Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Dr Franke Ghostwriter
Meinem Einspruch wurde nicht stattgegeben. Meine Begründung war ähnlich der hier im Forum beschriebenen. Ich hatte mich damit abgefunden,dass die FernUniversität eine strikte Regelauslegung durchsetzen will, so wurde auch in dem Schreiben der Universität argumentiert, und jetzt gibt es mehr und mehr Fälle, bei denen die Regel eben doch nicht so strikt ausgelegt wurde.

Ja was denn jetzt?! Hält man sich an die eigenen Regeln oder nicht? Oder manchmal...?
Es wäre hilfreich,wenn die Universität klar offenlegen würde, nach welchen Regeln, dem Widerspruch stattgegeben wird und nach welchen nicht.
Damit dass jeder nachvollziehen kann. Für mich ist das, solange das nicht passiert, wirklich nur noch willkür!

Glückwunsch an Alle, die bestanden haben.
Ich bin wirklich frustriert.
 
Mir ist das Selbe passiert wie Ilsecaroline.Hab auch in München mit dem gleichen Taschenrechner geschrieben.Auf meinen Widerspruch hab ich aber nie eine Antwort erhalten,weiß grad auch nicht,wie ich jetzt vorgehen soll.....
 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier unbeliebt machen:

Das wurde mit soviel auf Wand und mit pauken und trompeten kommuniziert, so dass man auch wenn man die Studien- und PrüfungsInfos nicht liest (so wie ich - die gehen gleich in Ablage P) es mitbekommt.

Ich glaube, dass es auf der Uni-Hagen Seite eine Zeitlang auf jeder zweiten Seite zu lesen war (gefühlt). Das Thema habe ich mindestnes 100 mal (nicht übertrieben) gehört.

Bedenkt: Über Sinnhaftigkeit darf man nicht diskutieren. Es ist so vorgeschrieben und damit gesetzt.

Sorry, insofern bleibt für mich dann nur noch der Schluss: Selbst schuld.
 
@shrek74: zu mir meinten sie im PA, wenn bis mitte januar noch nichts gekommen ist, soll ich mal nachhaken. das würde ich an deiner stelle auch tun.

@NadKat: ich war eine sehr gewissenhafte studentin und habe jetzt auch mein masterzeugnis (note: gut) endlich erhalten (zwar mit 3 monaten verzögerung dank taschenrechner) und hab es nicht mitbekommen. in den mastermodulen wurde es demnach nicht zufriedenstellend kommuiziert. leider. in den bachelormodulen ist man anscheinend eher nicht dran vorbei gekommen, ist zumindest mal meine vermutung.
 
glückwunsch zum Master!

Ich hab - wenns gut läuft noch 2 Semester vormir - bin also auch Master-Student und habe es in oben beschriebener Form mitbekommen und entsprechend ändert sich meine Meinung nicht 🙂

Auf Grund Deines Posts schleicht mich aber gerade eine Vermutung. Sage mal hast Du Dein Bachelor auch in Hagen gemacht? Ich bin seit WiSe 2008 dabei und habe entsprechend Erfahrung an der Uni Hagen.

Mich würde mal interessieren, ob es vllt. insbesondere "Master-Neuankömmlinge" anderer Unis überproportional getroffen hat. Also diejenigen, die noch nicht so lange an der Uni Hagen sind.

These:
In den Master-Studiengänge tummeln sich naturgemäß nicht mehr soviele Studenten. Der Austausch unter diesen fällt entsprechend geringer aus, als der der 1.- / 2.- / 3.- Semestler. Während die Unerfahrenheit neuer Studenten in den Bachelor-Studiengänge durch die Masse an Studenten (jeder bekommt irgendwas mit und in Summe ergibt sich ein Bild) ausgeglichen wird, haben Master-Studenten, die eben vorher nicht an der Uni-Hagen studiert haben diesen Ausgleich nicht stehen aber genauso (zumindest was das unispezifische angeht) ratlos dar. Ich lümmel mich nebenbei noch an der Uni Mainz rum und da muss ich mich auch erst einmal finden bzw. durchfragen 🙂 Ich denke ihr wisst was ich meine
 
Nadkat! Und wenn mich die Uni 1000 mal persönlich angerufen hätte, hat das nichts damit zu tun,dass mein Widerspruch nicht akzeptiert wird, wenn bei einer Komillitonin dieser positiv ausfällt und der Fall identisch ist.
 
in den mastermodulen wurde es demnach nicht zufriedenstellend kommuiziert. leider. in den bachelormodulen ist man anscheinend eher nicht dran vorbei gekommen, ist zumindest mal meine vermutung.
Deine Vermutung ist falsch. Deine Vorstellung, die Kommunikation der Fakultät über die TR-Restriktion sei modulabhängig oder würde sich in den Bachelor- und Masterstudiengängen in Art, Inhalt oder Umfang unterscheiden ebenso. Neben Moodle, Newsgroups, manchmal Email gibt es keine modulspezifischen Kommunikationskanäle. Die Fakultät veröffentlicht die für jedermann geltenden Regeln in den Kanälen, die jedermann gleicher Maßen zugänglich sind, unabhängig von der Modulbelegung und unabhängig davon, ob man Bachelor oder Master studiert (z.B. Homepage, Infohefte 1,2,3).
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte mir vorstellen, dass die FuH bei der Akzeptanz des Widerspruches vor allem berücksichtigt hat, inwieweit die Klausuraufsichten in dem jeweiligen Fall mitgewirkt haben (und evtl. falsche Aussagen getätigt haben)...
 
Liebe Nadkat! Und wenn mich die Uni 1000 mal persönlich angerufen hätte, hat das nichts damit zu tun,dass mein Widerspruch nicht akzeptiert wird, wenn bei einer Komillitonin dieser positiv ausfällt und der Fall identisch ist.

Hey Shrek,
Du hast hier nicht komplett gelesen ( ggf. lesen wollen 🙂 ):
herzlichen glückwunsch @Jacob! war dies eigentlich auch deine letzte klausur? ansonsten würde es mich ja wundern... ich hatte zusätzlich noch einen härtefallantrag gestellt, da sich nur deswegen mein studium um 1 sem verlängert hätte. dass es meine letzte klausur war, war wohl auch der grund fürs stattgeben, schätze ich. letztlich kann es mir egal sein. ich kann es noch immer kaum fassen und hätte überhaupt nicht mehr damit gerechnet!

Wie ist das bitte miteinander vergleichbar? Klar hat die Studiendauer erst einmal nichts mit dem Verstoß an sich zu tun und auch müssen grundsätzlich alle Studenten gleich behandelt werden.

Die Folge (Strafe = Wertung als Täuschungsversuch) jedoch muss meines Erachtens ein gesundes Maß an Verhältnismäßigkeit aufweisen. Dieses ist meiner Meinung nach schon dann nicht gegeben, wenn man wegen einem falschem Taschenrechner sein Studium verlängern muss; ggf. dann noch in einem Fach (ich weiß nicht was sie geschrieben hat), wo ihr der TR, mit dem sie geschrieben hat, nichts genützt hat.

Insofern ist das hier meines bescheidenen Erachtens Äpfel mit Birnen verglichen.

VG
NadKat
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, 909 Kommentare innerhalb von 4 Monaten zu einem Thema, das so offenkundig kommuniziert wurde seitens der FernUni über viele, viele Monate im Voraus, sodass ich schon völlig genervt war und dachte: “Himmel herrje, ich bin nicht doof. Ich kann lesen. Wie oft wollt ihr denn noch darauf hinweisen?!“ Sogar an der Tür zum Hörsaal stand es bei uns in Bremen auf einem knallroten Zettel...
 
Jetzt soll ich das gute Stück entsorgen, was für mich seit knapp 35 Jahren zuverlässig seinen Dienst tut, weil das PA zu faul ist, die Liste sinnvoll zu erweitern?
Wozu längere Listen führen, wissen wir jetzt ja. Nein, nein, das hat nichts mit Faulheit des PA zu tun. Ich würde als PA nach diesen Erfahrungen mit den Studenten ebenfalls jede Flexibilität und Entgegenkommen streichen. Und zwar nicht wegen Faulheit, sondern weil ich in Zukunft zuverlässig verhindern will, dass der Auslegungsspielraum, der durch Flexibilität eröffnet wird, von Studenten über Gebühr strapaziert wird und Mehraufwand (durch Widersprüche) generiert. Nicht nur Studenten haben ihr Eigeninteresse, sondern auch das PA und das wird in Zukunft noch genauer darauf achten, dass es durchgesetzt wird. Folge: Dieses Semester sind die erlaubten Geräte noch exakter vorgegeben. Aber ich weiss jetzt schon, dass es nach den Klausuren hier im Forum wieder einen Aufschrei der Empörung derjenigen geben wird, die wegen der Verwendung eines unzulässigen Taschenrechners durchfallen oder ohne Taschenrechner schreiben mussten.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so korrekt es das nicht. Es sind nach wie vor die gleichen Geräte erlaubt und der letzten Prüfungsinfo steht jetzt, wie man es auch selber prüfen kann, deswegen wurden die Modellbezeichnungen noch mal angepasst.
 
mensch, nach 2 monaten (gefühlt! ich befürchte schon, dass diese nicht geprüfte aussage gegen mich verwendet werden könnte...😀 ) schau ich hier mal wieder rein und stelle fest, dass sich immer noch die gleichen leute echauffieren.
bald stehen wieder prüfungen an. nutzt euren einsatz also doch lieber für was sinnvolles. z.B., um die studieninformationen zu lesen, vllt. steht da ja was wichtiges drin...
 
Ich habe letzte Woche mit einem Professor, andere Uni, bezüglich der rechtsfehlerhaften Bewertung einer Klausur telefoniert. Es war ganz sachlich und neutral. Er war sogar entgegenkommend und hat sich die Zeit genommen mit mir das zu besprechen. Zur Klarstellung sagte ich das es nicht böse meine etc.. Er war auch selber nicht sauer sondern meinte nur, dass er inhaltlich für die Klausur verantwortlich ist. Für Klausurformalitäten gibt es den Prüfungsausschuss. Er meinte selber "Gewaltenteilung". Wenn der PA Mist baut so ist es ihm egal, er muss nur wissen wie er die Klausuren schreiben soll.

Ich sehe das in diesem Fall genauso.

Die Professoren sagen bei uns: "Taschenrechner X,Y und Z sind zugelassen. PA schreib die entsprechende Norm und veröffentliche das". Wenn die PA das nicht hinkriegt dann ist es eben hinfällig.

Aber irgendwie zerfleischen wir uns hier gegenseitig und machen uns Sorgen was der PA denkt und wie er dann ganz böse uns alles vermiest.... Wo selbst wohl den Professoren selbst egal ist...
 
Jaja, das böse, studierendenvera....ende PA. Es stellt sich wieder die Frage, wie es Teilnehmern gelungen ist, die richtigen Taschrenrechner zu verwenden, obwohl das PA Mist gebaut hat und die TAeingrenzung nur in den Studien -und Prüfungsinformationen und auf deren Homepage veröffentlicht hat. Den Schwachsinn, den die da verbreiten, liest doch kein Mensch. Müssen die doch mittlerweile begriffen haben. 😛
 
Den Schwachsinn, den die da verbreiten, liest doch kein Mensch. Müssen die doch mittlerweile begriffen haben. 😛

tut mir leid Cartoon aber das ist Blödsinn. Seit wann muss das Prüfungsamt den Studenten den Hintern abwischen 🙂 .
  • Wenn ich Kaufvertrag unterschreibe und ihn mir nicht durchlese muss ich halt mit den Konsequenzen leben.
  • Wenn ich mich zu einer Prüfung anmelde und die Prüfungsbedingungen nicht lese muss ich mit den Konsequenzen leben.

Habe mich übrigens gestern zu meiner Klausur in diesem Semester angemeldet. Auch die Lehrstühle weisen in der Anmeldung nochmal drauf hin!

Was wollte ihr denn noch??? Die Prüfungsordnung als Hörbuch???

Manche Mensche versteh ich echt nicht......
 
Jetzt ham die Trottel die Taschenrechner schon wieder geändert...erst musste ich mir extra einen neuen EL-W531 kaufen und jetzt sind alle Rechner erlaubt -> Hautpsache es steht EL-531 drauf und die anderen Zusätze sind egal...super - hätte ich meinen alten Rechner doch nicht über den Jordan schicken müssen!!!! 😡😡😡😡 ...bin mal auf nächstes Semester gespannt...evtl. sind dann nur noch Rechenschieber erlaubt
 
Jetzt ham die Trottel die Taschenrechner schon wieder geändert...erst musste ich mir extra einen neuen EL-W531 kaufen und jetzt sind alle Rechner erlaubt -> Hautpsache es steht EL-531 drauf und die anderen Zusätze sind egal...super - hätte ich meinen alten Rechner doch nicht über den Jordan schicken müssen!!!! 😡😡😡😡 ...bin mal auf nächstes Semester gespannt...evtl. sind dann nur noch Rechenschieber erlaubt 😀
Wir müssen doch die Weltwirtschaft ankurbeln
 
Stimmt...vllt gibts ja demnächst einen irechner für günstige 399€...dann bekommt die uni nen schönen neuen ihörsaal gesponsort und wir werden gemolken
 
Da wird dir aber die Alte aus München schnell auf die Schliche kommen...die kennt da nix!
 
So, jetzt noch einmal für alle: Es bleibt bei den Taschenrechnermodellen. Alle gegenteiligen Behauptungen sind totaler Mumpitz!

Sowohl im letzten, wie in diesem Semester sind diese Modelle erlaubt:
Casio fx86, Texas Instruments TI 30 X II, Sharp EL-531.

Hier die Angaben des PA vom 04.04.2013 und dem Infoheft 3 Sommersemester 2013:
"Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK. Entscheidend ist, dass der Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört."

Nun wurde für das Wintersemester 2013/14 nur der erläuternde Text geändert:
"Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der angegebenen Bezeichnungen (s. Unterstreichungen) vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt."

Capice?
 
@cartoon: meine Aussage bezog sich auf das hier:

Ab dem Sommersemester 2013 (Klausurtermin September 2013) wird die Auswahl der Taschenrechner, soweit sie als Hilfsmittel in den Klausuren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugelassen sind, auf die folgenden drei Modelle begrenzt:

Casio-fx86 DE Plus
Texas Instruments TI 30 X II
Sharp EL-W531

Da es die Modelle in mehreren Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt. Dies sind im Einzelnen: Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-W531 XGPK, Sharp EL-W531 XGYR, Sharp EL-W531 XGVL, Sharp EL-W531 XHGR, Sharp EL-W531 XHVL.

Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet.

vom 31.10.2012! Da war nur der neue EL-W531 zugelassen und nicht der alte EL-531 (den die meisten aus der Schule eh hatten)

Von daher ist das mittlerweile die dritte Änderung
 
Ich finde die ganze Sache von der FernUni schon etwas komisch und einer Universität unwürdig. Die BWL-Professoren fragen in den meisten Klausuren nur Stoff ab, der auswendig gelernt werden muss. In meinem Erststudium Maschinenbau durften wir sogar programmierbare Taschenrechner einsetzen.
 
Da muss ich dir unter Ingenieuren Recht geben! Ist halt BWL...da kannst nen Abschluss durch reines Auswendiglernen und ohne viel Mathe bekommen - gibt hier ja genug so Bulimie-Fächer
 
Ja, stimmt, ein WIWI-Studium besteht ja auch jeder Depp, der bis 3 zählen kann...
Also, wenn Wirtschaftsmathematik, Mikro und Makro sowie diverse VWL-Fächer nicht mathelastig sind, dann gehör ich wohl zu den Deppen, die nur bis 2 zählen können...

Sorry, aber da verstehe ich echt keinen Spaß mehr. Wie oft höre ich diesen unqualifizierten Scheiß a la “Wirtschaft studiert jeder, der nicht weiß, was er studieren soll“ oder “wiwi schafft jeder“...

Das nervt und ist nebenbei gesagt eine niveaulose Stammtischparole!
 
Du musst schon richtig lesen...hab geschrieben dass du problemlos (durch die richtige Kombi) deinen Abschluss erlernen kannst! Red hier nicht von den VWL-Fächer!!! Hier musst du ja nur eines belegen -> dann lernst du eben 5000 Seiten in Info-Management auswendig und umgehst so die mathelastigen VWL- Module...hab nicht gesagt dass du den Abschluss geschenkt bekommst - Auswendiglernen ist schließlich auch Arbeit 😉

Ging hier nur um die Aussage dass du mit dem Dreisatz-Wissen durch so ein Studium kommen kannst...
 
Bei Wirtschaftsmathe, Mikro und Makro brauchte man eindeutig wesentlich mehr als Dreisatz-Rechnung!!!
Ich denke dabei z.b. an den Simplex-Alg., La Grange, etc.
Und du wirst bestimmt wissen, dass Wirtschaftsmathe, Mikro und Makro Pflichtfächer und keine Wahlpflichtfächer sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
wie gesagt, mit dem Dreisatz hab ich nicht deine aufgezählten Fächer gemeint!!! Sollte man schon erlesen können...

Außerdem hat sich meine Aussage auf das Kommentar von Silzilianer bezogen und somit auf den Master bezogen...also locker bleiben
 
Ich könnte nun schreiben, dass man auch bei den Pflichtfächern des Masters nicht um Mathe herumkomnt (und mehr als Dreisatz dabei notwendig ist), aber nun gut, ich verabschiede mich aus diesem Forum.
 
Der FX-86DE PLUS ist der FX-86. DE steht für die weitestgehend deutsche Menüführung. Das Plus kommt vom größeren Variablenspeicher und bißchen mehr schnick schnack.

Aus Facebook:

Pruefungsrecht
FernUni Hagen: Sämtliche Schriftsätze sind bereits an das Gericht versandt. Es zeichnet sich ein sehr widersprüchliches Bild ab: Teilweise liegen uns nunmehr Abhilfebescheide vor (ohne Begründung), die zum Teil auch solche Klausuren betreffen, die noch Gegenstand der Klagen sind und sich von diesen offensichtlich nicht unterscheiden, zum Teil betreffen die Abhilfebescheide aber auch andere Klausuren, die sich jedoch abenfalls nicht von denen der anhängigen Klageverfahren zu unterscheiden scheinen. Zudem gab es eine sehr unterscheidliche Handhabung an den verschiedenen Klausurorten, in manchen Fällen wurde den Klägern ausdrücklich zugesichert, dass der Taschenrechner verwendet werden dürfe. Und auch das bereits vom Verwaltungsgericht Arnsberg für unzulässig erklärte "Multiple-Select-Verfahren", bei dem für drei richtige Antworten nur ein Punkt, für ein oder zwei richtige Antworten hingegen kein Punkt vergeben wurde, kam erneut zur Anwendung. Wir haben alle diese Aspekte in die Verfahren eingebracht; erste Aufforderungen des Gerichts an die FernUni zur Mitteilung/ Aufklärung liegen bereits vor.
 
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag beim Prüfungsamt nach. Wenn hier jemand Ja oder Nein schreibt nützt Dir das verbindlich gar nichts.
 
An: [email protected]
Betreff: Casio Taschenrechner FX-86DE Plus zu Klausur zugelassener Taschenrechner?

Aras Abbasi
{Adresse}

Matrikelnummer {Matrikel}

Sehr geehrte Damen und Herren des Prüfungsamtes der Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen,

da die Taschenrechner-Regelung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im letzten Semester bei meinen Kommilitonen zu Problemen geführt hat, möchte ich im Vorfeld der anstehenden Klausuren sicher gehen, dass der von mir genutzte Casio FX-86DE Plus Taschenrechner für die Klausuren erlaubt ist.

Insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die zur Klausur erlaubten Taschenrechner in der Vergangenheit nicht eindeutig identifiziert wurden und die derzeitige Prüfungsinformation Nr. 3 von einem erlaubten Casio fx-86 spricht und einige frühere Ausführungen der erlaubten Taschenrechner von einem Casio FX-86 DE Plus sprechen könnte es sein, dass der Casio FX-86DE Plus nicht erlaubt ist. Um ein Philosophieren über den rechtlich nicht definierten Begriff Modellreihe zu beginnen bitte ich Sie um eine rechtsverbindliche Antwort.

Bitte senden Sie mir hierzu einen rechtsverbindlichen Bescheid (mit Stempel und Unterschrift), damit ich mit 100% (Rechts-)Sicherheit sorgenfrei zur Klausur antreten kann.

Falls Sie einen schriftlichen Antrag für eine Antragsannahme benötigen, so geben Sie mir bitte Rückmeldung. Ich würde dann den Antrag per Post einsenden.

Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
 
Ich habe grade eine E-Mail von Steffi Fischer erhalten. Darin wird bestätigt, dass der Casio FX-86 DE Plus zugelassen ist.

Ich habe mal darum gebeten mir trotzdem einen Bescheid zu erlassen. Gleich auch gefragt ob das mit Gebühren verbunden ist.
 
JaJa, das ist das neue Niveau unter Studenten...

Nicht lesen können aber trotzdem noch in der Lage sein seine drei XXX beim Rechtsanwalt unter die Vollmacht setzen; vllt musste die Hand auch geführt werden - wer weiß.

...... ohne Worte ......
 
NadKat

dann erlaube mir die Bemerkung, dass wir in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat leben. Und wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kann man gerne die Gerichte anrufen. Am Ende muss der Unterlegene die Kosten tragen.

Aber so wie du das so sagst:
Ich bin stolz auf mich, dass ich bis jetzt jeden Behördenkampf gewonnen habe. Und so Pappnasen wie du sind die, die benachteiligt werden, und das auch noch gut finden.

Der deutsche Untertan ist noch viel zu tief drin in einigen hier .

Und dabei sind wir angeblich "Studenten". Dabei sind einige in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zurückgeblieben und verängstigt.

Meine Frau studiert an einer Präsenz-Uni. Sie will mit einem Beistand zur Klausurlösungseinsicht. Sagt der Verantwortliche, das ginge nicht. Ja sagts mal, wo haperts bei denen? § 14 Abs. 4 VwVfG.

Aber so Leute wie du, NadKat, würden natürlich lieber jedes Unrecht fressen, statt eures eigenen Verstandes zu bedienen.
 
Ich klage auch nicht, bin nach Deiner Ansicht also auch so ein Untertan. Ich lese vorher und halte mich an bestehende Regeln, so komme ich völlig problemlos und reibungsfrei durchs Leben, ich hab keine Rechtsanwaltskosten, keinen Stress, und kann mich auf das konzentrieren, was mir wichtig ist.

So habe ich ein Erststudium in der Regelstudienzeit absolviert, arbeite seit vielen Jahren erfolgreich und komme nun auch mit meinem BoL zügig voran. Das passiert, wenn man sich seines eigenen Verstandes bedient.

Und Menschen wie ich sorgen dafür, dass dieses System überhaupt funktioniert. Würde jeder wegen jedem - 'tschuldigung - Scheiß klagen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren, weil keiner mehr zu irgendwas käme. Nur weil es genug "Untertanen" gibt, können sich ein paar "Systemrebellen" mit ihren Anwälten austoben.

Ich rede hier nicht von tatsächlich in mein Leben eingreifenden Regeln sondern von solchen, die völlig egal sind. Ob ich Taschenrechner X oder Y verwende, ist mir egal, das Studium kostet mich nun wirklich mehr als die 17 Euro, die der neue TR gekostet hat. Und auch die neue Gebührenordnung (gegen die ja der Asta als Vor-Rebell gleich auch die Anwälte losgeschickt hat, obwohl sie für die meisten Studis vorteilhaft sein dürfte) ist eben so, wie sie ist.

Meist ist es ja nicht so, dass die Regelung an sich am Ende fällt, sondern dass irgend ein Mensch irgend einen Fehler gemacht hat und die Regelung daher falsch zustande gekommen ist. Also haben wieder ganz viele Menschen ganz viel Arbeit, um am Ende die gleiche Regelung zu erlassen, nur eben "richtig".

Warum wollte Deine Frau denn mit Anwalt zur Klausureinsicht? Vermutlich hat sie die Klausur nicht bestanden oder viel schlechter als benötigt/erwartet (sonst wäre der Anwalt ja nicht nötig) - d.h. entweder hätte sie eben mehr lernen müssen oder evtl. hat auch der Korrektor einen Fehler gemacht. Im zweiten Fall gehe ich davon aus, dass sich das bei einer Klausureinsicht auch korrigieren lässt, Menschen machen Fehler und wenn da jemand am Ende 10 Punkte beim Zusammenrechnen "unterschlagen" hat, weil er sich verrechnet hat, dann wird das auch korrigiert. So ganz ohne Anwalt. Einen Anwalt braucht man dafür jedenfalls nicht. Da will man dann andere Geschütze auffahren, weil eben die eigene Leistung einfach nicht gereicht hat.
 
Du willst Bachelor of Law studieren und kennst nicht den Unterschied zwischen Beistand und Bevollmächtigtem?

Jetzt weiß ich wieso du alles in Regelstudienzeit bestanden hast. Verstanden hast du es wohl nicht.
 
Aber inhaltlich zu dem Unterschied Beistand und Bevollmächtigtem möchtest du dich nicht äußern?

Also habe ich dich damit getroffen und "versenkt"...


😀 😀
 
oh man was redet ihr eigentlich mit dem. Wer mich beleidigt mit dem hab ich es nicht nötig zu reden! Aber eine Argumentationsbasis war hier wohl nicht zu finden... Naja in dem Sinne wir sind uns glaube ich (..fast..) alle einig, was wir von so einem Verhalten halten...

Ich sofern auf die vernüftigen Studenten!
 
Nadkat, bitte heule dann doch nicht rum, dass du das Niveau der Studenten vermisst, wenn du selber nicht gerade den Anstand besitzt diesen Thread in Ruhe zu lassen.
 
Nadkat, bitte heule dann doch nicht rum, dass du das Niveau der Studenten vermisst, wenn du selber nicht gerade den Anstand besitzt diesen Thread in Ruhe zu lassen.
Wir sind wieder soweit, dass es manchen nicht gestattet wird, dass sie sich auch äußern (dürfen). Kann man diesen Thread nicht einfach schließen? Es hat doch keinen Sinn mehr. Wer in diesem Semester noch mit einem falschen Rechner antritt, der ist selbst schuld und dem ist nicht zu helfen. Macht das Ding hier doch einfach zu, nützt ja nichts.
 
Es gibt Regeln, die sind anerkannt weil sie Sinn machen, z.B. viele Verkehrsregeln. Und es gibt Regeln, die sind nicht anerkannt, weil sie keinen erkennbaren Sinn machen, z.B. die, zusätzlich zu einem bereits vorhandenen, gut funktionierenden und dreißig Jahre alten Taschenrechner einen neuen (und das auch noch von einer von drei ganz bestimmten Marken) kaufen zu müssen, damit er in der Klausur 20 Minuten maximal genutzt werden kann.

Die Fragen die sich stellen sind doch: warum müssen es diese sein und keine anderen? Was ist mit dem unnützen Ressourcenverbrauch durch den Neukauf? Wo ist das Problem?
 
Hey Markus,

Das Hauptproblem ist darin zu sehen - und das m.E. nicht ganz zu unrecht - das andere Taschenrechner teilweise mehr Funktionen haben.
Damit ist eine Vergleichbarkeit der Klausur dann nicht gegeben, wenn durch technologischen Vorsprung Komilitionen einen Vorteil in der Klausur haben.
Und die Bewertung einer Klausur - das mögen viele verdrängen - erfolgt auch durch Vergleich der Klausuren (Stichwort Aufwertung der Klausur / alternative Lösungen, da Aufgabe anderes verstanden). Der Vorsprung fällt also gleich doppelt ins gewicht.

Zwar vermag dieses Mehr an Funktionen nicht immer relevant sein, denkt man jedoch an Klausuren wie
  • Mathe,
  • BWL II,
  • BWL III,
  • FIWI Grundlagen,
  • FIWI Vertiefung,
  • Controlling
  • und weitere
kann es durch aus von Vorteil (in zeitlicher und qualitativer Hinsicht (Taschenrechner rechnet besser als der Mensch)), wenn man beispielsweise statt der P-Q-Formel (oder Alternativ der Quadrische Ergänzung), die quadratische Gleichung einfach in den Taschenrechner einhacken kann und dieser iterativ die Lösung ausspruckt.

Als FIWI Fanatiker fehlt mir diese Funktion durchaus.

Mir ist klar, dass jetzt der Einwand kommt, dass ja jeder die Möglichkeit hat sich einen besseren Rechner zu kaufen.
Diesen lassen ich aber nicht gelten 🙂 , da es an der Sache nichts ändert. Es beschreibt lediglich der Wettkampf um den besseren / zumindeset gleichwertigen Rechner, um in der Klausur genauso gut gerüstet zu sein wie die Kommilitonen.

Dann kann man doch aber gleich einen Standard schaffen, oder?
 
Das programmierbare Taschenrechner - womöglich mit Speicherfunktion - ausgeschlossen werden, ist nachvollziehbar.

Viele viele andere Modelle, z.B. mein Casio Fx100 von 1985, sind aber nicht für einen solchen Wettstreit geeignet. Ergo: es wäre logisch, wenn der Gebrauch gewisser aktuellerer Modelle oder bspw. von Smartphones untersagt ist, aber eine Vorschrift, dass unbedingt eines von drei Modellen benutzt werden muss, ist fragwürdig. Was ist denn in drei Jahren, wenn die Geräte aus Sicht des Herstellers veraltet sind?

Vielleicht sollte die Fernuni für alle Leihgeräte bereithalten, dann sind 100% gleiche Bedingungen erlaubt.
 
Hat jemand von Euch schon eine Klausur mit dem Sharp EL W531 geschrieben, ohne Probleme zu bekommen?
Im Moment bin ich etwas verwirrt, weil in den aktuellen Studien- und Prüfungsinformationen nur von dem Sharp EL 531 die Rede ist, also das "W" fehlt. Ist das trotzdem die selbe Modellreihe?
 
"Stellt Euch mal vor was mir passiert ist ...".

Ich bin die Blöde, ders passiert ist. Hab mich schlichtweg nicht mit dem Thema auseinandergesetzt (deswegen dieses Forum auch jetzt erst gefunden) und bei der Angabe TI 30 X II bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass 20 Jahre alte Vorgänger (TI 30 X) nicht zugelassen sind. V.a. nicht, wenn man Schule, 1. Studium und sämtliche vorherigen Klausuren an der FUH damit absolviert hat. Und das Traurige, in Marketing hätte ich ihn gar nicht wirklich gebraucht...
 
"Stellt Euch mal vor was mir passiert ist ...".

Ich bin die Blöde, ders passiert ist. Hab mich schlichtweg nicht mit dem Thema auseinandergesetzt (deswegen dieses Forum auch jetzt erst gefunden) und bei der Angabe TI 30 X II bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass 20 Jahre alte Vorgänger (TI 30 X) nicht zugelassen sind. V.a. nicht, wenn man Schule, 1. Studium und sämtliche vorherigen Klausuren an der FUH damit absolviert hat. Und das Traurige, in Marketing hätte ich ihn gar nicht wirklich gebraucht...

Falls Du keine Lust verspürst, Dir die 30 Seiten in diesem Thread durchzulesen, soviel zusammenfassend gesagt:

Das PA hat offensichtlich tatsächlich Einzelfallentscheidungen getroffen (die teilweise allerdings nicht immer nachvollziehbar waren).
Dafür musst Du natürlich erstmal begründeten Einspruch einlegen.
Wenn der Fall eindeutig ist, sprich keine Vorteilsnahme durch die Verwendung Deines Modells möglich war und die Klausur darüber hinaus keine Aufgaben enthielt, die besondere (ggf. per TaRe lösbare) mathematische Funktionen enthielt, stehen die Chancen recht gut, dass sich der gesunde Menschenverstand am Ende durchsetzt und man Dir begnadigend entgegenkommt.
So war es in meinem Fall, viel Glück!
 
Jacob,
vielen Dank für deine Antwort. Dann werd ichs mal versuchen. Die Geschichte ist so absurd, ich konnte es gestern gar nicht glauben.
 
scheiß auf die Prüfungsordnung; ich gehe demnächst mit den Kurseinheiten in die Klausur und leg dann nach dem Bescheid über den Täuschungsversuch Widerspruch ein. Ich bin ja der Auffassung, dass das alles quatsch ist, was das PA schreibt und ich mich nicht daran zu halten brauche, wenn ich eben dieser Meinung bin.

Wann geht's endlich in die Köpfe? Es geht nicht darum was Sinn macht oder nicht, sondern was das PA vorschreibt... basta...Ende... durchgefallen... oh man.
 
naja das Problem ist doch, dass man von 3 Prüfern, die in einem Hörsaal mit über 150 Prüflingen sitzen nicht die Zeit haben die vorliegenden Taschenrechner mit einer Liste von 10-20 Rechnern zu vergleichen. Deswegen hat man sich auf 3 Modelle festgelegt.Fertig. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wo eig. das Problem bei den meisten liegt. Dienstag in der Wiwi Klausur waren auch mindestens 8-10 Leute, die in Tübingen mit dem prüfenden Prof. diskutiert haben. Ist doch auch irgendwo Chancengleichheit.
 
Als die neue Taschenrechner-Regelung eingeführt wurde, war ich auch sauer, weil ich wieder einen neuen Taschenrechner kaufen musste. Das hat sich aber dann gelegt, mittlerweile ist ja auch mindestens ein Jahr vergangen, seit die neue Taschenrechner-Regelung angekündigt wurde.

Anfangs hatte ich noch Verständnis dafür, dass sich die Leute aufregen. Mittlerweile kann ich nur noch den Kopf schütteln, dass die Leute immer noch in oder nach der Klausur (!) diskutieren (siehe Post von PhanTi). Mir wäre das wirklich zu dumm, wegen einem Taschenrechner, der nicht einmal 25 Euro kostet, meine Klausurleistung aufs Spiel zu setzen. Mittlerweile müsste es ja auch der letzte Fernstudent mitbekommen haben, dass die zu verwendenden Geräte fest vorgeschrieben sind. Eine mangelnde Informationspolitik kann man der Fernuni nicht vorwerfen, alles steht in den Prüfungsinformationen, die man eigentlich immer vor der Klausurzeit anschauen sollte. Außerdem wird es meist vor den Klausuren noch extra erwähnt.

Man sollte sich da auch nicht so reinsteigern auf Teufel komm raus rumdiskutieren, welcher Taschenrechner welche Funktionen hat und warum man diesen dann genau verwenden dürfte, auch wenn er nicht zu den von der Fernuni festgelegten Geräten gehört. Die Standardisierung schafft ja auch gleiche Voraussetzungen für alle Studenten. Außerdem spart sie auch Zeit bei der Taschenrechnerauswahl. Wenn ich daran zurückdenke, wie viel Zeit ich aufgebraucht habe, um meinen ersten Taschenrechner für die Fernuni zu kaufen. Damals waren noch keine Geräte fest vorgeschrieben, lediglich die Funktionen, die der verwendete Taschenrechner haben durfte. Das hieß dann, dass man sich durch die Bedienungsanleitungen der Taschenrechner wühlen musste, um ja sicher zu gehen, dass alles in Ordnung geht. Nicht jeder Taschenrechner, der damals in den Foren angepriesen wurde, war in der Klausur erlaubt. Das ist in den Klausuren natürlich nicht so aufgefallen, weil natürlich nicht jedes Gerät auf Herz und Nieren durchgecheckt wurde.

Man sollte Sachen auch mal akzeptieren, wenn man sie nicht ändern kann.
 
https://www.birnbaum.de/rechtsprech...en-wegen-Taeuschungsversuchs-erfolgreich.html

genial, fernuni hagen! eigentlich muss der leiter des prüfungsamtes weg!
Sarkasmus ein: Ein Trauerspiel in mehreren Akten! Ich setze mich demnächst auch in eine Prüfung und lege die Kursunterlagen auf den Tisch. Wenn mich dann jemand durchfallen lässt erhebe ich Klage. Sarkasmus aus!

Armes Deutschland, Selbstverantwortung ist scheinbar nicht mehr gefragt.
 
Für mich ist es nicht "Selbstverantwortung", sich duckmäuserisch jedes Unrecht gefallen zu lassen, sondern es ist genau die Selbstverantwortung, die uns weiter bringt:

Bei zweifelhaftem und vermutlich rechtswidrigem Vorgehen der Fernuni unter hohem persönlichen Risiko den Mut zu haben, auf der Einhaltung geltenden Rechts zu bestehen und das auch durchzuhalten, nötigt mir persönlich Respekt ab.

Man darf auch nicht vergessen, dass das Gericht ebenfalls zur Überzeugung gelangt ist, dass die angewandten Maßnahmen rechtwidrig sind und man damit den Studis Unrecht getan hat.

Es ist, fürchte ich, ein typisch deutsches Phänomen, lieber auf den einzuhacken, dem Unrecht getan wurde und der sich wehrt, als den zu schelten, der Unrecht begeht, und auch womöglich noch stolz darauf zu sein, selbst klaglos Unrecht hingenommen zu haben.
 
@ CiaRe: Ich wäre da eher vorsichtig und würde nicht von "Recht" oder "Unrecht" sprechen. Es handelt sich nur um eine Vorschrift der FU über die Taschenrechner.

Wenn die FU einen Fehler begangen hat dann den, dass sie dir Regelung nicht wasserdicht war. Schade, denn endlich wusste man genau, welchen Taschenrechner man verwenden durfte und welchen nicht. Mich würde aber die Begründung des Urteils interessieren.

Für mich ist es eher typisch deutsch, wegen jedem Käse gleich die Gerichte zu belästigen. Das bindet unheimlich viele Ressourcen und kostet einen Haufen Geld. Ein neuer Taschenrechner wäre für die Studenten billiger gewesen als der Klageweg. Außerdem sollte Unwissenheit nicht vor Strafe schützen.

Ich kann dem Urteil wirklich nicht viel Gutes abgewinnen. Sicherlich freuen sich aber diejenigen, die gegen die Regelung vorgegangen sind. Ich persönlich hätte mir das Geld gespart, hätte nochmal geschrieben und dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine bessere Note erhalten als beim ersten Versuch. Das ist allerdings rein hypothetisch, schließlich erkundige ich mich regelmäßig, welche Voraussetzungen in den Klausuren gelten. So ist man auch vor unliebsamen Überraschungen gefeit.
 
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Die Begründung, mit der sie durchgekommen sind, wäre ja interessant.
So wie ich das gehört habe (von einem Mentor), handelt es sich um Prüflinge des ersten Prüfungssemesters mit dieser neuen Regelung. Somit könne man daraus nicht ableiten, dass auch zukünftige Klagen Aussicht auf Erfolg haben. Der Mentor meinte, "die ersten haben noch mal Glück gehabt, weil sie sich auf die Neuerung berufen konnten, die nächsten Beschwerden haben keine Chance, weil es nicht mehr neu ist".

Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Aber es klingt für mich logisch.
 
Crix, danke für die Info. Ich hoffe einfach, dass das Thema jetzt ein Ende findet - und dass weiterhin die aktuellen Taschenrechner-Regelungen gelten.
 
Wo war hier denn ein hohes persönliches Risiko bei den Klägern? Im Grunde hat es doch der Asta bezahlt und damit jeder Student. Von Risiko keine Spur! Ich finde es traurig, dass Eigenverantwortung scheinbar nicht mehr zu den Tugenden heutiger Studenten gehört. Macht ihr das im außerstudentischen Leben auch? Verklagt ihr auch gleich jeden wenn euch etwas nicht passt? Typisch Deutsch ... ich hätte Anwalt werden sollen.
 
Ich glaube diejenigen, die von der Regelung vorher wussten und sie bewusst missachtet haben, um dann klagen und somit auf geltendes Unrecht hinweisen zu können, sind deutlich in der Unterzahl (wenn überhaupt vorhanden). Ich denke die meisten (und das war auch der Tenor der Betroffenen) haben es a) nicht gewusst und waren sich vor Ort dann b) nicht bewusst, dass sie durchfallen, wenn sie mit dem falschen Rechner schreiben. Insofern ist hier nix mit mutigen aufrechten Bürgern, sondern eben die weniger aufmerksamen Leute, die eben mal in eine Prüfung trallern, ohne vorher die gängigen Informationsmedien zu lesen.

Nichtsdestotrotz würde mich doch interessieren, was genau der Grund ist, aus dem der Klage stattgegeben wurde - soweit ich das beobachtet habe gibt es ja verschiedene Möglichkeiten: Die Regelung könnte formell nicht korrekt zustande gekommen sein (z.B. entschieden vom falschen Gremium, falsch bekannt gemacht usw.), sie könnte materiell, also inhaltlich nicht korrekt gewesen sein, es könnte eine Ungleichbehandlung an den verschiedenen Standorten vorgelegen haben (bei der hohen Zahl an Leuten mit falschem TR kommt mir die Zahl 25 eher gering vor - haben wirklich nur so wenige geklagt oder ist ggf. nur einem Teil der Klagen stattgegeben worden?) oder vielleicht sogar nur bei manchen Prüfungen objektiv keine Täuschung vorgelegen haben (Grundlagen des Marketing hatte beispielsweise gar keine Rechenaufgabe in dem Semester).
 
Ein neuer Taschenrechner wäre für die Studenten billiger gewesen als der Klageweg.

Falsch! echt haarsträubend, wie viel blödsinn hier teilweise behauptet und mit aller vehemenz verteidigt wird.

die fernuni muss die gesamten anwaltskosten zahlen und die prüfungen korrigieren und normal bewerten, da se ja verloren haben. der schuss ging also sowas von nach hinten los, sowohl was kosten als auch sonstiger arbeitsaufwand betrifft.

jeder kann ja seine eigene meinung zu moralischen standards und (sekundär-)tugenden haben. hier bin ich dennoch froh, dass recht und gesunder menschenverstand gesiegt haben. genau dazu gibt es doch gesetze. damit man vor willkür und ungerechtigkeit geschützt ist. wäre besser für die fernuni gewesen, die unsägliche regelung gar nicht erst aufzustellen.
 
ilsekaroline, nun empöre dich mal nicht so, du scheinst ja kaum mehr Luft beim Schreiben bekommen zu haben.

Ich habe mich geirrt, aber du musst da nicht gleich mit der Keule kommen. Schön, das die FU für die Anwaltskosten aufkommt und damit auch die Studentenschaft. So stelle ich mir Gerechtigkeit vor.

Ich schreibe in diesem Thread nichts mehr. Nen schönen Sonntag noch. Ich rechne jetzt lieber ein paar Marktversagen-Aufgaben mit einem Taschenrechner, der offiziell von der FU anerkannt ist.
 
die fernuni muss die gesamten anwaltskosten zahlen und die prüfungen korrigieren und normal bewerten, da se ja verloren haben. der schuss ging also sowas von nach hinten los, sowohl was kosten als auch sonstiger arbeitsaufwand betrifft.
Und wovon zahlt die Uni diese Kosten? Richtig, von meinen Gebühren! Im Endeffekt habe ich also mit meinen Gebühren das Verfahren gezahlt und das nur weil ein paar Studenten nicht in der Lage waren einen eigentlich selbstverständlichen Blick in die regelmäßig erscheinenden Informationen zu werfen. Über welchen Weg ich letztendlich das Verfahren bezahle ist hier wirklich relativ. Fakt ist, dass das Gericht die Naivität einiger Studenten auch noch unterstützt. Das ist das traurige an dieser Geschichte.

Und nun, liebe ilsekaroline, darfst du meinen Beitrag in der Luft zerreisen. Enjoy!
 
Und es geht auch nicht hervor, woran genau es jetzt gescheitert ist. Da die Regelung ja weiterhin in Kraft ist (jedenfalls wüsste ich nichts gegenteiliges), ist sie an sich wohl ok. Machen ja auch viele andere Unis so. Also ist sie entweder falsch zustande gekommen oder falsch kommuniziert worden. Nur können wir nur spekulieren, solange es dazu keine Antwort gibt. Vielleicht veröffentlicht ja der Asta noch was dazu oder die Fernuni selbst.

Oder liest hier einer der 25 Studis mit, die geklagt haben? Die müssten ja die Antwort haben, warum sie nun durchgekommen sind.
 
Falsch! echt haarsträubend, wie viel blödsinn hier teilweise behauptet und mit aller vehemenz verteidigt wird.

die fernuni muss die gesamten anwaltskosten zahlen und die prüfungen korrigieren und normal bewerten, da se ja verloren haben. der schuss ging also sowas von nach hinten los, sowohl was kosten als auch sonstiger arbeitsaufwand betrifft.

jeder kann ja seine eigene meinung zu moralischen standards und (sekundär-)tugenden haben. hier bin ich dennoch froh, dass recht und gesunder menschenverstand gesiegt haben. genau dazu gibt es doch gesetze. damit man vor willkür und ungerechtigkeit geschützt ist. wäre besser für die fernuni gewesen, die unsägliche regelung gar nicht erst aufzustellen.

Ich habe geklagt! Nach dem ersten Verhandlungstag hat die Gegenpartei aufgegeben und die Kosten für die Klage übernommen. Die Klausur wurde positiv bewertet. Die Taschenrechnerregelung hatte wohl keine Chance vor Gericht. Mir tun die leid, die sich von den Kosten einschüchtern haben lassen, denn sie wären im Recht gewesen.
 
was war denn der genaue grund für das scheitern der regelung? die schlechte kommunikation? die willkürliche regelung an sich? oder die unverhältnismäßige bestrafung?

herzlichen glückwunsch euch allen jedenfalls. ich bin echt froh, dass der gesunde menschenverstand und die fairness gesiegt haben.
 
In meinen Augen ist das Urteil absolut unverständlich. Ich bin nicht in der Lage mich ausreichend zu informieren, schreibe die Klausur, klage und kriege dann auch noch Recht weil ich zu unfähig bin?

Kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Selbst als Informatikstudent habe ich von der Taschenrechner-Regel Wind bekommen, obwohl sie mich gar nicht betrifft.

Traurig, dass einige Leute das Prinzip der Hol- und Bringschuld im Abitur und vor allem nicht im Studium verstanden haben.

Absolut unverständlich
 
Dann werde ich nun wohl auch die Uni verklagen! Sehe ich nicht ein, dass ich einen Taschenrechner neu kaufen musste, um den Anforderungen der Uni zu folgen. :rolleyes
 
In meinen Augen ist das Urteil absolut unverständlich. Ich bin nicht in der Lage mich ausreichend zu informieren, schreibe die Klausur, klage und kriege dann auch noch Recht weil ich zu unfähig bin?

Du meinst wohl, dass unfähige Juristen bei der FernUni Hagen arbeiten und ihre hingerotzten Verordnungen einfach rechtlich angegriffen werden konnten?
 
lilly80, das tut mir echt leid für dich. Ich hab auch einen TI-30X Solar und den hatte ich schon vor ca. 22 Jahren gekauft, hat also wirklich nicht zuviel Funktionen die nicht erlaubt wären und doch muss ich mir für mein allerletztes Modul nun, da es ein quantitatives B Modul ist, einen neuen kaufen. Stimmt, kann man da auch klagen wegen der Kosten???? 😉 Ist halt doof weil ich fast fertig bin und eigentlich ein VWL Modul machen wollte für das ich gar keinen Taschenrechner gebraucht hätte aber das Fach check ich einfach nicht und so muss ich auf dieses ausweichen und brauch nen neuen Taschenrechner....aber ist ja gut ausgegangen für dich oder?
 
Sorry, ich habe gerade mit dem Master angefangen... Bedeutet das jetzt, dass alle Taschenrechner verwendet werden dürfen oder gilt das nur für diese eine Klausur?
 
Sorry, ich habe gerade mit dem Master angefangen... Bedeutet das jetzt, dass alle Taschenrechner verwendet werden dürfen oder gilt das nur für diese eine Klausur?

Was für eine goldige Frage, die ist ein Witz oder? Natürlich erhält man hiermit keinen Freifahrschein einen beliebigen Taschenrechner zu verwenden.
 
Sorry, ich habe gerade mit dem Master angefangen... Bedeutet das jetzt, dass alle Taschenrechner verwendet werden dürfen oder gilt das nur für diese eine Klausur?

Genau das habe ich mich gerade auch gefragt. Was ich aber nicht glaube. Sonst werden die Klausuren so erstellt dass Powertaschenrechner keine Zeiterparnis mehr bringen. Dann brauchen wir alle solche Supertaschenrechner.

Vor allem aber ist die Frage ob der etwas verbesserte Casio fx-991DE Plus erlaubt ist. Sonst muss ich mir den alten besorgen. Da hätte ich mir den Kauf sparen können
 
Im Recht zu sein und Recht zu bekommen sind zwei -wenngleich nicht grundsätzlich- unterschiedliche Sachverhalte.

studere - sich (um etwas) bemühen

Von diesem lateinischen Wort leitet sich 'Studium' bzw. 'studieren' ab. Als Studenten, oder formulieren wir es 'korrekt', als Studierende sollte ein jeder/eine jede (und damit ist die -doch so wichtige und hochgestellte- Geschlechtsneutralität in der Sprache auch leider wieder passé) die Prüfungsinformationen im Vorfeld durchlesen können. Diese Möglichkeiten bestehen, sodass sich selbst die aufgeworfene Frage der Hol- oder Bringschuld in diesem Zusammenhang kaum noch stellen lässt, entspricht doch die Zusendung der Informationen einem "Bringen". Lesen muss das dann jeder selbst - zumindest theoretisch, sofern wir von einem idealistischen Bild ausgehen wollten.

Aber dieses idealistische Bild brauchen wir ja nicht mehr, und danach zu streben doch ebenfalls nicht. Schließlich gibt es Gerichte in Deutschland, die das wahre Recht für uns schon durchsetzen werden und in Verbindung mit den rein selbstlos tätigen Anwälten, denen nur unser Gutergehen am Herzen liegt, werden wir es schon irgendwie schaffen. Wir können es nur noch schaffen. Und damit es unsere Kinder auch eines Tages besser gehen kann als uns heute, schaffen wir die Kopfnoten ab und lassen sie länger gemeinsam lernen. Denn nur das ist fair und der Vergleich von Personen nach Leistungsergebnissen ja ohnehin auch ungerecht - machen Ameisenpopulationen im Übrigen auch nicht - da schleppt jeder an der Kirsche mit, ob intellektuell bewandert oder nicht.

Die Frage der Selbstverantwortung und der Eigenbestimmung, sprich des Lebens in Freiheit oder eine allgemeine liberale Grundeinstellung ist doch überholt. Rot/Grün und andere erkennen es doch, wir müssen es nur auch erkennen. Was bringt es uns, uns zu messen und zu entwickeln, wenn wir doch alle gleich sein können. Rebellieren sollten wir und auf die Straße gehen und uns das nicht bieten lassen. Prüfungsinformationen lesen? Pffft - drauf gepiselt.

Und wenn der doch so gute und über allem schwebende Staat sich nicht für uns einsetzt, haben wir noch die fairen Gerichte oder die selbstlos tätigen Anwälte. Irgendeiner wird sich schon um uns Kümmern. Irgendwer wird uns schon an die Hand nehmen. Auch wenn wir es selbst nicht tun.
 
folks,

ich hab hier nicht alle postings gelesen aber es irritiert mich doch sehr wie hier manche von Eigenverantwortung reden oder meinen man müsste jedes Semester die Prüfungsordnung durcharbeiten.

Ich hab diese Jahr Produktionsplanung geschrieben und hab durch Zufall 30 Minuten vor Prüfungsbeginn erfahren, dass es diese Regelung gibt. War spaßig in einer fremden Stadt (München) vor 9 Uhr einen von 3 Taschenrechner zu bekommen 😉. 2 Minuten vor Prüfungsbeginn war ich im Prüfungsraum und komplett durch – dementsprechend fiel dann auch die Klausur aus.

Wie konnte mir das passieren, wo ich doch eigentlich sehr gewissenhaft und strukturiert bin?

Ganz einfach – ich lese tatsächlich immer die Deckblätter der vorhergehenden Klausuren und da Stand nur ein Verweis auf die Prüfungsordnung . Nichts von einer Änderung, keine Liste der 3 zugelassenen Taschenrechner.

Und da sehe ich schlicht und ergreifend die Uni in einer Bringschuld! Jedes Unternehmen schickt mir bei relevanten Änderungen in den AGB´s ein Schreiben zu, wo darauf hingewiesen wird.

Die Uni ist wie z.B. auch Ärzte (da wird es auch gern vergessen) Dienstleister und eine Mail mit dem Hinweis das sich ein relevanter Punkt in der Prüfungsordnung geändert hat kostet die Uni nen nullinger.

Es mag noch angehen, dass dies bei einer Präsenzuni funktioniert – mittels Buschfunk – aber bei einer Fernuni sollte man davon Ausgehen, dass man darüber Informiert wird.

Also ich sehe es weder als meine Pflicht an, noch habe ich die Zeit oder Lust, einmal im Semester die Prüfungsordnung nach Änderungen zu durchsuchen.
 
Ich werde demnächst dieses Modell verwenden:

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