Na gut. Ich kann nur das wiedergeben, was mir in der Mentoriellen Veranstaltung gesagt wurde. Bezog sich die letzte Klausur denn auf einen Paragraphen, der in den letzten Jahren verändert wurde? Meine Aussage bezog sich darauf, dass wenn es Aufgaben gibt, die sich auf Paragraphen beziehen, die in unterschiedlichen Auflagen des Gesetzes unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zulassen, nach der Auflage gefragt wird. Wenn alles klar ist und es keine Unstimmigkeiten geben kann, dann ist es ja überflüssig, nach der Auflage zu frage.
Ihr seid natürlich auf der sicheren Seite, wenn Ihr Euch für die Klausur eine aktuelle Auflage zulegt.