren (edit: Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf Dich). Und ich sehe bei der Sache mit den Listen schlicht einen gravierenden Fehler der Fernuni. Weshalb bietet man diese Listen an? Dafür gibt es imo überhaupt keinen Grund, wenn man beabsichtigt, diese Leute anschließend durchfallen zu lassen.


Unsolidarisch? Soll ich mich jetzt auch noch solidarisch mir den Studierenden erklären, die sich nicht an die Regeln gehalten haben?

Das Spiel geht nun mal nach den Regeln der Fernuni.
 
Eine modellreihe ist casio fx und der rest ist seriennummer.

Also gehört mein taschenrechner casio fx 115 wa zu der modellreihe casio fx.
Da liegst du leider falsch. Die Modellreihe nennt sich fx86, nicht einfach nur fx. Anhand eines anschaulichen Beispieles wurde dir das bereits erläutert. Eine Seriennummer ist etwas anderes.

Anbei ergänzend die Definition von Seriennummer:
Eine Seriennummer (abgekürzt S/N) ist eine eindeutige alphanumerische Bezeichnung, oft mit einem größeren Nummernteil, die als Identifikator für die Elemente einer Serie verwendet wird, welche auch Hinweise auf die Produktionsbedingungen und somit eine Rückverfolgung, bei elektronischen Produkten auch der verwendeten Bauteile, erlaubt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Seriennummer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
–Casio-fx86,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt.

gehören casio fx85de oder 82de zu der selben Modelreihe? sie besitzen auf jeden Fall nicht mehr Funktionen als fx86.
 
Ja diese Taschenrechnerregelung gilt für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Wie die anderen Fakultäten dies Handhaben weiß ich leider nicht.:confused
 
Ahoi,
aber dies gilt für die Fakultät der Wirtschaftswissenschaft.
Und soweit ich das für die Mathematische Fakultät gesehen habe nicht.
Mir ist nicht klar, warum Du hier die Mathe-Fakultät ins Spiel bringst. Die Klausur wird von der WiWi-Fakultät gestellt (Kleine/Singer).
Die Taschenrechner-Regelung gilt ebenso für diese Klausur, siehe hier https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf#page=49
Liebe Grüße
 
weißt du wie es mit dem casio fx-85GT Plus aussieht ? War mir eigentlich sicher dass der geht, aber dein post verunsichert mich jetzt gerade ...
 
Das kann doch nicht wahr sein, das ist der gleiche mit weniger Funktionen, wie ich gerade herausgefunden habe. Dann muss wohl wieder ein neuer her.
 
Hab mir grad auch einen neuen bestellt.... :-(

Ich arbeite seit Jahren mit dem Casio fx-82 - wirklich ärgerlich, dass ich den nicht mehr nutzen darf
 
Letztes Semester Kauf ich mir den casio 85 weil erlaubt, dieses den 86...
Würd mich nicht wundern wenn er damit auch noch Geld verdient und nicht nur mit den wunderprächtigen Büchern, die jedes Semester Tausende von Studenten kaufen (müssen). Ein echter BWLer und Geschäftsmann...
(Den casio 85 hätte er zulassen können, wenn er das beim 86 tut, hat ja nicht mal ein "mehr" an Funktionen) :mad
 
Letztes Semester Kauf ich mir den casio 85 weil erlaubt, dieses den 86...
Würd mich nicht wundern wenn er damit auch noch Geld verdient und nicht nur mit den wunderprächtigen Büchern, die jedes Semester Tausende von Studenten kaufen (müssen). Ein echter BWLer und Geschäftsmann...
(Den casio 85 hätte er zulassen können, wenn er das beim 86 tut, hat ja nicht mal ein "mehr" an Funktionen) 😡


Wer "er"?

Das mit den Taschenrechnern hat die Fakultät so entschieden.
 
Genau. Das beschließt die sekretärin. Er ist Teil der Fakultät. Und er legt sehr wohl seine zur klausur zugelassenen mittel fest.
Und du hast recht es passt mir nicht, dazu kenn ich diesen Lehrstuhl zu gut, der wäre - wenn's das bombengeschäft wäre- so dreist und würde jedem nicht-besteher eine Packung Taschentücher für 5 Euro dazu verkaufen...
 
ich habe heute den Brief auch erhalten und war auch in München. Ich hatte einen TI-30 XB dabei. Unter der Modellreihe verstehe ich, dass alle TI-30 erlaubt sind, ob jetzt TI-30 eco oder TI-30 XII oder TI-30XIIB oder TI-30XB....und ich habe auch einen Widerspruch eigegeben.
Gruss
Maria
 
Maria,
Hallo zusammen, ich habe heute den Brief auch erhalten und war auch in München. Ich hatte einen TI-30 XB dabei. Unter der Modellreihe verstehe ich, dass alle TI-30 erlaubt sind, ob jetzt TI-30 eco oder TI-30 XII oder TI-30XIIB oder TI-30XB....und ich habe auch einen Widerspruch eigegeben.

Als Referenzmodell ist in der Regelung NICHT der TI-30 angegeben, sondern der TI-30 X II. Es sind also die Varianten von TI-30 X II erlaubt, also z.B. TI-30 X II B oder TI-30 X II S, aber nicht alle TI-30 Modelle.


Der TI-30 X (mit funktionsgleichen B und S Varianten) ist eine andere Modellreihe des TI-30, die NICHT zu TI-30 X II gehört, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/TI-30#TI-30X_II-Serie

Folgendes könnte der Funktionale Unterschied sein (aus dem Wikipedia-Artikel) oben:
"Ferner kann er Berechnungen in Tabellen, liefert deutlich übersichtlichere Berechnungsmöglichkeiten von Statistiken und exakte Arithmetik (z.B. teilweises Radizieren oder Rationalmachen des Nenners, Rechnen in Vielfachen von Pi)."

Ob Dein Widerspruch Erfolg hat? Ich wünsche Dir viel Glück!

Liebe Grüße
 
Welche Taschenrechner erlaubt sein würden und welche nicht, wurde vor ca. einem Jahr bekannt gegeben, im Laufe des Jahres mehrmals daran erinnert und die Info stand zudem nochmals extra bei jeder einzelnen Klausurinfo bei der Prüfungsanmeldung dabei.
Wer das trotzdem nicht geschafft hat, der ist es eben selber Schuld.

Besonders den organisatorischen Aufwand an der FernUni (sich vorher über Klausurdetails, Anmeldezeiträume etc. informieren) habe ich im Vergleich zu Präsenzunis als außergewöhnlich niedrig wahrgenommen - dort hat nämlich gerne mal jedes Institut sein eigenes Bewertungsschema, einen eigenen organisatorischen Ablauf für Kurse, Einsichten etc. , eigene Formen der Ergebnisbekanntgabe, eigene Regeln bzgl. erlaubter Hilfsmittel - kurzum: An jeder anderen Uni muss man sich für die ~20 Klausuren eines B.Sc. eben 20x über sowas informieren und sich dementsprechend organisieren. Hier an der FernUni ist alles genormt, man hat eine einzige Anmeldeseite für absolut alles von einzelnen Klausuren bis hin zur Abschlussarbeit, da steht sogar extra nochmal jede wichtige Info ( z.b. erlaubte Taschenrechner ) übersichtlich aufgelistet, und dann heulen die Leute trotzdem rum.
Sry, aber die ganze Diskussion ist hart lächerlich. Ihr wollt Akademiker sein? Dann solltet ihr den minimalen organisatorischen Aufwand schon stemmen können. Und das ausgerechnet in einer Klausur, in der es u.a. um Logistik ging ^^
Wie stellt ihr euch das im Beruf vor? Für die termingerechte Ankunft von hunderten Tonnen Material verantwortlich sein, alle möglichen vertraglichen Details mit dutzenden von Lieferanten im Blick haben, die logistischen Abläufe von hunderten Arbeitnehmern koordinieren und optimieren, aber gleichzeitig nicht in der Lage sein, mit 12 Monaten Vorlaufzeit einen bestimmten Taschenrechner zu besorgen?

Und wenn der Infotext für euch mißverständlich oder kryptisch gewesen sein sollte, wie wollt ihr dann später spielend den Überblick über die seitenlangen Lieferanten-AGB's oder ähnlichen rechtlichen Firlefanz haben?
Wenn euch die Modellbezeichnung eines Taschenrechners überfordert, wie wollt ihr bitteschön im Alltag typische Controllinginstrumente benutzen, z.b. ABC-Analyse bei 1000 verschiedenen Teilen, die alle anhand kryptischer Seriennummern aufgelistet werden? Das mit dem Taschenrechner wirkt da fast wie ein Art "Nullte Aufgabe", die man erstmal bestehen muss, um Controlling überhaupt schreiben zu dürfen.

Nehmt den organisatorischen Part des Studiums halt als Controlling- bzw. Logistikaufgabe wahr. Wenn es dann organisatorisch immernoch nicht klappt, könnt ihr das Modul problemlos abwählen und durch Marketing oder sowas ersetzen, denn dann würdet ihr in dem Bereich beruflich ohnehin nichts bringen.

MfG

P.S.: Ich will nicht jeden kritisieren, der den falschen TR dabei hatte (so mancher hat die Regelung vllt. einfach aus Desinteresse überlesen), der Post richtet sich nur an diejenigen, die meinen, einen Einspruch gültig machen zu müssen, weil sie ihre eigenen Fehler nicht einsehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maria,


Als Referenzmodell ist in der Regelung NICHT der TI-30 angegeben, sondern der TI-30 X II. Es sind also die Varianten von TI-30 X II erlaubt, also z.B. TI-30 X II B oder TI-30 X II S, aber nicht alle TI-30 Modelle.


Der TI-30 X (mit funktionsgleichen B und S Varianten) ist eine andere Modellreihe des TI-30, die NICHT zu TI-30 X II gehört, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/TI-30#TI-30X_II-Serie

Folgendes könnte der Funktionale Unterschied sein (aus dem Wikipedia-Artikel) oben:
"Ferner kann er Berechnungen in Tabellen, liefert deutlich übersichtlichere Berechnungsmöglichkeiten von Statistiken und exakte Arithmetik (z.B. teilweises Radizieren oder Rationalmachen des Nenners, Rechnen in Vielfachen von Pi)."

Ob Dein Widerspruch Erfolg hat? Ich wünsche Dir viel Glück!

Liebe Grüße
Chrissi
Hallo Chriss
Dann würde der TI-30 X eco auch nicht gehen und der Rechner hat noch viel weniger Funktionen als der TI-30 X II... Für mich läuft das auf eine Definitionsfrage, wenn auf der Seite der Fernuni steht, dass sämtliche Taschenrechner dieser Reihe auch gehen, dann fällt es mir ziemlich schwer zu glauben, dass der TI-30 XB nicht gehen soll. Was ist eine Modellreihe? Wie definiere ich das? TI-30 X wird öfters als Reihe bezeichnet. Ausserdem ist der TI-30 XB auch nicht programmierbar und eben der Tatbestand des Täuschungsversuch ist auch nicht gegeben oder es soll mir jemand nachweisen, wie man mit diesem Rechner täuschen kann. Es kann nicht sein, dass man wegen einer Formalität durchfällt. Ausserdem sind die Prüfungsaufsichten ja offenbar nicht alle gleich angewiesen worden. Die einen haben gesagt, dass ein anderer Taschenrechner als die drei zum Durchfallen führt und andere haben nur erwähnt, dass die Funktionanlität überprüft wird, ob der Rechner anerkannt werde. Ich meinerseits, hätte ohne Rechner gearbeitet, wenn...
Aber eben, wenn wenn wenn und die Gemüter sind bewegt und regen sich auf über so dumme Leute, wie ich....
Ich kann damit leben, aber ganz in Ordnung finde ich das nicht.
 
bezeichnet. Ausserdem ist der TI-30 XB auch nicht programmierbar
Es geht nicht nur um Programmierbarkeit. Wo hast Du das her? Es geht um einen Funktionsumfang, den die FernUni nicht haben will. Beispiele: Gleichungen lösen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen berechnen, Matrixoperationen, Tabelle mit Funktionswerten berechnen, usw.

Der TI-30 X hat MEHR Funktionen als der TI-30 X II und deshalb ist der TI-30 X nicht erlaubt.

Dann würde der TI-30 X eco auch nicht gehen

Der TI-30 X eco ist genau dann erlaubt, wenn er funktionsidentisch zum Referenzmodell TI-30 X II ist. Und? Ist der TI-30 eco nun funktionsidentisch oder nicht? Sollte er funktionsidentisch sein, dann ist er auch erlaubt.

Liebe Grüße
 
Es geht nicht nur um Programmierbarkeit. Wo hast Du das her? Es geht um einen Funktionsumfang, den die FernUni nicht haben will. Beispiele: Gleichungen lösen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen berechnen, Matrixoperationen, Tabelle mit Funktionswerten berechnen, usw.

Der TI-30 X hat MEHR Funktionen als der TI-30 X II und deshalb ist der TI-30 X nicht erlaubt.



Der TI-30 X eco ist genau dann erlaubt, wenn er funktionsidentisch zum Referenzmodell TI-30 X II ist. Und? Ist der TI-30 eco nun funktionsidentisch oder nicht? Sollte er funktionsidentisch sein, dann ist er auch erlaubt.

Liebe Grüße
Chrissi
Der TI-30 X eco hat nicht die identischen Funktionen wie der TI-30 X II B oder S....Er kann weniger... wenn man es genau nimmt.....
 
Wer hat in München im Raum 3 die Prüfung geschrieben? Hat die Prüfungsaufsicht wirklich gesagt, dass andere Taschenrechner als die drei angegebene als Täuschungsversuch gewertet werden? Offenbar wird ein Taschenrechner, der noch weniger Funktionen hat, auch als Täuschungsversuch gewertet. Wurde das duch die Prüfungsaufsicht so vermittelt? Ich kann mich nicht so erinnern und bitte um Aussagen der Beteiligten.
 
Im Brief steht, dass die Prüfungsaufsicht entsprechend auf die Hilfsmittel hingewiesen hat und in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen wurde, dass der Einsatz eines anderen Taschenrechners als Täuschungsversuch gewertet wird. In Düsseldorf mussten diejenigen, die einen anderen TR dabei hatten, den TR weglegen. Diese Chance hätte ich auch gerne gehabt! Gleiche Chancen für alle, um das geht es!
 
Offenbar wird ein Taschenrechner, der noch weniger Funktionen hat, auch als Täuschungsversuch gewertet. Wurde das duch die Prüfungsaufsicht so vermittelt?
Lies Dir die Regelung doch mal durch. Hast Du noch nie gemacht, gell? Ein Tipp: Links zu der FernUni-Seite und zur Info3 Seite mit der Regelung finden sich hier im Forum tonnenweise. Die haben sich im Laufe des Jahres und der letzten Tage ziemlich angesammelt, der nächstliegende in Beitrag #41 in diesem thread.

Ich kann mich nicht so erinnern und bitte um Aussagen der Beteiligten.

Das ist keine Frage des Erinnerns sondern des Nachschlagens. Guck einfach nach. Nachgucken ist auch deshalb wichtig, damit Du selber ein größtmöglichen Umfang an Information hast.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn die Aufsicht Käse erzählt hat: was hat juristisch mehr Bestand: die schriftliche Verordnung eines Amtes oder die mündliche Aussage eines Assistenten?
 
Ich gebe es zu, ich habe das Ganze nicht ernst genommen. Ich dachte, dass man mit meinem Taschenrechner nicht täuschen kann und das kann man wirklich nicht. Ich bin auf die Nase gefallen und es ärgert mich, dass ich die Prüfung nochmals schreiben muss. Und ich bin ab so einer Sturheit, wie es einige Studenten an den Tag legen, erstaunt. Wir sind doch keine Maschinen. Falsche Eingabe ergo Error. Wo bleibt die Menschlichkeit? Es ist doch ein Unterschied, ob eine Täuschung tatsächlich stattgefunden hat oder eben nicht? Uns Menschen ist doch die Gabe verliehen, hier einen Unterschied zu machen, eben zu unterscheiden... diese Gabe hat eine Maschine eben nicht. Bist du etwa eine Maschine?
 
In Düsseldorf mussten diejenigen, die einen anderen TR dabei hatten, den TR weglegen. Diese Chance hätte ich auch gerne gehabt! Gleiche Chancen für alle, um das geht es!

Ich habe in Düsseldorf Grundlagen:Finanzwirtschaft geschrieben und die Prüfungsaufsicht hat die neue Regelung mit keinem Wort erwähnt. Auch, als ich in die Liste eingetragen wurde kam kein Hinweis. Wenn ein Hinweis auf die Konsequenz gekommen wäre (wie es in einer anderen Klausur, in der ich dann den vorgeschrieben TR hatte), hätte ich meinen 15+ Jahre alten Casio FX85 beiseite gelegt und die Klausur ohne TR geschrieben.
FYI: Die Aufsicht war zur Hälfte mit der Überprüfung durch und es standen vor mir schon ca. 5 Leute auf der Liste drauf, was ich schon relativ viel finde.

Ich bin ehrlich. Ich habe aus Faulheit oder wie es ein User hier schrieb, aus Desinteresse, nichts von der neuen Regelung gewusst und war dann doch etwas erstaunt, als ich den Brief vom PA bekam. Gut, ich habe mich nicht an die neue Regelung gehalten.

Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.
 
Wir sind doch keine Maschinen. Falsche Eingabe ergo Error. Wo bleibt die Menschlichkeit? Es ist doch ein Unterschied, ob eine Täuschung tatsächlich stattgefunden hat oder eben nicht? Uns Menschen ist doch die Gabe verliehen, hier einen Unterschied zu machen, eben zu unterscheiden... diese Gabe hat eine Maschine eben nicht.
Menschen sind zu Empathie fähig und können mit dieser Eigenschaft versuchen anderen zu helfen. Genau das tue ich und andere auch. Wenn Dir andere einen Spiegel vorhalten und Dir die Möglichkeit geben, nochmal zu reflektieren ist das doch Deine Chance und nicht unmenschlich. Impulse von aussen sind wichtig und bringen Dich weiter. Dieses Forum bietet eine Plattform dafür. Uninformiertheit ist ein Übel. Die Möglichkeit auf Informiertheit ist Gold wert. Nutze sie.

Es ist doch ein Unterschied, ob eine Täuschung tatsächlich stattgefunden hat oder eben nicht?

Die juristischen Frage, ob diese Regelung ("... wird als Tauschungsversuch gewertet...") rechtlich zulässig ist, kann erst von Richtern beantwortet werden, wenn sie jemand stellt.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.

Im Grunde genommen hätte man in den Prüfungen gar keine Hinweise mehr geben müssen. Die Diskussion geht völlig ins Leere. Ich sehe es wie Chris, seht euren Fehler ein und schreibt die Klausur noch einmal. Es bringt doch nichts noch lange darüber zu diskutieren.
 
Menschen sind zu Empathie fähig und können mit dieser Eigenschaft versuchen anderen zu helfen. Genau das tue ich und andere auch. Wenn Dir andere einen Spiegel vorhalten und Dir die Möglichkeit geben, nochmal zu reflektieren ist das doch Deine Chance und nicht unmenschlich. Impulse von aussen sind wichtig und bringen Dich weiter. Dieses Forum bietet eine Plattform dafür. Uninformiertheit ist ein Übel. Die Möglichkeit auf Informiertheit ist Gold wert. Nutze sie.



Die juristischen Frage, ob diese Regelung ("... wird als Tauschungsversuch gewertet...") rechtlich zulässig ist, kann erst von Richtern beantwortet werden, wenn sie jemand stellt.

Liebe Grüße
Chrissi
[/quote]
Weisst du, den Fehler habe ich schon lange eingesehen und der wird mir so schnell nicht wieder passieren. Mir geht es um die Haltung, die dahinter steckt und das hat mit Empathie nichts zu tun.
 
Im Grunde genommen hätte man in den Prüfungen gar keine Hinweise mehr geben müssen.
Von MÜSSEN habe ich ja auch gar nicht gesprochen. Ich kann mich nur an keine Klausur erinnern, in der vorher nicht noch mal von der Aufsicht die Regeln angesagt wurden. Und wenn in meinem HS ca. 20% mit einen falschen TR gerechnet haben und kein Wort dazu kommt, finde ich das schon schade.
Klar, ich habe mich nicht an die neue Regel gehalten, das weiß ich ja auch.
 
das hat mit Empathie nichts zu tun.

Das gilt jedenfalls für Deine Reaktion. Lange eingesehen? Du hast doch noch vor 45 Minuten eine Frage gestellt (Beitrag #62). Ich habe sie Dir ausnahmsweise (so wie davor) NICHT beantwortet sondern erklärt, wie Du es selber herausfindest. Hast Du es mittlerweile herausgefunden?

Liebe Grüße
 
Weisst du, den Fehler habe ich schon lange eingesehen und der wird mir so schnell nicht wieder passieren. Mir geht es um die Haltung, die dahinter steckt und das hat mit Empathie nichts zu tun.
Du hast Deinen Fehler also eingesehen. Wer oder was hat Dir zu dieser Einsicht verholfen? Möglicherweise die Antworten auf Deine Fragen hier im Forum? Und jetzt, da Du alles verstanden hast und Dir geholfen wurde, kippst Du diese Leute von der Klippe und wirfst ihnen Mangel an Empathie vor. So, so.
Liebe Grüße
 
Das gilt jedenfalls für Deine Reaktion. Lange eingesehen? Du hast doch noch vor 45 Minuten eine Frage gestellt (Beitrag #62). Ich habe sie Dir ausnahmsweise (so wie davor) NICHT beantwortet sondern erklärt, wie Du es selber herausfindest. Hast Du es mittlerweile herausgefunden?

Liebe Grüße
Chrissi
Auf was willst du hinaus? Um was geht es dir? Wenn ich mal dein Spiegel sein darf, dann lerne den Menschen richtig zu helfen. Besserwisserei hat noch niemandem geholfen....
 
Oben