Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
Ich würde ja die TI 30 als Serie und die jeweiligen Modelle in ihrer Varianz als Modellreihe bezeichnen.


Zugelassen war der TI 30 X II, als Alternative, der TI 30 X II S (für Solarbetireb - eben der Variantenunterschied des Modells, auf die in der Einschränkung hingewiesen wurde)

Da ist der TI 30 ECO kaum einzureihen.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, ich bin weder frustriert, noch gebe ich jemand anderem die Schuld. Ich wollte nur aufzeigen, dass man trotzdem die falschen Schlüsse ziehen kann, auch wenn man wie von dir beschrieben vorgeht.

Ja gut, da bleibt eben die Frage, wer das zu verantworten hat - die FU oder der Student. Da scheiden sich die Geister. Meine Meinung dazu habe ich schon geäußert.

ps: Ich wollte mit dem Ausdruck "frustriert" gar nicht zu weit greifen 😉 Ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, wie ärgerlich es ist, dass ein halbes Jahr Plagerei futsch ist. ... Ich wäre da frustriert! Auch wenn ich es selbst zu verantworten hätte.
 
Man muss nicht immer einen Schuldigen suchen. Ich glaube in meinem Widerspruch überzeugende Argumente gefunden zu haben, wenn das die Kommission nicht so sieht, habe ich eben Pech gehabt.
Ein halbes Jahr Plagerei ist auch nicht futsch, ich habe mich zwar noch nicht dahingehend informiert, aber ich hoffe doch, dass ich einfach zum nächsten Prüfungstermin nochmal antreten darf. Dann müsste ich halt ein paar Tage vorher das Gelernte nochmal auffrischen.


Bzgl. Modellreihe sehe ich meinen TI-30 X eindeutig in der gleichen Reihe wie den TI-30 X II 😉 - aber mir ist schon klar, dass da jeder eine andere Meinung hat.
 
Wie ist denn die Definition von Modellreihe?
Wo zieht man die Grenze?


Wo ziehst du sie?

Ich hab einfach geschildert, wie ich das empfinde, gerade in Hinblick auf den Tenor der Einschränkungsmitteilung.

Aus dem Wirtschaftslexikon:
"Die Serie ist dadurch gekennzeichnet, dass lediglich die Grundausführung der Produktart spezifiziert ist"

Die Grundart ist demnach m.M.n. der TI 30.

Dann gibt es die verschiedenen Modelle dieser Serie, wie den X II und den ECO.
Diese verfügen jeweils über eine (verschiedene) Anzahl von Varianten (z.B. X II S). Für mich ist diese Folge von Varianten des Modells eine Modellreihe.

Das ist einfach mein persönliches Verständnis des Begriffs Modellreihe in diesem Kontext.

Man kann es benennen wie man will, nur ist der fehlende Modellnamen-Teil "X II" beim ECO nicht von der Hand zu weisen.
 
Ein halbes Jahr Plagerei ist auch nicht futsch, ich habe mich zwar noch nicht dahingehend informiert, aber ich hoffe doch, dass ich einfach zum nächsten Prüfungstermin nochmal antreten darf. Dann müsste ich halt ein paar Tage vorher das Gelernte nochmal auffrischen..

Ja klar kannst du das, wieso auch nicht (wenn es nicht dein letzter Versuch in dem Modul war).
 
Und aufgrund von Befehlsnotstand müssen wir alles befolgen, wa?

@ChrissiLLB

Der TI 30 ECO und der TI 30 X II gehören beide zur Modellreihe TI 30. Insofern wäre dieser Taschenrechner erlaubt.

Oder willst du damit sagen, dass der TI 30 ECO eine separate Modellreihe zur TI 30 X Modellreihe bildet?

https://de.wikipedia.org/wiki/TI-30

Danke für deinen Post, das hätte ich nicht besser sagen können.

Ich sags mal so (und ich glaube das kommt nicht bei jedem an):
- Jetzt frage ich mich auch, warum ich dieses "Risiko" eingegangen bin.
Aber das Thema ist durch, die Frage damit hinfällig.

Nach meiner Information im Voraus ist das die gleiche Modellreihe, Wikipedia sieht es genauso! Ich will da auch nicht über "Modell/Typ/Baureihe/Variante" diskutieren... das wäre mühsam! Und auch nicht, ob wikipedia nun rechtlich bindend ist oder nicht, darum geht es doch hier garnicht!

Ich verstehe jeden, der sagt "Warum habt ihr das nicht gelesen und beachtet?", aber ich habe meines Erachtens beides getan.... im Nachhinein war das wohl ein unnötiges Risiko, für mich war das aber im Voraus keins...
 
Damit man mal sieht, wie es auch gehen könnte:

https://www.imwf.uni-stuttgart.de/l...chenrechner/liste_erlaubte_taschenrechner.pdf

Da werden Taschenrechner mit Serienname (=Modellreihe?) und erlaubten Zusätzen (=Modellreihen?) aufgelistet.

Was natürlich überraschend ist: Dort werden der Sharp EL-531 und der Sharp EL-W531 als unterschiedliche Serien geführt.

Jetzt unabhängig davon, dass diese Liste natürlich definitiv nicht für uns bindend ist: Was ist denn nun eine Modellreihe? Wieso kommen die von diesem Institut nicht auf die Idee, dass ein EL-531 zur gleichen Serie gehört wie der EL-W531, aber unsere FernUni schon?

Es gibt also offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.

Ich habe auch mal spaßeshalber in die für meine Frau verpflichtende PO ihres BWL-Studiums geguckt: "Der Prüfer bestimmt die zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel und gibt sie bekannt."

Klare Regelung...
 
Ich verstehe jeden, der sagt "Warum habt ihr das nicht gelesen und beachtet?", aber ich habe meines Erachtens beides getan.... im Nachhinein war das wohl ein unnötiges Risiko, für mich war das aber im Voraus keins...

Das verstehe ich genauso. Ich denke, dass man alle, denen es bzgl. dieser TI-30 Modellreihe auch so geht verstehen kann.

Der Satz in der Info Nr. 3 war mit entscheidend für die Interpretation:

"Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört."

Abgesehen davon gibt es auch schönes Zubehör für die TI 30 Reihe:

Und noch was:
Beim Sharp wird die Modellreihe Sharp EL 531 genannt. Beispielsweise:

Sharp EL-531 XG und Sharp EL-W531 XGPK
Wenn die Reihe mit xxx531 bezeichnet sein soll, woher kommt dann das "W" vor der "531" beim zweiten Modell der angeblich gleichen Reihe???


Wenn man das richtig machen will, dann mit einer Liste ohne Verklausulierung in vier Varianten!

Denn gerade auch bei den oft genannten Raumangaben ist es doch so. Dort steht die Stadt, Uni und die Räume mit der Bezeichnung xy. Und nicht "...entscheidend ist, dass der Raum genauso aussieht und an der gleichen Uni ist...."
 
Der TI 30 ECO und der TI 30 X II gehören beide zur Modellreihe TI 30. Insofern wäre dieser Taschenrechner erlaubt.
Oder willst du damit sagen, dass der TI 30 ECO eine separate Modellreihe zur TI 30 X Modellreihe bildet?
https://de.wikipedia.org/wiki/TI-30
Der TI 30 X II ist eine eigene Modellreihe (steht ja auch im Wikipedia-Artikel als eigenes Modell), nicht zu verwechseln mit TI 30 X und TI 30 ECO (das sind zwei andere Modellreihen). Erkennbar auch am unterschiedlichen Funktionsumfang.

In der Regelung sind alle zugelassenen Modellreihen genannt:

Casio fx86
Texas Instruments TI 30 X II
Sharp EL 531

Wer kommt auf die Idee ein TI 30 ECO oder TI 30 X gehöre auch zu TI 30 X II? Kann mir das jemand erklären?

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Und noch was:
Beim Sharp wird die Modellreihe Sharp EL 531 genannt. Beispielsweise:

Sharp EL-531 XG und Sharp EL-W531 XGPK
Wenn die Reihe mit xxx531 bezeichnet sein soll, woher kommt dann das "W" vor der "531" beim zweiten Modell der angeblich gleichen Reihe???

Das kann ich dir sagen:

Die Taschenrechner sind identisch. Der Rechner hat nur ein neues "hübscheres" Gehäuse und dadurch bedingt ein zusätzliches W bekommen. Den gibt es jetzt in vielen "tollen" Farben (daher die diversen weiteren Buchstabenfolgen nach dem W531), ohne dass sich die Funktionalität geändert hätte. Was vorher im Gehäuse gesteckt hat, ist jetzt auch noch drin, nur anders verpackt.
 
Herrlich dieser Verlauf hier...

Irgendwo kam die Frage auf, ob hier nur Studenten unterwegs sind, die A-Module belegt haben. Ich weiß zwar nicht, was das mit der Informationspflicht eines Studenten zu tun hat, aber das kann ich verneinen, denn ich bin fast am Ende des Studiums und habe alle A-Module bereits abgeschlossen und dennoch habe ich die TR-Regelung gelesen. Und das nicht nur in diesem oder anderen Foren, sondern auch in diversen Unterlagen der FuH, die einem nach Hause zugeschickt werden. Dann wurde darüber noch informiert, als man sich für die Klausur angemeldet hat. Spätestens da hätte es einem ins Auge springen müssen. Denn hier steht auch der Klausurraum.

Scheinbar bekommen jedoch alle mit, wenn irgendwelche Sachen nicht prüfungsrelevant sind... Bevor ich in eine Klausur gehe, schaue ich doch nach, welche Hilfsmittel erlaubt sind. In der Klausur für ext. Rg.-Wesen (wenn ich mich recht erinnere), durfte man beispielsweise Gesetzestexte hinzunehmen. Es waren Markierungen in bestimmter Weise erlaubt. Hier gab es auch die ein oder andere Diskussion, welche Bücher oder Markierungen erlaubt waren und soweit ich weiß, hat sich jeder Student dann schließlich an dem Geringsten gehalten, um nicht durch die Klausur durchzufallen. Und es klappte.

Und genauso ist es doch auch bei der TR-Regelung. Wenn ich mir unsicher gewesen wäre, ob der TR erlaubt ist, dann hätte ich doch entweder beim Prüfungsamt nachgefragt (schriftlich) oder mir einfach einen der drei genannten TR geholt, um ein Nicht-Bestehen zu vermeiden.

Für diejenigen, die mit einem erlaubten TR in die Klausur gegangen sind oder sich eine Bestätigung eingeholt haben und durchgefallen sind, sollten natürlich klagen und das unterstütze ich auch. Bei denjenigen, die sich nicht richtig informiert haben, kann ich es leider nicht nachvollziehen. Und ich glaube, jeder der bei der FuH studiert, ist beruflich oder privat eingespannt, also kann ich diese Ausrede auch nicht nachvollziehen. Sorry.
 
Der TI 30 X II ist eine eigene Modellreihe (steht ja auch im Wikipedia-Artikel als eigenes Modell)...

Wer kommt auf die Idee ein TI 30 ECO oder TI 30 X gehöre auch zu TI 30 X II? Kann mir das jemand erklären?

Ja, kann ich erklären! Der Hersteller Texas Instruments selbst!

@ChrissiLLB: Du solltest wissen, dass ein Artikel einer freien Enzyklopädie weder zitierfähig ist noch im Rechtsverkehr weiterhilft!
 
@ChrissiLLB: Du solltest wissen, dass ein Artikel einer freien Enzyklopädie weder zitierfähig ist noch im Rechtsverkehr weiterhilft!
Zum einen sind wir nicht im Rechtsverkehr und zum anderen sind Wikipedia-Artikel meistens gut genug um in einer vernünftig und verständig geführten Diskussion eine These zu formulieren . Außerdem habe ich auf die unterschiedliche Funktionsumfänge hingewiesen, was meine These stützt (widerlege sie doch, aber bitte nicht mit so Buzz-Wörtern wie Rechtsverkehr und Zitierfähigkeit).
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie gehören zur gleichen Modellreihe. Der TI 30 X II ist weder eine Reihe noch ein Modell.
Ich nehme an, das Wort "Modellreihe" hat nicht die Bedeutung, die Du ihm beimisst. Modellreihe als definierten Term im juristischen Sinne gibt es nicht (Doch? Dann her mit der Legaldefinition). Vielmehr definiert die Regelung selbst, was unter Modellreihe zu verstehen ist, denn sie listet die Geräte auf, nennt sie "Modellreihe" (diese Benennung hätte sie sich auch mangels Mehrwert sparen können) und ergänzt, dass funktionsidentische Varianten in Farbe, Stromversorgung, auch dazu gehören.
Ab dem Sommersemester 2013 (Klausurtermin September 2013) wird die Auswahl der Taschenrechner, soweit sie als Hilfsmittel in den Klausuren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugelassen sind, auf die folgenden drei Modellreihen begrenzt:
Casio fx86
Texas Instruments TI 30 X II
Sharp EL 531
Die Regelung betont ausdrücklich die Funktionsgleichheit als notwendiges Kriterium für die Zulässigkeit anderer Geräte (der verständige Leser ergänzt ... '...desselben Herstellers'). Der TI 30 ECO und der TI 30 X haben aber NICHT dieselbe Funktionalität wie der TI 30 X II.
Lässt man das Wort Modellreihe weg, so ändert sich der Regelungsinhalt nicht. Deshalb nehme ich an, dass das Wort "Modellreihe" gar nicht die Bedeutung hat, die es ihm in vielen Beiträgen in diesem thread zugemessen wird.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme an, das Wort "Modellreihe" hat nicht die Bedeutung, die Du ihm beimisst. Modellreihe als definierten Term im juristischen Sinne gibt es nicht (doch? Dann her mit der Legaldefinition). Vielmehr definiert die Regelung selbst, was unter Modellreihe zu verstehen ist, denn sie listet die Geräte auf, nennt sie "Modellreihe" (diese Benennung hätte sie sich auch mangels Mehrwert sparen können) und ergänzt, dass funktionsidentische Varianten in Farbe, Stromversorgung, auch dazu gehören.

Lässt man das Wort Modellreihe weg, so ändert sich nichts. Deshalb nehme ich an, dass das Wort "Modellreihe" gar nicht die Bedeutung hat, die es ihm in vielen Beiträgen in diesem thread zugemessen wird.
Liebe Grüße
Chrissi

Tja, so hat der Begriff "Modellreihe" so wie er in den verschiedenen Varianten der TR-Regelung steht aber ausgereicht, um zu irritieren und misszuverstehen!

Ich sehe es als logisch an sich an die Begrifflichkeiten des Herstellers zu halten. Gerade auch um sicherzugehen, dass funktionsidentische Varianten auch dazu gehören.
 
Ich hau hier auch noch mal einen raus! Da ich mein Studium in einem MINT Fach an einer Präsenzuni abgeschlossen habe, entschied ich mich nun zum Spaß in die Niederungen der Geisteswissenschaften zu begeben. Mir war klar, dass man zu einer Matheklausur an einer deutschen Universität nur einen nicht programmierbaren Taschenrechner benutzen darf. Ich habe vor der Klausur, dank studienservice.de, von der Beschränkung der Taschenrechnerauswahl, explizit auf 3 Modellreihen, erfahren und daher meinen 1a wissenschaftlichen Taschenrechner für 3€ von Aldi einen Tag vor der Klausur ersetzt. Ich war dafür in 3 Geschäften und habe diesen ,nach meiner Interpretation der Modellreihen, mit dem TI-30 Eco RS für 16€ ergänzt. Was anderes war nicht zu haben. Mehrere, die mit mir zusammen geschrieben haben, hatten auch den TI-30 Eco RS. Während der Klausur wurde, so glaube ich zumindest, mein Taschenrechner begutachtet und aufgeschrieben. Ich musste jedoch nicht unterschreiben oder ähnliches. Nach der Klausur schnell auf Studienservice die Lösung der Aufgaben mit den anderen vergleichen und da gings auch gleich los: Die Regeln sind eindeutig! TI-30 Eco RS gehört nicht zur Modellreihe!!! Naja, dachte ich, lass se reden. Und recht hab ich behalten. Mitteilung kam und natürlich bestanden. Scheinbar war das wohl auch abhängig vom Prüfungsort 😉
Wär ich durchgefallen, hätt ich mich geärgert und beim nächsten mal mit einem der drei explizit genannten geschrieben und nicht extra 'nen Anwalt konsultiert.
Für mich steht fest: Die aktuelle Regel ist schlecht und nicht eindeutig. Die Regel des von aras verlinkten Maschinenbauinstituts hingegen schon. An meiner alten Uni wurden vor jeder Klausur die erlaubten Hilfsmittel für jeden verständlich angegeben ohne unsinnige Einschränkungen zu machen. Ob es explizit in der PO geregelt war, weiß ich nicht, hab sie bis zum Abschluss nie gelesen 😉
Die Arroganz mit der hier manche auftreten ist schon erschreckend. Da wird einem die Studierfähigkeit abgesprochen, nur weil man nicht die Zeit hat die Prüfungsinformationen auswendig zu lernen. Die meisten haben Familie, Freunde, Hobbies und keinen 38 h Job. Da sehen sich manche als Führungskraft im mittleren Management, weil sie immer alles Beiwerk ganz genau lesen und ihre Interpretation die einzig gültige ist. Die Welt ist ja nun mal nur schwarz und weiß. Und das schlimmste ist ja, dass der Semesterbeitrag vergeudet wird. An meiner alten Uni hat der AStA die Beiträge hauptsächlich für Wahlplakate von "Die Linke" vergeudet. Das ist das erste mal, dass ich einen ASta sehe, der Beiträge für was sinnvolles, außer Freibier, nämlich für unsere Kommilitonen ausgibt. Ich hoffe, dass alle Kommilitonen mit einem nicht programmierbarem Taschenrechner, der nicht genau einen der drei genannten Namen besitzt, der Täuschungsversuch gestrichen wird. Ich hoffe, dass das ganze ohne Anwälte geregelt werden kann. Ich hoffe, dass es für die kommenden Semester eine Regelung analog der Regelung des imwfs gibt. Ich hoffe, dass es an der Fernuni möglichst weniger Eiferer als hier im Forum gibt. Sorry.
 
Die Diskussion geht teilweise an der Sache vorbei.
Es geht nicht darum, ob ein TR "weniger" kann, sondern offenbar geht es darum, dass er ein mehrzeiliges Display mit Scroll- und Korrekturfunktion hat, und das hat der ECO z.B. nicht.

Ich glaube, dass das der Hauptgrund war für die Einführung der TR-Vorschrift,
und nicht das Betrugsproblem (obwohl es sicher schon welche gegeben hat, die mit programmierbarem Rechner gespickt haben). Also kurz gesagt: es ging dabei wohl um das Display.

Die Eingabe bei mehrzeiligem Display mit Scrollen geht nämlich schneller und mit weniger Tippfehlern vonstatten. Also hatten die Leute mit altmodischen Rechnern früher in den Klausuren Nachteile, weil sie sich von ihrem lieben alten Schrott nicht trennen wollten.
Das führte dazu, dass die Klausurleistungen nicht mehr vergleichbar waren.
Wer einen Mehrzeilenrechner mit Scrollfunktion dabei hatte, schnitt besser ab.
Wahrscheinlich fiel das auch bei den Korrekturen irgendwann mal auf.

Schätze mal, es ging nur darum Vergleichbarkeit bei der technischen Austattung wieder her zu stellen, deshalb das Verbot von TR's mit weniger Umfang.
Dagegen ist doch eigentlich gar nichts zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Arroganz mit der hier manche auftreten ist schon erschreckend. Da wird einem die Studierfähigkeit abgesprochen, nur weil man nicht die Zeit hat die Prüfungsinformationen auswendig zu lernen. Die meisten haben Familie, Freunde, Hobbies und keinen 38 h Job. Da sehen sich manche als Führungskraft im mittleren Management, weil sie immer alles Beiwerk ganz genau lesen und ihre Interpretation die einzig gültige ist.

Hallo Christian,
ich bin der Meinung das hat nichts mit Arroganz zu tun. Klar scheint es Fälle zu geben, wo sich Leute informiert haben und wegen der Modulreihe vlt einen Fehler gemacht haben.
Aber wirklich jeder kann sich vor einer Prüfung informieren - oder besser jeder hat m.M. nach die Pflicht dies zu tun. Ich habe auch einen 40+h Job, eine Frau, ein Kind und Freunde und Hobbies und hab es dennoch zeitlich geschafft ab und an für 5 Minuten auf die FernUni Seite zu schaun. Daher sehe ich es nicht als entschuldigung an, wenn jemand meint nicht die Zeit gehabt zu haben sich zu informieren. Weil wenn du keine Zeit hattest die Kurseinheiten zu lesen, klagst du dann auch? (sry für die Polemik aber der musste einfach raus 🙂 )

Und irgendwie kann ich es leider immer noch nicht glauben dass einem das nicht aufgefallen ist mit der Regelnung. Hier mal die Stellen wo ich das im Lauf der letzten Monate mitbekommen hab:
- Fernuni Homepage prägnant rechts oben in den Ankündigungen
- Sprachrohr beim überfliegen des Inhaltverzeichnisses
- studienservice
- bei der Anmeldung zur Prüfung
- bei der Ermittlung der Stoffeingrenzungen
- Prüfungsinformation

Und das waren bestimmt nicht alle Quellen. Ich würde mal behaupten dass es 10 min Zeit kostet sich kurz vor der Prüfung noch mal ein Bild zu machen, ausgenommen man schaut bei den Stoffeingrenzungen nach, denn da schaut man ja eh... Sei mir echt nicht böse, ich will dich (oder jemand anderen) persönlich in keinster Weise angreifen oder irgendetwas unterstellen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man das nicht mitbekommen haben kann - Schludrigkeit einfach mal ausgenommen.

Viele Grüße
 
geb jetzt auch mal meinen Senf dazu:
Ich kann den Unmut derjenigen Betroffenen die sich bei der Interpretation was eine Modellreihe ist, unabsichtlich vertan haben echt verstehen. Wünsche euch auch das ihr die Klausur doch noch anerkannt bekommt. Genauso finde ich das alle Betroffenen natürlich das gute Recht haben, sich zu organisieren und ihre Widersprüche gemeinsam zu organisieren. ABER ich bin definitiv gegen die Finanzierung eines Anwaltes durch den AStA! In den letzten Jahren sind so viele Betreuungsangebote (Bad Bevensen etc.) weggefallen die meiner Meinung nach viel dringender benötigt werden und wovon alle etwas hätten. Insbesondere wenn man sich die kaum vorhandenen Präsenzangebote für die C-Module ansieht. Von daher: es sollen sich gern alle Betroffenen organisieren und gemeinsam ihr Glück versuchen und es hoffentlich außergerichtlich klären, aber falls es vor Gericht entschieden werden soll, dann doch bitte privat finanziert! Eh ein Gericht etwas entschieden hat, müssen alle Betroffenen sowieso ihre Klausur wiederholen, von daher wird eine Gerichtsentscheidung niemandem wirklich helfen, sondern nur Geld und sehr viel Zeit kosten. Wenn ich das mit den individuellen Konsequenzen von einem halben Jahr Wartezeit bis zur nächsten Klausur vergleiche, dann finde ich, sollte man gern seine Widerspruchsmöglichkeit nutzen, aber falls das nicht klappt, sollte man es dann auch mal gut sein lassen oder sich gemeinsam PRIVAT einen Anwalt nehmen...Falls der ASta-Anwalt seine Zeit für die Forumsbeiträge hier abrechnet würde ich es jedenfalls nicht gut finden. Dafür wurde die neue TR-Regelung einfach an zu vielen Stellen veröffentlicht und vorher diskutiert....
 
Mich hat auch dasselbe Schicksal ereilt. Ich verwendete den TI 30 Xa, das Vorgängermodell des TI 30 XII. Der TI 30 XII enthält exakt die Funktionen des TI 30 XA, er wurde sogar noch um einige wenige erweitert! Ich habe Widerspruch eingelegt. Sehr geehrter Herr RA, benötigen Sie eine Kopie des Schreibens?

LG Angelika
 
Die Diskussion geht teilweise an der Sache vorbei.
Es geht nicht darum, ob ein TR "weniger" kann, sondern offenbar geht es darum, dass er ein mehrzeiliges Display mit Scroll- und Korrekturfunktion hat, und das hat der ECO z.B. nicht.

Ich glaube, dass das der Hauptgrund war für die Einführung der TR-Vorschrift,
und nicht das Betrugsproblem (obwohl es sicher schon welche gegeben hat, die mit programmierbarem Rechner gespickt haben). Also kurz gesagt: es ging dabei wohl um das Display.

Die Eingabe bei mehrzeiligem Display mit Scrollen geht nämlich schneller und mit weniger Tippfehlern vonstatten. Also hatten die Leute mit altmodischen Rechnern früher in den Klausuren Nachteile, weil sie sich von ihrem lieben alten Schrott nicht trennen wollten.
Das führte dazu, dass die Klausurleistungen nicht mehr vergleichbar waren.
Wer einen Mehrzeilenrechner mit Scrollfunktion dabei hatte, schnitt besser ab.
Wahrscheinlich fiel das auch bei den Korrekturen irgendwann mal auf.

Schätze mal, es ging nur darum Vergleichbarkeit bei der technischen Austattung wieder her zu stellen, deshalb das Verbot von TR's mit weniger Umfang.
Dagegen ist doch eigentlich gar nichts zu sagen.

Also mir wäre bei keiner der vorhergehenden Klausuren aufgefallen, dass die Aufseher notiert hätten, wer mit welchen Taschenrechner gearbeitet hat und eine Statistik geführt hätten, ob die Note in Zusammenhang mit dem verwendeten TR steht!
 
Also mir wäre bei keiner der vorhergehenden Klausuren aufgefallen, dass die Aufseher notiert hätten, wer mit welchen Taschenrechner gearbeitet hat und eine Statistik geführt hätten, ob die Note in Zusammenhang mit dem verwendeten TR steht! 😉

Wie schön, dass das noch jemand bemerkt hat; das fiel mir nämlich auch auf, als ich nach dem Posting ins Bett ging, und da wollte ich nicht mehr aufstehen.

Aber heute morgen wurde mir klar, dass es wahrscheinlich für einen erfahrenen Korrektor schon möglich ist bei genauerer Analyse der gemachten Fehler zu erahnen,
ob jemand einfach keinen Plan von der Sache hat, oder sich nur vertippt hat.

Wäre noch herzuleiten, woher der Korrektor dann weiss, auf welchem Rechner
gerechnet wurde? Nun hier kommt dann seine eigene Erfahrung mit verschiedenen Rechnertypen ins Spiel, und schon ist klar, dass es sich um einen alten Rechner gehandelt haben muss.

Aber im Ernst:
streicht man die beiden 3-Uhr-Nachts-Sätze

"Wer einen Mehrzeilenrechner mit Scrollfunktion dabei hatte, schnitt besser ab.
Wahrscheinlich fiel das auch bei den Korrekturen irgendwann mal auf."

gedanklich heraus, dann stimmt der Hinweis dennoch:
ich beharre darauf, dass das moderne Display wohl beim TR-Erlass eine Rolle gespielt hat, und dass es deshalb nicht nur darum ging, wieviel ein Modell drauf hat.
 
Also mir wäre bei keiner der vorhergehenden Klausuren aufgefallen, dass die Aufseher notiert hätten, wer mit welchen Taschenrechner gearbeitet hat und eine Statistik geführt hätten, ob die Note in Zusammenhang mit dem verwendeten TR steht! 😉

Oh doch, die haben kontrolliert, was meinst du. Im Frühjahr in IntRewe hätte nur noch gefehlt, dass die Aufsicht nach der Bedienungsanleitung meines Rechners gefragt hätte (nebenbei, TR war zulässig, also auch kein Eintrag in irgendeine Liste).
IntRewe besteht nur aus Rechnen, da hätte ich gern darauf verzichtet, dass der Aufseher gefühlte Stunden meinen TR inspiziert.
Solche ärgerlichen Situationen werden gerade dadurch vermieden, dass die Aufseher nun ganz einfach und ohne große Beeinträchtigung der Prüfung, kontrollieren können, ob die Hilfsmittel zulässig sind.

ich beharre darauf, dass das moderne Display wohl beim TR-Erlass eine Rolle gespielt hat, und dass es deshalb nicht nur darum ging, wieviel ein Modell drauf hat.

Es ist in der Konsequenz egal, weshalb die 3 Modelle gewählt wurden - meinetwegen aus Böswilligkeit, wenn es denn einer unbedingt unterstellen will - da redet man einfach am Thema vorbei. Fakt ist, die 3 Modelle waren erlaubt, alle anderen verboten. Punkt.

Die Diskussion darüber, ob die FU mit der Auswahl dieser 3 die richtige Entscheidung getroffen hat, hätte gleich nach Bekanntgabe erfolgen müssen, wenn es so ein großes Thema ist. Da ging aber kein großer Aufschrei durch die Studentenschaft.

Mit der gegenwärtigen Sachlage hat das nichts zu tun.
 
Hallo,
geb jetzt auch mal meinen Senf dazu:
Ich kann den Unmut derjenigen Betroffenen die sich bei der Interpretation was eine Modellreihe ist, unabsichtlich vertan haben echt verstehen. Wünsche euch auch das ihr die Klausur doch noch anerkannt bekommt. Genauso finde ich das alle Betroffenen natürlich das gute Recht haben, sich zu organisieren und ihre Widersprüche gemeinsam zu organisieren. ABER ich bin definitiv gegen die Finanzierung eines Anwaltes durch den AStA! In den letzten Jahren sind so viele Betreuungsangebote (Bad Bevensen etc.) weggefallen die meiner Meinung nach viel dringender benötigt werden und wovon alle etwas hätten. Insbesondere wenn man sich die kaum vorhandenen Präsenzangebote für die C-Module ansieht. Von daher: es sollen sich gern alle Betroffenen organisieren und gemeinsam ihr Glück versuchen und es hoffentlich außergerichtlich klären, aber falls es vor Gericht entschieden werden soll, dann doch bitte privat finanziert! Eh ein Gericht etwas entschieden hat, müssen alle Betroffenen sowieso ihre Klausur wiederholen, von daher wird eine Gerichtsentscheidung niemandem wirklich helfen, sondern nur Geld und sehr viel Zeit kosten. Wenn ich das mit den individuellen Konsequenzen von einem halben Jahr Wartezeit bis zur nächsten Klausur vergleiche, dann finde ich, sollte man gern seine Widerspruchsmöglichkeit nutzen, aber falls das nicht klappt, sollte man es dann auch mal gut sein lassen oder sich gemeinsam PRIVAT einen Anwalt nehmen...Falls der ASta-Anwalt seine Zeit für die Forumsbeiträge hier abrechnet würde ich es jedenfalls nicht gut finden. Dafür wurde die neue TR-Regelung einfach an zu vielen Stellen veröffentlicht und vorher diskutiert....
Finanziert der Asta die Präsenzangebote und Mentoriate? Oder hat er ein jährliches Budget zur freien Verfügung?
 
Damit man mal sieht, wie es auch gehen könnte:


Was natürlich überraschend ist: Dort werden der Sharp EL-531 und der Sharp EL-W531 als unterschiedliche Serien geführt.


Klare Regelung...

Nein, du verstehst die bezeichnungen nicht...es ist NICHT überraschend...EL 531 ist nicht EL W...EL W 531 ist teilmenge von EL W .

EL 531 ist teilmenge von EL... Male einen entscheidungsbaum: El ist die oberserie. Darunter EL W und EL 531 (und weiter) Darunter Alles nach EL W zu EL W und alles Nach EL 531 zu EL 531...EL W 531 gehört somit zu EL W ist also logisch, auch die Uni geht RICHTIG vor, nur du machst dne GLEICHEN Denkfehler wie hier...TI 30 und gleich TI 30 X II und EL W 531 Ungleich El 531.
 
Bzgl. Modellreihe sehe ich meinen TI-30 X eindeutig in der gleichen Reihe wie den TI-30 X II 😉 - aber mir ist schon klar, dass da jeder eine andere Meinung hat.

Andersrum wäre richtig! der TI 30 X II gehört zur TI 30 Modellreihe, und sogar zur TI 30 X modellreihe, aber nicht andersrum! Mit Meinung hat das nix zu tun, ist simple Aussagen Logik wie wir alle in Mathe oder sogar schon im Brückenkrus mathe oder Abi gehabt haben müssten (und ich bin echt kein großer mathematiker, aber wenn sogar beim mir das hängen geblieben ist..)

Mercedes A Klasse Diesel ist nicht dieselbe Modellreihe wie S Klasse Diesl, nur weil in beiden Disel vorkommt :.-) Der A180 Diesel ist somit auch zur Modellreihe A180 gehörig, aber nicht zur Modellreihe A160 Diesel usw. Wenn die Fernuni sagt, alle dürfen nurnoch mit einem A180 DIESEL zur Prüfung fahren, kannst du nicht mit einem A 180 Hybrid zur Uni kommen, nicht mit einem A 160 Diesel, oder S 180 Diesel...Du kannst aber Mit einem A180 Diesel in Blau, grün oder rot kommen, mit zentralverriegelung oder ohne etc.

Anders wäre es hätte die Fernuni eingegrenzt auf Mercede A 180 dann könnte man auch mit nem A180 Hybrid kommen (nicht mit einem A160) Würde auf Mercedes A-KJlasse eingegrenzt ginge auch A160 usw-...jetzt verstanden? TI 30 = Mercedes A Klasse...TI 30 X II = Mercedes A 180 Diesel....die Uni hat auf die kleinere Teilmenge eingegrenzt...und nochmals: Spezialvorschrift schlägt allgemeinvorschrift, und spezial modellREIHE somit ALLGMEINREIHE.

Will sagen, die Zuordnung ist Eindeutig, nicht Eineindeutig. Sie funktioniert nur in die eine richtung, nicht andersrum 🙂

Und nochmal zur frage ob man hätte informiert werrden müssen: ich wurde sooft informeirt, sogar unabsichtlhc, dass es mich schon genervt hat...man wollte schon schriene,. JA FERNUNI ich habs Kapiert, ich hab mir schon einen neuen Rechner gekauft,!

PS: Da ich übringes auch nciht sicher war was zur Modellreihe gehört oder nicht, habe ich extra einen gekauft, der explizit als Beispiel aufgeführt wart den TI 86 DE Plus
 
Zuletzt bearbeitet:
@Daniel Reinsch

Tut mir leid, aber da kannst du jetzt soviel schreiben. Aber mal sehen, wie es sich entwickelt. Ob man ein Gutachten für Taschenrechner erstellen muss, oder ob jemand im Bildungsministerium die Bremse zieht.
 
Wie schön, dass das noch jemand bemerkt hat; das fiel mir nämlich auch auf, als ich nach dem Posting ins Bett ging, und da wollte ich nicht mehr aufstehen.

Aber heute morgen wurde mir klar, dass es wahrscheinlich für einen erfahrenen Korrektor schon möglich ist bei genauerer Analyse der gemachten Fehler zu erahnen,
ob jemand einfach keinen Plan von der Sache hat, oder sich nur vertippt hat.

Wäre noch herzuleiten, woher der Korrektor dann weiss, auf welchem Rechner
gerechnet wurde? Nun hier kommt dann seine eigene Erfahrung mit verschiedenen Rechnertypen ins Spiel, und schon ist klar, dass es sich um einen alten Rechner gehandelt haben muss.

Aber im Ernst:
streicht man die beiden 3-Uhr-Nachts-Sätze

"Wer einen Mehrzeilenrechner mit Scrollfunktion dabei hatte, schnitt besser ab.
Wahrscheinlich fiel das auch bei den Korrekturen irgendwann mal auf."

gedanklich heraus, dann stimmt der Hinweis dennoch:
ich beharre darauf, dass das moderne Display wohl beim TR-Erlass eine Rolle gespielt hat, und dass es deshalb nicht nur darum ging, wieviel ein Modell drauf hat.

😉 selbst wenn dem genau so sein sollte, bin ich der Meinung, dass dies eine unzulässige Einschränkung selbständiger Entscheidungen darstellt. Ich für meinen Teil verwende seit gut 15 Jahren das Modell (Variante, Serie, wie auch immer) TI 30 XA und rechne darauf schon fast blind und fehlerfrei. Einen neuen Taschenrechner verwenden zu "müssen" erhöht die Fehlerquote! Die Funktionen sind anders angeordnet, etc. und genau das ist eine große Hürde v.a. bei zeitlich sehr eng bemessenen Klausuren. "Empfehlungen" wären angebracht, aber die Entscheidung, mit welchem TR man sich letzten Endes leichter tut, ist rein subjektiv und soll das auch bleiben.
 
PS: Mein TR hat keine "Scrollfunktion" und nur ein einzeiliges Display und ich war bisher trotzdem auch eine 1,0er Kandidatin! Auch ohne den ganzen Schnick-Schnack der neuesten TR... Naja, zumindest solange die Klausuren noch nach "erbrachter Leistung" bewertet wurden... *sfg*
 
PS: Mein TR hat keine "Scrollfunktion" und nur ein einzeiliges Display und ich war bisher trotzdem auch eine 1,0er Kandidatin! Auch ohne den ganzen Schnick-Schnack der neuesten TR... Naja, zumindest solange die Klausuren noch nach "erbrachter Leistung" bewertet wurden... *sfg*
Das dachte ich mir aber auch beim Lesen hier - wem ein mehrzeiliger ach wie toller TR tatsächlich nen Vorteil bringt, der dürfte wohl nicht im oberen Viertel des Notenspektrums anzusiedeln sein.

Ich hab ein VWL-Studium ohne Taschenrechner absolviert (zumindest im Grundstudium waren Taschenrechner verboten, wir mussten noch Kopfrechnen, mit Brüchen usw. - und das war nicht vor Erfindung des elektrischen Lichtes, sondern ab 2001 - nachdem ich zuvor mein Abitur mit programmierbarem grafikfähigem Rechner absolviert hatte). Und mit einem simplen Casio fx82, den ich mir erst kurz vor der Klausur gekauft hatte, hab ich ne sehr gute Note in Externes Rechnungswesen geschrieben, obwohl ich nach 45 Minuten abgegeben habe und hinterher trotzdem in Foren geschimpft wurde, die Zeit sei zu knapp gewesen. (Zu weiteren Modulen kann ich in Hagen noch nix sagen.)

Nein, ich bin kein Überflieger, aber ich beherrsche die Grundlagen der Mathematik. Und wenn man die kann ist das TR-Modell am Ende völlig boogie.
 
Nein, du verstehst die bezeichnungen nicht...es ist NICHT überraschend...EL 531 ist nicht EL W...EL W 531 ist teilmenge von EL W .

Daniel, in diesem Zusammenhang stimm's nicht. Wie ich schon geschrieben habe, ist der EL W531 identisch mit dem Rechner EL 531. Lediglich das Design des EL 531 wurde geändert und diesem Umstand ist das zusätzliche W geschuldet. Ist also die gleiche Modellreihe.

@Daniel Reinsch

Tut mir leid, aber da kannst du jetzt soviel schreiben. Aber mal sehen, wie es sich entwickelt.

Da kann hier jeder soviel schreiben wie er will, entscheiden können wir es alle nicht. Seine Meinung äußern darf er ja trotzdem, ob man ihm beipflichtet oder nicht. So wie du eben auch.

@Daniel Reinsch

Ob man ein Gutachten für Taschenrechner erstellen muss, oder ob jemand im Bildungsministerium die Bremse zieht.

Der Vollständigkeit halber füge ich mal hinzu: Oder ob man all dies nicht muss.

😉 selbst wenn dem genau so sein sollte, bin ich der Meinung, dass dies eine unzulässige Einschränkung selbständiger Entscheidungen darstellt. Ich für meinen Teil verwende seit gut 15 Jahren das Modell (Variante, Serie, wie auch immer) TI 30 XA und rechne darauf schon fast blind und fehlerfrei. Einen neuen Taschenrechner verwenden zu "müssen" erhöht die Fehlerquote! Die Funktionen sind anders angeordnet, etc. und genau das ist eine große Hürde v.a. bei zeitlich sehr eng bemessenen Klausuren. "Empfehlungen" wären angebracht, aber die Entscheidung, mit welchem TR man sich letzten Endes leichter tut, ist rein subjektiv und soll das auch bleiben.

Und warum wird diese Kritik jetzt erst hervorgebracht und nicht schon, als die Entscheidung gefallen ist?
Es war ein halbe Jahr Zeit sich an einen neuen TR zu gewöhnen - der Großteil hat das auch getan.

Bei den zugelassenen Gesetzestexten in der Klausur muss ich mich auch an die Vorgaben halten und kann nicht einfach sagen "Mit dem anderen komme ich besser zurecht". Was meinst du wie viele neue Gesetzestexte ich mir schon kaufen musste, weil plötzlich das zuletzt angeschaffte mal wieder nicht den Vorschriften entsprochen hat.

Versteh mich nicht falsch, ärgerlich fand ich das auch. Ich war wochenlang sauer, dass ich 20 € für einen TR ausgeben muss, obwohl ich einen voll funktionsfähigen hatte. Nutzt aber alles nichts, hab mir einen zugelassenen gekauft (in "wunderbarem" Grün), finde ihn blöd, aber jetzt hab ich ihn halt und falle dafür nicht durch.
 
@Daniel Reinsch

Tut mir leid, aber da kannst du jetzt soviel schreiben. Aber mal sehen, wie es sich entwickelt. Ob man ein Gutachten für Taschenrechner erstellen muss, oder ob jemand im Bildungsministerium die Bremse zieht.

Da hast du recht Aras, das kannst ud gerne tun, aber bitte auf eigene Kosten. Du scheinst ja selbst nicht überzeugt davon zu sein, dass ihr ne chance habt, wärst du von dem Sieg überzeugt könntest du auch selber die Anwaltskosten zahlen., schließlich muss die Gegenseite im verlustfall die Kosten erstatten. Der Anwalt sagt natürlich immer sieht gut aus, ist ja sein geld (nichts für Ungut Herr Teipel). Aber auf Kosten aller anderen kann man die Klage ja mal versuchen wenn man selber davon einen Vorteil hat!

Ausserdem frage ich mich: Wenn die ASTA jetzt meint es wurde nicht genügend informiert, warum hat Sie selbst dann nicht vorhjer mehr informiert? Wenn die ASTA meint die regeln seien unverständlich, warum hat sie selbst dann nicht auf änderungen der regeln im vornherein eingewirkt?

😉 selbst wenn dem genau so sein sollte, bin ich der Meinung, dass dies eine unzulässige Einschränkung selbständiger Entscheidungen darstellt. Ich für meinen Teil verwende seit gut 15 Jahren das Modell (Variante, Serie, wie auch immer) TI 30 XA und rechne darauf schon fast blind und fehlerfrei. Einen neuen Taschenrechner verwenden zu "müssen" erhöht die Fehlerquote! Die Funktionen sind anders angeordnet, etc. und genau das ist eine große Hürde v.a. bei zeitlich sehr eng bemessenen Klausuren. "Empfehlungen" wären angebracht, aber die Entscheidung, mit welchem TR man sich letzten Endes leichter tut, ist rein subjektiv und soll das auch bleiben.

Ganz genau Angelika, sehe ich genauso. Selbst wenn die Klage der Studenten durchkommt wäre das ein Nachteil für alle anderen, mir geht es auch so wie dir. Sollen wir dann auch wieder klagen?

Selbst wenn euch lieben Klägern, recht zugesprochen würde, heisst das nicht, dass die Kalge moralisch in ordnung wäre..unsgegenüber-..in den 40 Jahren hat Hitler auch nach damals geltendem Recht gehandelt, richtig war es trotzdem nicht.
 
Ja und wenn du einen Affen lange genug auf einer tastatur tippen lässt, schreibt er irgendwann die gesamte Harry Potter Serie...und ist sie deswegen Müll oder das Argument falsch?? Ist ne sache der wahrscheinlichkeit, hat auch nichts mit Hitler oder den Nazis ansich zu tun, ist der text oder die diskussion nur lang genug wird die warhsceinlichkeit immer größer dass ein bestimmtes Schlagwort fällt. Ich weiss nicht was du mit deinem q.e.d. bezwecken willst, mein Arguemnt wird dadurch nicht falscher 🙂

 
Langsam, langsam. OB überhaupt geklagt wird, steht noch überhaupt nicht fest.

Eben und darumg eht die Diskussion hier: Nein sollte nicht geklagt werden!

Übrigens: Schon allein dass ihr es in Erwähnung zieht zeigt doch dass ihr 1. selbst nicht vom sieg überzeugt seid (sonst könntet ihr das geld selber vorlegen und kriegt es im gewinnfall ja erstattet) und 2. zeigt es dass man mit dem Gedanken spielt sicht ind er Sozialen Hängematte ASTA die ja schön die kalge für den eigenen Vorteil zahlen könnte legt. Ich würde garnicht auf die IDEE kommen die ASTA zu fragen ob sie für MEINEN Fehler zahlt.

Und klar, Herr RA sagt immer es sieht gut aus ist ja sein geschäft 🙂

Es sieht doch so aus der eine Riesenmehrheit anscheined die Regeln richtig interpretiert hat. Des weiteren scheint die ASTA selber die Regeln im vornherein als nicht weiter interpretationswürdig eignestuft zu haben, sonst hätte sie mehr informiert. Die ASTA muss sich doch klar sein: Gibt sie jetzt das Geld der großen mehrheit für ihre eigenen Fehler (nicht genug aufklären) und die Irrtümer einiger Weniger aus (500 von mehreren tausend ist wenig) kann sie sich als Abgewählt betrachten, denn genau diese riesenmehr wird nächstems andere Leute wählen.
 
Hat der ASTA das nicht vielleicht eigenverantwortlich entschieden, weil doch relativ viele betroffen sind?

Ich sehe auch keinen Grund für eine Klage, aber das ist erst mal nur meine Meinung.

Dafür ist doch jetzt der Herr RA Teipel da. Er wird objektiv und sachlich prüfen, ob es die Möglichkeit einer Klage gibt und ob diese Möglichkeit dann sinnvoll wäre.
 
Wenn du Anwalt wärst, was würde deine Prüfung ergeben? Klar Klagen! Würde mich nicht überraschen, würde mich wundern wenn der sagt: Lasst es halt alles keinen sinn...dann ziehe ich aber den Hut vor dem Mann...

Aber selbst wenn der nein sagt, schon dass die ASTA und einige Kommilitonen das überhaupt in Erwägung ziehen ist mehr als Unsozial, für die fehler einiger weniger sollen jetzt alle aufkommen? Darüber denkt die ASTA nach und das will sie prüfen lassen?
 
Da kann hier jeder soviel
schreiben wie er will, entscheiden können wir es alle nicht. Seine Meinung äußern darf er ja trotzdem, ob man ihm beipflichtet oder nicht. So wie du eben auch.

Jeder darf seine Meinung gerne äußern. Aber bitte diese auch als Meinung und nicht als vermeintliche rechtssichere Aussage darstellen.

Die Beiträge von Daniel sind einfach zu "hart" formuliert, obwohl noch nicht einmal der Anwalt konkrete Schritte benennen wollte.

Und wenn ich das mal sagen darf:

Ich habe Erfahrung mit Verwaltungsakten und Widersprüchen. Ich habe schon Anwälte beauftragt um meine Interessen zu verteidigen. Und ich habe das auch aus meiner Tasche bezahlt! Und die Anwälte wurden nicht beauftragt weil ich kriminell aufgefallen wäre - NEIN.

In der Verwaltung sitzen auch nur Menschen. Diese machen auch Fehler. Und diese halten sich an Gesetze und Verwaltungsordnungen etc..

Wenn man jeden Bescheid einfach so runterschluckt, dann ist es kein Wunder, wenn alle immer sich über die "Bürokraten" beschweren.

@Daniel Reinsch
Ich bin kein Betroffener. Ich sehe das wie @Pensionsanwärter . Man muss seine Kommilitonen unterstützen.
 
Aber demnach müssten ja die zigtausend studenten die das Anders interpretiert haben als du also richtig, auch alle falsch leigen, wie groß ist die chance dass die alle falsch liegen? Weil die hätten sich ja sonst nicht die neuen TR beschaffen brauchen wenn sie deiner Meinung gewesen wären.

Ich formuliere nicht HArt, sondern nur Klar.
Meine Aussagen waren Aussagenlogisch Sicher und richtig, Juristisch habe ich mnich doch garnicht geäussert!?
 
Wenn du magst, gebe ich dir "deine" 11 € AStA-Beitrag aus meiner persönlichen Tasche.

Der Anwalt kostet ja nun nicht nur 11 Euro. Ausserdem habe ich noch 20 für den Rechner bezahlt, hätte ich dann auch nicht ausgeben müssen. ind schon 31. Gibst du das geld auch allen anderen tausenden studenten zurück die sich an die Regeln gehalten haben?

Und: Wie gesagt, was auch angelika schreibt, das dann wir ANDEREN BEnachteiligt sind stört dich nicht?

Ums Geld gehts nur in 2. Hinsicht, die frage ist, ob ihr euch mit hilfe der AstA einen Vorteil gegenüber den "Ehrlichen" studenten die die regeln eingehalten haben verschaffen solltet?
 
Der Anwalt kostet ja nun nicht nur 11 Euro. Gibst du das geld auch allen anderen zurück?

Und: Wie gesagr, was auch angelika schribe, das dann wir ANDEREN BEnachteiligt sind stört dich nicht?

Du beschwerst dich, dass der AStA deine hartverdienten 11€ verschwendet. Da ich das nicht ertragen kann, dass einer sich für 11€ so ärgert und ich vermute dass du diese 11€ dringender brauchst als ich, biete ich dir das an.

Wie werden die ANDEREN benachteiligt? Wurde schon entschieden was passiert?

Nein! Also spekulierst du und spekulierst du und spekulierst.

Aussagenlogisch. Klar. Muss bei solchen Worten schon schmunzeln. Danke.

Was machst du wenn die derzeit Benachteiligten doch Recht bekommen?
 
Und die anderen Studenten, die einen Taschenrechner der nur Grundrechenarten kann, sind Lügner, Betrüger und Täuscher?

Tolle Aussagenlogik.

Ja per Definiton! Die Fernuni hat definiert alle die diese Festgelegten Rechner nicht nutzen sind Lügener, Betrüger usw. Und dass die jetzt auch noch auf eine Klage hoffen zeigt auch noch den Vorsatz dahinter, wenn man einen Fehler gemacht hätte würde man ja dazu stehen.

Und die Asta will nur verschleiern, dass sie selbst nicht genug aufgeklärt hat vorher.

Und JETZT Formuliere ich mal har: 500 studenten von mehreren Zig Tausend sind einige wenige. du kannst eine regel noch so klar formulieren, es gibt immer einige wenige die sie nicht verstehen oder falsch verstehen. Ist mir sleber auch schon so gegangen. Und dann? Muss ich halt mit der Konsequenz leben. Aber bitte schön nicht auf die anderen, die nichts daüfr können dass man es falsch verstanden hat abwälzen.
 
Du beschwerst dich, dass der AStA deine hartverdienten 11€ verschwendet. Da ich das nicht ertragen kann, dass einer sich für 11€ so ärgert und ich vermute dass du diese 11€ dringender brauchst als ich, biete ich dir das an.

Wie werden die ANDEREN benachteiligt? Wurde schon entschieden was passiert?

Nein! Also spekulierst du und spekulierst du und spekulierst.

Aussagenlogisch. Klar. Muss bei solchen Worten schon schmunzeln. Danke.

Was machst du wenn die derzeit Benachteiligten doch Recht bekommen?

Da zeigst du wie du denkst. Du gehst nämlich davon aus ich denke Egoistisch wie du. Ich denke NICHT an MEINEN vorteil, sondernd aran was für die Gruppe, für ALLE am besten ist. Es geht nicht um MEINE 11 Euro, sondern um das Geld von ALLEN bzw. der Mehrheit.
 
@ Asar: Gegenfrage: es ist also DEINE Meinung das es in Ordnung ist, dass einige wenige sagen, sie würden gerne für Ihre Fehler die Allgemeinheit in Anspruch nehmen, bzw, ihr geld, und sich DAMIT noch einen VORTEIL gegen diese Geldgeber zu sichern?
 
Du beschwerst dich, dass der AStA deine hartverdienten 11€ verschwendet. Da ich das nicht ertragen kann, dass einer sich für 11€ so ärgert und ich vermute dass du diese 11€ dringender brauchst als ich, biete ich dir das an.

Wie werden die ANDEREN benachteiligt? Wurde schon entschieden was passiert?

Nein! Also spekulierst du und spekulierst du und spekulierst.

Aussagenlogisch. Klar. Muss bei solchen Worten schon schmunzeln. Danke.

Was machst du wenn die derzeit Benachteiligten doch Recht bekommen?

Was hier gesagt werden sollte bzw. Herr Reinsch versucht klar zu machen ist doch nur, dass es nicht sein kann, dass die überwiegende Mehrheit es klar verstanden hat was zugelassen ist und was nicht. Eine Minderheit hat es nicht verstanden und möchte sich nun auf kosten der Mehrheit eine möglicherweise positive Benotung erstreiten. Das ist weder fair noch sonst was - jeder muss für seine Fehler gerade stehen und wenn jemand etwas falsch verstanden hat, nicht gelesen oder einfach schlichtweg ignoriert (und davon gibt's hier genügend - die jetzt maulen und zetern) dann ist das nicht richtig.
 
Erstmal lautet mein Name Aras. Der Name kommt aus dem Iran. Der Schah hat damals seine Gegner töten lassen und in den schlammigen Fluss Aras geworfen. Darum ist der Name unter Kindern der Königsgegner weit verbreitet. Du siehst: Der Name verpflichtet.

Nur um die Stimmung bißchen aufzuheitern. 🙂.

Es geht hier darum, dass die Rechte gewahrt werden. Fehler machen darf jeder. Auch ein Prüfungsamt. Wenn man sich nicht einigt, dann wird eben das rechtlich ausgefochten.

Wenn du dagegen bist, dann kannst du auch gleich Beraterschein und Prozesskostenhilfe abschaffen.

Wie hier im Thread schon geschrieben wurde, verzögert sich durch diese Entscheidung der Abschluss einer Kommilitone um ein Semester, weil das ihre letzte Prüfung war. D.h. 1 Semester später ins Arbeitsleben.

Das ist also ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit.

Wieviele Prüfungen wurden eigentlich in dem Semester geschrieben? Gibts da eine Statistik?
 
Danke CUGAR!

Ich möchte auch nochmal Klarstellen: wenn einer einen eindeutig Zugelassenen Rechner verwednet hat, der vielleicht sogar explizit in der Info als Zugelassen aufgeführt ist, und das als Täuschung gewertet wurde, dann darf/soll/kann/ muss derjenige vielleicht sogar klagen oder zumindst einspruch einelgen. Aber bisher haben alle die Einspruch eingelegt haben, gesagt sie haben einen ÄHNLICHEN rechner und GEDACHT dass das geht oder nicht GEWUSST dass es die Einschränmkung gibt oder VERGESSEN sich vorab zu informieren (was mir auch schon schleierhaft ist wie das geht, wie gesagt, die Info kam für meinen Geschmack schon ZU oft), und alle die sind selber schuld.

Wer einen zugelassenen rechner hatte und zuunrecht der täuschung bezichtigt wird, klar, klagen, da bin ich ganz vorne mit dabei! Alle anderen sollten das nicht tun (selbst wenn sie könnten und vielleicht sogar recht bekommen)
 
Ich hau hier auch noch mal einen raus! Da ich mein Studium in einem MINT Fach an einer Präsenzuni abgeschlossen habe, entschied ich mich nun zum Spaß in die Niederungen der Geisteswissenschaften zu begeben. Mir war klar, dass man zu einer Matheklausur an einer deutschen Universität nur einen nicht programmierbaren Taschenrechner benutzen darf. Ich habe vor der Klausur, dank studienservice.de, von der Beschränkung der Taschenrechnerauswahl, explizit auf 3 Modellreihen, erfahren und daher meinen 1a wissenschaftlichen Taschenrechner für 3€ von Aldi einen Tag vor der Klausur ersetzt. Ich war dafür in 3 Geschäften und habe diesen ,nach meiner Interpretation der Modellreihen, mit dem TI-30 Eco RS für 16€ ergänzt. Was anderes war nicht zu haben. Mehrere, die mit mir zusammen geschrieben haben, hatten auch den TI-30 Eco RS. Während der Klausur wurde, so glaube ich zumindest, mein Taschenrechner begutachtet und aufgeschrieben. Ich musste jedoch nicht unterschreiben oder ähnliches. Nach der Klausur schnell auf Studienservice die Lösung der Aufgaben mit den anderen vergleichen und da gings auch gleich los: Die Regeln sind eindeutig! TI-30 Eco RS gehört nicht zur Modellreihe!!! Naja, dachte ich, lass se reden. Und recht hab ich behalten. Mitteilung kam und natürlich bestanden. Scheinbar war das wohl auch abhängig vom Prüfungsort 😉
quote]

Ich hab auch den TI 30 ECO RS benutzt und hab Bescheid bekommen, dass ich durchgefallen bin. Wo gibt`s denn sowas...
 
Ich glaube so langsam haben alle Deine Argumente gehört, @Daniel Reinsch ... und sie wurden schon von vielen auf den vergangenen 21 Seiten häufig wie ich finde etwas weniger aggressiv als von Dir geäußert. Klapp doch das Messer in Deiner Tasche wieder zu, bevor Du Dir noch selbst dran weh tust. 😉

Auch ich finde, wer die TR-Regelung nicht mitbekommen hat muss wirklich gepennt haben und auch ich finde es nicht OK, wenn der(!) AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) hier den Anwalt für die Widersprüche finanziert. Aber auch wenn hier noch 20 Seiten diskutiert wird, wird das nix ändern.

Wenn Du einen offenen Brief an den AStA verfassen willst, der sich gegen diese Mittelverwendung richtig, bin ich dabei, den unterschreibe ich. Steck Deine Energie lieber da rein, aber formuliere ihn vielleicht etwas objektiver.

Und wenn Du am Ende wirklich wegen Ungleichbehandlung klagen willst, falls die mit dem falschen TR gewinnen sollten, so steht Dir das natürlich frei. Und falls Du gewinnst kannst Du dann vielleicht die Klausuren dieses Semesters 2017 noch einmal schreiben. Für den Fall, dass es dazu kommt, wünsche ich Dir an dieser Stelle schon mal viel Erfolg.
 
Weekend, ich bin total Emotionslos, ich frage mich wo ich aggressiv geworden sein soll? Ich habe weder jemanden Beleidigt noch sonst irgendwas. Geschribene bekomsmt du leider die Betonung nicht mit, sonst wüsstest du., dass ich ganz ruhig bin und alles andere als Aggressiv oder Emotional, hört man im Gespräch besser raus. Ich bräuchte auch nicht so viel schrieben, wenn die gegenseite statt sich rauszu winden einfach mal meiner Argumentation folgen würde...q.e.d. von dir, ist bspw. kein Argument sondern ein versuche meine ins Lächerliche zu ziehen. Das ist nicht aggressiv? Eine "Ich gebe dir gerne 11 Euro wieder " von Asar ebenso...Nur weill ich auf Kurs bleibe, mich nicht abbringen lasse keine Kompromisse eingehe solange nicht ein wirklich schlagendes Gegenargument kommt udnd er gegner versucht neue Baustellen auf zu machen ich immer wieder drauf reagiere, bin ich aggressiv? nur weil ich wissenschaftliche Fakten als das Deklariere was sie sind, und die nicht durch "Das ist deine MEINUNG" aushebeln lasse?

Ich bin der Meinung (JETZT Kommt MEINUING) dass ich bisher weder MEINUGNEN geäussert habe (alles war bisher denke ich Moralethisch-Philosophisch legitimiert und begründet) noch dass ich irgendwo jemals aggressiv war (wie gesagt, keinerlei beleidigung etc meinerseits) im Gegenteil, ich bin Sachlich geblieben obwohl ICH emotional und unfair in der Diskussion behandelt wurde. Dein Taschenmesser vergleich versachlich tund veranschaulicht nicht weiter, sondern bewirkt das gegenteil.

Also, falls ich Aggrssive geworden bin ich entschudlige mich aufrichtig, ich bin aber davon Überzeugt jederzeit sachlich und Logisch argumentiert zu haben, soll das nicht der fall gewesen sein, gerne lerne ich wo ich mich geirrt habt, bitte Zitate meiner Pins dann mit Begründung WAS daran Aggressiv war als PM an mich schicken.
 
Aber Leute, der ASTA ist nun mal für alle Studenten da. Und wenn nun 500 Studenten betroffen sind, dann ist es legitim, dass der ASTA sich einschaltet. Die vom ASTA wissen anscheinend nicht, ob rechtlich alles iO ist, also haben sie einen RA beauftragt.

Wenn diejenigen Recht haben, die meinen, dass diejenigen mit einem nicht zugelassenen TR wg. Täuschungsversuch durchgefallen sind, dann verläuft die Sache bald im Sande. Das große Vermögen wird der RA damit nicht verdient habe.

Wenn diejenigen Recht haben, die meinen die nicht zugelassenen TR waren okay, dann wird evtl. geklagt, dann aber ja auch zu recht.

Und dass der Herr RA Teipel Klage einreichen wird, wenn er diese nicht für begründet hält, bezweifle ich stark.
Es mag sicherlich Anwälte geben, die nur auf ihr Honorar schauen (davon kenne ich auch welche) aber zu behaupten jeder Anwalt würde so handeln ist reichlich vorurteilsbehaftet und unfair.

Und benachteiligt sind die Studenten mit zugelassenen TR in erster Linie dann, wenn sich (offiziell) herausstellt dass die anderen zwar im Unrecht sind, die FU aber dennoch nachgibt, damit Ruhe ist.
Und damit meine ich nicht die 20 € für den TR, sondern die Ungleichbehandlung.
 
Weekend: ich will erreichen, das Menschen die FEhler machen auch dafür einstehen.

Batmann: Ja wenn die nicht zugelassenen TR doch hätte zugelassen werden müssen (die wahrscheinlichkeit dass dem so ist ist gering, dann hätte sich die große mehrheit auch irren müssen), dann müssen die natürlich klagen, nur dann frage ich, was ist dann mit unserer Benachteiligung? Denn dann haben wir Klausuren geschrieben mit TR die uns aufgezwungen wurden?

Nochmals: Ich finde die Regelung auch beschissen, aber im Nachhinein ändern bringt nicht nur nichts, es verschmlimmert die Ungerechtigkeit. In Zukunft sollte die Regelung wieder abgeschafft werden.

Ich sagte auch bereits, dass ich vor dem RA meinen Hut ziehe wenn er rät, eine Klage etc bring tnichts wir sollte es lassen.
 
Aras, ich wiess welche Späße du meinst. Habe ürbigens selber ein Tshirt mit dem Spruch, und war im BAchelorstudium im Studi VZ in dder Gruppe die Reinsch heisst (nebenbei, dabei war auch ein Düntsch, der sich als Leidensgenosse dazu gesellt hat...verstehe ich garnicht aber OK ;-P )

Entschuldige, die Tippfehler sind keine Absicht und nicht respektlos gemeint, sondern auch nur fehler. Ich lebe aber mit der Konseuqenz des nichtmehr korrektur lesens: Nämlcih dass mneschen mich dafür für respektlos halten.

Übrigens wäre ich Vorsichtig mit solcher Polemik: 1. bringt es für die Diskussion garnichts auf meine Tippfehler hin zu weisen, genau DAS hat nämlich nur den zweck jemanden lächerlich zu machen und als unfähig da zu stellen. 2. Ist Legasthenie eine Behinderung, du sagst ja einem Rollstuhlfahrer auch nicht: Steh auf wenn du mit mir diskutierst! Bringt uns aber ind er Sache kein Bisschen weiter oder?

Ich habe zwar keine Legasthenie, trotzdem sind solche Aussagen heikel.

Ich gebe aber zu, wenn ich mehr korrigieren würde, wären meine Pins bestimmt lesbarer und besser nachvollziehbar.
 
@Batmann: Dürften nur WiWis sein oder? Ich meine die Einschränkung wurde von unserem WiWi Prfüngsamt vorgenommen...
interessant wäre ob es Mathematiker betrifft!

Interessant wäre auch die frage, Ob sich die Profs daran angepasst haben, sprich, das Niveau der Prüfungsfragen geändert haben...schoin aus zeitgründen, wenn ich vorher als Prof davon ausgegangen bin, dass der student in 5 sekunden ein integralk mit dem TR berechnet, was nach aktuellen Prüfungeinschränkungen nichtmehr geht, muss der Prof uns theoretisch mehr zeit geben fürs berechnen der integrale etc...und entsprechen ddie Prüfung anpassen. Ob DAS aber passert ist wage ich zu bezweifeln (DAS war ne Meinung
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist schon was dran. Nur wie weekend das schrieb, ist es von Daniel zu aggressiv formuliert. Daniel stellt es als die ultimative Wahrheit dar. Und das ist auch mein Problem.

@Daniel Reinsch
Es ist ok. Es gibt ja auch Kommilitonen, die haben auch mehrfach Taschenrechner-Richtlinien gelesen und am Ende trotzdem einen "falschen" Taschenrechner genutzt. 🙂

Eine Gemeinschaft bruacht Regeln die für ALLE gelten, damit die Gemeisnchaft als solche funktionieren kann. Keine Meinung, Sozialwissenschaftliches Allgemeingut und wissenschaftlicher Fakt.
Wenn du behauptest dass das Unwahr ist stellst du damit deine Erkenntnis über die der herrschenden Meinung der Sozialwissenschaftler, sprich, die haben alle keine Ahnung!?

Stellen sich jetzt wenige gegen diese Regeln, schaden sie der Allgemeinheit...also sollten sie sich nicht dagegen stellen oder? MEINUNG?

Aber vielleicht drifften wir wirklich langsam ab...das sollten wir in form von PMs vielleicht weiter diskutieren...haben ja alle ihr standpunkt kjlar gemacht und im grunde ist die Mehrheit die auch die regeln befolgt haben gegen eine Klage...stellt DIE ASTA (jetzt absichtlich Weekend :-P) sich also gegen die Mehrheit, ist das nicht in ordnung.

Ausgeklammert wie gesagt, wenn wirklich jemand einen zulässigen TR hatte, das ist bei denen die hier bisher gepostet haben anscheinend auch wieder nach Meinung der mehrheit icht der fall (wobei sich auch die Mehrheit irren kann, aber ist halt weniger wahrscheinlich als umgekehrt .-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist schon was dran. Nur wie weekend das schrieb, ist es von Daniel zu aggressiv formuliert. Daniel stellt es als die ultimative Wahrheit dar. Und das ist auch mein Problem.

Eigentlich kann Daniel gar nicht mehr machen, als seine Meinung zu äußern. Er entscheidet doch nicht darüber was Wahrheit und was was nicht Wahrheit ist.

Ich habe es mir mittlerweile angeeignet, immer mal im Nebensatzt anzumerken, dass es sich bei meinen Aussagen nur um meine Meinung handelt, nur um solche Missverständnisse zu vermeiden.
Das hat Daniel ja jetzt auch mehrfach getan, also ist das doch jetzt klar gestellt.

Einige deiner Aussagen, aras.abbasi, klangen für mich übrigens auch danach, als würdest du die "ultimative Wahrheit" schildern.

Es ist einfach nur schade, dass eine Diskussion, die eigentlich ganz fruchtbar sein könnte, so aus dem Ruder läuft, dass sie nichts mehr Wert ist.

Wenn sich jeder auf die Argumente des anderen einlassen würde und den Gedankengang zu Ende gehen würde, anstatt Nebenschauplätze zu suchen oder einfach drüber zu gehen, würde, glaube ich, auch nicht so viel Unzufriedenheit entstehen.
 
@IchBinBatman

Ultimative Wahrheit würde ich mir nicht anmaßen. Nur dass es immer so klingt als wäre alles so in Stein gemeißelt - dagegen verwehre ich mich.

Es scheint aber so, dass die Regelkonformen Angst haben, dass die Prüfungsleistung aberkannt wird. Und darum nur dagegen sind.
 
Ich 'Regelkonforme' habe keinerlei Angst, dass mir meine Prüfungsleistung aberkannt wird. Mit welcher Begründung sollte das auch passieren?
Tut mir leid, das empfinde ich als absoluten Quatsch.
 
Das empfinde ich auch als Quatsch. Aber Daniel deutet sowas an. Dass die Minderheit der Mehrheit dadurch schaden würde.

Ich geh jetzt ins verlängerte Wochenende.
 
Aber vielleicht drifften wir wirklich langsam ab...das sollten wir in form von PMs vielleicht weiter diskutieren...

Geht das hier überhaupt?

Eine Gemeinschaft bruacht Regeln die für ALLE gelten, damit die Gemeisnchaft als solche funktionieren kann. Keine Meinung, Sozialwissenschaftliches Allgemeingut und wissenschaftlicher Fakt.
Wenn du behauptest dass das Unwahr ist stellst du damit deine Erkenntnis über die der herrschenden Meinung der Sozialwissenschaftler, sprich, die haben alle keine Ahnung!?

Stellen sich jetzt wenige gegen diese Regeln, schaden sie der Allgemeinheit...also sollten sie sich nicht dagegen stellen oder? MEINUNG?

Das sehe ich grundsätzlich ganz anders. Nur weil meine Meinung nicht der der Mehrheit entspricht, ist sie noch nicht falsch.

Off-Topic: Ich würde dir ja fast ans Herz legen mal Ibsen's "Volksfeind" zu lesen 😉
(Nicht falsch verstehen, ist wirklich einfach nur ein ECHT gutes Stück, was sich gerade auch mit Wahrheit durch Mehrheit in der Gesellschaft befasst 🙂 )
 
Weekend: ich will erreichen, das Menschen die Fehler machen auch dafür einstehen.
Und Du glaubst, dass hier seitenweise lange Postings etwas bringen?! Dass DU etwas daran änderst?

Wenn es eine kleine Chance auf Erfolg gibt wird geklagt werden. Wenn die Regelung tatsächlich formal falsch erlassen wurde oder inhaltlich zu unkonkret ist oder ähnliches "formal falsch" daran ist (wie es der Herr RA ja angedeutet hat) wird die Klage Erfolg haben. Nicht, weil es gerecht wäre, sondern weil wir in einem Rechtsstaat leben und gerade auch die, die Regeln erlassen, sich an Regeln zu halten haben. Aber was das Gericht entscheidet weiß keiner von uns beiden - und keiner von uns beiden hat darauf Einfluss.

Ich wünsche Dir den Mut, Dinge zu ändern, die Du ändern kannst,
die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die Du nicht ändern kannst,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Nimm es als Polemik, wenn Dir danach ist, ich meine es aber ehrlich nur gut.
 
Es scheint aber so, dass die Regelkonformen Angst haben, dass die Prüfungsleistung aberkannt wird. Und darum nur dagegen sind.
Nicht "die Regelkonformen", dieses Argument habe ich hier bisher nur von einem gelesen - und keinerlei Zustimmung dazu von irgend einer Seite. 😉

Wenn ich den @Daniel Reinsch richtig verstehe, glaubt er nicht, seine Prüfungsleistung werde aberkannt. Seiner Meinung nach wurde er durch die Einschränkung, welcher TR zu benutzen sei, benachteiligt, weil er nicht seinen üblichen TR benutzen konnte, mit dem er schneller/fehlerfreier/wasweißichwas rechnet.

Würde nun den Widersprüchen stattgegeben, hätten diejenigen einen Vorteil gegenüber @Daniel Reinsch, weil diese ja ihre gewohnten TRs benutzt hätten, während er sich mit einem neuen, ungewohnten TR abmühen musste (seiner Meinung (ja, Meinung!) nach).

Mal davon abgesehen, dass er ja als aufmerksamer Taschenrechner-Neuregelungs-Leser mehr als ein Semester lang Zeit hatte, sich an den neuen Rechner zu gewöhnen, frage ich mich schon, wie kompliziert doch die Handhabung eines neuen TRs für ihn sein muss.
 
Also ich bin BoLer und für uns galt die Regelung meines Wissens auch. Jedenfalls hab ich mich dran gehalten. 😉

Ich bin auch BoL'er 🙂 Klar, für uns gelten die gleichen Regeln wenn wir eine Klausur im WiWi-bereich schreiben.
Hat mich nur mal Interessiert, weil einige geschrieben hatten, dass sie WiWi's sind und sich hier noch keiner als BoL'er "geoutet" hat.

Es wäre ja vielleicht ganz interessant zu wissen, wie das Verhältnis von WiWi's und BoL'ern bei denen ist, die meinen die Regelung sei nicht eindeutig genug.
 
Es wäre ja vielleicht ganz interessant zu wissen, wie das Verhältnis von WiWi's und BoL'ern bei denen ist, die meinen die Regelung sei nicht eindeutig genug.
Was willst Du dem entnehmen? Dass Wiwis nicht lesen können/sich durchmogeln wollen? Dass BoLer obrigkeitshörige kleinkarierte Korinthenkacker sind? 😀

*Vorurteile wieder einpack*

😉

(Sorry fürs OT, aber ich glaube man kann die Diskussion hier schon länger nicht mehr ernst nehmen, also soll sie wenigstens Spaß machen ...:cool
 
Ach was, Quatsch.

Aber ich habe schon festgestellt, dass BoL'er und WiWi's andere Herangehensweisen und andere Schwerpunkte haben.

Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit, Schummeln oder nicht lesen können o.Ä. zu tun. Aber schon mit (rein positiv behafteter) Pedanterie, die gerade im Recht, oft ganz wichtig ist und somit ganz oft ganz tief in den Rechtlern verwurzelt ist.

Hand auf's Herz, wer hat nicht schon mal etwas gesagt/gedacht wie "Immer diese Erbsenzähler"?

Kann ja auch sein, dass das gar keinen Unterschied ausmacht. Vielleicht hält es sich ja auch die Waage. ... Oder die WiWi's waren plietscher 😀

Da ich das Verhältnis nicht kenne, kann ich überhaupt keinen Schluss ziehen.


Ich fänd's halt einfach interessant.
 
...verzögert sich durch diese Entscheidung der Abschluss einer Kommilitone um ein Semester, weil das ihre letzte Prüfung war. D.h. 1 Semester später ins Arbeitsleben...Das ist also ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit...

Vllt. ist dies unter diesen Umständen sogar besser...wer weiß - dann wäre die Dame jetzt fertig, wäre im neuen Job, überliest bzw. deutet wieder eine solch "banale" Regel falsch, unterschreibt und am Ende verlieren ein paar arme Leute am Band ihren Job aufgrund ihrer (vermeidbaren) Fehlentscheidung...daher wäre so ein "Lehrgeld" hier an der Uni nicht mal schlecht (auch wenn es für sie sehr ärgerlich wäre)
 
Puh, hier ist ja ganz schön was los.
Ich muss mir nen neuen TR kaufen, weil meiner laut Prüfungsamt nicht zugelassen ist.
Ich würd das gern jetzt schon tun, um auch mit dem üben zu können. Aber wenn ich das alles so lese hier, bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht doch noch warten soll? Nicht dass diese TR Regel komplett über den Haufen geworfen wird und es nachher egal ist, welchen TR ich benutze und ich meinen alten doch nicht in den Ruhestand schicken muss. Man weiß ja nie 😉
Aber welchen würdet ihr denn empfehlen von den 3?
Liebe Grüße Nadine
 
Hab mir den Sharp gekauft...sieht zwar optisch besser aus als mein alter Sharp aus der Schul- und Unizeit aber praktisch ist der absolut für die Tonne - man bekommt neuerdings alles als Bruch angezeigt 😡 Find ich arg umständlich...statt 2,6+3,2=5,8 zeigt der Dödel halt 5 4/5 an...naja was soll's 😀

Wie die anderen Modelle sind kann ich leider nicht sagen...bin seit dem Gymi ein treuer Sharp-Nutzer 😎 Okay...hatte bisher nur einen aber der war damals auch vorgeschrieben
 
Also ich hab den Sharp, der ist wirklich nix besonderes, kann aber wohl alles was man braucht.

Ich meine, der Casio wurde hier schon mehrfach weiterempfohlen.
Vielleicht findet sich ja hier noch jemand, der mal alle 3 genauer verglichen hat.

Ich glaube zwar nicht, dass die Regelung aufgehoben wird, aber wenn du dir unsicher bist, dann warte doch lieber noch ein bisschen ab. Man braucht doch wirklich gar nicht so lange, um sich an einen neuen TR zu gewöhnen.
 
Auch wenn's hier nicht reinpasst und es andere evtl. falsch verstehen (man muss hier ja arg mit Sarkasmus aufpassen 😉)...mein alter Uniprof hat damals immer gepredigt "Taschenrechner sind nur was für BWL'er...ihr Ingenieure müsst sowas im Kopf rechnen können"...ja ne - is klar Kollege
 
@lubber85: Das hatte ich auch mal versehentlich umgestellt. Ach, wie war denn das bloß noch, was hab ich denn da gemacht?
Ach schau mal, ob du auf Write-View gestellt hast (siehst du oben rechts im Display). Durch umstellen auf Line-View sollte es behoben sein.
 
Nicht dass diese TR Regel komplett über den Haufen geworfen wird und es nachher egal ist, welchen TR ich benutze und ich meinen alten doch nicht in den Ruhestand schicken muss. Man weiß ja nie 😉
Aber welchen würdet ihr denn empfehlen von den 3?
Wie ich die Fernuni kenne wird die Regelung ggf. konkreter formuliert oder vom richtigen Organ erlassen, aber nicht gekippt. Meine Meinung, ich weiß es aber natürlich nicht.

Es gab ja sicherlich gute Gründe dafür, überhaupt eine Regelung einzuführen. Insofern denke ich kann man sich schon einen der drei Rechner zulegen. Und falls es doch tatsächlich so sein sollte, dass irgendwann die Regelung komplett fällt, sind es allenfalls 20 Euro.

Zum Typ: Den Sharp kann ich nicht empfehlen, der taugt nix und das Plastikgehäuse ist billig, der macht auch noch Krach. Ob Casio oder TI - da kann ich keinen Vergleich anbieten. Ich hatte den Casio fx82 und der war gut, insofern denke ich kannst Du mit dem fx86 nix falsch machen. Falls Du aber ein Vorgängermodell von einem der drei Rechner hast und damit gut klar kommst würde ich auch bei dem Hersteller bleiben, dann tut die Umstellung nicht so weh.
 
Danke für den Tip.
Es geht auch weniger um die 20 Euro, aber ich kann mich so schwer von meinem trennen (seit 22 Jahren ein treuer Begleiter). Ich hab zur Zeit nen Texas Instruments TI 30Xa. Tendiere daher auch wieder dazu, wollte aber halt vorm Bestellen mal Meinungen hören.
 
Hab mir den Sharp gekauft...sieht zwar optisch besser aus als mein alter Sharp aus der Schul- und Unizeit aber praktisch ist der absolut für die Tonne - man bekommt neuerdings alles als Bruch angezeigt 😡 Find ich arg umständlich...statt 2,6+3,2=5,8 zeigt der Dödel halt 5 4/5 an...naja was soll's 😀

Wenn du den EL-W531 hast, dann musst du einfach diesen Knopf drücken und schwupps... ist es in Dezimalschreibweise.
 

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