Eintragungen in den Lösungsbogen

Dr Franke Ghostwriter
soweit ich mich erinnern kann, gibt es ein Dokument, in dem steht, wie man die Zahlen in den Lösungsbogen einzutragen hat, damit sie von der maschinellen Auswertung erkannt werden.

Kann mir jemand sagen, wo ich dieses Dokument finden kann?

Gruß
Thorsten
 
Ich zitiere aus den "BasisInformation zum betrieblichen Rechnungswesen" (S. 9)

...Problematisch ist häufig die Unterscheidung von 1 und 7. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie die 1 senkrecht schreiben, der Aufstrich darf nicht zu waagrecht werden (am besten ganz weglassen), die 7 dagegen deutlich schräg mit waagrechtem oberen Strich und möglichst mit Querstich.
Die 4 sollte oben nicht geschlossen werden. 0,6,8 und 9 müssen immer geschlossen sein, da es auch hier zu Verwechslungen kommen kann.
Die 0 bitte nicht mit einem Kringel abschließen (Verwechslung mit 8) . Wird der untere Bogen der 9 sehr geschwungen geschrieben, hat der Leser Abgrenzungsproblem zur 3.....

Frage mich nur, wie ich vor lauter "Schönschrift" dann noch Zeit für die Aufgaben haben soll....
 
Jetzt hats doch geklappt.... aber nur matr.nr und password. zertifikat wollt er nidd. Mail ist auch angekommen. Danke golmic! 😉

Jetzt versteh ich auch was die die ganze zeit mit rechtsbündig eintragen meinten. Ich hab mich schon vor einem großen weißen Feld gesehen in das ich eine sechsstellige Zahl rechtsbündig anbringen soll. Hab mich quasi schon Hilfslinien zeichen sehen
 
Hm, ich wollte eigentlich voreintragen mit bleistift für evtl. korrekturen

wird das wirklich nur maschinell gelesen ? ich glaube auch nicht, dass ich in dem Prüfungsstress jetzt meine Zahlen großartig anders schreiben kann....

oder gibt es gar zwei Erfassungsbögen, falls man sich verschreibt?
 
Ich frag mich ernsthaft, wie bei einem weichen bleistift beispielsweise die Maschine dahinter das lesen möchte

hast recht, das mit dem bleistift hab ich auch gelesen, wollte schon mit bleistift vorschreiben und dann mit kugelschreiber nachschreiben

ehrlich gesagt hab ich gehofft, dass es einen zweiten Bogen gibt, scheint aber nicht so zu sein

dass man kein papier mitbringen darf, hab ich ja schon vom letzten mal gelernt, nur das hier ist noch neu für mich
 
Ich schätze mal dass einige vor uns dass auch hinbekommen haben. also nicht den kopf hängen lassen. das schaffst du schon.

Aber davon mal ganz abgesehen: wenn du die Klausur nicht schaffen solltest (wovon ich nicht ausgehe), dann kannst du einsicht verlangen und dann wirst du sehen was die maschine rausgelesen hat und alles klarstellen.
 
Bin ich froh, dass ich euch hier gefunden hab, schnell noch einmal den bleistift und radiergummi ausgetauscht 😀

- und schande über mich, dass ich diese basisinfo nicht durchgelesen habe, naja, vielleicht morgen im zug 🙂

wenn man sich nicht mit den sachthemen verrückt macht, dann muss eben so etwas her
 
Auf Anfrage gibt es von den Prüfaufsichten selbstverständlich neue Erfassungsbelege. Jedenfalls solange der Vorrat reicht. War bisher in den Klausuren, in denen die Lösungen auf Erfassungsbelege eingetragen werden mussten, jedenfalls kein Problem.
 
Auf Anfrage gibt es von den Prüfaufsichten selbstverständlich neue Erfassungsbelege. Jedenfalls solange der Vorrat reicht. War bisher in den Klausuren, in denen die Lösungen auf Erfassungsbelege eingetragen werden mussten, jedenfalls kein Problem.

Falsch!
Letztes Jahr Wi-Inf Bochum. Erstes Mal mit Lotse, und das war vorher NICHT angekündigt. Nicht ausreichend Bleistifte da (da war ausdrücklich Kugelschreiber und Filzer verboten) und dazu auch nicht ausreichend Ersatzbögen; gerade mal 10 für ca. 200 Prüflinge....
 
Naja, solange der Vorrat reicht eben 😉 Dass das MKS keine blauen Kugelschreiber korrigieren kann, ist übrigens ein Mythos.

Ja, aber ein Mythos der da ziemlich physische Gestalt angenommen hatte.
Es wusste - so hatte ich den Eindruck - niemand etwas von der Umstellung auf Lotse, jedenfalls nicht in meinem Hörsaal.

Und von den Assistenten kam die klare Anweisung: kein Bleistift? Durchgefallen! Da macht dann 3 Minuten vor Klausurbeginn auch eine Diskussion mit erfahrungsgemäss ziemlich abgestumpften Assis keinen Sinn; ich meine das gar nicht böse... die sind wohl tatsächlich nicht authorisiert, da irgendwas evtl. kompromittierendes zu sagen.
 
Sprichst du von der Klausur im März oder im September? Weil im März haben wir die Lösungen schon im Lotsebogen eingetragen, genau wie in den Einsendearbeit im WS 08/09. Habe auch in Bochum geschrieben und - da bin ich mir sehr sicher - hab einen blauen Kugelschreiber benutzt. Ich Anarchist 8)
 
Sprichst du von der Klausur im März oder im September? Weil im März haben wir die Lösungen schon im Lotsebogen eingetragen, genau wie in den Einsendearbeit im WS 08/09. Habe auch in Bochum geschrieben und - da bin ich mir sehr sicher - hab einen blauen Kugelschreiber benutzt. Ich Anarchist 8)

September... und beim Rundfragen hatte niemand vorher das wirklich mitbekommen. Und das mit dem "Kein Bleier, keine Note" ist kein Witz. Das kam von den Assistenten.
Da machste als armer nervöser Studi doch nix
 
Ich zitiere aus den Bemerkungen aus der Klausurübersicht im Webregis:

Hilfsmittel
Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch:
HGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze jeweils in der z. Z. gültigen Fassung (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte); nicht-programmierbarer Taschenrechner, Kontenplan aus Kurs 9006. Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten.

Univ.-Prof. Dr. Jörn Littkemann:
Als Hilfsmittel sind zugelassen: Der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen, ein Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk), wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen.

Stoffeingrenzungen
Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch:

Nicht klausurrelevant ist Kurseinheit 1 aus Kurs 00046.

Univ.-Prof. Dr. Jörn Littkemann:
Nicht klausurrelevant: KE 1 aus Kurs 00046

Bemerkungen
Die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25.05.2009, BGBl I 2009, Seite 1102, sind nicht prüfungsrelevant.
 
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