Flexibler Studieneinstieg - Immatrikulieren nach der Frist

Dr Franke Ghostwriter
Hast Du die Einschreibefrist verpasst? Dann kannst Du mit dem flexiblen Studieneinstieg trotzdem sofort mit dem Studium starten. Und es gibt sogar auch die Möglichkeit der Gebührenermäßigung.

I.Wer kann sich für das Angebot anmelden?
Das Angebot richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die die Einschreibfrist verpasst haben, aber noch in diesem Semester mit dem Studium beginnen möchten. Sie starten zuerst mit einem Modul aus dem Studiengang und setzen Ihr Studium ab dem zweiten Semester im üblichen Semesterrhythmus fort.

II.Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bei der Einschreibung in einen Studiengang müssen Sie mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag den Nachweis Ihrer Studienberechtigung in amtlich beglaubigter Form und ggf. weitere Unterlagen (Nachweis der Krankenversicherung, Nachweis der Namensänderung) einreichen. Die Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste am Ende des ausgedruckten Zulassungsantrags.
Bei der Anmeldung zum Akademiestudium reicht die Zusendung des unterschriebenen Zulassungsantrags aus.

III.Warum werden nur bestimmte Module angeboten? Das Studium und die Betreuung der Module finden im üblichen Semesterrhythmus (Wintersemester und Sommersemester) statt. Wir möchten Ihnen auch bei einem verspäteten Einstieg eine qualitativ hochwertige Betreuung anbieten. Diese kann derzeit aus Kapazitätsgründen nur für die vorgenannten Module gewährleistet werden.

Bei einer Anmeldung nach diesen Terminen werden die Materialien mit dem nächstmöglichen Versand nachgeschickt.Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungstermine bei verspäteten Anmeldungen nicht verlängert werden. Es ist aber möglich, das Studienmaterial auch in verkürzter Zeit bis zur Abschlussprüfung zu bearbeiten.

V.Warum werden die Bearbeitungstermine nicht verlängert? Das Studium an der FernUniversität findet im üblichen Semesterrhythmus statt (Wintersemester und Sommersemester). Die Betreuung und die Abschlussprüfungen folgen diesem Rhythmus.

VI.Wie kann ich mich zu der Abschlussprüfung anmelden?Ihr Modul können Sie mit einer Prüfung abschließen. Mit Ihrem FernUni-Account melden Sie sich online zu der Prüfung an. Die Anmeldetermine finden Sie in den Prüfungsinformationen der Fakultäten oder in den Studiengangsportalen.

VII.Wann und wo finden die Abschlussprüfungen statt?Die Abschlussprüfungen werden am Semesterende angeboten (für das Wintersemester Februar/März, für das Sommersemester August/September). Die Prüfungstermine und -orte finden Sie in den Prüfungsinformationen der Fakultäten.

VIII.Welche Kosten entstehen mit dem flexiblen Studieneinstieg? Bei der Einschreibung in einen Studiengang bezahlen Sie die Gebühr für das ausgewählte Modul + Studierendenschaftsbeitrag von 11,00 EUR + Gebühr für die Anmeldung außerhalb der Einschreibfrist von 25,00 EUR.

Berechnungsbeispiel bei Einschreibung in den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

120,00 EUR Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft

11,00 EUR Studierendenschaftsbeitrag

25,00 EUR Gebühr für Anmeldung außerhalb der Einschreibfrist

156,00 EUR Gesamtkosten für das Semester



Bei der Aufnahme eines Akademiestudiums werden neben der Gebühr für das ausgewählte Modul zusätzlich die Betreuungsgebühr von 10,00 EUR je Semesterwochenstunde (SWS) und die Gebühr für die Anmeldung außerhalb der Einschreibfrist von 25,00 EUR fällig.

Berechnungsbeispiel bei Aufnahme des Akademiestudiums mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Modul

120, 00 EUR Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft

60,00 EUR Betreuungsgebühr für das Modul 31001 (6 SWS x 10,00 EUR)

25,00 EUR Gebühr für Anmeldung außerhalb der Einschreibfrist

205,00 EUR Gesamtkosten für das Semester

IX. Kann eine Gebührenermäßigung erfolgen?
Ja, im flexiblen Studieneinstieg können Sie im empfohlenem Teilzeitstudium (abzüglich 151,- Euro) eine Gebührenermäßigung erhalten, wenn Sie mit dem Zulassungsantrag einen zusätzlichen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen und dazu begründende Nachweise in Kopie einreichen. Hierzu ist ein Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II, BAföG, BAB bzw. einem Stipendium in Kopie oder eine Bescheinigung einer Haftanstalt über unzureichendes Eigengeld einzureichen.

X.Wann muss ich die Gebühren bezahlen? Nach der erfolgten Zulassung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Beim Lastschriftverfahren wird Ihnen das Abbuchungsdatum mitgeteilt, ansonsten sind die Gebühren innerhalb von drei Wochen zu überweisen.
 
David

ich habe mich für dieses Sem spontan noch für ein anderes Studienfach eingeschrieben über den flexiblen studieneinstieg.
Nun wollte ich fragen, kann man dann trotzdem noch Kurse nachbelegen zumal die nachbelegung ja bis zum 15 11 läuft und in diesem Studienfach die Kl erst im März liegen oder darf ich dieses eine Modul nur bearbeiten?

viele Grüße
 
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