Ich bin etwas verwirrt. Sind beide EAs einzureichen, oder nur eine? Oder ist es lediglich von Nöten, mindestens 50 Punkte (also eine EA mit voller Punktzahl, bzw. beide mit mind. 50 Punkten) zu erreichen?
Während auf der FU Hagen Website die Erlangung der Klausurteilnahmeberechtigung mit dem bestehen einer EA angegeben ist, ist die Aufgabenstellung der EAs da nicht so präzise, wenn nicht widersprüchlich.
Während auf der FU Hagen Website die Erlangung der Klausurteilnahmeberechtigung mit dem bestehen einer EA angegeben ist, ist die Aufgabenstellung der EAs da nicht so präzise, wenn nicht widersprüchlich.