keine InsO?

Dr Franke Ghostwriter
habe gerade in der aktuellen Prüfungsinformation geblättert und festgestellt, dass bei den zugelassen Hilfsmitteln für die Klausur im September gar keine InsO steht...Gutes Zeichen?

Gruß

Olli
 
Nö ist nicht unlogisch...bgb und zpo kannst du auch als beck texte mit in die Klausur nehmen. aber du kannst ja wenn du meinst, dass die InsO nicht geprüft wird, deinen schönfelder zu hause lassen oder du rufst einfach den Lehrstuhl an und erkundigst dich, aber da wirst du auch nichts anderes erfahren, als was ich dir schon gesagt habe: SCHÖNFELDER ist erlaubt, somit auch die InsO, somit kann auch die InsO Inhalt der Klausur sein! Finde ich zumindest recht einleuchtend!

gruss abanoas
 
(M)eine InsO könnte ich auch als beck-text mit in die Klausur nehmen (ISBN 978-3-423-05583-3). Darf ich aber nicht, weil sie nicht als zugelassenes Hilfsmittel aufgeführt ist. Deshalb ist deine Argumentation doch unlogisch.

Oder nimmst du an, dass die Inhalte jedes Gesetzestextes drankommen, der in deiner Gesetzessammlung enthalten ist? Na, dann viel Spas beim Lernen! 😉

Aber wenn du mir immer noch nicht glaubst, guck mal hier:

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/info_3_ws_0708.pdf (Prüfungsinfo zum letzten Semester)

...und du wirst feststellen: die InsO war aufgeführt - explizit!!!! Neben deinem komischen Schönfelder. (und sie kam im Übrigen auch dran)

Aber macht nix! 😉

Gruß
 
Entweder willst du mich nicht verstehen oder du verstehst es einfach nicht. selbstverständlich darfst du die InsO auch als Beck Text mit in die Klausur nehmen. die InsO ist im Schönfelder enthalten, mithin darfst du alle Gesetze die im Schönfelder drin sind auch als Beck Texte mit in die Klausur mitnehmen. Wenn du es nicht glaubst, ruf einfach den Lehrstuhl an und frag nach. dein ergebniss kannst du ja hier posten....

abanoas
 
Nur damit auch Aussenstehende hier mal sehen, was du hier umzudeuten versuchst:

"...Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, ZPO oder Schönfelder: Deutsche Gesetze..." (Prüfungsinfo SoSe 2008)

"...Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, ZPO, InsO oder Schönfelder: Deutsche Gesetze..." (Prüfungsinfo WiSe 2007)

Der Unterschied ist deutlich, einleuchtend und vor allem offiziell. Oder denkst du, das Prüfungsamt wird sich den ganzen Anfechtungen aussetzen wollen?

Aber ich erklär's für dich nochmal einfacher (gültig für die kommende Klausur SoSe 2008): Du kannst entweder BGB und ZPO als Beck-Texte mitbringen oder die Schönfelder-Sammlung. (jemand der Rechtsnormen richtig lesen können sollte, sollte eigentlich auch so etwas Einfaches verstehen) Etwas, was nicht dasteht, kannst du nicht einfach als zugelassen voraussetzen. Ich Frage mich, warum du das nicht verstehen willst. Im Übrigen waren die zugelassenen Hilfsmittel in der Vergangenheit schon des Öfteren ein Hinweis darauf, ob InsO drankam oder nicht. (siehe Klausurtext 03/2006 zum Beispiel)

Gruß
 
Ich habe ja nicht bestritten, dass du den Schönfelder mitnehmen darfst. Aber ich darf nunmal leider meinen Beck-Text nicht mitnehmen, weil er nicht zugelassen ist. Also ich könnte mir vorstellen, dass man das als Ungleichbehandlung werten könnte, für den Fall, dass InsO geprüft wird. Und das sollte auch für dich verständlich sein. Oder?
 
Ich verstehe das schon. ich verstehe nur nicht warum du deinen beck text mit der InsO nicht mitnehmen darfst? ich denke du darfst ihn mitnehmen, denn wenn du den schönfelder mitnehmen darfst, dann kannst du auch alle dort enthaltenen gesetze als beck text mitnehmen.
so wie es aber da steht muss ich zugeben, dass die InsO nicht geprüft wird, denn es steht da ja BGB, ZPO ODER Schönfelder. in der beziehung hast du wohl recht!
 
Ja ich schreibe sie auch mit. habe vorher schon jura studiert, mir wurden schon etliche scheine angerechnet. diesen rechtswissenschaftlichen schein muss, sowie ein paar andere, muss ich aber noch mitschreiben. diese werde ich im september auf jeden fall schreiben!
 
Keine InsO wäre ja nicht schlecht 😛
aber stattdessen ZPO 😱 - nein Danke...
Ich vermute mal, dass man sich da vertran hat und es bestimmt noch eine Änderung gibt...
Das wär doch mal ne Frage für die Präsenzveranstaltung. Wann ist die denn? Hab an dieser schon im vergangenen Sommer teilgenommen - aber vielleicht könnte das einer klären, der da noch hin muss :cool
 
ZPO statt in den letzten Jahren immer als zugelassenes Hilfsmittel da, obwohl sie nur am Rande gestreift wurde. Ist ja eigentlich Thema von BGB IV. Also nehme ich mal an, dass es da nur ein oder zwei zentrale Paragraphen gibt, die man draufhaben muss.
 
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