Ein paar Fragen zu alten EA’s

Dr Franke Ghostwriter
Ein paar Fragen zu alten EA’s:

Ich weiss, man sollte Lösungen nicht anzweifeln. Trotzdem leuchtet mir nicht ganz ein, warum folgende Sachverhalte richtig sind?!


  • Bei welchem/n der im Folgenden genannten Grundsätze handelt es sich nicht um sog. Firmengrundsätze?
A Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
B Grundsatz der Firmeneinheit
C Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
D Grundsatz der Firmenwahrheit
E Grundsatz der Firmenunübertragbarkeit

Lösung ist ABCD;

ABER: Unterscheidbarkeit ist doch ein Firmengrundsatz §30 HGB; ich würde also nur ABD ankreuzen?!?!


  • Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn dem Prokuristen die ihm erteilte Prokura entzogen worden ist?
A die Eigentümer des Unternehmens sind von der Entziehung zu unterrichten
B der Tatbestand der Löschung ist mittels einer Anzeige in der Presse zu veröffentlichen
C dem Prokuristen ist das Betreten des Unternehmens zu untersagen
D alle Lieferanten und Kunden sind schriftlich (eventuell mittels eines Serienbriefs) von der Entziehung der Prokura zu unterrichten.
E das Erlöschen der Prokura ist im Handelsregister einzutragen

Lösung ist BE;

ABER: wo finde ich, dass B richtig ist??


  • Auf welche der nachstehenden Handelsgeschäfte sind die Vorschriften des HGB anwendbar, auch wenn es sich um einen nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden handelt?
A Kommissionsgeschäfte
B Frachtgeschäfte
C Maklergeschäfte
D Handelsvertretergeschäfte
E einseitige Handelsgeschäfte

Lösung ist: ABCD

ABER: wenn ein nicht eingetragener Kleingewerbtreibender mit einem Kaufmann Geschäfte macht, dann ist es doch ein einseitiges Handelsgeschäft; also wäre E auch richitg??


  • Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
A Auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft findet die Regelung des § 1 HGB Anwendung
B Der Land und Forstwirt kann auch Kaufmann nach § 1 HGB sein.
C Ein Gewerbetreibender wird allein durch die Eintragung der Firma in das Handelsregister zum Kaufmann. Das ist unabhängig davon, ob unter seiner Firma ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht, oder ob er die Firma hätte eintragen lassen können oder sogar müssen oder nicht.
D Kaufmann ist ohne Rücksicht auf das jeweilige Betätigungsfeld jeder Gewerbetreibende außer den Kleingewerbetreibenden
E Es gibt keinen allgemeinen Rechtsbegriff ‚Unternehmen’

Lösung ist: CDE

ABER: zu C: ist Eintrag nicht nur deklaratorisch? Und Voraussetzung für den Kaufmannbegriff ist eben gerade, dass man ein Gewerbe betreibt??


  • Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu?
A Die Prokura ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, deren Erteilung sich zunächst nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts richtet.
B Die Prokura kann ausschließlich vom Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilt werden
C Für die Wirksamkeit der Prokura ist es erforderlich, dass sie in das Handelsregister eingetragen wird.
D Die Prokura kann auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt werden
E Das Erlöschen der Prokura ist auch dann in das Handelsregister einzutragen, wenn die Erteilung der Prokura nicht eingetragen worden ist.

Lösung ist: ABD

ABER: zu E, ich dachte in der Kurseinheit sei extra erwähnt, dass jeder Sachverhalt einzeln betrachtet werden muss; deshalb Löschung trotzdem eintragen?!


  • Wie kann ich beurteilen, ob ein Gesetzesartikel eine Anspruchsgrundlage darstellt?! Habe schon den Verweis auf §194 gesehen, ist mir aber immer noch unklar.

Danke für eure Hilfe!!
 
Meine Meinungen dazu:[/COLOR]

Ich weiss, man sollte Lösungen nicht anzweifeln. Trotzdem leuchtet mir nicht ganz ein, warum folgende Sachverhalte richtig sind?!


  • Bei welchem/n der im Folgenden genannten Grundsätze handelt es sich nicht um sog. Firmengrundsätze?
A Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
B Grundsatz der Firmeneinheit
C Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
D Grundsatz der Firmenwahrheit
E Grundsatz der Firmenunübertragbarkeit

Lösung ist ABCD;

ABER: Unterscheidbarkeit ist doch ein Firmengrundsatz §30 HGB; ich würde also nur ABD ankreuzen?!?!

Die Frage ist falsch gestellt. ABCD sind Firmengrundsätze; lediglich E ist keiner.[/COLOR]
(Siehe KE Handelsrecht z. B. Seite 36, 38)


  • Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn dem Prokuristen die ihm erteilte Prokura entzogen worden ist?
A die Eigentümer des Unternehmens sind von der Entziehung zu unterrichten
B der Tatbestand der Löschung ist mittels einer Anzeige in der Presse zu veröffentlichen
C dem Prokuristen ist das Betreten des Unternehmens zu untersagen
D alle Lieferanten und Kunden sind schriftlich (eventuell mittels eines Serienbriefs) von der Entziehung der Prokura zu unterrichten.
E das Erlöschen der Prokura ist im Handelsregister einzutragen

Lösung ist BE;

ABER: wo finde ich, dass B richtig ist??

Ergibt sich aus § 15 Abs. 2 HGB, Eintragung und Bekanntmachung werden nur wirksam, wenn beides erfolgt. Leider im Skript nirgendwo erklärt.[/COLOR]

  • Auf welche der nachstehenden Handelsgeschäfte sind die Vorschriften des HGB anwendbar, auch wenn es sich um einen nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden handelt?
A Kommissionsgeschäfte
B Frachtgeschäfte
C Maklergeschäfte
D Handelsvertretergeschäfte
E einseitige Handelsgeschäfte

Lösung ist: ABCD

ABER: wenn ein nicht eingetragener Kleingewerbtreibender mit einem Kaufmann Geschäfte macht, dann ist es doch ein einseitiges Handelsgeschäft; also wäre E auch richitg??

Die Frage ist wohl anders gemeint: ein nicht eingetragener Kleingewerbetreibender auf der einen Seite des Geschäfts und jemand, der weder Kaufmann noch Kleingewerbetreibender ist, auf der anderen Seite.[/COLOR]
Hier findet das HGB keine Anwendung.

  • Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
A Auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft findet die Regelung des § 1 HGB Anwendung
B Der Land und Forstwirt kann auch Kaufmann nach § 1 HGB sein.
C Ein Gewerbetreibender wird allein durch die Eintragung der Firma in das Handelsregister zum Kaufmann. Das ist unabhängig davon, ob unter seiner Firma ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht, oder ob er die Firma hätte eintragen lassen können oder sogar müssen oder nicht.
D Kaufmann ist ohne Rücksicht auf das jeweilige Betätigungsfeld jeder Gewerbetreibende außer den Kleingewerbetreibenden
E Es gibt keinen allgemeinen Rechtsbegriff ‚Unternehmen’

Lösung ist: CDE

ABER: zu C: ist Eintrag nicht nur deklaratorisch? Und Voraussetzung für den Kaufmannbegriff ist eben gerade, dass man ein Gewerbe betreibt??

Nein, sie ist deklaratorisch bei jemandem, der ohnehin Kaufmann ist;[/COLOR]
und konstitutiv bei jedem anderen Gewerbetreibenden, der sich eintragen läßt (also eben dem Kleingewerbetreibenden, der dies freiwillig tut und damit Kaufmann wird.)

  • Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu?
A Die Prokura ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, deren Erteilung sich zunächst nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts richtet.
B Die Prokura kann ausschließlich vom Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilt werden
C Für die Wirksamkeit der Prokura ist es erforderlich, dass sie in das Handelsregister eingetragen wird.
D Die Prokura kann auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt werden
E Das Erlöschen der Prokura ist auch dann in das Handelsregister einzutragen, wenn die Erteilung der Prokura nicht eingetragen worden ist.

Lösung ist: ABD

ABER: zu E, ich dachte in der Kurseinheit sei extra erwähnt, dass jeder Sachverhalt einzeln betrachtet werden muss; deshalb Löschung trotzdem eintragen?!

Richtig, E stimmt auch.[/COLOR]

  • Wie kann ich beurteilen, ob ein Gesetzesartikel eine Anspruchsgrundlage darstellt?! Habe schon den Verweis auf §194 gesehen, ist mir aber immer noch unklar.
Das ergibt sich jeweils aus dem Text und Inhalt des Gesetzes: wenn darin ein Anspruch formuliert wird, ist das Gesetz eine Anspruchsgrundlage. Dies erkennt man an Formulierungen wie: "der ... ist verpflichtet" oder "kann ... verlangen" oder "behält ... den Anspruch auf..." oder "kann gefordert werden".
Steht also in einem Paragraphen (der ganz genau benannt werden muß) exakt das, was jemand auf Grundlage dessen fordern will, ist der Paragraph die Anspruchsgrundlage. Auch dazugehörende Definitionen (z. B. Sachmangel, Pflichtverletzung o.ä.) müssen neben dieser Anspruchsgrundlage erwähnt werden.
Z. B. jemand hat einen Anspruch aus §§ 439, 437 Seite 1, 434 Abs. 1 Seite 2. 1. Alternative.


Danke für eure Hilfe!!

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