C
cmuc
beim Durchlesen eines Buches zum Schuldrecht ist mir noch eine Unklarheit aufgefallen:
Konkretisierung ist ja nur gegeben wenn es sich um Ware mittlerer Art und Güte handelt.
Wenn ich jetzt einen Gegenstand mit einem Sachmangel nehme, dann könnte es ja nie von einer Gattungsschuld zur Stückschuld werden und er würde weiterhin einen fehlerfreien Gegenstand, aber unabhängig von der Sachmängelhaftung, schulden.
Konkretisierung ist ja nur gegeben wenn es sich um Ware mittlerer Art und Güte handelt.
Wenn ich jetzt einen Gegenstand mit einem Sachmangel nehme, dann könnte es ja nie von einer Gattungsschuld zur Stückschuld werden und er würde weiterhin einen fehlerfreien Gegenstand, aber unabhängig von der Sachmängelhaftung, schulden.