ich stehe gerade auf dem Schlauch. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Sind Landwirte zur Buchführung verpflichtet, dann ermitteln sie ihren Gewinn über §4 EStG Abs.1.
Wenn sie aber nicht verpflichtet sind, aber trotzdem freiwillig Bücher führen, worüber wird dann der Gewinn ermittelt? Wäre §4 EStG Abs.3 richtig?
LG,
sylwi
Sind Landwirte zur Buchführung verpflichtet, dann ermitteln sie ihren Gewinn über §4 EStG Abs.1.
Wenn sie aber nicht verpflichtet sind, aber trotzdem freiwillig Bücher führen, worüber wird dann der Gewinn ermittelt? Wäre §4 EStG Abs.3 richtig?
LG,
sylwi