Nach meiner Ansicht ist für den AfA-Beginn der Herstellungs-/Fertigstellungs- bzw. der Anschaffungszeitpunkt eines WG entscheinend und nicht der tatsächliche Nutzungsbeginn. Es kommt also darauf an, ab wann eine Nutzung möglich ist und dies ist nach Fertigstellung der Fall. Ein Kfz wird ja auch abgeschrieben, wenn es in der Garage steht.