@ Georgia
Der Aufwand entsteht zwar im betrachteten Jahr (Dezember), aber muss periodengerecht abgegrenzt werden, da er unter "normalen Umständen" erst im nächsten Jahr entstehen würde und das betrachtete Jahr in keiner Weise betrifft. Ob die Zahlung noch im alten Jahr erfolgt oder nicht ist relativ egal, wenn bezahlt worden wäre würde der Buchungssatz eben 158 an 113 heißen. Buchungstechnisch richtig ist auf jeden Fall diese Variante.
Ich persönlich denke, dass die FU den Buchungssatz 470 an 160 nur deshalb akzeptiert, weil dieser "Fehler", der wohl auf dem Verständnisproblem mit der Zugehörigkeit des Aufwands beruht, sehr oft gemacht wurde. Klar ist der 470 an 160-Buchungssatz für Nicht-BWLer oder welche, die sich gerade erst mit der Materie befassen, einfacher zu verstehen, bei genauer Betrachtung ist er aber eigentlich falsch. Ich würde daher nicht unbedingt darauf vertrauen, dass diese Buchung in Zukunft auch immer akzeptiert wird (ich weiß nicht mal ob es in der Klausur die Möglichkeit gibt, zwei Buchungsvarianten als richtig korrigieren zu lassen) und auf jeden Fall den 158 an 160-Buchungssatz in der Klausur schreiben. Hoffe mit meiner Erklärung von oben könnt ihr verstehen warum man eigentlich 158 an 160 buchen muss. Merkt es euch einfach, nach der Diskussion ist es wahrscheinlich sowieso schon im Gehirn gespeichert 🙂
Viele Grüße und viel Erfolg bei der Klausur,
Nina