B.o.L. als Doppelstudium?

Dr Franke Ghostwriter
meine Situation/mein Problem ist die Folgende: Lange Zeit wollte ich unbedingt Jura studieren. Ich beschäftigte mich intensiv hobbymäßig über viele Jahre (so ab der 7./8. Klasse) mit der Rechtswissenschaft, vor allem das Strafrecht hatte es mir angetan. Wirtschaft/Recht (ab der 9. Klasse gibts das in Thüringen) war neben Deutsch und Philosophie mein absolutes Lieblingsfach. In der Oberstufe schrieb ich dann meine Seminarfacharbeit zum Thema "Populäre Rechtsirrtümer - juristische Volksmythen und Halbwahrheiten zum deutschen Strafrecht" und erreichte in allen drei Bereichen (schriftliche Arbeit, Kolloquium und Erstellungsprozess) 15 Punkte. Dennoch begann ich mit Beginn der 12. Klasse etwas Abstand von dem Gedanken zu nehmen aufgrund der sehr starken Orientierung auf das 1. Staatsexamen. 5 Jahre auf etwas hinarbeiten und am Ende nur auf ein paar Prüfungen angewiesen zu sein, bei der es eine so hohe Durchfallquote gibt, hätte mich zu sehr unter Leistungsdruck gesetzt. Ebenso die krasse Notenvergabe und das Wissen, dass einem nur mit 2 Prädikatsexamina die Türen offen stehen waren mir doch zu unsicher, um es mit Jura zu wagen.

Kurze Rede, langer Sinn: Nun studiere ich im 1. Semester Deutsch/Pädagogik auf Lehramt Gymnasium und es macht mir durchaus Spaß und ich habe in keiner Weise vor, dies abzubrechen, da es schon das ist, was ich mir auch sehr gut vorstellen kann. Dennoch fehlt mir die Rechtswissenschaft - meine "Leidenschaft" - sehr und eigentlich wäre es doch das optimale Angebot, dies hier an der Fernuni zusätzlich zu studieren. Die ganzen Probleme mit dem Staatsexamen fallen weg und es ist dann nicht das einzige Standbein, welches ich habe. Im Grunde gehts mir eigentlich auch vorrangig um das Interesse, die beruflichen Aussichten sind zweitrangig. Trotzdem möchte ich ja gute Noten schaffen, allein mit meinem Ego ließe sich das sonst nicht vereinbaren.

Deshalb sind bei mir noch ein paar Fragen offen, zu denen ich gerne eure Meinung lesen würde:

Wer absolviert hier auch ein Doppelstudium mit dem B.o.L. auf Teilzeit und wie ist das zu schaffen? Wie viele Module belegt ihr im Semester? [Ich bin auf Bafög angewiesen und muss definitiv in der Regelstudienzeit bei Lehramt bleiben sowie den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester vorlegen können!]

Wann ist ein guter Zeitpunkt damit anzufangen? [Ich denke, dass mich das LA-Studium nie ganz auslasten und ausfüllen wird und je früher ich mit dem B.o.L. anfange, desto eher werde ich damit halt auch fertig. Doch ist es nach dem 1. Semester nicht vielleicht doch zu früh? Ich würde den B.o.L. dann zum Sommersemester beginnen, also zu Beginn meines 2. LA-Fachsemesters.]

Für Teilzeit werden ja 1 oder 2 Module als Richtwert angegeben pro Semester. Sind 2 Module neben einem weiteren Vollzeitstudium zu schaffen oder artet das dann nur noch in Stress aus? Ich würde als erstes gerne das Propädeutikum sowie BGB I absolvieren. Ist das möglich vom Zeitaufwand her?

Wie viele Seiten muss man in etwa lesen pro Modul, wie viele Einsendeaufgaben hat man? [Ich habe ja schon ein recht leselastiges Studium, von daher ist die Frage nicht ganz unbedeutend.]

Wie lange hat man Zeit, die EAs zu bearbeiten? Mindestens eine Woche? [Ich würde mir gerne Tage einrichten, an denen ich vorrangig an der Uni bin und für LA lerne und andere Tage (bspw. freitags) an denen ich dann für Jura lerne.]

Was kann es sonst noch für Komplikationen geben, worauf sollte ich achten, was muss ich mit dem Bafög beachten - muss ich dem Bafögamt das Doppelstudium melden? - usw.?

Es wäre schön, wenn sich ein paar melden würden, die mir diese Fragen beantworten könnten, erzählen könnten, wieviel und was sie so im 1. Fernunisemester gemacht haben und mir eventuell etwas die Zweifel nehmen können.

Vielen, vielen Dank schon einmal dafür und ganz liebe Grüße,

Scarly
 
ich studiere BoL zwar nicht im Doppelstudium, kann aber deine Fragen durchaus nachvollziehen: Aus meiner Sicht ist es durchaus schaffbar ein Modul neben einem Vollzeitstudium pro Semster zu belegen. Von mehren Rate ich dir am Anfang einfach mal ab, da du im Laufe der Zeit dann selbst am besten siehst wieviel du machen musst, damit es klappt und wieviel Zeit du hast. Wenn du jetzt einfach mal anfängst vergibst du dir ja auch nichts. Das Problem ist, wie eigentlich im jeden Studium, dass es immer so "Arbeitsphasen" gibt. Die Prüfungen sind halt alle am Ende des Semesters und ganz ohne lernen klappt das auch nicht. Da du in deinem Hauptstudium ebenfalls Klausuren am Ende des Semsters schreiben wirst, solltest du lieber langsam Anfangen. Sonst vergeht einem nur die Lust.

Pro Modul gibt es in der Regel so 3 Einsendearbeiten. Für die Zulassung brauchst du 2. Trotzdem bietet es sich an alle Einsendearbeiten zu bearbeiten. Eigentlich ist auch immer eine "Lotsen" Aufgabe dabei, d.h. du beantwortest Multiple Choise Fragen.

Im Schnitt hat ein Modul etwa 300 - 400 Seiten Umfang. Das klingt nun viel ist es aber eigentlich nicht. Viele von diesen Sachen sind halt Hintergrundinfos, die man so explizit in der Klausur eigentlich nicht braucht. Wenn man das Gesetz verstanden hat, dann klappt das auch. Es hängt natürlich immer von der individuellen Person ab.
Um eine EA zu bearbieten hast du eigentlich immer einige Wochen. Es hängt aber auch vom Modul ab, wann etwas versendet wird.

Wie das ganze mit Bafög aussieht kann ich dir nicht sagen.

In meinem ersten Semster habe ich ein Modul belegt (Arbeitsvertragsrecht). Das klappte soweit ganz gut. Dieses Semster habe ich dann mal 2 probiert (Rhetorik und Allgemeines Verwaltungsrecht)... das war natürlich schon etwas mehr arbeit aber ging auch. Probiers einfach mal ein Semster aus und wenns dann nicht klappt lässt du es halt wieder sein.
 
und vielen Dank für die Antwort,

das hat mir schon ziemlich weitergeholfen 🙂. Vielleicht gibt es ja noch ein paar andere, die mich gerne an ihren Erfahrungen teilhaben lassen wollen.

Ich bin schon jetzt ein paar Tage am lesen in den einzelnen Foren, um mir so einen Überblick zu verschaffen, wie das Ganze läuft. Dabei habe ich auch gelesen, dass ich ohne weiteres 2 Module belegen kann und wenn ich merke, es wird mir doch zu viel, eins davon im nächsten Semester kostenlos als Wiederholer belegen kann. Ist das soweit richtig? Denn dann würde ich es einfach mit 2 Modulen zu Beginn versuchen, da ich schätze (nur eine Vermutung), dass mir die ersten beiden Module Prop und BGB I doch noch relativ leicht fallen werden dadurch, dass ich mich ja schon einige Jahre hobbymäßig damit beschäftigt habe und mir sehr vieles davon sehr bekannt vorkommt.

Und noch eine weitere Frage, da ich hierzu im Forum bisher unterschiedliche Angaben gelesen habe: Gibt es beim Modul Propädeutikum nun EAs oder nicht?

Ich denke, wer nicht wagt, der nicht gewinnt... ich werd das einfach mal versuchen, sobald ich meinen Bafögbescheid habe und weiß, dass ich genug Geld auf Dauer aufbringen kann für dieses "Hobby" 🙂. Viel zu verlieren (außer ein bisschen Geld) habe ich ja nicht. Das ist das Schöne an dem Konzept: Keinen Druck, flexible Zeiteinteilung und wenn ich es nicht packe jederzeit die Möglichkeit abzubrechen.

LG Scarly

P.S.: Noch eine Frage - der B.o.L. ist nicht zulassungsbeschränkt, sagte mir ein Mitarbeiter der FU am Telefon. Ist das korrekt?
 
. Dabei habe ich auch gelesen, dass ich ohne weiteres 2 Module belegen kann und wenn ich merke, es wird mir doch zu viel, eins davon im nächsten Semester kostenlos als Wiederholer belegen kann. Ist das soweit richtig?
ist korrekt[/COLOR]

Gibt es beim Modul Propädeutikum nun EAs oder nicht?
zur Zeit nicht mehr[/COLOR]

P.S.: Noch eine Frage - der B.o.L. ist nicht zulassungsbeschränkt, sagte mir ein Mitarbeiter der FU am Telefon. Ist das korrekt?
na wenn der FU-Mitarbeiter das schon sagt, wirds wohl stimmen 🙂[/COLOR]

Antworten inside
 
Vielen Dank 🙂.

Und da mir hier alles so schnell und klasse beantwortet wird, gleich noch eine Frage hinterher 🙂p selbst Schuld):

Ich studiere ja auf Lehramt Gym. Allerdings gibt es, gerade mit dem Fach Pädagogik, auch Einstellungsmöglichkeiten im Bereich Berufsschule/Berufskolleg. Wenn ich nun irgendwann den B.o.L. habe, könnte dies auch eine Möglichkeit darstellen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zu unterrichten?

Wobei ich mir sicher auch etliche Scheine für Wirtschaft- und Recht an Gymnasien als Erweiterungsprüfung anrechnen lassen könnte - das war nämlich mein eigentlicher Studienwunsch (Deutsch/Wirtschaft und Recht auf LA Gym), da bin ich allerdings knapp am NC gescheitert in Jena. Und woanders ging die Kombi nicht 🙁 ...
 
Da sind die Kultusministerien dafür zuständig und die nehmen das schon sehr genau mit der Staatsprüfung (so halt wie die Juristen).

Ich glaube kaum, dass Du dann um ein Lehramtsstudium Wirtschafts- und rechtslehre drum rum kommt, die Anerkennung müsste jedoch wenige Probleme geben.

SaM
 
Eine "korrekte" Antwort kann dir nur diezuständige Kultusbehörde geben, allerdings kann ich dir von einem Fall berichten:

Ich kenne jemanden, der Informatik studiert hat. Nun möchte er in Zukunft Lehrer werden. Da die Fächerkombination Informatik / Mathematik sehr gefragt ist und in dem entsprechenden Bundesland zu wenige Lehrer sind, reicht ihm nun ein Bachelor in Mathematik sowie eine weitere Ausbildung, um nachher dieses als Lehrer unterrichten zu dürfen.

=> Ich gehe davon aus, dass es durchaus möglich sein dürfte, mit dem BoL nachher etwas zu unterrichten.
 
@ oesi,

das ist so nicht ganz richtig, in meinen Augen eher fahrlässig.

Nur weil derzeit irgendwo Informatiker mit Mathe-BoL als Mathe-Lehrer Unterrichten dürfen, ist es nicht klar, dass Rechtswissenschaftler als Wirtschafts- dun Rechtslehrer unterrichten dürfen. Hier ist der Bedarf deutlich besser gedeckt (man schaue sich nur die Studienzahlen dazu an) und auch der von Dir aufgeführte Bereich zeigt, dass es um Ausnahmen geht.

Diese werden in ein paar Jahren sowieso vorbei sein und das Staatsexamen wird wieder die Regel sein (oder von mir aus ein Lehrer-Master mit Refrendariat).

Das soll nicht abhalten den BoL zu studieren, aber bitte nicht in der Erwartung unterrichten zu dürfen!
 
Eine "korrekte" Antwort kann dir nur diezuständige Kultusbehörde geben, allerdings kann ich dir von einem Fall berichten:

@SamandMax

S.O. ... aber Hauptsache du hast mal nen "schlauen" Kommentar abgegeben.

Meine Absicht war von einem Fall zu berichten bei dem es durchaus möglich ist OHNE Staatsexamen Lehrer zu werden. Jeder ist natürlich dafür verantwortlich sich selbst (und von einem angehenden Juristen kann ich das erwarten) fundierte Antworten bei den zuständigen Stellen zu holen.

Aber ok... berichte ich in Zukunft nicht mehr von meinen Erfahrungen...
 
Bitte nicht die Köpfe einschlagen, es war nur eine einfache Frage und ich danke allen für die Antworten, die sie hier abgegeben haben. Falls noch jemand dazu Erfahrungen hat, immer her damit.

Das Staatsexamen habe ich dann ja (ich studiere ja hauptsächlich Lehramt auf Stex), nur eben die Fakulta für W/R noch nicht. In Thüringen herrscht übrigens auch ein W/R-Lehrermangel, jedenfalls in den letzten Jahren. Die bildet halt nur Jena aus und das ist nicht deckend. Wie dem auch sei, im Zweifelsfall kann ich die Fakulta für W/R ja dann über die Erweiterungsprüfung und Anrechnung meiner Scheine machen. Wäre halt nur der einfachere Weg gewesen.

Falls noch jemand eine Meinung zum Doppelstudium hat, würde ich mich auch darüber freuen, sie zu lesen.
 
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