Aufgabe 3

boogiegirl schrieb:
Hallo zusammen,
mir liegen für Aufgabe 3 folgende Lösungen vor:
270 3 1 2 2
280 1 1 2 3

Ich hätte bei 280 2 1 2 3, bin ich da auf dem Holzweg, und wenn ja, warum??

Gruß,
Andrea

Geht mir genauso.
Beziehst Du dich auf eine Lösung im PDF-Format, die von der Uni stammen soll?
Da sind nämlich noch mehr Punkte drin die mir fragwürdig erscheinen...
 
Ich kann das nachvollziehen... Es geht um die grösse der Unternehmen hinsichtlich rechtsfolge im 3ten Jahr.

A: 1. Jahr 3 Rechtsfolge 3
2. Jahr 2 Rechtsfolge 3
3. Jahr 1 Rechtsfolge 1 ( erst bei einer andauernden Änderung von 2 Jahren ändert sich das Unternehmen, aber nicht in den vorherigen sondern aktuellen Grössenzustand).

Die anderen analog
Viele Grüsse
Andi
 
pinokw schrieb:
3. Jahr 1 Rechtsfolge 1 ( erst bei einer andauernden Änderung von 2 Jahren ändert sich das Unternehmen, aber nicht in den vorherigen sondern aktuellen Grössenzustand)Andi

So pauschal ist das falsch.

Nimm einfach ein Unternehmen, das in Jahr 1 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft war, mit Rechstfolge mittelgroß

dieses Unternehmen erfüllt nun in Jahr 2 die Bedingungen einer "großen" Kapitalgesellschaft, Rechtsfolge aber "mittelgroß", aus den b ekannten Gründen.

Dann ist dieses Unternehmen in Jahr 3 wieder eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft, unabhängig davon, welche Größenkriterien sie diesesmal erfüllt, denn sie erfüllt 2 Jahre nacheinander die Kriterien für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

Volker
 
Grösseneinordnung

Hallo

Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.

Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.

Analog wäre dein Beispiel in der Aufgabe auch wiederzufinden, ersetze nur dein mittel durch gross:

Jahre 1-3
01 gross Rf gross
02 mittel RF gross
jetzt wäre nach deiner Vermutung die Unternehmung wieder gross, weil sie 2 Jahre gross erfüllt. Das gilt aber nicht.... Sie ist
03 mittel RF mittel

Zumindest konnte ich so immer alle Aufgaben (auch offizielle von der Uni) richtig beantworten...

Viele Grüsse
Andi
 
pinokw schrieb:
Hallo

Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.

Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.

Deine Interpretation ist mindestens ebenso falsch, denn sie entspricht NICHT der gesetzlichen Regelung.

In meinem Beispiel würde die Unternehmung in Jahr 03 nur entweder eine große oder weiterhin eine mittelgroße werden können, aber niemals eine kleine.

Volker
 
Hallo

War eher umständlich erklärt.... dafür entschuldige ich mich.

Wenn eine Kapitalgesellschaft eine gewisse rechtsfolge besitzt (z.B. gross) und in 2 aufeinanderfolgenen Jahren dieses Kriterium der Rechtsfolge nicht erfüllen kann (z.B. einmal klein, einmal mittel), dann ist sie im 3. Jahr mit der aktuellen Grösse als Rechtsfolge zu bewerten ( also mittel).

Und genau das ist in dem allerersten Beispiel aus der Klausur der Fall. Also verstehe ich den Einspruch deeinerseits nicht. Das Beispiel im Script ergibt das auch.

Wenn das alles zu verwirrend ist höre ich auch. Vielleicht meinen wir auch das gleiche, aber ich denke die og. Lösung ist richtig.

Viele Grüsse
Andi
 
pinokw schrieb:
Hallo

War eher umständlich erklärt.... dafür entschuldige ich mich.

Wenn eine Kapitalgesellschaft eine gewisse rechtsfolge besitzt (z.B. gross) und in 2 aufeinanderfolgenen Jahren dieses Kriterium der Rechtsfolge nicht erfüllen kann (z.B. einmal klein, einmal mittel), dann ist sie im 2. Jahr mit der aktuellen Grösse als Rechtsfolge zu bewerten ( also mittel).

So hört sich das schon anders an , allerdings steckt immernoch ein Fehler drin: das gilt im 3. Jahr
 
sebstof schrieb:
Geht mir genauso.
Beziehst Du dich auf eine Lösung im PDF-Format, die von der Uni stammen soll?
Da sind nämlich noch mehr Punkte drin die mir fragwürdig erscheinen...

Bisher hat die Uni zu Klausuren keine Musterlösungen veröffentlicht. 😱
Die ML, die umhergehen, sind In Zusammenarbeit mit den STZ und den studierenden erarbeitet worden.😉

Bei der Thematik mit der Einstufung der Gesellschaften ist darauf zu achten, welches HGB Grundlage ist. Die Kennzahlen haben sich geändert, so das heute andere Ergebnisse rauskommen, als damals.😕

Deswegen ist es auch wichtig immer das aktuellste HGB in der Klausur zu haben.

Duddits
 
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