Berufsaussichten - LL.B. /LL.M vs. Staatsexamen

Dr Franke Ghostwriter
Berufsaussichten - LL.B. /LL.M vs. Staatsexamen

Hi,
Mich würde interessieren, was eigentlich - ohne weiteres Vollstudium - mit einem LL.B oder LL.M anzufangen kann. Wie sieht die Realität aus ? Welche Positionen besetzen die Hagener LL.Bs und LL.Ms nach dem Abschluß?

Ich selbst habe mich mit der Thematik noch nicht in aller Tiefe befasst, mir ist aber aufgefallen, dass in Ausschreibungen durchgehend (!) nach examinierten Volljuristen gesucht wird und eben nicht nach LL.B. oder LL.Ms (der US-LL.M. ist allenfalls als schmückender Zusatz nach dem üblichen 2. Staatsexamen erwünscht). Bleiben also für die Hagener LL.Bs und LL.Ms nur qualifizierte Zuarbeitertätigkeiten – ohne Aufstiegsmöglichkeiten + schlecht bezahlt + mit permanentem k.w. Vermerk - als rechte Hand des Volljursten übrig? Ich bin nicht sicher, ob ich den Beteuerungen, dass sich am Status quo der Juristenausbildung etwas ändern wird, glauben schenken soll. Diese Bekundungen kommen ja meist von interessierter Seite, sind fast immer unkonkret, nebolös und beziehen sich meist auf obendrein auf Zeiträume, die ein aktueller Student tunlichst seiner Studien- und Berufsplanung zugrunde legen sollte.

Kurz : Macht es (betriebswirtschaftlich) Sinn auf LL.B oder LL.M zur studieren ? Ist des LL.B und LLM nur eine clever Produktidee kommerziell orietierter (Privat)hoheschulen?

Übrgens, gibt es eigentlich die Möglichkeit mit dem LL.M. ohne Zeitverlust (!) in die Examensroute einzusteigen ? Man könnte sich natürlich auch fragen, warum die FU Hagen keinen Examensstudiengang anbietet. Jura ist doch für ein Fernstudium ideal geeignet!
Also,es wäre interessant mal Ansichten und Erfahrungen obigen zur Thematik zu hören.
Viele Grüße
Reiner
 
Die Zeitungsanzeigen spiegeln leider die Realität wieder.
Auf Insolvenzen spezialisierte Kanzleien/Unternehmen suchen häufig LLB, aber auch nur als Sachbearbeiter.
Im Bereich Steuern geht häufig auch noch was, dann sollte man aber bitte die entsprechenden Wahlfächer dazu belegen.
Als alleiniger Studiengang ist ein LLB/LLM IMHO in anderen Bereichen nicht sinnvoll, mit anderen Qualifikation kann er aber sehr attraktiv sein.
Ich hoffe, man kann sich bald auf eine Reform einigen.
Man darf aber nicht vergessen, dass diese einen mit Pech nicht mehr selber betreffen, da zeitlich der Zug dann abgefahren sein kann.

Gruß
 
Als Zusatzqualifikation ist der LL.B. sicher eine sehr gute Sache. Als Erststudium wird man wohl, wie du schon geschrieben hast, in den juristischen Bereichen Zuarbeiter bleiben oder woanders nur Sachbearbeiter etc.

Ich wechsle vom LL.B. zum Wintersemester an eine Präsenzuni. Die Anrechnung der Module ist dort möglich, es müssen aber genug sein, da nur ganze Semester angerechnet werden können. I.d.R. ist es so, dass der ganze LL.B. wohl als Grundstudium angerechnet wird (4 Semester).

An Reformen wird meiner Meinung nach nicht viel passieren, ich vermute es wird darauf hinauslaufen, dass man auf dem Weg zum Examen den LL.B. als Zwischenstation bekommt.
 
Wurde hier ja schon viel diskutiert.
Warum die FernUni meint, hier unbedingt einen Sonderweg gehen zu müssen ist mir schleierhaft.
Ich werde ab dem WS auch an einer Präsenzuni weiterstudieren weil ich mal "vollwertiger" Jurist sein will und damit Geld verdienen will. Leider hat diese Möglichkeit ja nicht jeder hier.
 
Es wird wohl nicht gewollt sein. Ich sehe keinen Grund, warum man das Gesamtpaket LLB/LLM nicht so auslegen kann, dass alle Voraussetzungen für die Teilnahme am 1. Examen erfüllt sind. Ich denke, der Fernuni ist es verboten worden, diesen Weg einzuschlagen.

Gruß
 
Ich werde auch ab dem Wintersemester an einer Präsenzuni weiterstudieren, um dort mein Staatsexamen machen zu können.

Ich finde es schade, das tun zu "müssen", da mir das Fernstudium an sich sehr gut gefällt. Trotzdem möchte ich nicht Lotterie spielen und später nur schlecht einen Job finden, in dem ich dann dazu noch weniger verdiene als normale Volljuristen, obwohl ich im Grunde genommen nicht weniger Wissen habe als sie.:rolleyes
 
Schon die paar Antworten - hoffentlich kommt noch mehr Input - zeigen, dass der Hagener LL.B./LL.M möglicherweise ein nicht zu vernachlässigendes Effizienzdefizit hat. Selbst für ein "Nice to have" (bei dem Arbeitsaufwand!?) reicht vielleicht nicht, wenn man sich die Eintragungen in anderen Foren anschaut.

Meines Erachtens sollte es extrem leicht möglich sein, einen Jura-StEx Fernstudiengang zu installieren. Was ist das konkrete Problem?

Nun, im Forum lässt sich gut schwätzen. Gibt es eigentlich eine Instanz, die diese ganzen Bedenken an der richtigen Stelle vorbringt? (Wär doch auch für die FernU selbst gut. Ich vermute, dass man dort auch nur klassische StEx Juristen eingestellt, wenn mal ein Jurist gebraucht wird.)

Noch ’ne Frage: Wie sind die Erfahrungen mit dem Übergang zur Präsenzuni? Klappt die Anrechnung? Was wird akzeptiert/nicht akzeptiert ?
 
Ich studiere nach einer kaufmännischen Ausbildung den LLB-Studiengang in Vollzeit als "alleiniges Erststudium" und sehe bei entsprechender Spezialisierung später gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechende Spezialisierung sollte m. E. z.B. in die Richtung Steuern oder Personal erfolgen, wo es durchaus Bedarf an gut ausgebildeten Juristen gibt (geben wird), die aber keine Befähigung zum Richteramt benötigen.

Was vespricht Ihr Euch denn konkret davon unbedingt der 140.001 Jurist mit Staatsexamen zu sein, sofern Ihr keine Tätigkeit in Richtung Richter/Staats- oder Rechtsanwalt anstrebt?
 
Ich habe mich für den LLB entschieden, da ich bereits im rechtlichen Bereich arbeite. Aufgrund fehlendem Abiturs wär mir die Möglichkeit des StEx auch nicht zugänglich gewesen. Mal abgesehen davon, dass mich die Referendariatszeit etc. ganz schön nerven würde 😉

Ich plane aber eigentlich auch, hier im Unternehmen zu bleiben und dann als Unternehmensjurist zu arbeiten, mein AG unterstützt dieses Vorhaben bisher.
 
Hi,
Mich würde interessieren, was eigentlich - ohne weiteres Vollstudium - mit einem LL.B oder LL.M anzufangen kann. Wie sieht die Realität aus ? Welche Positionen besetzen die Hagener LL.Bs und LL.Ms nach dem Abschluß?

Natürlich sind das interessante Fragen, die man aber vermutlich noch nicht beantworten kann. So viele Absolventen (Bachelor oder Master) gibt es eben noch nicht, da viele nebenberuflich studieren, und daher länger bis zum Abschluss brauchen, und viele andere ihr Studium abbrechen. Die Situation "Abi, Studium an der FernUni und ab auf den Arbeitsmarkt" wird es durch den hohen Anteil an Teilzeitstudierenden ohnehin nicht so oft geben. Und selbst wenn: Wieviele von denen melden sich hier? Mit Glück einer oder zwei...daraus kann man wohl kaum was ableiten.
 
Mit Glück einer oder zwei...daraus kann man wohl kaum was ableiten.


So sehe ich das auch... Nicht jeder wird Absolvent wird hier seine Karriere ausbreiten. Es ist zudem sehr schwierig, den beruflichen Erfolg allein am abgeschlossenen Studium festzumachen. Neben dem Abschluss kommen sehr viele andere Faktoren hinzu (Vitamin B, Kontakte, Zufall usw.), dass es schwer werden dürfte, eine generalisierbare Aussage zu treffen.

Ganz ermutigend fand ich diesen Beitrag in einem anderen Forum (der Autor hat nach gescheitertem Examen auf den LLB einen BWL Master draufgesetzt und ist wohl ganz gut damit gefahren):

Staatsexamen Jura ~ Thema anzeigen - Berufsperspektiven Bachelor-Juristen

Ich kann für meinen Teil nur sagen, dass ich keine größeren Schwierigkeiten als andere Hochschulabsolventen hatte, nach dem Abschluss eine Stelle zu finden (reingerutscht über Praktikum, Personalsachbearbeiterin öffentliche Verwaltung).
 
Ich denke, entscheidend ist: Was will ich nachher mit dem Abschluss erreichen?

Strebt man tatsächlich eine Tätigkeit als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter an, ist man hier falsch. Aber auf anderen Gebieten, als abhängig Beschäftigter lässt sich sicher etwas finden. Ich bin im öD tätig und erhoffe mir mit dem Master dort ein "Weiterkommen" und ich bin guter Dinge, dass sich das realisieren lässt.

Schade ist, dass man hier im Forum selten Erfahrungsberichte von fertigen Absolventen erhält, was beruflich aus ihnen geworden ist.
 
Der unter Beitrag 11 verlinkte Erfahrungsbericht ist interessant, sagt aber meiner Meinung nach auch nur: Mit dem Masterabschluss in BWL kann man was werden. Für den Nutzen des LLB oder des LLM allein hat das keine Aussagekraft.

Die Bedeutung des "reinen" LLM ist nach überschwänglichem Beginn mit Einführung und Akkreditierung (z.B. Zugang zum höheren Dienst) in den letzten Jahren doch eigentlich vollständig relativiert worden (Qualifikation theoretisch ja, praktisch gibts keinen Bedarf, da immer noch ausschließlich Volljuristen gesucht werden, die ja auch im Überfluss vorhanden sind).

Ob hier wirklich noch eine echte Reform kommt, entgegen dem Widerstand der meisten "richtigen" Juristen (vgl. erst 90. Deutsche Juristen-Fakultätentag), welche dem bereits jetzt höchst anspruchsvollen und stark am Präsenzjura orientierten Hagener LLM eine echte berufliche Perspektive bietet? Und wenn, was ist dann mit unseren alten Abschlüssen?
 
Der unter Beitrag 11 verlinkte Erfahrungsbericht ist interessant, sagt aber meiner Meinung nach auch nur: Mit dem Masterabschluss in BWL kann man was werden. Für den Nutzen des LLB oder des LLM allein hat das keine Aussagekraft.

Ganz so schwarz wie Du sehe ich hier nicht (als nur LLB-Absolventin). Ich finde den Bericht deshalb interessant, weil jemand mal seinen Plan B nach vergeigten Staatsexamen schildert. Hab mich da ein bisschen wiedererkannt (FU Hagen als einzige Alternative, um nebenbei berufstätig zu sein). Und die Rede ist ja auch davon, dass im beruflichen Umfeld des Autors Wirtschaftsjuristen gesucht werden: also Prinzip Hoffnung.
 
Ich seh es etwas anders.
Der "hagener" LLB oder LLM hat die Zielrichtung Betriebswirt (FH) oder Dipl. Kaufmann (Uni).

Als ich vor rd. 10 Jahren als Betriebswirt (FH) in der Bank anfing, war ich als Einäugiger der König unter den Blinden *g*.
Mit meinem betriebswirtschaftlichen Ansatz konnte ich mich allen Fachgebieten nähern und gut beherrschen.
Als BWLer ist man halt Generalist - aber in der heutigen Zeit ist das nicht mehr ausreichend.

Ich sehe eine verstärkte Spezialisierung in allen Sachgebieten.
Meiner Meinung werden in den Fachabteilungen zukünftige keine Betriebswirte mehr arbeiten, vielmehr
Juristen, Mathematiker, IT-ler.

Daher kommt aus meiner Sicht der LLB oder LLM der Fernuni gerade zur rechten Zeit. Nicht um
Anwalt oder Richter zu werden, sondern um sich an den Pfründen der BWLer zu laben.

Aber alles nur meine Meinung.
 
Ich finde, dass eine Kombination aus Jura und BWL nicht schadet. Ich habe persönlich das 1. Staatsexamen und ein BWL-Aufbaustudium gemacht und dennoch das Referendariat absolviert. Mittlerweile schauen mich die meisten an und sagen mir unverblümt, ich sei überqualifiziert. Merkwürdig!

Ich hab das so eine Aussage von Franz Müntefering im Hinterkopf, dass wir Arbeitnehmer uns alle weiterqualifizieren wollen.

Ein jeder sollte das machen, was ihm Spaß macht und sich dann eine Lücke suchen, in die er hineinstoßen kann.
 
Ich habe mich pers. für den BoL entschieden, weil ich den NC nach dem Abi für Jura auf StEx an den Unis nicht erreicht hätte ohne ewig warten zu müssen. Ok ich habe dann erstmal ne kfm. Ausbildung nach dem Abi gemacht, ich wollte aber immer nach der Ausbildung studieren. Ich hatte einen guten Ausbildungsabschluss, wurde übernommen und habe Geld verdient , auf das ich bei einem Präsenzstudium nicht verzichten wollte, also kam nur die Fernuni in Frage. Man kann ja mit dem Abschluss bei den Personalern auch mehr punkten, schließlich haben die meisten, die Teilzeit studieren Berufserfahrung oder vorher bereits ne Ausbildung. Man muss sich natürlich im klaren sein, dass man nicht Anwalt, Richter und co. werden kann, was aber eh nie mein Ziel war. Ich arbeite als Finanzbuchhalterin und mein Chef hat mir letztes Jahr ne Gehaltserhöhung verwehrt, weil ich ja kein abgeschlossenes Studium hätte. Dabei hat er mir vorher bestätigt wie zufrieden er mit mir ist, dass ich super arbeite auch über das normale Maß hinaus, die Auftraggeber sehr zufrieden sind usw. Er meinte es muss immer noch einen finanziellen Abstand zwischen Leuten mit Uniabschluss und welchen ohne geben.
Ich will nach dem Uniabschluss da auf jeden Fall raus aus der FiBu, weil es doch jeden Tag das gleiche ist, was man tut. Ich denke, dass der BoL schon in der Wirtschaft anerkannt wird, auch wenn man sich mit den StEx - Leuten um die Stelle streiten muss, wobei ich hoffe, mit BWL und Berufserfahrung mehr punkten zu können. Ich würde gerne später im Immobilienbereich (Mietvertragsrecht) oder Personalabteilung arbeiten wollen.
 
Traurig an der ganzen Diskussion über Berufsaussichten des LLB / LLM, welche ich auch in vielen anderen Foren verfolge, finde ich, dass sich scheinbar noch nie jemand wirklich mit den Studieninhalten beider Studiengänge wirklich befasst hat. Ich habe mal einen Vergleich zwischen den Pflichtinhalten des StEx-Studiengangs der LMU und der Inhalte bis zum Master der FernUni erstellt und stelle fest, dass die Unterschiede doch gar nicht so extrem groß sind. Leider gibt es aber keine Interessenvertretung und keine Lobby für BOL / MOL-Studenten. Und da im Bundestag rund 25% aller Abgeordneten Juristen sind, wird sich da auch nicht allzu viel bewegen, solange nicht entsprechende Vereinigungen gegründet werden. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Informationen über unseren Studiengang an entsprechende Stellen wären nicht schlecht (ich war z.B. letzte Woche bei der Arbeitsvermittlung in unserem Arbeitsamt - die Dame konnte mit dem Studiengang BOL gar nichts anfangen - sie könne sich auch nicht vorstellen, dass man damit Arbeit findet).

Meiner Ansicht nach sollte der Master zumindest zum 1. Staatsexamen ausreichen. Und auch einen Grund, warum ein Master mit 10 Semestern Regelstudienzeit weniger qualifiziert als ein Volljurist mit 9 Semstern sein soll leuchtet mir nicht ein. Aber wie gesagt, solange niemand für und mit uns bei der Bundesregierung argumentiert wird sich nichts tun.
 
Ich denke, das BOL/MOL Studium tappt in die gleiche Falle, wie viele andere Ausbildungswege seit der Bologna-Reform. Die Studienabschüsse zerfasern, die Zugangsqualifikationen werden unscharf und die Abschlüsse werden immer weniger einschätzbar, wertloser und purer Gegenstand kommerzieller Überlegungen der z.T. privaten Bildungsanbieter. Man schaue sich nur die inflationäre Zunahme von Bachelor und Master-Studien in den kuriosesten Fächern an. Ein Blick in die samstägliche Tageszeitung genügt! Bezüglich der Verwertbarkeit der Abschlüsse reagiert folglich das Prinzip Hoffnung. Interessant ist in der Tat, dass sich das Jus-Studium erfolgreich dem Bologna-Prozess entziehen kann. Hier ist - ich kann Kai1705 nur zustimmen - eine schlagkräftige Lobby traditionell juristisch gebildeten Politiker am Werke; denn die vorgebrachten Argumente sind aus Sicht vieler anderer Studiengänge fadenscheinig. Interessant ist m.E, dass es im schulischen Bereich gleichzeitig eine starke Lobby gibt, die eine Durchlässigkeit des Schulsystems analog zum Bologna-Prozess unterbinden will und auf klare Abgrenzung pocht. Das BOL/MOL Studium scheint mir im Augenblick mehr eine ‚nice to have’ Veranstaltung als ein wirklich verwertbares Studium zu sein. Vielleicht taugt es als Zusatzqualifikation zu einem Vollstudium ergänzt. Aus einem Sachbearbeiter(in) wird mit BOL/MOL eben nur ein(e) etwas besser ausgebilde( r), gleich bezahlter Sachbearbeiter(in) – aber eben nicht mehr. superwoman83 betätigt genau das in ihrem Kommentar. Auch die Kombination BOL/M-BWL ist vielleicht nicht mehr als ein Notbehelf. Warum dann nicht gleich BWL Das bisschen Laws wird einem beim „Training on the Job“ schon beigebogen. Rechtlich vertreten kann man ja mit einem MOL sowieso niemanden. Offen gesagt, wenn ich das erst nehme, was ich im BWL-Teil des BOL-Studiums bisher gelernt habe, müsste ich das Studium eigentlich an den Nagel hängen. Der Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis – auch nicht als Zusatzqualifikation.
 
Meiner Ansicht nach sollte der Master zumindest zum 1. Staatsexamen ausreichen. Und auch einen Grund, warum ein Master mit 10 Semestern Regelstudienzeit weniger qualifiziert als ein Volljurist mit 9 Semstern sein soll leuchtet mir nicht ein.

Ein Volljurist hat neben dem 1. Staatsexamen auch noch den zweijährigen juristischen Vorbereitungs absolviert und die 2. Staatsprüfung abgelegt. Die Ausbildung hat dann etwa 6-7 Jahre gedauert.
 
Ein Volljurist hat neben dem 1. Staatsexamen auch noch den zweijährigen juristischen Vorbereitungs absolviert und die 2. Staatsprüfung abgelegt. Die Ausbildung hat dann etwa 6-7 Jahre gedauert.

Sicher. Aber warum sollte ein LLM nicht zum Vorbereitungsdienst und danach zum Staatsexamen zugelassen werden? Das Examenswissen, dass sich die Studenten in der Regel beim Repetitor holen, könnten wir uns auch aneignen. Und wenn wir dann das Examen schreiben und bestehen gibt es letztlich keinen Unterschied mehr. 3 1/2 Jahre Bachelor, 1 1/2 Jahre Master, 2 Jahre Vorbereitungsdienst = 7 Jahre Ausbildung. Aber allein schon die Tatsache, dass man mit dem Master nicht mal zum Vorbereitungsdienst und zum Examen zugelassen wird, finde ich absolut verwerflich. Nach dem Master darf ich sogar einen Dr. jur machen.

Letztlich steht dann auf meiner Karte "Dr. jur. Hans Dampf - Jurist ohne Erlaubnis, juristisch zu arbeiten."
 
Wenn ich all das hier so lese, bin ich wirklich froh, dass ich das Studium nur als Hobby betreibe bzw. als sinnvolle Ergänzung einer mich schon jetzt sehr zufriedenstellenden Berufstätigkeit.

Eigentlich schade, dass eine fundierten wissenschaftlichen Ausbildung, wie sie meines Erachtens von der Fernuni mit dem BoL geboten wird, offenbar so wenig wirkliche Anerkennung erfährt, und alles sich weiterhin so sehr auf den "Volljuristen" fixiert - auch da, wo es gar nicht notwendig ist. Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann etwas daran ändert. Aber bis dahin ist es für die jenigen, die mit dem Ziel studieren, den Abschluss hauptsächlich beruflich zu nutzen, schon etwas schwierig. Zumindest ohne zusätzliche Ausbildung/Studium/Berufserfahrung.
 
Sicher. Aber warum sollte ein LLM nicht zum Vorbereitungsdienst und danach zum Staatsexamen zugelassen werden?

Das sollte m.E. auch so sein. Aber um zum Vorbereitungsdiensst zugelassen zu werden, musst Du nach dem deutschen Richtergesetzt ein 1. juristisches Staatsexamen (neuerdings 1. jur. Prüfung) gemacht haben.

Der LLM. wird von der Uni geprüft. Das Staatsexamen wird von einer von der Universität losgelösten, staatlichen Stelle, dem Justizprüfungsamt, welches dem Justizministerium untersteht , abgenommen. Da liegt der generelle Unterschied.

Man sollte aber mit dem LLM. zum 1. Examen und mit Bestehen zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.

Wobei man aber auch über die Sinnhaftigkeit des einen oder anderen Examens streiten kann. Einigen Meinungen gehen mittlerweile dahin, das 2. Examen abzuschaffen.
 
Wenn ich all das hier so lese, bin ich wirklich froh, dass ich das Studium nur als Hobby betreibe bzw. als sinnvolle Ergänzung einer mich schon jetzt sehr zufriedenstellenden Berufstätigkeit.

Und ich erst!!!

Eigentlich schade, dass eine fundierten wissenschaftlichen Ausbildung, wie sie meines Erachtens von der Fernuni mit dem BoL geboten wird, offenbar so wenig wirkliche Anerkennung erfährt, und alles sich weiterhin so sehr auf den "Volljuristen" fixiert - auch da, wo es gar nicht notwendig ist. Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann etwas daran ändert.

Wohl nicht so schnell. 🙁

Aber bis dahin ist es für die jenigen, die mit dem Ziel studieren, den Abschluss hauptsächlich beruflich zu nutzen, schon etwas schwierig. Zumindest ohne zusätzliche Ausbildung/Studium/Berufserfahrung.

In der Tat traurig!:confused
 
Aber bis dahin ist es für die jenigen, die mit dem Ziel studieren, den Abschluss hauptsächlich beruflich zu nutzen, schon etwas schwierig. Zumindest ohne zusätzliche Ausbildung/Studium/Berufserfahrung.

Richtig ist, dass man hier viel über LLB/LLM-Abschlüsse liest, aber (leider) nur wenig von Hagener LLB/LLM-Absolventen. Mich interessiert, wie weit die beruflichen Erwartungen der Absolventen, die sie gegen Ende ihres Studium hatten, mit ihren Erfahrungen bei der Stellensuche und Ausübung der beruflichen Tätigkeit korrelieren. Meine Erfahrung ist, dass Hochschulabsolventen (bei realistischer Betrachtungsweise) nach den ersten Jahren im Beruf im Großen und Ganzen zufrieden mit ihrem absolvierten Studium und den damit realisierten Möglichkeiten (Berufseinstieg) sind. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei der Mehrzahl der LLB/LLM-Absolventen anders ist. Liest ein LL.B. / LL.M. mit?

Liebe Grüße
 
Also ich bin aller Voraussicht (wenn alles glatt läuft) nächstes Jahr im Sept mit dem BoL fertig. Dann muss und will ich hier, wo z.Z. wohne in MeckPom, wegziehen, weil hier gibt es kaum freie Stellen, geschwiege denn für mich mit den bei den meisten Firmen unbekannten BoL. Selbst das Arbeitsamt kann mit dem BoL nix anfangen. Die haben mir schon gesagt, dass die mich wohl eher weiter in der "Finanzbuchhaltung" unterbringen wollen. Und da ich das, was ich jahrelang gemacht habe (FiBu) nicht mehr will, werde ich wohl in den Westen abwandern. Ist eh ein spezielles Thema, weil ich mich nach meinem Partner richten will und muss (Thema Familienleben), da mein Freund bei der Bundeswehr ist und alle 3-4 Jahre versetzt wird.
 
....Meine Erfahrung ist, dass Hochschulabsolventen (bei realistischer Betrachtungsweise) nach den ersten Jahren im Beruf im Großen und Ganzen zufrieden mit ihrem absolvierten Studium und den damit realisierten Möglichkeiten (Berufseinstieg) sind. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei der Mehrzahl der LLB/LLM-Absolventen anders ist....

Es kommt eben immer auch darauf an, was man erwartet. Weiter unten hat das auch schon jemand geschrieben.
Fakt ist aber (leider!), dass die meisten Unternehmen für ihre Rechtsabteilungen Volljuristen suchen, obwohl die dort tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten häufig ohne weiteres auch mit dem Qualifikationsprofil des LLB bzw. LLM wahrgenommen werden könnten. LLB und LLM werden dann eher als Sachbearbeiter beschäftigt. Genauso wie übrigens Juristen, die "nur" das erste Staatsexamen gemacht haben. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung. Ich erlebe seit vielen Jahren Leiter von Rechtsabteilungen, die gegenüber "Nicht-Volljuristen" extrem misstrauisch sind. Und da Volljuristen noch immer in großen Mengen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind, nimmt die klassiche Führungskraft der Rechtsabteilung (die ebenfalls Volljurist ist) eben lieber das, was "üblich" ist. Nach dem Motto: Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.
Es wird nach meiner Einschätzung noch lange dauern, bis da ein Umdenken stattfindet.

Orientiert man sich allerdings in die "Randgebiete", also nicht in die klassichen Rechtsabteilungen, findet der Abschluss durchaus Befürworter. Nach meiner Erfahrung sind in Unternehmen bspw. in Bereichen wie Datenschutz, Reklamationsmanagement, Personal, Vertrieb durchaus interessante Nischen vorhanden und dort sind die entscheidenden Führungskräfte gegenüber der "nicht-klassischen" Juristenausbildung deutlich aufgeschlossener.
Es kommt also einfach darauf an, was man machen möchte.
 
Leute, eine Frage! Wie ihr oben lesen könnt, wechsle ich nächstes Semester auf eine Präsenzuni um mein Staatsexamen machen zu können. Es zieht mich halt einfach eher zum Anwaltsberuf als zu dem des Unternehmensjuristen.

Aber wieso studiert ihr überhaupt im BoL? Wenn man sich diesen Thread durchliest, kommt so viel Negatives über den Studiengang hervor, dass ich mich echt wundere, wieso ihr euch für den BoL entschieden habt und dabeibleibt!

Grüße
 
Aber wieso studiert ihr überhaupt im BoL? Wenn man sich diesen Thread durchliest, kommt so viel Negatives über den Studiengang hervor, dass ich mich echt wundere, wieso ihr euch für den BoL entschieden habt und dabeibleibt!

Für mich ist BoL Hobby, berufliche Absichten verfolge ich damit nicht. Ich habe wissenschaftliche Weiterbildung auf akademischen Niveau gesucht und im Hagener BoL gefunden. Dass der Hagener BoL ganz nebenbei auch noch einen beachtlichen WiWi-Anteil hat, macht das Studium für mich noch interessanter, da es dadurch vielfältiger ist. Ausserdem habe ich durch den WiWi-Teil noch die Option auf den Diplom-Wirtschaftsinformatiker, da er einen echten Teil der Fächer/Kurse des Zusatzstudiengangs mit Diplomabschlusss für Ingenieure und Naturwissenschaftler umfasst. Diese Option verfolge ich momentan allerdings nicht ernsthaft.

Liebe Grüße
 
Ich habe mich dafür entschieden, weil ich Recht einfach höchst interessant und spannend finde. Außerdem passt es inhaltlich gut zu meiner beruflichen Tätigkeit (ist aber eben nicht Voraussetzung dafür). Jura zu studieren ist ein schon ganz alter Traum von mir. Früher hätte ich es mangels Abi nicht gekonnt. Jetzt freue mich darüber, dass ich mir auf diese Weise den Traum doch noch (nebenberuflich) erfüllen kann.

Außerdem rostet das Hirn nicht ein, wenn man es hin und wieder mit neuen (!) Dingen fordert.
 
Hallo!

Leute, eine Frage! Wie ihr oben lesen könnt, wechsle ich nächstes Semester auf eine Präsenzuni um mein Staatsexamen machen zu können. Es zieht mich halt einfach eher zum Anwaltsberuf als zu dem des Unternehmensjuristen.

Aber wieso studiert ihr überhaupt im BoL? Wenn man sich diesen Thread durchliest, kommt so viel Negatives über den Studiengang hervor, dass ich mich echt wundere, wieso ihr euch für den BoL entschieden habt und dabeibleibt!

Grüße

Ich bin von einer Präsenzuni an die FernUni gewechselt und studiere genau aus dem Grund im BoL um eben KEIN Staatsexamen ablegen zu müssen, denn

1. Brauche ich kein Staatsexamen für mein angestrebtes Berufsziel in der "Wirtschaft".
2. Missfällt mir die Aufwand/Nutzen-Relation des StEx. Die etwaige Möglichkeit es ist nicht zu packen, ist enorm hoch. Die Examensklausuren sind so ziemlich der härteste Tobak, den man sich in unserer Bildungslandschaft antun kann.
3. An die "großen Töpfe" kommen im Endeffekt doch auch nur die Prädikatsexamenler.

Man sollte Bedenken, dass der BoL noch im Anfangsstadium steckt. Als damals der Wirtschaftsingenieur eingeführt wurde war das ähnlich, bzw. haben heute noch viele die Ansicht, dass der nichts kann und weder Ingenieur noch BWLer ist und nirgends gebraucht wird. Mir geht die ganze Diskussion zu sehr in die Richtung BoLer = Looser und StExler = Gelobtes Land.
 
Vielleicht ändert sich ja noch was.
Guckt euch doch mal das Modell in Mannheim an.
Erste den BOL. Dann 2 Jahre Aufbaustudium und dann kann man das Staatsexamen machen...
Mal schauen wie sich das entwickelt...
 
Das würde nur dann funktionieren, wenn die FernUni entsprechende Kurse als Aufbaustudium anbieten würde. Für mich jedenfalls kommt ein Präsenzstudium nicht mehr in Frage, da ich hauptberuflich arbeiten muss um meine Familie zu ernähren. Fraglich ist jedoch, warum die FernUni, wo es doch jede Menge BOL-Studenten gibt, die gerne irgendwann als RA arbeiten würden, entsprechende Kurse nicht anbietet oder anbieten will. Wie schon mal gesagt, so groß sind die Unterschiede zu StEx-Studiengängen nicht - die paar fehlenden Kurse sollte man relativ einfach anbieten können.
 
Im Zweifel Fernuni Mannheim...
man braucht ja auch nur zu den Klausuren erscheinen... nen paar Bücher von Professoren und Fallsammlungen kann man sich ja ausleihen und die Skripte sind alle online downloadbar... von den Profs die die Vorlesung halten...

Wieso kann den die Fernuni sowas nicht auch schaffen, wenn Mannheim das hin kriegt, zumal Mannheim ja wirklich nur ne BWL Hochburg ist und die Rewi Fakultät der Fernuni viel größer ist, als der von Mannheim...?!
 
Im Zweifel Fernuni Mannheim...
man braucht ja auch nur zu den Klausuren erscheinen... nen paar Bücher von Professoren und Fallsammlungen kann man sich ja ausleihen und die Skripte sind alle online downloadbar... von den Profs die die Vorlesung halten...

Wieso kann den die Fernuni sowas nicht auch schaffen, wenn Mannheim das hin kriegt, zumal Mannheim ja wirklich nur ne BWL Hochburg ist und die Rewi Fakultät der Fernuni viel größer ist, als der von Mannheim...?!

Die Frage stelle ich mir ja auch schon lange. Die Fakultät der Fernuni ist immerhin eine der größten in Deutschland - und sie bringen es nicht auf die Reihe einen "Aufbaustudiengang Staatsexamen" oder ähnliches anzubieten.
 
Fraglich ist jedoch, warum die FernUni, wo es doch jede Menge BOL-Studenten gibt, die gerne irgendwann als RA arbeiten würden, entsprechende Kurse nicht anbietet oder anbieten will. Wie schon mal gesagt, so groß sind die Unterschiede zu StEx-Studiengängen nicht - die paar fehlenden Kurse sollte man relativ einfach anbieten können.

Es geht hier nicht nur einfach darum, ein paar fehlende Kurse zu absolvieren. Um als Rechtsanwalt zugelassen werden zu können benötigt man nach bisheriger Rechtslage die Befähigung zum Richteramt.

Diese erhält man aber nur, wenn man 2 Staatsexamina abgelegt hat. Dazu gehört auch, nach dem universitären Studium den zwei jährigen Vorberietungsdienst (Referendariat) zu durchlaufen.
 
Es geht hier nicht nur einfach darum, ein paar fehlende Kurse zu absolvieren. Um als Rechtsanwalt zugelassen werden zu können benötigt man nach bisheriger Rechtslage die Befähigung zum Richteramt.

Ich verstehe Kai so, dass er mit "Aufbaustudiengang Staatsexamen" lediglich Vorbereitungskurse nach dem Abschluss meint, deren erfolgreiche Absolvierung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen brechtigen, d.h. die Hagener-Absolventen auf diese Weise einen Zugang zum Pfad ab dem 1. Staatsexamen erwerben können.

Liebe Grüße
 
Ich studiere nach einer kaufmännischen Ausbildung den LLB-Studiengang in Vollzeit als "alleiniges Erststudium" und sehe bei entsprechender Spezialisierung später gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechende Spezialisierung sollte m. E. z.B. in die Richtung Steuern oder Personal erfolgen, wo es durchaus Bedarf an gut ausgebildeten Juristen gibt (geben wird), die aber keine Befähigung zum Richteramt benötigen.

Was vespricht Ihr Euch denn konkret davon unbedingt der 140.001 Jurist mit Staatsexamen zu sein, sofern Ihr keine Tätigkeit in Richtung Richter/Staats- oder Rechtsanwalt anstrebt?
Allerdings ist ohne STEX selbst an der Fern-Uni im FB REWI keine Promotion möglich.
 
Allerdings ist ohne STEX selbst an der Fern-Uni im FB REWI keine Promotion möglich.

Das stimmt nicht.

Siehe hier unter Punkt 12 FAQ: https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/master/faq.shtml

"12. Kann ich mit Master-Abschluss promovieren?
Ja, wenn Sie gut sind. Promovieren kann, wer den Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen angeboten wird, besonders erfolgreich absolviert hat. Sie sollten mindestens ein "Gut" in Ihrem Abschluss erreicht haben, um sich die Promotionsmöglichkeit zu eröffnen."

Siehe auch hier: Promotionsverfahren - https://www.fernuni-hagen.de/rewi/forschung/promotion/verfahren.shtml

"Zudem eröffnet der Abschluss als Master of Laws ( LL.M.) den Zugang zu einer Promotion, wenn er entsprechend gut ausgefallen ist. ..."

Siehe auch hier: Promotionsordnung § 4 I - https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/promotionsordnung_2008.pdf

"- oder ein von einer juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland verliehener Titel „Master of Laws“ mit dem Prädikat „gut“ bzw. „magna cum laude“, dem ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens vier Semester vorangegangen sein muss"

Liebe Grüße
 
Ich verstehe Kai so, dass er mit "Aufbaustudiengang Staatsexamen" lediglich Vorbereitungskurse nach dem Abschluss meint, deren erfolgreiche Absolvierung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen brechtigen, d.h. die Hagener-Absolventen auf diese Weise einen Zugang zum Pfad ab dem 1. Staatsexamen erwerben können.

Liebe Grüße
Chrissi

Richtig.

Meiner Ansicht nach bedarf es keiner grundsätzlichen Reform der Juristenausbildung. Vielmehr können beide Studiengänge, also LL.B / LL.M und StEx, sehr gut nebeneinander leben. Allerdings sollte der LL.B. / LL.M. nach erfolgreichem Zusatzstudium grundsätzlich zur 1. juristischen Prüfung und anschließend zum Ref. zugelassen werden. Wer lediglich in der Wirtschaft arbeiten will, kann lediglich im LL.B. / LL.M. studieren.

Aber: ich glaube, dass ein grundsätzliches Problem für den LL.B. / LL.M. ist, dass er erstens noch eher unbekannt ist, andererseits sind die Vertretungsbefugnisse der ZPO ein Problem. Grundsätzlich sollte ein angestellter Jurist, egal mit welcher Ausbildung, seinen Arbeitgeber auch vor Gericht vertreten dürfen. Vor den Amtsgerichten ist das ja kein Problem. Die Regelungen des § 79 ZPO sollten daher auch auf den § 78 ZPO übertragen werden und ein Unternehmensjurist sollte seinen Arbeitgeber auch vor LG und OLG vertreten dürfen. Dann würde die Einstellung eines BOL / MOL auch Sinn für potenzielle Arbeitgeber machen. Was bringt mir denn ein Jurist, der mich als Arbeitgeber zwar grundsätzlich beraten kann, wenn es allerdings um gerichtliche Dinge geht muss ich doch wieder zum Anwalt? Bedeutet letztlich doch nur höhere Kosten für den Unternehmer. Das wäre ein Ansatz, über den nachgedacht werden sollte.
 
Wir werden sehen was die Zeit bringt. Die Wirtschaft sagt doch ständig sie braucht Fachkräfte. Ich denke, dass wir mit unserem Fernstudium schon zur Beseitigung des Fachkräftemangels beitragen. Immerhin ist ein Fernstudium nicht so easy wie ein Präsenzstudium und die Arbeitgeber schätzen die Motivation ihrer Arbeitskräfte, die ein solches Fernstudium benötigt. Zunächst einmal drücke ich allen für die anstehenden Klausuren die Daumen, denn gute Noten wünscht sich bestimmt jeder, egal ob man früher oder später als Anwalt, Richter und Co arbeiten will oder eben in der Wirtschaft.
 
Zur Frage warum BoL/MoL und nicht Staatsexamen:
- Den BoL/MoL kann man halt im Fernstudium studieren, ohne seinen Vollzeitberuf darunter leider zu lassen.
- Außerdem hieß es als ich anfing noch, dass dem Bol/Mol die Zukunft gehört (Bologna halt).

Nochmals: Hier gehts nicht um die Qualität des Studiengangs (von wegen der Anklage, wir würden Bol = Looser setzen), die finde ich sehr gut.

Aber für die Reputation der neuen Abschlüsse müsste mehr Lobbyarbeit betrieben werden. Die Fernuni selbst müsste doch ein Interesse daran haben, ihrem Abschluss praktischen Wert zu verleien, die (potentiellen) Absolventen sind schließlich ihre Kundschaft. Was sind denn nun die Fortschritte seit Einführung der neuen Rechtsstudiengänge? Nicht mal die Arbeitsämter kennen den Studiengang. Mein Arbeitgeber ebenfalls nicht. Gerichtlich ist festgestellt worden, dass der BoL nicht berufsqualifizierend ist. Wieso sollte der MoL dann berufsqualifizierend sein? Für welche Stellen denn, die nicht besser von einem Volljuristen oder billiger von einer Hilfskraft ausgefüllt werden?

Letzlich bleibt das Prinzip Hoffnung über. Aber das ist doch ein bisschen wenig angesichts des hohen Anspruchs des Studiums. Der Vergleich mit der Umstellung der übrigen Fachrichtungen ohne Staatsexamen hinkt, da dort eben wirklich eine Umstellung erfolgte - hier nicht.

Letzlich sind das natürlich alles nur Meinungen und Indizien und bestimmt gibt es im Einzelfall Leute, die mit dem Anschluss etwas anfangen können. Hoffentlich ich auch. Aber das generelle Verhältnis "Anspruch des Studiengangs" zum "potentiellen beruflichen Nutzen" kann man anhand dessen erahnen. Wer nur aus reinem Zeitvertreib den Studiengang betreibt, dem ist das sicherlich egal, aber ist das wirklich die breite Masse der Studenten? Und müsste das dann nicht zum Schutz hoffnungsfroher Berufsanfänger auch so beworben werden?

Natürlich brauchen so große Reformen ihre Zeit. Interessierte können falls nicht schon bekannt hier mal schauen:
Universität Trier: Reform der Juristenausbildung

Aber ich habe irgendwie das Gefühl, es wird letztlich einfach laufen gelassen in der Hoffnung so Fakten zu schaffen, die sich möglicherweise positiv auswirken. Will heißen, irgendwann gibt es eine Vielzahl von BoL und MoL, und dann wird es schon auch Stellen für die geben. Oder halt für die Folgegeneration. Jedoch gibt es bereits jetzt eine Vielzahl von Volljuristen, für die es keine Stelle gibt. Und die können sich immerhin noch selbstständig machen.
 
Die Qualität des Studiengangs ist ohne Frage sehr gut. Auch ansonsten bin ich mit ThoRi einer Meinung. Das Problem ist die fehlende Lobby-Arbeit. Und außer dem Beundesverband der Wirtschaftsjuristen (FH) gibt es nicht wirklich irgendwelche Verbände oder ähnliches. Man sollte darüber nachdenken, eine Vereinigung für BOL / MOL Studenten zu gründen und die entsprechende Arbeit schon im eigenen Interesse selbst betreiben.
 
Aber: ich glaube, dass ein grundsätzliches Problem für den LL.B. / LL.M. ist, dass er erstens noch eher unbekannt ist, andererseits sind die Vertretungsbefugnisse der ZPO ein Problem. Grundsätzlich sollte ein angestellter Jurist, egal mit welcher Ausbildung, seinen Arbeitgeber auch vor Gericht vertreten dürfen. Vor den Amtsgerichten ist das ja kein Problem.

Siehe Berufsordnung für Rechtsanwälte

§ 1 Freiheit der Advokatur

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Das ist schon richtig so, dass § 78 die Postulationsfähigkeit Anwälten überlässt. Aus diesem Grunde haben viele Syndici auch eine Anwaltszulassung.
 
Das ist schon richtig so, dass § 78 die Postulationsfähigkeit Anwälten überlässt. Aus diesem Grunde haben viele Syndici auch eine Anwaltszulassung.

Was ist richtig daran? Auch ein Syndikus darf seinen Arbeitgeber nach § 46 BRAO nicht vor Gericht vertreten. Meine Frau ist Geschäftsführerin einer GmbH. Warum sollte sie sich einen Syndikus, BOL, etc einstellen? Für alle Streitigkeiten muss sie ohnehin zu einem Anwalt laufen. Der kassiert je nach Streitwert nicht gerade wenig. Vor kurzem z.B. hatten wir ein einstweiliges Verfügungsverfahren am laufen. Das hat ca. 2000,00 € gekostet. Einem Syndikus müssten wir weit mehr als das monatlich bezahlen. Also x-fache Kosten für einen Mitarbeiter, der uns im Zweifel nicht weiter helfen kann bzw. darf. Da ist eine Rechtschutzversicherung um ein vielfaches billiger. Warum sollte auch ein Angestellter Jurist seinen Arbeitgeber nicht "vor Rechtsverlusten schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden bewahren" können?
 
Stimmt nicht! Ich habe beides durchlaufen und beides hatte seinen Reiz.

Aber bei nem Präsenzstudium hat man Vorlesungen , Übungen usw. Da bekommt man gewisse Themen "vorgekaut", kann schnell mal ne Frage stellen etc. Das ist im Fernstudium nicht unbedingt vorgesehen, außer einzelne Präsenzveranstaltungen oder die Betreuung in den Studienzentren (wenn angeboten und nicht soweit weg). Dennoch macht das das Fernstudium natürlich flexibel und man muss nirgendswo hin. Wie auch immer, ich bin froh das es die Möglichkeit des Fernstudiums gibt, sonst hätte ich wohl nicht studiert. Dennoch wünsche ich mir manchmal Vorlesungen gerade bei trockenen Themen und schade, dass es sowas nicht irgendwie online gibt.

Davon hab ich noch nichts gehört. Haben sich irgendwelche Personaler denn mal öffentlich dazu geäußert?

Ich habe unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Ein Chef hat mich im Vorstellungsgespräch gefragt, ob ich mich denn trotzdem auf den Job konzentrieren könne (war ne kleine Firma). Bei einer andere Firma fanden die es ziemlich gut, dass man sich privat weiterbildet (war aber auch ne größere Firma). Das ist vermutlich je nach Personaler unterschiedlich. Ich habe einige Freunde , die in Personalabteilungen sitzen (auch in Führungspositionen) und die finden das gut, wenn man sich weiterbildet. Nagut sind auch meine Freunde. Bisher habe ich nur positive Erfahrungen gemacht bei Bewerbungen. Habe mich allerdings auch nie auf ne juristische Stelle beworben sondern stehts in der FiBu. Wenn ich irgendwann meinen Abschluss habe, werde ich sehen wie´s läuft mit Bewerbungen dafür und solange kann ich ja in meinem alten Beruf bleiben (auch wenn er mir im Moment keinen Spaß mehr macht).
 
Weil die Syndici dennoch, zumindest am Amtsgericht auflaufen! Außerdem haben meist größere Firmen Rechtsabteilungen mit Syndici. Die Anwaltszulassung haben die aber wegen des Versorgunsgwerkes und um nebenher (mit Genehmigung) anwaltlich tätig sein zu können.

Deine Frau muss ja keinen Juristen einstellen wenn es das Budget nicht hergibt oder es ökonomisch sinnvoller erscheint, eine RS abzuschließen.

Ob ein Anwalt viel oder wenig kassiert, sei mal dahin gestellt. Akademische Arbeit kostet eben Geld und die orientiert sich bei Anwälten nun mal an einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.

Man muss sich zudem den Zweck des § 78 ZPO vor Augen führen.

Die Diskussion gleitet aber insgesamt betrachtet wieder ab.

So lange der Gesetzgeber nicht die entsprechenden Vorschriften ändert, wird ein BOL nie Anwalt und nicht jeder kann zum Landgericht und in die höheren Rechtszüge. Da kann man hoffen wie man möchte, das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern.

Darüber, dass der Weg über BOL/MOL zum Staatsexamen führen kann und soll, steht m.E. außer Frage. Jeder soll für sich selber entscheiden, ob er in die Wirtschaft gehen oder einen Jusitzberuf ergreifen möchte. Nur muß er dann den dafür erforderlichen Weg einschlagen und darf sich hinterher nicht beklagen, wenn die Erwartungen nicht erfüllt wurden.
 
Also, wenn man Euch so jammern hört, dann frage ich mich wirklich, ob Ihr das richtige Fach studiert. Da scheint ja die Lobbyarbeit der "alten Staatsexamensjuristen" bei Euch ja voll durchgeschlagen zu haben. Dabei wollen die nur Ihren mittlerweile sehr kleinen Arbeitsmarkt vor missliebiger Konkurrenz abschotten.

Nu´macht erst einmal Euren Abschluss fertig und fangt Euch an zu bewerben. Dann werdet Ihr sehen, dass der Abschluss etwas wert ist!
Anwalt kann man damit zwar (noch) nicht werden, aber man kann allemal einen guten Job in der Industrie ergattern!

Und zu Eurer Beruhigung:

1.) Laut Prof Wackerbarth auf der Absolventenfeier 2009 hat bis jetzt noch jeder Absolvent des LL.B. einen ordentlichen Job bekommen. (Das stimmt, soweit ich das von mir und meinen ehemaligen Mitkommilitonen beurteilen kann).

2.) Mich hat bei den Bewerbungsgesprächen bis jetzt noch keine Sau nach der Note oder aber nach dem Unterschied zum Volljuristen gefragt. Interessanter war, dass ich nicht reiner Rechtsanwender wie ein Volljurist war, sondern auch andere Bereiche beurteilen konnte. (Sorry an alle Volljuristen, die sich hier ´rumtreiben, dass war Orginalton einiger Personaler).

3.) Hagen ist in der Industrie bekannt und hat einen sehr guten Ruf im Gegensatz zu einigen anderen Unis (Habe ich auch live so gesagt bekommen).

4.) Wer Euch nicht haben will, für den würde ich auch nie im Leben arbeiten wollen. Ihr müsst dahingehen und die Firma finden, die Eure Sprache spricht. Das dauert vielleicht etwas länger, zahlt sich aber aus.

5.) Führt Euch ´mal auf der Homepage von Wackertbarth unter "Juristischer Ausbildung" die Vorschläge zur Änderung des JAG zu Gemüte.

6.) Schaut Euch ´mal die Uni Rostock an. Die haben jetzt auch zugunsten des LL.B. das Staatsexamen eingestellt. Der LL.B.-Studiengang (8-semestrig) kam am 26.08.2010 ´raus. Bis einschließlich 30.08.2010 hatten sich schon 100 Studenten eingeschrieben.
Schaut Euch vor allem ´mal die Studienordnung an. Ist der von Hagen sehr ähnlich; die Begründung der Einführung diese Studienganges übrigens auch.

7.) Lasst Euch nicht von verzweifelten "Wohnzimmeranwälten", die nach 10 Jahren Studium feststellen müssen, dass ihre Ausbildung nicht das hält, was sie versprochen hatte, irre machen. Überlegt Euch lieber am Ende Eures Studiums, auf was Ihr Euch spezialisieren wollt (z.B. Personal, Verwaltung, Steuern,etc.) und richtet Eure Wahlfächer und ggf. Eure Praktika danach aus. Das ist bei der Bewerbung viel interessanter als der durchgekaute Salm, der Euch offensichtlich solche Angst macht.

8.) Zum Schluss: Die ganze Diskussion erinnert mich irgendwie an das Theater der Umstellung von Diplom-/ Magisterstudiengängen auf Bachelor-/Masterstudiengänge. Da war die alte Lobby auch gegen alles Neue. War ja auch verständlich, wenn man bedenkt, was das für ein Arbeitsaufwand ist, diese neuen Studiengänge zu entwickeln. Da wurde auch behauptet, dass der Bachelor das Vordiplom sei und der Master das Diplom. Die Industrie unterscheidet nicht mehr groß zwischen diesen Studiengängen. Bezahlt wird nach Leistung, sprich nach Berufserfahrung und Ahnung vom Job. Im Übrigen bedenke man, dass ein akademischer Abschluss - egal wie er heisst - nur die Eintrittskarte zum Spiel, sprich Arbeitsmarkt ist, wie jede andere Ausbildung auch. Was der Einzelne daraus macht und ob er zum Spiel hingeht, dass ist seine Sache.
In diesem Sinne...


frohes Schaffen!

zephyr, LL.B. (und in absehbarer Zeit auch LL.M.)
 
Im Übrigen bedenke man, dass ein akademischer Abschluss - egal wie er heisst - nur die Eintrittskarte zum Spiel, sprich Arbeitsmarkt ist, wie jede andere Ausbildung auch. Was der Einzelne daraus macht und ob er zum Spiel hingeht, dass ist seine Sache.

Wahre Worte und sehr prägnant auf den Punkt gebracht!

Zudem ist es mit dem Abschluss nicht getan. Heute gilt lebenslanges Lernen und wer einmal die Erfahrung mit einem Fernstudium gemacht hat, wird immer in der Lage sein, sich Wissen anzueignen und in den Job zu implementieren.

Wie ich bereits in anderen Postings offenbart habe, habe ich neben der volljuristischen Ausbildung immer zugesehen, dass das "Beiwerk" stimmt.

Jeder ist seines Glückes Schmied, die Bildungsstätte kann nur Hammer und Eisen reichen, schmieden muss man selber!
 
Ich sehe es auch als eine Frage der Zeit bis sich neue Abschlüsse durchsetzen.

In der Vergangenheit wurden für gewisse Positionen im Rewe immer Bilanzbuchhalter gesucht. Der Steuerfachwirt war gänzlich unbekannt. Mittlerweile hat sich das geändert. Im Übrigen glaube ich, dass es auf die individuelle Mischung ankommt. Jeder Arbeitgeber hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht und andere Präferenzen. Und wenn denn jemand lieber einen Volljuristen einstellen möchte, dann ist das sein gutes Recht. Es gibt aber auch sicherlich AG die den Wirtschaftsbezug zu schätzen wissen.
 
eigentlich ist es doch so einfach. Wer Anwalt oder Richter werden möchte, ist hier nicht wirklich richtig und sollte an eine Präsenzuni gehen.

Für alle die, die es nicht werden möchten und trotzdem Interesse an Jura haben kann das hier sehr interessant sein. Es ist immer doof, wenn man zu den ersten
gehört aber ich finde es doof, wenn wir uns entmutigen lassen.
 
Danke zephyr, dass Du diesen Thread wieder etwas optimistischer gestaltet hast. 🙂

Letztlich kann ich nur wiederholen, was schön des öfteren erwähnt wurde: Es kommt darauf an was man will. Will man in absehbarer Zeit, Anwalt oder Richter werden, oder möglicherweise ein Unternehmen vor Gericht vertreten ist man heutzutage mit dem StEx wohl noch besser bedient.

Aber es gibt eben auch andere Ziele.

Nach meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst war mein Interesse für die Juristerei geweckt. So habe ich zunächt ein Präsenzstudium begonnen, musste aber schnell feststellen das ich mich mit einem Vollzeitstudium ohne ansprechendes Gehalt nicht mehr anfreunden konnte. Daher habe ich nach einer Alternative gesucht, die ich hier gefunden habe. Ich kann neben meinen Beruf das Studium absolvieren und nach dem Abschluss sehen, ob es mich im öffentlichen Dienst weiter bringt oder nicht.

Mir liegt es fern, meinen Status als Beamtin auf Lebenszeit in der heutigen Zeit aufzugeben, daher werde ich immer (zumindest mit einem Bein) im öffentlichen Dienst bleiben. Daneben kann ich mir z.B. eine Tätigkeit in der Lehre sehr gut vorstellen. Vielleicht als Dozentin an einer FH oder ähnliches. Mal sehen was sich so tut. Fakt ist, dass bei meinen direkten Vorgesetzten das Studium gut ankommt und Eindruck schindet und ich angesichts des bereits abgeschlossenen BoL bereits Aussichten auf eine Beförderung habe, die ich ohne den BoL noch lange nicht hätte, denn wie wir den öD kennen mahlen die Mühlen ja normalerweise sehr langsam.

Für meine persönliche Zukunft stufe ich den MoL als eine gute Möglichkeit für's Vorwärtskommen ein und werde sehen was mich erwartet.

Daher: es kommt darauf an was man will.

Unabhängig davon, dass ich trotzdem daran glaube, dass die Ausbildung sich insgesamt auf lange Sicht Richtung MoL reformieren wird. Auch wenn dass wohlmöglich noch ewig dauern wird und uns nicht mehr ereilt.
 
1.) Laut Prof Wackerbarth auf der Absolventenfeier 2009 hat bis jetzt noch jeder Absolvent des LL.B. einen ordentlichen Job bekommen. (Das stimmt, soweit ich das von mir und meinen ehemaligen Mitkommilitonen beurteilen kann).

Woher weiß er das?

Ich habe mein LLB im Februar 2009 abgeschlossen.
Bisher hat die Fernuni noch nicht nachgefragt, ob ich einen ordentlichen Job bekommen habe.
 
Das ist natürlich schön! Trotzdem hätte es mich interessiert, was Absolventen der Rewi-Fakultät mit ihren Abschlüssen hinterher anfangen (können).
 
Ich mache den LL.B als Zusatzqualifikation (Erststudium BWL). In dem Bereich, in dem ich arbeite (große Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) werden gute LL.B-Absolventen gerne genommen. Der große Vorteil ist, dass man damit auch das StB- oder WP-Examen ablegen kann und es spätestens dann nicht mehr drauf ankommt, ob man vorher Jura-Staatsexamina gemacht hat. Bei unseren Mandanten bin ich auch schon dem einen oder anderen Bachelor-Juristen begegnet (übrigens alle von der FH...). Als Uni-LL.Bler hat man meiner Meinung nach auch in Unternehmen in den richtigen Bereichen gute Chancen, wenn man sein Profil (gute juristische Ausbildung und BWL-Kenntnisse) gut verkaufen kann.
 
Ich denke mal, dass mit dem LL.B oder LL.M nicht wirklich etwas anfangen kann, wenn man eine juristische Karriere plant.

Die Volljuristen sind eine ziemlich geschlossene Gesellschaft, was sich alleine schon in § 78 ZPO ausdrückt, dessen Vereinbarkeit mit Art. 103 GG vom BVerfG bestätigt wurde. Das bedeutet, dass sich selbst der LL.M bei einem Prozess der Anwaltszwang voraussetzt durch einen Anwalt vertreten lassen muss, weil dieser "Organ der Rechtspflege" ist (m.E. sein soll).

Selbst die gewerbliche Rechtberatung ist dem LL.M nicht erlaubt, auch wenn es auf eine Postulationsfähigkeit vor Gericht nicht ankommt. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen: Ein LL.B. reicht den meisten Amtsgerichten als Sachkundenachweis zur Zulassung als Inkassomandatar.

Wenn man jetzt bedenkt, dass im Bundestag - vor allem im Rechtsausschuss - überwiegend Volljuristen sitzen, die haupt-/nebenberuflich nach wie vor als Anwalt tätig sind, ist kaum eine wirkliche Änderung zu erwarten. Die werden sich schließlich nicht den Kuchen mit uns teilen wollen. Anders sieht es vielleicht mit Europa aus: Vielleicht gibt es hier Chancen auf eine zwangsweise Harmonisierung der Juristenausbildung.

Übrigens: Unser Außenminister hat zwar in Bonn studiert aber an der FernUni beim kürzlich verstorbenen Prof. Tsatsos promoviert.
 
Ich denke, dass Unternehmen sich noch viel mehr mit dem LL.B. inhaltlich auseinandersetzen müssen, damit wir als Absolventen oder Absolventinnen eine reele Chance bekommen werden, in Berufen in der Wirtschaft für die wir gemäß unserer Qualifikation tatsächlich geeigneter sind als Volljuristen, zu arbeiten.
Es ist leider immer besonders schwer, die Gesellschaft zu einem Umdenken zu bewegen. Aber der Trand der Zeit ist positiv. Denn zumindest in der Verwaltung scheint die Umstellung langsam Konturen anzunehmen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bildet anstelle von Diplom- Verwaltungswirten nun Bachelor of Laws aus.
 
Nicht nur Unternehmen oder Politik müssen umdenken, sondern auch wir.
WIR machen die Bol und wir sind in ein paar Jahren auf dem Arbeitsmarkt müssen uns dort präsentieren. Ich hoffe das wir dann auch das Selbstbewusstsein haben zu sagen, was wir eigentlich können und was wir jahrelang studiert haben.

Kein Chef wird uns nehmen, wenn wir uns hinsetzen und sagen:" ich habe rechtswissenschaften studiert und ich werde kein Anwalt oder Richter werden können und naja.... etabliert hat sich der Studiengang halt noch nicht... es hat mich halt interessiert...."
Das will doch kein Mensch hören.

Wir haben den Bol an der Fernuni gemacht und...
- gelernt uns völlig eigenständig in verschiedene Rechtsgebiete einzuarbeiten. Wer hält uns da noch davon ab uns in ein Unternehmensspezifisches Rechtsgebiet einzuarbeiten? Wer könnte es schneller als wir?
- wir sind diszipliniert
- wir können uns sehr gut selbst motivieren
- wir haben einen Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge
- wir können uns sowohl mit dem Buchhalter als auch dem Personalsachbearbeiter als auch dem Einkäufer unterhalten und haben eine Vorstellung, mit was er sich jeden Tag beschäftigt.
- wir haben nebenbei Berufserfahrung gesammelt und wissen uns in einem Unternehmen zu bewegen.
- wir können uns mit einem Juristen auseinandersetzen, verstehen seine Sprache und können vermitteln.


Es ist an uns zu zeigen, dass wir die Juristerei beherrschen und es ist an uns zu zeigen, dass wir anders sind als der Jurist mit den zwei Staatsexamen, der in seinem ganzen Leben noch kein Unternehmen von innen gesehen hat. Anders ist nicht immer schlecht und ich bin der Meinung wir sollen unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Natürlich werden wir auf Probleme und Wiederstand stoßen aber das sollte uns nicht zu solch demotivierenden Diskussionen verleiten. Die Zeit sollten wir nutzen uns Gedanken darüber zu machen, was wir können und welche Wege uns offen stehen und nicht welche Türen verschlossen sind. Vor 10 Jahren wäre keine auf die Idee gekommen, dass die IHK zukünftig Personen ausbildet, die sich um Automaten für Süßigkeiten und Getränke kümmern.
Politik und Unternehmen werden erst was ändern, wenn wir ihnen bewiesen haben, dass es sich lohnt. Wenn wir da draußen überzeugt haben.

Also ihr könnt es diskutieren wie ihr wollt und ihr könnt noch 100 mal darüber jammern, dass wir keine Anwälte und Richter werden.
Ihr könntet aber auch einfach da raus gehen und denen mal zeigen, was ihr so auf dem Kasten habt.

Gruß

Nala
 
Also ihr könnt es diskutieren wie ihr wollt und ihr könnt noch 100 mal darüber jammern, dass wir keine Anwälte und Richter werden.
Ihr könntet aber auch einfach da raus gehen und denen mal zeigen, was ihr so auf dem Kasten habt.

Gruß

Nala

Da kann ich dir nur zustimmen.

Auch sinnvoll ist es mal links und rechts von uns zu gucken.

Ja, das Land NRW bildet LL.B´s aus, die stellen nach 18 Monaten FH Studium (der Rest ist Praktikum) aber wohl kaum eine Konkurenz für einen LL.B dar, der wie wir in 7 Semestern Regelstudienzeit an einer Uni geschult wurde.
Schauen wir aber mal in Richtung der Privaten Hochschulen, so findet der LL.B dort unterdessen Anwendung für die klassischen Juristischen Berufe, als wichtigste Beispiele mal zu nennen : Bucerius Law School in Hamburg oder die im nächsten Jahr zu eröffnende EBS in Wiesbaden.
Somit stehen auch unsere Chancen nicht schlecht, das nach dem LL.B oder, womit am Ende wohl auch jeder leben kann, nach dem LL.M sich eine Möglichkeit zum Staatsexamen ergeben wird. Das wäre ein toller Nebeneffekt für all die, die keine Präsentsuni besuchen können weil sie einfach Geld verdienen müssen.

Ich bin da ganz ehrlich, natürlich würde ich mich hierüber sehr freuen, und das auch begrüßen, aber der LL.B ist ein Wirtschaftsjurist- und wenn wir die Schwerpunkte glücklich legen, und vielleicht auch mal den ein oder anderen Kurs über dem Durst machen, bietet dieser Abschluss durchaus tolle berufliche Möglichkeiten.
 
Da gebe ich metalruebennase recht, zumal wenn ich mir den Ausbildungsgang hier noch ansehe v.a. mit folgender Aussage:
"erstklassige Kombination aus Studium: - Abschluss zum Bachelor of Laws ist in 18 Monaten möglich"
(Quelle: https://www7.citeq.de/20/probuerger/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=1980 [18.09.10; 18.30 Uhr])

Da stellt sich mir die Frage, wie sich das entwickeln und langfristig gesehen auch auf die Berufschancen auswirken wird, dass ein und der gleiche verschiedene Ausbildungswege mit der gleichen Bezeichnung laufen, sich aber die Ausbildungen in ihrem Rahmen eklatant differenzieren.

Natürlich ist es einerseits unterschiedlich, ob ich den LL.B. an der Uni oder der FH oder eben im Rahmen der Verwaltungsfachwirtenausbildung studiere- ich habe hier jedoch bedenken, dass trotz allem irgendwann alle über einen Kamm geschoren werden, und sich unsere Art der Ausbildung evtl. nicht mehr rechnen könnte.
 
Naja, so würde ich das nicht sehen. Zwar steht Bachelor drauf, wenn es aber lautet Bachelor im Bereich Polizeivollzugsdienst, wie ich bei der Polizeischule eines Bundeslandes gesehen habe, dann weiß der Personaler schon, wie er das einzuschätzen hat.

@ Nala23: Wie kommst Du da drauf, dass ein Volljurist noch keine Firma von innen gesehen hat? Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass ein nicht geringer Teil meiner Kommolitonen vor dem Jurastudium eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat und demgemäß wohl mal in einem Unternehmen zugegen war. Zudem besteht die Möglichkeit während des Referendariates eine Wahlstation zu absolvieren, die nicht eben wenige in einem Wirtschaftsunternehmen ableisten.
 
[...] aber der LL.B ist ein Wirtschaftsjurist- und wenn wir die Schwerpunkte glücklich legen, und vielleicht auch mal den ein oder anderen Kurs über dem Durst machen, bietet dieser Abschluss durchaus tolle berufliche Möglichkeiten.

Das ist nicht ganz richtig. Der LL.B. beinhaltet mehr als der alte Wirtschaftsjurist. Er bietet schon wirklich Möglichkeiten, sonst wären wir ja auch alle falsch hier. Das Umdenken wird in der Wirtschaft auch irgendwann stattfinden. Allerdings ist der Gesetzgeber auch gefragt. Als Unternehmensberater - gerade im M&A Bereich, dem lukrativsten Bereich der Großkanzleien - darf man heute lt. RBerG nicht arbeiten, wenn hier die juristische Beratung überwiegt. Meines Erachtens ein Verstoß gegen die freie Berufswahl, aber das BVerfG ist auch mit Volljuristen besetzt
 
Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht über die fast durchweg negativen Stimmen in diesem Thread. Wer sich mit dem Glauben oder der falschen Hoffnung, hier doch noch ein Staatsexamen absolvieren und in den Staatsdienst treten zu können, einschreibt, obwohl die Uni doch keinen Hehl um Inhalt und erreichbare Abschlüsse dieses Studiengangs macht, der darf sich doch hinterher nicht über genau das beschweren?!

Mag ja sein dass mit das nötige Hintergrundwissen fehlt, weil ich noch nicht seitenweise Stellenangebote für Juristen durchforstet habe, aber ich denke doch schon, dass die Unternehmen Verwendung für Juristen ohne Staatsexamen, dafür aber mit (je nach Belegung) starker Spezialisierung auf Wirtschaft haben. Oder glaubt ihr, dass in den Rechtsabteilungen der Konzerne nur Anwälte sitzen? Immerhin zeigen einige der großen Unternehmen schon spezielles Interesse an diesem Studiengang der Fernuni, dafür erscheint mir die Zusammensetzung des Studienbeirates repräsentativ.

Auch in der Unternehmensberatung kann ich mir Rewis gut vorstellen. Fernuni-Absolventen bringen zumindest meist mehr Berufserfahrung mit als Anwälte, auch nach 2 Jahren Referendariat oder vorangegangener Berufsausbildung.

Ich glaube jedenfalls nicht, dass der BoL / MoL an der Fernuni ein Auffangbecken für gescheiterte Staatsexamensanwärter und Hobby-Juristen sein soll. Es ist doch immerhin ein bisschen mehr als ein Volkshochschulkurs. Schade, dass wir bisher keine Erfahrungsberichte von Absolventen bekommen haben...

Viele Grüße
die Keksin
 
Ja, hier ist die Russische Foederation!==

Zum obigen Inhalt:

Die in Hagen ausgebildeten Juristen gelten als gut bis sehr gut geschult, habe viel nachgelesen.

Ueberlege mir, mich nach Abschluss LL.M. durchzukaempfen bis zum Europaeischen Gerichtshof, um eine beschraenkte Zulassung als Rechtsanwalt, hier: Strafverteidiger, zu erlangen.

Stichworte GG - Bologna-Prozess - konsekutiver, hoechstmoeglicher Abschluss an einer europaeischen Universitaet.

Ist alles noch sehr unausgegoren und als erster Rohentwurf zu verstehen!

LG aus St. Petersburg
 
Paulidis!

Danke für die Antwort! Ich grüble nämlich, ob ich diesen Kurs wählen dürfte, also ob daß es - für einen "nicht Deutscher" überhaupt was bringt... (Psychologie wäre noch eine alternative Möglichkeit für mich, weil diese viel mehr "internationaler" ist, und da ich Krankenpfleger bin, viel Berufsnaher wäre, aber wenn ich wählen darf, lieber Jura...)


LG

Laszlo aus Ungarn/Österreich
 
da ich nach 25 Jahren Beamtentätigkeit nun Rechtswissenschaften angefangen habe zu studieren, habe ich mir natürlich auch Gedanken über den Sinn und Zweck hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten danach gemacht.
Eine Beamtentätigkeit ist auch mit LLM möglich wenn ihr euch bei einer internationalen Behörde bewerben werdet - Europäisches Patentamt, Auswärtiges Amt, Nato usw - hier steht in den Einstellungsvoraussetzungen nichts von Staatsexamen sondern Masterabschluss.
Eine andere Alternative wäre auch noch, wurde uns zumindest seitens des Einführungsseminars erzählt, den Master in z.B. England zu machen - muss angeblich anerkannt werden.

Schöne Grüße aus Bayern
Fernernie
 
wie ich in letzter Zeit festgestellt habe, findet derzeit eine ausgreifende Differenzierung in der Berufswelt statt, die auch vor der Juristerei nicht Halt macht. Letztlich, so bin ich überzeugt, wird der Markt das Geschehen regeln.

Zu Fernernie eine kleine Anmerkung aus der Bundeslaufbahnverordnung:

§ 21 Höherer Dienst


1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 21

(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten voraus, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln. § 19 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst hat auch, wer die Befähigung zum Richteramt hat.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wo man denn die 2 Jahre und 6 Monate hauptberuflicher Tätigkeit hernehmen möchte, die geeignet sein soll, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn, hier höherer Dienst für den Master, zu vermitteln?

@ Paulidis,

ich hätte gerne gewusst, ob das empirisch gesichert ist, was über die Hagener Juristen so publiziert wurde und wo man das nachlesen kann. Besten Dank hierzu vorab.

Frohes Schaffen
 
§ 27 BLV ist da entscheidend, ausserdem sagt der BMI in einem Rundschreiben, dass LLM und 1. Staatsexeamen gleich zu behandeln sind.

Beamte die den LLM machen (auch konsekutiv) können nach einem Auswahlverfahren für ein Jahr auf einen Posten im hD (natürlich zum gD Gehalt) die Urkunde zum hD bekommen.

@ Rübi
Grüßle
 
Ich glaube jedenfalls nicht, dass der BoL / MoL an der Fernuni ein Auffangbecken für gescheiterte Staatsexamensanwärter und Hobby-Juristen sein soll. Es ist doch immerhin ein bisschen mehr als ein Volkshochschulkurs. Schade, dass wir bisher keine Erfahrungsberichte von Absolventen bekommen haben...

Viele Grüße
die Keksin

Erfahrungsbericht:

Ich bin Kommunalbeamtin im gehobenen Dienst und habe nebenbei den Bachelor studiert. Letztes Jahr habe ich ihn abgeschlossen und mich auf eine Sachgebietsleiterstelle beworben. Diese gehört zwar auch noch in den gD und könnte auch ohne den Bachelor erreicht werden, dauert aber für gewöhnlich länger und diese Stellen sind natürlich auch rar gesät. Das Auswahlverfahren jedoch habe ich gegen die anderen "älteren" Bewerber - nicht zuletzt durch meine Zusatzqualifikation - gewonnen und habe diese Stelle nun trotz meiner "jugendlichen" 30 Jahre seit 01.01.2011 inne. Nun bin ich Sachgebietsleiterin für 15 Mitarbeiter. Das hatte ich so in der Form so schnell gar nicht erwartet. Ich studiere derzeit noch am Master und werde diesen wohl im Jahre 2012 fertig stellen. Die o.g. Berufserfahrung von 2 Jahren und 6 Monaten für den höheren Dienst bringe ich ja durch meine Verwaltungstätigkeit mit. Ich bin ja so gesehen dann kein "externer" Bewerber mehr. Auch wenn ich mich bei einer anderen Behörde bewerben sollte, kann ich zumindet meine Berufserfahrung in der Verwaltung und in zwei Jahren dann auch meine "Führungserfahrung" vorweisen. So oder ähnlich hatte ich mir das vorgestellt, als ich mich nach meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst dazu entschlossen habe noch an der FernUni zu studieren......also, mal sehen was der Master noch so bringt....

Das ich weder Anwalt noch Richter werden kann, war mir von vornherein klar. Hätte ich das gewollt wäre ich nicht in der Behörde geblieben, sondern zu einer Präsenzuni gegangen. Ich jedoch wollte mich nur in der Behörde weiter entwickeln und möglicherweise eines Tages den Sprung in den höheren Dienst schaffen. Ich denke auch, dass mir das (zumindest theoretisch) gelingen kann.
 
Jessy, ich bin in derselben Situation, zur Zeit stellvertretende Personalleiterin an einem Theater. Dein Weg und das, was du dir mit Master noch so vorstellst, entspricht genau auch meinen Vorstellungen 🙂 Find ich übrigens total interessant, dass du den Bachelor so schnell hast brauchen können, ich bin eher davon ausgegangen, den Bachelor halt mit zu machen, damit ich dann zum Master komme 😀

man wird sehen, was kommt, aber es ist doch schön, solche erfahrungsberichte von leuten zu lesen, die dieselben grundvoraussetzungen haben
 
Ich war auch nicht davon ausgegangen, dass mir bereits der Bachelor etwas bringt. Da ich jedoch innerhalb der gleichen Abteilung befördert worden bin und meine Vorgesetzten bereits seit langem davon wussten dass ich neben der Vollzeit-Arbeit studiere und sie das immer toll fanden und anerkannt haben, hatte ich auch dadurch schon "Bonuspunkte". Von extern hätte man das so sicher nicht geschafft. Aber wenn man bereits in einer Behörde tätig ist, einen guten Eindruck hinterlässt und diesen durch Abschluss eines Studiums noch mal verbessert, kann man dadurch sicherlich eine Beförderung bewirken. Durch das rechtswissenschaftliche Studium wurde ich von meinen Vorgesetzten auch bisher in Rechtsfragen schon mal gerne in Anspruch genommen. So nach dem Motto: "Fragen Sie mal die Kollegin, die studiert ja ReWi und hat Ahnung davon." 🙂 Inwieweit später ein etwaiger Aufstieg in den höheren Dienst machbar ist, bleibt abzuwarten...
 
Bin auch Beamter im gehobenen Dienst einer Mittelbehörde (Bayern). Habe vorher meinen Dipl-Finanzwirt FH gemacht und möchte durch mein
nun begonnenes Bachelorstudium meine Aufstiegschancen verbessern. Mein Ziel ist so ungefähr der Weg den jessy eingeschlagen hat.

Bin auch der Ansicht, dass hier die wenigsten Rechtswissenschaften studieren um vielleicht irgendwann einmal Richter oder Anwalt werden zu können. Den meisten geht es doch vielmehr um eine Erhöhung der Aufstiegschancen im ausgeübten Beruf oder des Interesses am Studium wegen.
Evtl. auch als Sprungbrett für die Karriere in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens. Dafür braucht man dann aber glaube ich schon den Master, solange man nicht als Sachbearbeiter versauern möchte.

LG Pensionsanwärter
 
Als Sachbearbeiter "versauern" wäre mir schon ganz recht. Ich bin Datenerfasserin im öffentlichen Dienst und ich hoffe, mit dem Studium auch mal Sachbearbeitertätigkeiten machen zu dürfen. Das wäre ein Traum, zur Zeit gebe ich nur Zahlen und Daten in den PC ein, den die Sachbearbeiter ausgerechnet oder festgestellt haben.
 
Sorry Aliud, das mit dem "versauern" war echt nicht abwertend gemeint. Bloß fühle ich mich als Sachbearbeiter eben sehr oft ausgenutzt.
Man arbeitet viel mehr und verdient deutlich weniger als die Herren und Damen Sachgebietsleiter.

Des Weiteren hatte ich zu Beginn meines Erststudiums die Hoffnung mehr in Eigenverantwortung entscheiden zu können.
Dies ist aber nun einmal als Sachbearbeiter in keinster Weise der Fall.
Man hat Druck von oben ohne Ende und steht auch gegenüber dem Bürger immer in vorderster Front; die Arbeit die man tagtäglich leistet wird von den Vorgesetzten dennoch kaum wertgeschätzt. Von den Beförderungsaussichten ganz zu schweigen. Bin jetzt A10 und werde dies wohl auch noch mindestens 8-10 Jahre bleiben, obwohl ich ein ordentlich abgeschlossenes FH-Studium hinter mir habe.

Aus dieser meiner eigenen Erfahrung kommt vermutlich meine Geringschätzung gegenüber dem Ansehen eines Sachbearbeiters.
Es gibt aber auch sicherlich positivere Beispiele.

LG Pensionsanwärter
 
Hm, interessant. Eigentlich bist DU doch gar nicht zufrieden mit dem Job. Du hast ein FH-Studium, schlechte Beförderungsaussichten, wieso machst dann nicht einfach was anderes ? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber einfach ein Leben lang was machen, was man nicht will und dann hier rumjammern, also ich weiß nicht!

Sorry Aliud, das mit dem "versauern" war echt nicht abwertend gemeint. Bloß fühle ich mich als Sachbearbeiter eben sehr oft ausgenutzt.
Man arbeitet viel mehr und verdient deutlich weniger als die Herren und Damen Sachgebietsleiter.

Des Weiteren hatte ich zu Beginn meines Erststudiums die Hoffnung mehr in Eigenverantwortung entscheiden zu können.
Dies ist aber nun einmal als Sachbearbeiter in keinster Weise der Fall.
Man hat Druck von oben ohne Ende und steht auch gegenüber dem Bürger immer in vorderster Front; die Arbeit die man tagtäglich leistet wird von den Vorgesetzten dennoch kaum wertgeschätzt. Von den Beförderungsaussichten ganz zu schweigen. Bin jetzt A10 und werde dies wohl auch noch mindestens 8-10 Jahre bleiben, obwohl ich ein ordentlich abgeschlossenes FH-Studium hinter mir habe.

Aus dieser meiner eigenen Erfahrung kommt vermutlich meine Geringschätzung gegenüber dem Ansehen eines Sachbearbeiters.
Es gibt aber auch sicherlich positivere Beispiele.

LG Pensionsanwärter
 
Gordon!

Naja als rumjammern würde ich dies wohl nicht bezeichnen. Außerdem versuche ich ja durch mein Fernstudium hier meine berufliche Perspektive
zu verbessern; nach bestandenem Bachelor und anschließendem Master innerhalb der Behörse aufzusteigen oder auch eine bessere Stelle innerhalb einer anderen Behörde zu finden.

Und meinen Beamtenstatus wegzuwerfen und einfach irgendetwas anderes beruflich zu praktizieren kommt für mich nicht in Frage.
Ich habe noch ein Haus abzubezahlen, und daher hohe finanzielle Verpflichtungen. Da hilft der sichere Arbeitsplatz als Beamter schon enorm weiter. Wenn ich mich also beruflich verändere, dann nur innerhalb der Verwaltung. Sonst müsste ich Archäologie studieren und nach alten Relikten aus der Vergangenheit buddeln (Traumberuf), aber schau dich mal nach Arbeitsplatzchancen für Archäologen um! Da kannst Du aber sehr sehr lange suchen.

Pensionsanwärter
 
no risk -- no fun, Pensionsanwaerter!!

Wenn mir die Umsaetze laengere Zeit einbrechen sollten, kann ich Konkurs anmelden, wen interessiert das schon.........

Ich bin Unternehmer, mein eigener Herr und fuer Fehler selbst verantwortlich.

Du willst offenkundig einen hochinteressanten Job mit hoechster sozialer Absicherung bin hin zur Unkuendbarkeit; das wird aber schwierig ausgehend von einer SACHBEARBEITERSTELLE!

Nur, als untergeordneter A-10-Beamter wirst Du viele, viele Jahre brauchen, bis Du wenigstens A 13 und damit hoeherer Dienst bist / hast. Verstehe ueberhaupt nicht, wie man ewig auf A 10 verharren kann mit abgeschlossenem Studium (!). Ich war schon als schlichter Bankkaufmann nach 4 Jahren Abteilungsleiter in meinem frueheren Leben.=

Also bitte, kein Gejammere hier.
 
Nicht vergessen: Unterschiedliche Menschen = Unterschiedliche Lebenswege.
Ihr habt eben unterschiedliche Präferenzen, da kann keiner den Weg des anderen objektiv bewerten. Es hat eben jeder seine Perspektive, was solls?

Abschließend: Man muss wohl nicht jedes Wort über seinen Sinn hinaus betonen, oder? "Hochinteressanter Job mit höchster sozialer Absicherung...", das ist nichts als unnützer Hohn.
Fakt ist doch, dass es im öffentlichen Dienst Schallmauern gibt, die man ohne bestimmte formale Anforderungen nicht durchbrechen kann. Eine davon ist der Masterabschluss für den höheren Dienst. Insofern ist der Gedanke durchaus realistisch.
 
Oje Paulidis, auf Deine Interpretation bzgl. Anstand und Höflichkeit gegenüber Deinen Diskussionspartnern möchte ich hier
nicht näher eingehen, die spricht glaube ich für sich! Aber tue mir doch bitte den Gefallen und erkundige Dich doch wenigstens
ausreichend über das Beamtenrecht im Allgemeinen und das Laufbahnrecht für Beamte im Speziellen, bevor Du hier solch ein
dümmliches Gedöns verbreitest (bitte entschuldige, aber das musste sein)!

Angenommen, Du hättest die Ausleseprüfung für den gehobenen Dienst gut bestanden und anschließend das FH-Studium abgeschlossen,
dann hättest auch Du mit dem Eingangsamt für den geh. Dienst (A 9) Deine eigentliche Beamtentätigkeit aufgenommen, selbst wenn Du
Dein Studium höchstwahrscheinlich mit 1,xy abgeschlossen hättest. Anschließend wärest Du nach frühestens 3 Jahren zu A 10 befördert
worden und müsstest daraufhin noch einmal mind. 5-6 Jahre auf Dein A 11 warten. Du wärest also mit frühestens 32/33 Jahren A 11
geworden ( Abi mit 19, ein Jahr Wehrdienst/Zivildienst, 3 Jahre Studium). Nun bei mir wird es nun eben 5 Jahre länger dauern, da ich leider mit solch einem geistigen Hochflieger wie Dir nicht mithalten kann. Dass man jedoch mit A 11 noch immer Sachbearbeiter ist, sollte ich hier jedoch
zur Sicherheit noch einmal erwähnen. Eine Sachgebietsleiterstelle beginnt erst bei A 12. Hierfür müsste man allerdings noch einmal mind. 7-8 Jahre
warten und nebenbei sehr gute Beurteilungen ergattern. Man wäre faktisch mit frühestens 40/41 Jahren so weit endlich auch einmal mehr Verantwortung in der Verwaltung (abgesehen von einer Personalratstätigkeit) übernehmen zu dürfen.

Aber just für diese Fälle gibt es ja schließlich die Fernuni Hagen, damit selbst solche Beamtennormalos wie ich noch eine reele Chance auf einen beruflichen Aufstieg haben. So, Ende der Durchsage!

Pensionsanwärter
 
Eine Sachgebietsleiterstelle beginnt erst bei A 12. Hierfür müsste man allerdings noch einmal mind. 7-8 Jahre
warten und nebenbei sehr gute Beurteilungen ergattern. Man wäre faktisch mit frühestens 40/41 Jahren so weit endlich auch einmal mehr Verantwortung in der Verwaltung (abgesehen von einer Personalratstätigkeit) übernehmen zu dürfen.
Hm, der A 12- Kollege der den Fachbereich Bauen bei mir in der Stadt leitet ist 29. In einigen Behörden rasen gute junge Leute die Treppe nach oben, hängt natürlich auch immer davon ab, wie vorausschauend die Leitung handelt. Kommt auch ganz darauf an, welchen Schwerpunkt man beruflich macht. Wer in Behörden eher die soziale oder "bürgernahe" Schiene fährt hat es natürlich deutlich schwieriger als wenn man Tätigkeiten macht, die auch in der freien Wirtschaft gesucht sind. Beteiligungsmanagement, Finanzen, ReWe oder Projektentwicklung im Baubereich usw.

Deshalb als Tipp: Nicht nur akademisch etwas herausholen, sondern sich auch innerhalb der Behörde/Amt/Ministerium in der "richtigen" Abteilung in Stellung bringen.
 
Ach Gott, ihr habt doch schon einiges erreicht!
Im Gegensatz dazu bin ich mit 35 noch immer Datenerfasserin mit der Vergütungsgruppe 3 TVöD. Bin froh, wenn ich den Bachelor überhaupt über die Bühne bekomme. Ein Master trau ich mich gar nicht mehr zu. Verantwortung muss ich auch nicht unbedingt haben. Sich in der eigenen Behörde in Stellung zu bringen, ist gar nicht einfach, wenn man von den Sachbearbeitern als "Fußvolk" (ist leider Tatsache) bezeichnet wird. Aber ich bin schon froh, überhaupt im öffentlichen Dienst zu sein.
 
Crix!

Das Dein Kollege mit 29 zu A 12 befördert worden ist mag schon sein, allerdings arbeitet der ja auch in einer Kommune und ist damit Kommunalbeamter. Dort wird man erheblich schneller befördert als in einer Landesbehörde. Ich arbeite als Finanzbeamter in der Steuerverwaltung des Freistaates Bayern und dort gelten nun einmal sog. Mindestwartezeiten um befördert zu werden. Ebenso in Landratsämtern oder bei der Polizei. Da kann man dann noch so gut beurteilt werden, die Mindestwartezeit ist in jedem Falle einzuhalten ( außer man ist in der Partei und kennt ein paar wichtige Politiker ).Von dem großen Beförderungsstau aufgrund allgemeinen Sparzwangs der Länder brauche ich erst gar nicht sprechen.

In einer Kommune hingegen bestimmt der jeweilige Gemeinde-/Stadtrat in Verbindung mit dem Bürgermeister über die Beförderungen seiner Beamten und auch Angestellten. Dort gibt es keinerlei Mindestwartezeiten. Noch dazu herrscht hier nicht selten der Klüngel. Kann man also gut mit dem Bürgermeister oder ein paar Gemeinderäten hat man frei Bahn bis Endstufe gehobener Dienst A13 und dies in noch relativ jungen Jahren.

Allerdings hat sich aufgrund der Wirtschaftskrise und der daraufhin eingebrochenen Gewerbesteuerzahlungen die Situation in den meisten Kommunen drastisch verschlechtert, was sich wohl in Zukunft auch auf die Beförderungen dort auswirken wird.

Aber sei es wie es ist, ich wollte in diesem Forum nur zum Ausdruck bringen, dass ich mich z.B. als Finanzbeamter in der Steuerverwaltung
trotz eines ordentlichen FH - Studiums kaum nennenswert einbringen kann. Ich habe nur Statistikdruck ohne Ende und mein Ermessensspielraum bei der Bearbeitung der einzelnen Fälle hält sich ebenso in Grenzen. Für nahezu jeden Kram brauche ich die Unterschrift meines Sachgebietsleiters. Mein in der FH erlerntes Wissen kann ich kaum anwenden, weshalb es Stück für Stück flöten geht. Da kommt dann einfach irgendwann ein gewisser Frust auf, vor allem wenn man dann die Herren Sachgebietsleiter und Amtsleiter wieder einmal föhlich in ihrer Kaffeerunde hocken sieht. Der allergrößte Witz ist dann allerdings die Tatsache, dass einem oft irgendwelche blutjungen Volljuristen frisch von der Uni kommend als A13 -Sachgebietsleiter zugeteilt werden, obwohl sie von Steuerrecht wirklich kaum Ahnung haben. Selbst mit Schwerpunkt Steuerrecht an der Uni kommen sie gerade einmal auf max. 2-3 Semester ohen jeglichen Praxisbezug und das dort vermittelte Steuerrecht kratzt wirklich nur hauchdünn an der Oberfläche. Solche Vorgesetzten beschränken sich daher auch meist auf solch elementar wichtigen Punkte wie Kommasetzung oder die Durchnummerierung einer Akte. Von der Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage oder der Besteuerung eines § 13a EStG-Landwirtes haben die noch nie gehört. Wie denn auch, wenn sie es an der Uni nie gelernt haben.

Und deshalb mache ich hier meinen Bachelor und hoffentlich anschließend Master, weil ich mir für die jetzige Form des Ausgenutztwerdens einfach zu schade bin und weil ich mich zukünftig mehr in der Steuerverwaltung einbringen, mein erlerntes Wissen anwenden will.

Zu Dir Aliud: Mach einen ordentlichen Bachelor und bewerbe Dich direkt beim Amtsleiter der umliegenden Behörde. Fast alle Landämter (Finanzämter, Landratsämter) haben extreme Personalnotstände und brauchen dringend Beamte, insbesondere wenn in den kommenden Jahren die Pensionierungswelle anrollt.Vielleicht hast Du auch Bekannte in einer Behörde, die Dir von frei werdenden Stellen berichten. Auch bei einer Kommune bestehen gute Chancen, dass Du zumindest zum Vorstellungsgespräch geladen wirst. Dein Bachelor befähigt Dich zumindest schon einmal für ein Einstiegsamt nach A9/A10, bei einer Kommune u.U. auch höher. Auch ein Blick in den Staatsanzeiger Deines jeweiligen Bundeslandes bringt viele ausgeschriebene Stellen zum Vorschein. Mit dem Master kann es dann auch schon mal für eine A13/A14-Stelle reichen, etwas Glück vorausgesetzt. Ich wünsche Dir dabei auf jeden Fall viel Glück!

Pensionsanwärter
 
Zu Dir Aliud: Mach einen ordentlichen Bachelor und bewerbe Dich direkt beim Amtsleiter der umliegenden Behörde. Fast alle Landämter (Finanzämter, Landratsämter) haben extreme Personalnotstände und brauchen dringend Beamte, insbesondere wenn in den kommenden Jahren die Pensionierungswelle anrollt.Vielleicht hast Du auch Bekannte in einer Behörde, die Dir von frei werdenden Stellen berichten. Auch bei einer Kommune bestehen gute Chancen, dass Du zumindest zum Vorstellungsgespräch geladen wirst. Dein Bachelor befähigt Dich zumindest schon einmal für ein Einstiegsamt nach A9/A10, bei einer Kommune u.U. auch höher. Auch ein Blick in den Staatsanzeiger Deines jeweiligen Bundeslandes bringt viele ausgeschriebene Stellen zum Vorschein. Mit dem Master kann es dann auch schon mal für eine A13/A14-Stelle reichen, etwas Glück vorausgesetzt. Ich wünsche Dir dabei auf jeden Fall viel Glück!

Personalräte, sowie Gleichstellungsbeauftragte sind auch ergiebige Quellen! Auch die ARGE´n (zwischenzeitlich Jobcenter) suchen fast immer!
 
Nach meiner Erfahrung werden Beförderungen im Sektor ÖD sehr unterschiedlich gehandhabt. Kommunen, Land u. Bund haben hier ihre eigenen Vorgehensmuster. Komm aus einer ehemaligen Bundesbehörde.

Kann nur jeden dazu raten den LLB und Master abzuschließen. Leute mit diesen Qualifikationen werden i. d. Wirtschaft, ÖD ob national oder international gesucht.

EineAusbildung gehobener Dienst, BWL Studium, LLB und Master, wer hat dies schon aufzubieten. Diese Leute können überall eingesetzt werden u. gutes Geld verdienen,

Will jetzt aber mit der Debatte ÖD-Sektor enden.
 
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