Berufsaussichten - LL.B. /LL.M vs. Staatsexamen

Dr Franke Ghostwriter
lieber Pensionsanwärter,

mir gehts genauso - bin auch A10 und wir haben erfahren das auch nix mehr nach oben passieren wird - heißt bis zur Pension A10 - oder eben weg - demnach sehe ich mein Studium auch als letzte Chance dies zu verwirklichen - in welcher Form unser Bachelor oder Master schlußendlich anerkannt wird bleibt abzuwarten - ich hoffe doch wie die jetzigen Staatsexamensjuristen.

Schöne Grüße
 
Quark.

Wenn ich dieses Beamten-Geschwaetz schon hoere..............

NO RISK - NO FUN.

Gewerbe mittels Internets anmelden - gute Ideen realisieren - und Du bist Dein eigener Herr.

OK, ist anderer Planet fuer Euch!
 
Welche Gewerbe hast Du denn im Internet schon angemeldet? Erklär doch mal,. was da zu beachten ist. Welche Sektoren sind denn aus Deiner Sicht besonders lohnenswert? Denke, diese Erfahrungen interessieren viele.

Freue mich auf eine Antwort

Jemsor
 
Quark.

Wenn ich dieses Beamten-Geschwaetz schon hoere..............

NO RISK - NO FUN.

Gewerbe mittels Internets anmelden - gute Ideen realisieren - und Du bist Dein eigener Herr.

OK, ist anderer Planet fuer Euch!

Nichts für ungut- aber es wurde bereits schon deutlich gesagt, dass es unterschiedliche Präferenzen hinsichtlich der Vorstellung von einem "erfüllten" Beruf und guter Bezahlung gibt.

Es mag (vielleicht) für einen Unternehmer nicht verständlich sein, dass sich ein guter Job auch dadurch auszeichnen kann, dass
- bei einem sicheren, immer wiederkehrenden Einkommen
- bei mäßiger Arbeitsbelastung (im Gegensatz zu einer erfolgreich geführten, selbstständigen Tätigkeit) --> rellativ hoher Freizeitwert
- bei sicherer Fortzahlung des Gehaltes auch im Krankheitsfalle
grade bei einem Beamtenverhältniss für den ein oder den anderen Menschen vorliegt.

Es soll zudem ja auch in Verwaltungen Jobs geben, die (auch für Sachbearbeiter) interessante Aufgabenbereiche mit sehr hoher Eigenverantwortlichkeit bieten...

Der LL.B ist nicht nur für Personen interessant, die wirtschaftliche Interessen wie Du als Unternehmer verfolgen, sondern auch für Staatsdiener. Und warum soll ein Studienforum nur einer Gruppe ein Forum zur Diskussion über berufliche Möglichkeiten bieten?

Wenn Du erfolgreich und glücklich mit Deinem beruflichen Weg bist, dann solltest Du Dich hierüber freuen. Gerne kannst Du ja auch beschreiben, was Du Dir in Deinem Fall von dem Studienabschluss versprichst. Vielleicht findest du ja hier einige für dich interessante Gesprächspartner.

Ich finde die Diskussion über die Möglichkeiten des LL.B aus Sicht der im öffentlichen Dienst Beschäftigten auch aus eigenem Interesse sehr interessant.

Zudem- genauso wenig wie Du es sicher möchtest, dass Du mit Vorurteilen und auf deinen Berufsstand bezogene Angriffen konfrontiert wirst, möchten andere Personen dieses sicher auch nicht. Daher fände ich es schön, wenn man Diskussionen einfach ohne solche verbalen Ausrutscher führen kann.
 
Beginn Zitat:

Zudem- genauso wenig wie Du es sicher möchtest, dass Du mit Vorurteilen und auf deinen Berufsstand bezogene Angriffen konfrontiert wirst, möchten andere Personen dieses sicher auch nicht. Daher fände ich es schön, wenn man Diskussionen einfach ohne solche verbalen Ausrutscher führen kann.

Ende Zitat.


Sehe ich auch so.

Bin auch auf die Antworten gespannt.
 
Ihr gebt Euch ganz schön viel Mühe mit jemandem, der Argumente gar nicht hören will.
Schließlich ist er selbständig - er arbeitet selbst und ständig. Ob das so toll ist?
 
Ich finde den Ton von Paulidis auch etwas unangebracht, kann ihn in der Sache aber durchaus verstehen.

Sicherlich sollte jeder für sich selbst entscheiden, wie er seine berufliche Zukunft gestaltet. Dennoch klingen die Äußerungen für manche "Nicht-Beamte" etwas befremdlich. Ich selbst habe eine Beamtenlaufbahn vor Jahren ausgeschlagen. Schön blöd, wird mancher denken und sicherlich wäre der Weg zeitweise etwas einfacher oder auch vorhersehbarer, von einem sicheren Einkommen gar nicht zu reden.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass man eben nicht alles haben kann. Die Sicherheit geht eben zu Lasten der Freiheit und umgekehrt. Es muss letztlich jeder selbst überlegen was ihm wichtiger ist.
Somit kann ich natürlich schon verstehen, dass aus Beamtensicht der Fokus auf einer Beförderung liegt.
 
Die Arbeit zweier Beamter kann durchaus von einer Person erledigt werden.
Somit sollte der deutsche Beamtenapparat radikal verkleinert werden.

Wenn man etwas zitiert sollte man es nicht aus dem Kontext reißen!
Sicherlich ist die Arbeitsbelastung eines Beamten geringer als die eines selbstständigen Unternehmers (Beamter arbeitet 42 h pro Woche, der "normale" Selbstständige mehr als 50 Stunden h Woche).
Ob die Arbeit von zwei Beamten durch eine Person erledigt werden kann wage ich zu bezweifeln.

Fraglich ist jedoch, was diese durchweg subjektive Meinung mit einer sachlichen Diskussion über die Berufsaussichten des LL.B Studiums zu tun haben soll.

Mich interessieren nach wie vor nicht persönliche Meinungen einzelner zu bestimmten Berufsgattungen. Mich interessieren einzig Erfahrungen, Hinweise und Prognosen über die Zukunft des Berufsbildes LL.B- ob diese an einer Behörde sind, als Selbstständige oder in Angestelltenverhältnissen ist mir da recht egal.
Aber vielleicht bin ich da auch schlichtweg alleine mit meinem Interesse. Schade.
Unter kollegialem Verhalten unter angehenden Juristen darf man sich wohl etwas anderes vorstellen.
 
Es gibt viele Fundquellen (AA, IHK, Rechtsanwaltskammer, Internet usw.)

Hatte vor gut vier Wochen ein Gespräch mit einem Volljuristen. Er sieht Einsatzmöglichkeiten für LLB in Kanzleien mit Ausrichtung Wirtschaftsrecht. LLM wäre gut wenn eine Führungsposition angestrebt wird. Ideal die Kombination LLM u. BWL. Dies ist soweit die Meinung eines einzelnen Juristen.

Tätigkeitsfelder finden LLB auch in Steuerberatungs- u. WP-Gesellschaften oder Berufsverbänden neben vielen anderen AG. Ob LLB oder LLM wie Rechtsanwälte beraten können, kann ich nicht beurteilen. Änderung des Rechtsberatungsgesetztes erforderlich.

Hier noch ein Link:https://www.wiwo.de/management-erfolg/die-100-top-jobs-der-zukunft-452672/

Fällt mir noch so ein. Wer mal z. B. bei einer Sozialversicherung gearbeitet hat oder die Tätigkeit noch ausübt, der kann sich als Rentenberater, wenn er die Voraussetzungen zur Bestellung dieses Berufes erlangt hat aelbständig machen. Die LLB-Kenntnisse können dann auch noch in einer Consultingfirma Verwendung finden. Interessenkonflikt dürfte so vermieden werden.
 
Fraglich ist jedoch, was diese durchweg subjektive Meinung mit einer sachlichen Diskussion über die Berufsaussichten des LL.B Studiums zu tun haben soll.

nix!

Unter kollegialem Verhalten unter angehenden Juristen darf man sich wohl etwas anderes vorstellen.
.

Das kollegiale Gequatsche ist nur Getue. Jeder ist sich selber der Nächste und am Ende vom Berufsleben wird abgerechnet, mit welchem Geld man bis zum Lebensende durchschippern darf.
 
Meiner Meinung nach verdient jeder, der eine so anspruchsvolle Aus-/Weiterbildung wie z.B. ein Studium neben seinen sonstigen täglichen Pflichten durchzieht Respekt. Sei nun die Motivation eine höhere Besoldungsstufe zu erreichen, interessantere Tätigkeiten ausüben zu können, im Unternehmen die Karriereleiter aufzusteigen, sein Unternehmen besser führen zu können oder das Interesse an der Materie (Mehrfachantworten erlaubt 🙂 ).

Unsere moderne Gesellschaft basiert auf dem Prinzip der Arbeitsteilung. Dies bedingt aber, dass die einzelnen Personen unterschiedliche Qualifikationen, Interessen, Fähigkeiten und Talente haben die sie dann wiederum an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zum Einsatz bringen. Eine Gesellschaft die ausschließlich aus Unternehmern besteht, wäre wahrscheinlich ebenso ineffizient wie eine ausschließlich aus Beamten bestehende Gesellschaft.
 
Genau! Wir verdienen alle Respekt!

Ich würd auch gerne Staatsanwalt spielen. Wenn du mich finanzierst fange ich morgen ein Jura-Studium zum Volljuristen an!
 
Ne ne, das finanzier´ mal selber, so wie ich es gemacht habe.Ich kann ja nix dafür, dass Du den falschen Weg eingeschlagen hast und Dich hier durch Stammtischparolen unbeliebt machst.

Ich könnte Dir alternativ anbieten, dass Du beim Jobcenter als Sachbearbeiter anfängst oder mal an einer Hauptschule unterrichtest oder mal schaust, was ein Assistenzarzt - alles Personengruppen des ÖD, jeden Tag leisten (müssen). Dann würdest Du Dir solche unqualifizierten Aussagen, man könnte die Hälfte der Staatsdiener wegrationalisieren, sparen.
 
selbst in einer "normalen" behörde soll es schon vorgekommen sein, dass beamte richtig arbeiten. voll krass, ich weiß, aber ist mir echt selbst schon passiert.
 
Um es mit Rumpelstilzchen zu sagen: "Das hast du dir ausgedacht!"

Nein, wirklich. Wir können uns doch nicht gegenseitig unsere Lebenswege vorwerfen. Und pauschal zu behaupten, Staatsdiener würden ihren Dienst nicht tun? Hm. Da sehe ich keinen Nutzen drin. Ich forsche uA zu Unternehmensgründungen und das erste, was mein Prof mir damals sagte war: "Ja, aber dann fallen Sie nicht auf die Zahlen rein. Viele gründen um der Förderung willen und lassen es dann wieder bleiben."

Es bleibt aber auch Fakt, dass gewisse Abschlüsse Vorraussetzung für Tätigkeiten & Besoldungsgruppen sind. Dafür ist der LLB doch klasse. Berufsaussichten können vielfältig sein, für viele ist es einfach die Aufstiegsmöglichkeit in die Wunschtätigkeit, für andere die Besoldungsgruppe (kommt aufs gleiche raus, aber ihr versteht bestimmt, was ich mein). Und für alle-alle-alle-alle-wirklich-alle ist es ein Wissensgewinn. Jura, die Mutter der Allgemeinbildung.

(liest sich das jetzt ironisch? war nicht so gemeint 😉 )
 
Es bleibt aber auch Fakt, dass gewisse Abschlüsse Vorraussetzung für Tätigkeiten & Besoldungsgruppen sind. Dafür ist der LLB doch klasse. Berufsaussichten können vielfältig sein, für viele ist es einfach die Aufstiegsmöglichkeit in die Wunschtätigkeit, für andere die Besoldungsgruppe.

Das ist auch gut so, so hat jeder nach seinem Talent und seiner Motivation die (theoretische) Möglichkeit, das zu erreichen, was man sich vorstellt. Darüber hinaus ist es Ansichtssache, ob man mit A9/A10 zufrieden ist oder ein anderer meint, er müsse eine Mio. als Unternehmer machen. Wenn wir in der Kiste liegen, spielt das keine Rolle mehr. Und da, wo viele Unternehmer dann hingehen, brauchen die das Geld eh nicht, denn es würde dort verbrennen.😛
 
öffentlicher Dienst hin oder her, ich kenne beide Seiten und auf beiden Seiten wird mal mehr und mal weniger hart geabreitet.

Ursprungsfrage war doch: Berufsaussichten LL.B./LL.M.
Ich habe beide Abschlüsse in der Tasche und es eröffnen sich einem tatsächlich neue Wege:
- größere Unternehmen: für alle Bereiche, die jur. Kenntnisse voraussetzen, ohne Prozessvertretungsbefugnis zu erfordern (ich denke an Personalabteilungen, Rechnungslegung, Vertragsgestaltung, Vergabe-Beratung, Fördermittel-Beantragung, Rechtsstreitigkeiten im Vor-/Außergerichtlichen Verfahren; Risiko-Management...); der einzige Grund, warum hier kein LL.M./LL.B. gesucht wird: Die Personaler sind alle noch im antiken Griechenland aufgewachsen: Wer da Jura studiert hat, der hatte halt so gut wie immer das StEx in der Tasche, folglich wird ein Studium der Rechtswissenschaften hier oft noch mit StEx gleichgesetzt. Einfach mal bewerben, auch wenn das StEx gefordert ist. Meistens wir halt einer gesucht, der mit §§§ umkann und nicht ein (Syndikus-)Anwalt. Wichtig ist nur, dass man klarmacht, dass man eine Regelstudienzeit von 5 Jahren hatte, um sich von den Weiterbildungs-LL.M. abzusetzen, die man z.B. auch als Dipl.-Kfm. machen kann.)
- Steuerberater / WP (mit Praxiszeit von 2 (LL.B.) bzw. 3 (LL.M.) Jahren; der Einstieg ist mit entspr. Studienschwerpunkten leichter als mit BWL zu finden, denn hier toppt jurisitsches Vermögen BWL-Verständnis locker - im Übrigen gehört auch letzteres zum Hagener LL.B. dazu
- öffentlicher Dienst (leidliche Debatte): Hier sieht es mit dem LL.M. eher schlecht aus; die meisten Bundesländer setzen für die an Juristen ausgeschriebenen Stellen die Befähigung zum Richteramt voraus. Das trifft z.B. in Schleswig-Holstein fast alle Verwaltungszweige, so dass man in den höheren Dienst hier ohne 2. StEx so gut wie nicht reinkommt. Nur in wenigen Ressorts kann man als nicht-jura-fachspezialist anfangen (BauIng; Lehramt (...klar....); Naturwissenschaftler und ganz ganz selten Wirtschaftswissenschaftler). Andere Bundesländer sind nicht derart fixiert und richten in Stellensausschreibungen öfter auch an BWL/VWL oder vergleichbar; z.T. ist auch nur von der Eintrittsbefähigung in den höheren Dienst die Rede (also z.B. Dipl./Mag. oder Master-Abschluss) Hier kann man mit dem LL.M. gut mitspielen, m.E. sogar mit Vorteil vor den BWL/VWL-Menschen. Gerade die neuen Länder tun sich hier hervor (Brandenburg suchte letztens einen Egal-Was-Absolventen für den höheren Dienst mit Eventmanagement-Erfahrung).
- Versicherungen / Inkasso-Branche: Als Anlaufstelle für gescheiterte Staatsexamenskandidaten gerne auch für erfolgreiche LL.B./LL.M. zu haben; hier sind wir den Diplom-Juristen in etwa gleichgestellt
- über die Insolvenzverwalter war oben schon zu lesen... ohne Rechtsanwalts-Titel winkt hier wohl zunächst nur ein Sachbearbeiter-Job.... Aber auch die Jung-Anwälte arbeiten nur als Sachbearbeiter wenigen Berufsträger (in der Regel die "Partner") zu, die tatsächlich als Inso-Verwalter auftreten. Nennen wir es dann "Sachbearbeiter-Delux". Aber nichts anderes ist auch der Dipl.-Kfm, der in der Controlling-Abteilung einer Firma sitzt oder der Wirtschaftsprüfer bei KPMG oder der Unternehmensberater bei Roland Berger für einen nicht unerheblichen Teil seiner Karriere.
- sämtliche Firmen, die Führungskräfte suchen: Hier zieht Charakter mehr als Fachrichtung des Abschlusses (wenn denn zumindest irgendein Abschluss vorhanden ist (ich kenne einen Niederlassungsleiter eines Finanz-Dienstleisters, der Dipl.-Theol. ist)
- Selbständigkeit: Kein Mensch braucht in einem nichtregulierten Beruf (Anwalt, Steuerberater, Arzt, ber. Ing.....) überhaupt einen Abschluss. Das Loblied auf den Unternehmer kann ich hier insoweit nicht nachvollziehen. Ein LL.M. um seine eigene Firma aufzubauen ist völlig überflüssig und dient höchstens als Deko auf der Visitenkarte

Fazit:
- der LL.M. ist für den Einstieg in den öffentlichen Dienst genauso doof wie BWL; ohne 2. StEx läuft hier eher wenig (wenn man aber schon im gehobenen Dienst ist und den LL.M. aus der Tasche zaubert, katapultiert einen das recht schlagartig in die zahlenmäßig winzig-kleine Riege derjenigen, die den (frühen) Aufstieg in den höheren Dienst schaffen können, Stichwort: Eignungsreihenfolge)
- Wirtschaft: alles was nicht 2.StEx-tragende Dipl.-Jur. können, können LL.M. auch; alles was nur Anwälte dürfen, dürfen wir nicht; sprich: Wer einen Prozessvertreter sucht, sucht keinen LL.M.
- "Unternehmertum": Ob LL.M./ StEx ist völlig egal, es sei denn unter Unternehmertum ist hier "Anwaltskanzlei" gemeint.

Was mich wundert: Habt ihr denn den LL.M. einfach mal so aus Lust und Laune studiert? Da mach ich mir doch vorher Gedanken, was ich mal werden will, eh ich mich 5 Jahre abmühe?
Wer nicht gerade als gescheiterter Staatsexamenskandidat den LL.M. als fachlichen Notnagel (oder als erfolgreich Staatsexaminierter als Visitenkarten-Deko) sieht oder aber als Beschäftigter im gehobenen öffentlichen Dienst damit die notwendige Voraussetzung für den Aufstieg in den höheren Dienst beschleunigen will, der sollte doch wohl schon einen Plan haben wo´s mal hingehen könnte.
 
Seelord,

danke für Deine ausführliche Darstellung der Ausgangsfrage, der ich mich gerne nahezu vollständig anschließen möchte. Nun zu Deiner Frage: ich oute mich und gebe bekannt, dass ich den LL.M zwar schwerpunktmäßig für die Visitenkarte studieren, ihn aber auch als Zusatzqualifikation nutze.

Außerdem erweitere ich damit meine Namenserweiterung hinter dem Namen und bleibe sol der FU erhalten, denn Fernstudium und Studienservice machen Spaß!
 
Lustigerweise bin ich auf den Thread hier aufmerksam geworden, als ich heute ein wenig recherchiert habe, inwieweit eine Interessenvertretung von LLB/LLM bereits vorhanden ist - und bis auf die WJFH, wo ich vor langem wieder ausgetreten bin (scheinen sich jetzt aber wieder gefangen zu
haben), scheint es nichts zu geben.

Warum ich gesucht habe? Genau wegen der hier angesprochenen Probleme - also zum Einen die fehlende Lobby, so dass es an Bekanntheit fehlt - und zum Anderen der Zugang zur Rechtsberatung, ggf. auf einen spezialisierten Bereich beschränkt - oder wenigstens die Möglichkeit, einen Zugang zum Staatsexamen zu bekommen. Für all diese Zwecke erscheint mir eine größere Lobby unverzichtbar!

Und deswegen mal einfach so die Frage in die Runde geworfen: Wer kann sich vorstellen, selbst einer entsprechenden Interessenvereinigung (in Form eines Vereines) a) beizutreten und b), noch wichtiger, sich auch entsprechend zu engagieren? Und ja, ich studier auch LLB neben Vollzeit Arbeitsplatz und hab mich bereits kommendes Semester für den LLM eingeschrieben - das MMZ wird parallel zur LLB-Arbeit stattfinden müssen *ächtz* - und nebenher engagiere ich mich auch in zahlreichen anderen Vereinen/Aktivengruppen... trotzdem - wir Fernstudenten sind hart im nehmen und multitaskingfähig!

Also - WER?

Gruß

Hubert
 
Ich wäre dabei! Ich bin zwar Volljurist, aber ich möchte eine Lanze brechen für eine wirklich reformierte Juristenausbildung und da ist ja einiges im Argen. Wie ich in einem älteren Thread gepostet habe, bin ich nicht den Weg über Hagen gegangen, da man mir seinerzeit sagte (2002), man könne mit dem LL.B nicht das Staatsexamen ablegen, obwohl die Inhalte nahezu identisch sind. Also war aich gezwungen SteX zu machen, um mir den Weg in die Anwaltschaft offen zu halten.

Ich glaube, dass wir alle im Kern einen Konsens pflegen, es hier nur noch um Ausdifferenzierungen geht.
 
Ich notiers 😉 So wie bei allen anderen auch, die Interesse bekunden. Wenns mal mehr als 7 werden, wird es grundsätzlich interessant *g* - und natürlich möchte ich da dann, wenn man eine gemeinsame Marschrichtung finden kann, auch alle anderen Unis/FHs mit ins Boot holen... und prominente Unterstützer lassen sich bestimmt fnden, so hat unser Prof. Dr. Wackerbarth ja schon mehr als einen Schritt in die Richtung gemacht - und mein Jusitizminister in BW, Prof. Goll ebenfalls...
 
Mit LL.M. in der Tasche wird es mittelfristig undenkbar sein, nicht als Rechtsanwalt arbeiten zu koennen.

Aufgrund des Bolognaprozesses unvorstellbar.

Klage notfalls bis Ende Fahnenstange!
 
Mit LL.M. in der Tasche wird es mittelfristig undenkbar sein, nicht als Rechtsanwalt arbeiten zu koennen.
Aufgrund des Bolognaprozesses unvorstellbar.
Klage notfalls bis Ende Fahnenstange!LG

Yo, mach mal! Dauert 10 Jahre. Viel Spaß dabei! Bologna sagt doch nur was zur universitären Ausbildung und nicht zur Berufszulassung. Die Regelung im staatseigenen Bereich ist von EuGH nicht angetastet worden und die gängige Praxis wurde vor kurzem erst wieder bestätigt.

Dies ist auch nicht Gegenstand dieses Themas.

@ Juve und @ dermayer: lass uns mal über mail in Kontakt treten. Ich könnte ja mal ne Satzung für einen e.V. entwerfen. Vielleicht bekommen wir ja ein paar Spendengelder oder Födermittel.

Der einzig Gangbare Weg, den ich mir vorstellen kann und was Paulidis entgegen käme, wäre ein englisches Modell mit Studium LLB./LL.M und dann einen legal practice course speziell für die Anwaltschaft.
 
ich könnt mal bei google ne mailingliste einrichten? wär das ein anfang? 😉

Wege scheint es mir mehrere zu geben... mag mich jetzt auch noch auf gar keinen festlegen wollen, sondern erstmal Ideen in der Vereinigung/verein/Interessenvertretung dann sammeln.. und dann mal alles gemeinsam bewerten... und schauen, was rauskommt.. soll ja ned nur mein Kopf sein... sondern etwas tragbares, mit dem man in die Öffentlichkeit treten kann... muss fundiert sein.. und Druckmittel werden
 
Also wenn es darum geht eine Interessenvereinigung zu gründen und auch entsprechende Verantwortung zu übernehmen bin ich sofort dabei.
 
is notiert (künftig klick ich, wenn keine Antwort direkt erforderlich ist, nur mehr auf gefällt mir 😉))))

freu mich aber über alle Mitstreiter sehr! Und wir kommen da ja schnell in eine schöne Richtung, wie ich sehe
 
Ich habe auch Interesse! Ich habe aufgrund des Grußwortes von Bundesverf.ger.präsidents Voßkuhle in der JUS-Januar-Ausgabe einen Brief an ihn geschrieben. Ich wollte wissen, ob seiner Meinung nach auch in Hagen solche Juristen ausgebildet werden, die das vereinte Europa so nötig braucht, wie er in seinem Artikel so hervorgehoben hat. Er hat nicht persönlich, sondern nur über seine Assistentin eine allgemeine Antwort verfasst, dass man sehr sorgfältig seinen Studienplatz wählen müsse. Auf die Frage an sich ist er nicht eingegangen. Hat ja auch in Bayern studiert, da sieht man das ein wenig enger mit dem LLB/LLM. Vermutlich hat er den Brief auch gar nicht selbst gelesen.
 
BverfG - da hab ich dann weniger Zugang... schade... BGH hät ich mal nachfragen können, beim dortigen Präsidenten war ich mit der Vereinigung der liberalen Juristen Baden-Württemberg mal Samstags - der hatte sich tatsächlich ne gute Stunde für uns am Wochenende Zeit genommen!
 
Grundgedanke ist der, dass es nicht Bestand haben kann, mit dem hoechstmoeglichen Universitaetsabschluss = LL.M. von der Anwaltschaft ausgeschlossen zu sein / bleiben.

Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, welche Lobbyarbeiten ggf. zu leisten sind, gegen wen geklagt werden wird, ist im Einzelnen auszuarbeiten!

LG
Paul
 
@pensionsanwaerter

Du bist Beamter. Denkst in Regionen A 9, A 10, A 11, A 12..........

Ich Unternehmer. Denke darueber nach, ob ich jetzt gerade noch eine Voll- oder Halbtagskraft einstelle.

Noch Fragen?

LG
Paul
 
@pensionsanwaerter

Du bist Beamter. Denkst in Regionen A 9, A 10, A 11, A 12..........
Ich Unternehmer. Denke darueber nach, ob ich jetzt gerade noch eine Voll- oder Halbtagskraft einstelle.
Noch Fragen?
LG
Paul

Lieber Paul,

zwar hast Du mich nicht angeschrieben, jedoch vestehe auch ich nicht den Zusammenhang mit der Ausgangsfragestellung des Forums. Wenn Du hier nur rumkotzen willst, dann empfehle ich Dir, Deine Probleme mit professioneller Hilfe zu bewältigen.

Mir erscheint es so, als fehle es Dir an dem notwendigen Differenzierungsvermögen. Es kann und will nun einmal nicht jeder Unternehmer sein und Unternehmer sind auch nicht die Krone der Schöpfung.

Vielleicht ist es auch Altersstarrsinn oder vielleicht vernebelt Dir Dein Einkommen anderweitig die Denkfähigkeit. Lassen wir das aber mal dahin gestellt.

Ich möchte Dir empfehlen, Dich hier mit produktiven Beiträgen zu beteiligen und Dich nicht mit polemischen Allgemeinplätzen auf Stammtischniveau zu bewegen. Als Unternehmer in Deinem Alter, der auch noch sozialpolitisch korrekt einen Arbeitsplatz schaffen will, solltest Du dazu durchaus in der Lage sein.

Einen schönen Tag wünsche ich.
 
lieber Gott lass' mich sterben.............in welchen Griffelspitzerladen bin ich hier denn geraten?!?

Was mir TOTAL auf die Nerven geht, ist dieses Gejammere von wegen 'oeffentlicher Dienst und dessen Aufstiegsmoeglichkeiten -- '

--Kreativitaet ?
--Innovationen?

Nein. Sicherheitsdenken bis zum EXZESS. "Haus abzahlen", "Frau hat Ansprueche" usw. usw.

Bin ich froh, dass ich euer Land vor fast 20 Jahren verlassen habe.
 
@metalruebennase

aus deinem Eintrag oben:" ich oute mich und gebe bekannt, dass ich den LL.M zwar schwerpunktmäßig für die Visitenkarte studieren, ihn aber auch als Zusatzqualifikation nutze".

JOMEI.

Nebst Moechtegern-A-14-Leuten auch noch Profilneurotiker hier............liebe Leute, in euerm Alter hatte ich schon mehr erreicht, als eure bescheidenen Fernziele sind.
 
paulidis, es gibt sicher andere foren, wo du mit gleichgesinnten auf höherem niveau fachsimpeln kannst - das ist doch bestimmt eher was für dich als unser hübscher griffelspitzerladen hier.
 
lieber Gott lass' mich sterben.
Das kannst Du mit einer Makarov selbst erledigen.

Nicht jeder Mensch ist kreativ oder innovativ. Das liegt an der unterschiedlichen genetischen und edukativen Prädetermination, also der Individualität. Daher ist ein an Sicherheit orientiertes Denken nicht abwertend zu bescheiden.

"Frau hat Ansprueche"

Mann aber auch!😛

Bin ich froh, dass ich euer Land vor fast 20 Jahren verlassen habe.

Naja, ich bin froh, nicht in Rußland, einem postkommunistischen putinistischen System, zu leben.😎

Wie ich im letzten Posting gesagt habe, musst Du Dein Differenzierungsvermögen stärker ausprägen.
 
Genau wie es Griffelspitzer geben muss, die möglicherweise ein ausgeprägteres Sicherheitsbedürfnis haben als andere, muss es auch Unternehmer geben, die möglicherweise ein ausgeprägteres Profilierungsbedürfnis haben. Wenn sich nicht beides in der Evolution als vorteilhaft herauskristallisiert hätte, wäre einer von beiden Typen bereits ausgestorben.
Welchen Typ der oder die eine bzw. andere jeweils präferiert, ist eine persönliche oder ideologische Frage, jedenfalls gibt es natürlicherweise keine Über- oder Unterlegenheit. Entsprechend sollte auch keiner der beiden Typen verachtet werden.
Verachtung anderer ist eine Lebenseinstellung, die einem jedenfalls keine Freunde schafft. Aber auch das ist eine persönliche oder ideologische Frage der Präferenzen. Es gibt Leute, die sehr viel daraus beziehen, von anderen gefürchtet zu werden bzw. Macht ausüben zu können. Ob das wertiger ist als andere Lebenseinstellungen, muss jeder für sich entscheiden.

Meiner persönlichen Präferenz nach kann Status-Anerkennung nur ein schwacher Trost für das Vermissen von freundschaftlichen Beziehungen sein. Im Grunde drückt sich durch den übergroßen Wunsch nach Anerkennung eher ein Defizit im zwischenmenschlichen Bereich aus, das offenbar nicht erfüllt wird.
Und, auch ich bin froh darüber, in einem "Weichei"-Staat zu leben, der ein funktionierendes Rechtssystem hat und einen Beamtenapparat, der sich dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlt.

@paulidis:
Das Wort "erreicht" im posting #144 betrifft ein erstrebenswertes Ziel aus Deiner Sicht, wobei ich annehme, dass Du "Geld, Macht, Status" meinst. Es gibt auch andere Ziele im Leben, z. B. Genügsamkeit, Mitgefühl, Großherzigkeit - wer entscheidet, welche wertiger sind?
 
Worüber ich aber gerade nachdenke, ist mein Beamtenverhältnis zu verlassen und auch Unternehmer zu werden, weil man da ja offenbar Zeit hat den ganzen Tag im Internet zu verbringen und jeden Beitrag eines anderen zu kommentieren. Ich hab dafür nur meine halbe Stunde Mittagspause..
 
wobei ich annehme, dass Du "Geld, Macht, Status" meinst. Es gibt auch andere Ziele im Leben, z. B. Genügsamkeit, Mitgefühl, Großherzigkeit - wer entscheidet, welche wertiger sind?

Das entscheidet jeder für sich und entsprechend sehen die persönlichen Präferenzen und Nutzenfunktion aus (vgl. Nutzentheorie in der Mikroökonomik).

Liebe Grüße
 
Welche gönnerhafte Ader!


@metalruebennase
Nebst Moechtegern-A-14-Leuten auch noch Profilneurotiker hier............liebe Leute, in euerm Alter hatte ich schon mehr erreicht, als eure bescheidenen Fernziele sind.

Ja, was denn? Scheinst ja genau zu wissen, was unsere Ziele sind und was wir bislang erreicht haben. Du hast ebenso eine Profilneurose, in dem Du hier postest, wieviel Vorsteuergewinn Du jedes Jahr machst. Wer im Glashaus sitzt...... Aber Intelligenz kann man sich ja zum Glück noch nicht kaufen.

Ich sag es ja, Altersstarrsinn. Ab einem gewissen Alter entwickeln sich manche in die Infantilität zurück.
 
Du hast natürlich Recht Krid, aber man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Einige wenige weichen hier von der Ursprungsfrage mit Stammtischparolen ab, anstatt die Diskussion förderlich weiter zu bringen.
 
Können wir nicht einfach die Diskussion weiterführen?

Wieviele Personen wären denn unterdessen bereit sich einer Interessenvertretung anzuschließen?
Vielleicht kann man diese Diskussion noch einmal aufgreifen? Das fand ich gar nicht so uninteressant.

Einfach mal eine Entwickungsfrage, ggf. hat da ja sogar jemand Erfahrungen:
Der LL.B führt u.a. zu einer Verkürzung der Weiterbildungszeit und Anerkennung von Klausuren zum Wirtschaftsprüfer- hat wer Erfahrungen inwieweit diese Verkürzungen gelten, und was hier genau noch geleistet werden muss?
Gibt es solche Klausuranerkennungen auch für die Steuerberaterprüfung?
 
Ich fange zwar erst im kommenden Sommersemester an, aber ich hätte durchaus Interesse mich auch der
IV anzuschließen.

Wurde die Mailingliste bereits eingerichtet?
 
Eure Idee mit der IV finde ich gut. Freue mich auf einen regen Meinungsaustausch. Fange jetzt im SS 11 mit dem Studium des LLB an. Aus meiner Sicht ein lohnenswerter Studiengang in jeglicher Hinsicht. Sei es aus Sicht der Studenten/Berufstätigen u. juristisch interessierter Personen.
 
Sillefizz,

also ich bin selbst Unternehmer und habe Beteiligungen an insgesamt drei Unternehmen. Die sind zwar alle "klein" (5-130 Mitarbeiter), eine ist aber eine "mittlere" Kapitalgesellschaft. In keinem der drei Unternehmen könnte ich mir vorstellen, eine/eine Volljuristin/en einzustellen, weil die meiner Meinung nach viel zu einseitig ausgebildet sind und nicht das nötige Verständnis für die Vorgänge in der Wirtschaft mitbringen. Einen LLB jedoch, der wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen mit juristischen Grundlagen verbinden kann und zudem noch bewiesen hat, dass sie/er ein solches Studium neben Beruf und evtl. Familie durchgezogen hat, würde ich jedem Volljuristen vorziehen.
Ich denke, dass sich diese Ansicht und die entsprechend positiven Erfahrungen der Unternehmen mit den LLb Absolventen in den nächsten Jahren in der Wirtschaft durchsetzen werden. Was nutzt mir ein Jurist, der nicht einmal selbst weiss, ob er selbst (wirtschaftlich) vorteilhaft für das Unternehmen ist, gegenüber einem LLB, der die wirtschaftlichen Zusammenhänge versteht und Verträge und andere Sachverhalte im täglichen Geschäft des Unternehmens juristisch korrekt beurteilen kann? Wenn es juristisch eng wird, muss ich sowieso einen teuren Fachanwalt bezahlen. Wenn es aber um juristische und wirtschaftliche Sachverhalte im täglichen Geschäft geht, stelle ich lieber einen LLb ein.
Selbst die großen Konzerne beauftragen große und renommierte Kanzleien, wenn es um juristische Streitereien geht, obwohl sie intern zig (Voll-)Juristen beschäftigen.
Denn die (juristischen) Fehler macht man vor der der juristischen Auseinandersetzung. Und Mitarbeiter, die einen davor bewahren können, sind sehr wertvoll.
Ich bin überzeugt davon, dass dieser Studiengang in der Wirtschaft eine große Zukunft hat!

Viele Grüße und viel Erfolg

Keyx
 
Hallo Sillefizz,

also ich bin selbst Unternehmer und habe Beteiligungen an insgesamt drei Unternehmen. Die sind zwar alle "klein" (5-130 Mitarbeiter), eine ist aber eine "mittlere" Kapitalgesellschaft. In keinem der drei Unternehmen könnte ich mir vorstellen, eine/eine Volljuristin/en einzustellen, weil die meiner Meinung nach viel zu einseitig ausgebildet sind und nicht das nötige Verständnis für die Vorgänge in der Wirtschaft mitbringen.

Unbewiesener Allgemeinplatz

Einen LLB jedoch, der wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen mit juristischen Grundlagen verbinden kann und zudem noch bewiesen hat, dass sie/er ein solches Studium neben Beruf und evtl. Familie durchgezogen hat, würde ich jedem Volljuristen vorziehen.

Persönliche Präferenz

Was nutzt mir ein Jurist, der nicht einmal selbst weiss, ob er selbst (wirtschaftlich) vorteilhaft für das Unternehmen ist, gegenüber einem LLB, der die wirtschaftlichen Zusammenhänge versteht und Verträge und andere Sachverhalte im täglichen Geschäft des Unternehmens juristisch korrekt beurteilen kann?

Das zu beurteilen, obliegt nicht dem Volljuristen, der eine Stelle sucht, sondern dem, der einen Juristen einzustellen gedenkt.


Wenn es juristisch eng wird, muss ich sowieso einen teuren Fachanwalt bezahlen.

Echt?

Wenn es aber um juristische und wirtschaftliche Sachverhalte im täglichen Geschäft geht, stelle ich lieber einen LLb ein.

Mit welcher Begründung? Taugt ein Volljurist nicht für das tägliche juristische Geschäft?

Selbst die großen Konzerne beauftragen große und renommierte Kanzleien, wenn es um juristische Streitereien geht, obwohl sie intern zig (Voll-)Juristen beschäftigen.

Das liegt an § 46 BRAO.

Denn die (juristischen) Fehler macht man vor der der juristischen Auseinandersetzung. Und Mitarbeiter, die einen davor bewahren können, sind sehr wertvoll.

Oder auch eben nicht! Allgemeinplatz.

Ich habe selten einen so undifferenzierten und sich teilweise widersprechenden Text gelesen, der teilweise auch von falschen Grundannahmen ausgeht.

Die Berufsfelder werden sich in naher Zukunft noch weiter ausdifferenzieren als es bisher der Fall ist, so dass an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Recht entsprechend ausgebildetes Personal benötigt werden wird.
 
Unbewiesener Allgemeinplatz



Persönliche Präferenz



Das zu beurteilen, obliegt nicht dem Volljuristen, der eine Stelle sucht, sondern dem, der einen Juristen einzustellen gedenkt.




Echt?



Mit welcher Begründung? Taugt ein Volljurist nicht für das tägliche juristische Geschäft?



Das liegt an § 46 BRAO.



Oder auch eben nicht! Allgemeinplatz.

Ich habe selten einen so undifferenzierten und sich teilweise widersprechenden Text gelesen, der teilweise auch von falschen Grundannahmen ausgeht.

Die Berufsfelder werden sich in naher Zukunft noch weiter ausdifferenzieren als es bisher der Fall ist, so dass an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Recht entsprechend ausgebildetes Personal benötigt werden wird.

Servus,

also erstmal danke für deinen Beitrag. Ich weiss nicht (mehr), ob wir hier schon direkt miteinander in Korrespondenz getreten sind, aber ich habe jedenfalls des Öfteren von dir gelesen. und weíß daher deine Beiträge zu schätzen. Bisher stand ich nie mit deinen Ansichten in Konflikt.

Hier geht es mir anders.

Vielleicht liegt es auch an mir, da sicherlich dem einen oder anderen das, was von deinem Vorredner geschrieben wurde, zu gut in den Kram passt. Insbesondere auch mir als Absolvent LL.B. und Student LL.M.

Aber ich finde es super, dass hier auch mal ein Unternehmer schreibt, welchen Juristen er für seine Unternehmung präferieren würde. Ein Prof hat mal zu mir gesagt, wir (LL.B.'s) seien gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen gemacht, da deren Eigner sich normalerweise selbst in juristische Probleme einarbeiten und es verschmerzen könnten, keinen Prozessjuristen einzustellen.

Ich verstehe natürlich, dass der Beitrag objektiv betrachtet over the thread ging. Und dennoch finde ich ihn total wertvoll und absolut richtig am Platze.

Im Übrigen würde ich, sofern meine Geschäfte, die neben meinem Angestelltenverhältnis laufen, eine entsprechende Größe annähmen, auch einen LL.B. - selbstverständlich zu einem deutlich unter dem Tarif eines (VB-)Volljuristen liegenden Gehalt - nehmen. Aber 40 Kilo wären in meinen Augen ein absolut faires Gehalt.

Sorry schonmal, falls ich auf irgendwas nicht eingegangen bin.

BB
 
Che80,

es ja nicht um die Einsatzmöglichkeiten der LL.B. deren Verwendungsbreite sich ja gerade aus der Kombination von Recht und Wirtschaft ergibt. Hieraus aber zu folgern, dass Volljuristen das von vorneherein nicht können, halte ich für einen naturalistischen Fehlschluss, denn es gibt eine Menge Volljuristen, die aus einem kaufmännischen Background kommen und sich auch neben dem Jurastudium betriebswirtschaftlich fortbilden. Es gibt sogar einige Universitäten, die für Juristen entsprechende und zum Teil integrierte BWL Qualifikationen gibt z.B. Uni Bayreuth und Osnabrück sind mir da direkt bekannt. Man muss nur letztlich erkennen, dass sowohl Recht als auch Wirtschaft viele Schnittstellen haben und man hier entsprechende Nischen ausfindig machen kann.

Ich verwahre mich nur gegen pauschales Dahinstellen und Schwarz/Weißmalerei. Zudem ist auch ein wirtschaftlich ausgebildeter Volljurist je nach Branche auch bereit für 40-50k zu arbeiten, da der Markt nicht mehr hergibt, außer man gehört zu den 25-jährigen, promovierten, Doppelprädikatskandidaten, die neben verhandlungssicherem Englisch auch noch Chinesisch sprechen und gerne 70 Stunden die Woche arbeiten wollen.:rolleyes
 
Was ich sehr interessant aber auch nachdenklich finde ist, das die Fernuni selbst uns ggü nicht mit gutem Beispiel vorangeht. Es wird der Studiengang zun LLB bzw. LLM angeboten, bei den eigenen Stellenausschreibungen - siehe Die Zeit von letzter Woche in der ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für die rechtswissenschaftliche Fakultät gesucht wird, ist Grundvoraussetzung das erste Staatsexamen mit mindestens Note befriedigend.
 
Also ich habe o.g. Stellenausschreibung diesmal nicht gelesen. Aber mich hat das auch gestört, als vor ein paar Monaten ein wiss. Mitarbeiter gesucht wurde. Darauf hin habe ich den Prof angeschrieben (Haratsch). Es kam eine sehr höfliche Mail von ihm zurück, dass selbstverständlich auch ein LLM für die Stelle in Frage kommt. Er wollte aber in Zukunft bei der Formulierung der Ausschreibungen darauf achten.
 
Ich bin beim Durchstöbern mal wieder auf diese Diskussion gestoßen und hab da ein paar persönliche Erfahrungen. Es mag zwar sein, dass gerade im Mittelstand die Chancen für LLB/LLM Absolventen da sind, jedoch wenn man Karriere machen will, wird man automatisch an Grenzen kommen. Ich bin mir sicher, nicht jeder möchte auf 40-50k Gehalt stehen bleiben.
Ist mir selber passiert. Nachdem man als LLB/LLM ja immer besser sein muss als der Rest, allein schon der wohl immer noch mangelnden Reputation wegen, habe ich ein paar Zusatzausbildungen draufgesattelt, u.a. auch Fachanwaltslehrgänge (ja, die kann man auch als LLB belegen und bestehen, klar der Titel Fachanwalt bleibt einem verwehrt, schon allein mangels RA-Zulassung, aber gut, ist trozdem ne nette Fortbildung...). Ausgeschrieben war die Stelle eines Leiters Rechtsabteilung in einem Konzern. Hier wurde mir nach dem 4. Vorstellungsgespräch (!) mitgeteilt, ja man würde mich wirklich gerne nehmen, ich erfülle genau das Anforderungsprofil (bin seit über 10 Jahren in der Branche tätig), aber es ist einfach nicht durchsetzbar, dass Volljuristen "unter mir" arbeiten, dies gäbe ein massives Akzeptanzproblem. Es sei halt nunmal so, dass überall im Konzern nur Volljuristen tätig wären und die würden wohl einen Vorgesetzten nur mit LLB/LLM nicht akzeptieren.
Ist kein Einzelfall, ich habe da einige - wenngleich nicht so deutliche Erfahrungen - gemacht, dies war dann letztentlich der Grund, den LLB/LLM an einer Präsenzuni anrechnen zu lassen und den "üblichen Weg" weiterzugehen.
Leider ist es halt (immer noch) so, dass spätestens bei der Karriereplanung eine Grenze erreicht wird ...
 
Ja, der Sinn der volljuristischen Ausbildung lässt sich nicht gänzlich von der Hand weisen.

Klug ist, wer beide Staatsexamina hat und das mit BWL kombiniert, was ich bereits mehrfach gepostet habe.
 
Ich muss mich doch etwas wundern.

Angesichts dessen, dass man neben dem LL.M oder LLB-Studium an der Fernuni noch einen Vollzeitjob bekleiden kann usw - was neben einem klassischen Präsenzstudium der Rechtswissenschaften schwerlich möglich bis unmöglich ist - liegt doch eigentlich schon auf der Hand, dass dieses Fernstudium weit geringere Anforderungen stellt. Warum sollten LL.B oder LL.M-Leute dann bitte dieselben Berufschancen und Befugnisse haben wie die Volljuristen, obwohl Letztere doch durch eine härtere Schule gehen mussten? Das wäre doch unfair. Ich hab mich hier mal durchgelesen, und ganz ehrlich - gescheiterte StEx`ler werden es ja sowieso wissen - die Klausuren, die im Fernstudium gestellt werden, sind größtenteils ein Klacks gegen die, welche man als Übungsklausuren für das 1. StEx oder im Examen selbst bekommt.

Ich selbst habe kürzlich das 1. StEx im zweiten Versuch erworben und mich natürlich auch mit der Frage auseinandergesetzt, was ist, wenn ich endgültig nicht bestehe. Da hatte ich auch über den LL.B bzw LL.M an der Fernuni Hagen nachgedacht, bin aber aus den hier im Thread schon genannten Gründen davon abgekommen... Denn warum sollte jemand einen LL.M/LL.B einstellen, wenn der Markt übersättigt ist mit Volljuristen? (Welche, nebenbei bemerkt, ja mittlerweile auch schon gezwungen sind, schlecht vergütete Stellen anzunehmen. Es gibt also für den Arbeitgeber nicht viel einzusparen, wenn man statt eines Volljuristen einen LL.M oder LL.B nimmt.)

Ich meine, gut, wenn man durch den Erwerb des LL.B lediglich den Zugang zum 1. StEx, also die Möglichkeit, zweimal anzutreten, erwirbt. Dann müssen die LL.M-Leute wenigstens auch durch den Horror und die Anforderungen des StEx mitsamt der Vorbereitung, wie wir "normalen" Jurastudenten auch. Durchfallquote je nach Bundesland 15-50 Prozent. Dann wäre es ja auch nur gerecht, wenn alle dieselben Berufsmöglichkeiten hätten.

Aber dass der LL.M/LL.B dem Volljuristen gleich gestellt werden soll, ohne dass ebenso die extrem schwierigen Staatsexamina absolviert bzw bestanden werden müssen, sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht ein... Warum geben wir dummen Präsenzjurastudenten uns denn dann den Stress mit den Examina und nervigen Nebenjobs/kärglichem BAFÖG, wenn andere (Fernstudierende) mit einem, provokant ausgedrückt "Kuschelstudium", bei dem man abends von der Couch aus studieren und nebenher einen Vollzeitjob versehen sowie Kinder aufziehen kann, uns dann auch noch die sowieso raren - außer für Prädikatskandidaten - Stellen wegschnappen?!?

Außerdem muss ja schon dem Fakt Rechnung getragen werden, dass viele, die endgültig das StEx nicht bestehen, sich dann für ein Fernstudium einschreiben. Es wäre ja witzlos, wenn diejenigen sich dann durch die Hintertür wieder in die Reihen derer, die bestanden haben, eingliedern könnten.

Ich möchte keineswegs das Fernstudium an sich abwerten oder mich über Leute lustig machen, die am StEx gescheitert sind; mir wäre es ja fast auch so gegangen. Nur ergibt das ganze System dieses Fernstudiums für mich keinen wirklichen Sinn. Eine Gleichstellung mit Volljuristen ist meiner Einschätzung nach gar nicht so einfach möglich, aufgrund der unterschiedlich hohen Anforderungen vor allem beim Abschluss. Es erscheint mir vielmehr so, als würde ein LL.M oder LL.B zwar eine hübsche Zusatzqualifikation zB zu einem abgeschlossenen BWL-Studium oder einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung darstellen, aber als alleiniges Standbein eher wenig bringen.
 
das allein erklärt deine absurde Haltung zur Genüge.
Ich selbst habe kürzlich das 1. StEx im zweiten Versuch erworben und mich natürlich auch mit der Frage auseinandergesetzt,

Ich hab auch schon Prüfungen zu Grundvorlesungen geschrieben und bestanden an einer Präsenzuni. Die waren ein Klacks gegen BGBI an der Fu Hagen. Aber ich hab ja kein StEX deshalb deiner Meinung nach keine Ahnung gelle...
 
Kuschelig?? Davon habe ich noch nichts gemerkt. Ackern, ja. Aber Zarkasmus beiseite...wollen wir einbisschen fair sein.

1) Von einer Präsenzjurist wird erwartet, dass er volles Programm im Semester macht. Die Fernstudierende dürfen/können/müssen lediglich einen Kurs pro Semester belegen. Ich selber habe es nie auf mehr als zwei Kurse pro Semester gebracht. Nur so waren Studium und Familie und Arbeit zu vereinbaren. Und das mit v i e l organisatorischem Aufwand.

2) Wenn man die Klausurzeit berücksichtigt, behaupte ich, dass das Niveau zwischen einer herkömmlichen Juraklausur und einer Hagen-Klausur vergleichbar ist. 4 Std. gegen 2 Std. Man kann eben in 2 Std. Schreibzeit nicht den gleichen Tiefgang verlangen wie in 4 Std. Die Anforderungen dürften aber gleich sein. Zumindest habe ich bei den Übungsklausuren aus Fremdskripten keine wesentliche gemerkt. Bloß, dass die Aufgabe selber umfangreicher waren.

3) Jedes Studium hat seinen Vor- und Nachteile. Aber warum sollen Leute, die ein Fernstudium machen auf dem Arbeitsmarkt als Arbeiterzweiteklasse eingestuft werden, nur weil sie keine 4 bis 6 stündigen Klausuren schreiben?

4) Und wie viele würden gern das StEX absolvieren und noch dazu das Refendariat? Dürfen aber nicht. Nicht zuletzt wegen solche Vorurteile.
 
Ich bezweifle, dass es ein Vorurteil ist. Eher bewusste Stimmungsmache gegen LLB/LLM. Aber sei s drum. Ich hab mich spaßeshalber für ein kleines Praktikum in einer Kanzlei beworben und es auch bekommen. In der Kanzlei arbeiten gleich mehrere LLMs und mein Hagenstudium war sicher kein Nachteil.
 
Ja, das gefällt mir besser: bewusste Stimmungsmache. Ist auch vielleicht nicht so negativ behaftet. Es freut mich für Dich wg. Praktikum.
 
>>4) Und wie viele würden gern das StEX absolvieren und noch dazu das Refendariat? Dürfen aber nicht. Nicht zuletzt wegen solche Vorurteile.<<

Das meinte ich nicht. Hatte ja geschrieben, dass ich persönlich da nichts dagegen hätte. Was mich stört, ist vielmehr, dass einige fordern, eben ohne die Absolvierung der Staatsexamina doch bitte auch Anwalt/Richter werden zu dürfen - lediglich mit dem LL.B/LL.M, und da frage ich mich dann schon, wofür die Volljuristen (zu denen ich ja gar nicht gehöre) sich zwei Staatsexamina antun müssen, wenn dann Leute mit einem, ich bleibe mal bei dem Ausdruck "Kuschelstudium" genau dieselben Jobs machen dürfen. Da hätte ja keiner klassisch Jura studieren müssen, sondern jeder erst eine Ausbildung machen, anschließend gut Geld im Vollzeitjob verdienen und nebenher den BoL/BoM holen können. Und das kann irgendwie nicht richtig sein.
 
falko-111!

Wenn ich mir Deine Beiträge hier so anschaue, dann bin ich zwar der Meinung, dass Du es vielleicht nett meinst, Deine Meinung gegenüber dem LLB/LLM-Studium doch etwas haltlos ist.

Offensichtlich magst Du recht viel Ahnung von Deinem absolvierten Jura-Studium haben, von "unserem" hast Du aber offensichtlich keine.

Ich studiere mit einigen anderen Volljuristen, die teilweise auch promovieren oder aber Richter oder Anwälte sind den LL.M. und kann Dir mitteilen, dass die genauso in den Prüfungen schwitzen wie Studenten, die vorher den LL.B. studiert haben. Einige von denen beschweren sich sogar schon über die harte Benotung und den Umfang des abgefragten Stoffes und wollen dagegen gerichtllich vorgehen. Du kannst Dir ja ´mal die Durchfallquoten bei uns anschauen. Die sind kein Deut besser als bei Deinem Studium. Das mag unter anderem daran liegen, dass wir denselben Stoff aus denselben Büchern von denselben Repititoren lernen.
Der einzige Unterschied zwischen Deinem Staatsexamen und unseren Prüfungen ist, dass wir den Stoff abschichten können und nicht in zwei Wochen in mehreren fünf Stundenklausuren irgendwelche halbgaren Sachen zusammenschreiben müssen. Würde man so als Anwalt arbeiten, dann würde man keine Rückgriffsversicherung mehr erhalten und aus der Anwaltskammer ´rausfliegen, aber dass wirst Du dann nach dem II.Staatsexamen in der Praxis erkennen.

Also, ich denke , dass Du als Jurist doch gelernt haben müsstes, dass man sich erst ein Urteil über einen Sachverhalt erlauben darf, wenn man alle Seiten beleuchtet und abgewogen hat.

Oder wie es ein altes indianisches Sprichwort sagt:" Man muss erst einmal eine Weile in des anderen Mokassins gelaufen sein, um ihn zu verstehen."

In diesem Sinne

frohes Schaffen!

zephyr

P.S.: Herzlichen Glückwunsch übrigens noch zum bestandenen Examen!
 
Angesichts dessen, dass man neben dem LL.M oder LLB-Studium an der Fernuni noch einen Vollzeitjob bekleiden kann usw - was neben einem klassischen Präsenzstudium der Rechtswissenschaften schwerlich möglich bis unmöglich ist - liegt doch eigentlich schon auf der Hand, dass dieses Fernstudium weit geringere Anforderungen stellt.

Neben einem Vollzeit- oder Teilzeitjob noch studieren zu können, ist zunächst lediglich eine Frage der Job-kompatiblen Infrastruktur, Organisation und Motivation. Dafür ist die FernUniversität gegründet und aufgebaut worden. Was könnte das mit den inhaltlichen Anforderungen der Studiengänge zu tun haben? Deine Schlussfolgerung zum Anforderungsniveau ist unbegründet.

Ich hab mich hier mal durchgelesen, und ganz ehrlich - gescheiterte StEx`ler werden es ja sowieso wissen

Ja klar, das wissen die alles, logisch, siehe den Ex-Staatsexis thread hier im Forum:

https://www.studienservice.de/fernuni-hagen/39825/seite-5#post-954639.

- die Klausuren, die im Fernstudium gestellt werden, sind größtenteils ein Klacks gegen die, welche man als Übungsklausuren für das 1. StEx oder im Examen selbst bekommt.

Welche Hagener BoL oder MoL Klausuren hast Du für den Vergleich herangezogen? Wo hast Du die überhaupt her?

Liebe Grüße
 
Also ich kann beides Vergleichen. Meines Erachtens sind die Klasuren hier in Hagen (bezogen auf den LL.M) durchaus mit denen des 1. Staatsexamens vergleichbar. Der Vorteil ist das Abschichten.

Nicht vergleichbar damit sind die Klausuren des 2. Staatsexamens.

Nach meiner bisherigen Erfahrung würde ich auch keinen Nur-LL.M.-Absolventen in die Anwaltschaft oder auf den Richterstuhl lassen wollen.

Als Durchgangsstudium zum Referendariat ja, als Direktzugang nicht.
 
Mehr als die Möglichkeit zum Schreiben des 1. Staatsexamens nach dem LL.M und damit dann auch die Möglichkeit das Referandariat und in dessen Anschluss das 2. Staatsexamen zu absolvieren kann ja auch nicht Ziel sein, denke ich. Damit wären wohl alle Seiten, sprich die bislang studierenden klassichen Jura Studenten und eben die Studenten dieses Studienmodells zufrieden.

Vielleicht noch einmal ein Wort zum "Kuschelstudium" an der FernUni Hagen, das ja so gemütlich sein soll, dass wir es mal eben neben dem Vollzeit Job machen können:
Zum einen belegen die meisten Studenten der FernUni, die ihr Studium neben einem Vollzeit job machen weniger Module, als ein typischer Vollzeitstudent, weshalb diese auch länger brauchen um den Abschluss zu erreichen.
Weiterhin sind die Leute die hier erfolgreich studieren einfach Organisationstalente, die es schaffen das Studium in ihren Alltag hineinzuorganisieren. Hierfür verzichten diese auf viele Annehmlichkeiten, die andere Personen und damit meine ich grade Vollzeitsudenten an Präsentsunis, haben. Denn wer hier erfolgreich neben seinem Job studieren will hat kaum Freizeit, und geht nicht zweimal die Woche irgendwo in den Sportverein und am Wochenende in die Kneipe- denn dass ist die Zeit, in der der typische FernUni Student die Sachen für sein Studium lernt.
Ich persönlich finde es schon etwas dreist, Aussagen über die Qualität und Leistung von Personen in dier Form "Kuschelstudium" zu tätigen, die neben einem Vollzeitjob noch ein Studium absolvieren, wenn man selber, wie von dem Herren dargestellt, man nur eine der beiden Dinge (Vollzeitstudium) bislang geleistet hat.
 
"Kuschelstudium" ist lächerlich. 70,41% Durchfallquote bei "IPR" zeugen vom Gegenteil.

Ich wäre dafür das Erste Staatsexamen durch einen Masterabschluss zu ersetzen, quasi durch einen "Master of Staatsexamen". Wer sogar noch Richter werden will, der sollte meinetwegen ein anschließendes und zusätzliches "Richterxamen" machen dürfen.

Ganz ehrlich: Es ist wie mit dem Meistertitel im Handwerk usw.. Es geht beim Staatsexamen einfach um eine nicht mehr zeitgemäße Besitzstandswahrung, im Sinne von "Ich musste mich durchs Staatsexamen quälen, dann bittesehr die nachfolgenden Generationen auch!".

Allein schon, wenn ich das komplette Curriculum der Fernuni Hagen anschaue, komme ich zu der Überzeugung, dass man äußerst umfangreich und umfassend ausgebildet wird. Statt eine Hammer-Gesamtprüfung am Ende gibt es stattdessen Einzelprüfungen, die vom Niveau her schon - angesichts der Durchfallquoten (siehe obiges Argument) - schwierig genug sind, nur eben mit dem Unterschied, dass das Stoffgebiet eingeschränkter ist.

Vor allem würde durch eine Umstellung auf Bachelor- und Master die Studiendauer verkürzt.
 
"Kuschelstudium" ist lächerlich. 70,41% Durchfallquote bei "IPR" zeugen vom Gegenteil.

Solche Quoten sind auch im Präsenzstudium anzutreffen.

Ich wäre dafür das Erste Staatsexamen durch einen Masterabschluss zu ersetzen, quasi durch einen "Master of Staatsexamen". Wer sogar noch Richter werden will, der sollte meinetwegen ein anschließendes und zusätzliches "Richterxamen" machen dürfen.

Bedingt. Da ich es ja beurteilen kann mit 2 Staatsexamina und einem LL.M komme ich zu dem Ergebnis, dass in der Anwaltschaft genug Blindgänger unterwegs sind. Wenn selbst 2. Staatsexamina nicht diese Blindgänger abhalten, dann noch viel weniger ein LL.M. Man muss da was in der Ausbildung und nicht am Abschluss oder am Prüfungsmodus ändern.

Allein schon, wenn ich das komplette Curriculum der Fernuni Hagen anschaue, komme ich zu der Überzeugung, dass man äußerst umfangreich und umfassend ausgebildet wird. Statt eine Hammer-Gesamtprüfung am Ende gibt es stattdessen Einzelprüfungen, die vom Niveau her schon - angesichts der Durchfallquoten (siehe obiges Argument) - schwierig genug sind, nur eben mit dem Unterschied, dass das Stoffgebiet eingeschränkter ist.

Einzelprüfungen gibt es an der Präsenzuni auch und die münden zunächst in der Zwischenprüfung und sodann in den Übungen für Fortgeschrittene.

Vor allem würde durch eine Umstellung auf Bachelor- und Master die Studiendauer verkürzt.

Was zu beweisen wäre.

Aus meiner langen Erfahrung kann ich nur sagen, dass Fernstudenten ein hoher Respekt zu zollen ist, das Studium parallel zur Arbeit zu erledigen.

Gekuschelt wird weder hüben noch drüben.

Mehr Praxis könnte der Ausbildung nicht schaden.
 
Solche Quoten sind auch im Präsenzstudium anzutreffen.
Eben! Fernuni Hagen ist kein Kuschelkurs. Genau das will ich damit sagen!

Bedingt. Da ich es ja beurteilen kann mit 2 Staatsexamina und einem LL.M komme ich zu dem Ergebnis, dass in der Anwaltschaft genug Blindgänger unterwegs sind. Wenn selbst 2. Staatsexamina nicht diese Blindgänger abhalten, dann noch viel weniger ein LL.M. Man muss da was in der Ausbildung und nicht am Abschluss oder am Prüfungsmodus ändern.

In dieser Hinsicht vertrete ich das Prinzip "Marktwirtschaft". "Blindgänger" werden weniger nachgefragt und habe es entsprechend schwieriger. Und Blindgänger bzw. schwarze Schafe gibt es in jedem Beruf. Ein Anwalt, der Prozesse ständig zuungunsten seiner Mandanten gestaltet, merkt dies auch in seinem Portemonnaie.

Einzelprüfungen gibt es an der Präsenzuni auch und die münden zunächst in der Zwischenprüfung und sodann in den Übungen für Fortgeschrittene.

Und die sind verglichen mit dem Staatsexamen verhältnismäßig einfach!

Was zu beweisen wäre.

Der Beweis schreibt hier gerade eigenhändig einen Text! War quasi nach 7 Semestern scheinfrei und dann wurde es erst richtig übel!

Aus meiner langen Erfahrung kann ich nur sagen, dass Fernstudenten ein hoher Respekt zu zollen ist, das Studium parallel zur Arbeit zu erledigen.

Gekuschelt wird weder hüben noch drüben.

Mehr Praxis könnte der Ausbildung nicht schaden.

Stimmt!
 
Nach 7 Semstern scheinfrei zu sein ist aber spät. Da habe ich das 1. Examen geschrieben.

Das Prinzip Marktwirtschaft trägt nur bedingt, da eine Bereinigung nicht in der erforderlichen Härte eintrifft, da immer noch genug "Blindgänger" nachströhmen
 
Schlage dann vor, dass wieder ein NC eingeführt wird, um potentielle Pappnasen bzw. "Blindgänger" von vorneherein abzuhalten!

Außerdem findet der Freiversuch üblicherweise nach 8 (!) Semestern statt. Wenn du dein Examen bereits nach 7 Semestern geschafft hast, dann kann man da nur beglückwünschen. Das ist jedoch nicht die Regel!!!! Außerdem ist mittlerweile der Schwerpunkt als zusätzliche Belastung hinzugekommen. Dieser kann mit einem Wahlfach alter Prägung nicht verglichen werden.

Letztlich wird sich sowieso nichts ändern: Die Besitzstandswahrer werden sich in dieser Beziehung durchsetzen. Da mache ich mir sowieso nichts vor. Damit erübrigt sich jedes weitere "Geschwätz".
 
"Blindgängertum" ist nicht an der Note abzulesen, die jemand im Abitur erreicht hat. Das ist ein Irrglaube, dem leider zu viele anhängen. Deswegen haben wir auch ein Problem, junge Mediziner zu gewinnen, die aufs Land wollen.

Es muss mehr Praxis vermittelt und nicht nur stumpfe Theorie abgeprüft werden.

Zu viele Blindgänger habe ein gutes Abitur und gute Examina und sind zu dämlich einen Nagel in die Butter zu klopfen. Die taugen nix, wenn man sie vor echte Mandanten setzt. Es kann auch nicht gut sein, wenn man 27 Jährige ohne Berufserfahrung als Proberichter einstellt und mit 30 als Richter auf Lebenszeit auf die Menschheit loslässt.
 
Ok, wenn es um denn Praxisaspekt geht, dann stimme ich voll und ganz zu! Ein Chirurg kann sich auch die Fähigkeiten nicht durch Bücher allein erarbeiten.

Aber Theorie und Praxis klaffen eider sehr häufig auseinander und zudem wird viel zu viel totes Wissen vermittelt.

Es gibt im Ausland bspw. sog. "Moot Courts", also "fiktive Gerichte“. Nur ein Beispiel dafür, wie man mehr Schwung in die alte Tante "Staatsexamen" bringen könnte.

Bleibe aber nichtsdestotrotz unbelehrbar bei meiner Ersetzungsforderung. Statt am alten System "Staatsexamen" herumzudoktern, sollte man es vielmehr durch Bachelor und Master ersetzen.

Um diese beiden Abschlüsse herum könnte man noch genügend weitere Ausbildungskurse bauen bzw. ebenso Praxiseinheiten.
 
Mir fällt auf, dass ein Dr. jur. und erst Recht ein bloßes Staatsexamen für eine Juristen-Karriere heute oft nicht mehr ausreicht. Da muss ein (evtl. promovierter) Volljurist auch noch einen im Ausland erworbenen LLM nachlegen, um sich gegen andere Juristen in der Auslese durchzusetzen, um in einer etablierten Kanzlei unter zu kommen.

Die berufliche Situation für Juristen würde der Ersatz des Staatsexamens durch den LLB/LLM dann aber auch nicht verbessern, behaupte ich mal. Allein die Tatsache, dass man an der FernUni Hagen berufsbegleitend ein solches Studium absolvieren kann, würde doch zu noch mehr Absolventen und RA's führen, die dann keinen Job finden.
 
https://www.stifterverband.org/publ...ldung/neue_wege_in_der_juristenausbildung.pdf

Sehe das genauso, wie diese Experten vom Stifterverband!

Vor allem wird mir mit dem Schaubild der Seite 8 aus der Seele gesprochen. So würde das Staatsexamensniveau gehalten, da das Referendariat bliebe. Gleichsam würde jedoch das Studium in ein Bachelor- und Masterstudium umgestaltet, das viel flexiblere Möglichkeiten böte!

Nach drei Jahren hätte man zunächst einmal einen Abschluss! Zudem könnte man dann nochmal entscheiden in welche Richtung es weitergehen soll, ob man also überhaupt Anwalt oder Richter werden will. Dann wäre auch die Konkurrenzsituation zwischen Anwalt und Wirtschafts- bzw. Verwaltungsjuristen abgeschwächt, da regelmäßig vorher eine entsprechende Spezialisierung erfolgt ist.

Vor allem bin ich der Überzeugung, dass dann auch Hemmer und Alpmann-Schmidt ihre Repetitorien zum Ersten Examen einstellen könnten. Die einzelnen Module wären nämlich viel besser durch das neue Curriculum unter den einzelnen Lehrstühlen aufteilbar und betreubar!
 
Zitat:
" 2.1.2 Bachelor und Master of Laws: Keine „Schmalspurjuristen“!
Bereits der dreijährige Bachelorstudiengang soll eine für den Arbeitsmarkt relevante
Qualifikation vermitteln (Beschäftigungsfähigkeit). Bei der Ausgestaltung des Curriculums sollen die Universitäten daher die allgemeinen Anforderungen der Berufswelt angemessen berücksichtigen. Nach unseren Vorstellungen eignen sich dafür insbesondere fachspezifische Schlüsselqualifikationen, möglicherweise aber auch das Optionalstudium, etwa durch Praxisphasen. Ob das Curriculum diese Anforderungen erfüllt, ist im Rahmen der Akkreditierung festzustellen."
 
Allein die Tatsache, dass man an der FernUni Hagen berufsbegleitend ein solches Studium absolvieren kann, .

Das können aber mehr als 95% der Studenten nicht. Die meisten Anfänger schließen das berufsbegleitende Studium in Hagen nicht erfolgreich ab. Die meisten studieren eine Zeit lang und brechen dann irgendwann ohne Abschluss ab.

Liebe Grüße
 
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