Ein paar Fragen zu alten EA’s:
Ich weiss, man sollte Lösungen nicht anzweifeln. Trotzdem leuchtet mir nicht ganz ein, warum folgende Sachverhalte richtig sind?!
B Grundsatz der Firmeneinheit
C Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
D Grundsatz der Firmenwahrheit
E Grundsatz der Firmenunübertragbarkeit
Lösung ist ABCD;
ABER: Unterscheidbarkeit ist doch ein Firmengrundsatz §30 HGB; ich würde also nur ABD ankreuzen?!?!
B der Tatbestand der Löschung ist mittels einer Anzeige in der Presse zu veröffentlichen
C dem Prokuristen ist das Betreten des Unternehmens zu untersagen
D alle Lieferanten und Kunden sind schriftlich (eventuell mittels eines Serienbriefs) von der Entziehung der Prokura zu unterrichten.
E das Erlöschen der Prokura ist im Handelsregister einzutragen
Lösung ist BE;
ABER: wo finde ich, dass B richtig ist??
B Frachtgeschäfte
C Maklergeschäfte
D Handelsvertretergeschäfte
E einseitige Handelsgeschäfte
Lösung ist: ABCD
ABER: wenn ein nicht eingetragener Kleingewerbtreibender mit einem Kaufmann Geschäfte macht, dann ist es doch ein einseitiges Handelsgeschäft; also wäre E auch richitg??
B Der Land und Forstwirt kann auch Kaufmann nach § 1 HGB sein.
C Ein Gewerbetreibender wird allein durch die Eintragung der Firma in das Handelsregister zum Kaufmann. Das ist unabhängig davon, ob unter seiner Firma ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht, oder ob er die Firma hätte eintragen lassen können oder sogar müssen oder nicht.
D Kaufmann ist ohne Rücksicht auf das jeweilige Betätigungsfeld jeder Gewerbetreibende außer den Kleingewerbetreibenden
E Es gibt keinen allgemeinen Rechtsbegriff ‚Unternehmen’
Lösung ist: CDE
ABER: zu C: ist Eintrag nicht nur deklaratorisch? Und Voraussetzung für den Kaufmannbegriff ist eben gerade, dass man ein Gewerbe betreibt??
B Die Prokura kann ausschließlich vom Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilt werden
C Für die Wirksamkeit der Prokura ist es erforderlich, dass sie in das Handelsregister eingetragen wird.
D Die Prokura kann auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt werden
E Das Erlöschen der Prokura ist auch dann in das Handelsregister einzutragen, wenn die Erteilung der Prokura nicht eingetragen worden ist.
Lösung ist: ABD
ABER: zu E, ich dachte in der Kurseinheit sei extra erwähnt, dass jeder Sachverhalt einzeln betrachtet werden muss; deshalb Löschung trotzdem eintragen?!
Danke für eure Hilfe!!
Ich weiss, man sollte Lösungen nicht anzweifeln. Trotzdem leuchtet mir nicht ganz ein, warum folgende Sachverhalte richtig sind?!
- Bei welchem/n der im Folgenden genannten Grundsätze handelt es sich nicht um sog. Firmengrundsätze?
B Grundsatz der Firmeneinheit
C Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
D Grundsatz der Firmenwahrheit
E Grundsatz der Firmenunübertragbarkeit
Lösung ist ABCD;
ABER: Unterscheidbarkeit ist doch ein Firmengrundsatz §30 HGB; ich würde also nur ABD ankreuzen?!?!
- Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn dem Prokuristen die ihm erteilte Prokura entzogen worden ist?
B der Tatbestand der Löschung ist mittels einer Anzeige in der Presse zu veröffentlichen
C dem Prokuristen ist das Betreten des Unternehmens zu untersagen
D alle Lieferanten und Kunden sind schriftlich (eventuell mittels eines Serienbriefs) von der Entziehung der Prokura zu unterrichten.
E das Erlöschen der Prokura ist im Handelsregister einzutragen
Lösung ist BE;
ABER: wo finde ich, dass B richtig ist??
- Auf welche der nachstehenden Handelsgeschäfte sind die Vorschriften des HGB anwendbar, auch wenn es sich um einen nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden handelt?
B Frachtgeschäfte
C Maklergeschäfte
D Handelsvertretergeschäfte
E einseitige Handelsgeschäfte
Lösung ist: ABCD
ABER: wenn ein nicht eingetragener Kleingewerbtreibender mit einem Kaufmann Geschäfte macht, dann ist es doch ein einseitiges Handelsgeschäft; also wäre E auch richitg??
- Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
B Der Land und Forstwirt kann auch Kaufmann nach § 1 HGB sein.
C Ein Gewerbetreibender wird allein durch die Eintragung der Firma in das Handelsregister zum Kaufmann. Das ist unabhängig davon, ob unter seiner Firma ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht, oder ob er die Firma hätte eintragen lassen können oder sogar müssen oder nicht.
D Kaufmann ist ohne Rücksicht auf das jeweilige Betätigungsfeld jeder Gewerbetreibende außer den Kleingewerbetreibenden
E Es gibt keinen allgemeinen Rechtsbegriff ‚Unternehmen’
Lösung ist: CDE
ABER: zu C: ist Eintrag nicht nur deklaratorisch? Und Voraussetzung für den Kaufmannbegriff ist eben gerade, dass man ein Gewerbe betreibt??
- Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu?
B Die Prokura kann ausschließlich vom Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilt werden
C Für die Wirksamkeit der Prokura ist es erforderlich, dass sie in das Handelsregister eingetragen wird.
D Die Prokura kann auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt werden
E Das Erlöschen der Prokura ist auch dann in das Handelsregister einzutragen, wenn die Erteilung der Prokura nicht eingetragen worden ist.
Lösung ist: ABD
ABER: zu E, ich dachte in der Kurseinheit sei extra erwähnt, dass jeder Sachverhalt einzeln betrachtet werden muss; deshalb Löschung trotzdem eintragen?!
- Wie kann ich beurteilen, ob ein Gesetzesartikel eine Anspruchsgrundlage darstellt?! Habe schon den Verweis auf §194 gesehen, ist mir aber immer noch unklar.
Danke für eure Hilfe!!