Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Ah, noch gefunden:

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml (vom 02.04.2013)

Casio fx86
Texas Instruments TI 30 X II
Sharp EL 531

Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK. Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört.


und

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_311012.shtml (vom 31.10.2012)

Casio-fx86 DE Plus
Texas Instruments TI 30 X II
Sharp EL-W531

Da es die Modelle in mehreren Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind im Einzelnen: Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-W531 XGPK, Sharp EL-W531 XGYR, Sharp EL-W531 XGVL, Sharp EL-W531 XHGR, Sharp EL-W531 XHVL.

Es gab jedenfalls unterschiedliche Regelungen - ich hatte dann bei meinem TR-Kauf offensichtlich die spätere Regelung angeschaut. Und wer jetzt behauptet, man müsse eben alles lesen usw. - wenn ich eine TR Regelung "gefunden" habe, muss ich wohl kaum suchen, ob irgendwo noch eine mit anderem Wortlaut steht.
 
Nach den September 2013 Klausuren gab es also KEINE Änderung (so hatte ich Deine Bemerkung oben verstanden). Hier der jüngste Timestamp der Regelung: 26.06.13 (siehe link unten ganz unten auf der Seite) und darin ist die Liste NICHT abschließend. Und das ist ja auch studentenfreundlicher.


https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/verhalten.shtml

Im Infoheft 3 (Tipp: Lesen! Die Klausurhinweise sind wichtig!) wird bei JEDER Klausur in der ein TR erlaubt ist, auf eine inhaltsgleiche Seite per link verwiesen (die Seite vom 04.04.13, inhaltsgleich zu der vom 26.06.13):

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml

In Zukunft wird die Fakultät dem Studenten diese Auswahlmöglichkeit möglicherweise nicht mehr geben. Die Uni wird vielleicht bei genügend Meckereien und Klagen strikter und die erlaubten Geräte als abschließende Liste vorgeben (dann sind Solar- und Farbvarianten verboten). Dann ändert sich die Regelung wieder (Aufpassen, neues Infoheft 3 lesen!) Dann gibt es hier Aussagen der Art: "Aber meine Solarvariante geht doch auch, oder?", wetten dass? Und es wird gemeckert, warum die Uni so streng ist. Oder nach der Klausur: "Ich bin durchgefallen, obwohl ich das Modell als Solarvariante habe, unverschämt. Ich klage wenn mein Widerspruch abgelehnt wird".

Also:

Die dritte Variante der Regelung ...

Zum einen stimmt das nicht, denn es gibt seit 04.04.13 nur eine und das ist auch noch diejenige, die den größten Spielraum gewährt

Liebe Grüße
Chrissi

P.S.: Am einfachsten ist es für das Prüfungsamt, die Verwendung von Taschenrechner zu verbieten. Die Klausurensteller bei den Lehrstühlen haben es dann schwerer alle Rechenarbeit auf Kopfrechnen und schriftlich rechnen zu reduzieren, aber das geht. Und wer meckert dann wieder? Ha, ha, ha ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum einen stimmt das nicht, denn es gibt seit Ende Juni nur eine und das ist auch noch diejenige, die den größten Spielraum gewährt

Es gibt Spielraum. Der wurde aber nicht berücksichtigt! Und dass es die Regelung innerhalb kurzer Zeit in mehreren Varianten gibt, wirft auch Fragen auf!

Also @ChrissiLLB : Ganz ehrlich, ich finde du machst es dir arg einfach. Ich verstehe natürlich, dass du vehement die Linie des PA verteidigst. Ist ja über Ecken wohl auch dein Dienstherr, oder machst du das hier ehrenamtlich??? Nur mal aus Interesse!
Die Regelung in der Art zu rechtfertigen, wie sie das PA auslegt, ist wohl nicht so besonders kreativ!
Es geht doch auch darum, was da steht. Und nicht darum, was gemeint war. Das ist auch bei jeder Klausur so. Bewertet wird nur das, was der Student geschrieben hat. Und nicht das, was er vielleicht gemeint hat.
Es gibt ganz viele Ansatzpunkte warum die Sache nicht sauber gelaufen ist. Vieles davon wurde hier auch schon diskutiert. Wenn die Uni dafür vor Gericht gehen will und enorme Prozessrisiken auf sich nimmt, dann ist der FUH in meinen Augen nicht mehr zu helfen. Dann kann man auch mal darüber sprechen wie mit Steuergeldern umgegangen wird.
Und allen 500 Betroffenen Vorsatz zu unterstellen ist für mich auch nicht hinnehmbar. Ich bleibe dabei, wenn das PA vor der Woche der A-Modulklausuren nicht die Briefe mit Täuschungsversuch verschickt hätte, dann wären es nicht 500 sondern ein Vielfaches an Studenten mit "falschem" TR!
Und wenn 500 Studenten in den B-und C-Modulen mit "falschem" TR dastehen, dann darf man sich im PA auch mal fragen, ob da evtl. was schief gelaufen ist oder etwas falsch verstanden wurde.
Ganz ehrlich, ich vergleiche die FUH auch immer mit einer Präsenzuni. Beides hat Vor- und Nachteile. Aber auf dem kurzen Dienstweg hab ich an der FUH noch nie was geklärt. Alle Kontakte, die ich mit dem PA hatte waren dermaßen "von oben herab" und derart weit vom Studenten entfernt, dass ich dachte, oh mann, das ist ja schlimmer als auf der Kfz-Zulassungsstelle.
Nach meinem Abschluss an der Präsenzuni hab ich hier den Bachelor BWL gemacht und bin jetzt am Master. In all den Jahren haben sich die Studienbedingungen nach und nach verschlechtert! Das allermeiste ging von der Regelungswut des PA Wiwi aus.
Wenn dann dort einer sagt, alle Studenten müssen in die "heiligen" Studien- und Prüfungsinformationen schauen, denn was dort steht ist Gesetz, dann mach ich das. Wenn ich dann die Regelung zu den TR lese und merke, hey schon wieder ne andere Formulierung, dann interpretiere ich sie logisch.
Wenn das dann als Täuschungsversuch gewertet wird und in den gleichen Studien- und Prüfungsinformationen eine Art der MC-Bewertung steht, die bereits vor ein paar Jahren, auch gegen die FUH, gerichtlich als unrechtmäßig beurteilt wurde, dann wird mir einfach übel!
Dann vergesse ich für einen Moment die Sache mit den TR und denke an die vielen Punkte die mir zu Unrecht gestohlen wurden. Dann denke ich, das wäre doch Aufgabe des PA
gewesen, nach den Urteilen die MC-Bewertung zu aktualisieren.

Ich bin der Meinung, dass die "Büchse der Pandora" geschlossen bleiben sollte. Aber wenn sie bereits geöffnet wurde, dann nicht von den Studenten!
 
Nicht die Uni klagt, sondern evtl. die Studenten. (was noch nicht fest steht). Und auch wenn der Herr Anwalt das Thema MC vor einigen Seiten aufgebracht hat, so hat es doch mit der Taschenrechnerregelung überhaupt nichts zu tun, die Voraussetzungen sind ganz andere. Wer mal zurück blättert wird feststellen das auch der Anwalt schrieb: die Uni darf die Taschenrechner einschränken. Hier geht es nur um die Frage, ob es so wie sie es gemacht hat auch rechtens war, sprich ob da nicht noch die Prüfungsordnung an sich geändert werden müßte mit entsprechendem Hinweis auf die Prüfungsinformationen. Wenn das der Fall ist, dann werden die jetzigen Studenten Glück haben das sie mit ihren TR nochmal durchgekommen sind, zukünftig wird diese Änderung dann aber auch in der PO verankert sein, und die TR sind so trotzdem Pflicht.


Zum Thema Spielraum: der war doch klar umrissen, so schwer fand ich das jetzt nicht zu verstehen. Die Vorgabe war: FIrma X, Modell 12345, ob jetzt 12345a, 12345b oder 12345 x egal, hauptsache es ist Modell 12345 . Heißt nichts anderes, als das auf dem TR Modell 12345 stehen muß. Nicht 1234, nicht 12344.

Wenn ihr irgendwann die Vorgabe habt, weiße Kniestrümpfe mit farbigem Rand zu bestellen ist doch auch egal, ob der Rand jetzt blau, grün, gelb oder lila mit pinken tupfen ist, aber es würde doch keiner auf die Idee kommen statt dessen weiße Socken oder weiße Kniestrümpfe ohne farbigem Rand zu bestellen? Bzw. wenn dann doch (was ja durchaus passieren kann) dann den Chef anzumeckern er hätte es noch deutlicher formulieren sollen?
 
@rowena, zu deinem Beispiel mit den Kniestrümpfen:
Weisse Kniestrümpfe konnen aus Seide, Baumwolle, Wolle oder was immer bestehen. Dann ist noch zu spezifizieren, welche Dicke die Strümpfe haben dürfen, 10DIN bis 80DIN, dann können die Strümpfe noch Zopfmuster oder Löcher oder sonstwelche Zottel dranhaben, natürlich alles in der Farbe weiss.... Damit will ich sagen, dass selbst bei deiner einfachen Spezifikation "weisse Strümpfe mit farbigem Rand", nicht alle die weissen KNIEstrümpfe anziehen werden, die du dir vorstellst......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch Widerspruch eingelegt und werde den Vorgang an den beauftragten Rechtsanwalt weitergeben. Bei mir handelt es sich um die Klausur "Marketing". Dazu müßte ich noch mal wissen, wieviel Aufgaben und wieviel Punkte es gab.
 
Interessant ist, dass das Prüfungsamt noch keine Antwort gegeben hat, außer die Bestätigung, dass der Widerspruch eingegangen ist. Egal, wie das ausgeht, aber eine Antwort wäre schon interessant, denn irgendwann muss man ja wieder in Klausurplanung etc. gehen.

Mein Gefühl ist aber, dass da gar nix passiert, denn aus Sicht des Prüfungsamtes ist das wohl höchst präzise gewesen, obwohl wir mittlerweile 3 verschiedene Varianten haben, wobei bei einer ja kein abschließender Satz war, dass auf jeden Fall die Modellreihe zu beachten ist. (was aber nicht abschließend den Begriff Modellreihe klärt!)... Aber mal ganz ehrlich: Man kann sagen, das wäre präzise, man kann sagen, das ist nicht präzise. Außerdem stellt sich die Frage, was Modellreihe überhaupt bedeutet...zumindest bei den Definitionen, wo das drinsteht.

Und zu guter Letzt sind die Klausuren auch unterschiedlich durchgeführt worden. Wenn an einem Standort gesagt wird, dass gar keine anderen Modelle außer exakt die aufgeführten (also kein Hinweis auf Modellreihe) benutzt werden dürfen, bei den anderen Klausuren aber die Aufsicht die Taschenrechner als OK bezeichnet, sie aber der Form wegen aufnehmen muss, dann scheint das auch bei den Aufsichten nicht ganz so einheitlich angekommen zu sein. Und das hat auch nix mit Chancengleichheit zu tun, denn das höchste der Gefühle war in meiner Klausur, 3/7 in Prozent anzugeben, und das ist in 10Sekunden mit der Hand gerechnet

Ich hab mittlerweile mit dem Thema abgeschlossen.... aus meiner Sicht peinliches Verhalten des Prüfungsamtes
 
Mein Gefühl ist aber, dass da gar nix passiert, denn aus Sicht des Prüfungsamtes ist das wohl höchst präzise gewesen, obwohl wir mittlerweile 3 verschiedene Varianten haben,
Das stimmt nicht. Es gibt aktuell (seit dem 04.04.13) nur eine einzige Variante.


Den inhaltsgleichen Text findet man an diesen Stellen:
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/faq/klausuren.shtml
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/verhalten.shtml
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf#page=27
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_020413.shtml

Und Obacht. Wenn die Regelung in den nächsten Wochen geändert wird, dann ist das nicht die vierte Variante, sondern erneut die Einzige. Einmal versemmeln reicht doch, oder?

Liebe Grüße
 
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@ChrissiLLB

Ich bin ja auch der Meinung, das man das nun wirklich hätte sehen MÜSSEN und sich auch auf Basis aller drei Varianten nicht für einen falschen Taschenrechner entscheiden kann, denn alle drei sind eindeutig.

ABER: Du machst es Dir hier schon ganz schön leicht mit "es gibt nur eine Variante". Angenommen ich habe nun mitbekommen, dass ich einen neuen TR brauche - dann suche ich erstmal in den mir zugeschickten Unterlagen der Fernuni (und das haben wir hier ja den Leuten "vorgeworfen", dass sie eben nicht lesen, was sie zugeschickt bekommen), ob ich die Regelung finde. Wenn ich sie da dann gefunden habe (in den Studien- und Prüfungsinformationen fürs SS), dann suche ich doch nicht weiter.

Genauso wenn ich z.B. per Suchmaschine oder beim Durchklicken auf der FernUni-Seite aufhöre zu suchen, wenn ich EINE Regelung gefunden habe (bei der kein Hinweis dabei steht, dass es inzwischen eine neuere Regelung gibt). Dann suche ich doch nicht weiter, ob es was neueres gibt?! Ich erwarte (und ja, da sehe ich die FernUni ganz klar in der Pflicht), dass in dem, was mir für das SS zugeschickt wird, auch die fürs SS aktuelle Regelung steht. Und genauso erwarte ich, dass es auf einer Website einen Hinweis bei veralteten Regelungen gibt, dass es eine neue Formulierung gibt.

Und wenn bald eine neue Regelung rauskommt (beispielsweise weil ein neues Modell von Casio oder von wem auch immer erlaubt ist, weil es das alte Modell nicht mehr zu kaufen gibt), dann erwarte ich, dass bisherige Einträge auf der Website entweder gelöscht oder mit einem Hinweis versehen werden, dass die Regelung veraltet ist. Und ich erwarte, dass in den Studien- und Prüfungsinformationen für das WS die gleiche Regelung aufgeführt wird wie auf der Website.
 
@PhilippoJ : da sind etwa 500 Widersprüche eingegangen... was für eine Antwort erwartest du denn da innerhalb von ein paar Wochen? Jeder Widerspruch muß auch erst geprüft werden, da geht kein Rundschreiben raus von wegen " ätsch, is nicht". Und das machen auch gewöhnlich andere Leute als die, die den Bescheid erstellt haben gegen den widersprochen wurde. Ja, sowas kann dauern... weil sich da nämlich durchaus gründlich drum gekümmert wird. Ich hätte mir mehr Gedanken gemacht wenn ratz fatz die Antwort gekommen wäre.

@koma01 mein Beispiel war bewußt einfach gewählt, um keinen Roman zu schreiben. Aber ganz ehrlich: gerade bei den TR war ja auch noch deutlich vorgegeben welche Marke und welches "Material" gewünscht wurde. Daher versteh ich jetzt deinen Einwand nicht so ganz.

ich finde es allgemein interessant wie sich an dem Begriff "Modellreihe" aufgehangen wird. Spätestens im Gesamtkontext ist doch klar wie es gemeint ist, dafür wurden ja auch die Beispiele noch aufgeführt um es zu verdeutlichen: jedes Modell das genannt wurde hat exakt die zahlen-buchstaben kombination beinhaltet wie oben vorgegeben. Zusätzlich war dann meist noch ein Buchstabe oder so vorhanden, aber die vorgegebene Bezeichnung war immer vorhanden. Sachverhalte lest ihr doch auch komplett und nicht nur ein einziges Wort, hoff ich doch zumindest?
 
@ChrissiLLB
ABER: Du machst es Dir hier schon ganz schön leicht mit "es gibt nur eine Variante". Angenommen ich habe nun mitbekommen, dass ich einen neuen TR brauche - dann suche ich erstmal in den mir zugeschickten Unterlagen der Fernuni (und das haben wir hier ja den Leuten "vorgeworfen", dass sie eben nicht lesen, was sie zugeschickt bekommen), ob ich die Regelung finde. Wenn ich sie da dann gefunden habe (in den Studien- und Prüfungsinformationen fürs SS), dann suche ich doch nicht weiter.
Genauso wenn ich z.B. per Suchmaschine oder beim Durchklicken auf der FernUni-Seite aufhöre zu suchen, wenn ich EINE Regelung gefunden habe (bei der kein Hinweis dabei steht, dass es inzwischen eine neuere Regelung gibt). Dann suche ich doch nicht weiter, ob es was neueres gibt?! Ich erwarte (und ja, da sehe ich die FernUni ganz klar in der Pflicht), dass in dem, was mir für das SS zugeschickt wird, auch die fürs SS aktuelle Regelung steht. Und genauso erwarte ich, dass es auf einer Website einen Hinweis bei veralteten Regelungen gibt, dass es eine neue Formulierung gibt.
Und wenn bald eine neue Regelung rauskommt (beispielsweise weil ein neues Modell von Casio oder von wem auch immer erlaubt ist, weil es das alte Modell nicht mehr zu kaufen gibt), dann erwarte ich, dass bisherige Einträge auf der Website entweder gelöscht oder mit einem Hinweis versehen werden, dass die Regelung veraltet ist. Und ich erwarte, dass in den Studien- und Prüfungsinformationen für das WS die gleiche Regelung aufgeführt wird wie auf der Website.
Deine Erwartungen waren auch schon im Sommersemester erfüllt. Es gab nur eine Regelung und die war in der Info 3 bei JEDER Klausur verlinkt, siehe Beitrag #811. Weiß die Uni eigentlich, was Du erwartest? Hast Du Ihr Deine Erwartungen schon mitgeteilt? Mein Tipp: Augen auf halten und besser selber um die eigenen Belange kümmern als zu hoffen, dass eigene Erwartungen "einfach so" erfüllt werden. Und: Infoheft 3 wird auch dieses Semester wieder ausreichen, um sich über die in einer Klausur zulässigen Hilfsmittel informieren zu lassen (wie in den letzten ? Jahren auch schon).
Liebe Grüße
 
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Was ich bei der ganzen Diskussion hier noch nicht verstanden oder überlesen habe ist: Warum sind die Betroffenen gleich durchgefallen? Wurden die TR nicht zu Beginn der Klausur überprüft?


Ich erinnere mich noch eine meiner ersten Klausuren, bei der ein Gesetzestext erlaubt war. Diesen durfte man in die Klausur mitbringen und am Anfang der Klausur wurden die Bücher vom Aufsichtspersonal überprüft. Mein Buch enthielt leider auch eine Verordnung zusätzlich zum Gesetz. Darauf hin wurde ich aufgefordert das Buch in meiner Tasche zu verstauen und ohne Gesetz die Klausur zu bewältigen.
 
hi expl0rer

ich kanns nur von meiner Prüfung her sagen (anscheinend gibt's da versch. Versionen):

Es wurde zu beginn gesagt dass eben nur diese Modelle zulässig sind und dass alle anderen Rechner zu verstauen sind. Wer den dennoch verwendet wird auf einer Liste vermerkt die an da PA geht und es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen dass dies als Täuschungsversuch gewertet wird. Die Überprüfung der TR erfolgte dann bei der Identitätsüberprüfung als die Prüfung natürlich schon lief.

Soweit ich weiss haben sich auch bei meiner Prüfung einige nicht beirren lassen und haben den falschen TR verwandt was dazu führte dass sie auf der liste landeten und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgesegelt sind.

lg

cugar
 
jetzt heisst es aber nicht mehr, dass der AStA die Kosten übernimmt.
In Vorleistung treten ist ja immer so ne Sache. Außerdem stört mich, dass die von der Kanzlei plötzlich sehr knappe Fristen setzen. Meint ihr, das läuft alles mit rechten Dingen ab? Bzw. wer von euch hat sich schon an die Klage drangehängt?!
 
gute frage. die frist wurde ja verlängert auf morgen 15 uhr. ich bin auch skeptisch. vor allem habe ich im PA angerufen, nachdem ich einen brief erhalten habe, dass meine widersprüche jetzt dann an den prüfungsausschuss weitergeleitet werden. es hieß, dass es noch 6-8 wochen dauern kann, bis die sich entschieden haben. vor weihnachten kann also knapp werden. wenn aber bis mitte januar nichts da sein sollte, soll ich mich nochmal melden.

angesichts dieser tatsachen frage ich mich schon, ob ich mal den widerspruch abwarte, bevor ich klage. dann kann ich aber gleich nochmal im märz schreiben. wenn es zu keiner gütlichen einigung mittels mediation kommt, bin ich sicher schneller aus dem schneider, wenn ich im märz nochmal schreibe. und die anwaltskosten spare ich mir dann auch...

bin sehr unschlüssig. wie stehen andere betroffene dazu? ist euch der anwalt das geld wert?
 
bin sehr unschlüssig. wie stehen andere betroffene dazu? ist euch der anwalt das geld wert?

Gehöre ja eh nicht dazu, aber wie viel kostet das denn?

Wenn ich versuche es objektiv zu sehen wäre es mir den Aufwand vermutlich so oder so nicht wert. Bis da was entschieden ist hat man vermutlich wirklich schon die Prüfung erneut geschrieben. Zumindest wäre man doch noch so lange im Ungewissen, dass sich eine gescheite Klausurvorbereitung auch nicht mehr so leicht bewerkstelligen ließe.
 
gute frage. die frist wurde ja verlängert auf morgen 15 uhr. ich bin auch skeptisch. vor allem habe ich im PA angerufen, nachdem ich einen brief erhalten habe, dass meine widersprüche jetzt dann an den prüfungsausschuss weitergeleitet werden. es hieß, dass es noch 6-8 wochen dauern kann, bis die sich entschieden haben. vor weihnachten kann also knapp werden. wenn aber bis mitte januar nichts da sein sollte, soll ich mich nochmal melden.

angesichts dieser tatsachen frage ich mich schon, ob ich mal den widerspruch abwarte, bevor ich klage. dann kann ich aber gleich nochmal im märz schreiben. wenn es zu keiner gütlichen einigung mittels mediation kommt, bin ich sicher schneller aus dem schneider, wenn ich im märz nochmal schreibe. und die anwaltskosten spare ich mir dann auch...

bin sehr unschlüssig. wie stehen andere betroffene dazu? ist euch der anwalt das geld wert?


Du hast doch hoffentlich zu keinem Zeitpunkt geglaubt, die Angelegenheit wäre vor dem - nur im Prüfungsinfoheft und auf der Webseite veröffentlichten - Ende der Anmeldefrist für die Klausuren im Frühjahr 2014 erledigt?
 
@Mr.Bollo

Es gibt in diesem Fall einen immateriellen und einen materiellen Aspekt.

Der immaterielle ist, dass man als Täuscher und Betrüger dargestellt wird. Wenn einer das auf sich nicht auf seiner Ehre sitzen lassen kann, dann ist das nun mal eine schwere Beleidigung. Und da hilft dann sozusagen der Gang vors Gericht.

Der materielle Aspekt erklärt sich nicht unbedingt, wenn es die erste Klausur war, sondern die letzte Klausur. Wenn man nämlich ein Semester länger studieren muss und dadurch Einnahmeverluste hat, so kann die Uni in Regress genommen werden. Denn die Uni hat durch diese Regelung in die Berufsfreiheit des Bürgers eingegriffen.

Jeder der sozusagen einen Widerspruch geschrieben hat, und ggf. den Klageweg beschreiten will, kann sozusagen auf seine Rechte beharren. Wer keinen Widerspruch einlegt, der verwirkt diese Rechte.

Darum kann ich verstehen, dass hier von den 500 sich 10 finden, die trotzdem das unterstützen. Denn diese haben höchstwahrscheinlich ihre letzte Klausur geschrieben oder haben eine Rechtschutz. Denn wenn ich mir vorstelle, dass einer seinen Master ein Semester später fertig macht und ggf. 10.000 € Mindereinnahmen geltend machen kann, dann ist der Anwalt noch günstig.
 
angesichts dieser tatsachen frage ich mich schon, ob ich mal den widerspruch abwarte, bevor ich klage. dann kann ich aber gleich nochmal im märz schreiben. wenn es zu keiner gütlichen einigung mittels mediation kommt, bin ich sicher schneller aus dem schneider, wenn ich im märz nochmal schreibe. und die anwaltskosten spare ich mir dann auch
Der thread hat eine neue Phase erreicht. Die Zeit der Relativierungen hat begonnen...
Liebe Grüße
 
@lubber85

Du lachst, aber mit so einem Argument konnte ein Bekannter schon eine Immatrikulation wegen fehlerhaftem Ablehnungsbescheid durchsetzen. Fairerhalber wurde auf die Regressforderung verzichtet.
 
Ich bin kein "TR-Opfer" und ich denke, man soll an die Regeln halten. ABER ich finde die Regel ueber TR an sich nicht ok. Das ist verschwenderisch, dass tausende Studierende jeder mehrere TR kaufen muessen. (manche gestehen doch dass sie bereits 5 Stueck haben!) Es ist einfach absurd und nicht umweltfreundlich! "Nicht programmierbares Tachenrecher" war doch genug... Diese Regel finde ich uebertrieben.
 
Das glaube ich so jetzt nicht. Nenne bitte die Quelle(n).

Ansonsten: Ein Einspruch hat null Chance. Es ist seit letztem Herbst immer und überall auf die bevorstehende Änderung bzgl. der TR hingewiesen worden. Dem, der dies nicht mitbekommen hat, muss man eigentlich Vorsatz unterstellen.
Einspruch auf jeden Fall machen!!!!!! Wer den nichtmacht gibt schon vorher auf, außerdem kann keiner über die Chancen urteilen, außer die, die sich regelmäßig mit solchen Verfahren auseinandersetzen.
 
Habe heute Antwort auf meinen Einspruch bekommen. Mein Einspruch wurde unbegründet abgewiesen. Anscheinend ist man sich sogar zu fein eine begründede Antwort zu schreiben.
 
Habe heute Antwort auf meinen Einspruch bekommen. Mein Einspruch wurde unbegründet abgewiesen. Anscheinend ist man sich sogar zu fein eine begründede Antwort zu schreiben.
Mir fallen zwei Fragen zu Deinem Satz ein:
1. Wurde der Einspruch "unbegründet" oder "als unbegründet" abgewiesen? Du hast es zwar eindeutig geschrieben, aber weil der Zusatz "als" der Antwort der Uni eine völlig andere Bedeutung gäbe (nämlich "Unbegründetheit" anstatt "ohne Begründung"), frage ich mal nach.
2. Hast Du Deinen Widerspruch denn begründet? Wenn Du selber den Widerspruch nicht begründet hast, ist der Uni natürlich gar nicht möglich, ihre Ablehnung zu begründen.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Als unbegrundet abgewiesen. klar hab. Ich den widerspruch begründet.Neben mir in der Klausur sass ein Mädchen, die ebenfalls einen falschen taschenrechner hatte und sie hat dann vom Aufseher einen richtigen ausgeliehen bekommen. Fair ist das nicht. Jeder sollte gleich behandelt werden. Entweder bekommen dann alle einen geliehen von den prüfungsaufsehern oder keiner. Dazu hat die FU natürlich auch nichts gesagt. Naja so kann man auch Geld machen, da sich einige auch bestimmt wieder neu anmelden und die Gebühren zahlen. Sind wir mal ehrlich, das Prüfungsamt ist einfach zu Faul um alle Rechner zu kontrollieren. Denke dies gehört auch zu Ihren aufgaben. Solange man den rechner nicht programmieren kann, darf es auch kein problem geben und man muss nicht jedes semester unnötig Geld für einen neuen Rechner ausgeben, der nicht mal andere Funktionen hat wie die alten. Sowas habe ich noch von keiner anderen Uni gehört
 
Neben mir in der Klausur sass ein Mädchen, die ebenfalls einen falschen taschenrechner hatte und sie hat dann vom Aufseher einen richtigen ausgeliehen bekommen. Fair ist das nicht. Jeder sollte gleich behandelt werden. Entweder bekommen dann alle einen geliehen von den prüfungsaufsehern oder keiner.

Das ist Deine Meinung, ok, kann man vertreten. Die Relevanz für die Begründetheit des Widerspruchs erschließt sich mir aber nicht.

. Naja so kann man auch Geld machen, da sich einige auch bestimmt wieder neu anmelden und die Gebühren zahlen. Sind wir mal ehrlich, das Prüfungsamt ist einfach zu Faul um alle Rechner zu kontrollieren. Denke dies gehört auch zu Ihren aufgaben. Solange man den rechner nicht programmieren kann, darf es auch kein problem geben und man muss nicht jedes semester unnötig Geld für einen neuen Rechner ausgeben, der nicht mal andere Funktionen hat wie die alten. Sowas habe ich noch von keiner anderen Uni gehört
Jeder Satz dieses Zitats ist unsachlich und unseriös und zudem belanglos. Ich verstehe nicht, dass man auf der einen Seite Ernsthaftigkeit von der Uni verlangt und auf der anderen Seite solche kindischen Aussagen ohne Substanz in den Ring wirft. Ich verstehe das wirklich nicht.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
...und man muss nicht jedes semester unnötig Geld für einen neuen Rechner ausgeben...

Du musst dir doch den Rechner nur einmal kaufen! Dein Argument versteh ich jetzt nicht so ganz...oder hast du so einen immensen Tastenverschleiß dass du jedes Semester einen Neuen brauchst 😉 Also bei Chuck Norris wäre das ja der Fall...der hämmert nämlich seine Zahlen hochmotiviert in den Rechner *bam bam bam*
 
Ja wenn die uni jedes semester die regeln ändert dann muss man sich immer einen neuen holen. Das die es nicht jdes semester ändern ist mir auch schon klar es sollte nur ein beispiel sein.Chrissi wenn du denkst meine aussagen sind Kindisch dann denke ich das du der uni ziemlich In den arsch kriechst. Vermute auch viele andere sind ebenfalls meiner meinung aber trauen es sich nicht offen zu sagen. In meiner alten uni konnte jeder einen taschenrechner benutzen egal welche marke und model, hauptsache nicht programmierbar da hat das pa nie eine eine List oder ähnliches ausgeteilt wo man den rechner vermerken muss. Ich bin er meinund das Pa solte alle Rechner die auf der Liste eingetragen wurden anhand der anleitung/Datenblatt kontrollieren und erst dann sagen man ist durchgefallen weil der rechner z.b. Programmierbar ist. Aber vermute da muss das PA dann überstunden machen und das ist ja zuviel verlangt. lieber dann 500 studenten durchfallen lassen ist viel eintacher im letzten versuch schreiben ist ja auch nicht stressig das schafft man locker obwohl man es eventuell gar nicht mehr machen müsste,da man bestanden hätte. Solltest du dich beleidigt fühlen dann wissen wir ja wer kindisch ist
 
oder schreibst du dann nochmal im märz?

Je nachdem wann eine Entscheidung gefällt wird, bleibt einem ja nichts anderes übrig. Und dann kann es ja noch sein, dass lediglich der Fehlversuch nicht gewertet wird und man bei Null wieder anfängt. Also würde ich mich - an eurer Stelle - vorsorglich bei der Klausur anmelden und mitschreiben.
 
die spannendere frage ist wohl eher, ob und wenn ja, wann man den anwalt einschaltet. teipel hat ja eine frist gesetzt binnen der nächsten 1-2 wochen. aber theoretisch könnte man ja mit jeden anderen anwalt, der auf prüfungsrecht spezialisiert ist, zu jedem zeitpunkt noch klagen. und ich persönlich frage mich, ob es nicht sinnvoller ist, zuerst abzuwarten, ob mein widerspruch genauso abgelehnt wird. wenn nicht, brauch ich keinen anwalt, egal wie unwahrscheinlich das gerade ausschaut.

unglaublich. diese regel hat einfach null substanz, ist willkürlich, pervertiert sich selbst und die bestrafung (schwere täuschung, keine kulanz) ist unverhältnismäßig.
 
Zuletzt bearbeitet:
also wenn ich das im notenspiegel richtig gelesen habe, dann sind von ca 850 teilnehmern etwa 480 durchgefallen. gleichzeitig wird ja immer behauptet, es wären annähernd 500 leute von der tr sache betroffen. das stimmt verdächtig mit der 480 überein. sollte das so sein, dann wären ja annähernd alle 5er nur folge dieser regelung und es hätten mehr als die hälfte aller teilnehmer einen falschen tr gehabt.
wenn das stimmen würde, dann können die ergebnisse unmöglich bestand haben, denn slebst wenn rechtlich alles stimmig ist, wäre da ein gewaltiges strukturelles problem offenbar geworden. wenn die hälfte der leute es nicht richtig versteht oder gar nicht mitbekommt, dann ist hier systematisch etwas falsch gelaufen.
so gesehen verstehe ich nicht, warum der asta überhaupt rechtlich vorgeht, zumindest wäre es ja auch denkbar eine lösung durch verhandlung zu finden, eben bspw durch eine nichtbewertung der fraglichen leistungen und gleichzeitige nichtwertung des versuchs.

oder sind die ca 850 teilnehmer nur die der KSW?
 
Also 850 ist zu wenig Einführung wiwi schreiben ja meistens jedes Jahr schon rund 900 Leute. Und die 500 vergehen beziehen sich ja auf alle Prüfungsfächer oder?
 
also ich studiere powi und hab das modul als wahlpflichtfach belegt... eigentlich, um mir hier zusätzliches know how anzueignen. rein inhaltlich muss ich sagen, dass das modul gerade für andere fachbereiche völlig ungeeignet ist. man versteht hinterher auch nicht mehr von wirtschaft als vorher. einfach zuviel mathematische grundlagen, die bwler sicher brauchen aber eben keine powis oder andere.

aber zurück zum thema. ich hatte zum ergebnis einen notenspiegel zu dieser prüfung. hab ihn jetzt hier auf der arbeit leider nicht zur hand, aber standen in etwa diese zahlen drauf... kann mir aber nicht vorstellen, dass so viele von der ksw dieses modul belegt haben. hat vll noch jemand nen notenspiegel dabei gehabt?
 
waxnoise!

Beziehen sich deine Angaben zum Notenspiegeln also nur auf eine Klausur? Die TR-Regelung betrifft nämlich den gesamten Studiengang.

GlG Angelika
 
der notenspiegel betrifft meines wissens eine klausur... ich hab jetzt auch schon mitbekommen, dass die tr geschichte von der wiwi fakultät für den gesamten studiengang gilt, war aber immer der annahme, dass die verlautbarten 500 betroffenen nur im einführungsmodul zusammenkamen.
also das wäre schon mal noch interessant zu erfahren.

allerdings kann ich mich als nicht wiwi eines eindrucks nicht erwehren, der mir schon beim studium der lehrbriefe im einführungsmodul wiwi kam, nämlich dem, dass hier willentlich oder nicht, eine sehr hohe hürde aufgebaut wird, was den zu verarbeitenden stoff angeht. kam mir vor, wie ein nachgelagertes nc-auswahlverfahren im ersten modul. ich hatte jedenfalls mehr sachorientierung und weniger wirtschaftsmathematik von einer einführungsveranstaltung erwartet. wenn man alle klausuren seit 2006 drauf hat und dann in der prüfung sitzt und um die 50 % zittern muss, dann fragt man sich schon, welche intention der prüfer hier hat.

aber wie gesagt, ich bin eben "fachfremd"
 
ich habe gegen die Nicht-Bewertung meiner Klausur im September 2013 den Widerspruch (über meinen Anwalt) eingelegt.

Der Widerspruch wurde gestern zurückgewiesen.
Anstatt dem erlaubten TI-30 X IIB habe ich in der Klausur TI-30 Xa Solar benutzt, gestützt auf die Logik "abweichende Varianten seien erlaubt".

Ich möchte nun klagen am Verwaltungsgericht Arnsberg und auch das Landeskultusministerium kontaktieren.

Würde jemand mitmachen? Mein Anwalt würde uns dann vertreten. Wenn Interesse, dann bitte Mailangabe an meine Pinnwand.

Gruß, Sus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die nächste klausur ist ja schon im März. Wird es bis dahin denn überhazpt was mit einer klage? Han das gefühl es wird sehr knapp zeitlich und man müsste die kommende klausur sowieso schreiben um auf Nummer sicher zu gehen oder?
 
Hallo zusammen,
ich habe gegen die Nicht-Bewertung meiner Klausur im September 2013 den Widerspruch (über meinen Anwalt) eingelegt.

Der Widerspruch wurde gestern zurückgewiesen.
Anstatt dem erlaubten TI-30 X IIB habe ich in der Klausur TI-30 Xa Solar benutzt, gestützt auf die Logik "abweichende Varianten seien erlaubt".

Ich möchte nun klagen am Verwaltungsgericht Arnsberg und auch das Landeskultusministerium kontaktieren.

Würde jemand mitmachen? Mein Anwalt würde uns dann vertreten. Wenn Interesse, dann bitte Mailangabe an meine Pinnwand.

Gruß, Sus
Hallo Sus
Warum beteiligst du dich nicht an der Klage von Dr. Teipel, da sind bereits 14 die sich die Kosten teilen?
 
Hallo Sus
Warum beteiligst du dich nicht an der Klage von Dr. Teipel, da sind bereits 14 die sich die Kosten teilen?
Gruss
falsch, auch bei teipel trägt jeder einzelne klagende die kosten selbst. es sei denn es wird eine lösung FÜR ALLE erreicht, dann kann es sein, dass doch der asta übernimmt. das ist aber unwahrscheinlich. teipel verlangt die mindestgebühren für anwälte.günstiger kriegt man es also nirgendwo. habe aber gehört, dass die kosten von anderen anwälten dennoch vergleichbar sind.
 
falsch, auch bei teipel trägt jeder einzelne klagende die kosten selbst. es sei denn es wird eine lösung FÜR ALLE erreicht, dann kann es sein, dass doch der asta übernimmt. das ist aber unwahrscheinlich. teipel verlangt die mindestgebühren für anwälte.günstiger kriegt man es also nirgendwo. habe aber gehört, dass die kosten von anderen anwälten dennoch vergleichbar sind.


Warum sind die Kosten vergleich?

Weil es die BRAGO gibt!
 
Hallo zusammen,
ich habe gegen die Nicht-Bewertung meiner Klausur im September 2013 den Widerspruch (über meinen Anwalt) eingelegt.

Der Widerspruch wurde gestern zurückgewiesen.
Anstatt dem erlaubten TI-30 X IIB habe ich in der Klausur TI-30 Xa Solar benutzt, gestützt auf die Logik "abweichende Varianten seien erlaubt".

Ich möchte nun klagen am Verwaltungsgericht Arnsberg und auch das Landeskultusministerium kontaktieren.

Würde jemand mitmachen? Mein Anwalt würde uns dann vertreten. Wenn Interesse, dann bitte Mailangabe an meine Pinnwand.

Gruß, Sus

Hallo,

generell wäre ich dabei, allerdings ist fraglich, ob das so Sinn macht.
Es kommt darauf an, wie deine Klageschrift formuliert ist.
Wenn sie sich explizit auf Deinen Fall bezieht, so würde ja bereits ein anderes TaRe Modell eine Ausweitung der Klage bedeuten (die dann u.U. für Dich zu einem Problem werden könnte).

Dies würde also nur dann Sinn machen, wenn es in der Klage - unabhängig vom TaRe-Modell - um die Sinnhaftigkeit/Legitimität der Regelung in Bezug auf TaRe-Funktionen geht, sprich die bekannten Themen Nicht-Programmierbarkeit, kein fester Formelspeicher, kein graphisches Display etc.
Dann könnten sich Kommilitonen der Klage anschließen, die ebenfalls einen "legitimen" TaRe verwendet haben.

Dies wäre m.E. dann auch die einzige Form der Klage, die nach einem Versuch der Klage über RA Teipel noch Sinn machen würde.
Bei ihm geht es ja soweit ich das interpretiere um das Thema Veröffentlichung der Prüfungsordnung/Prüfungsregeln, hat also mit dem Thema Funktionsumfang des TaRe i.e.L. gar nichts zu tun.
 
Da brauch man kein Futter. Inhaltlich war mein Einspruch nahezu identisch mit dem dem von Ilsekaroline. Aber meiner wurde als unbegründet abgelehnt.
 
herzlichen glückwunsch @Jacob! war dies eigentlich auch deine letzte klausur? ansonsten würde es mich ja wundern... ich hatte zusätzlich noch einen härtefallantrag gestellt, da sich nur deswegen mein studium um 1 sem verlängert hätte. dass es meine letzte klausur war, war wohl auch der grund fürs stattgeben, schätze ich. letztlich kann es mir egal sein. ich kann es noch immer kaum fassen und hätte überhaupt nicht mehr damit gerechnet!

ich hatte argumentiert, dass ich meinen TR gem. der regelung für eine zugelassene variante gehalten habe und erst durch den funktionsvergleich im nachhinein gemerkt habe, dass er als vorgängermodell (fx85, nicht programmierbar) weniger funktionen hatte als der zugelassene fx86 und ich damit weder täuschen konnte noch wollte und erst recht keinen vorteil hatte. demnach ist die regelung willkürlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte vor den Feiertagen mal angerufen, da wurde mir gesagt, dass die EInzelfälle sehr wohl geprüft werden, also nicht einfach pauschal eine Absage an alle erfolgt, die ein abweichendes TaRe-Modell verwendet haben.
Daher auch die lange Bearbeitungszeit.

Ich hatte in 2 Richtungen argumentiert, einmal das Thema Nicht-Programmierbarkeit etc. meines Modells (Casio FX991) und andererseits in Bezug auf meine Klausur im Besonderen (Marktversagen), in der alle meine Rechnungen ausführlich dargelegt sind und somit erkennbar keine unlautere Vorteilnahme durch den TaRe möglich war.

Ich vermute, dass sich das PA tatsächlich die Mühe gemacht hat, die einzelnen Klausuren in Kombination mit den verwendeten Modelle auf Möglichkeit der Täuschung zu prüfen.
 
herzlichen glückwunsch @Jacob! war dies eigentlich auch deine letzte klausur? ansonsten würde es mich ja wundern... ich hatte zusätzlich noch einen härtefallantrag gestellt, da sich nur deswegen mein studium um 1 sem verlängert hätte. dass es meine letzte klausur war, war wohl auch der grund fürs stattgeben, schätze ich. letztlich kann es mir egal sein. ich kann es noch immer kaum fassen und hätte überhaupt nicht mehr damit gerechnet!

ich hatte argumentiert, dass ich meinen TR für eine zugelassene variante gehalten habe und erst durch den funktionsvergleich im nachhinein gemerkt habe, dass er als vorgängermodell (fx85, nicht programmierbar) weniger funktionen hatte als der zugelassene fx86 und ich damit weder täuschen konnte noch wollte und erst recht keinen vorteil hatte. demnach ist die regelung willkürlich.

Ich bin nach diesem Semester (Seminararbeit und eine letzte Klausur) scheinfrei, nur noch Diplomarbeit im SS.
Ich hätte somit diese eine Klausur im SS als einzige nochmal schreiben müssen (was aber auch in Kombination mit der Diplomarbeit möglich wäre denke ich).
Dir auch nochmal Gratulation!
 
Hum. Ich gehöre zu denen, die mit einem Ti 30 Eco RS geschrieben haben. Meine Argumentation entspricht der von @ilsekaroline. Zum Einen, dass der geringere Funktionsumfang eine Täuschung gar nicht zulässt und zum Anderen, dass er er ja zu der TI 30 Modellreihe gehört.
Mein 2. Argument ist diskutabel, das weiß ich auch. Das erste allerdings ist meiner Meinung nach ausschlaggebend und deckt sich mit der Argumentation von Ilsekaroline.
Anscheinet haben die vom PA sich nicht die Arbeit gemacht, meinen Einzelfall zu prüfen, sondern habe einfach nur standardmäßig abgelehnt...
 
Anscheinet haben die vom PA sich nicht die Arbeit gemacht, meinen Einzelfall zu prüfen, sondern habe einfach nur standardmäßig abgelehnt...
Vermutlich steche ich nun wieder in ein Wespennest und das Geschrei wird gleich wieder groß sein, aber nachdem schon von anderen Studenten zu lesen war, dass die Widersprüche teils abgelehnt, teils aufgrund der Begründung zugelassen wurden, würde ich deiner Aussage widersprechen. Zu Bemängeln wäre höchstens die fehlende Begründung der Ablehnung deines Widerspruchs, sofern keine von der Uni dem Schreiben beigefügt war.
 
Komme gerade aus dem Urlaub! Mein Widerspruch wurde akzeptiert, mein täuschungsversuch aus der Akte gelöscht und meine Arbeit zur Korrektur weitergeleitet. Unglaublich, aber wahr!

Klausur war konzerncontrolling und ti 30 eco RS! Mein Einspruch war begründet über die Formulierung dass die Definition ungenau ist und die Auflistung der Taschenrechner über `beispielsweise` nicht abschließend ist! Wenn ihr es genau wissen wollt, dann such ich es raus!

Gruß
 
@PhilippoJ: und @ alle anderen durchgelassenen: war das deine letzte klausur und hättest du ansonsten länger studieren müssen, wenn sie dich nicht durchgewunken hätten? micht würde mal interessieren, ob vll. die angst vor schadensersatzzahlungen ein ausschlaggebender grund fürs stattgeben war...
 
ich habe eine ziemlich blöde frage.
kann man jetzt noch widerspruch einlegen oder ist dies zu spät?
mir ist dies in scm passiert

was meint ihr denn dazu oder sollte ich einfach das prüfungsamt dazu kontaktieren?

vielen herzlichen dank für eure unterstützung
wünsche eine spannende zeit
chilly grüsse
stefan
 
Hallo zusammen,
Komme gerade aus dem Urlaub! Mein Widerspruch wurde akzeptiert, mein täuschungsversuch aus der Akte gelöscht und meine Arbeit zur Korrektur weitergeleitet. Unglaublich, aber wahr!

Klausur war konzerncontrolling und ti 30 eco RS! Mein Einspruch war begründet über die Formulierung dass die Definition ungenau ist und die Auflistung der Taschenrechner über `beispielsweise` nicht abschließend ist! Wenn ihr es genau wissen wollt, dann such ich es raus!

Gruß
Hallo Philipp,

zum Einen konnte ich es fast nicht glauben, zum Anderen habe ich mich sehr gefreut, zu lesen, dass Deine Klausur Konzerncontrolling mit einem Eco RS akzeptiert wurde. Bei mir haben sie meinen Einspruch abgelehnt und bei mir geht es auch um einen Eco RS und die Klausur Konzerncontrolling. Meine Argumentation war exakt die gleiche, da ich mich auch auf das Wort "beispielsweise" berufen habe.
Ist doch der Knaller, dass die vom PA sogar auf Basis der gleichen Grundlage unterschiedliche Einzelfallentscheidungen treffen.

Da Sie meinen Widerspruch abgelehnt haben, würde ich mich gerne noch mal auf die Mitarbeiter des PA zugehen und Ihre Entscheidung in Deinem Fall vorlegen.
Meinst Du, es ist Dir möglich, dass Du mir Deine Unterlagen zur Verfügung stellst? Dann sehe ich doch noch eine gewisse Hoffnung, dass das PA die Entscheidung in meinem Fall revidiert.

Vielen Dank vorab!

Philip
 
Vermutlich steche ich nun wieder in ein Wespennest und das Geschrei wird gleich wieder groß sein, aber nachdem schon von anderen Studenten zu lesen war, dass die Widersprüche teils abgelehnt, teils aufgrund der Begründung zugelassen wurden, würde ich deiner Aussage widersprechen. Zu Bemängeln wäre höchstens die fehlende Begründung der Ablehnung deines Widerspruchs, sofern keine von der Uni dem Schreiben beigefügt war.

Kein Geschrei 🙂 Begründung war, dass der TR nicht den vorgegebenen Modell entspricht. Das PA hat ist nicht detailliert auf meine Argumentation eingegangen. Es las sich gefühlt wie ein Standardschreiben...
 
mein Widerspruch wurde leider abgelehnt. Ich habe unmittelbar nach dem Klausurbescheid den Widerspruch eingelegt, jetzt aber erst gelesen, dass einige stattgegeben wurden.
Was ich bisher so gelesen habe, sieht meine Begründung sehr ähnlich aus und ich finde es nicht gerecht, dass einigen Widersprüche stattgegeben werden und einigen nicht, deren Inhalt aber gleich ist.

Ich habe nun vor, nochmal mit dem PA Kontakt aufzunehmen und den Widerspruchsbescheid nicht zu akzeptieren.

Ich bitte euch (die, deren Widerspruch erfolgreich gewesen ist) mir bitte eure Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit ich einen Vergleich darstellen kann und hoffentlich meine Klausur ebenfalls normal bewertet wird. (gerne per PN)

Wie sieht es denn mit den anderen hier aus, deren Widerspruch nicht akzepiert wurde? Meint ihr wir sollen gemeinsam vorsprechen?!

Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Sven
 
Alle die einen positiven Bescheid haben, sollten schriftlich einen Rechtsmittelverzicht erklären. Dann wird er soweit ich weiß unanfechtbar. Vielleicht hat ja einer von euch Wirtschaftsjuristen mehr Ahnung. Ob dann Andere sich auf die unanfechtbaren Bescheide beziehen können ohne das dem mit dem positiven Bescheiden durch den PA der Bescheid widerrufen werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Euer Facebook Verbindungsmann möchte euch folgendes weiterleiten:
pruefungsrecht.webp
Die E-Mail Adresse des Anwalts lautet:
christian.teipel ät birnbaum.de
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen schickt ihm bitte die entsprechenden Bescheide im Interesse aller Betroffenen 🙂.
 
Hallo Philipp,

zum Einen konnte ich es fast nicht glauben, zum Anderen habe ich mich sehr gefreut, zu lesen, dass Deine Klausur Konzerncontrolling mit einem Eco RS akzeptiert wurde. Bei mir haben sie meinen Einspruch abgelehnt und bei mir geht es auch um einen Eco RS und die Klausur Konzerncontrolling.

Bin gerade zufällig die FAQ des Moduls Konzerncontrolling in Moodle durchgegangen. Unter Punkt 13 (Hilfsmittel) steht noch immer:

"...nicht programmierbarer Taschenrechner (kein Druckwerk, keine Textverarbeitungsfunktion, keine externeKommunikationsmöglichkeit..."

Vielleicht hilft ein Screenshot davon ja in der Argumentation gegenüber dem PA...

Grüße
Matthias
 
Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, dann gibt es in der Regel keine erneute Widerspruchsmöglichkeit. Es folgt in der Regel der Klageweg.
 
mein Einspruch wurde ebenfalls abgelehnt anfang Dezember. jetzt hab ich gelesen, das einige einsprüche akzeptiert wurden. Mein Taschenrechner hat ebenfalls genau die gleichen funktionen bzw. weniger. Wie gehe ich am besten Vor? Direkt die uni Anschreiben oder doch besser zum anwalt?
 
@Scarface85
Schau dir doch bitte an ob dir überhaupt noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Wurde in der Ablehnung eine Frist zur Klageerhebung gesetzt?

Wenn keine Frist gesetzt wurde, hast du noch Chancen. Unabhängig hiervon kannst du dich trotzdem von einem Anwalt beraten lassen. Möglich wäre eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
 
Hallo zusammen,

mein Widerspruch wurde leider abgelehnt. Ich habe unmittelbar nach dem Klausurbescheid den Widerspruch eingelegt, jetzt aber erst gelesen, dass einige stattgegeben wurden.
Was ich bisher so gelesen habe, sieht meine Begründung sehr ähnlich aus und ich finde es nicht gerecht, dass einigen Widersprüche stattgegeben werden und einigen nicht, deren Inhalt aber gleich ist.

Ich habe nun vor, nochmal mit dem PA Kontakt aufzunehmen und den Widerspruchsbescheid nicht zu akzeptieren.

Ich bitte euch (die, deren Widerspruch erfolgreich gewesen ist) mir bitte eure Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit ich einen Vergleich darstellen kann und hoffentlich meine Klausur ebenfalls normal bewertet wird. (gerne per PN)

Wie sieht es denn mit den anderen hier aus, deren Widerspruch nicht akzepiert wurde? Meint ihr wir sollen gemeinsam vorsprechen?!

Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Sven

Hi,
Ich würde das auch machen!
 
Ich habe heute nachdem ich hier die neuigkeiten gelesen habe nochmal einspruch eingelegt. Zwar ist deren 30 Tage Frist abgelaufen aber das interessiert mich recht wenig, denn soweit ich weis dürfen die keine Frist setzen und finde man wird unfair behandelt wenn man liest das einige Widersprüche akzeptiert wurden und einige micht, obwohl man die gleichen argumente aufgezeigt hat
 
Auf meinem Bescheid steht, dass er akzeptiert wird, ich aber trotzdem in Zukunft genau die zugelassenen Hilfsmittel beachten soll 🙂 Das soll einer verstehen...

Um jeglichem Stress aus dem Weg zu gehen, hab ich jetzt bei Amazon exakt den TI 30 X II S bestellt, damit hab ich einen, der exakt so in der Prüfungsordnung steht.
 
meinem Widerspruch wurde auch stattgegeben und die Klausur bewertet. Jetzt hab ich eine 1,0 bei Unternehmensgründung in der Notenübersicht stehen und könnte vor Freude im Dreieck springen! Von 5,0 auf 1,0... Heureka!!!!

Meine Argumente waren soweit ich mich erinnern kann (hab das Schreiben grad nicht bei der Hand):

- TI 30 XA = Vorgängermodell und "...TR, die sich nur äußerlich, nicht jedoch hinsichtlich der Funktionen unterscheiden..."
- Zu rechnen war nur eine Aufgabe und die wäre größtenteils durchaus per Hand berechenbar gewesen
- Falsche Information der Prüfungsaufsicht in München: es wäre zulässig auch andere TR zu verwenden, das Prüfungsamt würde dann ohnehin auf die erlaubten Funktionen prüfen, diese Prüfung hat aber wohl nie stattgefunden
- nicht einsichtig, zuerst die Studenten die Klausurleistung nach bestem Wissen und Gewissen erbringen zu lassen und erst im Nachhinein überhaupt über eine mögliche Benotung zu entscheiden.

War meine vorletzte Klausur, im März noch die letzte und anschließend die Masterarbeit. Dann hab ich's hinter mir!

LG Angelika
 
Um jeglichem Stress aus dem Weg zu gehen, hab ich jetzt bei Amazon exakt den TI 30 X II S bestellt, damit hab ich einen, der exakt so in der Prüfungsordnung steht.

Aber wir sind uns einig, dass das völlig Banane ist. Glücklicherweise war ich von dem ganzen Ärger nicht betroffen, weil ich mein Studium pausieren lassen musste. Ich hätte evtl. den Hinweis in der PO nicht zur Kenntnis genommen und wäre dann ggfs. mit meinem TI 30 (ohne irgendwelche "X"e oder sowas, aber mit "solar") durchgefallen. So ein Blödsinn! Das Ding kann gar nix, ausser Grundrechenarten. Für eine 3. Wurzel aus 8 benötigt der ca. 5 Sekunden.

Jetzt soll ich das gute Stück entsorgen, was für mich seit knapp 35 Jahren zuverlässig seinen Dienst tut, weil das PA zu faul ist, die Liste sinnvoll zu erweitern?
Wenn diese TI-30 Dinger nun Exoten wären... sind sie aber nicht! Generationen von Abiturienten der 80er haben das Ding immer noch im Einsatz!

Die Lehrstühle gehen diesen wohl vermehrt aufkommenden Fragen nun gezielt aus dem Weg.
Z.b. ist nun exakt dieses Vorgängermodell der heute zulässigen Ur-Ur-Enkel-Generation tatsächlich explizit ausgeschlossen. Ist nicht zu fassen. Schlimm ist, dass die Hochschule so nur dazu beiträgt, ihren eigentlich noch ganz guten Ruf schön selbst zu demontieren. Passt gut zur völlig dilettantischen und fast unbrauchbaren Implementierung von Moodle, Weblink-Wirrwarr usw.
 
- Falsche Information der Prüfungsaufsicht in München: es wäre zulässig auch andere TR zu verwenden, das Prüfungsamt würde dann ohnehin auf die erlaubten Funktionen prüfen, diese Prüfung hat aber wohl nie stattgefunden

Ich wäre nicht überrascht, wenn *DAS* der Grund dafür ist, dass einige Widersprüche akzeptiert wurden, andere nicht. Die werden wohl die Klausuraufsichten befragt haben.
Und wenn von denen jemand zugegeben hat "Ja, ich könnte auch gesagt haben, dass man ruhig erst mal einen anderen TR nutzen dürfe, wenn...", dann ist das definitiv eine gezielte Falschinformation.
 
Mir ist nur aufgefallen, dass die Informationen zu den zugelassenen Taschenrechnern geändert wurden und man in der Prüfungs-Info Nr. 3 erklärt ist, wie man selber prüfen kann, ob der Taschenrechner erlaubt ist oder nicht.
Was bei mir erst mal wieder mehr Verwirrung als alles andere ausgelöst hat 😕.
 
Hallo
Ich gehöre zu den Glücklichen. Habe bestanden. Mein Argument war unter anderem, dass die Prüfungsaufsicht in München sich irreführend geäussert hat.
Viele Grüsse
 
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