BGB und HGB ausreichend?

Dr Franke Ghostwriter
habe für dieses Semester Recht belegt. BGB und HGB sind doch für dieses Fach ausreichend, oder? Habe noch welche von 2007, meint ihr das ist veraltet?

Liebe Grüße
 
Mir wurde gesagt, dass es auch möglich ist, mit den alten Gesetzen mitzuschreiben. Falls es Fragen gibt, bei denen aufgrund unterschiedlicher Auflagen Unterschiede auftrauchen könnten, wird auf dem Lösungsbogen auch ein Feld sein, in das man die Auflage des Gesetzes einträgt.
 
Na gut. Ich kann nur das wiedergeben, was mir in der Mentoriellen Veranstaltung gesagt wurde. Bezog sich die letzte Klausur denn auf einen Paragraphen, der in den letzten Jahren verändert wurde? Meine Aussage bezog sich darauf, dass wenn es Aufgaben gibt, die sich auf Paragraphen beziehen, die in unterschiedlichen Auflagen des Gesetzes unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zulassen, nach der Auflage gefragt wird. Wenn alles klar ist und es keine Unstimmigkeiten geben kann, dann ist es ja überflüssig, nach der Auflage zu frage.
Ihr seid natürlich auf der sicheren Seite, wenn Ihr Euch für die Klausur eine aktuelle Auflage zulegt.
 
Na gut. Ich kann nur das wiedergeben, was mir in der Mentoriellen Veranstaltung gesagt wurde. Bezog sich die letzte Klausur denn auf einen Paragraphen, der in den letzten Jahren verändert wurde? Meine Aussage bezog sich darauf, dass wenn es Aufgaben gibt, die sich auf Paragraphen beziehen, die in unterschiedlichen Auflagen des Gesetzes unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zulassen, nach der Auflage gefragt wird. Wenn alles klar ist und es keine Unstimmigkeiten geben kann, dann ist es ja überflüssig, nach der Auflage zu frage.
Ihr seid natürlich auf der sicheren Seite, wenn Ihr Euch für die Klausur eine aktuelle Auflage zulegt.


Das wurde mir im STudienzentrum auch gesagt, dass das HGB von 2007 reichen würde. Also in der letzten Klausur nicht?
 
@ terrorprincess: man wir dir nichts als falsch werten können, wenn du nach einer neueren rechtslage arbeitest als erwartet.

nochmal an alle: die letzte Klausur war so gestellt, dass eine all zu aktuelle gesetzesausgabe wirklich nicht erforderlich war. es wird ja nur nach grundlagen gefragt und die haben sich kaum bis garnicht innerhalb der letzen jahre geändert.
 
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