StefanieR 20 September 2010 #1 Hat jemand gerade die Gesetzesgrundlage für die Bewertung der Zinsen parat? Danke! LG, Stefanie
W wonnie 20 September 2010 #2 Zinsen sind Verbindlichkeiten, die immer mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Da gibts eigentlich nix zu bewerten. Positive Stimme 0 Negative Stimme
Zinsen sind Verbindlichkeiten, die immer mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Da gibts eigentlich nix zu bewerten.