FH-Leute dürfen jetzt auch LL.M. machen?

Dr Franke Ghostwriter
FH-Leute dürfen jetzt auch LL.M. machen??

Hi,

dürfen jetzt alle Wirtschaftsrecht und Rechtspflege Absolventen unabhängig von der Abschlussnote den LL.M. machen?

Das war aber mal anders...
 
Also in der Prüfungsordnung zum Master stehen in § 4 die Einschreibevoraussetzungen. Danach brauchste entweder den BoL der FernUni, das 1. Staatsexamen oder ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss BoL oder vgl. Grad einer Hochschule (mit einem bestimmten Anteil von rechtswissenschaftlichen Modulen).

Ich dachte immer Hochschulen wären Unis und keine Fachhoschulen, aber da lehrt einen das Internet etwas anderes. Demnach kannst Du Dich wohl auch mit einem Fachhochschulabschluss bewerben, der aber gleichwertig sein muss. Daran wirds - denke ich mal - oft scheitern...

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Leute, die den Dipl-Verwaltungswirt mit sehr gut abgeschlossen haben, gleich in den Master einsteigen können.

LG
Franzi
 
Das mag sein, aber ob in diesen Studiengängen ein ausreichender Anteil von rechtswissenschaftlichen Modulen enthalten ist und diese die "Qualität" von Hagen erfüllen, glaube ich bei Fachhochschulen eigentlich nicht soooooo viel...
 
Das mag sein, aber ob in diesen Studiengängen ein ausreichender Anteil von rechtswissenschaftlichen Modulen enthalten ist

FH-Studiengänge haben im Regelfall 210 ECTS und da sind allemal 120 ECTS Recht enthalten. Ich habe eben mal an meiner alten Hochschule nachgesehen, da sind das etwas über 150 ECTS. Wenn man Zweifelsfächer (sind "Betriebliche Steuern" ein Wiwi-Fach oder Steuerrecht=Rechtsfach?) dazurechnet eher noch mehr.

und diese die "Qualität" von Hagen erfüllen,

Siehe Prüfungsordnung. Da gibt es nicht viel Interpretationsspielraum.

glaube ich bei Fachhochschulen eigentlich nicht soooooo viel...

Wer nichts weiß muss alles glauben (Marie von Ebner-Eschenbach).
 
Wir können uns ja von der kommenden Praxis der FernUni überraschen lassen. Ich bleibe jedenfalls bei meiner Überzeugung, meinem Glauben oder wie Du das sonst nennen willst.
 
vielleicht mal ein Praxisbericht zu dem Thema. Ich bin Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und mein Prüfungsergebnis hätte es mir erlaubt, gleich im Masterstudiengang an der Fernuni zu starten.

Ich kann Euch sagen: es war gut so, dass ich dennoch den Bachelor of Laws gemacht habe. Zwar wurde der LL.M bei meinem Studienbeginn noch gar nicht angeboten, so dass sich zu diesem Zeitpunkt die Frage nicht stellte. In dem Moment, als der Masterstudiengang akreditiert wurde, habe ich mich dann aber bewusst dagegen entschieden. Denn auch mit einem sehr guten FH-Abschluss ist der Bachelor of Laws kein "Spaziergang". Es ist müßig darüber zu spekulieren, ob ich auch gleich den Master of Laws bestanden hätte. Lernt aber nicht nur, um sich mit einem Titel zu schmücken, war der Bachelor sicher keine verlorene Zeit.

Gruß

Claudia
 
Kann mich Claudia nur anschließen. Bin von Berufs wegen Dipl.-Finanzwirt (FH). Studiere nach dem BoL jetzt im Studiengang MoL und werde im Wintersemester die Masterarbeit schreiben.
Den MoL nur mit den Kenntnissen von der Beamten-FH studieren zu wollen halte ich für nicht machbar. Bin froh, daß ich den "Umweg" über den BoL gegangen bin.
 
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Ich bin Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und mein Prüfungsergebnis hätte es mir erlaubt, gleich im Masterstudiengang an der Fernuni zu starten.

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Kann mich Claudia nur anschließen. Bin von Berufs wegen Dipl.-Finanzwirt (FH).
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Tag,

wieso habt ihr den BOL gewählt, wäre etwas Wiwi nicht besser gewesen, zumal es dort ja auch nen Master gibt? Oder konntet ihr dort nicht rein?
Da ich unter dem Dipl.-?wirt (FH) inhaltlich nicht viel verbinden kann, muss ich euch direkt so mal fragen ... 😉



Ich bin weg.
 
GringOrk,

weil ich ein Herz für Paragraphen und nicht für Zahlen habe (es sei denn es steht ein § davor). Meine berufliche Tätigkeit ist auch völlig juristisch, ein BWL Studium wäre das letzte, was mir eingefallen wäre. Und Schwachmathikerin bin ich auch noch...

Gruß

Claudia
 
Also in der alten Prüfungsordnung MoL (vom 15.05.2007) stand in § 4 Abs.2: "Absolventinnen und Absolventen eines Fachhochschulstudienganges auf dem Gebiet des Rechts können ... eingeschrieben werden, wenn sie diesen Studiengang mit der Gesamtnote "sehr gut" (= 1,3 oder besser) abgeschlossen haben." Wenn man sich dagegen § 4 Lit. a)-c) der neuen Prüfungsordnung MoL vom 17.11.2008 anschaut, dann muss man wohl eher daraus folgern, dass FH-Absolventen gar nicht mehr mitspielen dürfen, oder?!

Grüße von Homer
 
@Nordische Löwin,

da haste natürlich auch wieder recht... Ist doch echt schön, wenn es nicht mal eine juristische Fakultät fertig bringt, klare Vorschriften und Regelungen zu machen... 😀

Gruß, Homer
 
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