Eigentumsrecht § 903 BGB unterliegt nicht der Verjährung?

Dr Franke Ghostwriter
Freunde, habe ein schönes Beispiel im Internet entdeckt:
Ein Dieb stiehlt eine wertvolle Vase, nach 31 Jahren kommt er aus seinem Versteck. Der Eigentümer verlangt nun seine Vase auf der Grundlage von § 985 BGB. Der Dieb braucht aber die Vase nicht mehr herausgeben, weil der § 985 BGB der Verjährung unterliegt.
Also unterliegt das Eigentum doch der Verjährung!
Beste Grüße
Gary
 
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