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Hallo Sandra, wenn ich das richtig sehe sind die Wahlmodule für den LL.M noch gar nicht alle veröffentlicht. Da steht zwar "Wahlmodule des Studiengangs Master of Law zB "Wirtschaftsverwaltung, Bauen und Planen in der Kommune" oder "Grundzüge der Statistik"" aber genauere Angaben zu den Modulen des Master of Law finde ich in diesem schlauen Heftchen zum Studiengang leider nicht. Im Studienverlaufsplan tauchen die o.g. Wahlmodule gar nicht auf... Da der LL.B soviel wirtschaftswissenschaftliche Fächer enthält wäre ich sehr überrascht wenn im LL.M kein einziges wählbar wäre. z.B. Steuern. Und die wären dann ja wieder anrechenbar. Glaube also nicht, dass Deine Bemühungen die Zeit zu überbrücken vergebens sind.Hi Europaeer,
dachte ich mir fast schon ... Ist schade! Auch für mich. Da es dieses Semester nicht mit der Bachelorprüfung klappt, mache ich neben Verwaltungsrecht jetzt und im SS 2007 ein paar zusätzliche Module. "Betriebliche Steuerlehre" (Doppelmodul), "Personalführung & Organisation",
(Doppelmodul), Kapitalgesellschaftsrecht, Strafrecht - Vertiefung. Zusätz-
lich gemacht, habe ich bereits UR II, Informatik, Statistik. Eigentlich hatte ich darauf spekuliert, dass ich hier die ein oder andere gute Note in den Master hätte einbringen können ;-(
Ich bin immer noch gespannt ! Habe schon Bedenken, dass wir BoLer überhaupt nix mehr aus dem BoL belegen können, was schade wäre. Die Masterwahlmodule Strafrecht-Vertiefung oder IPR-Vertiefung ... Naja, ich weiß nicht. Ö-Recht könnte ich mir vorstellen, natürlich auch Kollektives Arbeitsrecht.
Hallo Sandra, wenn ich das richtig sehe sind die Wahlmodule für den LL.M noch gar nicht alle veröffentlicht. Da steht zwar "Wahlmodule des Studiengangs Master of Law zB "Wirtschaftsverwaltung, Bauen und Planen in der Kommune" oder "Grundzüge der Statistik"" aber genauere Angaben zu den Modulen des Master of Law finde ich in diesem schlauen Heftchen zum Studiengang leider nicht. Im Studienverlaufsplan tauchen die o.g. Wahlmodule gar nicht auf... Da der LL.B soviel wirtschaftswissenschaftliche Fächer enthält wäre ich sehr überrascht wenn im LL.M kein einziges wählbar wäre. z.B. Steuern. Und die wären dann ja wieder anrechenbar. Glaube also nicht, dass Deine Bemühungen die Zeit zu überbrücken vergebens sind.
Gruß Crix
Dipl. Kauffrau. Gar keine Frage. Das Diplom ist bekannter und der Bachelor impliziert zudem das "noch nicht ganz fertig sein" im Sinne des "fehlenden" Masters. Ich würde (bzw. werde) aus diesem Grunde den Dipl. Kaufmann machen.PS (Noch ne andere Frage, die mir momentan in den Sinn kommt: Bachelor of Science oder Diplom-Kauffrau I ?)
Hi,
ist zwar schon ein bisserl her, der letzte Eintrag, aber mir wurde mein Seminarschein in Jura angerechnet auf dem LLM. Dazu muss ich sagen, dass ich auch Geschichte als Vollstudium studiert habe. Da falle ich wohl ein wenig aus der Wertung.
Viel Erfolg!
ich hatte vor der inskription viele unterlagen unspezifiziert eingereicht, die wurden pauschal mit dem hinweis auf das spezielle am ll.m. abgelehnt
nun habe ich - angeregt von einem hinweis in den einschlägigen bestimmungen - nocheinmal um anrechnung von 21 sws aus rechtsgeschichte für das wahlmodul 4/2 angesucht und detailliert den inhalt der anzurechnenden zeugnisse und prüfungen mit dem studienplan des ll.m. gegenübergestellt.
der antrag wurde mit dem hinweis auf die damalige ablehnung und der anmerkung "eine anrechnung für den ll.m. kommt nicht in betracht (Altenbrandt/Vaerst)" wiederum ohne angabe von gründen abgelehnt
...😡
liegt daran, dass damals durch den versäumten Widerspruch (siehe Rechtsmittelbelehrung Deines alten Bescheides) der Verwaltungsakt rechtskräftig wurde. Da kann man nicht einfach einen neuen Antrag stellen. Die Sache war für das PA damals ein für allemal abgeschlossen.