Rechtsstand

Dr Franke Ghostwriter
Hat jemand gesehen, welchen Rechtsstand die jeweiligen Kurseinheiten haben?
Irgendwie habe ich einen Hinweis dazu wohl überlesen...
 
Ich konnte den Rechtsstand der KE auch nicht finden (hab gerade die Homepage des Lehrstuhls durchsucht...).

Habe allerdings folgendes gefunden: (https://www.fernuni-hagen.de/meyering/studium_lehre/haeufiggestelltefragen.shtml)

  • Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Klausuraufgaben?
    Wenn aus der Aufgabenstellung kein abweichender Hinweis hervorgeht, so ist der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheiten maßgeblich (siehe bezüglich älterer Gesetzesfassungen Juris). Es steht Ihnen frei, die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand zu beantworten. Dies müssten Sie kenntlich machen. Bezieht sich die Aufgabenstellung auf einen aktuelleren Rechtsstand als in den Kurseinheiten, werden wir die aktuellere Fassung im Klausurtext angeben.

Ich nehme dann wohl den aktuellen Rechtstand (alte Gesetzestexte bekommt man immer so schlecht...)

auch interessant:
  • Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Einsendearbeiten?
    Da die Einsendearbeiten von externen Korrektoren bearbeitet werden, können wir Ihnen nicht, wie bei den Klausuren (s.u.) freistellen, die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand zu beantworten. Für Einsendearbeiten ist daher der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheiten maßgeblich. In Ausnahmefällen wird ein gesonderter Hinweis gegeben.
Den Rechtstand der KE konnte ich aber, wie gesagt, auf der Homepage nicht finden
 
ja das auf der Homepage habe ich auch gesehen. Aber eben auch leider nicht den Rechtsstand der Klausuren.
In der KE'2 habe ich einen Hinweis auf Seite 22 gefunden. Diese KE hat den Rechtsstand 22. März 2008.
Scheinbar muss man solche Hinweise finden...
 
Irgendwie schon komisch, dass es der Lehrstuhl nicht hinbekommt 1x im Jahr die Kurseinheiten zu überarbeiten. Sodass die KE auch aktuell sind. Beim NWB Verlag erscheint jährlich zum SS eine neue Auflage der Wichtigsten Steuergesetze und an PräsenzUnis werden die Skripte auch überarbeitet. Laut vorheriger Beiträge müsste man sich müsste man sich 2 Gesetzestexte besorgen, ein aktuelles und eins aus dem Jahr 2008 oder 2009. Meine, es sind zwar nur ein paar Euro, aber trotzdem sollte es doch drin sein, dass man die minimalen Änderungen seit der Unternehmensteuerreform 2008 jährlich in den KE aktuuallisieren kann, oder??
 
@killa: Ja, aber irgendwie schon traurig finde ich. Hat ja auch immer ein bisschen mit der Qualität der Lehre zu tun. Würde mich auch mal interessieren, was die guten Profs so in der ganzen Zeit machen. Vorlesungen brauchen sie ja nicht zu halten. Vielleicht wäre es auch aus reinen Wettbewerbsgründen mal besser, wenn es eine zweite FernUniversität geben würde. Meine Uni und keine FH. Dann würde sich die Qualität an einigen Lehrstühlen was die Betreuung angeht an der FernUni auch ändern bzw. erhöhen. Aber so müssen wir einfach die Augen zu machen und durch das Semester und auch durch die Klausur.

Für Grundlagen der Besteuerung und steuerliche Gewinnermittlung werde ich mir jetzt den dicken Ordner vom Beck-Verlag bestellen. So habe ich die Rechtsgrundlagen in der alten und neuen Fassung. Denke mal, durch die genaue Überstellung hat man dann einen besseren Vergleich.
 
Ja das stimmt, sehe ich alles genau so. Es gibt aber auch schnelle und motivierte Lehrstühle, wie z.B. vom Littkemann. Dem Steuerlehrstuhl kann man vielleicht noch zu gute halten, das er ja noch recht neu an der Uni ist. Das brauch sicherlich eine Anlaufphase. Zumindest find ich die Idee mit dem Themenschwerpunkt interessant und auch die Semesterbegrüßung eine nette Idee.

Welchen Ordner von Beck meinst du?
 
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