Anrechnung von Modulen

Dr Franke Ghostwriter
Kann mir jemand was genaueres zur Anrechnung von Modulen sagen?

Ich habe bereits WiWi an der FU studiert und wollte wissen, ob man die drei BWL-Kurse anrechnen lassen kann. Laut Prüfungsamt müssen diese angerechnet werden, es gibt also keine Möglichkeit die Klausuren erneut abzulegen.

Auch zwei Wahlmodule, die mit dem WiWi übereinstimmen, wurden mir angerechnet. Und für Unternehmensrecht (Wahlpflicht bei WiWi) sprach man von der Möglichkeit der Anrechnung.

Nun hatte ich im ersten BoL-Semester Prop. und BGB I belegt und die EAs bearbeitet. Auf meine Klausuranmeldung hin kam aber ein Schreiben, dass mir diese ebenfalls angerechnet werden müssten und ich daher die Klausuren nicht schreiben darf!

Davon war vorher in den Telefonaten und Mails mit dem Prüfungsamt nie die Rede, so dass ich sehr überrascht bin. Klar, man spart sich eine Menge Arbeit (ich habe dann jetzt sieben der 18 Module fertig, bevor ich überhaupt richtig mit dem Studium angefangen habe), aber gewundert hat es mich schon.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit Anrechnungen? Vielleicht ist ja auch jemand dabei, der ebenfalls schon WiWi an der FU gemacht hat?!

Danke für Euer Feedback,

Daniela:confused
 
Daniela,

Module im BoL-Studiengang werden meines Wissens nur auf Antrag angerechnet. Solltest Du einen solchen Antrag gestellt haben und willst nun doch lieber Modulklausuren schreiben, die Dir mit Anrechnungsbescheid bereits angerechnet wurden, müsstest Du wohl Widerspruch gegen den Anrechnungsbescheid innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen. Als Begründung würde es sich meines Erachtens anbieten, auf die fehlende vorhergehende Information über die Folgen der Anerkennung anbieten. Da Du auswählen kannst, für welche Module Du die Anerkennung beantragst, müsste Du m.E. diesbezüglich ein Wahlrecht haben. Sollte allerdings der Anerkennungsbescheid rechtskräftig sein (mit Rechtsbehelfsbelehrung nach einem Monat nach Zugang bzw. ohne nach einem Jahr), dann kannst Du nur noch hoffen, dass das Prüfungsamt entsprechend einem Antrag von Dir den Anerkennungsbescheid aus Kulanz ganz oder teilweise aufhebt.

Das ist so aus dem hohlen Bauch, ohne ins Gesetz (VwVfG, VwGO, Prüfungsverfahrensverordnung) geschaut zu haben, meine Einschätzung der Rechtslage.

Sollte der Sachverhalt sich anders verhalten, weil Du z.B. garkeinen Antrag oder nur einen beschränkten Antrag auf Anrechnung gestellt hast, dann dürfte nach meiner Einschätzung die nichtbeantragte Anrechnung von Modulen erst recht angreifbar sein.

Viele Grüße
Dieter
 
Daniela,

ich hab auch WiWi gemacht (aber nicht fertig) und BWL 1-3 angerechnet bekommen, diese MÜSSEN angerechnet werden, weil es einfach die gelichen Klausuren sind, die darfst Du nicht mehr schreiben, wenn Du sie bestanden hast.

Propäd. und BGB 1 hab ich mir auch anrechnen lassen, muss aber lt. Auskunft nicht sein, das kannst Du beantragen oder auch nicht. Die beiden werden auch nur ohne note angerechnet.

Auch für die Wahlmodule kannst Du es Dir aussuchen, ob Du sie anrechnen lässt oder nicht, Du kannst auch andere wählen. Was nicht geht, ist auch hier, schon mal bestandene von WiWi noch mal schreiben in der HOffung auf eine bessere Note. Dann entweder anrechnen oder anderes Modul nehmen.

Was auch nicht geht, ist angerechnete noch mal schreiben in der Hoffnung, sich zu verbessern, oder geschriebene hinterher anrechnen lassen, weil das Ergebnis nicht so toll war. Man muss sich also auf jeden Fall vorher entscheiden.
 
Daniela und KerstinW,

jetzt habe ich doch mal in die Prüfungsverfahrensordnung (https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PVO_LLB.pdf) geschaut. Die Anrechnung von Leistungen aus dem Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen ist dort in § 11, insbesondere Abs. 1, geregelt. An dieser Stelle steht nichts von Antrag für die Anrechnung von Prüfungsleistung, sondern wird der Eindruck einer Anrechnung von Amtswegen, was einer Anrechnungspflicht gleichkäme, erweckt. Ich werde mal diesbezüglich beim Prüfungsamt nachfragen, da es meines Erachtens nur ein Anrechnungsrecht des Studenten, aber keine Anrechnungspflicht geben kann. Werde die Antwort des Prüfungsamtes dann bei Studienservice posten.


Viele Grüße
Dieter
 
Dieter und Kerstin,

vielen Dank für Eure Antworten!

Auch ich hatte aufgrund der Formulierungen des Prüfungsamtes nicht den Eindruck, dass eine Wahlmöglichkeit für die Anrechnungen gibt (abgesehen von den Wahlmodulen, da hätte ich ja andere nehmen können).

Bei BWL 1 - 3 kann ich das ja auch verstehen, da es die identischen Kurse sind. Aber warum BGB 1 und Propädeutikum verstehe ich nicht. Auch wundert es mich, dass bei Unternehmensrecht seitens des Prüfungsamtes von "kann" geredet wird, das müsste doch dann eigentlich eine Anrechnungspflicht sein.

Eigentlich sollte man ja dankbar sein, wenn einem soviel "Prüfungsstress" erspart bleibt, aber ich finde, man sollte auch wissen, warum. Und dass bei BGB 1 und Prop. nach dem ganzen Schriftverkehr und den Telefonaten vorher wegen BWL erst bei der Klausuranmeldung eine Reaktion vom Prüfungsamt kommt, fand ich nicht so gut.

Grüße,

Daniela
 
auch bei der Anrechnung der Wahlmodule ist das so eine Sache. Mir wurden als Wiwi-Wahlmodule Mikro- und Makroökonomik angerechnet (mit Noten 😡!).

Die vorrangig beantragte Anrechnung von Personalführung und Organisation wegen der etwas besseren Note hat man mir abgelehnt, weil ich das Fach mit 16 SWS studiert habe und im BOL nur die 12 SWS-Version vorgesehen ist.

Anders herum hätte ich das ja eingesehen, aber so scheint mir das schon sehr willkürlich zu sein, wenn etwas "Höherwertiges" nicht als "Gleichwertig" bei der Anrechnung angesehen wird.

Ich wollte mich da aber nicht streiten, das war mir dann doch zu lächerlich, zumal mein Notendurchschnitt durch die ganze Anrechnerei sowieso schon versaut genug ist 🙄.

Viele Grüße!

Bernd
 
Bei mir verlief die Anrechnung von Studienleistungen aus dem BWL-Studium auch etwas seltsam. Ich wollte mir wegen der Noten Bank- und Börsenwesen anrechnen lassen. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es nur nur Bank- und Finanzwirtschaft als Fach gibt. Mir wurde dann einfach ein anderes Fach mit einer schlechteren Note angerechnet. Mein Notenschnitt ist übrigens durch die Anrechnerei auch schon versaut. Aber was soll es. Ich mache das Studium ja vor allem wegen der rechtswissenschaftlichen Kurse und brauche es nicht zum Berufseinstieg.

Viele Grüße
Dieter
 
nur am Rande: Wie versaut ihr euch den Notendurchschnitt? Ich dachte immer, die angerechneten Scheine werden nicht mit einer Note bedacht und kommen vielmehr ohne Benotung in die Abschlussnote, also quasi dann gar nicht.

Grüße

Sven
 
Dieter (Leidensgenosse 😉),

blöd find ich das ja schon, weil Leistungen von andereren Unis bei Gleichwertigkeit auch angerechnet werden können und bei den eigen Fächern macht man dann so ein Theater. Nur weil der Name eines Fachs vielleicht geändert wird und der Inhalt überarbeitet wird, soll die Anrechnung plötzlich nicht mehr möglich sein 😕. Ich habe im Wiwi-Grundstudium noch die Fächer nach der "vorigen" Prüfungsordnung studiert, da ging die Anrechnung trotzdem.

@ svern-berlin

In dem Fall werden die Noten mit angerechnet. Ich bin von meiner damaligen Entscheidung, Kostenrechnung und Handelsbilanzen nicht mitzuschreiben, sondern auszugleichen wieder eingeholt worden, weil mir dieser Kurs jetzt gleich mit 5,0 angerechnet wurde...

Naja was solls, ich bin ja Hobby-Student 🙂, da ist das nicht so wichtig.

Viele Grüße!

Bernd
 
Bernd,

sorry, vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf. Ich war immer der Meinung, dass Leistungen (=Scheine) aus einem vorherigen Studium (z.B. wie bei mir Jura) zwar angerechnet werden, so dass ich die entsprechenden Module dann nicht mehr bearbeiten muss, bzw. jedenfalls nicht an den Abschlussklausuren teilnehmen darf. Was dann hinterher die Endnote meines Bachelor-Abschlusses angeht, so finden die Noten der im Uni-Studium erworbenen Scheine jedoch keine Berücksichtigung.

Habe ich da etwas falsch verstanden?

Sven
 
Sven,

nein, das hast Du schon richtig verstanden. Dein Jura-Studium war aber nicht an der Fernuni. Das Studium von Dieter und mir schon. Und die BWL-Module im BOL und die Kurse im Wiwi-Studium sind identisch bzw. es werden die Kurse aus dem Wiwi-Studium auch beim BOL eingesetzt.

Weil es sich um identische Kurse handelt, werden sie mit Noten angerechnet. Irgendwo läuft gerade auch noch ein thread im gerade diskutiert wird, dass die Anrechnung sogar von Amts wegen erfolgt.

Viele Grüße!

Bernd
 
Zwangs-Anrechnung

Hallo,

ich habe auch im Grundstudium WiWi an der Fernuni Makro, Mikro und Statistik mit den (üblichchen 😕) schlechten Noten bestanden und bei meiner Einschreibung in BOL aber nur die Anrechnung von BWL 1-3 (mit Noten natürlich) und Propäd. und BGB 1 (ohne Noten) beantragt und auch so bekommen. Dass mir von den anderen irgendwas zwangsweise angerechnet wird, steht zum Glück nirgends... hoffe, das bleibt auch so.

Ich möchte mich dazu später entscheiden - ausserdem fände ich es ziemlcih unfair, was ist z. B. wenn ich 2 ReWi-Module und nur 1 WiWi-Modul belegen will, weil ich ja hauptsächlich Recht studieren will??? Werd ich dann dafür bestraft, dass ich im WiWi-Grundstudium schon ein paar Fächer "zu viel" absolviert habe😱

Warum Personal/Organis. mit 16 SWS nicht gehen soll, verstehe ich auch nicht... will ich evtl. auch machen 😱. Aber vielleicht ist es eine Lösung, dann einfach (zusätzlich???) die 12 SWS-Klausur zu schreiben? Wenn auch nicht wirklich toll, zweimal schreiben zu müssen wenn man die 16 SWS schon hat😡.

Also ich finde die Anrechnungspraktiken da eher komisch... auch wenn mir selbst die Erfahrung bisher erspart blieb. Vielleicht hat sich die Praxis da ja auch zum positiven geändert (*hoff*).
 
Sven,

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, werden Leistungen, die an der FernUni bereits erbracht wurden und ebenfalls genauso Gegenstand des BoL-Studiums sind, mit Note angerechnet und andere Leistungen ohne Note. Eventuell hilft auch ein Blick in die Prüfungsverfahrensordnung weiter.

Viele Grüße
Dieter
 
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