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Da hast du Recht - mit solchen Kapazitäten darf ich mich fast tagtäglich rumschlagen...aber man muss ja immer höfflich gegenüber dem Kunden bleiben, egal wie groß die "heiße Luft" gerade war 😉
Aber anscheinend verdienen die Konzerne momentan noch genug um sich solche Späßchen leisten zu können 😀😀😀😀😀
Stimmt, aber die Langeweile hat mich wieder zurückgeführt...wie immer halt wenn ich einen Studienbrief in die Hand nehm 😀
Also ich war nie Klassensprecher...gehörte immer der glorreichen "letzte Reihe-Fraktion" an 😉
Und - was hättet Ihr gemacht, wenn Euch gesagt worden wäre: Vermutlich fallt Ihr durch, aber das können nicht wir entscheiden, sondern das Prüfungsamt? Ihr hättet trotzdem mitgeschrieben in der Hoffnung, noch irgendwie Glück zu haben - man ist einmal da, vorbereitet und hat sich eh freigenommen. Wer wäre denn wirklich aufgestanden und gegangen, wenn noch eine kleine Chance bestanden hätte, dass es doch geht? Und selbst wenn - was genau werft Ihr der Uni jetzt vor? 120 Minuten verschwendete Zeit? Den Schaden zu beziffern, da wünsche ich dann viel Erfolg vor Gericht.
....Leopardenslip trage...
...Wenn jemand Interesse hat, sich bei mir zu melden, ich werde auf jeden Fall die Note anfechten...
Nein, hätte ich gewusst, dass die Chance besteht, dass ich mit dem Rechner durchfalle in dem Moment, in dem ich die Liste abzeichne, hätte ich ihn selbstverständlich abgegeben.
Die paar Rechenschritte in Marktversagen hätte ich sowieso im Kopf rechnen können.
Und das Argument mit der lila Tinte halte ich auch für fragwürdig.
Ein Täuschungsversuch muss irgendwie auch nachvollziehbar ein Täuschungsversuch sein, sprich die Unterstellung eines Täuschungsversuches muss auch tragbar und v.a. legitim sein.
Ob ich karierte Boxershorts oder nen Leopardenslip trage, hat auf das Klausurergebnis ebensowenig Einfluss wie lila Tinte, PROGRAMMIERBARE Taschenrechner mit FESTEM FORMELSPEICHER können sehr wohl (in der entsprechenden Klausur) unlauteren Wettbewerb begründen.
Bei meinem Modell handelt es sich um einen nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne festen Formelspeicher.
Wie hätte ich mir damit irgendeinen Vorteil verschaffen sollen, erst recht in Marktversagen?
Ich finde, hier muss das PA erkennen, dass (unabhängig davon, ob diese Regel irgendwo steht) ein Aberkennen der Leistung nicht gerechtfertigt ist (da KEIN Täuschungsversuch vorlag).
Es ist ja schön zu sehen, dass unser Nachwuchs an deutschen Studenten der oberlehrerhaften Obrigkeitshörigkeit die Fahne hochhält.
Ich möchte auch gar nicht von meinem Versäumnis des genaueren Studiums der Prüfungsordnung ablenken.
Die Frage ist dennoch, inwieweit diese Prüfungsordnung anfechtbar ist.
Das Vorschreiben von gewissen Modellen (Marken!) ist schon mehr als fragwürdig und generell juristisch gar nicht zulässig.
Lediglich das Definieren von Eigenschaften, die die jeweiligen Rechner aufweisen müssen, ist legitim und verständlich - so z.B. Nicht-Programmierbarkeit, kein fester Formelspeicher, kein graphisches Display zur Funktionsdarstellung.
So war es jahrzehntelang der Fall und gängige Praxis an allen Hochschulen weltweit.
Falls das Prüfungsamt dieser Argumentation nicht folgt, wird man sehen müssen, inwieweit die Prüfungsordnung wasserdicht ist (d.h. inwieweit eben die genannten Modelle sich von anderen Modellen bzgl. der Möglichkeit des unlauteren Wettbewerbs unterscheiden).
Oder die Klausur im nächsten Semester nochmal schreiben.
...ab jetzt zusammen mit den Skripten gleich der erlaubte Rechner mitgeliefert wird, oder noch besser bei den Prüfungen der erlaubte TR von den Prüfungsaufsichten verteilt wird und am Schluss der Prüfung wieder zurückgenommen wird...
Ein einziges zulässiges Taschenrechnermodell wäre konsequent gewesen. Eindeutig für (zukünftige) studierende und vorallem für die Prüfungsaufsicht.Diese TR-Regelung gefällt mir gar nicht, aber ich kann die Gründe verstehen: in der Welt existieren so viele Modelle von Taschenrechnern - wieviel Zeit muss man verbrauchen, um 200 Modelle bzw. Modell-Reihen zu prüfen?
... aber, da es das erste Semester war, hätten sie schonmal nachsichtig sein können. Zumal wurden ja auch sämtliche abweichenden Modelle notiert. Wäre doch kein Problem die Modelle zu prüfen, ob sie als Täuschungsversuch zu werten sind oder nicht.
Der Rechtsweg bleibt ja jedem offen. Fraglich ist nur, wie lange es dauert bis die höchste Instanz entschieden hat.
Als Wiwi-ler lernt man während des gesamten Studiums auf das Input/Output-Verhältnis zu achten und das ist auf jeden Fall mit den 20 € für einen neuen Taschenrechner um ein Vielfaches besser im Vergleich zu einem Rechtsstreit, monetär betrachtet.
Gruß
Das ist aber eine Entscheidung unter Ungewissheit. Hast Du das schon berücksichtigt?kostentechnisch gesehen also vollkommen rational.
Das ist aber eine Entscheidung unter Ungewissheit. Hast Du das schon berücksichtigt?
Liebe Grüße
Chrissi
Hallo Jacob,
in der Zeit bis du deinen Rechtsstreit gewonnen hast, habe ich allerdings mein Studium schon längst beendet und mein Einkommen erhöht 😀
Und so kann man die Geschichte weiterspinnnen....
Jeder hat andere Präferenzen, ich bevorzuge, den schnellen Studienabschluss. Einem langwierigen Rechtsstreit gehe ich eher aus dem Weg, vor allem wenn finanziell nichts rausspringt.
Gruß
Hallo Jacob,
in der Zeit bis du deinen Rechtsstreit gewonnen hast, habe ich allerdings mein Studium schon längst beendet und mein Einkommen erhöht 😀
Und so kann man die Geschichte weiterspinnnen....
Jeder hat andere Präferenzen, ich bevorzuge, den schnellen Studienabschluss. Einem langwierigen Rechtsstreit gehe ich eher aus dem Weg, vor allem wenn finanziell nichts rausspringt.
Gruß
Das ist ein Scherz, oder? Die Kommunikation war mehr als ausreichend. Die Regelung wurde diverse Mal in den Studien- und Prüfungsinformationen bekannt gegeben. Der Universität nun vorzuwerfen, dass dies nicht ausreicht, nur um seine eigene - entschuldige den Ausdruck - Naivität zu vertuschen, ist in meinen Augen schon unverschämt.Dass die Kommunikation vielfach nicht hinreichend funktioniert hat (auf wessen Kappe das geht, überlasse ich gerne Anderen) und die Umsetzung offensichtlich unglücklich abgelaufen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zumal wurden ja auch sämtliche abweichenden Modelle notiert. Wäre doch kein Problem die Modelle zu prüfen, ob sie als Täuschungsversuch zu werten sind oder nicht.
Kommunikation basiert meines Wissens nach immer auf einem Sender und einem Empfänger :rolleyesDas ist ein Scherz, oder? Die Kommunikation war mehr als ausreichend. Die Regelung wurde diverse Mal in den Studien- und Prüfungsinformationen bekannt gegeben. Der Universität nun vorzuwerfen, dass dies nicht ausreicht, nur um seine eigene - entschuldige den Ausdruck - Naivität zu vertuschen, ist in meinen Augen schon unverschämt.
Kommunikation basiert meines Wissens nach immer auf einem Sender und einem Empfänger 🙄
ich hatte das echt nicht mitbekommen mit der taschenrechnerregelung. hab mir jetzt natürlich den passus mal angeschaut im studien- und prüfungsinfo 3, da steht, dass auch modellvarianten erlaubt sind. und sorry, den fx85s könnte man als vorgängermodell für eine variante halten.
ich find es schon sehr fies. nach telefonat mit dem prüfungsamt glaube ich auch kaum noch dass mein widerspruch erfolg haben wird. bei mir ist halt das problem, dass ich alle (!) leistungsnachweise habe und dies der LETZTE schein ist, den ich noch brauche. ich wollte mich dann eigentlich auf dem arbeitsmarkt bewerben, wofür ich bekanntermaßen das zeugnis brauche - und darf nur deswegen jetzt mein studium nochmal um 6 monate verlängern. wenn ich noch mehr klausuren zu schreiben hätte, wäre es mir ja wirklich wurst. oder auch, wenn es einen nachholtermin für klausuren in den nächsten wochen gäbe.
aber so... nur wegen eines anderen (selbstverständlich nicht programmierbaren) rechnermodells, das man auch als andere variante durchgehen lassen könnte? dass mir dann auch noch betrug unterstellt wird? ich hab eigentlich keine lust auf einen juristischen streit, aber in dem fall überlege ich es mir ehrlich. wollen wir uns da evtl zusammentun?
ich bin so wütend und fühle mich so unfair behandelt und schikaniert.
wäre schon ziemlich cool, aber ich will kaum auf kulanz hoffen. eine bescheinigung von casio hat den typen vom prüfungsamt auf nicht interessiert (der übrigens den hörer einfach aufgelegt hat, aber ok, ich war auch in rage).
Das freut mich, das andere profitieren konnten...Kleiner tipp:
Im prüfungsbescheid steht schriftlich oder zur niederschrift - email entspricht nicht der schriftform, sondern ist elektronische form und genügt daher nicht.
Einen großen Vorteil hatte die Diskussion hier für die Grundmodule: da wurde sofort auf das thema aufmerksam gemacht und bei amazon stieg in der vor klausuren woche der casio rechner massiv in der verkaufsliste. Ich glaube da haben einige kurzfristig umgeschwenkt.
Ich habe auch bereits einen Widerspruch erhoben. Ich werde also einen Brief im obigen Sinne verfassen... Ist da sonst noch jemand an eine Stellungnahme der Fernuni interessiert?verfasst du ein schreiben ans prüfungsamt? @koma? ich würde unterschreiben.
ich habe gerade dem wehrmann und der hoffmann meinen widerspruch per mail eingereicht.
Einen großen Vorteil hatte die Diskussion hier für die Grundmodule: da wurde sofort auf das thema aufmerksam gemacht und bei amazon stieg in der vor klausuren woche der casio rechner massiv in der verkaufsliste. Ich glaube da haben einige kurzfristig umgeschwenkt.
Kleiner tipp:
Im prüfungsbescheid steht schriftlich oder zur niederschrift - email entspricht nicht der schriftform, sondern ist elektronische form und genügt daher nicht.
Das ist eindeutig ein Verfahrensfehler, weil es sich um eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes handelt!!! Dadurch ist das Verfahren absolut ungültig, weil innerhalb der Klausurenzeit im September die Studenten nicht gleich behandelt wurden.
ach @embi und alle anderen ach so schlauen besserwisser: sagt doch einfach lieber gar nichts als uns hier so in den rücken zu fallen. bei solchen komilitonen braucht man keine feinde mehr. schleimer! wahrscheinlich ansonsten von tuten und blasen keine ahnung, was jetzt durch bornierte regelrumreiterei kompensiert wird. sorry.
du hast doch keine ahnung. bist du von prüfungsamt? nein! was für ein bild vermittelt ihr denn? glaub ich hab schon etwas mehr an unis gerissen als grundstudiums-bachelor-studenten, die meinen, weil sie eine regel gefunden haben, auf der sie rumreiten können (die für mich ein formaler, schikanöser schaumschlag ist) hier die schlaumeier raushängen zu lassen? mit fachlichem können würdest du mich mehr beeindrucken als mit so einer kleingartenspießerei. und genau das regt mich auch am prüfungsamt so auf. wenn sie intelligenter wären, wären sie kulant. aber so viel darf man dann doch nicht erwarten. ist mir schon auch klar. zudem interessiert mich nicht, was ich für ein bild an dich vermittele.
wenn sie intelligenter wären, wären sie kulant. aber so viel darf man dann doch nicht erwarten.
Weil sich die, die sich extra neue Rechner besorgen mussten und sich auf die neuen Regeln eingestellt haben, sich auch verar... fühlen, wenn andere, die meinen: ich stell mir meine eigenen Regeln auf, damit durchkommen.verstehe nur nicht, wieso ihr euch so in dieses thema reinhängt, wenn bei euch doch eh alles glattgelaufen ist?
Klar, Du bist dabei. Ha, ha, alle sind dabei, aber am Ende hat keiner etwas gemacht, an dem sich der Rest beteiligen könnte. Mal die anderen machen lassen und sich dranhängen ("ich bin bei allem dabei. Meldet Euch einfach"). Nur nicht selbst aktiv werden. Die "Taschenrechner-Tagträumer" waren auch nicht aktiv, sondern hätten die Information unübersehbar als Endlostext auf Ihrem Toilettenpapier erwartet. Ehrlich, bei solchen Beiträgen darfst Du Dich über Spott nicht wundern. Übrigens, ich bin nicht schadenfroh, dafür meine ich es viel zu ernst.also ich bin beim kampf dabei und unterschreibe jeden einspruch an asta, prüfungsamt, -ausschuss etc - schonmal an den hochschulausschuss von NRW gedacht? - auch juristisch beteilige ich mir gerne an kosten für einen anwalt. wenn sich 20 leute zusammenfinden, wirds gleich bezahlbarer. schrieb nicht jemand, dass er einen guten anwalt kennt? ich bin bei allem dabei, meldet euch einfach.
falsch. ich habe auch angerufen, er meinte, die mail , die ich formuliert hatte, passt so. demnach sollte man vll. nicht alles, was hier im forum geschrieben wird, für bare münze nehmen.
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2. Suche nach Personen, welche nicht eine der aufgeführten Rechner verwendet haben und trotzdem nicht durchgefallen sind!
@campus: Welches Ausmaß an Kommunikation letzten Endes "ausreichend" ist, das bestimmst nicht du, mein Lieber. Die Menge der Leute, die dabei auf die Nase gefallen sind, spricht dabei für sich, was ich nicht bewerten will und werde. Die Art der Umsetzung war und ist jedenfalls absolut diskussionswürdig. Es ist nämlich immer einfach, deine Position des Besserwissenden ex post einzunehmen, das sollte dir bewusst sein. Was daran "unverschämt" sein soll, sich in die andere Partei hinein zu versetzen, überlasse ich dir ebenfalls. Echauffier dich also bitte ruhig weiter, Empathie wird hier nicht verlangt.
Hier kann man den Text der Homepage in so vielerlei Hinsicht missinterpretieren und diese Schwammige Eingrenzung für die eigene Argumentation nutzen.
2. Suche nach Personen, welche nicht eine der aufgeführten Rechner verwendet haben und trotzdem nicht durchgefallen sind!
Früher in der Schule oder auch an vielen Präsenzunis wären solche kleinkarierten Kameradenschw.... wie ihr es anscheinend seid, mit Fug und Recht am Pausenhof bzw. der Mensa zurechtgestutzt worden. Aber das ist eben der Vorteil an einer Fernuni: Man steht sich fast nie von Angesicht zu Angesicht gegenüber und kann immer schön anonym über Foren wie dieses hier in den schwelenden Wunden derer bohren, die einen Fehler begangen haben.
Die Betroffenen wissen mit Sicherheit selber, dass sie einen Fehler begangen haben und müssen das nicht ständig in Form einer moralischen Dauerschleife von euch vorgekaut bekommen.
Ich für meinen Teil hoffe, dass alle betroffenen Kommilitonen mit ihren Widersprüchen Erfolg haben werden, da ich diese unsägliche Taschenrechnervorschrift für totalen Humbug halte.
Für alle Schulmeister unter euch wünsche ich mir wenigstens ein bißchen Mehr an Mitgefühl und Verständnis in der Zukunft und - falls euch das nicht möglich sein sollte - die nötige Selbstbeherrschung eure schlechten Gedanken für euch zu behalten und nicht in diesem Forum hier mitzuteilen.
Ich kann Ihre Argumentation in keinster Weise nachvollziehen. Sie verlinken hier sogar den offiziellen Text ("[...] wird die Auswahl der Taschenrechner [...] auf die folgenden drei Modellreihen begrenzt"), schreiben gleichzeitig aber irgendetwas davon, dass dieser "in vielerlei Hinsicht" interpretierbar und "schwammig" sei.
Es steht schwarz auf weiß: "wird auf drei Modellreihen begrenzt".
Das benutzte Wort lautet "Modellreihen" und nicht "Hersteller". Dementsprechend muss jeder wissen, dass auch sein uralter Texas Instruments verboten ist.
Können Sie mir die Stelle nennen, an der der Text Ihrer Ansicht nach in irgendeiner Weise fehlinterpretierbar ist? Genau welcher Ausdruck ist Ihrer Ansicht nach "schwammig"?
"Hey du glaubst es nicht, der Kalle wurde mit nem Spickzettel erwischt und ist durchgefallen."
"Kein Ding ey, ich kenn einen, der nicht ertappt wurde. Lass mit dem zur Uni gehen und Einspruch einlegen - wenn anderswo einer nicht ertappt wurde, muss der Kalle auch mit seinem unerlaubten Hilfsmittel schreiben dürfen !"
Was hat das Nicht-Ertapptwerden anderer Studenten nochmal mit der Frage zu tun, ob ihr Hilfsmittel offiziell als Täuschungsversuch eingeordnet werden musste, oder nicht?
Da scheint ja einer das Vermöbeln von "Nerds" und "Geeks", die Texte interpretieren können, mächtig zu vermissen.
Tipp: Vernünftig vernähte, bereits befüllte Sandsäcke gibts ab ~80€ beim Fachhändler. 😉
Was den Ablauf an Präsenzunis angeht, kann ich Sie aus eigener Erfahrung beruhigen: Da wird nicht rumgekloppt, und organisatorisch läuft es da zehnmal schwieriger ab. Genau der Grund, aus dem ich das Rumgeheule hier so lächerlich finde.
Wenn das so wäre, gäbe es diesen Thread nicht !
Die Leute sehen ihre Fehler eben nicht ein, und schieben die Schuld auf eine Universität, die jeden Studenten mindestens 3 oder 4 mal an die Regelung erinnert hat - im Vergleich zu anderen Unis, welche i.d.R. nach dem Prinzip "holt euch die Infos gefälligst selber" handeln, ein absoluter Luxus.
Argumentativ stichhaltige Kritik automatisch mit mangelnder Empathie gleichzusetzen, spricht zudem Bände über ihre emotionale Reife.
Ja ja, die Regelung ist totaler Humbug.
Ich wette, wenn es hier stattdessen einen Thread darüber gäbe, dass jmd. nicht dabei erwischt wurde, sich alle Definitionen in seinen 200€ Rechner abzuspeichern, wären Sie einer der lautesten Buhrufer...
Das Forum wäre dann voll mit Leuten, die die Uni mit Klagen überhäufen möchten, weil es ja nicht sein kann, dass manche unfair eine 1,0 bekommen haben...
Klar, am besten wir verbieten alle Texte, die für irgendwen irgendwie unangenehm sein könnten, und beschränken uns alle auf Mitleidsbekundungen und Gruppenschmusen.
Außer Sie persönlich natürlich, Sie deuten hier einfach mal an, dass Leute, die anderer Meinung sind, am besten vermöbelt werden sollten, das scheint dann widerum in Ordnung zu sein. ^^
Was heutzutage so alles studieren darf...
100 % Zustimmung von mir. Vielen Dank für deinen Beitrag.
Und wenn manche Studierende wüssten, was organisatorisch an einer Präsenzuni bisweilen so abgeht, würden sie ganz schnell ganz still sein. Wer sich da nicht selbst organisiert bekommt, hat verloren.
Von allen Argumenten der betroffenen kann ich nur eins verstehen - nämlich Kritik der Liste, wo man sich und seinen falschen Taschenrechner eintragen konnte.
Im Gegensatz zu ihnen habe ich nämlich in meiner Eigenschaft als Vollstreckungsbeamter im Finanzamt tagtäglich mit schweren finanziellen und mitunter auch existenzbedrohenden Schicksalen zu tun und kann es mir beim besten Willen nicht erlauben permanent die moralische Keule auf die betroffenen Steuerbürger herabsausen zu lassen. Nein, ganz im Gegenteil, da ist es mitunter auch einmal notwendig Verständnis und Mitgefühl für die jeweilige Situation der Betroffenen zu zeigen, wenn sie Haus und Hof verlieren und nicht auch noch verbal nachzutreten. Falls ich anders handeln würde, so hätten mir diese Steuerbürger mein Auto wahrscheinlich schon zehnmal zerkratzt, bzw. mich mit den von ihnen angesprochenen Sandsäcken verprügelt.
Nein, das stimmt nicht. Zum einen geht das technisch nicht. Schon bei einem Taschenrechner ist eine Überprüfung auf Funktionsgleichheit im Hörsaal nicht möglich. Ein Gericht beauftragt einen Gutachter dafür. Die Bedienungsanleitungen sind auch ausreichend im Falle abweichender Funktionalität und im Falle gleicher Funktionalität, wenn ein Liste funktionsgleicher Geräte angegeben ist. Im Hörsaal nicht durchführbar. Keine Sache von Minuten. Für Prüfling und Aufsicht gar nicht zumutbar (weder die Entscheidung selber noch deren Findung). Die Liste der Modelle in der Regelung sind sicher auch ein sehr guter Hinweis (und gute Grundlage für die Dokumentation abweichender Gerätebezeichnungen). Die Liste ist ja durch einen Prozess entstanden, der bereits eine Prüfung beinhaltete. Zum anderen hat die Aufsicht für so eine Entscheidung keine Befugnis. Deshalb wurde die Entscheidung "weggeschoben" (auf das Prüfungsamt) und nur die Modelle notiert (Sachlage wurde dokumentiert).In einer meiner Klausuren war die Teilnehmerzahl extrem gering, so dass jedes Modell fix auf Funktionsabweichung überprüft gewesen wäre, .
Falscher Gedanke. Wenn die Prüfung negativ ist, bist Du durchgefallen. Hast Du angenommen, Dein altes Modell ist erlaubt? Schon selber überprüft? Wie heißt Dein altes Gerät?"Wenn Sie einen anderen haben und den benutzen wollen, können Sie sich in diese Liste eintragen und das Modell wird dann auf Zulässigkeit geprüft."
Da dachte ich auch: "Aha, das wäre also auch gegangen, habe ich also umsonst für eine einzige Klausur einen neuen gekauft." .
Das stimmt nicht. Die Liste der erlaubten Modelle ist doch bereits das Ergebnis einer Prüfung. Und einem Kandidaten dessen Taschenrechner funktionsgleich ist (nachweisen!) wird berechtigterweise Widerspruch einlegen. Das mit der Funktionsgleichheit wird aber m.E. nur selten gelingen, weil sie nur sehr selten tatsächlich vorliegen wird. Fälle dieser Art, werden in der Regelung ja genannt, nämlich Unterschiede, die nur in der Energieversorgung liegen. Die Liste in der Regelung ist bewusst nicht abschließend, weil niemand behaupten will und kann (und braucht), es gebe kein weiteres funktionsgleiches Gerät.Wenn jetzt alle Modelle unbesehen ohne Prüfung abgelehnt werden, war das also eine bewusste Irreführung,