Freiversuch

Dr Franke Ghostwriter
in § 13 Abs. 2 der Prüfungsordnung zum Master steht, dass man eine bestandene Prüfung einmal zur Notenverbesserung wiederholen darf (quasi Freiversuch unabhängig von der Regelstudienzeit). Bezieht sich das "einmal" in § 13 Abs. 2 darauf, dass man ein und dieselbe Prüfung nur einmal wiederholen darf oder hat man im ganzen Master nur einmal - bei einem einzigen Modul - die Gelegenheit, den Freiversuch zu nutzen? Im Dipl.-BWL kann man den Freiversuch bei allen Modulen nutzen.

Hat da jmd. schon Erfahrung?

LG
Franzi
 
ich hatte diesbezüglich mal beim Prüfungsamt angefragt und die Auskunft erhalten, dass man eine bereits bestandene Modulabschlussklausur einmal zur Notenverbesserung wiederholen kann. Also gilt das wohl für alle Module, denn es gibt ja mehr als eine Modulabschlussklausur im Master...
 
Das sehe ich auch so, wie @sweetscorpio. Der § 13 II verwendet ja die gleiche Formulierung wie der § 13 I und beides bezieht sich auf das Theme "Wiederholung der ModulabschlussprüfungEN (Plural!)". Allerdings bezieht sich der Abs.1 auf alle Arten von Prüfungen (auch: Referat, etc.), während Abs.2 nur die Abschlussklausuren meint.

Bei einem modularen Prüfungssystem macht alles andere auch gar keinen Sinn, denn sonst müsste ich ja schon bei der ersten bestandenen Klausur wissen, dass ich im weiteren Verlauf des Studiums keine noch schlechtere Klausur schreiben werde...

Ciao, Homer
 
Zur Notenverbesserung, kann man nur im Folgesemester antreten. Wenn man durchgefallen ist, kann man auch in späteren Semestern sein Glück noch einmal versuchen.
 
Na, ob das so natürlich ist. Aber wenn dem tatsächlich so sein sollte, wäre es ein immenser von mir bisher noch nicht brücksichtigter Vorteil.
 
Wenn die 2. Wiederholung in einem der 7 Module wiederum nicht ausreichend bewertet wird, erfolgt dann zwingend die Exmatrikulation? Kann man anderweitig denn nicht ausgleichen?
 
wenn die 2. Wiederholung in einem der 7 Module wiederum nicht ausreichend bewertet wird, erfolgt dann zwingend die Exmatrikulation? Kann man anderweitig denn nicht ausgleichen?
Deine Frage passt eigentlich nicht zum Thema "Freiversuch", denn dabei wurde die Klausur ja bestanden, man will sich verbessern.

Trotzdem die Antwort: Alle Module müssen bestanden werden, m.W. gibt es keinen Ausgleich
 
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