ALG II als Student?

Dr Franke Ghostwriter
Ich lese stets sich widersprechende Texte.
Nach meiner gescheiterten Selbstständigkeit musste ich mich arbeitslos melden.
Ich bin 26 Jahre alt, verfüge ein Wirtschaftsabitur und möchte meine Eltern finanziell nicht schaden, um überleben zu können.
Daher kommt vermutlich nur ein ortsgebundenes Teilzeit- oder Fernstudium in Betracht.

1. Ein Fernstudium ist extrem teuer (i.d.R. 300€/Semester).
Zieht man dies von 364€ Regelsatz ab, hat man meist nur noch 64€-164€ zum Leben. Wie kann man sich solch ein Studium nun leisten? (Freigrenze Werbungskosten sind nur 100€)

2. Ich las, dass auch ein Fernstudium ein Vollzeitstudium sein kann. Heißt das, dass man 18 Semester studieren muss, um seinen Bachelor zu bekommen?

3. Richten die Universitäten ein ortsgebundenes Teilzeitstudium überhaupt ein?

Falls ja, ist ein ortsgebundenes Teilzeitstudium ALG II-Förderungsfähig? Man steht dem Arbeitsmarkt ja nicht voll zur Verfügung, denn man müsste bei Arbeitsplatzfindung doch auch seinen Studienort wechseln, oder?

Grüße, Tina
 
Wenn Du Fernstudent bist, kannst Du doch theoretisch arbeiten gehen. Du kannst dich auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und bekommst theoretisch ALG 1. Ich erhalte bis 15.11. Alg1, und ab 15.11. hab ich wieder einen Arbeitsvertrag.

Teilzeitstudium or Vollzeit heisst nur, wenn Du Vollzeit studierst-nur 6 Semester belegen kannst, anstatt Teilzeit halt in 12 Semester.

Das mit dem Arbeitsamt, Du musst dem Vermittler glaubhaft vermitteln, dass Du arbeiten gehen kannst, neben deinem Studium. Dann bekommst Du theoretisch auch Leistungen. Wie das mit Selbständigen so ist, weiss nicht ganz genau. Ich war vorher in der Elternzeit und Teilzeitstudentin. Der Vermittler befragt genau, ob man neben dem Studium wirklich arbeiten gehen möchte und auch kann. Wenn Du das mit Nein beantwortest-stehst Du einfach dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Bedenke, wenn Du keine Leistungen von der ARGE oder Agentur beziehst, dann hast Du auch keine Krankenversicherung. Dann möglich bis zum 29. Lebensjahr Studentische KV.
 
Tina,

zu 1: deine Rechnung stimmt nicht ganz. 300€ pro Semester heißt 300€ für 6 Monate, also umgerechnet 50€ pro Monat. Der Betrag ist aber abhängig wie viele Module du wählst.
Ratenzahlung ist in einigen Fällen sogar möglich. Einfach die Uni Kontaktieren und Nachfragen.

zu 2: ein Bachelor ist Vollzeit auf 3 Jahre ausgelegt und in Teilzeit auf 4,5 Jahre (= 9 Semester)

zu 3: was verstehst du unter ortsgebundenes Teilzeitstudium? Anwesenheitspflicht ist nur bei Klausuren und dem Seminar und die finden an fest vorgegebenen Orten statt.

Mit dem ALG-II kenn ich mich nicht so recht aus, da kann dir vielleicht jemand anders helfen.

Grüße Medi
 
im Hinblick auf ALG II und ALG I Ansprüche ist eigentlich nicht viel zu ergänzen: entscheidend ist hier immer die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, wie Monik40 ja schon geschrieben hat. Und die ist bei einem Fernstudium grundsätzlich auch für eine Vollzeitstelle gegeben (wie dir außer mir sicher auch zahllose andere MItglieder dieses Forums bestätigen können, die neben ihrer Vollzeitstelle oder Teilzeitstelle+Kindern oder oder oder das Studium durchziehen). Und mit einem Fernstudium an der Fernuni Hagen bist Du, abgesehen von den Anwesenheitspflichten bei Klausuren und SEminaren, örtlich komplett ungebunden, d.h. auch wenn sich zwischenzeitlich die Möglichkeit ergibt, mit Umzug eine stelle anzunehmen, kannst Du nebenher weiter studieren. Voraussetzung für das Gelingen eines Fernstudiums ist meiner Erfahrung nach allerdings ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen-sich an den Schreibtisch zu hocken, wenn andere Wochenende bzw. Feierabend haben ist hin und wieder schon hart.

Der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen besteht erstens darin, dass sich die Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten unterscheiden und zweitens, dass eine Förderung mit BAFöG nur für Vollzeitstudenten gewährt wird (wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind, da könnte Dir eventuell das nächstgelegene Studentenwerk näheres zu sagen).

Mir ist allerdings ehrlich gesagt nicht ganz klar, was Du unter einem ortsgebundenen Teilzeitstudium verstehst?? Wenn Du Dich an einer Präsenzuni einschreibst, giltst Du auf jeden Fall als Student- das hat dann auch (negative) Konsequenzen für eventuelle Ansprüche auf ALG II oder ALG I, beim Bafög gelten die regulären Anspruchsvoraussetzungen (s.o., Studentenwerk fragen).
 
Falls es an Präsenzunis oder FHs auch die Möglichkeit gibt, sich als Teilzeitstudent einzuschreiben, dann kannst du ALG2 bekommen. Es kommt auf den Status bei der Einschreibung an. Sobald du Vollzeit eingeschrieben bist, wirst du auf BAföG verwiesen.
 
Also laut dieser Quelle kannst Du mit Glück als Teilzeitstudent sogar auf Förderung durch das Arbeitsamt hoffen: https://www.fvl-agentur.de/news/324...perationsvertrag-mit-der-agentur-fuer-arbeit/

Als Vollzeitstudent wird Dir dagegen unterstellt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, weshalb es dann gar kein H4 mehr gibt. 😉

Wenn es Dein erstes Studium ist und Du noch unter 30 bist, solltest Du aber ohnehin überlegen, ob Du nicht wenigstens das erste Jahr Vollzeit studierst und solange dann BaFöG beziehst.
Einfach mal bei den betreffenden Stellen nachhaken oder bei seriösen Quellen recherchieren, bevor man sich auf unbestätigte Quellen verlässt. 😉

Ergänzend dazu noch: https://fernstudium-finden.de/fernstudium-und-hartz-4/
Wobei ich bei der Quelle auch nicht weiß, wie zuverlässig sie ist. Passt aber zu den Infos, die man sonst so findet, wenn man sich schlau macht.
 
Ergänzend dazu noch: https://fernstudium-finden.de/fernstudium-und-hartz-4/
Wobei ich bei der Quelle auch nicht weiß, wie zuverlässig sie ist. Passt aber zu den Infos, die man sonst so findet, wenn man sich schlau macht.

Um beim Beispiel der Fernuni Hagen zu bleiben, dürfen Sie offiziell nur ein Modul pro Semester belegen, um dem Arbeitsmarkt weiterhin voll zur Verfügung zu stehen.

Das ist nun wirklich Quatsch. Es kommt auf den Status an, mit dem man eingeschrieben ist. Da hilft ein Blick ins Gesetz: § 7 Abs. 5 SGB II und § 2 Abs. 5 BAföG.
 
Falls es an Präsenzunis oder FHs auch die Möglichkeit gibt, sich als Teilzeitstudent einzuschreiben, dann kannst du ALG2 bekommen. Es kommt auf den Status bei der Einschreibung an. Sobald du Vollzeit eingeschrieben bist, wirst du auf BAföG verwiesen.
Also in erster Linien geht es um die Verfügbarkeit hinsichtlich des Arbeitsmarktes:
Beim Teilzeitstudium an einer "normalen" Uni darf die zeitliche Inanspruchnahme eine Vollzeitberufstätigkeit (Was Vollzeit ist, ist auch so ne Sache, 30h- , 35h- oder 48h- Woche ?) nicht behindern, soll heißen: Stellen mit Hinweis auf dein Teilzeitstudium abzulehnen, kannste dir nicht leisten. Studium ist als "Ausbildung" zu werten, während einer Ausbildung steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, es sei den die Zeit für die Ausbildung ist geringfügig.
Bei einer 40 Stunden Woche darf die zeitliche Belastung durch das Studium nicht mehr als ca. 15h betragen.
(einfach mal so ein Richtwert). Steigt die zeitliche Belastung durch das Studium über die Grenze an, kann es dir passieren, dass du nur mehr als teilzeitarbeitslos Leistung beziehen kannst!
Beim Teilzeitstudium wird im Studienplan die Stunden-Belastung festgelegt. Da kann man dann auch auf die "Schauze fallen", wenn die Argentur für Arbeit den Plan sehen will!. Am besten ist es, so lange man nicht in der studentischen KV versichert ist, das Studium gegenüber der Agentur für Arbeit nicht zu erwähnen!
Und wenn man gefragt wird, das Studium nur als nebenberufliche Weiterbildung zu deklarieren!
 
Hallo Tina,

zu 1: deine Rechnung stimmt nicht ganz. 300€ pro Semester heißt 300€ für 6 Monate, also umgerechnet 50€ pro Monat. Der Betrag ist aber abhängig wie viele Module du wählst.
Ratenzahlung ist in einigen Fällen sogar möglich. Einfach die Uni Kontaktieren und Nachfragen.

Die FernUni gewährt bei Nachweis des ALG-II-Bezuges einen Nachlaß auf die Kosten, so daß nur etwa 1/5 der regulären Kosten anfällt.
 
Kein Arbeitsamt fördert ein Studium! Den Hauptschulabschluss kannst du dir fördern lassen...mit Glück noch den Realschulabschluss, alles was drüber ist.....ist zu hoch und nicht Förderungswürdig.
Es stimmt aber, als Tz-Student ist es ok mit ALGII. Module sind egal, allerdings, wenn ein Sachbearbeiter genau guckt und man hat 2-3 Module pro Semester...dann kann es schon Ärger geben, da der Sb dann annehmen muss dass man nicht mehr zusätzlich arbeiten kann...2 Module sind ja 40h pro Woche....
Gina
 
Die Informationen zur Gebührenermässigung bei der Fernuni finden sich hier.
@Birdy: Auch bei Studiengängen an staatlichen Präsenzhochschulen ist man nicht in jedem Fall Vollzeitstudent. Es gibt auch Teilzeitstudiengänge, insbesondere an staatlichen Fachhochschulen, die z.B. ein berufsbegleitendes Studium ermöglichen sollen und bei denen daher die Präsenzveranstaltungen entweder abends oder am Wochenende abgehalten werden. Man darf im übrigen durchaus ein solches Präsenzstudium aufnehmen und trotzdem ALG I oder II beziehen, wenn der wöchentliche Zeitaufwand offiziell weniger als 15 Stunden beträgt, was bei einem Präsenzstudium in Einzelfall aber zu Problemen führen kann. Bei der Fernuniversität reicht es hingegen, wenn du offiziell als Teilzeitstudent eingeschrieben bist.
@Gina2: 1 Modul mit 10 ECTS, was bei z.B. Wirtschaftswissenschaften der Normalfall ist, entspricht 300 Bearbeitungsstunden. Bei 26 Wochen pro Semester sind dies rein rechnerisch knapp 12 Stunden pro Woche. 15 Stunden pro Woche würden demnach rein rechnerisch 13 ECTS entsprechen. Wenn mehr belegt wird, muss man dem Sachbearbeiter glaubhaft machen, dass man aufgrund von Vorkenntnissen oder besonders effizienter Arbeitsweise trotzdem mit den 15 Stunden auskommt. Wenn der Sachbearbeiter einem wohlgesonnen ist, dürfte das kein Problem sein. Einen detaillierten Einzelnachweis über den tatsächlichen Zeitaufwand wird wohl kaum ein Sachbearbeiter verlangen.
 
Hab den Thread nur überflogen, vielleicht wurde das was ich jetzt schreibe schon beantwortet, hier dann halt nochmal:

da ich kein Bafög bekomme, unter 30 bin, meine Eltern mir schon mal eine Ausbildung finanziert haben, hatte ich mich zu Anfang des Studiums diesbezüglich informiert, aus Existenzangst, weil Arbeitslosigkeit ja so vielleicht einen Studienabbruch bedeuten würde. Bisher habe ich aber immer einen Job gefunden 🙂, deshalb kann ich dir von keinen praktischen Erfahrungen berichten.

Laut Fernuni Hagen geht es als Teilzeitstudent, das war keine verbindliche Auskunft. Man sagte mir, dass es wohl im Ermessen des Sachbearbeiters (Betreuers oder wie das heißt) liegt, ob du trotz Teilzeitstudium ALG II bekommen könntest. Ich wohne in Berlin, Berlin ist ziemlich arm, ich war vor dem Studium zwei Monate arbeitslos gemeldet und die frustrierte und schlecht gelaunte Frau (Sachbearbeiterin) hat mir gleich gedroht, dass der Staat mir das Studium nicht finanzieren würde blabla, zwei Mitstudenten waren auch für ein paar Monate arbeitslos (ebenfalls in Berlin), beide haben ALG bekommen. Kann gut sein, dass ihre Drohungen haltlos waren und neia, wie schon geschrieben, ich habe es nicht probiert.

Bei ortsgebundenem Teilzeitstudium kenn ich mich nicht aus, ist hier schließlich die Seite der Fernuni. Stell' die Frage vielleicht auch mal bei studis-online.de rein. Da gibt's bestimmt auch erfahrene Teilzeitstudenten.

Ich bin mir nicht sicher, aber informier dich doch mal, ob du dein Fernstudium überhaupt beim Amt angeben musst, schließlich muss man da seine Hobbies auch nicht mitteilen.

Gruß,

Ginsberg
 
Ich wohne in Berlin, Berlin ist ziemlich arm, ich war vor dem Studium zwei Monate arbeitslos gemeldet und die frustrierte und schlecht gelaunte Frau (Sachbearbeiterin) hat mir gleich gedroht, dass der Staat mir das Studium nicht finanzieren würde blabla, zwei Mitstudenten waren auch für ein paar Monate arbeitslos (ebenfalls in Berlin), beide haben ALG bekommen. Kann gut sein, dass ihre Drohungen haltlos waren und neia, wie schon geschrieben, ich habe es nicht probiert.
Die Drohungen waren haltlos. Problem bei vielen Sachbearbeitern bei den verschiedensten Ämtern ist, dass sie im Grunde selbst keine Ahnung haben und nur stur nach ihren Verwaltungsvorschriften vorgehen, die ihnen erklären sollen, wie sie in Fall X handeln sollen und was sich ändert, wenn Fall Y eintritt. Wenn man dann mit Fall Z ankommt, sind die verwirrt und fordern erstmal alles, was bei Fall X erforderlich wäre, aber in Fall Z überhaupt nicht passt. Mitunter muss man schon vehement auf sein Recht pochen, aber drauf verzichten sollte man nicht, nur weil der Sachbearbeiter noch nie etwas von Fall Z gehört hat. 😉

Insofern muss man zusehen, dass man sich vorher selbst genau aus verlässlicher Quelle informiert (Gesetzestexte, Beratungsstellen, Asta, die Internetseiten der jeweiligen Behörden...) und am besten diese Informationen schriftlich belegt, so dass man sämtliche Gegenargumente der Behörde am besten gleich vorwegnehmen und entkräften kann.
 
ich hole einfach mal diesen älteren Thread hoch, weil es gerade meine Situation / und Fragen betrifft. So bin ich auch hier auf das Forum gestoßen und freue mich darüber.
Ich habe etwas Stress mit meiner SB, weil sie nicht damit einverstanden ist, dass ich mich in Hagen qualifiziere. Ich arbeite gerade TZ, bekomme aber aufstockende Leistungen. Mir ist klar, dass ich weder Arbeit ablehne - noch sonstiges - will ich ja auch gar nicht - im Gegenteil! Aber ich möchte mich qualifizieren, um meine Situation zu verbessern ( was das AA mir einfach mal nicht bieten kann) und bin der Meinung, was ich in meiner Freizeit mache und ob und wie ich das schaffe, ich doch nur mein privates Vergnügen. Ob ich nun nach der Arbeit bis 23 tgl. lerne oder fernsehe ... wie gesagt - es ist meine Freizeit .
Ich kann aber auch nicht erst noch 6 Jahre in den BA investieren!
Ich frage mich ernsthaft, wie das AA überhaupt davon erfahren würde. Das interessiert mich wirklich sehr! Kennt jemand genaue gesetzliche Grundlagen, die für oder gegen meine Idee sprechen?
Wäre es denkbar, mich Teilzeit in Hagen einzuschreiben und das Pensum aber normal zu absolvieren? Ob es schließlich zu schaffen ist, werde ich ja dann sehen und kann dann immer noch TZ machen.
Oder eben wirklich einfach nichts zu sagen?
Was mich auch noch interessiert, auch wenn es nicht direkt zu Thread passt, sind die Präsenzveranstaltungen in Bildungswissenschaften Pflicht (bzw. wie viele?)

Liebe Grüße und ich freue mich, das Forum gefunden zu haben.
 
Jana,

was Du in Deiner Freizeit tust, ist tatsächlich Deine Privatsache. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen nach SGB III (ALG I) oder SGB II (ALG II) ist aber, dass Du dem Arbeitsmarkt vollzeit zur Verfügung stehst, solange nicht z.B. gesundheitliche Gründe oder Kindererziehung dem entgegenstehen (s.a. Ausführungen von Monik und mir weiter oben).

In Bezug auf Hagen würde das bedeuten, dass Du Dich als TZ-Studentin einschreiben müsstest, da Du sonst als Studentin angesehen wirst und eben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und wenn die Arbeitsagentur Dir eine VZ-Stelle oder eine weitere TZ-Stelle vermittetl, dürftest Du diese nicht ablehnen/torpedieren.

Auch als TZ-Studentin kannst Du so viele Module belegen, wie Du willst, also auch das VZ-Pensum studieren. Die Regelungen zur Verfügbarkeit stehen soweit ich weiß sowohl im SGB II als auch im SGB II. In Letzterem relativ weit vorne (§ 7 oder 10???). Eventuell hilft auch eine Lektüre der Fachlichen HInweise. Die findest Du auf der homepage der AA unter Veröffentlichungen.
 
Ich danke dir sehr für deine Antwort.🙂 Ich frage mich aber echt, wie das Amt von meiner "Freizeitaktivität" erfährt. 🙄
Nun ja - wenn ich TZ eingeschrieben bin - und dennoch Kurse belegen kann... ist ja alles ok.
Ich bin so aufgeregt - es ist echt auch eine große Entscheidung (ich würde erstmal den flex. Studieneinstieg Bildungswissenschaften - GK machen) Studierst du schon länger in Hagen und wie geht es dir damit?

LG Neuling Jana
 
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