Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
Was bedeutet dieses Urteil eigentlich für Leute, die nicht geklagt haben, aber trotzdem betroffen sind? Mein Widerspruch wurde abgelehnt und eine Klage wollte ich nicht extra einreichen. Hat man dazu schon was gehört
 
das würde mich auch mal interessieren!! (auch wenn ich nicht betroffen bin)

Außerdem würde mich mal interessieren, was mit den Leuten ist, die dann eben ohne Taschenrechner geschrieben haben, obwohl er gegangen wäre, und deswegen durchgefallen sind. So richtig fair ist das ja alles nicht!!
 
Es ist ein GERÜCHT, dass das Widerspruchsverfahren für ALLE Studierenden erfolgreich verlaufen ist. Ich habe heute ein Ablehungsbescheid gekriegt mit folgender Begründung:
"Es geht nicht um die Frage, ob der Prüfling sich mit dem von ihm mitgeführten Taschenrechner gegenüber anderen Prüflingen einen Vorteil verschaffen konnte oder nicht (Anmerkung: mein Taschenrechner ist 20 Jahre alt!), sondern um die Sicherstellung eines reibunglosen Prüfungsablaufs. Im Sinne eines reibungslosen und für alle Prüflinge gleichen Prüfungsablauf hat die Prüfungsbehörde das Recht, die von ihm zugelassenen Hilfsmittel zu begrenzen. Hier wurde von der Fakultät für WiWi in den von den (...) klar hingewiesen (...)".
Eine Sanktion mit der Note "nicht ausreichend" ist auch nicht unverhältnismässig, da diese Sanktion von der Fakultät für WiWi angedroht wurde und diese Sanktion eine generalpräventive Wirkung entfalten soll".



Wer von euch hat überhaupt einen Abhilfebescheid erhalten??
 
Nein, ich habe nur Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. War also nur Rechtsbehelfsverfahren, kein Klageweg.

Wenn aber im Gerichtsverfahren anders entschieden wurde, trotz der Argumentation die ich gekriegt habe, dann wäre hier wohl auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu sehen... steigen somit ins Grundgesetz 🙂)))).

Verstehe ich das richtig, dass die anderen gleich Klage erhoben haben? Der Klageweg ist doch erst mit Erlass des Ablehungsbescheides - in meinem Fall: erst JETZT eröffnet...
Sprechen wir hier schon von der Klausur vom WS 2013/2014???
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich habe nur Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. War also nur Rechtsbehelfsverfahren, kein Klageweg.

Wenn aber im Gerichtsverfahren anders entschieden wurde, trotz der Argumentation die ich gekriegt habe, dann wäre hier wohl auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu sehen... steigen somit ins Grundgesetz 🙂)))).

Verstehe ich das richtig, dass die anderen gleich Klage erhoben haben? Der Klageweg ist doch erst mit Erlass des Ablehungsbescheides - in meinem Fall: erst JETZT eröffnet...
Sprechen wir hier schon von der Klausur vom WS 2013/2014???

Geht es um eine Klausur vom März 2014 oder vom September 2013?
 
Die zweite wird wohl nicht mehr so erfolgreich sein.... obwohl die Argumentation ja dieselbe geblieben ist und wie gesagt: wir uns langsam somit in der Ungleichbehandlungsgegend befinden...
Gab's damals ein Anwalt hier, der ne Sammelklage durchgeführt hat?

Verstehe ich das richtig, dass es hierzu auch 0 Klausurpunkte gibt? Man kann diese Klausur also auch mit keiner anderen Klausur zu 100 Klausurpunkten verrechnen, ja? Klar, ausser den Fall, dass in einer BWL-Klausur 100 erreicht werden (unrealistisch).
 
Man kann diese Klausur also auch mit keiner anderen Klausur zu 100 Klausurpunkten verrechnen, ja? Klar, ausser den Fall, dass in einer BWL-Klausur 100 erreicht werden (unrealistisch).

Wenn wir über den B.Sc. Wiwi sprechen, dann selbst dann nicht. Ausgleichen kannst du nur in den A-Modulen und selbst da gibt es einen Schwellenwert von 25 Punkten.
 
Es ist ein GERÜCHT, dass das Widerspruchsverfahren für ALLE Studierenden erfolgreich verlaufen ist. Ich habe heute ein Ablehungsbescheid gekriegt mit folgender Begründung:
Diese Behauptung hat hier doch gar keiner aufgestellt. Vielleicht solltest du dir die Beiträge erstmal durchlesen (wenigstens überfliegen), bevor du loslegst. 😉 Hier wurde nämlich bzgl. der Widersprüche genau das Gegenteil berichtet. Einige waren mit ihrem Widerspruch erfolgreich, andere nicht.

Es hieß lediglich, dass alle, die geklagt hatten über den besagten Anwalt, damit erfolgreich waren. Die Quelle im Internet dazu wurde auch verlinkt.

Verstehe ich das richtig, dass die anderen gleich Klage erhoben haben? Der Klageweg ist doch erst mit Erlass des Ablehungsbescheides - in meinem Fall: erst JETZT eröffnet...
Sprechen wir hier schon von der Klausur vom WS 2013/2014???

Schau doch mal, wann der Beitrag erstellt wurde - September 2013. Da kann es doch gar nicht um die letzte Klausur im März 2014 gehen.
 
Nein, bei mir ist es BoL (B. if Law). Aber auch bei uns können die WiWi-Module untereinander angerechnet werden, sprich: BWL I, II und III.

Es geht hier um die Klausur von März 2014, eben in dem Stadium, dass das Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruch) durch ist und nur noch die Klage angestrebt werden könnte.
 
Ich finde es schon nach dem ganzen, monatelangen Theater nach den September-2013-Klausuren schon ganz schön dreist, mit einem "falschen" Taschenrechner zu einer März-2014-Klausur anzutreten.
 
Wenn man erfahren würde, mit welcher Begründung genau der Klage stattgegeben wurde, könnte man evtl. auch überlegen, ob eine neuerliche Klage sinnvoll wäre. Allerdings hat das hier noch niemand gepostet. Wenn also jemand den Grund kennt, warum der Klage stattgegeben wurde (das tatsächliche Urteil, keine Meinungen), wäre es gut, wenn man es mal posten würde. Bis dahin ist alles andere nur Spekulation.

Ggf. könntest Du Dich mal an den Asta wenden, der müsste es ja eigenltich wissen.
 
Herzlichen Dank für den Tipp! Das werde ich machen. Ich habe heute auch den damaligen Anwalt kontaktiert (per eMail) und hoffe, dass er sich bei mir melden wird...
Obwohl mir das alles schon einbisschen suspekt ist, denn: wieso zieht die Uni dieselbe Masche wieder durch, sie hatte das Verfahren doch verloren... damit müsste sie e-i-g-e-n-t-l-i-c-h wieder rechnen, oder hat sie einen besseren Ass im Ärmel... (grübel)...?
 
Habe mich in das Thema nicht reingelesen und finde zwar die sehr begrenzte Taschenrechnervorgabe auch saudoof, musste auch fast 27€ ausgeben und mein alter Taschenrechner hatte viel weniger Funktionen, dafür konnte ich damit besser umgehen, aber das stand doch überall. Käme nie auf die Idee deswegen zum Anwalt zu rennen, schließlich war das überall nachzulesen und Regeln sind nunmal Regeln. Das ist doch überall so, so unsinnig manche Regeln erscheinen, aber sie sind da und wer sie nicht kennt ist selber Schuld. Das hab ich schon in der Schule und von meiner Mama gelernt. Will hier niemanden vor den Kopf stoßen, da ich die genauen Hintergründe nicht kenne, aber irgendwie klingt diese Klage für mich absurd und auch fast schon albern.
 
Herzlichen Dank für den Tipp! Das werde ich machen. Ich habe heute auch den damaligen Anwalt kontaktiert (per eMail) und hoffe, dass er sich bei mir melden wird...
Obwohl mir das alles schon einbisschen suspekt ist, denn: wieso zieht die Uni dieselbe Masche wieder durch, sie hatte das Verfahren doch verloren... damit müsste sie e-i-g-e-n-t-l-i-c-h wieder rechnen, oder hat sie einen besseren Ass im Ärmel... (grübel)...?
Niemand kann sich mehr darauf berufen, dass die Regelung "neu" ist. Somit ist der Fall auch vor Gericht nicht mit dem damaligen Urteil zu vergleichen.

Die Uni gibt etwas vor, und das ist einzuhalten. Ende. Oder geht man zukünftig auch vor Gericht, weil die Uni tatsächlich das mitnehmen von Büchern in die Klausur untersagt...?
 
Albern... hin oder her... die Leute, die dagegen geklagt haben, sind nun im Recht und sparen sich somit (höchstwahrscheinlich) das Wiederholungssemester.
Also... alles gut
 
Wenn es keine speziellen Gründe für das Urteil gibt, dann verstehe ich es nicht. Es gibt in jedem Lebensbereich eine kleine Gruppe Leute, die sich auf Biegen und Brechen durchs Leben mogeln wollen und so sieht das für mich hier aus. Mit Immatrikulation habt ihr die Regeln und die Prüfungsordnung akzeptiert. Es war euer Fehler, euer Risiko.Entweder regt man sich vorher auf und schaltet einen Anwalt ein, damit diese Regelung geändert wird, oder man lässt die Prüfung sein. Aber hinterher ist das einfach nur ein "oh, ich wurde erwischt, jetzt muss ich zum Anwalt, der muss das wieder gerade biegen". Jeder, der sich "ehrbare" Gründe ausgedacht hat, warum er zum Anwalt rennt und hier argumentiert er täte das für nachfolgende Studenten oder sonstwas, will sich eigene Fehler wohl nicht eingestehen und einfach nur die Prüfung bestehen. Das hat was von einem kindischen Nachbarschaftsstreit um einen Gartenzwerg, der vor Gericht landet.
 
Also, mir ist es prinzipiell egal, ob jemand aus Prinzip die Regelung nicht anerkennen möchte, aber dieser jemand sollte es dann entweder hier kundtun oder am besten ganz privat mit dem Prüfungsamt oder dem Lehrstuhl ausdiskutieren. Was ich absolut unmöglich finde, wenn man im Hörsaal sitzt und ohnehin mit Prüfungsstress belastet ist, dann ein Kommilitone der Meinung ist, diese Diskussion laut und energisch mit der Prüfungsaufsicht vom Zaun zu brechen, die übrigens zu diesem Thema gar keine Stellungnahme machen darf, sich der Prüfungsbeginn dadurch eine Viertel Stunde verschiebt und manche derart genervt sind, dass sie wiederum einige Zeit brauchen, sich wieder auf die Prüfung einzustellen.
Liebe Nerv-Kommilitonen: LASST DAS BITTE VOR PRÜFUGSBEGINN SEIN! Schreibt von mir aus mit nicht zugelassenem Taschenrechner mit, aber haltet eure Schnauze!

So geschehen diesen März in München.
 
@Ganymed: Sehr befremdlich, dass es nach der langen Zeit immer noch Leute gibt, die sich über die Taschenrechnersache aufregen. Das Thema ist ja schon seit über einem Jahr durch! Als ob es nichts wichtigeres gäbe.

Ich frage mich, was die Leute, von denen du schreibst, machen, wenn es wirkliche Probleme und Aufreger in ihrem Leben gibt. Wer sich wegen eines Taschenrechners schon so aufregen muss, der hat nicht mehr viel Luft nach oben. Oder wussten diese Leute immer noch nicht, dass es neue Taschenrechner-Regelungen gibt?

Ich habe im März auch drei Klausuren in München geschrieben, aber über die Taschenrechnersache hat sich niemand mehr aufgeregt.

Gruß
Josef
 
@Josef: Du warst eben nicht in "Instrumente des Controlling". Ca. fünf hatten einen falschen Taschenrechner dabei, weil sie angeblich nichts von vorgeschriebenen Taschenrechnern wussten. Und einer wollte eben das ganze auch noch ausdiskutieren. Er sagte, er mache das bei jeder Klausur so. :mad
 
Also, mir ist es prinzipiell egal, ob jemand aus Prinzip die Regelung nicht anerkennen möchte, aber dieser jemand sollte es dann entweder hier kundtun oder am besten ganz privat mit dem Prüfungsamt oder dem Lehrstuhl ausdiskutieren. Was ich absolut unmöglich finde, wenn man im Hörsaal sitzt und ohnehin mit Prüfungsstress belastet ist, dann ein Kommilitone der Meinung ist, diese Diskussion laut und energisch mit der Prüfungsaufsicht vom Zaun zu brechen, die übrigens zu diesem Thema gar keine Stellungnahme machen darf, sich der Prüfungsbeginn dadurch eine Viertel Stunde verschiebt und manche derart genervt sind, dass sie wiederum einige Zeit brauchen, sich wieder auf die Prüfung einzustellen.
Liebe Nerv-Kommilitonen: LASST DAS BITTE VOR PRÜFUGSBEGINN SEIN! Schreibt von mir aus mit nicht zugelassenem Taschenrechner mit, aber haltet eure Schnauze!

So geschehen diesen März in München.

Ich vermute du hast auch Instrumente des Controlling in München geschrieben? 🙂
Sehr nervig war das...
 
Ist aber auch ein Fehler der Klausuraufsichten sich auf Diskussionen einzulassen, das wird im Protokoll vermerkt und der Rest geht dann von selber.
 
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