Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

Falscher Gedanke. Wenn Die Prüfung negativ ist, bist Du durchgefallen. Hast Du angenommen, Dein altes Modell ist erlaubt? Schon selber überprüft?
Darum geht es doch gar nicht. Würde eine tatsächliche Prüfung stattfinden, wäre mein altes Modell wohl tatsächlich erlaubt gewesen, da früher auf der Liste der erlaubten Taschenrechner beim Lehrstuhl Fandel und da waren die Kriterien ja ähnlich. Ist aber auch egal.
Was mich stört, ist die bewusste Irreführung durch das Prüfungsamt, indem suggeriert wird, dass man durchaus mit einem funktionsgleichen Modell arbeiten könnte, wenn man es nur zur Prüfung offen legt. Wenn man danach aber kategorisch jedes Modell ohne Funktionsüberprüfung ablehnt, kann ich den Sinn dieser (freiwillig auszufüllenden!) Liste nicht erkennen, außer Leute absichtlich in die Falle laufen zu lassen, sich als Benutzer eines nicht erlaubten Modells zu outen.
 
Darum geht es doch gar nicht. Würde eine tatsächliche Prüfung stattfinden, wäre mein altes Modell wohl tatsächlich erlaubt gewesen,..
Bist Du sicher, dass Du die Regelung verstanden hast? Warum sollte ein altes Modell der gleichen Modellreihe und funktionsgleich zu den in der Regelung genannten sein? Prüfe doch mal selber? Das sind die beiden Kriterien, es gibt kein anderen. Ich verstehe Dich nicht (ernthaft)!
da früher auf der Liste der erlaubten Taschenrechner beim Lehrstuhl Fandel und da waren die Kriterien ja ähnlich..
Nein, die waren überhaupt nicht ähnlich.
Liebe Grüße
 
Du hättest dich nicht in die Liste eintragen müssen ...Alternative wäre gewesen: Klausurabgabe und gleich die "5" 😉

War keine Falle seitens der Uni sondern nur ne rechtliche Absicherung - du hast sozusagen offiziell zugegeben betrogen zu haben und es ihnen schriftlich bestätigt....so ne Unterschrift spart nicht nur im Job unnötige Diskussionen im Anschluss
 
Bist Du sicher, dass Du die Regelung verstanden hast?
Ja, bin ich. Ich rede ja auch nicht von der vorab kommunizierten Regelung, sondern von besagter Liste. Die wurde vor der Klausur präsentiert wie ein Antragsformular für Ausnahmeregelungen, das ist dann jedenfalls mehr als missverständlich. Ob dann konkrete Modelle zugelassen worden wären oder nicht, ist dabei irrelevant.

War keine Falle seitens der Uni sondern nur ne rechtliche Absicherung - du hast sozusagen offiziell zugegeben betrogen zu haben und es ihnen schriftlich bestätigt....so ne Unterschrift spart nicht nur im Job unnötige Diskussionen im Anschluss

Nun lies doch erstmal richtig.... ich habe gar nichts zugegeben, ich hatte ja den richtigen Taschenrechner. Wie oben geschrieben, hatte in unserer Klausur niemand einen falschen. Worin dann die Absicherung der Uni bestehen soll, wenn vorgeschlagen wird, ruhig einen anderen zu benutzen und sich sozusagen als Antrag auf Prüfung des Modells in eine Liste einzutragen, erschließt sich mir nicht.
 
Hätte die Ausficht gesagt "Wir erinnern Sie, dass andere Modelle nicht zugelassen sind und Punkt" und dann hätte sie (Aufsicht) selbst alle falschen Rechner/Namen notiert - da wäre alles 100% in Ordnung. Vielleicht hätten sogar ein paar Studenten ihre Klausuren ohne TR geschrieben.

Aber wenn die Leute sich gutläubig und eingenhändig auf die Liste schreiben und dann "bestraft" werden - da kann man sich schon verarscht fühlen.
Sie sind zwar selbst schuld, dass sie einen falschen TR hatten, aber der Trick mit der Liste war wirklich verwirrend.
 
Was nützt dein Mitgefühl den Betroffenen? Stellst du die Vollstreckung ein, kannst du Vorschriften aushebeln? Du wirst dann auch sachlich und distanziert die unumgänglichen Konsequenzen schildern und umsetzen.
Nichts anderes wird auch in diesem Fall an der Fernuni passieren.

Zunächst einmal ein "Dankeschön" für Ihre sachliche und ohne Beleidigung auskommende Antwort!

Natürlich nützt mein Verständnis bzw. Mitgefühl den Betroffenen nicht im materiellen Sinne und ich kann die Betroffenen aufgrund diverser Vorschriften der Abgabenordnung und interner Vollstreckungsrichtlinien auch nicht vor einer weiteren Vollstreckung verschonen (Prinzip der Steuergerechtigkeit). Aus dieser Warte muss ich Ihnen natürlich Recht geben. Aber - und das ist für meine Tätigkeit als Vollstreckungsbeamter nicht unerheblich - ich kann durch mein geäußertes Verständnis für ihre schwere finanzielle Lage dafür sorgen, dass sie sich nicht noch mehr über unseren Staat und unsere Steuergesetze aufregen, als sie dies ohnehin schon tun. Für diese Menschen gibt es nämlich oft nichts Schlimmeres, als von oben herab für ihr steuerliches Versagen verbal gedemütigt zu werden. Was nützt es denn dem einzelnen, wenn ich ihm telefonisch oder unter vier Augen immer und immer wieder vorpredige, wie dumm und nachlässig er denn gewesen sei, die Lohnsteuern für seine Angestellten nicht abzuführen bzw. seine Zwangsgelder nicht zu begleichen. Davon hat der Betroffene doch nichts mehr! Deswegen geht sein Betrieb doch trotzdem insolvent - Molarpredigt hin, Moralpredigt her!

Und genauso verhält es sich doch bei unseren durchgefallenen Kommilitonen. Die haben durch die Benutzung eines nicht zugelassenen Taschenrechners einen Fehler gemacht und müssen nun irgendwie damit klarkommen (entweder erfolgreicher Widerspruch oder die Klausur noch einmal schreiben). Aber das berechtigt doch uns Mitstudenten nicht dazu, noch permanent Öl in Feuer zu gießen und den Betroffenen immer und immer wieder als nachlässig, unfähig, unreif und was weiß ich noch alles zu bezeichnen. Dieses Verhalten kann man nur als schäbig, gehässig und schadenfroh bezeichnen! Die sind doch schon bestraft genug! Kapiert das hier denn keiner, verdammt noch mal!!!!!!!!!!!!!!!

Und noch etwas: Angenommen die Betroffenen haben mit ihrem Widerspruch Erfolg, dann schadet mir das persönlich nicht im Geringsten. Ich erhalte dadurch weder eine schlechtere Note, noch muss ich mich darüber aufregen 20.-- € für einen neuen Taschenrechner aufgewendet zu haben (der alte war eh schon 15 Jahre alt und hätte irgendwann seinen Geist aufgegeben).
 
jetzt auch nochmal hier im forum: ich habe selbstverständlich widerspruch eingereicht und mich auch im namen aller betroffenen an den asta gewendet. bei mir wäre es besonders ärgerlich, da ich bereits alle anderen scheine habe und dies die letzte klausur gewesen wäre - ich muss nur deswegen mein studium um 1 semester verlängern.

glaubt ihr, auch ein brief an den präsidenten oder dekan würde was bringen? hätte einer von euch interesse, diesen zu unterzeichnen? ich will nur lieber jetzt alle hebel in bewegung setzen, wenn wurden die widersprüche erstmal abgelehnt, bleibt wohl nur noch der rechtsweg. vll. können die verschiedenen parteien ja druck aufs prüfungsamt ausüben - das noch während der bearbeitungszeit.

und schreibt doch auch an den asta. je mehr sich beschweren, desto eher werden auc die was machen.
 
ps.: hochschulrat und kanzler gibts ja auch noch. wer ist denn da der richtige anlaufpunkt für beschwerden?

Hallo, ja mir geht es ganz genau so wie Dir und ich habe auch überall diese doch sehr ungerechte Situation (sehr unterscheidliche Aussagen und Vorgehen der Aufsichtspersonen bei den einzelnen Klausurstandorten etc.) geschildert und hoffe sehr dass sich das alels noch zum Guten wendet. Ich habe mich auch an den Hochschulrat gewendet. Einfach alle Möglichkeiten versuchen.
 
Ich glaube nicht, dass sich die Uni-Oberen gegen das Prüfungsamt stellen, das wäre glaube ich das erste Mal überhaupt.

Vergesst bei Eurem Kampf gegen die Universitätsmühlen nicht, noch ausreichend Energie in die Wiederholungslernerei zu stecken - wäre ja zu ärgerlich, am Ende endgültig nicht zu bestehen ...
 
für diejenigen für die es die letzte Klausur war, bringt eher die Wiederolungsprüfung den ersehnten Abschluss. Auf juristischem Wege dauert es Jahre bis zur letzten Instanz.

Gruß
 
bin ebenfalls von der TR Regelung betroffen.
Habe mit einem Casio fx85s in München geschrieben. Prüfungsaufsicht war eine redselige Mitarbeiteren der Fernuni Zweigstelle München, die uns vor der Prüfung noch ausführlich erläuterte, dass es sich bei der Eintragung in die Taschenrechner Liste um eine "reine Formalie" handle und dass das Prüfungsamt Taschenrechner akzeptiere, die keine zusätzlichen Funktionen haben.
War dann wohl doch nicht der Fall.

Werde morgen oder übermorgen wohl meinen Widerspruch absenden, da sonst die Einspruchsfrist abläuft.
Falls sich noch etwas anderes ergibt, würde ich mich beteiligen.
 
Zunächst einmal ein "Dankeschön" für Ihre sachliche und ohne Beleidigung auskommende Antwort!
Hier wird natürlich direkt mal impliziert, man beleidige Sie andauernd.
Und das kommt von ausgerechnet der Person, die hier im ersten Post direkt davon geredet hat, man würde solche, die nicht ihrer persönlichen Meinung sind, an Präsenzunis "zurechtstutzen".

Ist Ihnen Reflexion ein Begriff?
Sie reden so viel von Gefühlen und Mitleid.
Was glauben Sie, wie das ankommt, wenn Sie zu Leuten sagen, man würde ihnen im echten Leben für ihre - nebenbei bemerkt größtenteils sachlich fundierte - Meinung körperlich zu Leibe rücken?
Mitgefühl verdient in Ihrer Welt scheinbar nur, wer Ihrer Meinung ist, Argumente werden von Ihnen grundsätzlich überlesen (Ihre Einwände wurden alle bereits vorher diskutiert, einfach mal ein paar Seiten zurück gehen!)

Was nützt es denn dem einzelnen, wenn ich ihm telefonisch oder unter vier Augen immer und immer wieder vorpredige, wie dumm und nachlässig er denn gewesen sei, die Lohnsteuern für seine Angestellten nicht abzuführen bzw. seine Zwangsgelder nicht zu begleichen. Davon hat der Betroffene doch nichts mehr! Deswegen geht sein Betrieb doch trotzdem insolvent - Molarpredigt hin, Moralpredigt her!

Der Vergleich hinkt, weil die hier Betroffenen nicht einen Betrieb führen, der einmalig insolvent gehen kann, sondern ein Studium organisieren (lernen) müssen, das i.d.R. weiterläuft.

Was die Leute davon haben? Sie lernen, sich vernünftig zu organisieren - eine Fähigkeit, die normalerweise im Studium mittrainiert werden soll, weswegen es kaum eine andere Uni in D. gibt, die einem dermaßen viele organisatorische Dinge abnimmt, wie die FernUni in Hagen.
Wer da trotzdem auf die Schnauze fliegt, der wäre in einem Präsenzstudium organisatorisch erst recht gescheitert, und der wird auch im Job Probleme bekommen, wenn er nicht daran arbeitet.

Sie sollten sich auch einmal klar machen, dass BWL ein Fach ist, das i.d.R. als Qualifikation für Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis gedacht ist (Führungskräfte, mittleres Management). Unter dem Gesichtspunkt kann es einfach keine andere Reaktion geben, als diesen Leuten zu sagen: Arbeitet an eurer Organisation, anstatt rumzuheulen, denn wie wollt ihr sonst verantwortlich mit x-stelligen Beträgen umgehen, deren Veruntreuung (durch schlampiges Lesen etc.) möglicherweise hunderten von Leuten den Job kosten könnte?

Sie reden hier andauernd von Mitgefühl - mit wem hätten Sie denn Mitgefühl, wenn jmd. aus der TR-Gruppe später Mist baut und die Firma dadurch gezwungen wird, 20 Leute auf die Straße zu setzen? Immernoch mit dem organisatorisch unselbstständigen Kommilitonen, der sich nicht einmal eingestehen kann, dass es sein Versäumnis war, einen x-mal hinterhergeschmissenen Text nicht gelesen zu haben? Was würden Sie den Betroffenen dann unter vier Augen erzählen? (Wahrscheinlich was mit viel Mitgefühl ^^ )
Wären Sie dann immernoch der Ansicht, man hätte diese Leute niemals kritisieren sollen?
Sie denken zu kurz und sehen das große Ganze (wozu ist das Studium da, was macht man damit später) nicht.

Vor allem aber sind Sie, wie einige Ihrer Vorposter auch, leider nicht in der Lage, zwischen argumentativer Kritik, welche die Leute verbessern ("arbeitet an eurer Organisation, bevor noch andere durch eure Nachlässigkeit zu Schaden kommen") will, und persönlichen Angriffen ("Mensch bist du dumm ey! Kannst ja nichtmal lesen!") zu unterscheiden.

Kapiert das hier denn keiner, verdammt noch mal!!!!!!!!!!!!!!!

Beruhigen Sie sich mal.
Das hier ist, wie gesagt, weniger "Feuer ins Öl gießen" zwecks persönlichen Aufgeilens und mehr Verzweiflung einiger weniger, die sich ernsthaft fragen, wie Leute, die nichtmal sagen können: "Ok, das war großer Mist, muss ich nächstes Semester halt nochmal schreiben", später Führungspositionen verantwortungsvoll übernehmen sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

bin ebenfalls von der TR Regelung betroffen.
Habe mit einem Casio fx85s in München geschrieben. Prüfungsaufsicht war eine redselige Mitarbeiteren der Fernuni Zweigstelle München, die uns vor der Prüfung noch ausführlich erläuterte, dass es sich bei der Eintragung in die Taschenrechner Liste um eine "reine Formalie" handle und dass das Prüfungsamt Taschenrechner akzeptiere, die keine zusätzlichen Funktionen haben.
War dann wohl doch nicht der Fall.

Werde morgen oder übermorgen wohl meinen Widerspruch absenden, da sonst die Einspruchsfrist abläuft.
Falls sich noch etwas anderes ergibt, würde ich mich beteiligen.

hallo palhuber, wir sollten unbedingt in kontakt bleiben. ich habe auch in münchen mit dem casio 85 s geschrieben. wenn einer von uns durchkommt mit dem widerspruch,hat der andere auf jeden fall ein sehr gutes argument.

ich habe widerspruch eingelegt sowie den asta, die fachschaft wiwi, das dekanat und den hochschulrat informiert. letzterer hat aber meine mail direkt an den wehrmann vom prüfungsamt weidergeleitet. der asta meinte, dass er auf jeden fall was machen wird und auch evtl einen anwalt einschaltet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier wird natürlich direkt mal impliziert, man beleidige Sie andauernd.
Und das kommt von ausgerechnet der Person, die hier im ersten Post direkt davon geredet hat, man würde solche, die nicht ihrer persönlichen Meinung sind, an Präsenzunis "zurechtstutzen".

Das impliziere ich nicht nur, sondern das geschah gestern tatsächlich dergestalt, dass mich einer ihrer "freundlichen" Mitkombattanten als "arroganten A....." bezeichnete. Dieser beleidigende Post wurde jedoch von mir sofort an den Moderator gemeldet, woraufhin er glücklicherweise aus dem Forum gelöscht wurde.

Des Weiteren habe ich nie behauptet, Leute mit einer zu mir persönlich konträren Meinung zurechtgestutzt zu haben oder ein "Zurechtstutzen" derer befürwortet zu haben. Ich habe lediglich behauptet, dass zu Schulzeiten und auch Präsenzunizeiten Schüler bzw. Studenten mit einer den Gemeinschaftssinn schädigenden Einstellung mit Fug und Recht zurechtgestutzt worden sind. Das war zu meiner Schul - und Studentenzeit nun einmal so, ob sie das nun glauben oder nicht.


Bezüglich meines Vergleichs im Amt möchte ich anmerken, dass dieser zwar nicht 1 zu 1 auf die Taschenrechnerdiskussion übertragbar ist. Jedoch kann man dies von ihren Vergleichen bzgl. Brotklau im Supermarkt und Banküberfällen in Düsseldorf und München (Seite 4 dieses Threads) wohl noch weniger behaupten. So viel zu ihrer argumentativ stichhaltigen Kritik!


Des Weiteren können sie für sich sicherlich nicht in Anspruch nehmen, durch ihre oberlehrerhaften Posts für eine zukünfig vernünftigere Organisation der Durchgefallenen zu sorgen. Diese Vorstellung ihrerseits ist ja wohl an Größenwahn und Maßlosigkeit durch nichts zu übertreffen. Sie sollten sich allmählich mal bewusst werden, dass wir uns hier an einer Fernuni befinden, an der nicht nur lauter Erststudierende mit Anfang Mitte 20 lernen, sondern zu einem großen Teil auch Menschen studieren, die seit vielen, vielen Jahren im Beruf stehen, eine Familie gegründet haben und / oder nebenbei ihr Zweit - oder Drittstudium durchziehen. Und diese Leute können es nun mal absolut nicht ab, wenn sie von diversen Studentenfrischlingen wie ihnen (ich schätze sie auf Mitte 20 mit zwei parallel laufenden Studiengängen des Maschinenbaus und der Wirtschaftswissenschaften; gute Kombi im Übrigen!=)) schulmeisterhaft zurechtgewiesen werden. Wenn die Betroffenen aus ihrem Fehler lernen, dann mit Sicherheit aufgrund der Tatsache, dass sie nun noch einmal ihr Studium um ein Semester verlängern müssen bzw. noch einmal auf das selbe Modul wochenlang pauken dürfen. Das und nur das wird der alleinige Grund dafür sein, dass sich die Betroffenen für die kommenden Klausuren einen zugelassenen Taschenrechner zulegen werden!


Zusätzlich dazu möchte ich ihnen noch ihre Illusionen bzgl. des BWL - Studiengangs rauben. Der BWL - Studiengang bietet mit Sicherheit eine solide Grundllage für das weitere Berufsleben - mehr aber auch nicht! Er eignet sich in keinster Weise dazu, sofort nach Studiumsabschluss in der mittleren Managementebene durchzustarten. Wer das glaubt, der wird sich relativ schnell in irgendwelchen Jobcentern mit anderen BWL - Absolventen die Klinke in die Hand drücken und auf irgendwelche unbezahlten Praktikumsjobs bzw. Leihschweinstellen "hoffen". Im Regelfall fängt man auch mit einem "guten" BWL - Abschluss ganz unten als Sachbearbeiter an und kann sich dann nach oftmals jahrzehntelanger Bewährung zur mittleren Managementebene emporarbeiten. Sollten sie über einen "sehr guten" Abschluss an einer ausländischen Eliteuni (vielleicht noch Mannheim) verfügen, dann "könnten" sie (falls dem jeweiligen Personalchef ihre Nase gefällt) den Aufstieg u. U. schneller schaffen. Unabhängig davon finde ich die von ihnen gewählte Kombination aus Maschinenbau und BWL sinnvoll und zukunftsträchtig und wesentlich vorausschauender als sich nur auf einen BWL - Abschluss zu verlassen.


Abschließend möchte ich sie hinsichtlich meiner Person noch beruhigen: Ich bin sehr wohl in der Lage zwischen persönlichen Angriffen und argumentativer Kritik zu unterscheiden. Aber hinsichtlich argumentativer Kritik kam von ihnen und diversen Mitkombattanten leider nur heiße Luft, wohl aber der permanente Versuch sich über penetrant oberlehrerhaftes Gehabe zu profilieren. Vielleicht sollten sie sich mal in Erinnerung rufen, das ein solches Forum wie dieses hier in erster Linie dazu dienen soll, sich gegenseitig Hilfestellung bzgl. Klausurlösungen, Einsendeaufgaben, Fahrgemeinschaften, steuerlichen Studiumsaspekten, etc zu geben (in dieser Hinsicht vorbildlich: ChrissiLLB) und anderen nicht permanent moralisierend ans Bein zu pinkeln!


So das wars von meiner Seite aus! Jetzt können sie und ihre ehrenwerten Mitkombattanten wieder genüsslich über mich herfallen! Ich muss jetzt wieder vollstrecken und Steuergelder fürs Gemeinwohl zusammenkratzen....
 
...Zusätzlich dazu möchte ich ihnen noch ihre Illusionen bzgl. des BWL - Studiengangs rauben...Im Regelfall fängt man auch mit einem "guten" BWL - Abschluss ganz unten als Sachbearbeiter an und kann sich dann nach oftmals jahrzehntelanger Bewährung zur mittleren Managementebene emporarbeiten...Kombination aus Maschinenbau und BWL sinnvoll und zukunftsträchtig und wesentlich vorausschauender als sich nur auf einen BWL - Abschluss...

Trotz der kleinen (und mittlerweile doch leider etwas ausgeuferten) Meinungsverschiedenheit zwischen uns beiden, gibts für die Aussage vollste Zustimmung von mir! Steckt ja doch ein sehr vernünftig denkender Kopf hinter der Sache...vllt. sollten wir uns doch mal auf ein Friedenspfeifchen bzw. -bierchen treffen
 
Tja, die Thematik ist ausführlich diskutiert! Es bleibt wie es ist.

Diejenigen, die ungerecht behandelt wurden bzw. sich so fühlen müssen Widerspruch einlegen. Alleine schon aus Prinzip, weil der Vorwurf der "Täuschung" ja ewig in der Prüfungsakte bleibt.

Ich persönlich finde die Regelung nicht klar. Und für mich persönlich habe ich schon die Entscheidung getroffen auf jeden Fall zu klagen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Wenn man eine Rechtsschutzvers. hat, dann ist es eh kein Problem. Wenn nicht, dann kann man die Kosten von der Steuer absetzen.

Falls man Recht bekommt, hat man am Ende keine Kosten und anderen auch noch geholfen.

Gruß
 
Mir geht es genauso.

Ich habe in Frankfurt geschrieben. Und da wurde eher das Gefühl vermittelt, dass das eine Formalie ist. Zumal ich vor der Klausur noch vorne bei der Prüfungsaufsicht war und explizit nochmal nachgefragt habe und die Aufsicht auch mit der unklaren Regelung nichts anfangen konnte.

Ich würde einen Brief unterstützen.

Der Taschenrechner ist 5 Jahre alt ... neu angeschafft zu Beginn meines Studiums.

Ich bin echt schwer enttäuscht.
 
@chrislon: danns chreib doch auf eigene faust was. ich hab jetzt noch kanzlerin und den lehrstuhl, bei dem ich geschrieben habe, bescheid gegeben. schaden tut das sicher nicht, und vielleicht kriegen wir ja von einer seite unterstützung gegen das unsägliche vorgehen des prüfungsamtes.
 
@chrislon: danns chreib doch auf eigene faust was. ich hab jetzt noch kanzlerin und den lehrstuhl, bei dem ich geschrieben habe, bescheid gegeben. schaden tut das sicher nicht, und vielleicht kriegen wir ja von einer seite unterstützung gegen das unsägliche vorgehen des prüfungsamtes.

Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass FernUni-intern eine Krähe der anderen Krähe ein Auge aushackt?

Die FernUni wird m. M. n. alle Widersprüche negativ bescheiden. Dann bleibt abzuwarten, wer wirklich klagt. Eine Rechtschutzversicherung zu haben, bedeutet ja auch nicht automatisch, dass diese die Kosten übernimmt. Die FernUni wird den Weg durch die Instanzen ausnutzen.

Wenn ich mir die Regelungen an anderen Universitäten so anschaue, dann mag die Anzahl erlaubter TR-Modelle umfangreicher sein, aber sie sind alle beschränkt. Und in allen Fällen ist die Verwendung eines nicht erlaubten TR ein Täuschungsversuch. Auf Absicht, Unwissenheit oder Schusseligkeit kommt es hierbei nicht im geringsten an.
 
@ Fernunistudent: Deine Posts zu diesem Thema sind sehr interessant. Du gibst dir fast soviel Mühe diese Regelung zu verteidigen, wie die Betroffenen, die versuchen zu ihrem Recht zu kommen.

Was hast du selbst davon? Welches Ziel verfolgst du damit?
 
@ Fernunistudent: Deine Posts zu diesem Thema sind sehr interessant. Du gibst dir fast soviel Mühe diese Regelung zu verteidigen,
Er verteidigt die Regelung gar nicht ("Ich finde die Regelung toll, weil ...") und das Für und Wider des Regelungsinhaltes steht in den ganzen Beiträgen hier auch nicht im Mittelpunkt. Er ist ein "Advocatus Diaboli". Er ist ein "Stachel im Fleisch". Er sucht und findet Schwachstellen und macht darauf schonungslos aufmerksam. Wer ernsthaft weiter kommen will, empfindet einen Advocatus Diaboli als Bereicherung, auch wenn man bzw. weil man dafür manchmal über seinen eigenen Schatten springen muss. Wer keine Kritik ertragen kann, erträgt auch keinen Advocatus Diaboli. Wenn Du eine nähere Erläuterung brauchst, melde Dich nochmal.
@
Was hast du selbst davon? Welches Ziel verfolgst du damit?
Er gibt eine Hilfestellung. Sein letzter Beitrag ist an Sachlichkeit nicht zu übertreffen und informiert außerdem.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist ein "Advocatus Diaboli". Er ist ein "Stachel im Fleisch".

😉)))
Ich glaube er ist eher der Camerlengo aus dem Dan Brown Buch. In der Zeit der Vakanz versucht er die Macht an sich zu reißen und sich selbst in Stellung zu bringen, um die dunklen Geheimnisse und Regelauslegungen zu verteidigen.

Ich weiß wie das Buch endet!

Und der letzte Beitrag war zwar sachlich aber ohne neue Erkenntnisse.
 
Um es vorweg zu sagen, ja ich bin mir dessen bewusst,dass dieses Thema schon ausgiebig diskutiert wurde.
ABER...
Ich habe heute auch diesen Brief erhalten und bin etwas irritiert.
Ganz sachlich betrachtet, es sind 3 Modelle zugelassen, die Benutzung anderer Modelle gilt als Täuschungsversuch, also durchgefallen.
Im Prinzip verstanden. Trotzdem.
Kennt irgendjemand irgendwen, der mit Erfolg Einspruch erhoben hat? Und wenn ja, wäre es hilfreich, wenn derjenige kurz etwas dazu sagt, wie er argumentiert hat. Für mich ist/war der Casio fx82MS (mein Modell) gleiche Baureihe zu Casio fx86.
Auf der Webseite sind beide Modelle unter Wissenschaftliche Taschenrechner gelistet.
 
Für mich ist/war der Casio fx82MS (mein Modell) gleiche Baureihe zu Casio fx86.
Die zulässige Casio Modellreihe heißt Casio fx-86. Die Funktionsumfänge von fx-86 und fx-82 MS unterscheiden sich auch deutlich und die Regelung gibt vor, dass nur Varianten des fx-86 erlaubt sind, die sich nicht in der Funktionalität unterscheiden. Zum einen ist der fx-82 MS KEINE Variante des fx-86. Zum anderen ist der Funktionsumfang NICHT identisch.


https://www.casio-europe.com/de/calc/sgr/produkte/wissenschaftlicherechner/fx82ms/
https://www.casio-europe.com/de/calc/sgr/produkte/wissenschaftlicherechner/fx86deplus/

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, wie gesagt die Regel habe ich verstanden. Ich kann den, aus meiner Sicht, fehlenden gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehen.
Es wird doch völlig der Fokus verloren bei der Diskussion. Jetzt werden hier Funktionalitäten von zwei Taschenrechnern verglichen. Wobei das Modell, welches ich verwendet habe, WENIGER Funktionalität besitzt, als das erlaubte.
Somit stellt sich für mich die Frage,wen ich damit täuschen wollte. Anscheinend mich selbst. Oder aus welchem Grund lasse ich den Taschenrechner während der Klausur offen neben mir liegen, damit die Verwantwortlichen das Gerät sichten und als falsch registrieren können.
Genau, ich opfere meinen Jahresurlaub um mich auf Klausuren vorzubereiten, reise 4 Stunden lang an, schreibe eine 2h Klausur, mit der Absicht disqualifiziert zu werden, weil ich den fx82 statt den fx86 verwende.

Gesetz ist Gesetz, das ist so deutsch und es verursacht nur Kosten und mehr Zeitaufwand.
Wissenschaftsstandort Deutschland, hilarious!
 
Jetzt werden hier Funktionalitäten von zwei Taschenrechnern verglichen. Wobei das Modell, welches ich verwendet habe, WENIGER Funktionalität besitzt, als das erlaubte.
Somit stellt sich für mich die Frage,wen ich damit täuschen wollte.

Also nochmal:

Die Fakultät hat zwei Ziele:

1. Gleiche Taschenrechner-Bedingungen für alle Klausurteilnehmer.

2. Das soll auf einfache Art und Weise (z.B. durch die Klausuraufsicht) und für Dritte nachvollziehbar überprüfbar sein.

Diese Ziele werden erreicht, in dem ganz konkrete Geräte und Ihre "Solar-Geschwister" vorgegeben werden.

Bei der Einschränkung der Geräteauswahl geht es also in erster Linie NICHT um Funktionalität (*), sondern um einfache Vergleichbarkeit der Taschenrechner, die Studenten verwenden WOLLEN mit den Taschenrechner, die Studenten verwenden DÜRFEN. Diese Überprüfung soll einfach und nachvollziehbar sein und findet statt, um gleiche Taschenrechner-Bedingungen zu gewährleisten.

Liebe Grüße
Chrissi

(*) Die Funktionalität wurde schon einige Jahre eingeschränkt, aber uneinheitlich und nicht auf eindeutige Weise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Änderung.webp

Es gibt eine weitere wesentliche Änderung, die am 01.12.2013 in Kraft tritt.

Die Änderung betrifft den Zeitraum, in dem die Abmeldung von einer Klausur kostenfrei ist: Die Abmeldung ist nur noch bis vier Wochen vor Klausurtermin kostenfrei und nicht wie bisher bis zwei Wochen! Außerdem ändert sich die Gebührenordnung!

Siehe hier unter § 3 : https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtlmit_10_2013.pdf

"Die FernUniversität erhebt von den Studierenden:
1. eine Kostenerstattung von pauschal 25,- €, wenn die oder der zu einer Prüfung oder Klausur ordnungsgemäß angemeldete Studierende an dieser nicht teilnimmt. Die Gebühr entfällt, wenn die oder der Studierende sich vor Ablauf einer Abmeldefrist von 4 Wochen vor dem Prüfungs- oder Klausurtermin abmeldet oder ihr bzw. sein Fehlen nicht zu vertreten hat, .."

Siehe auch hier: https://www.studienservice.de/fernuni-hagen/66975/#post-1093270

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Und noch eine schöne Änderung für diejenigen, die nur eingeschrieben sind, ohne Kurse zu belegen:

§ 2 Grund- und Kursgebühr
(1) An der FernUniversität in Hagen werden gemäß § 3 Abs. 2 HAbg-VO von allen Studierenden folgende Gebühren erhoben:
(a) für jedes Semester eine Grundgebühr in Höhe von 50,00 €,
(b) für jeden belegten Kurs eine Gebühr (Kursgebühr) in Höhe von 12,50 € je belegter Semesterwochenstunde (SWS). Der Umfang der SWS je Kurs wird durch die für das jeweilige Lehrangebot verantwortliche Fakultät festgesetzt.
(2) Es wird keine Gebühr nach Absatz 1 b) erhoben, wenn ein Kurs innerhalb eines Zeitraumes von sieben Semestern nach der gebührenpflichtigen Erstbelegung für eine Wiederholung ohne Bezug des Lehrtextes belegt wird.

Also nicht mehr 20€ / SWS sondern 50€ + 12.50€/SWS
 
Der Fragesteller hat der Rechtsanwältin folgenden Satz aus der Regelung vorenthalten:


"Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet."

M.E. ist fraglich, ob dieser Teil (Satz) der Regelung rechtswirksam ist oder nicht. Wenn er rechtswirksam ist, dann kommt es auf die Minderfunktionalität des verwendeten Taschenrechners nicht an. Der Täuschungsversuch wird durch das Prüfungsamt nicht dadurch begründet, dass man durch die Verwendung des verwendeten Taschenrechners einen Vorteil hat, sondern damit, dass die Regelung die Verwendung eines nicht erlaubten Taschenrechners als Täuschungsversuch wertet. Die Wertung als Täuschungsversuch steht und fällt also mit der Wirksamkeit des o.g. Satzes aus der Regelung.

Liebe Grüße
Chrissi

P.S.: Die Wertung von "Verwendung anderer Taschenrechnermodelle" als "Täuschungsversuch" könnte eine sog. Fiktion sein, siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion_(Recht)
damit ist die Verwendung eines anderen Gerätes ein Täuschungsversuch per Definition.
 
Zuletzt bearbeitet:
das steht nicht in der prüfungsordnung, sondern nur im ver***en studien- und prüfungsinfo 3. deshalb auch nicht rechtswirksam.
Dazu zwei Bemerkungen:
1. So, so ...
2. In der Prüfungsordnung wird die Benutzung "... nicht zugelassener Hilfsmittel ..." ebenso per Definition einem Täuschungsversuch gleichgesetzt (§ 8, (3) S.1).
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, aber ich muss dann doch noch einmal meinen Kommentar zu der Aktion mit der Rechtsanwältin abgeben ... das kann man so nicht stehen lassen.

Wenn schon der Fall juristisch geprüft werden soll, dann gebt doch bitte auch die vollständige Situation an, die eingeschätzt werden soll. Hier wurde bspw. die Sachlage nur unvollständig wiedergegeben. Warum wurde nicht erwähnt, dass diese Regelung seit über einem Jahr über die Studien- und Prüfungsinformation kommuniziert wurde? Die gute Frau hat doch überhaupt keine faire Chance eine verlässliche Aussage zu treffen, wenn ihr die nur die halbe Wahrheit erzählt wird. Leute, ihr stellt euch doch damit nur selbst ein Bein.
 
... gebt doch bitte auch die vollständige Situation an, die eingeschätzt werden soll.
...
Die gute Frau hat doch überhaupt keine faire Chance eine verlässliche Aussage zu treffen, ...

Die gute Frau macht das nicht zum ersten Mal und hat am Anfang ihrer Antwort den Satz eingefügt.
"Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen. " 😉


...
Warum wurde nicht erwähnt, dass diese Regelung seit über einem Jahr über die Studien- und Prüfungsinformation kommuniziert wurde? ...

Die Antwort liegt auf der Hand und Freund Wikipedia beschreibt es z.B. unter dem Stichwort "selektive Wahrnehmung" wie folgt::

"... Argumente, die die eigene Position stützen, werden stärker wahrgenommen als solche, die sie beschädigen." :rolleyes
 
Die gute Frau macht das nicht zum ersten Mal und hat am Anfang ihrer Antwort den Satz eingefügt.
"Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen. " 😉
Habe ich gelesen, konnte es mir trotzdem nicht verkneifen noch einmal zu erwähnen 🙂
Die Antwort liegt auf der Hand und Freund Wikipedia beschreibt es z.B. unter dem Stichwort "selektive Wahrnehmung" wie folgt::

"... Argumente, die die eigene Position stützen, werden stärker wahrgenommen als solche, die sie beschädigen." 🙄
Made my day
 
Ich finde es richtig erbärmlich wie einige hier die Uni verteidigen und anderen in den Rücken fallen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Ich habe sehr gute Kontakte zu einem Richter und zu Rechtsgelehrten und habe diesen den Fall geschildert. Soltte es tatsächlich so sein wie hier im Forum geschildert, dass Ungleichbehandlungen in Abhängigkeit vom Standord stattgefunden haben, dann werden bei einer Klage den Studenten sehr gute Chancen auf ihr Recht eingeräumt.
Ist für mich auch logisch, unabhängig vom Versäumnis der Studenten, hat die Uni auch einiges Versäumt und keine Chancengleichheit gewährleistet und dass muss sie! Das ist der große Unterschied, die uni MUSS und der Student KANN bzw sollte sich informieren. Das ist rechtlich ausschlaggebend.

Bitte um Kontakt
 
Ich habe in Düsseldorf Grundlagen:Finanzwirtschaft geschrieben und die Prüfungsaufsicht hat die neue Regelung mit keinem Wort erwähnt. Auch, als ich in die Liste eingetragen wurde kam kein Hinweis. Wenn ein Hinweis auf die Konsequenz gekommen wäre (wie es in einer anderen Klausur, in der ich dann den vorgeschrieben TR hatte), hätte ich meinen 15+ Jahre alten Casio FX85 beiseite gelegt und die Klausur ohne TR geschrieben.
FYI: Die Aufsicht war zur Hälfte mit der Überprüfung durch und es standen vor mir schon ca. 5 Leute auf der Liste drauf, was ich schon relativ viel finde.

Ich bin ehrlich. Ich habe aus Faulheit oder wie es ein User hier schrieb, aus Desinteresse, nichts von der neuen Regelung gewusst und war dann doch etwas erstaunt, als ich den Brief vom PA bekam. Gut, ich habe mich nicht an die neue Regelung gehalten.

Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.
 
Ich habe in Düsseldorf Grundlagen:Finanzwirtschaft geschrieben und die Prüfungsaufsicht hat die neue Regelung mit keinem Wort erwähnt. Auch, als ich in die Liste eingetragen wurde kam kein Hinweis. Wenn ein Hinweis auf die Konsequenz gekommen wäre (wie es in einer anderen Klausur, in der ich dann den vorgeschrieben TR hatte), hätte ich meinen 15+ Jahre alten Casio FX85 beiseite gelegt und die Klausur ohne TR geschrieben.
FYI: Die Aufsicht war zur Hälfte mit der Überprüfung durch und es standen vor mir schon ca. 5 Leute auf der Liste drauf, was ich schon relativ viel finde.

Ich bin ehrlich. Ich habe aus Faulheit oder wie es ein User hier schrieb, aus Desinteresse, nichts von der neuen Regelung gewusst und war dann doch etwas erstaunt, als ich den Brief vom PA bekam. Gut, ich habe mich nicht an die neue Regelung gehalten.

Ich persönlich finde es nur schade, wie die Regelung umgesetzt wird. In einer Klausur wird man darauf hingewiesen und bekommt die Chance, den Taschenrechner nicht zu benutzen, in der anderen wird man erst gar nicht darauf hin gewiesen. Und wenn es um Chancengleichheit geht, dann frage ich mich auch, welchen Vorteil mir mein FX85 geschaffen hat. Dieser hat wesentlich weniger Funktionen als der FX86.
Also ich habe auch mit dem fx85 geschrieben. Der hat keine zusätzliche Funktion wie der fx86 und ist auch optisch absolut ident. Er gehört wie der fx86 zur Modellreihe DE PLUS. Eine Modellreihe fx86 gibt es nicht. Zur genannten Modellreihe DE PLUS gehören der fx86, fx85 fx82 und auch der fx991 welcher mehr Funktionen hat.
fx85 und fx82 unterscheiden sich nur in der Stromversorgung. Also wenn ich von einer Modellreihe ausgehe welche nicht wirklich in der Studieninfo explizit genannt ist, so kann das dann nur DE PLUS sein. In der Studieninfo wird der fx86 als Modell bezeichnet. Also ich mache auf jeden Fall einen Einspruch und wenn nötig auch mit Rechtsbeistand, weil meiner Auffassung nach habe nach der Modellreihe gewählt, optisch und funktionsmäßig gleich wie der fx86.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Modelle des TI, Sharp und Casio gleiche Funktionen haben.
 
der funktionsvergleich auf der casio homepage zeigt, dass der fx85 weniger funktionen hat, aber auch nicht programmierbar ist. ist hatte den fx85s. mach auf jedenfall einen einspruch und sende den auch an fachschaft und asta!
 
In der Regelung wird aber auch nur von Modellvarianten der vorgegebenen Modelle gesprochen und nicht davon, dass ganze Serien zugelassen sind. Ich denke dahingehend ist die Regelung eindeutig...
 
der funktionsvergleich auf der casio homepage zeigt, dass der fx85 weniger funktionen hat, aber auch nicht programmierbar ist. ist hatte den fx85s. mach auf jedenfall einen einspruch und sende den auch an fachschaft und asta!

Irgendwie lese ich nur Absichtserklärungen: "mach", "sende".

Wenn du deine Einsprüche nicht bald erledigt hast, ist der nächste Klausuranmeldezeitraum bzw. der nächste Klausurtermin schon wieder vorbei. Vollkommen angesehen vom Ablauf einer Einspruchsfrist.
 
@Fernunistudent (ungeachtet der tatsache, dass man trolle nicht füttern soll): wie war das mit "wer lesen kann ist klar im vorteil"? ich habe bereits vor 3 wochen widersprochen. das ist eine aufforderung an tremble35: mach das! rechtswirksam ist es nur per post, am besten einschreiben, auch wenn wehrmann vom PA anderes erzählt.
 
Ilse hallo, danke ja, weiß ich. Ich bin gerade in Lettland, habe am 21.10. den Bescheid bekommen. Lt, PA ist er am 9.10. ausgestellt worden, frage mich nur wo dieser bescheid die letzten 12 Tage war. Ich werde auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben den Einspruch machen. Einspruch ist bereits aufgesetzt, lese nur noch diverse Foren und Communities und dann geht das Schreiben raus.
 
In der Regelung wird aber auch nur von Modellvarianten der vorgegebenen Modelle gesprochen und nicht davon, dass ganze Serien zugelassen sind. Ich denke dahingehend ist die Regelung eindeutig...
tja, was sind modelle, was sind varianten, was sind serien. wahrscheinlich hatten die im prüfungsamt genauso viel ahnung wie wir, als sie sich diese glorreiche regelung ausgedacht haben. und jetzt haben sie mit 500 widersprüchen und anwalt den salat. auch nur noch mehr arbeit und ärger für die und uns.
 
tja, was sind modelle, was sind varianten, was sind serien. wahrscheinlich hatten die im prüfungsamt genauso viel ahnung wie wir, als sie sich diese glorreiche regelung ausgedacht haben. und jetzt haben sie mit 500 widersprüchen und anwalt den salat. auch nur noch mehr arbeit und ärger für die und uns.

Ich würde nur nicht so argumentieren. Das für mich einzig "sinnvolle" Argument, ist das Vorgehen der Aufsichten...
 
Naja, ich bin offensichtlich auch von denjenigen, die einen Täuschungsversuch gemacht haben und das nur, weil ich einen ganz einfachen Citizen-Taschenrechner benutzt habe, der sogar keine Wurzel-Funktion hat... So ärgerlich! So ein großer Zeitaufwand zum Lernen und dann passiert so was
 
mich betrifft das ganze in der Klausur im März 2014. Als ich jetzt her auf die Diskussion gestoßen bin, hab ich mal schnell meinen 22 Jahre alten Taschenrechner ausgekramt. Dies ist ein Texas Instruments TI-30Xa Solar. So und nun? Zulässig oder nicht? TI-30 X II ist zulässig, Varianten auch, aber was ist wenn hinter dem X ein a steht??? Nun gut, hab mal ne Mail an den Lehrstuhl losgeschossen und hoffe auf baldige Antwort.
Allen die durchgefallen sind, viel Erfolg beim Einspruch und allen anderen herzlichen Glückwunsch zum Bestehen.
Liebe Grüße Nadine
 
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Für die Wirksamkeit braucht es keine Post. Für die Wirksamkeit ist eine Eingangsbestätigung der Uni ausreichend und die bekommst Du auch, wenn Du den Einspruch per Mail einlegst, wie bei jeder anderen seriösen Organisation auch - genau das meint der Herr vom PA. Und sollte die Mail doch nicht akzeptiert werden (davon gehe ich nicht aus) wirst Du mit Sicherheit schnell darüber aufgeklärt.

Und Einschreiben (mit Rückschein) werden in ihrer rechtlichen Nützlichkeit maßlos überschätzt, weil zwar der Zugang von "irgendwas" aber nicht "von was genau" belegt werden kann. Mein Tipp: Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist denn auch sicher gestellt, dass die Ergebnisse aller Einsendearbeiten bis 4 Wochen vor Prüfung bekannt sind?
Das ist doch einer der wichtigsten Gründe warum man sich wieder abmeldet, weil die EA doch nicht in ausreichender Menge bestanden sind und somit keine Zulassungsvoraussetzungen vorherrschen.
 
tut mir leid, aber meiner Ansicht nach sind Regeln nun mal Regeln. Daher gibt es aus meiner Sicht auch keine Verhandlungsposition für diejenigen, die auf Grund der Verwendung eines nicht zugelassenen Rechners durchgefallen sind. Funktionalität hin oder her.

Und jede Person die nun schreibt, dass sie es nicht wusste / davon ausging, dass es eine Ausnahme gibt / irgendwelche akademischen Kräfte falsche Aussagen gemacht haben, lügt sich doch selbst in die Tasche.

Wenn man die Richtlinien liest ist der Fall klar. Und das ist einfach die (traurige) Wahrheit. Wir reden von einer Universität und da kann man erwarten, dass die Studenten in der Lage sind die Prüfungsordnung zu lesen und auch einzuhalten.

Mein Beileid an alle die deswegen nochmal ran müssen, aber (und das müsst ihr euch eingestehen) ihr seid selbst schuld an der Misere. Das Meckern im Nachhinein ist einfach nur Kindergarten, denn das Risiko seid ihr bewusst eingegangen. Und ich bin niemand, der Spass dran hat, Leute durchfallen zu sehen.
 
So, ich habe schon ne Antwort vom Lehrstuhl. Meiner ist nicht zulässig, weil er den Zusatz II nicht hat. Na ja, dann schick ich mein 22 Jahre alter Weggefährte mal in den Ruhestand und leg mir nen neuen zu.
 
Für die Wirksamkeit braucht es keine Post. Für die Wirksamkeit ist eine Eingangsbestätigung der Uni ausreichend und die bekommst Du auch, wenn Du den Einspruch per Mail einlegst, wie bei jeder anderen seriösen Organisation auch - genau das meint der Herr vom PA. Und sollte die Mail doch nicht akzeptiert werden (davon gehe ich nicht aus) wirst Du mit Sicherheit schnell darüber aufgeklärt.
FALSCH !
du bist auf den goodwill der uni angewiesen, wenn es nicht per postweg zugestellt wird. rechtlich abgesichert bist du nur auf dem postweg! habe ich von anwältlicher seite bestätigt bekommen.
 
Für die Wirksamkeit braucht es keine Post. Für die Wirksamkeit ist eine Eingangsbestätigung der Uni ausreichend und die bekommst Du auch, wenn Du den Einspruch per Mail einlegst, wie bei jeder anderen seriösen Organisation auch - genau das meint der Herr vom PA. Und sollte die Mail doch nicht akzeptiert werden (davon gehe ich nicht aus) wirst Du mit Sicherheit schnell darüber aufgeklärt.

Und Einschreiben (mit Rückschein) werden in ihrer rechtlichen Nützlichkeit maßlos überschätzt, weil zwar der Zugang von "irgendwas" aber nicht "von was genau" belegt werden kann. Mein Tipp: Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Liebe Grüße
Chrissi

Es ging jetzt ehr um die Widerspruchsfrist und die beginnt erst zu laufen, wenn Dir der Bescheid mit der Note zugegangen ist. Ich will Euch jetzt keine Nachhilfe im Verwaltungsrecht geben. Aber wenn der Bescheid vom 9.10. ist und erst am 21.10. im Briefkasten war, wäre der Umschlag mit dem Poststempel schön, damit kann man dann nachweisen, wann er in den Verfügungsbereich des Bescheidempfänger gelangt ist und damit als bekanntgemacht gilt.

Auch wenn ich das Fach im Studium gehasst habe, ist viel von Verwaltungsrecht hängen geblieben 😀.
 
Es ging jetzt ehr um die Widerspruchsfrist und die beginnt erst zu laufen, wenn Dir der Bescheid mit der Note zugegangen ist. Ich will Euch jetzt keine Nachhilfe im Verwaltungsrecht geben. Aber wenn der Bescheid vom 9.10. ist und erst am 21.10. im Briefkasten war, wäre der Umschlag mit dem Poststempel schön, damit kann man dann nachweisen, wann er in den Verfügungsbereich des Bescheidempfänger gelangt ist und damit als bekanntgemacht gilt.

Auch wenn ich das Fach im Studium gehasst habe, ist viel von Verwaltungsrecht hängen geblieben 😀.
steht leider nur Flugpost drauf, ohne Poststempel, aber wahre ohnehin meine Frist auch so noch.
 
Forumsmitglieder,

zur aktuellen Problematik der Täuschungsversuche wegen nicht zugelassener Hilfsmittel (-> Taschenrechner) hat der AStA mich bzw. unsere Kanzlei - wie bereits in früheren Verfahren - mit der rechtlichen Vertretung beauftragt. Wichtig ist zunächst, dass Widerspruch eingelegt wird.

Und zwar:

  1. Von jedem Prüfling persönlich (man kann sich nicht auf den Fall eines Freundes, Bekannten, etc. berufen).
  2. Unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften. Per E-Mail reicht das nicht!!! Der Widerspruch muss zudem an den Prüfungsausschuss adressiert sein.
  3. Falls die Frist veremeintlich bereits abgeleuafen sein sollte: Den Widerspruch trotzdem einlegen.
Wir haben unter www.facebook.com/pruefungsrecht ein Muster hinterlegt, welches kostenlos heruntergeladen werden kann. Eine Kopie hiervon bitte an unsere Kanzlei senden:

Rechtsanwälte BIRNBAUM & Partner
z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel
Hohenstaufenring 29-37

50674 Köln

Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.
 
Herr Teipel,

Vielen Dank für die Widerspruchsvorlage. Ich hab heute meinen Widerspruch vorab per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet und eine Eingangsbestätigung erhalten, sowie folgende Information:

"Ich werde den Widerspruch dem Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Befassung vorlegen, sobald Ihre Widerspruchsbegründung eingegangen ist. Diese reichen Sie bitte bis zum 12.11.2013 nach".

Wie sollen wir zwecks der Begründung am besten vorgehen?

Danke
Nadine
 
Wenn das Geld für Personen investiert wird, die rechtswidrig eine Klasur nicht bestanden haben sollen, weil sie - angeblich - nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet haben, halte ich das für keine Verschwendung. Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben. Und zwar von Seiten der FernUni. Sollen die Studierenden die Leidtragenden fehlerhafter Informationspolitik sein?

Dessen ungeachtet: Ich kann als Hochschule nicht einfach nach Belieben irgendwelche "Infos" irgendwo veröffentlichen. Fraglich ist doch bereits, wer diese Beschränkung vorgenommen hat und ob er dazu befugt war, ob die Beschränkung willkürfrei, d.h. nach sachgerechten Kriterien erfolgte und entsprechend etwaiger Veröffentlichungsvorschriften bekannt gemacht wurde.
 
Hallo Herr Teipel,

Vielen Dank für die Widerspruchsvorlage. Ich hab heute meinen Widerspruch vorab per E-Mail an den Prüfungsausschuss gesendet und eine Eingangsbestätigung erhalten, sowie folgende Information:

"Ich werde den Widerspruch dem Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Befassung vorlegen, sobald Ihre Widerspruchsbegründung eingegangen ist. Diese reichen Sie bitte bis zum 12.11.2013 nach".

Wie sollen wir zwecks der Begründung am besten vorgehen?

Danke
Nadine

Bitte auf jeden Fall den Widerspruch auch schriftlich senden. Per E-Mail geht das nicht, auch nicht "vorab". Der Äußerung, dass dieser eingegangen sei und dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden wird, ist nach aktueller Rechtsprechung nicht zu entnehmen, dass der Widerspruch für zulässig (= formell richtig gestellt) gehalten wird. Sie könnten demnach vom Prüfungsausschuss eine Zurückweisung mit der Begründung erhalten, dass er per E-Mail eingelegt wurde.

Mit der Begründung befasse ich mich, sobald mir entsprechende Informationen vorliegen und ich das genaue Vorgehen mit dem AStA abgestimmt habe. Zunächst geht es darum, eine möglichst breite Informationsgrundlage zu erhalten, die ebenso verlässlich wie belastbar ist.
 
Mit Infos meinte ich die offiziellen "Studien- und Prüfungsinformationen". Die Hefte durch die die Studenten es ja scheinbar geschafft haben ihre Prüfungstermine und Anmeldefristen in Erfahrung zu bringen.
 
Noch etwas zu den Fristen, etc:

Ich lese hier leider viel Falsches.

Also, es kommt nicht auf irgendwelche Eingangsbestätigungen an. Denn diese bestätigen lediglich einen Eingang und sagen eben nichts darüber aus, dass der Widerspruch form- und fristgerecht eingelegt worden ist. Ein Widerspruch per E-Mail ist und bleibt unzulässig.

Nicht ganz richtig ist ebenfalls, dass die Frist erst mit Bekanntgabe des Bescheides zu laufen beginnt (gemeint ist aber wohl das Richtige). Die Frist von einem Monat (nicht vier Wochen) beginnt tatsächlich erst nach Bekanntgabe des Bescheides zu laufen, wenn dieser mit einer sog. ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung (unten auf dem Bescheid) versehen ist. Übrigens steht dort - aus guten Gründen - eben auch nichts zur Einlegung per E-Mail. Parallel läuft aber eine Jahresfrist. Wer keinen Bescheid erhalten hat oder wenn dieser mit einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung versehen gewesen sein sollte, besteht die Möglichkeit, den Widerspruch binnen eines Jahres nach Bekanntgabe einzulegen.

Daher die dringende Bitte: Auch wer der Ansicht ist, dass die Frist abgelaufen sein sollte, möge den Widerspruch bitte trotzdem einlegen.
 
Mit Infos meinte ich die offiziellen "Studien- und Prüfungsinformationen". Die Hefte durch die die Studenten es ja scheinbar geschafft haben ihre Prüfungstermine und Anmeldefristen in Erfahrung zu bringen.

Schon klar. Aber ist es deshalb rechtmäßig? Weil es da steht? In Art. 21 Abs. 1 S. 2 der Hessischen Landesverfassung ist auch noch immer die Todesstrafe vorgesehen..... Mal abseits dieser Polemik: Die FernUni hat früher auch in einer bestimmten Form Multiple Choice Prüfungen durchgeführt. In zwar in Blöcken zu je fünf Fragen. Wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden, gab es fünd Punkte, bei vier richtigen Antworten drei Punkte und bei drei richtig beantworteten Fragen einen Punkt. Das stand da auch so. War aber unzulässig, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg zutreffend festgestellt hat. Obwohl es da stand.
 
[...]Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.[...]

Das nenne ich wirkliche Verschwendung von Geldern.

[...]
Wenn das Geld für Personen investiert wird, die rechtswidrig eine Klasur nicht bestanden haben sollen, weil sie - angeblich - nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet haben, halte ich das für keine Verschwendung. Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben. Und zwar von Seiten der FernUni. Sollen die Studierenden die Leidtragenden fehlerhafter Informationspolitik sein?
Dessen ungeachtet: Ich kann als Hochschule nicht einfach nach Belieben irgendwelche "Infos" irgendwo veröffentlichen. Fraglich ist doch bereits, wer diese Beschränkung vorgenommen hat und ob er dazu befugt war, ob die Beschränkung willkürfrei, d.h. nach sachgerechten Kriterien erfolgte und entsprechend etwaiger Veröffentlichungsvorschriften bekannt gemacht wurde.

Einfach nur lachhaft. Und das Sie das anders sehen ist doch klar, Sie verdienen damit Ihr Geld.

Man kann sich halt nicht einfach immer nur "rausreden". Aber das ist wohl ein gesellschaftliches Problem. Echt peinlich!
 
es ist sicher keine verschwendung von geldern, wenn über 500 studierenden geholfen werden kann, denen allen ein beträchtlicher schaden durch eine unzulässige regelung entstehen würde. manche müssten, wenn es ihre letzte klausur war, nur deswegen 6 monate auf ihr zeugnis warten und könnten sich nicht richtig bewerben. wenn sie deshalb zb. einen job nicht bekommen, entsteht hoher finanzieller schaden. mal abgesehen von der zeit, die draufgeht, wenn man sich auf eine klausur unrechtmäßig nochmal neu vorbereiten müsste.
 
Wenn das Geld für Personen investiert wird, die rechtswidrig eine Klasur nicht bestanden haben sollen, weil sie - angeblich - nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet haben, halte ich das für keine Verschwendung. Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben. Und zwar von Seiten der FernUni. Sollen die Studierenden die Leidtragenden fehlerhafter Informationspolitik sein
500 Prüflinge von wie vielen Prüflingen insgesamt? Absolute Zahlen sind Schall und Rauch, wenn die Summe der Klausurteilnahmer die von der Regelung allgemein betroffen sind, nicht im selben Atemzug genannt wird. Wie hoch ist die Quote denn? Erst dann würde ich mir erlauben zu beurteilen, ob es Geldverschwendung ist oder sinnvoll eingesetzt. Haben Sie eine Quelle für diese Anzahl an betroffenen Prüflingen, die belastbar ist?
Dessen ungeachtet: Ich kann als Hochschule nicht einfach nach Belieben irgendwelche "Infos" irgendwo veröffentlichen. Fraglich ist doch bereits, wer diese Beschränkung vorgenommen hat und ob er dazu befugt war, ob die Beschränkung willkürfrei, d.h. nach sachgerechten Kriterien erfolgte und entsprechend etwaiger Veröffentlichungsvorschriften bekannt gemacht wurde.
Definieren Sie bitte "nach Belieben" und "irgendwo veröffentlichen". Die Informationen wurden mehrmals in den offiziellen Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht und auf der Homepage bekannt gemacht. Das nenne ich persönlich nicht "irgendwo" oder "irgendwas".


Ich finde es auch interessant, dass Sie diese Klausur bereits jetzt schon als rechtswidrig bezeichnen. Die Bewertung eines Gerichts liegt doch gar nicht vor. Wie kann diese Klausur jetzt schon als rechtswidrig bezeichnet werden? Das kann max. Ihre Ansicht sein und dies sollte fairerweise auch deutlich gemacht werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich frage mich teilweise schon, ob das prüfungsamt selbst hier hinter manchen accounts steckt. oder ob die betreffenden nutzer von der kompromisslosen PA-verteidigungsfraktion geschmiert wurden. deshalb würde ich auf die betreffenden posts gar nicht mehr eingehen, frei nach dem motto "trolle soll man nicht füttern".
 
Das nenne ich wirkliche Verschwendung von Geldern.



Einfach nur lachhaft. Und das Sie das anders sehen ist doch klar, Sie verdienen damit Ihr Geld.

Man kann sich halt nicht einfach immer nur "rausreden". Aber das ist wohl ein gesellschaftliches Problem. Echt peinlich!
Gott sei Dank entscheidet die Rechtsprechung und nicht die, die rechthaberisch sind. Und sind wir froh, dass wir heute Zeiten haben, in der jeder für sein Recht kämpfen darf. Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????
 
Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????

Naja, das sehe ich ganz entspannt, unter Anderem weil ich die Prüfungsordnung vor einer Prüfung lese und einhalte. Das gehört für mich zum Thema "Prüfungsvorbereitung" - wie bei anderen auch.

Und so eine Nachlässigkeit würde ich einfach mir selbst ankreiden. Sorry - aber so ist es.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder soll für sein Recht kämpfen und wenn er recht hat es auch bekommen. Aber wieso wird das aus dem Studierendenbeitrag von 80.000 Fernuni-Studis bezahlt, wenn 500 (<1%) nicht in der Lage sind, die offiziellen Informationen der Fernuni zu lesen? Das finde ich auch nicht in Ordnung.
 
Naja, das sehe ich ganz entspannt, unter Anderem weil ich die Prüfungsordnung vor einer Prüfungsordnung lese und einhalte. Das gehört für mich zum Thema "Prüfungsvorbereitung" - wie bei anderen auch.

Und so eine Nachlässigkeit würde ich einfach mir selbst ankreiden. Sorry - aber so ist es.
Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft. Und wenn ich jetzt so Deine Meldung lese, sehe ich schon einen fehlerhaften Text von Dir. Fehlerfrei ist wohl keiner 😉 darum sollte auch keiner Richter spielen.
 
ich frage mich teilweise schon, ob das prüfungsamt selbst hier hinter manchen accounts steckt. oder ob die betreffenden nutzer von der kompromisslosen PA-verteidigungsfraktion geschmiert wurden. deshalb würde ich auf die betreffenden posts gar nicht mehr eingehen, frei nach dem motto "trolle soll man nicht füttern".
Recht hast Du!! Die Betroffenen haben eh anderes zu tun als M...den gern zu beantworten.
 
Naja, das sehe ich ganz entspannt, unter Anderem weil ich die Prüfungsordnung vor einer Prüfungsordnung lese und einhalte. Das gehört für mich zum Thema "Prüfungsvorbereitung" - wie bei anderen auch.
.
...und viel spaß bei der lektüre der prüfungsordnung. da du sie ja angeblich kennst, wundert es mich schon, dass dir nicht aufgefallen ist, dass dort keine erlaubten taschenrechnermodelle aufgelistet sind.
 
Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft.
Gott sei Dank entscheidet die Rechtsprechung und nicht die, die rechthaberisch sind. Und sind wir froh, dass wir heute Zeiten haben, in der jeder für sein Recht kämpfen darf. Noch etwas... es sollt niemand einen Stein werfen der im Glashaus sitzt. Vielleicht erwischt es selber ja mal einen. Nachgedacht????
Diese Sätze haben Kindergartenniveau, sind unsachlich und unverschämt. Solche Beiträge habe ich hier schon oft gelesen und meistens kommen sie von der Fraktion derjenigen, die sich benachteiligt fühlen.
Liebe Grüße
 
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...und viel spaß bei der lektüre der prüfungsordnung. da du sie ja angeblich kennst, wundert es mich schon, dass dir nicht aufgefallen ist, dass dort keine erlaubten taschenrechnermodelle aufgelistet sind.
In der Prüfungsordnung steht aber (ich wiederhole mich), dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels als Täuschungsversuch gewertet wird. Und u.a. in den Klausurhinweisen im Infoheft 3, bei der Klausuranmeldung in WebRegis und auf den Klausurblättern sind die erlaubten Hilfsmittel (Taschenrechner) aufgelistet.
Liebe Grüße
 
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Nur Du bist nicht der, der über Recht und Unrecht entscheidet und es steht Dir auch nicht zu jemanden zu beleidigen weil er um sein Recht kämpft und der andere ihm hilft. Und wenn ich jetzt so Deine Meldung lese, sehe ich schon einen fehlerhaften Text von Dir. Fehlerfrei ist wohl keiner 😉 darum sollte auch keiner Richter spielen.

Ich glaube man darf seine Meinung mitteilen, auch wenn Sie anderen nicht gefällt. (Stichwort Meinungsfreiheit)

Und die Wahrheit ist bekanntlich hart.
 
Zuletzt bearbeitet:
mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann. @ChrissiLLB hat wohl ein massives interesse daran, zu verhindern, dass wir mit unseren widersprüchen erfolgreich sind, uns vernetzen etc. kann man hier die kühne hypothese aufstellen, dass @ChrissiLLB = wehrmann ist oder sonst irgendwie vom PA engagiert? zumindest von der mentalität her könnte es hinkommen.

Diese Sätze haben Kindergartenniveau, sind unsachlich und unverschämt.
wieso denn so ein harscher tonfall? getroffene hunde bellen? wobei ich jetzt doch wieder den fehler begangen habe, mich auf euch einzulassen.... und tschüss.
 
Ich glaube man darf seine Meinung mitteilen, auch wenn Sie anderen nicht gefällt. (Stichwort Meinungsfreiheit)

Und die Wahrheit ist bekanntlich hart.
Nichts Anderes tun diejenigen, die sich hier benachteiligt fühlen. Für mich - als Unbeteiligten - ist es angesichts des Vorgehens während der Prüfungen vollkommen in Ordnung, eine rechtliche Prüfung zu veranlassen und ich bin auch (ein echtes Novum) froh, dass der Asta sich hier eingeschaltet hat.
 
ich frage mich teilweise schon, ob das prüfungsamt selbst hier hinter manchen accounts steckt. oder ob die betreffenden nutzer von der kompromisslosen PA-verteidigungsfraktion geschmiert wurden. deshalb würde ich auf die betreffenden posts gar nicht mehr eingehen, frei nach dem motto "trolle soll man nicht füttern".
Und wer soll das beispielsweise sein? Skeptisch kann ich nur sein, wenn derjenige sich erst im September hier registriert hat und noch keine Beiträge außer solchen zu Taschenrechnern geschrieben hat. Gibt es da ein Beispiel?
Liebe Grüße
 
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