BNatSchG a.F.

Dr Franke Ghostwriter
Mir faellt gerade auf, dass nicht nur die alten EAs sondern auch das Skript Bezug auf das alte BNatSchG nimmt. Ich habe mir fuer die Klausur die Beck-Sammlung UmwR zugelegt in welchem natuerlich das seit Maerz geltende Gesetz abgedruckt ist.
Ich vermute daher, dass das BNatSchG in der Klausur aussen vor gelassen wird, wollte aber dennoch mal anfragen wie ihr das seht. Sollte man evtl. auch die a.F. mitnehmen (um auf Nummer sicher zu gehen)? Oder haltet ihr es auch fuer recht unwahrscheinlich, dass gerade das geprueft wird?
Unabhaengig davon, wer ausser mir geht noch davon aus, dass die Klausur sich ausschliesslich im Bereich des UmwR bewegen wird? Oder meint ihr es kommen evtl. zumindest Fragen zum WirtschR dran?
 
Mir ist ausserdem aufgefallen, dass das EGV wie auch das WHG nicht mehr so bestehen wie im Skript verwendet. Was hat das für Konsequenzen für die Klausur? Mich irritiert es doch ein wenig, dass so viele Angaben zu den zu verwendenden Gesetzen veraltet sind.
 
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