Eingrenzung

Dr Franke Ghostwriter
habe eine Frage in Bezug auf die Eingrenzung bei mon. Auwi KE2.

In der KE steht eine Stoffausgrenzung, gilt die auch für dieses Semester?😕

Danke schonmal
 
die Eingrenzung aus der Kurseinheit ist nach meiner Information gültig (also die Kapitel 4.3/4.5/5 sind nicht prüfungsrelevant). In den vergangenen Prüfungen AVWL waren immer die Variante I: flexibler Wechselkurs, rigide Preise oder die Variante III: fester Wechselkurs, rigide Preise und dabei noch für Variante III die spezielle Version der Neutralisierungspolitik relevant.

Auf diese konzentriere ich mich auch nur in der Vorbereitung. Habe die KE von 04/08 vorliegen und da waren die Eingrenzungen analog schon drin wie oben beschrieben in 10/09
 
moin in die runde...

bezüglich der stoffeingrenzung habe ich eine andere frage an euch.
der bereich 41821 wird ja anhand eines aufsatzes abgefragt. dies wird auch bei uns so sein. was meint ihr dazu? wird ein aufsatz drankommen oder verschiedene teilaufgaben?
wo setzt den ihre eure themenschwerpunkte? wenn man sich die drei skripte ansieht lassen sich ja einige mögliche themenaufsätze abfragen.

was meint ihr den dazu? andere ideen...

haut rein
chilly grüsse
stefan
 
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