Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
Da hast du Recht - mit solchen Kapazitäten darf ich mich fast tagtäglich rumschlagen...aber man muss ja immer höfflich gegenüber dem Kunden bleiben, egal wie groß die "heiße Luft" gerade war 😉

Aber anscheinend verdienen die Konzerne momentan noch genug um sich solche Späßchen leisten zu können
 
Da hast du Recht - mit solchen Kapazitäten darf ich mich fast tagtäglich rumschlagen...aber man muss ja immer höfflich gegenüber dem Kunden bleiben, egal wie groß die "heiße Luft" gerade war 😉

Aber anscheinend verdienen die Konzerne momentan noch genug um sich solche Späßchen leisten zu können 😀😀😀😀😀

ich dachte der nikolaus wollte sich "ausklinken"....
wer von euch war eigentlich alles klassensprecher?
 
Stimmt, aber die Langeweile hat mich wieder zurückgeführt...wie immer halt wenn ich einen Studienbrief in die Hand nehm 😀

Also ich war nie Klassensprecher...gehörte immer der glorreichen "letzte Reihe-Fraktion" an
 
*hehe* Wir ham immer Käsekästchen oder Schiffe versenken gespielt aber meistens ham wir uns über die "Streber" lustig gemacht => war echt ne geile Schulzeit! Vorallem die Pausen...😀

Im Studium hat sich die Einstellung natürlich leicht verändert; da ging's ja plötzlich um was...aber die Tradition mit der "letzten" Reihe hab ich in jeder Vorlesung (falls ich drinnen war) beibehalten
 
Ich habe den FX 991 ES und habe diesen auch in der letzten Klausur benutzt (Marktversagen).

Ergebnis der Klausur, die ich mit mindestens 80 Punkten bestanden hätte: nicht ausreichend 5,0 da Täuschungsversuch 😡

Ich werde mit allen Mitteln versuchen, Einspruch einzulegen.
Es kann nicht sein, dass ich eine Liste am Anfang der Klausur unterzeichne, ohne in dem Moment darauf hingewiesen zu werden, dass ich mit dem Abzeichen meine Klausur vollkommen unnötig schreibe.

Unabhängig aller vorherigen Hinweise in der Studien- und Prüfungsinformation oder sonstiges, da muss eine klare Ansage kommen, dass die Klausur in dem Moment, in dem ich den Rechner nicht abgebe mit 5,0 bewertet wird. Punkt.

Ich habe den Rechner ja nicht versucht, heimlich zu verwenden, er lag offen auf dem Tisch, wo ist das denn ein Täuschungsversuch?
Es ist doch offensichtlich, dass ich mir der Konsequenzen nicht bewusst bin.
Da MUSS dann entsprechend drauf hingewisen werden, die Helfer bei der Klausur MÜSSEN vom PA angeordnet werden, in diesem Fall klar zu kommunizieren, dass der Rechner abgegeben werden muss oder 5,0.

Auch der Hinweis am Anfang der Klausur, dass nur die 3 angegebenen Rechner benutzt werden dürfen, war nicht eindeutig, da die Rede davon war, dass natürlich alle Varianten der Modellreihen ebenfalls zulässig sind.
Woher soll ich wissen, wie die Modellreihe XYZ von irgendeinem Taschenrechner heisst?

Ganz davon zu schweigen, dass mir mal einer zeigen soll, wie ich überhaupt mit diesem Taschenrechner in irgendeiner Form mir hätte einen unlauteren Vorteil verschaffen sollen.
Bei Matheklausuren hätte ich dafür ja noch Verständnis, aber Marktversagen VWL?

Wenn jemand Interesse hat, sich bei mir zu melden, ich werde auf jeden Fall die Note anfechten.
 
Und wenn die Uni sagt, wir dürfen nur noch mit lilaner Tinte auf schrägliniertem Papier schreiben - sie geben die Hilfsmittel und Bedingungen vor, wir haben uns daran zu halten. Du darfst Taschenrechner A, B und C nehmen - und auch wenn Du stattdessen einen Rechenschieber dabei hast kann das ein Täuschungsversuch sein, wenn das eben nicht erlaubt ist. Und der kann noch so einiges weniger ...

Ich weiß nicht, wie diese Info an einem vorbeigegangen sein kann, ich habe sie ständig und immer wieder an verschiedensten Stellen gelesen und gehört, selbst im Mentoriat wurde darauf hingewiesen.

Allein um zu schauen, wo man die Klausur schreibt, muss man doch die entsprechende Studien- und Prüfungsinformation in die Hand nehmen. Und Ihr wollt hier erzählen, Ihr schaut dann zwar nach dem Raum, aber nicht nach, was sonst so bei Euren Klausuren steht?

Mir ist klar, dass es verdammt ärgerlich für Euch ist, aber abhaken und weitermachen. Die 15 Euro für den neuen Taschenrechner hat vermutlich jeder, daran kann es ja nicht scheitern. Geärgert hab ich mich auch, ich hatte auch den fx82 und musste mir nen neuen kaufen.

Jedenfalls vor meiner Klausur wurde auch nochmals auf die Regelung hingewiesen und diejenigen, die zum ersten Mal davon gehört haben, konnten ihren Taschenrechner auch noch der Aufsicht zeigen und ggf. wegpacken. Das mit der Liste hab ich letztlich auch nicht verstanden, ich vermute aber, dass es (wie hier schon geschrieben) eben daran liegt, dass die Entscheidung nicht die Aufsicht treffen darf, ggf. aber auch einfach nicht treffen kann - vielleicht ist es am Ende doch noch eine exotische Modellvariante, die erlaubt ist?

Und - was hättet Ihr gemacht, wenn Euch gesagt worden wäre: Vermutlich fallt Ihr durch, aber das können nicht wir entscheiden, sondern das Prüfungsamt? Ihr hättet trotzdem mitgeschrieben in der Hoffnung, noch irgendwie Glück zu haben - man ist einmal da, vorbereitet und hat sich eh freigenommen. Wer wäre denn wirklich aufgestanden und gegangen, wenn noch eine kleine Chance bestanden hätte, dass es doch geht? Und selbst wenn - was genau werft Ihr der Uni jetzt vor? 120 Minuten verschwendete Zeit? Den Schaden zu beziffern, da wünsche ich dann viel Erfolg vor Gericht.

Steckt die Energie in den zweiten Versuch im nächsten Semester. Wenn Ihr jetzt gelernt habt und den Stoff immer mal wieder rekapituliert ist es doch im März nicht mehr wirklich viel zu tun. Zeigt's ihnen doch einfach auf dem Papier!


PS: Wer mir aber auf den Sack geht sind die Leute, die hier in Foren dann trotz klarer Regelung der Fernuni immer wieder nachfragen, ob denn ihr Taschenrechner auch erlaubt ist oder nicht. Könnt Ihr nicht lesen?! Und - glaubt Ihr, hier kann Euch einer eine verbindliche Antwort geben? Die gibt's nur vom Prüfungsamt. Aber solche Helden gibt's ja ständig. :/
 
Und - was hättet Ihr gemacht, wenn Euch gesagt worden wäre: Vermutlich fallt Ihr durch, aber das können nicht wir entscheiden, sondern das Prüfungsamt? Ihr hättet trotzdem mitgeschrieben in der Hoffnung, noch irgendwie Glück zu haben - man ist einmal da, vorbereitet und hat sich eh freigenommen. Wer wäre denn wirklich aufgestanden und gegangen, wenn noch eine kleine Chance bestanden hätte, dass es doch geht? Und selbst wenn - was genau werft Ihr der Uni jetzt vor? 120 Minuten verschwendete Zeit? Den Schaden zu beziffern, da wünsche ich dann viel Erfolg vor Gericht.

Nein, hätte ich gewusst, dass die Chance besteht, dass ich mit dem Rechner durchfalle in dem Moment, in dem ich die Liste abzeichne, hätte ich ihn selbstverständlich abgegeben.
Die paar Rechenschritte in Marktversagen hätte ich sowieso im Kopf rechnen können.

Und das Argument mit der lila Tinte halte ich auch für fragwürdig.
Ein Täuschungsversuch muss irgendwie auch nachvollziehbar ein Täuschungsversuch sein, sprich die Unterstellung eines Täuschungsversuches muss auch tragbar und v.a. legitim sein.
Ob ich karierte Boxershorts oder nen Leopardenslip trage, hat auf das Klausurergebnis ebensowenig Einfluss wie lila Tinte, PROGRAMMIERBARE Taschenrechner mit FESTEM FORMELSPEICHER können sehr wohl (in der entsprechenden Klausur) unlauteren Wettbewerb begründen.

Bei meinem Modell handelt es sich um einen nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne festen Formelspeicher.
Wie hätte ich mir damit irgendeinen Vorteil verschaffen sollen, erst recht in Marktversagen?

Ich finde, hier muss das PA erkennen, dass (unabhängig davon, ob diese Regel irgendwo steht) ein Aberkennen der Leistung nicht gerechtfertigt ist (da KEIN Täuschungsversuch vorlag).
 
....Leopardenslip trage...

Wenn's Klausurvorgabe seitens der Uni ist, isses so Punkt! Nach Sinn bzw. Unsinn einer Regel wird da nicht gefragt...fragt ja auch keiner, warum man bei Rot nicht über die Ampel fahren darf und ob es SINN macht oder gefährlich etc. ist?!?!?!? :mad
 
Also in Potsdam wurden die Taschenrechner irgendwann im Laufe der Klausur kontrolliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihn da noch hätte wegpacken dürfen. Denn er hätte ja schon benutzt werden können. (Davon abgesehen, dass das Grundlagen des Marketing war und dort nicht mal eine Rechenaufgabe drin vorkam. Die Betroffenen sind trotzdem durchgefallen.)

Sinn und Unsinn von Regelungen bestimmt die Fernuni und nicht Du. In Rewi dürfen wir bestimmte Gesetzestexte mitnehmen (sagen wir das BGB in BGBI). Wenn ich da das HGB mit in die Klausur nehme, dann nützt mir das ziemlich sicher überhaupt gar nix. Mitnehmen darf ich es trotzdem nicht und daher ist das dann wohl auch ein Täuschungsversuch.

Und auch wenn der Taschenrechner vorher offen auf dem Tisch liegt kann es natürlich ein Täuschungsversuch sein. Ob ich etwas offen oder verdeckt verwende entscheidet doch nicht über den Täuschungsversuch - sonst lege ich mir das nächste Mal den Stapel Skripte gut sichtbar hin, blättere auffällig darin rum - und sage dann, ich hätte ja nicht getäuscht, weil ich es nicht heimlich gemacht habe?! Klar ...
 
Finde es unfair, wenn jeder, der einen "normalen" Taschenrechner verwendet, der nicht auf der Liste stand durchfällt. Ich meine, ja, man hätte es wissen können, oder sogar müssen... aber, da es das erste Semester war, hätten sie schonmal nachsichtig sein können. Zumal wurden ja auch sämtliche abweichenden Modelle notiert. Wäre doch kein Problem die Modelle zu prüfen, ob sie als Täuschungsversuch zu werten sind oder nicht. Ich selbst habe mir schon zum letzten Semester den entsprechenden Taschenrechner gekauft.

Finde die Regelung aber bescheuert. Das verzerrt auch die gesamte Klausurstatistik. In ein paar Semester werden sich alle Fragen, warum sämtliche Klausuren im SS 2013 so schlecht ausgefallen sind 😉

Ich würde dennoch allen raten, die deswegen durchgefallen sind, Einspruch einzulegen. Zu verlieren habt ihr nichts!
 
Ich glaube, es war nicht das erste Semester, sondern schon das zweite - die ersten Äußerungen zum TR habe ich schon vor dem Neujahr gelesen. Und die Klausuren im März gingen noch mit allen möglichen TR ohne Probleme.

Diese TR-Regelung gefällt mir gar nicht, aber ich kann die Gründe verstehen: in der Welt existieren so viele Modelle von Taschenrechnern - wieviel Zeit muss man verbrauchen, um 200 Modelle bzw. Modell-Reihen zu prüfen?
(Die Liste von abweichenden Modellen in der Klausur war wirklich etwas unverständliches.)
 
Bei meiner Klausur in München wurden wir vorher ganz offen von den Aufsichtspersonen "gewarnt".
Wer einen Taschenrechner am Platz behält, der nicht exakt die geforderte Bezeichnung hat kommt auf die Liste und muss unterschreiben, und anschließend entscheidet das Prüfungsamt, ob es alt Täuschungsversuch gilt oder nicht. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, der soll seinen Taschenrechner JETZT VOR DER KLAUSUR zu den Taschen wegpacken.
Gab einige, die trotzdem mit dem "falschen" Modell geschrieben haben und auf die Liste kamen. Aber die finden bestimmt auch noch nen anderen Schuldigen
 
...Wenn jemand Interesse hat, sich bei mir zu melden, ich werde auf jeden Fall die Note anfechten...

Als Dekan würde ich euch Turnbeutelvergesser Feuer geben 😀 Jeder der wegen nem Taschenrechner die Klausur anfechtet, kommt auf die schwarze Liste - die bekommt dann jeder Prof an der Uni...damit er bei der nächsten Klausurkorrektur besonders gründlich und genau hinschaut!

...da wär ganz schnell wieder Ruhe im Laden 😀 (vllt. liest aus Hagen ja jmd. mit...wäre bei manchen ja fast schon wünschenswert 😉)
 
und anderswo wurde man nicht "gewarnt". ich dachte mir nur: jetzt schreiben die schon auf wer welchen rechner benutzt. wozu das ganze wußte ich nicht.
da kann die smiley-fraktion jetzt gerne wieder ihren senf dazu geben....wenn das forum schon der einzige freund ist.
 
uhhh...das hat gesessen - da ich keine Freunde habe und du mich auch nicht magst, logg ich mich jetzt aus, setz mich allein in die Ecke und weine ein bisschen *schluchz*

🙁 du bist echt gemein zu mir
 
Nein, hätte ich gewusst, dass die Chance besteht, dass ich mit dem Rechner durchfalle in dem Moment, in dem ich die Liste abzeichne, hätte ich ihn selbstverständlich abgegeben.
Die paar Rechenschritte in Marktversagen hätte ich sowieso im Kopf rechnen können.

Und das Argument mit der lila Tinte halte ich auch für fragwürdig.
Ein Täuschungsversuch muss irgendwie auch nachvollziehbar ein Täuschungsversuch sein, sprich die Unterstellung eines Täuschungsversuches muss auch tragbar und v.a. legitim sein.
Ob ich karierte Boxershorts oder nen Leopardenslip trage, hat auf das Klausurergebnis ebensowenig Einfluss wie lila Tinte, PROGRAMMIERBARE Taschenrechner mit FESTEM FORMELSPEICHER können sehr wohl (in der entsprechenden Klausur) unlauteren Wettbewerb begründen.

Bei meinem Modell handelt es sich um einen nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne festen Formelspeicher.
Wie hätte ich mir damit irgendeinen Vorteil verschaffen sollen, erst recht in Marktversagen?

Ich finde, hier muss das PA erkennen, dass (unabhängig davon, ob diese Regel irgendwo steht) ein Aberkennen der Leistung nicht gerechtfertigt ist (da KEIN Täuschungsversuch vorlag).

Der FX-991ES war schon in der Klausur des WiSe 12/13 nicht zugelassen. Siehe Seite 63 (Dokument-Seite 59) der angehangenen Prüfungsinfo 3 vom WiSe 12/13.
 

Anhänge

was mich am meisten ärgert ist, dass an den klausurstandorten sehr unterschiedlich vor der klausur informiert wird. in münchen wird gewarnt, anderswo wird gesagt, die rechner mit den bezeichnungen an der tafel und modelle gleicher reihe sind erlaubt. es wird nicht gesagt "nur" alle anderen werden aufgeschrieben. das ist in meinen augen keine gleichbehandlung an den standorten.
 
düsseldorf
(marketing: ich meine da gabs zwei hörsäle in denen geschrieben wurde. ich war jedenfalls in dem mit den kleineren nummern)
auch nett: auf dem heft prüfungsinfos 3 ist (auf dem deckblatt abgebildet) genau der (falsche) rechner, der mit dem ich geschrieben habe....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten aber ich bin seit dem WS 12/13 dabei und habe bisher Klausuren in Bochum und Düsseldorf geschrieben. Mathe habe ich zwar in Bochum geschrieben aber bei allen Klausuren haben die "Aufpasser" bisher immer genau den Taschenrechner-Text vorgelesen, den man überall auf der Uni-Seite finden kann, und eben auch auf die Wertung als Täuschungsversuch hingewiesen.

Ich muss mich meinen Vorrednern voll anschließen. Die Vorgabe zu den Taschenrechnern war lange genug vorher angekündigt und an mehreren Stellen auffindbar. Ich gucke vor jeder Klausur noch einmal in die Studien- und Prüfungsinformation und schaue mir an, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Das kann man eigentlich von jedem Studenten verlangen, oder nicht?
Ja, vielleicht kann man die "Aufpasser" besser, einheitlicher schulen aber es ist wirklich nicht ihre Aufgabe auf so etwas hinzuweisen!
 
nun, wenn an einem klausurort auf etwas hingewiesen wird, sollte es auch an anderen so sein.
(naja, ich habe ja auch ein absolut absurdes modell verwendet)
 
Ja, sicherlich aber die Aufgabe der Leute dort ist es eben NICHT, darauf hinzuweisen, was in der Klausur verwendet werden darf und was nicht.
In der Ext. ReWe Klausur wurde nochmal explizit darauf hingewiesen, dass eine Gesetzessammlung benutzt werden darf, in der Mathe Klausur wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass man das Statistik-Glossar verwenden darf. Ich habe einige gesehen, die kein Glossar dabei hatten. Es ist für mich ganz klar, dass es meine Aufgabe ist, mich im Vorfeld der Klausur über alle zugelassenen Hilfsmittel zu informieren.
 
Mich würde mal interessieren was passiert wäre, wenn ich mit nem 1-Euro-Taschenrechner geschrieben hätte, der gar keine Bezeichnung hat. Hab nämlich kurz überlegt in meinen Klausuren so einen zu benutzen, da bei meinem zugelassenen Texas Instruments einige Zahlen haken...
 
Darauf sollte man sich aber nicht verlassen, weil es die Aufgabe des Studenten ist sich zu informieren! Und wer sich darauf verlässt, der muss mit den Konsequenzen rechnen und kann die Schuld nicht auf andere abschieben.
 
Es ist ja schön zu sehen, dass unser Nachwuchs an deutschen Studenten der oberlehrerhaften Obrigkeitshörigkeit die Fahne hochhält.

Ich möchte auch gar nicht von meinem Versäumnis des genaueren Studiums der Prüfungsordnung ablenken.

Die Frage ist dennoch, inwieweit diese Prüfungsordnung anfechtbar ist.
Das Vorschreiben von gewissen Modellen (Marken!) ist schon mehr als fragwürdig und generell juristisch gar nicht zulässig.

Lediglich das Definieren von Eigenschaften, die die jeweiligen Rechner aufweisen müssen, ist legitim und verständlich - so z.B. Nicht-Programmierbarkeit, kein fester Formelspeicher, kein graphisches Display zur Funktionsdarstellung.

So war es jahrzehntelang der Fall und gängige Praxis an allen Hochschulen weltweit.

Falls das Prüfungsamt dieser Argumentation nicht folgt, wird man sehen müssen, inwieweit die Prüfungsordnung wasserdicht ist (d.h. inwieweit eben die genannten Modelle sich von anderen Modellen bzgl. der Möglichkeit des unlauteren Wettbewerbs unterscheiden).

Oder die Klausur im nächsten Semester nochmal schreiben.
 
Ich denke, wenn man hier seine Meinung sagt, hat das nichts mit "Fahne hochhalten" zu tun.
Wo liegt denn das Problem, sich einen der angegebenen Taschenrechner für ein paar Euro zu besorgen und den Umgang in ein paar Minuten zu lernen? Da lernt man lieber ein halbes Jahr und schreibt ne Prüfung, die man dann nicht besteht und fechtet dann irgendwelche Vorschriften und Ergebnisse an? Wozu der unnötige Aufwand?
 
Ihr "verblödelt" soviel Zeit damit euch über die bösen bösen Aufpasser und irgendwelche Ordnungen aufzuregen oder sinnlose Fragen zustellen "was wäre wenn"...hättet ihr auch nur einen Bruchteil der Zeit genutzt um nachzuschauen was in der Prüfung an Hilfsmitteln erlaubt ist, hätten wir diese Diskussion nicht 😡

Aber ich kenn einen guten Anwalt für euer Problem...der ist nämlich immer scharf drauf easy ein bissel Kohle abzustauben
 
Ich finde es einfach schade, dass wir uns unter Studenten streiten. Regelungen sind dazu da, um befolgt zu werden. Das bestreitet niemand. In diesem Fall handelt es sich um eine Regelung, die manchen eine 5 beschert hat. Jetzt kann man sagen, wie manche das tun, "selber schuld oder wie kann man nur so blöd sein, lesen lernen oder oder..." oder man kann die Regelung prinzipiell in Frage stellen. Einigen scheint es Mühe zu bereiten, überhaupt eine Regelung der Fernuni in Frage zu stellen, geschweige denn dagegen Widerspruch zu erheben und empfinden das einfache dagegen Protestieren schon als einen persönlichen Angriff, weil es dann ungerecht wäre, wenn es jetzt doch anders wäre.... Ich finde den Vorschlag eines Studenten gut, dass ab jetzt zusammen mit den Skripten gleich der erlaubte Rechner mitgeliefert wird, oder noch besser bei den Prüfungen der erlaubte TR von den Prüfungsaufsichten verteilt wird und am Schluss der Prüfung wieder zurückgenommen wird. Die Rechner können dann immer wieder gebraucht werden, die Investition hält sich im Rahmen und so ersparen sich die Fernuni und die Studenden manchen Ärger.
Konflikte sind dazu da, um Lösungen zu finden...und nicht, um auf seine Rechte zu beharren.
 
Die Uni soll bitte was? Taschenrechner erwerben und dann den Studenten verteilen, weil einige studieren wollen und es nichtmal schaffen sich die nötigen Informationen über die erlaubten Taschenrechner aus dem Internet zu ziehen?

Also bitte. Wir sind doch nicht mehr im Kindergarten.
 
Es ist ja schön zu sehen, dass unser Nachwuchs an deutschen Studenten der oberlehrerhaften Obrigkeitshörigkeit die Fahne hochhält.

Ich möchte auch gar nicht von meinem Versäumnis des genaueren Studiums der Prüfungsordnung ablenken.

Die Frage ist dennoch, inwieweit diese Prüfungsordnung anfechtbar ist.
Das Vorschreiben von gewissen Modellen (Marken!) ist schon mehr als fragwürdig und generell juristisch gar nicht zulässig.

Lediglich das Definieren von Eigenschaften, die die jeweiligen Rechner aufweisen müssen, ist legitim und verständlich - so z.B. Nicht-Programmierbarkeit, kein fester Formelspeicher, kein graphisches Display zur Funktionsdarstellung.

So war es jahrzehntelang der Fall und gängige Praxis an allen Hochschulen weltweit.

Falls das Prüfungsamt dieser Argumentation nicht folgt, wird man sehen müssen, inwieweit die Prüfungsordnung wasserdicht ist (d.h. inwieweit eben die genannten Modelle sich von anderen Modellen bzgl. der Möglichkeit des unlauteren Wettbewerbs unterscheiden).

Oder die Klausur im nächsten Semester nochmal schreiben.

Rot:
Du bist ja in rechtlichen Dingen sehr bewandert. Dann kann ja nichts mehr schief gehen.

Blau:
Komisch, dass viele Universitäten dies schon seit ewigen Zeiten anders machen, nämlich bestimmte TR vorschreiben.
 
Der Rechtsweg bleibt ja jedem offen. Fraglich ist nur, wie lange es dauert bis die höchste Instanz entschieden hat.

Als Wiwi-ler lernt man während des gesamten Studiums auf das Input/Output-Verhältnis zu achten und das ist auf jeden Fall mit den 20 € für einen neuen Taschenrechner um ein Vielfaches besser im Vergleich zu einem Rechtsstreit, monetär betrachtet.

Gruß
 
es war das erste Semester. Im letzten Semester wurde nur schon darauf hingewiesen, dass ab SS 2013 nur noch bestimmte Taschenrechner zugelassen sind.
 
...ab jetzt zusammen mit den Skripten gleich der erlaubte Rechner mitgeliefert wird, oder noch besser bei den Prüfungen der erlaubte TR von den Prüfungsaufsichten verteilt wird und am Schluss der Prüfung wieder zurückgenommen wird...

Klar warum nicht! Am besten verteilen die auch noch die Musterlösung mit! Nicht dass sich dann am Ende noch einer beschwert, er habe die falsche Lösung aufgeschrieben...was raucht ihr denn für Zeug?
 
Diese TR-Regelung gefällt mir gar nicht, aber ich kann die Gründe verstehen: in der Welt existieren so viele Modelle von Taschenrechnern - wieviel Zeit muss man verbrauchen, um 200 Modelle bzw. Modell-Reihen zu prüfen?
Ein einziges zulässiges Taschenrechnermodell wäre konsequent gewesen. Eindeutig für (zukünftige) studierende und vorallem für die Prüfungsaufsicht.
 
... aber, da es das erste Semester war, hätten sie schonmal nachsichtig sein können. Zumal wurden ja auch sämtliche abweichenden Modelle notiert. Wäre doch kein Problem die Modelle zu prüfen, ob sie als Täuschungsversuch zu werten sind oder nicht.

Und im nächsten Semester heißt es von denen, die dann immer noch von nichts gehört und gelesen haben wollen: Im letzten Semester war man doch auch noch nachsichtig, warum denn nicht weiterhin...
An irgendeiner Stelle muss man (das Prüfungsamt) eben Konsequenz zeigen und das zu Recht. Wozu eine Regelung aufstellen: Die drei Taschenrechner, alles andere Täuschungsversuch, wenn man es hinterher eh nicht so eng sieht?!
 
Der Rechtsweg bleibt ja jedem offen. Fraglich ist nur, wie lange es dauert bis die höchste Instanz entschieden hat.

Als Wiwi-ler lernt man während des gesamten Studiums auf das Input/Output-Verhältnis zu achten und das ist auf jeden Fall mit den 20 € für einen neuen Taschenrechner um ein Vielfaches besser im Vergleich zu einem Rechtsstreit, monetär betrachtet.

Gruß

Die Milchmädchenrechnung ist allerdings (im Nachhinein) unvollständig.
Zu den Taschenrechnerkosten kommen jetzt:
- Fahrt zur Klausur und zurück mit Übernachtung im Hotel, macht etwa 150€

Und der gestandene BWLer weiss ja, dass zu den Kosten auch Opportunitätskosten zählen:
- Warmhalten des Stoffes über 6 Monate (das ist ein verdammt grosser Haufen K)

Unter der Annahme, dass Opportunitätskosten für den Rechtsstreit < Opportunitätskosten Lernaufwand, ergibt sich: Bei 150€ Selbstbeteiligung zur Rechtsschutz, ist die Entscheidung zur Anfechtung kostentechnisch gesehen also vollkommen rational.

Ganz zu schweigen von dem die Kosten weit übersteigenden (persönlichen und gemeinschaftlichen) Nutzen, den ein gewonnener Rechtsstreit unter Wohlfahrtsaspekten mit sich bringen würde.

Erzählt mir nix von BWL :rolleyes
 
Jacob,

in der Zeit bis du deinen Rechtsstreit gewonnen hast, habe ich allerdings mein Studium schon längst beendet und mein Einkommen erhöht 😀

Und so kann man die Geschichte weiterspinnnen....

Jeder hat andere Präferenzen, ich bevorzuge, den schnellen Studienabschluss. Einem langwierigen Rechtsstreit gehe ich eher aus dem Weg, vor allem wenn finanziell nichts rausspringt.

Gruß
 
Hallo Jacob,

in der Zeit bis du deinen Rechtsstreit gewonnen hast, habe ich allerdings mein Studium schon längst beendet und mein Einkommen erhöht 😀

Und so kann man die Geschichte weiterspinnnen....

Jeder hat andere Präferenzen, ich bevorzuge, den schnellen Studienabschluss. Einem langwierigen Rechtsstreit gehe ich eher aus dem Weg, vor allem wenn finanziell nichts rausspringt.

Gruß


Weißt du was? Wenn Jacob mit seiner Klage Erfolg hat, bist du a) schon fertig mit dem Studium und hast dein Einkommen erhöht und hast b) sehr gute Chancen, die Ausgaben für den TR auf dem Klagewege von der FU erstattet zu bekommen. Die Anschaffung wäre ja dann nicht notwendig gewesen.
 
Hallo Jacob,

in der Zeit bis du deinen Rechtsstreit gewonnen hast, habe ich allerdings mein Studium schon längst beendet und mein Einkommen erhöht 😀

Und so kann man die Geschichte weiterspinnnen....

Jeder hat andere Präferenzen, ich bevorzuge, den schnellen Studienabschluss. Einem langwierigen Rechtsstreit gehe ich eher aus dem Weg, vor allem wenn finanziell nichts rausspringt.

Gruß

Hast ja recht... 😉

Ich amüsiere mich nur über unsere Kommilitonen-Oberlehrer, die, wenn sie in meiner Situation wären, höchstwahrscheinlich genauso reagieren würden 🙄

Ist doch klar, dass man versucht, eine gut bis sehr gut geschriebene Klausur zu retten, erst recht, wenn man sich zu unrecht als Täuscher verurteilt sieht.
Ich habe niemanden zu täuschen versucht, dies ist aus meiner Arbeit eindeutig ersichtlich und nachvollziehbar und mit diesem Taschenrechner auch gar nicht möglich, Prüfungsordnung hin oder her.

Ob ich tatsächlich einen Rechtsstreit erwäge? Eher unwahrscheinlich.
Dafür müsste man im Vorfeld die Prüfungsordnung auf ihre Rechtmäßigkeit untersuchen lassen. Hier hätte ich glücklicherweise kompetenten Rechtsbeistand in der Familie.
Würde natürlich nur Sinn machen, wenn es Aussicht auf Erfolg hätte und der entsprechende Aufwand überschaubar bliebe, Stichwort Opportunitätskosten...
 
Stimmt! Fernunistudent hat recht...drück allen rechtsschaffenden Ritter des Gemeinwohls die Daumen! Fackeln raus und auf nach Hagen *hehe*

Wenn alles klappt hol ich mir meine 20€ für den Rechner plus Zinsen zurück...leg die schön an und wenn ich ihn Rente bin kauf ich mir davon ein Eis 😀

So allen anderen wünsch ich einen guten und erfolgreichen Start ins neue Semester!
 
Dass es keine Präzedenzfälle geben wird, ist doch allen Beteiligten hier klar, denke ich (mittlerweile hoffentlich auch denen, zu deren Nachteil diese Regelung jetzt aufgetreten ist. Wozu ich übrigens auch gezählt hätte, wenn ich zu Instrumente nicht flach gelegen hätte).

Dass die Kommunikation vielfach nicht hinreichend funktioniert hat (auf wessen Kappe das geht, überlasse ich gerne Anderen) und die Umsetzung offensichtlich unglücklich abgelaufen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer schon mal eine Klausur beaufsichtigt hat, weiß, wie schwierig so etwas werden kann, gerade bei einer Koordination über mehrere Hörsäle hinweg. Daher gilt doch, was immer bei der Einführung neuer Systematiken greift: Aller Anfang ist schwer, auf beiden Seiten. Beim nächsten Mal wird das sicher von Studenten- wie auch von Aufsichtsseite routinierter angegangen werden. Ein wenig Lernkurve für alle
 
Dass die Kommunikation vielfach nicht hinreichend funktioniert hat (auf wessen Kappe das geht, überlasse ich gerne Anderen) und die Umsetzung offensichtlich unglücklich abgelaufen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Das ist ein Scherz, oder? Die Kommunikation war mehr als ausreichend. Die Regelung wurde diverse Mal in den Studien- und Prüfungsinformationen bekannt gegeben. Der Universität nun vorzuwerfen, dass dies nicht ausreicht, nur um seine eigene - entschuldige den Ausdruck - Naivität zu vertuschen, ist in meinen Augen schon unverschämt.
 
Zumal wurden ja auch sämtliche abweichenden Modelle notiert. Wäre doch kein Problem die Modelle zu prüfen, ob sie als Täuschungsversuch zu werten sind oder nicht.

Nochmal: Das ist eine Unterstellung. Denn ich kann euch garantieren: es hat geprüft. Und es ist zu dem Schluss gekommen: alle die einen nicht zugelassenen TR hatten, haben getäuscht und sind durchgefallen.

Im Übrigen stand es teilweise sogar in den Bearbeitungshinweisen der Klausur, dass die Benutzung eines anderen Modells als Täschungsversuch gewertet wird. (nur mal so am Rande)
 
Das ist ein Scherz, oder? Die Kommunikation war mehr als ausreichend. Die Regelung wurde diverse Mal in den Studien- und Prüfungsinformationen bekannt gegeben. Der Universität nun vorzuwerfen, dass dies nicht ausreicht, nur um seine eigene - entschuldige den Ausdruck - Naivität zu vertuschen, ist in meinen Augen schon unverschämt.
Kommunikation basiert meines Wissens nach immer auf einem Sender und einem Empfänger :rolleyes
 
Kommunikation basiert meines Wissens nach immer auf einem Sender und einem Empfänger 🙄

Was willst du damit sagen? Dass der Sender (hier die Fernuni) sich vom Empfänger (hier dem einzelnen Studenten) bestätigen lassen muss, dass die Nachricht angekommen ist??? Das glaube ich wohl mal nicht, da dürften die Studenten wohl eher in der Verpflichtung stehen, die ausreichend breit gestreuten Informationen selbst einzuholen.
 
Bestätigen lassen muss sie sich sicherlich nichts, wer die Musik bestellt...Es ist nun mal so, dass es hier ja doch "einige" Studenten gab, die trotz aller Hinweise in den Mentoriaten, Studieninformationen usw. nichts von der Regelung mitbekommen haben. Dazu zähle ich mich selbst, auch, wenn ich nicht direkt betroffen bin. Ich würde mich nicht zwingend als naiv bezeichnen, es ist nun mal so, dass einige mehr und einige weniger in dieses Studium involviert sind. Ich war auch für 2 Jahre komplett raus und habe es nicht geschafft, irgendetwas zu schreiben oder zu besuchen. Ist mein Problem, keine Frage. Das ist für mein Begriff die mangelnde Kommunikation auf Empfängerseite.

Dass man sich in meinem speziellen Fall dabei naturgemäß weniger mit solchen Dingen befasst, steht auf einem anderen Blatt. Da obsiegt der Habitus (und ja, mir ist klar, dass die Pedanten unter den Argumentierenden jetzt wieder mit ihrem "Aber es ist eure Pflicht ladida..." kommen werden - es ist nur menschlich, sage ich).

Ob es zuviel verlangt ist, eine Rundmail mit entsprechendem Betreff in Kapitalien automatisiert bei der Klausuranmeldung mitzuschicken oder einen Hinweis fett bei der Klausuranmeldung anzubringen, diese Diskussion ist hypothetisch und will ich gar nicht führen.


@campus: Welches Ausmaß an Kommunikation letzten Endes "ausreichend" ist, das bestimmst nicht du, mein Lieber. Die Menge der Leute, die dabei auf die Nase gefallen sind, spricht dabei für sich, was ich nicht bewerten will und werde. Die Art der Umsetzung war und ist jedenfalls absolut diskussionswürdig. Es ist nämlich immer einfach, deine Position des Besserwissenden ex post einzunehmen, das sollte dir bewusst sein. Was daran "unverschämt" sein soll, sich in die andere Partei hinein zu versetzen, überlasse ich dir ebenfalls. Echauffier dich also bitte ruhig weiter, Empathie wird hier nicht verlangt.
 
im passus der studien- und prüfungsinfo 3, da steht, dass auch modellvarianten erlaubt sind. und sorry, den fx85s könnte man als vorgängermodell für eine variante halten.

ich find es schon sehr fies. nach telefonat mit dem prüfungsamt glaube ich auch kaum noch dass mein widerspruch erfolg haben wird. bei mir ist halt das problem, dass ich alle (!) leistungsnachweise habe und dies der LETZTE schein ist, den ich noch brauche. ich wollte mich dann eigentlich auf dem arbeitsmarkt bewerben, wofür ich bekanntermaßen das zeugnis brauche - und darf nur deswegen jetzt mein studium nochmal um 6 monate verlängern. wenn ich noch mehr klausuren zu schreiben hätte, wäre es mir ja wirklich wurst. oder auch, wenn es einen nachholtermin für klausuren in den nächsten wochen gäbe.

aber so... nur wegen einer anderen (selbstverständlich nicht programmierbaren) rechnervariante, die man auch als andere variante durchgehen lassen könnte? dass mir dann auch noch betrug unterstellt wird? ich hab eigentlich keine lust auf einen juristischen streit, aber in dem fall überlege ich es mir ehrlich. wollen wir uns da evtl zusammentun?
ich bin so wütend und fühle mich so unfair behandelt und schikaniert.

wäre schon ziemlich cool, aber ich will kaum auf kulanz hoffen. eine bescheinigung von casio hat den typen vom prüfungsamt auf nicht interessiert (der übrigens den hörer einfach aufgelegt hat, aber ok, ich war auch in rage).
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte das echt nicht mitbekommen mit der taschenrechnerregelung. hab mir jetzt natürlich den passus mal angeschaut im studien- und prüfungsinfo 3, da steht, dass auch modellvarianten erlaubt sind. und sorry, den fx85s könnte man als vorgängermodell für eine variante halten.

ich find es schon sehr fies. nach telefonat mit dem prüfungsamt glaube ich auch kaum noch dass mein widerspruch erfolg haben wird. bei mir ist halt das problem, dass ich alle (!) leistungsnachweise habe und dies der LETZTE schein ist, den ich noch brauche. ich wollte mich dann eigentlich auf dem arbeitsmarkt bewerben, wofür ich bekanntermaßen das zeugnis brauche - und darf nur deswegen jetzt mein studium nochmal um 6 monate verlängern. wenn ich noch mehr klausuren zu schreiben hätte, wäre es mir ja wirklich wurst. oder auch, wenn es einen nachholtermin für klausuren in den nächsten wochen gäbe.

aber so... nur wegen eines anderen (selbstverständlich nicht programmierbaren) rechnermodells, das man auch als andere variante durchgehen lassen könnte? dass mir dann auch noch betrug unterstellt wird? ich hab eigentlich keine lust auf einen juristischen streit, aber in dem fall überlege ich es mir ehrlich. wollen wir uns da evtl zusammentun?
ich bin so wütend und fühle mich so unfair behandelt und schikaniert.

wäre schon ziemlich cool, aber ich will kaum auf kulanz hoffen. eine bescheinigung von casio hat den typen vom prüfungsamt auf nicht interessiert (der übrigens den hörer einfach aufgelegt hat, aber ok, ich war auch in rage).
 
Den Ärger kann ich dir nicht abnehmen. Es gibt drei Punkte, die meiner Meinung seitens der Fernuni nach einer näheren Erklärung bedürfen:
1. Modellreihe - diesen Ausdruck kann man missverstehen.
2. uneinheitliche Handhabung der Regelungsdurchsetzung in den verschiedenen Prüfungsräumen (siehe diesen Tread).
3. Die Taschenrechner, die nicht der Regelung entsprachen, wurden aufgeschrieben. Es ist durchaus möglich im Nachhinein festzustellen, ob mit dem gebrauchten Rechner getäuscht werden konnte, oder eben nicht. Dies wurde übrigens auch so von meiner Prüfungsaufsicht kommuniziert, nämlich dass die Rechner, die nicht der Regelung entsprechen, aufgeschrieben und deren Funktionalität kontrolliert werde.
Zu diesen Punkten möchte ich auf alle Fälle eine Stellungnahme von der Fernuni.
Viele Grüsse.
 
Kleiner tipp:
Im prüfungsbescheid steht schriftlich oder zur niederschrift - email entspricht nicht der schriftform, sondern ist elektronische form und genügt daher nicht.


Einen großen Vorteil hatte die Diskussion hier für die Grundmodule: da wurde sofort auf das thema aufmerksam gemacht und bei amazon stieg in der vor klausuren woche der casio rechner massiv in der verkaufsliste. Ich glaube da haben einige kurzfristig umgeschwenkt.
 
Kleiner tipp:
Im prüfungsbescheid steht schriftlich oder zur niederschrift - email entspricht nicht der schriftform, sondern ist elektronische form und genügt daher nicht.


Einen großen Vorteil hatte die Diskussion hier für die Grundmodule: da wurde sofort auf das thema aufmerksam gemacht und bei amazon stieg in der vor klausuren woche der casio rechner massiv in der verkaufsliste. Ich glaube da haben einige kurzfristig umgeschwenkt.
Das freut mich, das andere profitieren konnten...
 
Natürlich ist es total ärgerlich wenn man mit einem Modell geschrieben hat welches noch weniger kann als die zugelassenen Rechner und man trotzdem deswegen durchfällt. Ich würde mich da auch ärgern und nach Möglichkeiten suchen doch noch irgendwie zu bestehen (ich glaube hier kann man nur auf die Kulanz der Fernuni hoffen).

Andererseits frage ich mich wie es passieren kann, dass man überhaupt einen nicht zugelassenen Rechner in der Klausur benutzt. Ich habe Instrumente zwar in diesem Semester nicht geschrieben, aber bei allen Klausuren zu denen ich mich angemeldet habe wurde in den Infos (welche man direkt bei der Klausuranmeldung lesen kann) zu der jeweiligen Klausur nochmals auf die neue Regelung aufmerksam gemacht.Spätestens dort müsste es doch wirklich jedem aufgefallen sein. :confused
 
Einen großen Vorteil hatte die Diskussion hier für die Grundmodule: da wurde sofort auf das thema aufmerksam gemacht und bei amazon stieg in der vor klausuren woche der casio rechner massiv in der verkaufsliste. Ich glaube da haben einige kurzfristig umgeschwenkt.


Hallo liebe Mitleidenden!

@Toumio: Da hast du Recht! Die fehlerhaften Anweisungen und die Irritationen wegen der Taschenrechner sind vor allem in den ersten beiden Klausurwochen aufgetreten.

Danach wurde ohne weitere Prüfung einfach jedem Studenten der einen angeblich falschen Taschenrechner verwendet hat pauschal eine Mitteilung wg. "Täuschungsversuchs" geschickt. Es wurde sofort alles öffentlich, die Diskussion war entbrannt. Alle Klausuren die danach stattfanden, waren unter komplett verbesserten Bedingungen.

Die Studenten waren vorgewarnt, die Aufsichten auch. Man wusste danach wie diese unklare Regelung ausgelegt wird.

Das ist eindeutig ein Verfahrensfehler, weil es sich um eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes handelt!!! Dadurch ist das Verfahren absolut ungültig, weil innerhalb der Klausurenzeit im September die Studenten nicht gleich behandelt wurden.

Ich werde dies in meinen Widerspruch aufnehmen und diesen nicht nur an das Prüfungsamt sondern auch an den Asta senden.

Es ist wirklich unglaublich wie Studentengruppen benachteiligt werden. In der Woche in der alle bereits Bescheid wussten, fanden die Klausuren für die große Masse an Studenten statt. Also vor allem die A-Module. Da schreiben tausende Studenten mit.

Viele Grüße!

P.S.: Schriftform nicht vergessen, Mail reicht nicht!!!
 
Kleiner tipp:
Im prüfungsbescheid steht schriftlich oder zur niederschrift - email entspricht nicht der schriftform, sondern ist elektronische form und genügt daher nicht.

falsch. ich habe auch angerufen, er meinte, die mail , die ich formuliert hatte, passt so. demnach sollte man vll. nicht alles, was hier im forum geschrieben wird, für bare münze nehmen.

aber er hat leider auch gesagt, dass der dem widerspruch keine großen chancen enräumt :-(
bin so niedergeschmettert deswegen, und in meinem fall ist es noch besonders schlimm. da ich ja ansonsten fertig wäre und nicht mein studium noch 6 monate verlängern will.
 
Es ist immer wieder erstaunlich, wie naiv einige Studierende ihr Studium betreiben.

Und bitte nicht alles auf mangelnde Kommunikation der FU schieben, Die Studierenden haben eine Holschuld, eine Bringschuld seitens der FU ist nicht gegeben.

An einer Präsenzuni muss man schließlich auch zum schwazen Brett latschen und sich die Informationen besorgen. Und zwar schön Institut für Institut, Lehrstuhl für Lehrstuhl.

Löst euch von dem Gedanken "Hotel FernUni".
 
Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln.... wie wollt ihr in der Arbeitswelt "überleben", wenn ihr die diversen Hinweise zu den Klausurenregeln noch nicht einmal beachtet. Das ist wie mit der Klausuranmeldung - plötzlich war der Termin aus heiterem Himmel da. 😱 Die FuH hat die Regelung nicht erst in diesem Semester eingeführt, sondern bereits davor. Da gab es den Vorschlag von 3 Taschenrechnern und man hätte sich bereits informieren können. Ich habe auch bereits da schon einen neuen Taschenrechner geholt, obwohl ich hier auch 3 rumfliegen habe. Aber bevor ich durch die Klausur wegen eines so dusseligen Fehlers rassele, gebe ich doch lieber 20 Euro aus. Ich kann die FuH verstehen, weswegen die Taschenrechner eingegrenzt wurden und jetzt so hart durchgegriffen wird. Es ist nunmal ein immenser Aufwand, alle Modelle zu kontrollieren, ob sie programmierbar o. ä. sind. Wer will das leisten?! Und wenn ich mir nicht sicher gewesen wäre, ob mein (Vorgänger-)Modell dort reinfällt, na dann hätte ich mir doch sicherheitshalber einen der drei ausgewiesenen TR geholt.

Klar ist es ärgerlich für euch, aber eine große Chance für einen Einspruch sehe ich hier nicht. Und dass andere Kommilitonen die Chance hatten, sich noch schnell - aufgrund der Diskussion - einen TR zu holen, kann man ihnen nicht vorwerfen. Ihr hättet sicherlich nicht anders gehandelt. Also..nehmt es einfach so hin und seht es als Lerneffekt. Den Fehler macht ihr sicherlich nicht noch einmal.
 
Das ist eindeutig ein Verfahrensfehler, weil es sich um eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes handelt!!! Dadurch ist das Verfahren absolut ungültig, weil innerhalb der Klausurenzeit im September die Studenten nicht gleich behandelt wurden.

Naja, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ?
Besteht die Verletzung wirklich darin, dass jemand die Klausur später hatte und dann von Kommilitonen vorgewarnt wurde?
Auf diese übertriebene Weise könnte man diese Verletzung überall finden - z.B. in der Tatsache, dass es in München mehr Mentoriate stattfinden, als in Schwerin oder weil sie nicht von denselben Mentoren durchgeführt werden.
 
ach @embi und alle anderen ach so schlauen besserwisser: sagt doch einfach lieber gar nichts als uns hier so in den rücken zu fallen. bei solchen komilitonen braucht man keine feinde mehr. schleimer! wahrscheinlich ansonsten von tuten und blasen keine ahnung, was jetzt durch bornierte regelrumreiterei kompensiert wird. sorry.
 
ach @embi und alle anderen ach so schlauen besserwisser: sagt doch einfach lieber gar nichts als uns hier so in den rücken zu fallen. bei solchen komilitonen braucht man keine feinde mehr. schleimer! wahrscheinlich ansonsten von tuten und blasen keine ahnung, was jetzt durch bornierte regelrumreiterei kompensiert wird. sorry.

Meinst du, du vermittelst jetzt von dir ein besseres Bild, wenn du unsachlich und beleidigend wirst?
Es würde an deiner Situation auch nichts ändern, wenn alle dich bedauern und dir sinnlos Hoffnung machen würden.
 
du hast doch keine ahnung. bist du von prüfungsamt? nein! was für ein bild vermittelt ihr denn? glaub ich hab schon etwas mehr an unis gerissen als grundstudiums-bachelor-studenten, die meinen, weil sie eine regel gefunden haben, auf der sie rumreiten können (die für mich ein formaler, schikanöser schaumschlag ist) hier die schlaumeier raushängen zu lassen? mit fachlichem können würdest du mich mehr beeindrucken als mit so einer kleingartenspießerei. und genau das regt mich auch am prüfungsamt so auf. wenn sie intelligenter wären, wären sie kulant. aber so viel darf man dann doch nicht erwarten. ist mir schon auch klar. zudem interessiert mich nicht, was ich für ein bild an dich vermittele.
 
du hast doch keine ahnung. bist du von prüfungsamt? nein! was für ein bild vermittelt ihr denn? glaub ich hab schon etwas mehr an unis gerissen als grundstudiums-bachelor-studenten, die meinen, weil sie eine regel gefunden haben, auf der sie rumreiten können (die für mich ein formaler, schikanöser schaumschlag ist) hier die schlaumeier raushängen zu lassen? mit fachlichem können würdest du mich mehr beeindrucken als mit so einer kleingartenspießerei. und genau das regt mich auch am prüfungsamt so auf. wenn sie intelligenter wären, wären sie kulant. aber so viel darf man dann doch nicht erwarten. ist mir schon auch klar. zudem interessiert mich nicht, was ich für ein bild an dich vermittele.

Ich seh es ein: Du bist so welterfahren und unangreifbar, von dir können wir alle kleinen Deppen noch was lernen. Dann kann ich dir nur wünschen, dass das Prüfungsamt seine Schikanen einsieht und die Mitarbeiter noch ein wenig an ihrer Intelligenz arbeiten.
 
eben... sehe ich genauso 🙂

also ich bin beim kampf dabei und unterschreibe jeden einspruch an asta, prüfungsamt, -ausschuss etc - schonmal an den hochschulausschuss von NRW gedacht? - auch juristisch beteilige ich mir gerne an kosten für einen anwalt. wenn sich 20 leute zusammenfinden, wirds gleich bezahlbarer. schrieb nicht jemand, dass er einen guten anwalt kennt? ich bin bei allem dabei, meldet euch einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn sie intelligenter wären, wären sie kulant. aber so viel darf man dann doch nicht erwarten.

Wo liegt denn da bitte der Zusammenhang? Nur wenn ich kulant bin, bin ich auch intelligent? Und kulant war die FuH im letzten Semester... wie lange soll die Kulanz denn gehen? Dieses Semester und am Besten noch das Darauffolgende, damit es auch alle irgendwann kapiert haben?

@ilsekaroline: Von Beleidigungen bitte ich dich doch abzusehen. Denn auch das spricht meiner Meinung nach nicht von Intelligenz.
 
verstehe nur nicht, wieso ihr euch so in dieses thema reinhängt, wenn bei euch doch eh alles glattgelaufen ist? uns gehts doch schon dreckig genug, vor allem mir, weil das ja mein letzter schein war, und ich nur wegen des taschenrechners (wahrsch. funktionsgleiches vorgängermodell (oder variante, wie mans sieht) des casio fx86) mein studium jetzt wahrsch. um 6 monate verlängern darf. gibt ja auch keine zeitigen nachholklausuren, dann würde ich mich ja auch gar nicht so aufregen. sprich: ich hab kaum noch was zu lernen, da ich ja gut vorbereitet war, und ohne masterzeugnis ist auch die jobsuche etwas doof. mir gehts richtig scheiße. wem bringt das denn was? dem prüfungsamt? dem arbeitsmarkt? mir? richtig! keinem.
aber tretet nur weiter drauf - da gibts ja eine regel, egal wie sinnvoll die ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
verstehe nur nicht, wieso ihr euch so in dieses thema reinhängt, wenn bei euch doch eh alles glattgelaufen ist?
Weil sich die, die sich extra neue Rechner besorgen mussten und sich auf die neuen Regeln eingestellt haben, sich auch verar... fühlen, wenn andere, die meinen: ich stell mir meine eigenen Regeln auf, damit durchkommen.
Was war denn jetzt bei dir das Problem, einfach einen regelkonformen Taschenrechner zu benutzen?
 
also ich bin beim kampf dabei und unterschreibe jeden einspruch an asta, prüfungsamt, -ausschuss etc - schonmal an den hochschulausschuss von NRW gedacht? - auch juristisch beteilige ich mir gerne an kosten für einen anwalt. wenn sich 20 leute zusammenfinden, wirds gleich bezahlbarer. schrieb nicht jemand, dass er einen guten anwalt kennt? ich bin bei allem dabei, meldet euch einfach.
Klar, Du bist dabei. Ha, ha, alle sind dabei, aber am Ende hat keiner etwas gemacht, an dem sich der Rest beteiligen könnte. Mal die anderen machen lassen und sich dranhängen ("ich bin bei allem dabei. Meldet Euch einfach"). Nur nicht selbst aktiv werden. Die "Taschenrechner-Tagträumer" waren auch nicht aktiv, sondern hätten die Information unübersehbar als Endlostext auf Ihrem Toilettenpapier erwartet. Ehrlich, bei solchen Beiträgen darfst Du Dich über Spott nicht wundern. Übrigens, ich bin nicht schadenfroh, dafür meine ich es viel zu ernst.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke es hilft jetzt nichts sich hier gegenseitig zu beleidigen. Zumal es nicht sinnvoll ist mit Personen eine Diskussion einzugehen, welche sich daran aufg***** (Entschuldigung dafür) ,dass man sie dann auch noch beachtet und sich auf ihren Blödsinn einzulassen... Daher werde ich jetzt auch keine Namen nennen.

Es ist nun sinnvoll strategisch vorzugehen:

1. Widerspruch einlegen, egal wie aussichtslos es wohl scheint.

Und dabei bitte FREUNDLICH bleiben. Mit Unfreundlichkeit und Anmaßendem "Klugscheißer" bzw. "Rechthabergetue" kommt man nie weiter und schon gar nicht wird dann mal ein Auge zugedrückt.

Grundlagen für eine Argumentation sind

a) "Versuch der Täuschung um das Ergebnis zu beeinflussen". Ist der Taschenrechner von seiner Funktionalität nicht besser und nicht programmierbar kann man ganz einfach einen Vergleich zwischen dem eigenen und den anderen Taschenrechner anstellen.Einige von euch haben bestimmt sogar eine veraltete Version der angegebenen Modell-"Reihen". Und selbst wenn er mehr "Comfort"-Funktionen besitzt bringt das nichts in vielen Klausuren, in denen man diese Funktionen nicht nutzen kann. (Bsp Marketing).

b) "Über die Tatsache welche Taschenrechner zugelassen sind ... wurde hingewiesen"

Hier kann man den Text der Homepage in so vielerlei Hinsicht missinterpretieren und diese Schwammige Eingrenzung für die eigene Argumentation nutzen.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml

z.B: es wird eingeräumt, dass es viele Modelle und Varianten gibt mit dem Hinweis auf die gleiche Funktionalität.

Die Liste der dazugehörigen ist nur ein Auszug und bildet nicht alle ab.


2. Suche nach Personen, welche nicht eine der aufgeführten Rechner verwendet haben und trotzdem nicht durchgefallen sind!


3. Wird der Widerspruch abgelehnt gibt es immer noch den

a) Weg zum Anwalt. Unangenehm mit Sicherheit aber durchaus nicht aussichtslos.

b) und die erneute Suche nach Personen, deren Widerspruch angenommen wurde. Haben diese einen Rechner den man selbst verwendet hat, dann muss man wahrscheinlich nur mit dem Anwalt drohen.

Mein Vorschlag wäre aber tatsächlich, dass sich alle betroffenen Personen mal in irgendeiner Form zusammen finden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
falsch. ich habe auch angerufen, er meinte, die mail , die ich formuliert hatte, passt so. demnach sollte man vll. nicht alles, was hier im forum geschrieben wird, für bare münze nehmen.
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§ 3 a LVwVfG von NRW hilft hier weiter - qualifizierte elektronische Signatur beiderseits erforderlich; Die Fernuni hat keine entsprechende Adresse; in der VwGO gibts den selben Regelungsinhalt;
Da ich selber in der Behörde regelmäßig damit zu tun habe und die R'sprechung hierzu mittlerweile auswendig kann würde ich jedem, der wirklich WSP einlegen will immer zur Schriftform (bedingt körperliches Dokument mit Unterschrift) raten (Brief / Fax - Vorteil des Empfangsnachweises). Aber jeder darf selbst sein Glück finden.
 
2. Suche nach Personen, welche nicht eine der aufgeführten Rechner verwendet haben und trotzdem nicht durchgefallen sind!

Der oder diejenige wäre jedoch ganz schön naiv, wenn er oder sie sich "outen" würde. Denn es kann ja sein, dass daraufhin auch ein Täuschungsversuch und ein Nicht-Bestehen der Klausur folgt.
 
ja, machst du das? ich glaub das hilft uns allen, wenn wir uns organisieren. vielleicht können wir dann ja wirklich was bewirken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorweg möchte ich sagen, dass ich nicht zu den Unglücklichen gehöre, die aufgrund eines nicht zugelassenen Taschenrechners durchgefallen sind. Jedoch finde ich es teilweise erschreckend, wie hier manch einer (insbesondere MegaMind ist hier zu nennen) auf die gerade eben durchgerasselten und psychisch am Boden liegenden Kommilitonen verbal eintritt. Ein gewisses Maß an Mitgefühl bzw. Empathie gegenüber diesen Kommilitonen scheint euch wohl vollkommen verloren gegangen zu sein. Früher in der Schule oder auch an vielen Präsenzunis wären solche kleinkarierten Kameradenschw.... wie ihr es anscheinend seid, mit Fug und Recht am Pausenhof bzw. der Mensa zurechtgestutzt worden. Aber das ist eben der Vorteil an einer Fernuni: Man steht sich fast nie von Angesicht zu Angesicht gegenüber und kann immer schön anonym über Foren wie dieses hier in den schwelenden Wunden derer bohren, die einen Fehler begangen haben.

Warum tut ihr den Durchgefallenen und eurem christlichen Menschenbild (falls ihr so etwas überhaupt haben und pflegen solltet) nicht einfach einen Gefallen und haltet eure Fr.....Die Betroffenen wissen mit Sicherheit selber, dass sie einen Fehler begangen haben und müssen das nicht ständig in Form einer moralischen Dauerschleife von euch vorgekaut bekommen. Insbesondere habt ihr nicht den geringsten Vorteil dadurch, dass nun so manch einer aufgrund eines nicht zugelassenen Taschenrechners noch einmal sein Studium um 6 Monate verlängern darf bzw. sich noch einmal wochenlang auf eine Klausur vorbereiten muss (und wir alle wissen, wie sehr darunter auch das Privat - und Berufsleben zu leiden hat).

Ich für meinen Teil hoffe, dass alle betroffenen Kommilitonen mit ihren Widersprüchen Erfolg haben werden, da ich diese unsägliche Taschenrechnervorschrift für totalen Humbug halte. Für alle Schulmeister unter euch wünsche ich mir wenigstens ein bißchen Mehr an Mitgefühl und Verständnis in der Zukunft und - falls euch das nicht möglich sein sollte - die nötige Selbstbeherrschung eure schlechten Gedanken für euch zu behalten und nicht in diesem Forum hier mitzuteilen.
 
danke pensionsanwärter!

wer wäre denn noch dabei, gemeinsam einen beschwerdebrief zu formulieren und den an den dekan, präsidenten der fernuni hagen und an den hochschulausschuss NRW zu schicken?

ich glaube, dass wir uns dringend organisieren sollten, um erfolg zu haben!
 
Pensionswärters und Genshirts manchmal etwas drastische Wortwahl einmal beiseite: Ich muss den beiden zustimmen, auch mich hat angewidert, was ich hier von einigen Leuten die letzten Wochen an Schadenfreude und Gehässigkeit lesen musste. Viele von uns quetschen doch das Fernstudium in ein anstrengendes Berufs- und Privatleben, weshalb sollte da nicht einmal ein ehrlicher Fehler unterlaufen? Hätte mir jedenfalls auch passieren können, ich habe wahrliche genug andere Böcke während meines Studiums geschossen. Den ehrlichen Betroffenen wünsche ich viel Erfolg!
 
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das Prüfungsamt auch nur ein Angström von seiner Linie abweicht. Wie soll das denn erst bei den Klausuren des nächsten Prüfungszeitraumes aussehen, wenn man jetzt nachgibt?
 
Zuletzt bearbeitet:
@campus: Welches Ausmaß an Kommunikation letzten Endes "ausreichend" ist, das bestimmst nicht du, mein Lieber. Die Menge der Leute, die dabei auf die Nase gefallen sind, spricht dabei für sich, was ich nicht bewerten will und werde. Die Art der Umsetzung war und ist jedenfalls absolut diskussionswürdig. Es ist nämlich immer einfach, deine Position des Besserwissenden ex post einzunehmen, das sollte dir bewusst sein. Was daran "unverschämt" sein soll, sich in die andere Partei hinein zu versetzen, überlasse ich dir ebenfalls. Echauffier dich also bitte ruhig weiter, Empathie wird hier nicht verlangt.

1) Ich habe meine Meinung zur Häufigkeit der Ankündigungen geäußert. Dies steht mir unzweifelhaft zu. Bestimmt habe ich gar nichts.

2) Ist es schwach von dir mich als Besserwisser zu bezeichnen und spricht nicht dafür, dass von dir noch sachliche Argumente zu erwarten sind.

3) Lest die Regeln und haltet euch dran. Die Mehrheit der Studenten hat es schließlich auch gemacht und oh Wunder es sogar geschafft diese umzusetzen.

4) Wünsche ich allen viel Spaß beim Widerspruch. Es wird trotzdem nichts bringen.

5) Ziehe ich mich hier jetzt raus. Es ist alles gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In meinem Hörsaal hat die Aufsicht gefragt, ob jemand noch einen Taschenrechner dabei hat. Ich habe mich gemeldet und meinen Ersatzrechner verliehen. Nach der Klausur wurde er mir zurückgebracht. Der Ausleiher hat gesagt, es war seine letzte Klausur und er hat es nicht eingesehen sich dafür einen neuen zu kaufen.

Es war auch meine letzte Klausur und ich habe mir zwei gekauft!

Es gibt Studenten die die Ankündigungen bewusst ignoriert haben.
 
Hier kann man den Text der Homepage in so vielerlei Hinsicht missinterpretieren und diese Schwammige Eingrenzung für die eigene Argumentation nutzen.

Ich kann Ihre Argumentation in keinster Weise nachvollziehen. Sie verlinken hier sogar den offiziellen Text ("[...] wird die Auswahl der Taschenrechner [...] auf die folgenden drei Modellreihen begrenzt"), schreiben gleichzeitig aber irgendetwas davon, dass dieser "in vielerlei Hinsicht" interpretierbar und "schwammig" sei.

Es steht schwarz auf weiß: "wird auf drei Modellreihen begrenzt".
Das benutzte Wort lautet "Modellreihen" und nicht "Hersteller". Dementsprechend muss jeder wissen, dass auch sein uralter Texas Instruments verboten ist.

Können Sie mir die Stelle nennen, an der der Text Ihrer Ansicht nach in irgendeiner Weise fehlinterpretierbar ist? Genau welcher Ausdruck ist Ihrer Ansicht nach "schwammig"?

2. Suche nach Personen, welche nicht eine der aufgeführten Rechner verwendet haben und trotzdem nicht durchgefallen sind!

"Hey du glaubst es nicht, der Kalle wurde mit nem Spickzettel erwischt und ist durchgefallen."
"Kein Ding ey, ich kenn einen, der nicht ertappt wurde. Lass mit dem zur Uni gehen und Einspruch einlegen - wenn anderswo einer nicht ertappt wurde, muss der Kalle auch mit seinem unerlaubten Hilfsmittel schreiben dürfen !"


Was hat das Nicht-Ertapptwerden anderer Studenten nochmal mit der Frage zu tun, ob ihr Hilfsmittel offiziell als Täuschungsversuch eingeordnet werden musste, oder nicht?

Früher in der Schule oder auch an vielen Präsenzunis wären solche kleinkarierten Kameradenschw.... wie ihr es anscheinend seid, mit Fug und Recht am Pausenhof bzw. der Mensa zurechtgestutzt worden. Aber das ist eben der Vorteil an einer Fernuni: Man steht sich fast nie von Angesicht zu Angesicht gegenüber und kann immer schön anonym über Foren wie dieses hier in den schwelenden Wunden derer bohren, die einen Fehler begangen haben.

Da scheint ja einer das Vermöbeln von "Nerds" und "Geeks", die Texte interpretieren können, mächtig zu vermissen.
Tipp: Vernünftig vernähte, bereits befüllte Sandsäcke gibts ab ~80€ beim Fachhändler. 😉

Was den Ablauf an Präsenzunis angeht, kann ich Sie aus eigener Erfahrung beruhigen: Da wird nicht rumgekloppt, und organisatorisch läuft es da zehnmal schwieriger ab. Genau der Grund, aus dem ich das Rumgeheule hier so lächerlich finde.

Die Betroffenen wissen mit Sicherheit selber, dass sie einen Fehler begangen haben und müssen das nicht ständig in Form einer moralischen Dauerschleife von euch vorgekaut bekommen.

Wenn das so wäre, gäbe es diesen Thread nicht !
Die Leute sehen ihre Fehler eben nicht ein, und schieben die Schuld auf eine Universität, die jeden Studenten mindestens 3 oder 4 mal an die Regelung erinnert hat - im Vergleich zu anderen Unis, welche i.d.R. nach dem Prinzip "holt euch die Infos gefälligst selber" handeln, ein absoluter Luxus.

Argumentativ stichhaltige Kritik automatisch mit mangelnder Empathie gleichzusetzen, spricht zudem Bände über ihre emotionale Reife.

Ich für meinen Teil hoffe, dass alle betroffenen Kommilitonen mit ihren Widersprüchen Erfolg haben werden, da ich diese unsägliche Taschenrechnervorschrift für totalen Humbug halte.

Ja ja, die Regelung ist totaler Humbug.
Ich wette, wenn es hier stattdessen einen Thread darüber gäbe, dass jmd. nicht dabei erwischt wurde, sich alle Definitionen in seinen 200€ Rechner abzuspeichern, wären Sie einer der lautesten Buhrufer...
Das Forum wäre dann voll mit Leuten, die die Uni mit Klagen überhäufen möchten, weil es ja nicht sein kann, dass manche unfair eine 1,0 bekommen haben...

Für alle Schulmeister unter euch wünsche ich mir wenigstens ein bißchen Mehr an Mitgefühl und Verständnis in der Zukunft und - falls euch das nicht möglich sein sollte - die nötige Selbstbeherrschung eure schlechten Gedanken für euch zu behalten und nicht in diesem Forum hier mitzuteilen.

Klar, am besten wir verbieten alle Texte, die für irgendwen irgendwie unangenehm sein könnten, und beschränken uns alle auf Mitleidsbekundungen und Gruppenschmusen.
Außer Sie persönlich natürlich, Sie deuten hier einfach mal an, dass Leute, die anderer Meinung sind, am besten vermöbelt werden sollten, das scheint dann widerum in Ordnung zu sein. ^^
Was heutzutage so alles studieren darf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann Ihre Argumentation in keinster Weise nachvollziehen. Sie verlinken hier sogar den offiziellen Text ("[...] wird die Auswahl der Taschenrechner [...] auf die folgenden drei Modellreihen begrenzt"), schreiben gleichzeitig aber irgendetwas davon, dass dieser "in vielerlei Hinsicht" interpretierbar und "schwammig" sei.

Es steht schwarz auf weiß: "wird auf drei Modellreihen begrenzt".
Das benutzte Wort lautet "Modellreihen" und nicht "Hersteller". Dementsprechend muss jeder wissen, dass auch sein uralter Texas Instruments verboten ist.

Können Sie mir die Stelle nennen, an der der Text Ihrer Ansicht nach in irgendeiner Weise fehlinterpretierbar ist? Genau welcher Ausdruck ist Ihrer Ansicht nach "schwammig"?



"Hey du glaubst es nicht, der Kalle wurde mit nem Spickzettel erwischt und ist durchgefallen."
"Kein Ding ey, ich kenn einen, der nicht ertappt wurde. Lass mit dem zur Uni gehen und Einspruch einlegen - wenn anderswo einer nicht ertappt wurde, muss der Kalle auch mit seinem unerlaubten Hilfsmittel schreiben dürfen !"


Was hat das Nicht-Ertapptwerden anderer Studenten nochmal mit der Frage zu tun, ob ihr Hilfsmittel offiziell als Täuschungsversuch eingeordnet werden musste, oder nicht?



Da scheint ja einer das Vermöbeln von "Nerds" und "Geeks", die Texte interpretieren können, mächtig zu vermissen.
Tipp: Vernünftig vernähte, bereits befüllte Sandsäcke gibts ab ~80€ beim Fachhändler. 😉

Was den Ablauf an Präsenzunis angeht, kann ich Sie aus eigener Erfahrung beruhigen: Da wird nicht rumgekloppt, und organisatorisch läuft es da zehnmal schwieriger ab. Genau der Grund, aus dem ich das Rumgeheule hier so lächerlich finde.



Wenn das so wäre, gäbe es diesen Thread nicht !
Die Leute sehen ihre Fehler eben nicht ein, und schieben die Schuld auf eine Universität, die jeden Studenten mindestens 3 oder 4 mal an die Regelung erinnert hat - im Vergleich zu anderen Unis, welche i.d.R. nach dem Prinzip "holt euch die Infos gefälligst selber" handeln, ein absoluter Luxus.

Argumentativ stichhaltige Kritik automatisch mit mangelnder Empathie gleichzusetzen, spricht zudem Bände über ihre emotionale Reife.



Ja ja, die Regelung ist totaler Humbug.
Ich wette, wenn es hier stattdessen einen Thread darüber gäbe, dass jmd. nicht dabei erwischt wurde, sich alle Definitionen in seinen 200€ Rechner abzuspeichern, wären Sie einer der lautesten Buhrufer...
Das Forum wäre dann voll mit Leuten, die die Uni mit Klagen überhäufen möchten, weil es ja nicht sein kann, dass manche unfair eine 1,0 bekommen haben...



Klar, am besten wir verbieten alle Texte, die für irgendwen irgendwie unangenehm sein könnten, und beschränken uns alle auf Mitleidsbekundungen und Gruppenschmusen.
Außer Sie persönlich natürlich, Sie deuten hier einfach mal an, dass Leute, die anderer Meinung sind, am besten vermöbelt werden sollten, das scheint dann widerum in Ordnung zu sein. ^^
Was heutzutage so alles studieren darf...

100 % Zustimmung von mir. Vielen Dank für deinen Beitrag.

Man muss sich auch nur einige Studierende in den Mentoriaten anschauen. Wenn die nicht alles auf dem Silbertablett serviert bekommen, ist das Gejammer/Geheule groß. Und wehe es wagt jemand zu kritisieren, dass sie ein paar (wenige) Wochen vor der Klausur das Kursmaterial - in Erwartung, dass ihnen im Mentoriat der gesamte Stoff von A - Z inkl. Wiederholung der Schulmathematik der Unter- und Mittelstufe vorgekaut wird - noch nicht gelesen haben.

Und wenn manche Studierende wüssten, was organisatorisch an einer Präsenzuni bisweilen so abgeht, würden sie ganz schnell ganz still sein. Wer sich da nicht selbst organisiert bekommt, hat verloren.
 
Von allen Argumenten der betroffenen kann ich nur eins verstehen - nämlich Kritik der Liste, wo man sich und seinen falschen Taschenrechner eintragen konnte. Diese Liste selbst und (hauptsächlich) die Freiwilligkeit der Selbsteintragung ist irgendwie verwirrend - das alles wirkt als eine "Indulgenz" für den Fall der Anwendung eines falschen TRs.

Vielleicht hat die Uni gehofft, dass nur wenige einen falschen TR haben und dass man die Modelle wirklich schnell prüfen kann. Aber dann gab es plötzlich zu viele..
 
100 % Zustimmung von mir. Vielen Dank für deinen Beitrag.
Und wenn manche Studierende wüssten, was organisatorisch an einer Präsenzuni bisweilen so abgeht, würden sie ganz schnell ganz still sein. Wer sich da nicht selbst organisiert bekommt, hat verloren.

Genau das ist der Knackpunkt.
In meinem Präsenzstudium hat jede Klausur ihr eigenes Bewertungsschema und eigene Regeln bzgl. erlaubter Hilfsmittel, die einem weder geschickt noch sonstwie übersichtlich präsentiert werden: Man muss sich bei jedem Institut einzeln erkunden und das eben für sich selbst irgendwie organisieren.
Da die Institutsseiten aber gerne mal über Monate hinweg nicht geupdated werden, ist man gezwungen, zu jeder Vorlesung zu gehen.
Wenn man mal eine verpasst, kanns dementsprechend gerne passieren, dass man wichtige Infos (Terminverschiebungen etc.) nicht bekommt, zudem ist nichts standardisiert : Skripte gibt es mal am Institut, mal an irgendeinem Zeitschriftenladen in der Nähe zu kaufen, mal gar nicht (Buchempfehlungen), Übungen sind mal Pflicht und mal freiwillig, diverse Semestertermine von einzelnen Instituten abhängig und nicht auf einer einzigen Seite (wie in Hagen) übersichtlich dargestellt.

Das Gemeckere hier würde m.E. nicht vorkommen, wenn die Leute wüssten, wie es an Präsenzunis z.T. zugeht - die FernUni ist, was Organisation angeht, wirklich absolut vorbildlich und nimmt einem jede noch so winzige Kleinigkeit ab.
 
Von allen Argumenten der betroffenen kann ich nur eins verstehen - nämlich Kritik der Liste, wo man sich und seinen falschen Taschenrechner eintragen konnte.

Genau das ist hier eigentlich der springende Punkt... diese Liste kam ja offensichtlich offiziell vom Prüfungsamt. In einer meiner Klausuren war die Teilnehmerzahl extrem gering, so dass jedes Modell fix auf Funktionsabweichung überprüft gewesen wäre, es gab bloß keinen mit falschem TR. Trotzdem wurde sinngemäß gesagt: "Wenn Sie einen anderen haben und den benutzen wollen, können Sie sich in diese Liste eintragen und das Modell wird dann auf Zulässigkeit geprüft."
Da dachte ich auch: "Aha, das wäre also auch gegangen, habe ich also umsonst für eine einzige Klausur einen neuen gekauft." Wenn jetzt alle Modelle unbesehen ohne Prüfung abgelehnt werden, war das also eine bewusste Irreführung, die ich nicht ok finde. "Entrapment" nennt man sowas in englischsprachigen Ländern und da ist es (wenn es denn beweisbar ist) durchaus ein Grund für einen Freispruch, selbst wenn objektiv gesehen als Konsequenz daraus eine Straftat begangen wurde.

Die oben angeführte Argumentation, dass das so sein müsse, weil ich sonst einen Nachteil hätte, weil ich ja einen neuen TR für 20 € gekauft habe und ein anderer nicht, macht mich sprachlos.
 
Im Gegensatz zu ihnen habe ich nämlich in meiner Eigenschaft als Vollstreckungsbeamter im Finanzamt tagtäglich mit schweren finanziellen und mitunter auch existenzbedrohenden Schicksalen zu tun und kann es mir beim besten Willen nicht erlauben permanent die moralische Keule auf die betroffenen Steuerbürger herabsausen zu lassen. Nein, ganz im Gegenteil, da ist es mitunter auch einmal notwendig Verständnis und Mitgefühl für die jeweilige Situation der Betroffenen zu zeigen, wenn sie Haus und Hof verlieren und nicht auch noch verbal nachzutreten. Falls ich anders handeln würde, so hätten mir diese Steuerbürger mein Auto wahrscheinlich schon zehnmal zerkratzt, bzw. mich mit den von ihnen angesprochenen Sandsäcken verprügelt.

Was nützt dein Mitgefühl den Betroffenen? Stellst du die Vollstreckung ein, kannst du Vorschriften aushebeln? Du wirst dann auch sachlich und distanziert die unumgänglichen Konsequenzen schildern und umsetzen.
Nichts anderes wird auch in diesem Fall an der Fernuni passieren.
 
Kann keiner der Moderatoren das Thema hier schließen? Hier gehts doch schon lange nicht mehr um Tatsachen/Fakten, sondern nur noch um gegenseitige Beleidigungen :rolleyes
 
In einer meiner Klausuren war die Teilnehmerzahl extrem gering, so dass jedes Modell fix auf Funktionsabweichung überprüft gewesen wäre, .
Nein, das stimmt nicht. Zum einen geht das technisch nicht. Schon bei einem Taschenrechner ist eine Überprüfung auf Funktionsgleichheit im Hörsaal nicht möglich. Ein Gericht beauftragt einen Gutachter dafür. Die Bedienungsanleitungen sind auch ausreichend im Falle abweichender Funktionalität und im Falle gleicher Funktionalität, wenn ein Liste funktionsgleicher Geräte angegeben ist. Im Hörsaal nicht durchführbar. Keine Sache von Minuten. Für Prüfling und Aufsicht gar nicht zumutbar (weder die Entscheidung selber noch deren Findung). Die Liste der Modelle in der Regelung sind sicher auch ein sehr guter Hinweis (und gute Grundlage für die Dokumentation abweichender Gerätebezeichnungen). Die Liste ist ja durch einen Prozess entstanden, der bereits eine Prüfung beinhaltete. Zum anderen hat die Aufsicht für so eine Entscheidung keine Befugnis. Deshalb wurde die Entscheidung "weggeschoben" (auf das Prüfungsamt) und nur die Modelle notiert (Sachlage wurde dokumentiert).
"Wenn Sie einen anderen haben und den benutzen wollen, können Sie sich in diese Liste eintragen und das Modell wird dann auf Zulässigkeit geprüft."
Da dachte ich auch: "Aha, das wäre also auch gegangen, habe ich also umsonst für eine einzige Klausur einen neuen gekauft." .
Falscher Gedanke. Wenn die Prüfung negativ ist, bist Du durchgefallen. Hast Du angenommen, Dein altes Modell ist erlaubt? Schon selber überprüft? Wie heißt Dein altes Gerät?
Wenn jetzt alle Modelle unbesehen ohne Prüfung abgelehnt werden, war das also eine bewusste Irreführung,
Das stimmt nicht. Die Liste der erlaubten Modelle ist doch bereits das Ergebnis einer Prüfung. Und einem Kandidaten dessen Taschenrechner funktionsgleich ist (nachweisen!) wird berechtigterweise Widerspruch einlegen. Das mit der Funktionsgleichheit wird aber m.E. nur selten gelingen, weil sie nur sehr selten tatsächlich vorliegen wird. Fälle dieser Art, werden in der Regelung ja genannt, nämlich Unterschiede, die nur in der Energieversorgung liegen. Die Liste in der Regelung ist bewusst nicht abschließend, weil niemand behaupten will und kann (und braucht), es gebe kein weiteres funktionsgleiches Gerät.
Liebe Grüße
 
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ich hab jetzt an den asta in namen aller betroffenen geschrieben mit der bitte um unterstützung und intervention beim prüfungsamt. dennoch denke ich, dass wir so viel wie möglich unternehmen sollten, so lange die widersprüche in bearbeitung sind. wenn sie erstmal abgelehnt wurden, hilft wohl nur noch der rechtsweg.

deshalb würde ich gerne mit anderen betroffenen noch ein schreiben an den dekan/präsidenten der fernuni hagen aufsetzen, damit so viel druck von vershiedenen seiten wie möglich aufgebaut wird.
 
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