Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
also jetzt wo ich erstmal geschlafen habe nehme ich mit mehr Abstand Stellung zu dem was ich gestern erlebt habe.
Nach 3 Semestern als Wiederholer hab ich gestern mal wieder eine Klausur geschrieben, hier bin ich leider eher selten Online und bevor ich zur Klausur aufbrach wollte ich noch lesen wo ich genau hin muss. Hilfmittel dachte ich wären mir bekannt da sah ich den Hinweis über Taschenrechnerregelung.
Da ich nun Zeitnot hatte habe ich mich entschlossen bevor ich ohne schreibe mir den einfachsten Casio 8VER zu holen, weder programmierbar oder sonst irgendwas.

In der Klausur sprach der Aufseher zu Beginn über die Regelung und sagte hier vorne liegt eine Liste aus in der man sich eintragen kann wenn man einen anderen benutzt.
Dann wird sich das Prüfungsamt darum kümmern.
Ich habe natürlich noch kein Ergebnis aber befürchte werde auch keins bekommen wegen Täuschung.
Also ich finde es einfach nur nicht ganz fair das die Aufseher so unprofessionell damit umgehen die, die einen mit weniger Funktion und freiwillig eintragen werden pauschal abgestempelt. Dabei gab es genug die mit falschen Rechner geschrieben haben und sich nicht eingetragen haben und? Wurd irgendeinem was weggenommen oder so? Nein!!! Also finde es ist alles sehr unglücklich verlaufen!
Aufseher unprofessionell und gibt einen falsche Infos über die Tabelle! Es haben sich Leute freiwillig eingetragen ! Hallo es wurde keiner beim täuschen erwischt und es wurde damit protokoliert!
Ich höre auf es kommt mir wieder hoch!

Wie gesagt drei Semester aus Zeitmangel Wiederholer gewesen, aber kann mich nicht dran erinnern mal was über diese achso wichtige und streng geregelte Norm was im Briefkasten gehabt zu haben.
 
So ich schließe es damit ab, ich finde das es diesen Thread gibt zeigt doch ganz einfach das die Regelung nicht richtig umgesetzt oder eher gesagt man vielleicht die Polititk überdenken sollte seitens der Fernuni wie man solche wichtigen Sachen an seine Studenten und Geldgeber vermittelt! Danke und Entschuldigung für vielleicht den einen oder anderen emotions geladenen Satz, aber diese teilweisen harten Worte im Thread über diese Vielzahl von Täuschern! Fragt doch einfach wieso haben diese den falschen genommen!
So ab einen Fernuni Hagen Rechner bestellen und auf ein Neues!
In der Hoffnung das sich die Uni kein Runing-Gag daraus macht und die Modellliste jedes Jahr updated!
 
Wie gesagt drei Semester aus Zeitmangel Wiederholer gewesen, aber kann mich nicht dran erinnern mal was über diese achso wichtige und streng geregelte Norm was im Briefkasten gehabt zu haben.
Warum auch? Du bekommst jedes Semester zu Beginn die Studien-/Prüfungsinformationen Nr. 1 und in denen steht klar drin, dass alle weiteren Informationen im Verlaufe des Semester ausschließlich online bereit gestellt werden - in Form der Studien-/Prüfungsinformationen Nr. 2 und 3. Warum sollte man dich schriftlich noch einmal informieren?

By the way, ich habe mich auch über diese Regelung geärgert und die Tatsache, dass mittlerweile drei versch. Taschenrechner zu Hause liegen, aber ich habe sie befolgt und mir einer der vorgeschlagenen Modelle geholt. Damit war das Thema erledigt.
 
Wie gesagt drei Semester aus Zeitmangel Wiederholer gewesen, aber kann mich nicht dran erinnern mal was über diese achso wichtige und streng geregelte Norm was im Briefkasten gehabt zu haben.

Jetzt kann auch ich meine Finger nicht mehr still halten und muss mal meinen Senf dazu geben.

Es ist schnurzpiepegal ob du Wiederholer bist oder dir aus sonst irgendeinem Grund einredest, dass du nichts von dieser Regelung mitbekommen hast, nur weil die FernUni sie angeblich nicht verbreitet hat. Ein Schreiben im Briefkasten? Wozu? Das sind alles faule Ausreden, mit denen Ihr versucht euren Fehler schön zu reden.

Es gibt genau zwei Seiten der FernUni, die JEDER STUDENT JEDES SEMESTER durchlesen sollte. Denn sie enthalten wichtige Infos für die Klausuren. Und was dort steht gilt - nicht was in irgendwelchen Foren oder sonst wo verbreitet wird.

Diese Seiten sind zum einen die Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3, sowie die Klausuranmeldung im Webregis. Und an der Klausuranmeldung kommt KEINER vorbei, der eine Klausur schreibt. Egal ob Wiederholer, Erstsemestler oder sonst irgendwas.
Erstere wird jedes Semester aktualisiert und enthält Infos zu den zugelassenen Hilfsmitteln und Klausureinschränkungen. Unter jedem einzelnen Modul wurde auf die ab diesem Semester gültige Regelung verwiesen. Sowohl in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 als auch unter dem angegebenen Link ist der HInweis zu finden, "Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet." (nicht KANN, sondern WIRD). Das gilt sowohl für solche, die mehr können, als auch für solche, die weniger können (denn da wird kein Unterschied gemacht). Die Regelung lässt hier keinen Spielraum für Interpretationen. Auch nicht was die zugelassenen Modellreihen angeht. Die sind ganz klar definiert. Es zählt nicht, was der Student als Modellreihe ansieht. Es zählt, was die Uni als Modellreihe angibt.

Wer sich diese beiden Seiten nicht durchliest, handelt fahrlässig und ist selbst Schuld, wenn ihm dadurch wichtige Informationen entgehen.


Wenn man sich jedoch alles durchgelesen hat, weiß man ganz genau, welche TR zugelassenen sind und hatte genug Zeit, sich ggf. einen neuen TR zu besorgen. Und dann kann es einem auch ganz egal sein, was die Aufsicht da vorne von irgendeiner Liste schwafelt. Lass sie reden, denn du hast ja einen zulässigen TR. 😉

Zugegeben....ich finde es nicht fair, dass das Aufsichtspersonal unterschiedliche und oftmals nicht ganz richtige Infos rausgibt. Aber das war leider auch schon immer so. Und wer darin einen Nachteil für sich sieht, kann sich diesbezüglich ja bei der FernUni beschweren. Ein Grund für einen Widerspruch stellt das für mich aber nicht dar, denn wir wussten ja alle, welche TR zugelassen sind. 🙂
 
Okay, danke für den Hinweis!! Aber finde es dennoch traurig das soviel Online läuft und gerade bei solch wichtigen Sachen die gute alte Briefform einfach weg fällt!
Ich finde den Onlineauftritt unübersichtlich! ( Ich weiss mein pech in diesem Zeit alter und schwach für einen angehenden Akademiker)
Aber egal merke gerade es läuft ins Nichts, wollte einfach nur mal meine Stellung abgeben und nicht drüber diskutieren.
Also sehe keine Schwierigkeit mit der Rechnung einen kleinen Zettel bei zulegen wo auf die Regelung aufmerksam gemacht wird.
 
Es gibt einen einfachen Grund für die Abwicklung über die Website: Kosteneinsparung! Und schneller geht's m.M. auch. Ich komme damit gut zurecht, auch wenn die Website gewöhnungsbedürftig ist. Man gewöhnt sich daran.

Und zum Beilegen: es würde mich nicht wundern, wenn diese unabhängig von der Fakultät in einer anderen Abteilung erstellt werden. Vermutlich ist die Möglichkeit der Individualisierung der Rechnungsstellung nicht gegeben, um dies entsprechend für eine Fakultät zu steuern.
 
Ich finde weder die Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 noch die Klausuranmeldung unübersichtlich. Und selbst wenn wäre das für mich kein Grund beides zu ignorieren und nicht zu lesen, da ich weiß, dass sie wichtige Infos für meine Klausuren enthalten. 😉

Aber klar...man kann nun auch immer weiter in den Krümmeln suchen, um sich das ganze irgendwie schön zu reden und der Uni die Schuld für die eigenen Fehler zu zu schieben. 🙂
 
Also ich bin auch etwas irritiert über diese Diskussion. Bei uns gab es keine Listen (ich habe in Potsdam geschrieben) oder habe ich etwas nicht mitbekommen? Dabei habe ich doch sogar zwei Controlling-Klausuren geschrieben. Die drei zugelassenen Taschenrechner standen vorne an der Tafel, so wurde uns das auch kommuniziert und Punkt.
 
...ich finde das es diesen Thread gibt zeigt doch ganz einfach das die Regelung nicht richtig umgesetzt oder eher gesagt man vielleicht die Polititk überdenken sollte seitens der Fernuni wie man solche wichtigen Sachen an seine Studenten und Geldgeber vermittelt!

Dieser Thread zeigt, wer die Regelung offensichtlich nicht umzusetzen vermag, die Fernuni ist es nicht...
Vermittelt wurde diese Regelung so penetrant seit 2 Semestern auf Lehrstuhlseiten und Printmedien, dass es mich schon genervt hat. Keine Ahnung, wie das an anderen vorbei gehen konnte.
 
Also ich bin auch etwas irritiert über diese Diskussion. Bei uns gab es keine Listen (ich habe in Potsdam geschrieben) oder habe ich etwas nicht mitbekommen? Dabei habe ich doch sogar zwei Controlling-Klausuren geschrieben. Die drei zugelassenen Taschenrechner standen vorne an der Tafel, so wurde uns das auch kommuniziert und Punkt.
Eben, um das geht es ja. Bei euch gab es keine Listen, bei anderen gab es Listen... Diskussion hin oder her. Recht oder Unrecht. Es geht darum, dass in jedem Prüfungssaal gleich vorgegangen wird. Und da kann man sich aufregen, dass jemand es wagt, die Vorgehensweise der Prüfungsaufsichten zu kritisieren. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es Unterschiede in der Handhabung der neuen Regelung gab. Alle die sich so auf das beruhen, dass man das mit dem TR schon längst hätte wissen müssen... was können die zum Umstand wegen der unterschiedlichen Handhabung dagegenhalten? Es kann nicht sein, dass das Schreiben der Prüfung und deren Konsequenzen, vom Ort der Prüfungsablegung abhängig sind! Das muss die Fernuni gewährleisten können, dass dem nicht so ist.
 
Dagegenhalten tue ich:
Wenn man sich von Anfang an an die neue TR-Regelung gehalten hätte, dann wäre es total egal gewesen, wie in den einzelnen HS damit umgegangen wird, da man ja mit dem richtigen TR da ist und es einem auf deutsch gesagt scheißegal sein könnte. Der Fehler lag also nicht in der unterschiedlichen Handhabung der Mitarbeiter in den vers. HS, sondern bei den Studierenden, die mit dem falschen TR in der Klausur saßen.
 
Alle die sich so auf das beruhen, dass man das mit dem TR schon längst hätte wissen müssen... was können die zum Umstand wegen der unterschiedlichen Handhabung dagegenhalten?

Siehe mein Beitrag oben. Zitat:
"Wenn man sich jedoch alles durchgelesen hat, weiß man ganz genau, welche TR zugelassenen sind und hatte genug Zeit, sich ggf. einen neuen TR zu besorgen. Und dann kann es einem auch ganz egal sein, was die Aufsicht da vorne von irgendeiner Liste schwafelt. Lass sie reden, denn du hast ja einen zulässigen TR. 😉

Zugegeben....ich finde es nicht fair, dass das Aufsichtspersonal unterschiedliche und oftmals nicht ganz richtige Infos rausgibt. Aber das war leider auch schon immer so. Und wer darin einen Nachteil für sich sieht, kann sich diesbezüglich ja bei der FernUni beschweren. Ein Grund für einen Widerspruch stellt das für mich aber nicht dar, denn wir wussten ja alle, welche TR zugelassen sind. 🙂"
 
Dagegenhalten tue ich:
Wenn man sich von Anfang an an die neue TR-Regelung gehalten hätte, dann wäre es total egal gewesen, wie in den einzelnen HS damit umgegangen wird, da man ja mit dem richtigen TR da ist und es einem auf deutsch gesagt scheißegal sein könnte. Der Fehler lag also nicht in der unterschiedlichen Handhabung der Mitarbeiter in den vers. HS, sondern bei den Studierenden, die mit dem falschen TR in der Klausur saßen.
Wieder an der Fragestellung vorbeigeschossen!
 
nein sehe ich nicht so ... hätten die Studierenden sich korrekt verhalten und die TR-Auflagen befolgt, wären sie an dem "Problem" nie "beteiligt"
Da besteht ein kausaler Zusammenhang und da kannst du nicht einfach den Anfang wegschneiden, weil er dir nicht passt und dann am Ende meckern.
 
Bei bestimmten Klausuren ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt.
Ab dem Sommersemester 2013 wird die Auswahl der Taschenrechner auf die
folgenden drei Modelle begrenzt:
–Casio fx86,
–Texas Instruments TI 30 X II,
–Sharp EL 531
Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe,
Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind
auch diese erlaubt.
Dies sind beispielsweise : Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK.
Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch
wertet. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Klausurvorbereitung.

So steht es in der Prüfungsinformation
 
Ich finde es richtig erbärmlich wie einige hier die Uni verteidigen und anderen in den Rücken fallen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Ich habe sehr gute Kontakte zu einem Richter und zu Rechtsgelehrten und habe diesen den Fall geschildert. Soltte es tatsächlich so sein wie hier im Forum geschildert, dass Ungleichbehandlungen in Abhängigkeit vom Standord stattgefunden haben, dann werden bei einer Klage den Studenten sehr gute Chancen auf ihr Recht eingeräumt.
Ist für mich auch logisch, unabhängig vom Versäumnis der Studenten, hat die Uni auch einiges Versäumt und keine Chancengleichheit gewährleistet und dass muss sie! Das ist der große Unterschied, die uni MUSS und der Student KANN bzw sollte sich informieren. Das ist rechtlich ausschlaggebend.
 
Und ich finde es erbärmlich, wie es erwachsenen Menschen nicht gelingt sich einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben und stattdessen nach einem anderen "Sündenbock" suchen. Ich verstehe den Ärger aller, die durch eine Klausur gefallen sind, aber sie sollten sich über sich und ihr Verhalten ärgern und nicht über die Uni, Prüfungsaufsichten oder sonst irgendwas. Mein Gott Leute, gesteht euch den Fehler endlich ein. Ihr habt doch keinem geschadet (außer euch selbst), also wird euch auch niemand lynchen.
Ich weiß ja nicht welche Richter, etc. du gefragt hast, aber ich glaube nicht, dass der Student sich informieren KANN ... es ist seine Pflicht. Abgesehen davon muss er schon fast "blind" sein, wenn er die ganzen Hinweise alle übersehen haben will. Alternativ hat er grob fahrlässig gehandelt. Wer die Infos zu einer Klausur bei Anmeldung nicht durchliest, dem ist nicht mehr zu helfen. Die haben schließlich einen Sinn wenn sie da stehen.
 
Abgesehen davon ist die Klausur noch einmal zu schreiben sicherlich einfacher, schneller, stressfreier, kostengünstiger und erfolgsversprechender als über den Rechtsweg zu "stolpern".
 
Ich habe sehr gute Kontakte zu einem Richter und zu Rechtsgelehrten und habe diesen den Fall geschildert. Soltte es tatsächlich so sein wie hier im Forum geschildert, dass Ungleichbehandlungen in Abhängigkeit vom Standord stattgefunden haben, dann werden bei einer Klage den Studenten sehr gute Chancen auf ihr Recht eingeräumt.
Diese Feststellung reicht leider nicht. Man muss auch handeln. Und es wird wieder so sein wie schon mehrmals hier im Forum beobachtet. Es wird wieder mal niemand den Arsch hochkriegen, sich richtig zu wehren. Über das Meckern im Forum und vielleicht eine "Empörungsmail" an die Uni wird es mal wieder nicht hinausgehen.
Liebe Grüße
 
Und ich finde es erbärmlich, wie es erwachsenen Menschen nicht gelingt sich einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben und stattdessen nach einem anderen "Sündenbock" suchen. Ich verstehe den Ärger aller, die durch eine Klausur gefallen sind, aber sie sollten sich über sich und ihr Verhalten ärgern und nicht über die Uni, Prüfungsaufsichten oder sonst irgendwas. Mein Gott Leute, gesteht euch den Fehler endlich ein. Ihr habt doch keinem geschadet (außer euch selbst), also wird euch auch niemand lynchen.
Ich weiß ja nicht welche Richter, etc. du gefragt hast, aber ich glaube nicht, dass der Student sich informieren KANN ... es ist seine Pflicht. Abgesehen davon muss er schon fast "blind" sein, wenn er die ganzen Hinweise alle übersehen haben will. Alternativ hat er grob fahrlässig gehandelt. Wer die Infos zu einer Klausur bei Anmeldung nicht durchliest, dem ist nicht mehr zu helfen. Die haben schließlich einen Sinn wenn sie da stehen.
Mit anderen Worten, dir ist es egal, wenn in den verschiedenen Prüfungsräumen die Regelungen verschieden gehandhabt werden? So rechtsbewusst du dich hier outest, glaube ich nicht, dass dir das egal ist.
 
Grob Fahrlässig hat die uni gehandelt indem kein einheitliches vorgehen bei der Umsetzung erfolgt ist. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen, weil du für mich nicht relevant bist und deine Meinung nicht mehr als äußern kannst und das darfst du ja ruhig.
 
"Egal" ist nicht richtig, ich habe mich auch im Vorfeld über die Regelung geärgert und die Tatsache das sich die meisten einen neuen Taschenrechner kaufen müssen. Aber ich habe es gemacht und mich damit dem Problem entzogen. Von daher kann ich sagen, alle die wie ich gehandelt und sich an die Regelung gehalten haben, denen konnte es egal sein, wie es gehandhabt wird, wenn jemand einen falschen Rechner dabei hat und das Ergebnis (nicht bestanden) ist bei allen Räumen das selbe.
Außerdem bleibe ich dabei (habe ich schon mal geschrieben), dass die "Worte" des Prüfungsamtes mehr wiegen, als die einer beliebigen Aufsichtsperson.
Und erklär mir bitte mal, wie die Uni dafür Sorge tragen soll, dass in allen HS gleich gehandelt wird!? Das ist schlicht weg fast unmöglich. Daher gab es ja vorher eine eindeutige Anweisung des Prüfungsamtes (falscher Rechner=Täuschungsversuch und das das ein Durchfallen bedeutet ist ja wohl jedem klar).
 
Du bist ein absoluter Egoist. Dir ist es egal wie es gehandhabt wurde schreibst du.......anderen aber halt nicht, also akzeptieren oder ruhigg sein.
Wie die uni das gewährleisten soll, dass ist ja wohl nicht noch problem der studierenden oder? Ich möchte echt nicht persönlich werden, aber mit solchen Leuten wie dir bringt es nichts sich zu unterhalten. Eventuell wirst du es in einigen Jahren verstehen, bin mir aber nicht sicher.
 
Das hat nichts mit Egoismus sondern mit Fairness denen gegenüber die sich brav an die Regelung gehalten haben zu tun.
Außerdem habe ich nicht gesagt " es ist mir egal", sondern "es konnte mir egal sein, weil ich mich dem Problem entzogen habe". Das ist nicht das gleiche.
Das mag sein, dass das nicht das Problem der Studierenden ist, aber du verlangst etwas von der Uni und weiß nicht mal, wie das gehen könnte.
 
Ich finde es richtig erbärmlich wie einige hier die Uni verteidigen und anderen in den Rücken fallen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Ich habe sehr gute Kontakte zu einem Richter und zu Rechtsgelehrten und habe diesen den Fall geschildert. Soltte es tatsächlich so sein wie hier im Forum geschildert, dass Ungleichbehandlungen in Abhängigkeit vom Standord stattgefunden haben, dann werden bei einer Klage den Studenten sehr gute Chancen auf ihr Recht eingeräumt.

Ich stell mir Leute wie Sie später im echten Beruf vor:
Ohne AGB's genau zu lesen mal eben *irgendwas* für die Firma bestellt, und wenn der Chef einem dann den 20.000€ Schaden um die Ohren haut, wird die Schuld darauf abgeschoben, dass man das ja nicht wissen konnte und andere Firmen woanders solche schädlichen Klauseln nicht in ihre AGB's einbauen.

Leute, es gab einen unmissverständlichen Text, der jedem allerspätestens bei der Klausuranmeldung (die Übersichtsseite mit Klausurort, Datum, Hilfsmitteln etc.) angezeigt wurde. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Ich persönlich hatte auch vorher einen alten Texas Instruments mit noch weniger Funktionen als die nun erlaubten Taschenrechner, und hab mir trotzdem für 20€ einen FX-86DE PLUS geholt, weil ich die Ordnung richtig interpretiert hatte.
Ich hab jetzt 4 oder 5 verschiedene Taschenrechner hier rumfliegen, aber der Text war für mich so deutlich formuliert, dass ich mir trotzdem noch den richtigen gekauft habe...

Übertragt das wie gesagt mal auf das berufliche Feld: Wie zum Teufel wollt ihr euch in Klauseln, Gesetzestexten zurechtfinden, wenn euch sowas Schwierigkeiten bereitet? Schiebt ihr die Schuld dann auch ab?

Und sich darüber zu beschweren, dass die Regelung an unterschiedlichen Orten anders gehandhabt wird? Was ist das denn bitte ? Soll sich der Bankräuber in Düsseldorf nun auch beschweren dürfen, weil ein Bankräuber in München nicht gefasst wurde, aber er schon ? Es gibt eine klare Regelung, und wenn die anderswo nicht konkret umgesetzt wird, habt ihr damit nichts zu tun!

Ich weiß, dass sich hier so mancher angegriffen fühlt, aber seht es halt als wachgerüttelt werden: Später müsst ihr tagtäglich kryptische Texte dreimal umdrehen, um bei riesigen Summen nicht aus Versehen Geld zu veruntreuen/verschwenden - also arbeitet lieber jetzt dran, als später, denn der Fehler liegt einzig und allein bei euch, und das wird er auch, wenn wegen euch im Beruf riesige Summen durch flüchtiges Lesen, Mutmaßen über die Bedeutung von Formulierungen etc. verloren gehen!
 
Ich habe 6jahre in einer Bank gearbeitet und bin seit 3jahren Selbständig, kann dich beruhigen, bitte denk nicht automatisch falsch von den Leuten. Ich mache das hier mehr oder weniger aus Spass, finde es aber trotzdem nicht in Ordnung wenn es so durchgezogen wird und rechtlich mehr als fraglich. Freut euch das ihr keine Probleme habt und euch damit nicht rumschlagen müsst dass habt ihr als vorteil das ihr 20euro investiert habt für nen neuen taschenrechner. Andere versuchen jetzt über nen anderen weg die klausur zu bestehen, daran sollte euch nichts stören! !!!!!!!!!
 
In Düsseldorf wurde deutlich gesagt (und stand auch an der Tafel), welche Taschenrechner zugelassen sind und dass die Benutzung eines anderen Taschenrechners einen Täuschungsversuch darstellt. Weiterhin wurde gesagt, dass die "nicht erlaubten" Taschenrechner in einer Liste protokolliert werden. Allerdings gab es immer noch Kommilitonen, die den nicht erlaubten Taschenrechner dennoch benutzt haben.
Auch wenn Taschenrechner im Funktionsumfang geringer sind als die erlaubten, sind sie dennoch nicht zugelassen und stellen einen Täuschungsversuch dar (Ankündigung der Fakultät). Auch wenn man jetzt den x-ten Taschenrechner daheim liegen hat 😕 Die Regelung soll zur besseren Kontrolle in der Klausur dienen. Wenn ihr beispielsweise eine Matheklausur schreibt und eigentlich wie davor Taschenrechner zugelassen sind, die nicht integrieren können und keine Gleichungssysteme lösen können. Einige von euren Kommilitonen verwenden allerdings so einen Taschenrechner, der diesen Funktionsumfang besitzt und verschaffen sich damit einen Vorteil. Die Klausuraufsicht kennt den Funktionsumfang des Taschenrechners nicht. Somit sind diejenigen, die sich an die Regeln gehalten haben, gea..... Ich denke somit soll vom PA eine Gleichbehandlung erreicht werden. Deshalb wurden drei Taschenrechner ausgewählt, damit das Kontrollieren leichter ist. Deswegen sind auch Taschenrechner mit geringerem Funktionsumfang nicht erlaubt, weil dies die Klausuraufsicht in der Klausur nicht einschätzen kann.
Die Umstellung auf solche Regelungen gestalten sich immer als schwierig 😱
Dies soll keine Zustimmung zu dieser Neuregelung sein.
Ärgerlich ist es natürlich, wenn man den Taschenrechner eigentlich gar nicht verwendet hat und aufgrund des Taschenrechners die Klausur nicht bestanden hat.
Es ist ja jedem selbst überlassen, wie er mit der Regelung umgeht und ob er Einspruch erhebt oder nicht.
 
Ich habe 6jahre in einer Bank gearbeitet und bin seit 3jahren Selbständig, kann dich beruhigen, bitte denk nicht automatisch falsch von den Leuten. Ich mache das hier mehr oder weniger aus Spass, finde es aber trotzdem nicht in Ordnung wenn es so durchgezogen wird und rechtlich mehr als fraglich. Freut euch das ihr keine Probleme habt und euch damit nicht rumschlagen müsst dass habt ihr als vorteil das ihr 20euro investiert habt für nen neuen taschenrechner. Andere versuchen jetzt über nen anderen weg die klausur zu bestehen, daran sollte euch nichts stören! !!!!!!!!!

Der Fall ist rechtlich vollkommen eindeutig, da es eine eindeutige Regelung gab.
Ob und wie genau die Regelung konkret von den einzelnen Aufsehern gehandhabt wurde, hat mit der Frage, ob Sie sich an die Regelung halten mussten, rein gar nichts zu tun.

Beispiel: Diebstahl ist rechtlich ganz klar verboten. Wenn ich in einen Supermarkt gehe, und ein Brot klaue, kann ich mich nicht darauf berufen, dass anderswo keine Videokameras aufgestellt sind und sich dort jeder frei bedienen kann. Die Regelung ist überall gleich, und das Versäumnis der "Aufseher" hat mit dem Verbot nichts zu tun.
 
Ich stell mir Leute wie Sie später im echten Beruf vor:
Ohne AGB's genau zu lesen mal eben *irgendwas* für die Firma bestellt, und wenn der Chef einem dann den 20.000€ Schaden um die Ohren haut, wird die Schuld darauf abgeschoben, dass man das ja nicht wissen konnte und andere Firmen woanders solche schädlichen Klauseln nicht in ihre AGB's einbauen.

Leute, es gab einen unmissverständlichen Text, der jedem allerspätestens bei der Klausuranmeldung (die Übersichtsseite mit Klausurort, Datum, Hilfsmitteln etc.) angezeigt wurde. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Ich persönlich hatte auch vorher einen alten Texas Instruments mit noch weniger Funktionen als die nun erlaubten Taschenrechner, und hab mir trotzdem für 20€ einen FX-86DE PLUS geholt, weil ich die Ordnung richtig interpretiert hatte.
Ich hab jetzt 4 oder 5 verschiedene Taschenrechner hier rumfliegen, aber der Text war für mich so deutlich formuliert, dass ich mir trotzdem noch den richtigen gekauft habe...

Übertragt das wie gesagt mal auf das berufliche Feld: Wie zum Teufel wollt ihr euch in Klauseln, Gesetzestexten zurechtfinden, wenn euch sowas Schwierigkeiten bereitet? Schiebt ihr die Schuld dann auch ab?

Und sich darüber zu beschweren, dass die Regelung an unterschiedlichen Orten anders gehandhabt wird? Was ist das denn bitte ? Soll sich der Bankräuber in Düsseldorf nun auch beschweren dürfen, weil ein Bankräuber in München nicht gefasst wurde, aber er schon ? Es gibt eine klare Regelung, und wenn die anderswo nicht konkret umgesetzt wird, habt ihr damit nichts zu tun!

Ich weiß, dass sich hier so mancher angegriffen fühlt, aber seht es halt als wachgerüttelt werden: Später müsst ihr tagtäglich kryptische Texte dreimal umdrehen, um bei riesigen Summen nicht aus Versehen Geld zu veruntreuen/verschwenden - also arbeitet lieber jetzt dran, als später, denn der Fehler liegt einzig und allein bei euch, und das wird er auch, wenn wegen euch im Beruf riesige Summen durch flüchtiges Lesen, Mutmaßen über die Bedeutung von Formulierungen etc. verloren gehen!
 
Rechtlich fraglich ... wenn ich das schon höre. Vermutlich kennt dein "Bekannter" auch nur die halbe Wahrheit und kann sich nur darauf beziehen. Von derartigen Aussagen wie du sie getroffen hast, hatte erfahrungsgemäß bislang nichts Bestand. Derartigen Aussagen schenke ich keinen Glauben mehr.

Es steht jedem frei nach einer Ablehnung des Widerspruchs vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Diese Diskussion ist und bleibt trotzdem lächerlich.
 
Ich kann deine Meinung nachvollziehen. Trotzdem darf es an einer Prüfung nicht passieren, dass die unterschiedlichen Handhabung der Regelungen entweder zum Durchfallen oder zum möglichen Bestehen führen. Ich möchte mich auf die Fernuni verlassen können, dass einheitliche Regelungen bestehen. Auch die Fernuni kann daraus lernen, oder nicht?
 
Ich kann deine Meinung nachvollziehen. Trotzdem darf es an einer Prüfung nicht passieren, dass die unterschiedlichen Handhabung der Regelungen entweder zum Durchfallen oder zum möglichen Bestehen führen. Ich möchte mich auf die Fernuni verlassen können, dass einheitliche Regelungen bestehen. Auch die Fernuni kann daraus lernen, oder nicht?
Klar kann sie, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass eine einheitliche Regelung besteht. Entweder du hast die drei vorgegebenen Taschenrechner oder du begehst einen Täuschungsversuch. Wie die Aufsichten das handhaben ist irrelevant. Um das Beispiel von oben mal aufzugreifen: wenn du in zwei Bäckereien einen Diebstahl begehst und in einer davon wirst du sofort bestrafst, in der anderen lässt man dich aber noch einmal laufen und schickt dir später den Anwalt zur Strafverfolgung, dann hast du trotzdem einen Diebstahl begangen, der verboten ist. Die Handhabung ist eine andere, das Resultat das Gleiche.

Also steckt eure Energie eher daran erneut zu schreiben und macht es dann wenigstens richtig.
 
Ich kann deine Meinung nachvollziehen. Trotzdem darf es an einer Prüfung nicht passieren, dass die unterschiedlichen Handhabung der Regelungen entweder zum Durchfallen oder zum möglichen Bestehen führen. Ich möchte mich auf die Fernuni verlassen können, dass einheitliche Regelungen bestehen. Auch die Fernuni kann daraus lernen, oder nicht?
Es besteht eine einheitliche Regelung, s. Studien- und Prüfungsinformationen.
 
Ich kann deine Meinung nachvollziehen. Trotzdem darf es an einer Prüfung nicht passieren, dass die unterschiedlichen Handhabung der Regelungen entweder zum Durchfallen oder zum möglichen Bestehen führen. Ich möchte mich auf die Fernuni verlassen können, dass einheitliche Regelungen bestehen. Auch die Fernuni kann daraus lernen, oder nicht?

Da gebe ich Ihnen Recht. Es ist definitiv falsch, wenn einige mit den alten Taschenrechnern schreiben konnten, und andere dafür eine 5,0 ernteten.

Aber es ist eben trotzdem kein Grund, Einspruch einzulegen. Wenn 1000 Studenten einen Spickzettel dabei haben, werden eben auch nur 900 erwischt, das macht es aber nicht weniger falsch für die 100 restlichen, gespickt zu haben.

Hoffentlicht läuft das alles nächstes Semester etwas organisierter ab.
Was man vielleicht noch erwähnen sollte: Die Uni wird die Regelung nicht umsonst eingeführt haben - denn dass programmierbare Taschenrechner nun verboten sind, wird vmtl. darauf zurückgehen, dass irgendwelche Spezialisten meinten, sich Definitionen, Auflistungen, Formeln oder was auch immer in ihre Spitzenmodelle einprogrammieren zu müssen.

Die gesamte Regelung ist somit dazu da, euch vor den unfairen Vorteilen dieser Idioten zu schützen und den Aufsehern die Arbeit zu erleichtern.
Hat dieses Semester offensichtlich zum Gegenteil geführt (noch weniger gerechte Notenverteilung), aber vielleicht führt euer Protest ja wenigstens dazu, dass mit etwas mehr Druck auf eine einheitliche Umsetzung hingearbeitet wird.

Man kann eben nicht von den Aufsehern verlangen, dass die in der Lage sind, bei allen Modellen aller Hersteller die Speicher auszulesen, um nach verbotenen Programmierungen usw. zu suchen, deswegen müssen einheitliche Modelle her. Ich finde das somit schon vernünftig, und es sorgt dafür, dass es weniger Leute gibt, die sich eine 1,x durch sowas ergattern - das hilft langfristig den ehrlichen Lernern, deren Notenschnitt vergleichbar bleibt.
 
also mein TI-30 eco RS ist auch nicht erlaubt obwohl er ca 15 jahre alt ist und um einiges weniger kann als jeder da oben aufgeführte.

das angebot die klausur doch schreiben zu dürfen aber dann seinen eigenen täuschungsversuch zu bestätigen und auf jeden fall eine 5,0 finde ich sehr lukrativ

nett von der fakultät danke dafür !
 
Es besteht eine einheitliche Regelung, s. Studien- und Prüfungsinformationen.
Ja, eine einheitliche Regelung und eine einheitliche Handhabung in den Prüfungsräumen derselben Institution. Ich schlage folgendes vor:
1. Es gibt nur noch die drei vorgeschlagene Taschenrechner, damit es keine Missverständnisse von wegen Modellreihen, Seriennummern, Batterie, Solarbetrieb etc. gibt.
2. Die Prüfungsaufsicht verkündet am Anfang der Prüfung, dass nur die drei Taschenrechner erlaubt sind und andere TR wieder eingepackt werden müssen, damit es keine Diskussionen gibt, von wegen ungerechtfertigtem Täuschungsversuch.
3. Bei der Kontrolle des Ausweises prüft die Prüfungsaufsicht, neben dem ob noch andere unerlaubte Materialen auf dem Tisch stehen und was sie sonst immer alles noch prüfen, auch ob der TR der Norm entspricht. Falls dann einer noch damit arbeitet, wird der Betreffende beim Prüfungsamt gemeldet.
Dann gibt es garantiert viel weniger Diskussionen und viel weniger "falscher TR = Durchgefallen"
 
Ich schlage folgendes vor:
1. Es gibt nur noch die drei vorgeschlagene Taschenrechner, damit es keine Missverständnisse von wegen Modellreihen, Seriennummern, Batterie, Solarbetrieb etc. gibt.

Man muss eigentlich nur die Modellbezeichnung genau lesen, das war es schon.
Wenn da eben steht, dass nur die Modellreihe TI X II erlaubt ist, dann ist eben nur alles erlaubt, was eine TI X II in der Bezeichnung drin hat. Was ist daran jetzt so kompliziert?
Es sind bereits jetzt nur 3 verschiedene Taschenrechner erlaubt, der einzige Unterschied ist die Betriebsart (Solar- oder Batteriebetrieb oder beides).

2. Die Prüfungsaufsicht verkündet am Anfang der Prüfung, dass nur die drei Taschenrechner erlaubt sind und andere TR wieder eingepackt werden müssen, damit es keine Diskussionen gibt, von wegen ungerechtfertigtem Täuschungsversuch.

War bei uns (Düsseldorf) auch schon so. Anweisung stand an der Tafel, und dann wurde es extra nochmal erwähnt. Habe viele gesehen, die die Aufforderung ignoriert haben und dann auf Listen eingetragen wurden. Selber schuld.

3. Bei der Kontrolle des Ausweises prüft die Prüfungsaufsicht, neben dem ob noch andere unerlaubte Materialen auf dem Tisch stehen und was sie sonst immer alles noch prüfen, auch ob der TR der Norm entspricht. Falls dann einer noch damit arbeitet, wird der Betreffende beim Prüfungsamt gemeldet.

War auch bereits so.
Alle Vorschläge sind bereits die Regel, sie scheinen an manchen Klausurorten nur nicht konsequent durchgesetzt worden zu sein...
 
Aus meiner Sicht kann es nur heißen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Und dazu gibt es noch die FernUni-Erweiterung: Wer das Gelesene auch noch versteht, hat noch mehr Vorteil davon!

Falls jemand tatsächlich versucht, gegen die FernUni zu klagen, würde ich gern wissen, wann und wo die Verhandlung stattfindet. Das Spektakel würde ich mir nur ungern entgehen lassen.
 
So ich muss mich nun auch mal einmischen.
Ich kann nicht verstehen, warum Einige sich hier so drüber aufregen, dass die "Durchgefallenen" Einspruch einlegen wollen und ihnen sogar gewünscht wird, dass sie damit nicht durchkommen.

Ich hatte einen zugelassenen Taschenrechner, aber ich wünsche allen die keinen hatten, dass die Klausur trotzdem gewertet wird, egal aus welchem Grund der Eine oder Andere nichts von der Regelung wusste oder sie nicht ernst genommen hat!

In was für einer Welt sind wir eigentlich, in der man seinen Mitmenschen, Kommilitonen etc. einen Nachteil wünscht?
Schonmal was von pareto-optimal gehört?? Ihr, die einen zugelassenen Rechner hattet, stellt euch nicht besser/schlechter, nur weil andere (nicht) durchfallen!
 
Ich kann nicht verstehen, warum Einige sich hier so drüber aufregen, dass die "Durchgefallenen" Einspruch einlegen wollen und ihnen sogar gewünscht wird, dass sie damit nicht durchkommen.
Meine Zusammenfassung des threads: Durchblicker gegen Tagträumer. Ein thread von der gleichen Sorte threads die es jedes Semester gibt, wenn der Klausuranmeldeschluss völlig überaschend vorüber ist (Huch!) und von den zu spät gekommenen auf die ach so böse, böse Uni geschimpft wird. Gäääähhhhnnnn. Gute Nacht.
Liebe Grüße
 
So ich muss mich nun auch mal einmischen.
Ich kann nicht verstehen, warum Einige sich hier so drüber aufregen, dass die "Durchgefallenen" Einspruch einlegen wollen und ihnen sogar gewünscht wird, dass sie damit nicht durchkommen.

Wieso "aufregen"? Hier wurde fast ausschließlich argumentiert. Sie gehen übrigens auf genau null der zahlreichen Argumente ein.

Ich hatte einen zugelassenen Taschenrechner, aber ich wünsche allen die keinen hatten, dass die Klausur trotzdem gewertet wird, egal aus welchem Grund der Eine oder Andere nichts von der Regelung wusste oder sie nicht ernst genommen hat!

Alles soll zählen, egal aus welchem Grund man die Regelung versäumt hat?
Am besten wir schaffen gleich die Noten ab, damit die faulen Studenten nicht "benachteiligt" werden.

Ein Studium ist auch irgendwo ein Reifeprozess, deswegen wird ja auch kein festes Pensum vorgegeben. Man *soll* alles selbst organisieren, um viel eher in ein Berufsleben einsteigen zu können, in dem einem keine groben Fehler verziehen werden und ähnliche organisatorische Schnitzer katastrophale Auswirkungen hätten.

Je öfter ein Student durch sowas auf die Schnauze fällt, desto eher zeigt er diese Nachlässigkeit später nicht mehr, wenn es um x-stellige €-Beträge geht.
Wer alles verzeiht, der honoriert nur Unselbstständigkeit und trägt zur weiteren Inflationierung des Begriffs "Akademiker" bei.

In was für einer Welt sind wir eigentlich, in der man seinen Mitmenschen, Kommilitonen etc. einen Nachteil wünscht?
Schonmal was von pareto-optimal gehört??

In einer Welt der Erwachsenen.

Sogar das absolute Minimum an Eigenverantwortung abschaffen zu wollen, finde ich vollkommen grotesk.
Hierzulande wird ja ohnehin schon eine komplett dekadente Smartphone-Zombie-Generation hochgezogen, die bei der kleinsten Unannehmlichkeit sofort rumquengelt - ein weinerlicher Haufen, infantilisiert bis zum geht nicht mehr.
Wichtig scheint nur noch, dass sich bloß keiner angegriffen fühlt - ein Minimum an Pflichten und der kleinste gemeinsame Nenner an Beleidigt-Sein als gesellschaftliches Maximierungsziel.

Alles gemäß dem Motto:
"Die haben nichtmal eine Ankündigung gelesen, die ihnen ein halbes Dutzend mal um die Ohren gehauen wurde? Das hat gefälligst keine Auswirkungen zu haben!"

Bloß nicht erwachsen werden, bloß nicht raus in die "echte" Welt. Nichts darf Konsequenzen haben, alles muss irgendwie i.O. sein. Studieren bis 35, danach direkt ins warme Büro und von da zur alternativen Veggie-Party mit hippen, echt modernen Leuten, die alle irgendwie nichts machen aber trotzdem voll easy über die Runden kommen und so, *kicher* LOL YOLO.

Sry, aber so naiv kommt das rüber. Mich macht es fassungslos, dass es überhaupt eine Diskussion über das Thema gibt. In einer Erwachsenen-Runde hätte man den eigenen Fehler eingesehen und an seiner Organisation gearbeitet ==> Thema beendet.

Man kann übrigens anderen Personen auch ausdrücklich wünschen, einen "Nachteil" zu bekommen, ohne dadurch zum sadistischen Übeltäter zu werden :
Indem man nämlich annimmt, dass die Personen durch die Sanktionen lernen werden und den selben Fehler nicht nochmal machen werden, wenn es wirklich um was geht. Dann hat man eigene Beliebtheit (bestrafen, statt verzeihen !) gegen fremde Reife/Weiterentwicklung eingetauscht - in der Praxis übrigens ein äußerst altruistischer Akt, weil man sich dadurch unbeliebt macht.
Wer nur an sich selbst denkt, verzeiht alles. Das fühlt sich nämlich mit Abstand am Besten an und ist deutlich einfacher, weil man dadurch unangenehmen Situationen aus dem Weg geht.

So, das muss reichen. Sry für die Sonntagspredigt, aber ich kann diese Wischi-Waschi-"es darf sich bloß niemand schlecht fühlen"-Einstellung partout nicht ab, sowas gehört in den Kindergarten. Und das mit ner "85" (Geburtsjahr?) im Nick...

Genug gemeckert, Blutdruck messen und dann ab ins Bett.
 
Ihr, die einen zugelassenen Rechner hattet, stellt euch nicht besser/schlechter, nur weil andere (nicht) durchfallen!
Jeder der einen anderen Rechner benutzt hat und dadurch trotzdem bestanden hat, der hat sich damit besser gestellt. Völlig unabhängig, ob der Rechner nun mehr konnte oder weniger. Er hatte einen Vorteil, da er seinen Rechner sozusagen frei wählen konnte, während der Rest regelkonform in der Rechnerauswahl eingeschränkt war. Damit hat er sich besser gestellt und den Rest schlechter gestellt.

Eigentlich wollte ich mehr zu Vanessa's Beitrag schreiben, aber Dogen und Chrissi haben es schon perfekt ausgedrückt. Daumen hoch dafür, mehr ist dazu nicht zu sagen.

Viel Spaß allen anderen mit dem Widerspruch. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass er unbegründet ist und erfolglos bleiben wird. Aber lassen wir das, rationale Argumente sind von der anderen Seite eh nicht erwünscht. Alles Gute euch in eurer Traumwelt voller Gutmenschen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jeder der einen anderen Rechner benutzt hat und dadurch trotzdem bestanden hat, der hat sich damit besser gestellt. Völlig unabhängig, ob der Rechner nun mehr konnte oder weniger. Er hatte einen Vorteil, da er seinen Rechner sozusagen frei wählen konnte, während der Rest regelkonform in der Rechnerauswahl eingeschränkt war. Damit hat er sich besser gestellt und den Rest schlechter gestellt.

Eigentlich wollte ich mehr zu Vanessa's Beitrag schreiben, aber Dogen und Chrissi haben es schon perfekt ausgedrückt. Daumen hoch dafür, mehr ist dazu nicht zu sagen.

Viel Spaß allen anderen mit dem Widerspruch. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass er unbegründet ist und erfolglos bleiben wird. Aber lassen wir das, rationale Argumente sind von der anderen Seite eh nicht erwünscht. Alles Gute euch in eurer Traumwelt voller Gutmenschen.
Ziemlich irrsinnig, was du da rauslässt. Wie kann sich jemand besser stellen mit einem Taschenrechner, der noch weniger kann als dein zugelassener TR???
Du redest von Traumwelt und Gutmenschen. Ich glaube eher, du flüchtest dich hinter Paragraphen und nimmst die Welt nur von dieser Optik wahr, ob das dich weiterbringt?
 
Ziemlich irrsinnig, was du da rauslässt. Wie kann sich jemand besser stellen mit einem Taschenrechner, der noch weniger kann als dein zugelassener TR???
Du redest von Traumwelt und Gutmenschen. Ich glaube eher, du flüchtest dich hinter Paragraphen und nimmst die Welt nur von dieser Optik wahr, ob das dich weiterbringt?

Dem Argument kann ich so nicht zustimmen. Es geht hier nicht um ein besser oder schlechter stellen. Es gab eine klare Regel von der FernUni, die man meiner Meinung nach echt nicht übersehen konnte.
Viele andere und ich auch mussten sich deswegen einen neuen Taschenrechner kaufen. Wenn jetzt Leute, die einen anderen TR benutzt haben (sich also nicht um einen neuen TR bemüht haben) trotzdem durchkommen würden dann wäre dies gegenüber den Leuten, die die Regel befolgt haben und sich extra einen neuen Taschenrechner besorgt haben extrem unfair! Versuche die Sache auch mal aus deren Perspektive zu sehen.
Sowieso kann ich es nicht verstehen, dass hier so ein großer Aufstand von einigen Leuten gemacht wird. Wenn mir das passiert wäre (also wenn ich mit dem falschen TR angetreten wäre) dann wäre es mir ehrlich gesagt peinlich das so an die große Glocke zu hängen. Ich hätte das für mich so hingenommen und aus meinem Fehler fürs nächste mal gelernt. Jeder macht mal einen Fehler, aber nur so lernt man auch...
 
@koma01:
Du machst hier alle (erst mich, jetzt Campus und Barbarella und sicher auch noch andere, die ich jetzt vergessen habe) blöd von der Seite an, dessen Meinung dir nicht passt, anstatt einfach nur rational und nüchtern deine Meinung zu schreiben. Das gelingt doch vielen anderen hier auch! Wieso dir nicht?
Du redest von Traumwelt und Gutmenschen. Ich glaube eher, du flüchtest dich hinter Paragraphen und nimmst die Welt nur von dieser Optik wahr, ob das dich weiterbringt?
Hast du mal überlegt lieber Sozialwissenschaften oder soziale Arbeit zu studieren!? Da kannst du dich dann um all die so fies behandelten und benachteiligten Personen kümmern, wie du sie hier hinstellst!?
Oder du wechselst zu den Juristen/Rechtswissenschaften damit du auch lernst, was Recht und Ordnung ist und das man nicht einfach alle Regelungen, Gesetze und Paragraphen ignorieren kann, wenn/weil es einem nicht passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem Argument kann ich so nicht zustimmen. Es geht hier nicht um ein besser oder schlechter stellen. Es gab eine klare Regel von der FernUni, die man meiner Meinung nach echt nicht übersehen konnte.
Viele andere und ich auch mussten sich deswegen einen neuen Taschenrechner kaufen. Wenn jetzt Leute, die einen anderen TR benutzt haben (sich also nicht um einen neuen TR bemüht haben) trotzdem durchkommen würden dann wäre dies gegenüber den Leuten, die die Regel befolgt haben und sich extra einen neuen Taschenrechner besorgt haben extrem unfair! Versuche die Sache auch mal aus deren Perspektive zu sehen.
Sowieso kann ich es nicht verstehen, dass hier so ein großer Aufstand von einigen Leuten gemacht wird. Wenn mir das passiert wäre (also wenn ich mit dem falschen TR angetreten wäre) dann wäre es mir ehrlich gesagt peinlich das so an die große Glocke zu hängen. Ich hätte das für mich so hingenommen und aus meinem Fehler fürs nächste mal gelernt. Jeder macht mal einen Fehler, aber nur so lernt man auch...
 
Extrem unfair, weil du einen anderen TR besorgen musstest und andere nicht? Ich finde extrem unfair, dass es dir nicht um die Sache geht, sondern um deinen Aufwand, den du betreiben musstest.
 
Ziemlich irrsinnig, was du da rauslässt. Wie kann sich jemand besser stellen mit einem Taschenrechner, der noch weniger kann als dein zugelassener TR???
Du redest von Traumwelt und Gutmenschen. Ich glaube eher, du flüchtest dich hinter Paragraphen und nimmst die Welt nur von dieser Optik wahr, ob das dich weiterbringt?
Es geht nicht um den Taschenrechner an sich, sondern um die Regelung. Wer sich an die Regeln nicht hält, hat eine größere Auswahl an Rechnern und stellt sich damit besser. Die Funktionen des Taschenrechners sind erst einmal zweitrangig. Ich kann nicht nachvollziehen wo du darin Paragraphen siehst. Aber wie gesagt, Argumente zählen scheinbar eh nicht.
 
Man kann das Thema doch mal auf sich beruhen lassen.

Jeder der Post bekommen hat, kann Einspruch einlegen, dann wird die Sache geprüft und mit einer Wahrscheinlichkeit von >99% der Einspruch abgelehnt.
Wenn dies soweit ist, können ja gerne nochmal alle ihren Unmut zu dieser doch sehr eindeutigen Regelung kundtun.

Ich selbst gehe stark davon aus, dass das Prüfungsamt hier keinen Präzedenzfall schaffen wird und damit nicht auch anderen Tür und Tor öffnet.

Wie gesagt jeder hat das Recht eine Entscheidung, sei es Täuschung oder die Note einer Klausur anzufechten und dieses Recht sollte man auch jedem gönnen, auch wenn hier der Aufwand ungleich dem Ergebnis sein wird, für die Betroffenen.

Dennoch allen Betroffenen viel Erfolg.
 
Man kann das Thema doch mal auf sich beruhen lassen.

Jeder der Post bekommen hat, kann Einspruch einlegen, dann wird die Sache geprüft und mit einer Wahrscheinlichkeit von >99% der Einspruch abgelehnt.
Wenn dies soweit ist, können ja gerne nochmal alle ihren Unmut zu dieser doch sehr eindeutigen Regelung kundtun.

Ich selbst gehe stark davon aus, dass das Prüfungsamt hier keinen Präzedenzfall schaffen wird und damit nicht auch anderen Tür und Tor öffnet.

Wie gesagt jeder hat das Recht eine Entscheidung, sei es Täuschung oder die Note einer Klausur anzufechten und dieses Recht sollte man auch jedem gönnen, auch wenn hier der Aufwand ungleich dem Ergebnis sein wird, für die Betroffenen.

Dennoch allen Betroffenen viel Erfolg.

Genauso sehe ich die Sache auch!
 
@koma01:
Du machst hier alle (erst mich, jetzt Campus und Barbarella und sicher auch noch andere, die ich jetzt vergessen habe) blöd von der Seite an, dessen Meinung dir nicht passt, anstatt einfach nur rational und nüchtern deine Meinung zu schreiben. Das gelingt doch vielen anderen hier auch! Wieso dir nicht?

Hast du mal überlegt lieber Sozialwissenschaften oder soziale Arbeit zu studieren!? Da kannst du dich dann um all die so fies behandelten und benachteiligten Personen kümmern, wie du sie hier hinstellst!?
Oder du wechselst zu den Juristen/Rechtswissenschaften damit du auch lernst, was Recht und Ordnung ist und das man nicht einfach alle Regelungen, Gesetze und Paragraphen ignorieren kann, wenn/weil es einem nicht passt.
und du solltest dir überlegen, Maschineningenieur zu studieren.
 
mein TI-30 eco RS ist auch nicht erlaubt
klar ist der erlaubt. Alles von TI mit der Nummer 30 ist erlaubt. Genau so zb bei Casio; da habe ich einen fx-86DE PLUS.

Denn:
Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK. Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört.
schreibt die FU auf:
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml
 
oh ja, da kann man gleich gut einsteigen und muss sich kaum Sorgen machen um den Job, habe eben doch die falsche Richtung gewählt 😳

Also ich studiere Maschinenbau im Erststudium, und mache das hier v.a. deswegen als Zweitstudium, weils ohne außergewöhnliche Zusatzqualifikationen keine besonders rosigen Jobaussichten gibt.
Bei den global players (BMW, Porsche, Mercedes, Siemens) braucht man sich ohne Vitamin-B (Bekanntschaften ^^) gar nicht erst bewerben, auch mit Abschluss von einer vernünftigen Uni.
Ohne Kontake bleiben i.d.R. nur mittelständische Betriebe, wo gerade besonders stark rationalisiert wird und sehr spezifische Qualifikationen (exakte Vertiefungsrichtung, am besten Abschlussarbeit in genau dem gesuchten Bereich) gefordert werden - dementsprechend darf man dann auch gerne mal ein paar Bundesländer weiter ziehen, um passende Arbeit zu finden.
Meine das leider ernst, diese Berichte über "Fachkräftemangel" sind reinste Propaganda und haben mit der Realität nichts zu tun.

Man will lediglich noch mehr technische Absolventen bekommen, damit man den Leuten dank Überschussangebot weniger bezahlen muss. 😉
Die 28 Wochen Pflichtpraktikum für den B.Sc. sind auch nicht gerade witzig 😎

Naja das wird jetzt echt zu OT.
Hab das Gefühl in meinem letzten Post was übertrieben zu haben, sry falls das beleidigend war - entstand unter Einfluss von 5-6 Energydrinks nach ~10h Dauerlernen, da kriegt man schonmal nen Kurzschluss. ^^
Ich ignorier den Thread dann mal, ist wohl das Beste.
 
ich habe den casio fx 86 de plus, den man nach diversen aussagen nicht mehr benutzen darf. Da ich gerne bei casio bleiben würde, hab ich nach einem anderen 'fx 86-Modell' geschaut, konnte aber keins finden. Wer hat einen Tipp bzw. gibt es überhaupt andere Modelle? Über eine kurze antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Matthias
 
Mathias,
Hallo, ich habe den casio fx 86 de plus, den man nach diversen aussagen nicht mehr benutzen darf.
Natürlich ist der fx-86 de plus erlaubt, er wird schließlich in der Regelung ausdrücklich erwähnt. Ehrlich gesagt, mir ist unklar an welcher Stelle die Regelung derart unklar sein soll ... Und noch ehrlicher: ich verstehe nicht warum Du Dir die Regelung nicht einfach selber (das ist wirklich einfach!) durchliest ...
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Vorschlag an die Feruni wäre nur einen Taschenrechner zu zulassen, welchen man bei Bedarf über die Fernuni bestellen kann - vergünstigt, da die Fernuni Mengenrabatt bekommt. So kenne ich es aus der Schule und Studium. Das wäre dann eindeutig.
 
@ ChrissiLLB, Am aller ehrlichsten😉, hab mir den fx 86 de plus gekauft, gerade wel ich mir die Regelung durchgelesen habe. Dein erster Kommentar hat mich leider verwirrt, d.h. die Schreibweise. Da stand 'de plus' alleine aber bezog sich wohl auf das fx ... das davor (aber eben nicht direkt davor) stand (lag aber an meiner gestrigen geistigen Umnachtung - nich sarkastisch gemeint!). Ich find's wirklich klasse, dass du dich hier so vielen Fragen stellt! Also, sorry wegen der Verwirrung und viele Grüße.
 
@Dogen
im Eifer des Gefechts können doch jedem mal die Pferde durch gehen, da sollte dir hoffentlich keiner einen Strick deswegen drehen.
Es ist nunmal ein polarisierendes Thema, bei vielen sicher auch sehr emotional nach einer gewissen Zeit, da sie doch viel Zeit investiert haben und z.T. Freunde oder Familie vernachlässigt haben.

Ich finde es schon erschreckend, das überhaupt so ein Thema aufkommt, da muss doch im Vorfeld schon etwas schief gelaufen sein, nicht nur auf Studentenseite, aber egal, in ein paar Wochen weiss man sicher mehr.
 
@Dogen Wollte mit meinem Kommentar auch provozieren 😛
Ich fands einfach nicht ok, dass hier so auf denen, die nen falschen Rechner dabei hatten eingeprügelt wurde. Wenn ich mir vorstell, dass mir das passiert wäre würd ich mich schwarz ärgern! Jeder macht mal Fehler und ich denke die Bestrafung durch das Prüfungsamt reicht aus. Da muss man sich nicht noch von Kommilitonen Moralpredigten anhören. Ach und wegen der 85, 8.Mai? Glückszahl? Geburtsjahr?
 
Natürlich über sich selbst... die Regelung war ja vorher klar. Einzig das Verhalten der Aufsicht war nicht ok. Ich hab zwei Klausur in Düsseldorf geschriebenen. Bei der ersten wurde bzgl. Taschenrechner nur erwähnt, dass diese kontrolliert werden. Wenn man bisher nichts von der Regelung wusste, hat einem dieser Hinweis auch nicht weitergeholfen. Bei der zweiten wurde es deutlicher gemacht und die Modelle standen an der Tafel. Die Aufsicht hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es als Täuschungsversuch gewertet wird.
Wie gesagt, ich denke nicht, dass sowas denjenigen noch ein zweites Mal passiert.
 
die in Hagen interessieren sich für die 30. Das ist auch lt. TI die eigentliche Modellreihe.

Die in Hagen interessieren sich genau für das, was sie angeben. Und wenn sie TI-30 X II angeben, dann meinen sie nicht TI 30. Egal was TI sagt. Es zählt das, was Hagen angibt.

Hier im übrigen noch ein Zitat vom Prüfungsamt aus einem anderen Forum zu genau dieser Frage:

Frage: ich hab zwei Modelle: Sharp EL-531RH und Texas Instruments TI-30 Eco RS

Antwort: Der von Ihnen beschriebene Taschenrechner von Texas Instruments trägt nicht die gewünschte Bezeichnung (Texas Instruments TI 30 X II) der zugelassenen Modellreihe. Das Modell von Sharp enthält die entsprechenden Zeichen (Sharp EL 531) und ist zur Klausur zulässig.

Ob ein anderer TR weniger Funktionen hat oder nicht spielt auch keine Rolle. Denn um die Funktionen geht es nicht (auch das ist der Regelung zu entnehme, denn die Funktionen werden dort nicht angesprochen). Diese Reglung ist geschaffen worden, damit das Aufsichtspersonal endlich die TR kontrollieren kann und faire Verhältnisse herrschen.


Und zu der Diskussion oben bzgl. Hering...das hat weder mit Herrn Hering selbst noch mit seiner Sekretärin etwas zu tun. Hier geht es um eine Bestimmung der Fakultät Wiwi. Nicht um eine BEstimmung des Lehrstuhls Hering. Ich glaube, hier werden die Begriffe Lehrstuhl und Fakultät ordentich durcheinander gebracht. 😉

 
Dieses Thema ist echt nervig. Am Montag in der ReWe Klausur in Bremen wurde zu Beginn auch wieder von mehreren Studenten nachgefragt.
Wenn es klare Ansagen gibt, und diese gibt es jetzt echt lang genug(!!!), dann halte ich mich daran und nerve nicht die Klausuraufsicht und die Kommilitonen.
Also passendes Modell kaufen und Ruhe!
 
das ist ja alles super hier! habe heute die bestätigung bekommen, dass ich in marketing getäuscht habe. hatten einen ti-30x (ohne II) dabei. in meinen augen gehörte der zur modellreihe. aber egal wenn die fu meint das nicht, dann nicht.
nur:
warum sagt einem die klausuraufsicht dann nicht, warum man mit seinem modell vermerkt wird. ich meine, die könnten ja auch sagen: wer aufgeschrieben wird braucht eigentlich gar nicht mit zu schreiben...
ach ja, da kommen sich wohl mal wieder einige besonders schlau vor.....mal schön die zeit von anderen vergeudet!
 
Seid ihr eigentlich alle so leichtgläubig?

Die Aufsichten können nicht rechtsverbindlich entscheiden, ob ein TR erlaubt ist oder nicht.

Was bleiben für Möglichkeiten?
a) TR einkassieren, Personalien notieren etc. -> evtl. Beweisprobleme
b) Den Studierenden das verwendete Modell eintragen und das Ganze dann abzeichnen lassen. Ist doch viel einfacher. So hat die FU von euch eine rechtsverbindliche Erklärung über das verwendete TR-Modell. -> keine Beweisprobleme
 
das ist ja alles super hier! habe heute die bestätigung bekommen, dass ich in marketing getäuscht habe. hatten einen ti-30x (ohne II) dabei. in meinen augen gehörte der zur modellreihe. aber egal wenn die fu meint das nicht, dann nicht.
nur:
warum sagt einem die klausuraufsicht dann nicht, warum man mit seinem modell vermerkt wird. ich meine, die könnten ja auch sagen: wer aufgeschrieben wird braucht eigentlich gar nicht mit zu schreiben...
ach ja, da kommen sich wohl mal wieder einige besonders schlau vor.....mal schön die zeit von anderen vergeudet!

Hey. Mir ist genau dasselbe passiert. Das kann doch nicht sein. Warum sagen die nicht vorher was passiert wenn man aufgeschrieben wird? Ich wusste das nicht. Man musste nicht mal was rechnen. Bin echt am Boden zerstört 🙁((
 
Habt ihr euch das Thema eigentlich mal durchgelesen, auf das ihr geantwortet habt? Da findet ihr die Antwort auf eure Frage nämlich. 😉

Wie Fernunistudent sagt, hat die Prüfungsaufsicht nicht die Befugnis, einen Täuschungsversuch festzustellen. Das kann allein das Prüfungsamt. Wurde hier nun auch schon zig mal erklärt.

Und bei einigen wurde dazu gesagt, dass man sich in die Liste einträgt und die Uni dann prüft, ob der TR zugelassen ist. Und genau das tut sie. Die meisten waren offensichtlich nicht zugelassen, also hat das Prüfungsamt einen Täschungsversuch festgestellt und euch darüber informiert.
 
ich saß auch in München in Zimmer 2...und hatte offensichtlich Glück: zur Klausur hatte ich nur das neue zugelassene TR-Modell dabei...nach der Aussage der Prüfungsaufsicht hätte ich aber, hätte ich meinen alten TR (mit dem ich Vorbereitung usw mache und der - nebenbei bemerkt - zum bayrischen Abitur, sowie zu allen Klasuren an der LMU zugelassen war) hervorgekramt und hätte mit diesem geschrieben.
Die Aussage der Aufsicht habe ich auch interpretiert als: wenn euer Rechner keine weiteren Funktionen hat, geht das in Ordnung.
Habe mich über meinen "Nachteil" geärgert, dass ich mit dem unbekannten und ungeliebten Modell die Klausur schreibe, nur weil ich die Regeln beachtet habe...
 
viele
Habt ihr euch das Thema eigentlich mal durchgelesen, auf das ihr geantwortet habt? Da findet ihr die Antwort auf eure Frage nämlich. 😉

Wie Fernunistudent sagt, hat die Prüfungsaufsicht nicht die Befugnis, einen Täuschungsversuch festzustellen. Das kann allein das Prüfungsamt. Wurde hier nun auch schon zig mal erklärt.

Und bei einigen wurde dazu gesagt, dass man sich in die Liste einträgt und die Uni dann prüft, ob der TR zugelassen ist. Und genau das tut sie. Die meisten waren offensichtlich nicht zugelassen, also hat das Prüfungsamt einen Täschungsversuch festgestellt und euch darüber informiert.

"...bei einigen wurde dazu gesagt..."
tja, bei einigen halt nur....
 
Wer hat denn noch in München PM geschrieben und sich in die Liste mit den "nicht explizit zugelassenen Rechnern" eingetragen? Uns wurde von der Aufsicht gesagt: " Tragt Euch in die Liste ein dann dürft ihr mit den Rechnern schreiben und es gilt nicht als unterschleif"
Nun kam der Bescheid mit dem Täuschungsversuch. Der Hammer!!!!!
Ich finde wir sollten gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen!

Noch betroffene in anderen Städten?
 
Wann und wo wurde es kommuniziert ich habe in der Prüfung das erste mal davon erfahren?
Wenn einem dann die Aufsicht sagt, es passt alles man darf die Prüfung schreiben und es ist kein Unterschleif wenn man sich in die Liste einträgt, dann ist das einfach eine Frechheit. Dann muss die UNI ihre Aufsichten besser schulen.
Aber dann Unterschleif unterstellen ist eindfach der Hammer!!!
 
Das mit den Taschenrechner war schon letztes Semester bekannt - wer den falschen Rechner dabei hat, begeht einen Täuschungsversuch - egal was so ein Hampel von der Aufsicht meint - Punkt! ...stand auf der Uni-HP, in den Prüfungsanmeldungen, in "Heft Nr.3" etc...hier im Forum wurde auch genug darüber diskutiert - von daher, wer mit dem falschen Rechner antritt und erwischt wird, hat eben Pech gehabt.

...vllt. sollte es die Uni beim nächsten Mal eher wie die Zeugen machen -> jeden Student einzeln daheim besuchen und erklären was es mit der neuen Regelung auf sich hat
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja Danke für den Hinweis, da dies allerdings meine letzte Klausur war, war ich nicht zum 8. Mal auf dieser Seite. Solche Neuerungen müssen offener kommuniziert werden. Wenn die Aufsicht zudem ausdrücklich sagt, dass man den Rechner "nicht programmierbar" verwenden darf wenn man sich in die Liste einträgt, muss das Personal besser geschult werden. Somit ist es auch in dessen Verantwortung und kann nicht als Unterschleif gelten.
 
Find ich nicht...nimms nicht persönlich aber es gibt ja nicht umsonst den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Von daher - die Prüfungstante aus München hätte dir auch erzählen können, wenn du im Nikolauskostüm schreibst und deinen Namen mit Foto in ne Liste setzt, dann bekommst du nen Einser....von daher ist deren Aussage generell für die Katz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin auch einer der "Glücklichen", der den berühmten Brief des Täuschungsversuchs bekommen und gerade geöffnet hat.
Habe 2 Klausuren in Düsseldorf geschrieben, jeweils im gleichen Raum und bei den gleichen "Aufpassern". Sie haben definitiv den Hinweis gegeben, dass nur noch die drei TR zugelassen sind, haben aber meiner Erinnerung nach nichts davon erzählt, dass die Anwendung eines anderen TR direkt als Täuschung gewertet wird.
Letztendlich kann ich hier aber jeden verstehen, der auf die bereits mehrfach angesprochenen Studieninformationen der Lehrstühle hingewiesen hat.
Auf der anderen Seite muss ich (nehmt es mir bitte nicht übel) schon ein wenig schmunzeln, wenn mein TR, den ich mir 2002 für mein damaliges letztes Schuljahr gegönnt habe, nicht für die Prüfungen zugelassen wird.
Die glorreichen 4 Aufpasser während meiner beiden Klausuren hätten sich dann auch den "inmensen" Aufwand mit jeden TR kontrollieren, Listen, Unterschriften etc. sparen können. Und ich hätte die insgesamt 4 Stunden Klausurzeit dann alternativ gewinnbringender verbringen können.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe die Info gelesen, habe die Info leider falsch eingeschätzt, durchgefallen, abhaken und in 1-2 Jahren nochmal schreiben.
Vielleicht sind bis dahin auch wieder alle TR erlaubt 😉 wundern würde es mich nicht.
 
Viel Spaß beim verklagen und verlieren 😀

Klink mich jetzt aus der Kindergartendiskussion aus...wird langsam nervig!

Ist ja fast wie damals mit der E10-Einführung...da gabs von den Herstellern auch eine Liste welche Motoren das Zeug vertragen und welche nicht!

Aber man musste sich selber informieren!!! Da kam kein VW und sagt "gnädiges Fräulein, mit dem Auto dürfen Sie das aber nicht tanken" und dann fahr ich zu Shell, hau mir E10 rein, unterschreib beim Tankwart irgendetwas und am Schluss verklag ich Shell! Denn die hätten ja ihren Tankwart besser schulen müssen, damit er meine Motorversion erkennt...junge junge junge...frag mich echt wie manche "draußen" im Job überleben :eek
 
I Sie haben definitiv den Hinweis gegeben, dass nur noch die drei TR zugelassen sind, haben aber meiner Erinnerung nach nichts davon erzählt, dass die Anwendung eines anderen TR direkt als Täuschung gewertet wird.
Die beiden Satzhälften passen nicht zusammen: wenn nur noch 3 zugelassen sind, dann sind halt alle anderen nicht zugelassen. (Oder soll die Aussage der Aufsicht bedeuten: "Nur 3 TR sind zugelassen, aber die Anwendung der anderen ist egal"?)
 
Nein, natürlich nicht…hast vollkommen Recht. Ich hatte diese Info auch irgendwann mal gelesen, aber irgendwie wieder verdrängt. Durch die Aktion mit den TR-Kontrollen und Listen hatte ich dann tatsächlich den Glauben, dass auch andere TR zum Einsatz kommen können. Naiv, zugegeben… 😉 Hätte nicht gedacht, dass so viel Wert darauf gelegt wird, dass die Grundrechenarten wie Addition, Subtraktion etc. nur mit 3 vorgegebenen TR durchgeführt werden dürfen. Letztendlich kommt es für mich darauf an, dass ich anhand von Formeln und Rechenwegen zu einer gesuchten Lösung komme und nicht mit welchem TR ich 5 Zahlen zusammenzähle. Mein Gott, schon wieder naiv… sollte an mir arbeiten.
 
Wann und wo wurde es kommuniziert ich habe in der Prüfung das erste mal davon erfahren?
Wenn einem dann die Aufsicht sagt, es passt alles man darf die Prüfung schreiben und es ist kein Unterschleif wenn man sich in die Liste einträgt, dann ist das einfach eine Frechheit. Dann muss die UNI ihre Aufsichten besser schulen.
Aber dann Unterschleif unterstellen ist eindfach der Hammer!!!


Die ersten offiziellen Infos zu dieser Neuregelung gab es bereits im Herbst 2012! Inoffiziell wusste ich bereits im Sommer 2012 davon.

Das ganze Thema zeigt wieder einmal, wie wenig Studierende Willens oder in der Lage sind, ihr Studium zu organisieren. Und immer ist es dann natürlich die ach so böse Fernuni.

@vanessa.t
Was machst du denn im nächsten Semester? Die Klausur auch mit dem nun verwendeten TR schreiben? Mit welcher Begründung?
Und was machst du überhaupt mit der Modulabschlussprüfung, die jetzt als "n. b." gilt?
Bis zum Ablauf des nächsten Anmeldezeitraums dürfte ein Verfahren wohl kaum abgeschlossen sein. Zumal ich mir vorstellen könnte, dass die FernUni den Rechtsweg ausschöpfen wird.
 
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