Deflorieren und Kranzgeld ... :-

David

Studienservice
Dr Franke Ghostwriter
Deflorieren und Kranzgeld ... 🙂

Kein Scherz!
§ 1300 Kranzgeld

1 Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die
Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des §
1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der
nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld
verlangen

2 Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die
Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß
er rechtshängig geworden ist
Ist 1998 abgeschafft worden, siehe auch www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv032296.html
 
lies mal die §§ über Bienenschwarm - die sind auch der Brüller. Ich hab das noch gelernt in BGB 😉 war aber nicht klausurrelevant *ggg*
 
Tja, die gute alte zeit ... bis zur verfassungsänderung in bayern vor ein paar jahren gab es noch die todesstrafe, aber bundesrecht bricht landesrecht
 
Soweit ich weiß gibt es die in ein oder zwei Bundesländern immernoch... kam vor nem Jahr oder so mal im Fernsehen 😛
 
Ja die gab es und das thema gleichberechtigung war auch nirgendwo fixiert, umweltschutz gab es überhaupt nicht, ich glaube das war 1996 oder danach.
es war auf alle fälle eine wahl butag oder latag und dazu gab es eben ne abstimmung über die novellierung der bayer. verfassung.
was für nicht bayern vielleicht auch noch interessant ist, es gibt die bayer. staatsangehörigkeit. ist kein witz! ... kann jeder nachlesen.
... du kannst sie erwerben durch geburt, durch heirat oder durch ernennung, also quasi anstelle dr. h.c. praktische bajuware h.c. ... wie das mit der ernennung geht kann ich aber nicht mit sicherheit sagen ... wäre aber ein riesen gag ... so long
 
( weißt Du eigentlich, wie teuer so ´ne Lederhose ist....und dann vielleicht noch der passende Janker (hab ich das jetzt richtig geschrieben?) dazu:rolleyes
 
kaum zu glauben

Kaum zu glauben welche kuriositäten hier auftauchen. werde gleich mal schauen ob ich auch so etwas finde.
weiter so....
 
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