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Darum geht es doch gar nicht. Würde eine tatsächliche Prüfung stattfinden, wäre mein altes Modell wohl tatsächlich erlaubt gewesen, da früher auf der Liste der erlaubten Taschenrechner beim Lehrstuhl Fandel und da waren die Kriterien ja ähnlich. Ist aber auch egal.Falscher Gedanke. Wenn Die Prüfung negativ ist, bist Du durchgefallen. Hast Du angenommen, Dein altes Modell ist erlaubt? Schon selber überprüft?
Bist Du sicher, dass Du die Regelung verstanden hast? Warum sollte ein altes Modell der gleichen Modellreihe und funktionsgleich zu den in der Regelung genannten sein? Prüfe doch mal selber? Das sind die beiden Kriterien, es gibt kein anderen. Ich verstehe Dich nicht (ernthaft)!Darum geht es doch gar nicht. Würde eine tatsächliche Prüfung stattfinden, wäre mein altes Modell wohl tatsächlich erlaubt gewesen,..
Nein, die waren überhaupt nicht ähnlich.da früher auf der Liste der erlaubten Taschenrechner beim Lehrstuhl Fandel und da waren die Kriterien ja ähnlich..
Ja, bin ich. Ich rede ja auch nicht von der vorab kommunizierten Regelung, sondern von besagter Liste. Die wurde vor der Klausur präsentiert wie ein Antragsformular für Ausnahmeregelungen, das ist dann jedenfalls mehr als missverständlich. Ob dann konkrete Modelle zugelassen worden wären oder nicht, ist dabei irrelevant.Bist Du sicher, dass Du die Regelung verstanden hast?
War keine Falle seitens der Uni sondern nur ne rechtliche Absicherung - du hast sozusagen offiziell zugegeben betrogen zu haben und es ihnen schriftlich bestätigt....so ne Unterschrift spart nicht nur im Job unnötige Diskussionen im Anschluss
Was nützt dein Mitgefühl den Betroffenen? Stellst du die Vollstreckung ein, kannst du Vorschriften aushebeln? Du wirst dann auch sachlich und distanziert die unumgänglichen Konsequenzen schildern und umsetzen.
Nichts anderes wird auch in diesem Fall an der Fernuni passieren.
ps.: hochschulrat und kanzler gibts ja auch noch. wer ist denn da der richtige anlaufpunkt für beschwerden?
Du hast Franz Beckenbauer, Ban Ki-moon und den Papst vergessen!! :rolleyesilsekaroline schrieb:ps.: hochschulrat und kanzler gibts ja auch noch.
Hier wird natürlich direkt mal impliziert, man beleidige Sie andauernd.Zunächst einmal ein "Dankeschön" für Ihre sachliche und ohne Beleidigung auskommende Antwort!
Was nützt es denn dem einzelnen, wenn ich ihm telefonisch oder unter vier Augen immer und immer wieder vorpredige, wie dumm und nachlässig er denn gewesen sei, die Lohnsteuern für seine Angestellten nicht abzuführen bzw. seine Zwangsgelder nicht zu begleichen. Davon hat der Betroffene doch nichts mehr! Deswegen geht sein Betrieb doch trotzdem insolvent - Molarpredigt hin, Moralpredigt her!
Kapiert das hier denn keiner, verdammt noch mal!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Zusammen,
bin ebenfalls von der TR Regelung betroffen.
Habe mit einem Casio fx85s in München geschrieben. Prüfungsaufsicht war eine redselige Mitarbeiteren der Fernuni Zweigstelle München, die uns vor der Prüfung noch ausführlich erläuterte, dass es sich bei der Eintragung in die Taschenrechner Liste um eine "reine Formalie" handle und dass das Prüfungsamt Taschenrechner akzeptiere, die keine zusätzlichen Funktionen haben.
War dann wohl doch nicht der Fall.
Werde morgen oder übermorgen wohl meinen Widerspruch absenden, da sonst die Einspruchsfrist abläuft.
Falls sich noch etwas anderes ergibt, würde ich mich beteiligen.
Hier wird natürlich direkt mal impliziert, man beleidige Sie andauernd.
Und das kommt von ausgerechnet der Person, die hier im ersten Post direkt davon geredet hat, man würde solche, die nicht ihrer persönlichen Meinung sind, an Präsenzunis "zurechtstutzen".
...Zusätzlich dazu möchte ich ihnen noch ihre Illusionen bzgl. des BWL - Studiengangs rauben...Im Regelfall fängt man auch mit einem "guten" BWL - Abschluss ganz unten als Sachbearbeiter an und kann sich dann nach oftmals jahrzehntelanger Bewährung zur mittleren Managementebene emporarbeiten...Kombination aus Maschinenbau und BWL sinnvoll und zukunftsträchtig und wesentlich vorausschauender als sich nur auf einen BWL - Abschluss...
@chrislon: danns chreib doch auf eigene faust was. ich hab jetzt noch kanzlerin und den lehrstuhl, bei dem ich geschrieben habe, bescheid gegeben. schaden tut das sicher nicht, und vielleicht kriegen wir ja von einer seite unterstützung gegen das unsägliche vorgehen des prüfungsamtes.
Er verteidigt die Regelung gar nicht ("Ich finde die Regelung toll, weil ...") und das Für und Wider des Regelungsinhaltes steht in den ganzen Beiträgen hier auch nicht im Mittelpunkt. Er ist ein "Advocatus Diaboli". Er ist ein "Stachel im Fleisch". Er sucht und findet Schwachstellen und macht darauf schonungslos aufmerksam. Wer ernsthaft weiter kommen will, empfindet einen Advocatus Diaboli als Bereicherung, auch wenn man bzw. weil man dafür manchmal über seinen eigenen Schatten springen muss. Wer keine Kritik ertragen kann, erträgt auch keinen Advocatus Diaboli. Wenn Du eine nähere Erläuterung brauchst, melde Dich nochmal.@ Fernunistudent: Deine Posts zu diesem Thema sind sehr interessant. Du gibst dir fast soviel Mühe diese Regelung zu verteidigen,
Er gibt eine Hilfestellung. Sein letzter Beitrag ist an Sachlichkeit nicht zu übertreffen und informiert außerdem.@
Was hast du selbst davon? Welches Ziel verfolgst du damit?
...Er ist ein "Advocatus Diaboli"...
Er ist ein "Advocatus Diaboli". Er ist ein "Stachel im Fleisch".
...geil 😀😀😀😀
Haste gehört mein Freund? Du alter Teufel 😀
Die zulässige Casio Modellreihe heißt Casio fx-86. Die Funktionsumfänge von fx-86 und fx-82 MS unterscheiden sich auch deutlich und die Regelung gibt vor, dass nur Varianten des fx-86 erlaubt sind, die sich nicht in der Funktionalität unterscheiden. Zum einen ist der fx-82 MS KEINE Variante des fx-86. Zum anderen ist der Funktionsumfang NICHT identisch.Für mich ist/war der Casio fx82MS (mein Modell) gleiche Baureihe zu Casio fx86.
[...]
Kennt irgendjemand irgendwen, der mit Erfolg Einspruch erhoben hat? [... ]
Jetzt werden hier Funktionalitäten von zwei Taschenrechnern verglichen. Wobei das Modell, welches ich verwendet habe, WENIGER Funktionalität besitzt, als das erlaubte.
Somit stellt sich für mich die Frage,wen ich damit täuschen wollte.
Ich kann den, aus meiner Sicht, fehlenden gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehen.
Gesetz ist Gesetz, das ist so deutsch und es verursacht nur Kosten und mehr Zeitaufwand.
Wissenschaftsstandort Deutschland, hilarious!
Ich habe dem Forenbetreiber bereits vorgeschlagen, die neue Gebührenordnung oder den thread dazu in jedem Unterforum in der Kopfzeile zu verlinken (wie die TR Diskussion bei WiWi). Damit werden dann noch mehr abgeholt.Meinst du, dies reicht aus, damit es jeder mitbekommt?
Möchte wetten, dass das Geschrei/Gejammer im Februar/März groß sein wird.
Der Fragesteller hat der Rechtsanwältin folgenden Satz aus der Regelung vorenthalten:
"Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet."
Dazu zwei Bemerkungen:das steht nicht in der prüfungsordnung, sondern nur im ver***en studien- und prüfungsinfo 3. deshalb auch nicht rechtswirksam.
das steht nicht in der prüfungsordnung, sondern nur im ver***en studien- und prüfungsinfo 3. deshalb auch nicht rechtswirksam.
Danke für das Posten. Das lässt ja Hoffnung aufkommen..
... gebt doch bitte auch die vollständige Situation an, die eingeschätzt werden soll.
...
Die gute Frau hat doch überhaupt keine faire Chance eine verlässliche Aussage zu treffen, ...
...
Warum wurde nicht erwähnt, dass diese Regelung seit über einem Jahr über die Studien- und Prüfungsinformation kommuniziert wurde? ...
Habe ich gelesen, konnte es mir trotzdem nicht verkneifen noch einmal zu erwähnen 🙂Die gute Frau macht das nicht zum ersten Mal und hat am Anfang ihrer Antwort den Satz eingefügt.
"Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen. " 😉
Made my dayDie Antwort liegt auf der Hand und Freund Wikipedia beschreibt es z.B. unter dem Stichwort "selektive Wahrnehmung" wie folgt::
"... Argumente, die die eigene Position stützen, werden stärker wahrgenommen als solche, die sie beschädigen." 🙄
Ich finde es richtig erbärmlich wie einige hier die Uni verteidigen und anderen in den Rücken fallen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Ich habe sehr gute Kontakte zu einem Richter und zu Rechtsgelehrten und habe diesen den Fall geschildert. Soltte es tatsächlich so sein wie hier im Forum geschildert, dass Ungleichbehandlungen in Abhängigkeit vom Standord stattgefunden haben, dann werden bei einer Klage den Studenten sehr gute Chancen auf ihr Recht eingeräumt.
Ist für mich auch logisch, unabhängig vom Versäumnis der Studenten, hat die Uni auch einiges Versäumt und keine Chancengleichheit gewährleistet und dass muss sie! Das ist der große Unterschied, die uni MUSS und der Student KANN bzw sollte sich informieren. Das ist rechtlich ausschlaggebend.
Ich habe in Düsseldorf Grundlagen:Finanzwirtschaft geschrieben und die Prüfungsaufsicht hat die neue Regelung mit keinem Wort erwähnt. Auch, als ich in die Liste eingetragen wurde kam kein Hinweis. Wenn ein Hinweis auf die Konsequenz gekommen wäre (wie es in einer anderen Klausur, in der ich dann den vorgeschrieben TR hatte), hätte ich meinen 15+ Jahre alten Casio FX85 beiseite gelegt und die Klausur ohne TR geschrieben.
FYI: Die Aufsicht war zur Hälfte mit der Überprüfung durch und es standen vor mir schon ca. 5 Leute auf der Liste drauf, was ich schon relativ viel finde.
Ich bin ehrlich. Ich habe aus Faulheit oder wie es ein User hier schrieb, aus Desinteresse, nichts von der neuen Regelung gewusst und war dann doch etwas erstaunt, als ich den Brief vom PA bekam. Gut, ich habe mich nicht an die neue Regelung gehalten.
Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.
Also ich habe auch mit dem fx85 geschrieben. Der hat keine zusätzliche Funktion wie der fx86 und ist auch optisch absolut ident. Er gehört wie der fx86 zur Modellreihe DE PLUS. Eine Modellreihe fx86 gibt es nicht. Zur genannten Modellreihe DE PLUS gehören der fx86, fx85 fx82 und auch der fx991 welcher mehr Funktionen hat.Ich habe in Düsseldorf Grundlagen:Finanzwirtschaft geschrieben und die Prüfungsaufsicht hat die neue Regelung mit keinem Wort erwähnt. Auch, als ich in die Liste eingetragen wurde kam kein Hinweis. Wenn ein Hinweis auf die Konsequenz gekommen wäre (wie es in einer anderen Klausur, in der ich dann den vorgeschrieben TR hatte), hätte ich meinen 15+ Jahre alten Casio FX85 beiseite gelegt und die Klausur ohne TR geschrieben.
FYI: Die Aufsicht war zur Hälfte mit der Überprüfung durch und es standen vor mir schon ca. 5 Leute auf der Liste drauf, was ich schon relativ viel finde.
Ich bin ehrlich. Ich habe aus Faulheit oder wie es ein User hier schrieb, aus Desinteresse, nichts von der neuen Regelung gewusst und war dann doch etwas erstaunt, als ich den Brief vom PA bekam. Gut, ich habe mich nicht an die neue Regelung gehalten.
Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.
Zur Irrelevanz dieses Umstands siehe meinen Beitrag #222der funktionsvergleich auf der casio homepage zeigt, dass der fx85 weniger funktionen hat, aber auch nicht programmierbar ist.
der funktionsvergleich auf der casio homepage zeigt, dass der fx85 weniger funktionen hat, aber auch nicht programmierbar ist. ist hatte den fx85s. mach auf jedenfall einen einspruch und sende den auch an fachschaft und asta!
tja, was sind modelle, was sind varianten, was sind serien. wahrscheinlich hatten die im prüfungsamt genauso viel ahnung wie wir, als sie sich diese glorreiche regelung ausgedacht haben. und jetzt haben sie mit 500 widersprüchen und anwalt den salat. auch nur noch mehr arbeit und ärger für die und uns.In der Regelung wird aber auch nur von Modellvarianten der vorgegebenen Modelle gesprochen und nicht davon, dass ganze Serien zugelassen sind. Ich denke dahingehend ist die Regelung eindeutig...
tja, was sind modelle, was sind varianten, was sind serien. wahrscheinlich hatten die im prüfungsamt genauso viel ahnung wie wir, als sie sich diese glorreiche regelung ausgedacht haben. und jetzt haben sie mit 500 widersprüchen und anwalt den salat. auch nur noch mehr arbeit und ärger für die und uns.
FALSCH !Für die Wirksamkeit braucht es keine Post. Für die Wirksamkeit ist eine Eingangsbestätigung der Uni ausreichend und die bekommst Du auch, wenn Du den Einspruch per Mail einlegst, wie bei jeder anderen seriösen Organisation auch - genau das meint der Herr vom PA. Und sollte die Mail doch nicht akzeptiert werden (davon gehe ich nicht aus) wirst Du mit Sicherheit schnell darüber aufgeklärt.
Für die Wirksamkeit braucht es keine Post. Für die Wirksamkeit ist eine Eingangsbestätigung der Uni ausreichend und die bekommst Du auch, wenn Du den Einspruch per Mail einlegst, wie bei jeder anderen seriösen Organisation auch - genau das meint der Herr vom PA. Und sollte die Mail doch nicht akzeptiert werden (davon gehe ich nicht aus) wirst Du mit Sicherheit schnell darüber aufgeklärt.
Und Einschreiben (mit Rückschein) werden in ihrer rechtlichen Nützlichkeit maßlos überschätzt, weil zwar der Zugang von "irgendwas" aber nicht "von was genau" belegt werden kann. Mein Tipp: Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Liebe Grüße
Chrissi
Habe gerade mal beim PA angerufen und nachgefragt.
Die Verwendung eines Taschenrechnermodells, das nicht zu den zugelassenen Modellen gehört, ist ein Täuschungsversuch.
Ohne jede Ausnahme. Einsprüche werden nicht positiv beschieden werden.
Gut so!
steht leider nur Flugpost drauf, ohne Poststempel, aber wahre ohnehin meine Frist auch so noch.Es ging jetzt ehr um die Widerspruchsfrist und die beginnt erst zu laufen, wenn Dir der Bescheid mit der Note zugegangen ist. Ich will Euch jetzt keine Nachhilfe im Verwaltungsrecht geben. Aber wenn der Bescheid vom 9.10. ist und erst am 21.10. im Briefkasten war, wäre der Umschlag mit dem Poststempel schön, damit kann man dann nachweisen, wann er in den Verfügungsbereich des Bescheidempfänger gelangt ist und damit als bekanntgemacht gilt.
Auch wenn ich das Fach im Studium gehasst habe, ist viel von Verwaltungsrecht hängen geblieben 😀.
Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.
Hallo Herr Teipel,
Vielen Dank für die Widerspruchsvorlage. Ich hab heute meinen Widerspruch vorab per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet und eine Eingangsbestätigung erhalten, sowie folgende Information:
"Ich werde den Widerspruch dem Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Befassung vorlegen, sobald Ihre Widerspruchsbegründung eingegangen ist. Diese reichen Sie bitte bis zum 12.11.2013 nach".
Wie sollen wir zwecks der Begründung am besten vorgehen?
Danke
Nadine
Mit Infos meinte ich die offiziellen "Studien- und Prüfungsinformationen". Die Hefte durch die die Studenten es ja scheinbar geschafft haben ihre Prüfungstermine und Anmeldefristen in Erfahrung zu bringen.
[...]Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.[...]
[...]
Wenn das Geld für Personen investiert wird, die rechtswidrig eine Klasur nicht bestanden haben sollen, weil sie - angeblich - nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet haben, halte ich das für keine Verschwendung. Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben. Und zwar von Seiten der FernUni. Sollen die Studierenden die Leidtragenden fehlerhafter Informationspolitik sein?
Dessen ungeachtet: Ich kann als Hochschule nicht einfach nach Belieben irgendwelche "Infos" irgendwo veröffentlichen. Fraglich ist doch bereits, wer diese Beschränkung vorgenommen hat und ob er dazu befugt war, ob die Beschränkung willkürfrei, d.h. nach sachgerechten Kriterien erfolgte und entsprechend etwaiger Veröffentlichungsvorschriften bekannt gemacht wurde.
500 Prüflinge von wie vielen Prüflingen insgesamt? Absolute Zahlen sind Schall und Rauch, wenn die Summe der Klausurteilnahmer die von der Regelung allgemein betroffen sind, nicht im selben Atemzug genannt wird. Wie hoch ist die Quote denn? Erst dann würde ich mir erlauben zu beurteilen, ob es Geldverschwendung ist oder sinnvoll eingesetzt. Haben Sie eine Quelle für diese Anzahl an betroffenen Prüflingen, die belastbar ist?Wenn das Geld für Personen investiert wird, die rechtswidrig eine Klasur nicht bestanden haben sollen, weil sie - angeblich - nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet haben, halte ich das für keine Verschwendung. Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben. Und zwar von Seiten der FernUni. Sollen die Studierenden die Leidtragenden fehlerhafter Informationspolitik sein
Definieren Sie bitte "nach Belieben" und "irgendwo veröffentlichen". Die Informationen wurden mehrmals in den offiziellen Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht und auf der Homepage bekannt gemacht. Das nenne ich persönlich nicht "irgendwo" oder "irgendwas".Dessen ungeachtet: Ich kann als Hochschule nicht einfach nach Belieben irgendwelche "Infos" irgendwo veröffentlichen. Fraglich ist doch bereits, wer diese Beschränkung vorgenommen hat und ob er dazu befugt war, ob die Beschränkung willkürfrei, d.h. nach sachgerechten Kriterien erfolgte und entsprechend etwaiger Veröffentlichungsvorschriften bekannt gemacht wurde.
Gott sei Dank entscheidet die Rechtsprechung und nicht die, die rechthaberisch sind. Und sind wir froh, dass wir heute Zeiten haben, in der jeder für sein Recht kämpfen darf. Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????Das nenne ich wirkliche Verschwendung von Geldern.
Einfach nur lachhaft. Und das Sie das anders sehen ist doch klar, Sie verdienen damit Ihr Geld.
Man kann sich halt nicht einfach immer nur "rausreden". Aber das ist wohl ein gesellschaftliches Problem. Echt peinlich!
Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????
Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft. Und wenn ich jetzt so Deine Meldung lese, sehe ich schon einen fehlerhaften Text von Dir. Fehlerfrei ist wohl keiner 😉 darum sollte auch keiner Richter spielen.Naja, das sehe ich ganz entspannt, unter Anderem weil ich die Prüfungsordnung vor einer Prüfungsordnung lese und einhalte. Das gehört für mich zum Thema "Prüfungsvorbereitung" - wie bei anderen auch.
Und so eine Nachlässigkeit würde ich einfach mir selbst ankreiden. Sorry - aber so ist es.
Recht hast Du!! Die Betroffenen haben eh anderes zu tun als M...den gern zu beantworten.ich frage mich teilweise schon, ob das prüfungsamt selbst hier hinter manchen accounts steckt. oder ob die betreffenden nutzer von der kompromisslosen PA-verteidigungsfraktion geschmiert wurden. deshalb würde ich auf die betreffenden posts gar nicht mehr eingehen, frei nach dem motto "trolle soll man nicht füttern".
...und viel spaß bei der lektüre der prüfungsordnung. da du sie ja angeblich kennst, wundert es mich schon, dass dir nicht aufgefallen ist, dass dort keine erlaubten taschenrechnermodelle aufgelistet sind.Naja, das sehe ich ganz entspannt, unter Anderem weil ich die Prüfungsordnung vor einer Prüfungsordnung lese und einhalte. Das gehört für mich zum Thema "Prüfungsvorbereitung" - wie bei anderen auch.
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Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft.
Diese Sätze haben Kindergartenniveau, sind unsachlich und unverschämt. Solche Beiträge habe ich hier schon oft gelesen und meistens kommen sie von der Fraktion derjenigen, die sich benachteiligt fühlen.Gott sei Dank entscheidet die Rechtsprechung und nicht die, die rechthaberisch sind. Und sind wir froh, dass wir heute Zeiten haben, in der jeder für sein Recht kämpfen darf. Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????
In der Prüfungsordnung steht aber (ich wiederhole mich), dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels als Täuschungsversuch gewertet wird. Und u.a. in den Klausurhinweisen im Infoheft 3, bei der Klausuranmeldung in WebRegis und auf den Klausurblättern sind die erlaubten Hilfsmittel (Taschenrechner) aufgelistet....und viel spaß bei der lektüre der prüfungsordnung. da du sie ja angeblich kennst, wundert es mich schon, dass dir nicht aufgefallen ist, dass dort keine erlaubten taschenrechnermodelle aufgelistet sind.
Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft. Und wenn ich jetzt so Deine Meldung lese, sehe ich schon einen fehlerhaften Text von Dir. Fehlerfrei ist wohl keiner 😉 darum sollte auch keiner Richter spielen.
wieso denn so ein harscher tonfall? getroffene hunde bellen? wobei ich jetzt doch wieder den fehler begangen habe, mich auf euch einzulassen.... und tschüss.Diese Sätze haben Kindergartenniveau, sind unsachlich und unverschämt.
Nichts Anderes tun diejenigen, die sich hier benachteiligt fühlen. Für mich - als Unbeteiligten - ist es angesichts des Vorgehens während der Prüfungen vollkommen in Ordnung, eine rechtliche Prüfung zu veranlassen und ich bin auch (ein echtes Novum) froh, dass der Asta sich hier eingeschaltet hat.Ich glaube man darf seine Meinung mitteilen, auch wenn Sie anderen nicht gefällt. (Stichwort Meinungsfreiheit)
Und die Wahrheit ist bekanntlich hart.
Und wer soll das beispielsweise sein? Skeptisch kann ich nur sein, wenn derjenige sich erst im September hier registriert hat und noch keine Beiträge außer solchen zu Taschenrechnern geschrieben hat. Gibt es da ein Beispiel?ich frage mich teilweise schon, ob das prüfungsamt selbst hier hinter manchen accounts steckt. oder ob die betreffenden nutzer von der kompromisslosen PA-verteidigungsfraktion geschmiert wurden. deshalb würde ich auf die betreffenden posts gar nicht mehr eingehen, frei nach dem motto "trolle soll man nicht füttern".