Berufsmöglichkeiten mit Bachelor und Master of Laws

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte abgeschlossen und absolviere derzeit eine Weiterbildung auf diesem Gebiet. Nun interessiere ich mich für den Bachelor of Laws an der Fernuni.

Wie sind hier die Berufsaussichten und welche Vorteile bietet dieses Studium im Gegensatz zum Staatsexam?

Viele Grüße

Katharina
 
Katharina,

ein wesentlicher Unterschied des LL.B. zum Staatsexamen sind u.a. die betriebswirtschaftlichen Module / Kenntnisse.

Berufliche Aussichten gibt es zum Beispiel in der Insolvenzverwaltung, in größeren Kanzleien als "Assistent des Juristen" oder im Bereich des Forderungsmanagement, Contract Management, usw.

Wobei du sicher einen Großteil der von mir genannten Aufgaben auch schon mit deiner Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen könntest.

Sofern Du im Bereich Recht mehr vor hast (Karriere), würde ich Dir eher das Staatsexamen empfehlen (Ausnahmen gibt es natürlich in gewissen Branchen und Bereichen).
Bspw. tauchen bis jetzt die Absolventen des LL.M., LL.B. in den Insolvenzverwaltungskanzleien eher als Sachbearbeiter anstatt als Insolvenzverwalter auf. Insolvenzverwalter sind eher Rechtsanwälte und Steuerberater, unabhängig davon, dass es keine berufliche Voraussetzung für die Bestellung als Insolvenzverwalter gibt. Eventuell ändert sich dies aber mit dem Zeitablauf.

Zudem ist vielleicht zu bedenken, dass trotz der mittlerweile gewachsenen Anerkennung des "Wirtschaftsjuristen" (LL.B. LL.M., Diplom-Wirtschaftsjurist) man mit einem LL.B. unter den Juristen (Rechtsanwälte, etc.) nie als Volljurist eingestuft wird. Das bedeutet, Rechtsanwälte tun sich sehr schwer damit, sich von einem Nicht-Volljuristen in rechtlichen Angelegenheiten "belehren zu lassen" (auch wenn man offensichtlich Recht hat).

Andererseits würde ich das Niveau des Staatsexamens schon deutlich über dem eines Bachelor of Law-Studiengang einordnen (Ich habe die Staatsexamen und studiere hier an der FernUni zusätzlich Wirtschaftswissenschaften (M.Sc.), kenne also ca. 40% der Pflichtmodule des LL.B.).

Eventuell kannst Du mit deiner Berufserfahrung und falls Du den Rechtsfachwirt machst, auch gleich mit dem Masterstudiengang beginnen. Je nachdem wieviel ECTS-Punkte Du für den Fachwirt und die Berufsausbildung /-erfahrung bekommst.

Die Uni Mannheim bietet beispielsweise auch den LL.B.-Absolventen die Möglichkeit, sich die Leistungen im LL.B.-Studiengang für das Staatsexamen anrechnen zu lassen.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Grüße
 
Wobei ich noch ergänzen würde, dass zumindest der LL.M. gegenüber dem 1. StEx ohne 2. StEx in der Arbeitswelt rein formal einen Mehrwert bieten könnte.

Grund: Für das 2. StEx musst du bereit sein, zwei Jahre Referendariat mit einem Gehalt von etwa 1.000,- € auf dich zu nehmen. Wenn du schon richtig arbeitest und deine Ausbildung nicht eben erst abgeschlossen hast, könnte dein Lebensstandard inzwischen höher liegen. Solltest du das nicht auf dich nehmen wollen, solltest du bedenken, dass Examensjuristen ohne 2. StEx sehr oft diejenigen sind, die das 2. Examen nicht geschafft haben. Nur wenige gehen freiwillig ohne 2. StEx auf den Arbeitsmarkt. Diesen Eindruck könntest du mit dem LL.B. / LL.M. vermeiden.
 
beiden,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ich absolviere derzeit tatsächlich den Rechtsfachwirt. Allerdings wird mir weder für die Ausbildung noch für die Weiterbildung irgendetwas angerechnet. Da ich aber neben dem Studium zunächst meiner Vollzeittätigkeit weiter nachgehen möchte, tendiere ich eher zu dem Fernstudium.

Über weitere Erfahrungsberichte bzgl. Bachelor und Master of Laws würde ich mich freuen!
 
Hey Katharina,

gern geschehen.

Bzgl. der Anrechnung, weiß ich nur, dass man generell nach dem Wirtschaftsfachwirt direkt den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften beginnen kann und nur Mathe und Statistik, etc. nachholen muss.

Dir auf jeden viel Erfolg.
 
Hey Katharina,

gern geschehen.

Bzgl. der Anrechnung, weiß ich nur, dass man generell nach dem Wirtschaftsfachwirt direkt den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften beginnen kann und nur Mathe und Statistik, etc. nachholen muss.

Dir auf jeden viel Erfolg.

Da hätte ich aber mal gerne eine Quelle dazu. Ein Fachwirt ersetzt (leider) keinen BA.
 
Rüdiger,
sorry, mit einem vernünftigen Quellnachweis kann ich leider nicht dienen. Allerdings studiert meine Kollegin nach dem Wirtschaftsfachwirt im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften. Voraussetzungen für den Masterstudiengang ist eine gewisse Anzahl an ETCS-Punkten, welche in bestimmten Konstellationen durch einen Fachwirt + Berufsausbildung erreicht wird.
 
Na, da hätte mich denn schon Näheres interessiert, denn ich habe auch eine Berufsausbildung und mit dem IHK-geprüften Bilanzbuchhalter auch eine Prüfung auf Fachwirt-Niveau und mir wird beispielsweise in WiWi gerade ein Modul (externe Rechnungslegung) angerechnet.
 
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