§ 433 I, S.2 - Mangelhafte Leistung
Hallo,
habe eine Frage zur mangelhaften Leistung. Wenn die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war, dann hat der Verkäufer ja eigentlich nicht gemäß § 433 I, S.2 erfüllt ....trotzdem ist die Übergabe der Kaufsache Maßstab dafür, dass wir ins Kaufrecht und dann über die §§ 434, 437, 439 wieder zurück ins allgemeine Schuldrecht kommen?
Wenn der Käufer die mangelhafte Sache nicht annehmen würde, dann wäre keine Übergabe da und dann würden wir auch nicht ins Kaufrecht kommen?
Hallo,
habe eine Frage zur mangelhaften Leistung. Wenn die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war, dann hat der Verkäufer ja eigentlich nicht gemäß § 433 I, S.2 erfüllt ....trotzdem ist die Übergabe der Kaufsache Maßstab dafür, dass wir ins Kaufrecht und dann über die §§ 434, 437, 439 wieder zurück ins allgemeine Schuldrecht kommen?
Wenn der Käufer die mangelhafte Sache nicht annehmen würde, dann wäre keine Übergabe da und dann würden wir auch nicht ins Kaufrecht kommen?