Konkretisierung bei mangelhafter Ware

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cmuc

Dr Franke Ghostwriter
beim Durchlesen eines Buches zum Schuldrecht ist mir noch eine Unklarheit aufgefallen:

Konkretisierung ist ja nur gegeben wenn es sich um Ware mittlerer Art und Güte handelt.
Wenn ich jetzt einen Gegenstand mit einem Sachmangel nehme, dann könnte es ja nie von einer Gattungsschuld zur Stückschuld werden und er würde weiterhin einen fehlerfreien Gegenstand, aber unabhängig von der Sachmängelhaftung, schulden.
 
Der Palandt hat hier Aufschluss gebracht:

Die Konkretisierung tritt tatsächlich nur ein, wenn es sich um Ware mindestens mittlerer Art und Güte handelt. Auch nicht, wenn der Gläubiger Sie in Unkenntnis über den Mangel angenommen hat.

Die §§ 437 kommen erst zum Einsatz, wenn Konkretisierung vorliegt.
 
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