irgendwie komme ich mit dem Bilanzgewinn noch nicht ganz klar; folgendes Schema ist geläufig:
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
- ggf. gesetzliche Rücklagen (5%)
-------------------------------------------
+Auflösung Gewinnrücklagen
- Bildung Gewinnrücklagen
-------------------------------------------
=Bilanzgewinn
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Bei der Bildung von Gewinnrücklagen stellt sich mir die Frage, ob die im AktG § 58 genannten 50% auf den reinen Jahresüberschuss oder auf den Jahresüberschuss nach Berücksichtigung von Gewinn- bzw. Verlustvortrag und gesetzliche Rücklagen zu rechnen sind???
Gibt es da eine eindeutige Regelung?
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
- ggf. gesetzliche Rücklagen (5%)
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+Auflösung Gewinnrücklagen
- Bildung Gewinnrücklagen
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=Bilanzgewinn
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Bei der Bildung von Gewinnrücklagen stellt sich mir die Frage, ob die im AktG § 58 genannten 50% auf den reinen Jahresüberschuss oder auf den Jahresüberschuss nach Berücksichtigung von Gewinn- bzw. Verlustvortrag und gesetzliche Rücklagen zu rechnen sind???
Gibt es da eine eindeutige Regelung?