@ superwoman: aber wenn ich § 6 Abs. 2 Nr.6 UWG annehme, dann bleibt mir der Weg nur zu § 4 ... offen, denn nach
https://books.google.com/books?id=3Q...m=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false
"... Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG..." kann ich ja § 5 II UWG dann nicht mehr prüfen- richtig??
ansonsten hier meine Ideen für die anderen Unlauterbarkeitsmöglichkeiten, ich BITTE um Kritik!!!!!!!
I. §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 UWG
1) §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.3 (
Verwechslungsgefahr)
- Name "Coco Mademoiselle" eingetragene Marke / Verwechslungsgefahr mit Name "Madame Cora" (-)
- äußere Gestaltung ähnlich (Farbe u. Flakon) könnte zu Verwechslungen führen
ABER: H macht lt. SV keinen "Hehl" daraus, dass es sich um Imitate handelt, also eben NICHT das Original; zudem weist die Vergleichsliste auf verschiedene Produkte hin-> ergo (-)
2)§§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.4 (Ausbeutung der Wertschätzung des Originals)?
(-) da hinreichender Abstand zum Originalprodukt (Name ...)
Hinweis des H auf Imitate
3) §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.6 (Imitationswerbung) (+)
- offene Imitationswerbung seitens H
II. §§ 3 Abs.1 UWG, § 5 UWG
§§ 3 Abs.1 UWG, § 5 Abs. 2 UWG
(-) Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG
III. §§ 3 Abs.1 UWG, § 4 UWG
1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9a UWG
(-)
durch Hinweis an die Kunden hat H alles Zumutbare getan, um Verwechslungsgefahr auszuschließen / zu verringern
2. 1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9b UWG (unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Markenparfüms)
a) guter Ruf des Parfums (+)
b) Ausnutzung des guten Rufs wg Warenverwechslung (-) weil Käufer von H informiert wird über Imitat
c) Ausnutzung des guten Rufs ohne Warenverwechslung (Publikum, nicht Käufer hält Parfumimitat für "Coco Mademoiselle"; Käufer kann Eindruck schinden)
Argument pro: Duft fast identisch, Flakon kaum zu unterscheiden
Argument contra: Name ist verschieden, Duftnoten für ungeübte schwer zu erkennen/ unterscheiden
help!
3. 1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9c UWG (-)
SV nicht ersichtlich woher H die Vergleichsdaten hat
was meint ihr???
lG senedra