Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

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mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann. @ChrissiLLB hat wohl ein massives interesse daran, zu verhindern, dass wir mit unseren widersprüchen erfolgreich sind, uns vernetzen etc. kann man hier die kühne hypothese aufstellen, dass @ChrissiLLB = wehrmann ist oder sonst irgendwie vom PA engagiert? zumindest von der mentalität her könnte es hinkommen.
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Also bitte..
 
mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann.
Meinen eigenen Beitrag kann ich auch bearbeiten, bevor hier der Generalverdacht entsteht 😉 Die Idee mit den Prüfungsamts-Accounts halte ich aber für nicht weit hergeholt, aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass es deutsche Präsenzunis gibt, in denen das PA in privaten Studentenforen (in dem Fall zumindest offiziell) teilnimmt
 
mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann. @ChrissiLLB hat wohl ein massives interesse daran, zu verhindern, dass wir mit unseren widersprüchen erfolgreich sind, uns vernetzen etc. kann man hier die kühne hypothese aufstellen, dass @ChrissiLLB = wehrmann ist oder sonst irgendwie vom PA engagiert? zumindest von der mentalität her könnte es hinkommen
Du bist echt unglaublich ...

Liebe Grüße
Chrissi

P.S.: Du kannst Deine Beiträge auch bearbeiten, jeder kann das. Einfach auf "Bearbeiten" (letzte Zeile) klicken.
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Zuletzt bearbeitet:
Nichts Anderes tun diejenigen, die sich hier benachteiligt fühlen.

Ich habe nichts gegen andere Meinungen. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn , wie es hier teilweise gemacht wird, der Sachverhalt falsch dargestellt wird.

Denn die Regelung hinsichtlich der Taschenrechner stand / steht nun mal in der Prüfungsordnung / auf der Homepage (klipp und klar formuliert).
 
Und wer soll das beispielsweise sein? Skeptisch kann ich nur sein, wenn derjenige sich erst im September hier registriert hat und noch keine Beiträge außer solchen zu Taschenrechnern geschrieben hat. Gibt es da ein Beispiel?
Liebe Grüße
Chrissi
Das sehe ich anders, schließlich ist diese Plattform hier schon über Jahre aktiv und als Verantwortlicher mag es durchaus interessant sein, das Denken der anderen Partei mitzubekommen (für ein reales Beispiel solcher Interessen muss man nicht sonderlich kreativ sein). Insofern können solche Accounts stille Mitleser und scheinbare Karteileichen sein, allerdings können sie sich auch schon vielfach in diverse Diskussionen eingeschaltet haben, wenn es beispielsweise um für das Prüfungsamt relevante Fragestellungen hier geht. Warum sollte man da seitens des Prüfungsamts auch Berührungsängste haben? Eine richtige Auskunft hier erspart vermutlich mehrere reale Anrufe.
 
Ich habe nichts gegen andere Meinungen. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn , wie es hier teilweise gemacht wird, der Sachverhalt falsch dargestellt wird.

Denn die Regelung hinsichtlich der Taschenrechner stand / steht nun mal in der Prüfungsordnung / auf der Homepage (klipp und klar formuliert).
Wie du im Verlauf der Diskussion schon festgestellt hast, sind sehr viele Studenten je nach Prüfungsort sehr unterschiedlich behandelt worden. Und das ist allerdings ein gerechtfertigter Stein des Anstoßes, bei dem unterschiedliche Prüfungsaufsichten anscheinend den Sachverhalt falsch dargestellt haben.
 
Das sehe ich anders, schließlich ist diese Plattform hier schon über Jahre aktiv und als Verantwortlicher mag es durchaus interessant sein,
Das stimmt, aber es würden dann auch auch nur solche Themen sein, also keine fachlich-modulbezogenen Themen (z.B. zu Grenzrate der Substitution oder Preisdifferenzierung). Man kann das ja in der Beitragsliste nachprüfen, ob es sich nur um solche Themen handelt.
Liebe Grüße
 
Das stimmt, aber es würden dann auch auch nur solche Themen sein. Man kann das ja in der Beitragsliste nachprüfen, ob es sich nur um solche Themen handelt.
Liebe Grüße
Chrissi
Da ich kein Interesse (oder die Zeit und Muße) für eine derartige Hexenjagd habe und man sich als erfahrener "Troll" ja auch durchaus durch Beiträge in anderweitigen Themen tarnen könnte, halte ich deinen Gedanken schlicht für nicht paranoid genug
 
Ohne die Notwendigkeit eines Anwalts zu bestreiten...
Wenn fast 500 Prüflinge betroffen sein sollen, scheint es zunächst ein Kommunikations- bzw. Publikationsproblem zu geben.
Es gibt 80K studenten an der FernUni, 500 davon machen 0,625%.
Wenn wir annehmen, dass alle 500 Prüflinge WiWi studieren, dann 1,25%.
Kann man da wirklich von einnem Kommunikationsproblem reden???
 
Ich bin zwar selbst nicht betroffen (zum einen wusste ich, dass nur bestimmte TR zugelassen sind, zum anderen habe ich im SoSe keine TR-relevanten Prüfungen geschrieben), aber das hier:

mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann. @ChrissiLLB hat wohl ein massives interesse daran, zu verhindern, dass wir mit unseren widersprüchen erfolgreich sind, uns vernetzen etc. kann man hier die kühne hypothese aufstellen, dass @ChrissiLLB = wehrmann ist oder sonst irgendwie vom PA engagiert? zumindest von der mentalität her könnte es hinkommen.

ist lächerlich. Wie kommt man darauf? Von dem Nachsatz mal ganz zu schweigen, ich nehme Chrissis Beiträge hier in dieser Diskussion (und auch sonst im Forum) als sehr sachlich und zurückhaltend wahr. Mir ist klar, dass dir die dem Prüfungsamt gegenüber positiv gesinnte Meinung von anderen Usern hier in Abetracht deiner Lage stören, aber ich wäre vorsichtig mit solchen abstrusen, extrem unsachlichen Unterstellungen. Die lassen dich als Diskussionsteilnehmer nicht gerade ernstzunehmend erscheinen.
 
wenn du dir hier schon selbst kennzahlen ausdenkst, solltest du zumindest die richtige bezugsgrundlage nehmen. was sinnvolles kommt doch dabei nur raus, wenn du die anzahl der widersprüche durch die gesamtanzahl der prüflinge an der fakultät wiwi teilst. diese regelung gibt es nur an der wiwi fakultät. 😡🙁 meine fresse, ich meld mich gleich hier ab.
 
es ist sicher keine verschwendung von geldern, wenn über 500 studierenden geholfen werden kann, denen allen ein beträchtlicher schaden durch eine unzulässige regelung entstehen würde. manche müssten, wenn es ihre letzte klausur war, nur deswegen 6 monate auf ihr zeugnis warten und könnten sich nicht richtig bewerben. wenn sie deshalb zb. einen job nicht bekommen, entsteht hoher finanzieller schaden. mal abgesehen von der zeit, die draufgeht, wenn man sich auf eine klausur unrechtmäßig nochmal neu vorbereiten müsste.


Warum gefällt DAVID dieser Beitrag. Wäre schon, wenn sich dieser DAVID mal klar positionieren würde!
 
Eigentlich soll dieses Forum doch dafür da sein, sich gegenseitig zu unterstützen. Schade, dass das im Moment bischen aus dem Ruder läuft. Ich könnte mich auch ärgern. Hab 2 Taschenrechner zu Hause, die bei weitem nicht die Funktionen haben, die die angegebenen besitzen und muss mir doch nen neuen für März zulegen. Dann noch die neue Gebührenverordnung, die mir persönlich auch Nachteile bringt. Hab alle 3 Kurse, die ich noch zu machen hab, bereits teurer bezahlt, als ich es jetzt machen würde und muss dann ab jetzt auch noch 61 statt 11 Euro bezahlen. Aber wozu aufregen? Bringt mir eh nix. Die Zeit nutze ich lieber zum Lernen.
Ich verstehe alle, die durchgefallen sind und die auch Widerspruch einlegen wollen. Ich versteh auch die anderen, die sagen, das hättet ihr wissen müssen. Aber man muss soviel wissen und auf soviel achten, Fehler passieren nun mal.
Trotzdem denke ich, sollte hier wieder bischen Ruhe einkehren. Ist ja Wahnsinn, was da teilweise abgeht. Es wird ja niemandem geholfen, wenn es hier rund geht wie sonst wo, oder seh ich das falsch?
 
es ist sicher keine verschwendung von geldern, wenn über 500 studierenden geholfen werden kann, denen allen ein beträchtlicher schaden durch eine unzulässige regelung entstehen würde. manche müssten, wenn es ihre letzte klausur war, nur deswegen 6 monate auf ihr zeugnis warten und könnten sich nicht richtig bewerben. wenn sie deshalb zb. einen job nicht bekommen, entsteht hoher finanzieller schaden. mal abgesehen von der zeit, die draufgeht, wenn man sich auf eine klausur unrechtmäßig nochmal neu vorbereiten müsste.


Welcher hohe finanzielle Schaden entsteht dir denn? Der dürfte kaum zu beziffern sein.
 
mittlerweile glaube ich, dass @ChrissiLLB hier die beiträge zensiert, da er der einzige ist, der seinen eigenen beitrag bearbeitet kann. @ChrissiLLB hat wohl ein massives interesse daran, zu verhindern, dass wir mit unseren widersprüchen erfolgreich sind, uns vernetzen etc. kann man hier die kühne hypothese aufstellen, dass @ChrissiLLB = wehrmann ist oder sonst irgendwie vom PA engagiert? zumindest von der mentalität her könnte es hinkommen.


Der Schaden dürfte schwer zu beheben sein!
 
Wenn sich jedes Semester auch die Studenten zusammen tun würden, welche die Klausuranmeldungstermine verpasst haben, dann hätten wir aber eine tolle Verschwendung von Asta Gebühren. Und die Termine stehen auch in so unnützen Informationsblättern der Fernuni, die, wie ich nun lese, gar keine große Gültigkeit haben? !
 
Wir sollten alle dringend die Nerven behalten!

Denn es ist bereits viel Schaden entstanden. Für die Studenten die vermeintlich einen falschen Taschenrechner verwendet haben, für die Studenten die sich hier aus Spaß einklinken und für die Uni an der wir ja offensichtlich alle studieren.

Ich hoffe sehr, dass die Widersprüche mit Augenmaß behandelt werden. Es darf nicht im Interesse irgendeiner Partei liegen den Klageweg zu bestreiten. Unter vernünftigen Menschen wünsche ich mir eine einvernehmliche Lösung.

@ ChrissiLLB: Ich schätze deine fachlichen Beiträge zu vielen Modulen sehr. Stichworte "Grenzrate der Substitution".
Aber: Du musst zugeben, dass es auch auf der Seite der PA-Jünger viele unsachliche Beiträge gibt.

Die Zahl, dass es 500 Betroffene wg. der TR-Problematik gibt, stammt vom Asta. Diese ist nicht ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Studierenden oder der Studenten der Fakultät Wiwi zu setzen sondern nur zu der Anzahl der Klausurteilnehmer im SS 2013 der Fakultät Wiwi bei denen ein TR überhaupt als Hilfsmittel zugelassen war!

Es kann, so wie ich finde, auch nicht sein, dass in den Klausurstatistiken die veröffentlicht werden diejenigen nicht mitgezählt werden, die das TR-Problem haben.

Und was mich immernoch wundert: Wenn das PA die Täuschungsversuch-Briefe nicht schon so früh rausgeschickt hätte, dann wäre das Thema viel später publik geworden. Bei all den Grundstudiumsklausuren, mit den meisten Teilnehmern, wären wohl noch mal mehrere hundert beschuldigt worden vermeintlich einen falschen TR zu nutzen.

Der Ablauf war nicht einheitlich und die Studenten wurden nicht gleich behandelt! Das kann nicht sein und macht nach meinem Empfinden die TR-Regelung ungültig.
 
Für mich ist es auch absolut unverständlich, dass der AStA unser aller Gebühren für die Bezahlung der Rechtsanwälte verwenden möchte.

Es mag ja sein, dass diese Regelung der Uni unrechtmäßig ist. Darüber möchte ich an dieser Stelle nicht urteilen. Aber deshalb kann ich mich der Regelung noch lange nicht widersetzen und mit einem falschen TR in die Klausur gehen.
Die richtige Vorgehensweise für all jene, die davon überzeugt sind, dass die Regelung unrechtmäßig ist und die nun klagen wollen, wäre gewesen mit einem zugelassenen TR in die Klausur zu gehen und gegen die Uni aufgrund der Unrechtmäßigkeit zu klagen. Und das nicht erst jetzt, sondern schon vor einem Jahr, als die Regelung bekannt gegeben wurde.

An den Argumentationen hier in dem Thema wird deutlich, dass keiner mit dem falschen TR in die Klausur gegangen ist, weil er wusste, dass die Regelung unrechtmäßig ist. Die Betroffenen haben hier selbst ihre Fehler bekannt gegeben: nicht richtig informiert, die Info ignoriert oder einfach anders ausgelegt. Und dafür sollen wir alle nun bezahlen? Mit unseren AStA-Gebühren?

Sorry, aber die könnte man wirklich besser investieren. Meinetwegen auch in eine Klage aufgrund einer unrechtmäßigen Regelung der Uni. Aber nicht, um nach eigenen Angaben 500 Studenten aus ihrer misslichen Lage zu befreien, die sie sich selbst eingebrockt haben. Immerhin reden wir hier nicht von ein paar hundert Euro. Zumindest nicht, wenn man RA Christian Teipel Glauben schenken darf, in dem er seinen (verloren gegangenen) Verdienst nennt:
6 Anwälte und mehr als 12 weitere Angestellte haben sich bereit erklärt, zunächst ein Musterformular zu entwickeln, dies zum KOSTENLOSEN Download bereitzustellen und entsprechende Hilfestellungen zu geben. Ganz offen: Dadurch VERLIEREN wir als Kanzlei zunächst mehr als 500,00 Euro. Netto pro Stunde und je Rechtsanwalt.

Die Musterformulare mögen sie kostenlos zur Verfügung stellen. Aber sollte das ganze einen Schritt weiter gehen (und das wird es wohl, ansonsten wäre diese Aktion hier sinnlos), wird sich das sicherlich ändern. 😉
 
Schon klar. Aber ist es deshalb rechtmäßig? Weil es da steht? In Art. 21 Abs. 1 S. 2 der Hessischen Landesverfassung ist auch noch immer die Todesstrafe vorgesehen..... Mal abseits dieser Polemik: Die FernUni hat früher auch in einer bestimmten Form Multiple Choice Prüfungen durchgeführt. In zwar in Blöcken zu je fünf Fragen. Wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden, gab es fünd Punkte, bei vier richtigen Antworten drei Punkte und bei drei richtig beantworteten Fragen einen Punkt. Das stand da auch so. War aber unzulässig, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg zutreffend festgestellt hat. Obwohl es da stand.


Die FernUni führt auch heute noch Prüfungen mit entsprechendem Bewertungsschema durch. Als Beispiel sei nur die Modulabschlussklausur Theorie der Marktwirtschaft genannt.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftstheorie/k00049-klausuren.shtml
 
Einen Aspekt vermisse ich in der gesamten Diskussion.

Die Studierenden, die einen "falschen" Taschenrechner benutzt haben, haben mindestens fahrlässig wenn nicht sogar grob fahrlässig gehandelt.
 
Die Zahl, dass es 500 Betroffene wg. der TR-Problematik gibt, stammt vom Asta. Diese ist nicht ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Studierenden oder der Studenten der Fakultät Wiwi zu setzen sondern nur zu der Anzahl der Klausurteilnehmer im SS 2013 der Fakultät Wiwi bei denen ein TR überhaupt als Hilfsmittel zugelassen war!
Hat dir Asta diese Zahl der Teilnehmer auch gesagt?
 
Die FernUni führt auch heute noch Prüfungen mit entsprechendem Bewertungsschema durch. Als Beispiel sei nur die Modulabschlussklausur Theorie der Marktwirtschaft genannt.
Punkteabzug gibt es bei falschem Ankreuzverhalten ebenso bei folgende Klausuren im SS 2013 bei "x aus n"-Aufgaben (sog. Mehrfachauswahl-Aufgaben), falls mehr als eine Aussage richtig ist:
* VWL-Teil in Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
* Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
-------------------------------------------------------------------------
* Theorie der Leistungserstellung (Aufgabe 1; hier Typ (1 aus 2) mit Punktabzug bei falscher Antwort)
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Punkteabzug gibt es bei falschem Ankreuzverhalten ebenso bei folgende Klausuren im SS 2013 bei "x aus n"-Aufgaben (sog. Mehrfachauswahl-Aufgaben), falls mehr als eine Aussage richtig ist:
* VWL-Teil in Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
* Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
Liebe Grüße
Chrissi
Und bei Grundlagen d. Wirtschaftsrechts, n'est-ce pas?
 
Zuletzt bearbeitet:
Krass und irgendwie schwer vorstellbar, dass sich die FernUni damit scheinends noch nie befassen musste
Doch, das musste sie (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2012/9_K_399_11urteil20120417.html) und genau aus dem Grund musste das Bewertungsverfahren im Bachelor Psychologie umgestellt werden, es gibt dort keine Punktabzüge mehr. Deswegen ist die Aussage von Lunaticus weiter oben schlichtweg falsch. Und auch vor dem Urteil wurde der Punktabzug nicht in "ausnahmslos ALLEN" Psychologieklausuren angewendet, sondern nur bei denen im x aus 5-Format (es gibt auch noch 1 aus 5-Klausuren).

Ich nehme an, dass RA Teipel ebenfalls dieses Urteil meinte, allerdings betrifft es nicht wie von ihm dargestellt alle FernUni-Klausuren, sondern eben nur die (x aus 5)-Psychologie-Klausuren.

Aber das ist eigentlich OT, ich wollte es nur klargestellt haben.
 
Nein. 😉 Ich hatte lediglich gesagt, dass dort MC als solches angewendet wird (und das wurde ja in Bausch und Bogen hier kritisiert). Dass das mit dem Bewertungsschema geändert wurde, weiß ich und das finde ich auch sehr gut.
 
Meine Frage bezog sich auch eher auf die quantitativ sehr viel häufiger geschriebenen MC-Klausuren an der Wiwi-Fakultät.
 
Nein. 😉 Ich hatte lediglich gesagt, dass dort MC als solches angewendet wird (und das wurde ja in Bausch und Bogen hier kritisiert). Dass das mit dem Bewertungsschema geändert wurde, weiß ich und das finde ich auch sehr gut.

Dann hast du wohl etwas missverstanden; in dem Beitrag von Hundehuette, den du zitiert und auf den du dich bezogen hast, ging es nicht um das MC-Format an sich, sondern um das Bewertungsschema (5 Punkte für 5 Übereinstimmungen, 3 Punkte für 4 Übereinstimmungen, 1 Punkt für 3 Übereinstimmung und darunter 0) und genau das wurde, wie von RA Teipel erwähnt, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses geändert. Aber halt nur in den Psychologie-Klausuren.
 
6 Anwälte und mehr als 12 weitere Angestellte haben sich bereit erklärt, zunächst ein Musterformular zu entwickeln, dies zum KOSTENLOSEN Download bereitzustellen und entsprechende Hilfestellungen zu geben. Ganz offen: Dadurch VERLIEREN wir als Kanzlei zunächst mehr als 500,00 Euro. Netto pro Stunde und je Rechtsanwalt.
Ich hoffe, dass diese Angabe nicht der Realität entspricht. Sollten tatsächlich 6 (!) Anwälte und mehr als 12 (!) Mitarbeiter an der Erstellung dieses relativ anspruchslosen Formschreibens beteiligt gewesen sein, dann frage ich mich wie viel Mitarbeiter und Anwälte in einem tatsächlichen Verfahren erst zum Einsatz kommen. Bitte stellen Sie klar, dass es für dieses einfache Schreiben nicht diese Anzahl an Personen gebraucht hat. Allein die Vorstellung wie viel Geld dann erst in einem gerichtlichen Verfahren verbrannt wird, wenn Sie derart viele Mitarbeiter auf das Mandat buchen, ist erschreckend.
 
Wahnsinn, geht es noch immer um die Taschenrechner? Das ganze wird seit über einem Jahr kommuniziert, man konnte sich dem Thema gar nicht entziehen. Ich habe mich auch darüber geärgert, wieder einen neuen Taschenrechner kaufen zu müssen. Ich habe das gleich gemacht und der Käse war gegessen. So hatte ich auch keine Stress in der Klausur.

Ich war sehr verwundet, wie viele Leute trotzdem mit anderen Taschenrechner in der Klausur waren. Die meisten wussten sogar von der neuen Regelung. Die Klausuraufsichten haben in meinen drei Klausuren immer vor Prüfungsbeginn auf die neue Regelung hingewiesen. Dann hieß es immer "mein Taschenrechner kann doch weniger als die vorgeschriebenen" oder so ähnlich.

Hausaufgaben nicht machen, und dann Anwalt einschalten...super.
 
In der Prüfungsordnung steht aber (ich wiederhole mich), dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels als Täuschungsversuch gewertet wird. Und u.a. in den Klausurhinweisen im Infoheft 3, bei der Klausuranmeldung in WebRegis und auf den Klausurblättern sind die erlaubten Hilfsmittel (Taschenrechner) aufgelistet.
Liebe Grüße
Chrissi

Richtig. Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst. Halten wir das doch bitte zunächst fest. Wo steht etwas in der Prüfungsordnung von Klasurhinweisen oder Infoblättern? Gibt es eine Formulierung wie "Die zulässigen Hilfsmittel legt die jeweilige Prüferin/ der jeweilige Prüfer fest. Diese werden in den Klausurhinweisen (Infoheften) den Prüflingen vorab, mindestens zwei Wochen vor der Klausur, mitgeteilt."???

NEIN. Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen. Frage: Wer hat die Regelung beschlossen? In welchem Verfahren geschah dies? Ist die "Regelung" EINDEUTIG? Ist sie sachgerecht?
 
So und einmal zum Musterdownload, etc. Ich habe nicht geschrieben, dass alle Anwälte und Mitarbeiter hierfür erforderlich waren, sondern sich bereit erklärt haben, Hilfestellungen zu geben. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir keine Kenntnis von etwaigen Kostenübernahmen. Da wir den Betroffenen dennoch Hilfestellung geben wollten, haben wird dies daher auf eigene Kosten veranlasst.

Darüber hinaus habe ich auf viele E-Mails, Forenbeiträge, facebook posts, etc. geantwortet und versucht, jedem individuell zu antworten. Dadurch mussten meine anderen Verfahren zeitweilig auf meine Kolleginnen und Kollegen verteilt werden, eine Mitarbeiterin des Sekretariats ist nunmehr damit beauftragt, die jeweiligen Bescheide, deren Übersendung wir in Kopie erbeten hatten, zu ordnen, Akten anzulegen, Fristen zu notieren, usw. usw.

Es geht zunächst darum, eine belastbare Infortionsgrundlage zu erhalten, nciht mehr, aber auch nicht weniger.

Was die MC-Klasuren angeht. Das ist in der beschriebenen Weise unzulässig und wurde in mehreren verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auch so ausgeführt. Teilweise - und das ist erschreckend - sogar gegen die FernUni. Dass man sich dort offensichtlich auch darüber hinwegsetzt (Argumente waren auch damals, dass das doch den Studierenden bekannt gewesen sei!!!), ist inakzeptabel und muss von den Betroffenen auch nicht hingenommen werden.
 
Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst. [...] Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen. Frage: Wer hat die Regelung beschlossen? In welchem Verfahren geschah dies? Ist die "Regelung" EINDEUTIG? Ist sie sachgerecht?

Naja. Nach dem Motto könnte ich ja auch einen seitenlangen Spickzettel mitnehmen und behaupten, dass in der PO nirgendwo explizit steht, dass er nicht erlaubt ist und diese Regelung ja in keinem nachvollziehbaren Verfahren veröffentlicht wurde.

Der geringere Funktionsumfang im Einzelfall wäre da m.E. eher ein Argument dafür, dass ja objektiv gesehen keine Täuschung vorliegt, da offensichtlich kein Hilfsmittel verwendet wurde, dass diese erlaubt. Wenn aber als Ergebnis des Verfahrens alles zugelassen wird, was nicht explizit verboten wurde, sehe ich da einen großen Verwaltungswust auf die nächsten Klausuren zukommen...
 
Richtig. Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst. Halten wir das doch bitte zunächst fest. Wo steht etwas in der Prüfungsordnung von Klasurhinweisen oder Infoblättern? Gibt es eine Formulierung wie "Die zulässigen Hilfsmittel legt die jeweilige Prüferin/ der jeweilige Prüfer fest. Diese werden in den Klausurhinweisen (Infoheften) den Prüflingen vorab, mindestens zwei Wochen vor der Klausur, mitgeteilt."???

NEIN. Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen. Frage: Wer hat die Regelung beschlossen? In welchem Verfahren geschah dies? Ist die "Regelung" EINDEUTIG? Ist sie sachgerecht?

Oh wow.
Capslock, mehrfache Satzzeichen, hanebüchene "Argumentation".
Da sind meine finanziellen Beiträge an die Uni ja gut angelegt.

Vorab erstmal: Was zum Teufel machen Sie hier? Sie sind nicht an der Uni eingeschrieben und scheinen sich dafür stark zu machen, Aufträge für ihre Anwaltskanzlei einzufahren.
Warum wird es hier irgendwelchen Nicht-Studenten erlaubt, trotz eindeutiger finanzieller Eigeninteressen zu posten? In meinen Augen ist das nichts weiter als Werbung.
Darf sich McDonalds hier demnächst auch nen Account machen, um seine Burger anzupreisen?

Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Studien- und Prüfungsinformation Nr. 3 (die aktuellste):
"Als Hilfsmittel sind [...] erlaubt. [...] Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet."

Diese Definition (!) wird jedem Studenten übrigens ein halbes Jahr vor den Prüfungen postalisch zugesendet. Wer Informationen über die Prüfungsmodalitäten postalisch zugesendet bekommt, der muss davon ausgehen, dass diese gelesen werden müssen.

Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen.

Den Studenten die Informationen per Post zusenden, dann nochmals per E-Mail, dann ein zweites Mal per E-Mail, das Ganze nochmals jederzeit online abrufbar machen, die Infos dann nochmal übersichtlich bei der Klausuranmeldung zusammenfassen und am Ende noch erwarten, dass das gelesen wird... nein also wirklich, so geht das nicht !
Und überhaupt, was maßt sich eine Universität auch an, festzulegen, mit welchen Hilfsmitteln man ihre Klausuren schreiben darf?
Wie gut, dass es Anwälte wie Sie gibt, die ihr Geld ganz sachlich und ehrlich damit verdienen, Recht und Ordnung in die Welt zu bringen.
[entfernt, Studienservice-Team]

Ist die "Regelung" EINDEUTIG?

Das kommt darauf an, ob man lesen kann. Vielleicht fehlt ja die bebilderte Version für die Analphabeten unter den Studenten? Auch scheint es keine Braille-Version für Blinde zu geben. Ist das ihr Ernst (siehe Zitat oben)?

Ist sie sachgerecht?

Sachgerechter als Ihre Involvierung in die Angelegenheit.

Es geht um Chancengleichheit, also: Eindeutig ja.
Aufgrund der Fülle an verfügbaren Taschenrechnermodellen wäre es den Klausuraufsehern bei alter Regelung (alle Taschenrechner erlaubt) nicht zuzumuten, die Funktionen aller Taschenrechner eindeutig erkennen und prüfen zu können. Dadurch wäre (bzw. war) es Studenten möglich, sich unfaire Vorteile zu verschaffen, beispielsweise durch die Einprogrammierung von Algorithmen oder Texten.
Da das Aussehen eines Taschenrechners keine zufriedenstellende Auskunft über den Funktionsumfang gibt, hat man sich auf wenige funktionsgleiche Modelle beschränkt und auch "ältere" (=simpel aussehende) Modelle verboten. Das ist absolut sachgerecht.
 
Naja. Nach dem Motto könnte ich ja auch einen seitenlangen Spickzettel mitnehmen und behaupten, dass in der PO nirgendwo explizit steht, dass er nicht erlaubt ist und diese Regelung ja in keinem nachvollziehbaren Verfahren veröffentlicht wurde.

Nicht ganz: Denn ein Taschenrechner ist grundsätzlich ein zulässiges Hilfsmittel. Die Frage ist nur: welcher?

Ein "Spickzettel" ist vornherein kein zulässiges Hilfsmittel.
 
Nicht ganz: Denn ein Taschenrechner ist grundsätzlich ein zulässiges Hilfsmittel. Die Frage ist nur: welcher?

Ein "Spickzettel" ist vornherein kein zulässiges Hilfsmittel.

Ja was denn nun?
Eben erst hatten Sie argumentiert, die Uni habe keine Hilfsmittel definiert.
Jetzt heißt es, "Spickzettel" seien von vornherein keine zulässigen Hilfsmittel.

Die zweite Aussage setzt voraus, dass die Uni Hilfsmittel eindeutig definiert hat, damit widersprechen Sie sich also selbst.
 
Jetzt haben Sie ganz schön viel geschrieben - und letztlich doch nichts gesagt.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Studien- und Prüfungsinformation Nr. 3 (die aktuellste):
"Als Hilfsmittel sind [...] erlaubt. [...] Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet."

Fällt Ihnen etwas auf? Richtig. Das Wort "Prüfungsordnung" taucht nicht auf.

Wenn Sie die - nicht bebilderte - Prüfungsordnung lesen würden, würde Ihnen auffallen, dass dort eben keine Regelungen existieren. Es gibt auch keine Verweise.

Ein "Spickzettel" ist bereits qua Definition kein Hilfsmittel.

Hinsichtlich Ihrer anderen Ausführungen verweise ich auf die Inhalte der anderen Veröffentlichungen. Im Übrigen sprechen Ihre Aussagen nicht gerade für Sie, duichaus aber für sich selbst. Wir können hier gerne und auch kontrovers diskutieren. Ihre Unsachlichkeit hilft jedoch Niemandem: Den betroffenen Prüflingen nicht, den anderen Studierenden nicht und Ihnen selbst wohl auch nicht.
 
So und einmal zum Musterdownload, etc. Ich habe nicht geschrieben, dass alle Anwälte und Mitarbeiter hierfür erforderlich waren, sondern sich bereit erklärt haben, Hilfestellungen zu geben. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir keine Kenntnis von etwaigen Kostenübernahmen. Da wir den Betroffenen dennoch Hilfestellung geben wollten, haben wird dies daher auf eigene Kosten veranlasst.
Es tut mir leid, aber Sie schrieben:
6 Anwälte und mehr als 12 weitere Angestellte haben sich bereit erklärt, zunächst ein Musterformular zu entwickeln (...)
Daraus lässt sich keine andere Schlussfolgering ziehen, als dass eben diese Anzahl an Anwälten und Mitarbeiter an diesem Schreiben mitgewirkt haben. Schreiben Sie doch einfach eindeutig welcher Aufwand tatsächlich dahinter steckt, dann kommt es auch nicht zu solchen Missverständnissen.
 
Wir arbeiten hier als Team. Und was Sie durch [...] kennzeichnen, geht ja noch weiter und umfasst eben auch die dort ausdrücklich genannte Hilfestellung und die Klarstellung, dass wir zunächst all die dort genannten Unterstützungshandlungen kostenlos angeboten haben. Und der Zusammenhang ist nun einmal der gewesen, dass hier von einigen Usern Vorwürfe wegen "gewerblicher Angebote" o.ä. gemacht wurden.
 
Ein "Spickzettel" ist bereits qua Definition kein Hilfsmittel.

Welche Definition soll denn das sein? Z.B. in OOP ist ein selbsterstellter handgeschriebener DIN A4-Zettel (ein "Spickzettel") in der Klausur erlaubt, diese Information wird in den Prüfungsinformationen veröffentlicht. Man kann sich aber (bisher jedenfalls) kaum davon ausgehend bei anderen Klausuren darauf berufen.

Ich glaube, der Weg über die Anfechtbarkeit der Information an sich wird entweder nicht weit führen oder so großen Aufwand nach sich ziehen, wie sich das auch von studentischer Seite keiner wünschen kann... nur mal so als Denkanstoß.
 
Mensch Leute, ein "Spickzettel" ist doch gerade dadurch gekenntzeichnet, dass er nicht erlaubt ist. Die Defonition stammt aus dem "Duden".

Wenn ein handgeschrieber Zettel in manchen Prüfungen erlaubt ist, ist es nun einmal kein Spickzettel. Anders wäre dies doch, wenn es nicht EIN handgeschriebener Zettel wäre, sondern fünf, sechs, sieben, suw. Natürlich auch zwei, drei, usw.
 
Aufgrund der Fülle an verfügbaren Taschenrechnermodellen wäre es den Klausuraufsehern bei alter Regelung (alle Taschenrechner erlaubt) nicht zuzumuten, die Funktionen aller Taschenrechner eindeutig erkennen und prüfen zu können. Dadurch wäre (bzw. war) es Studenten möglich, sich unfaire Vorteile zu verschaffen, beispielsweise durch die Einprogrammierung von Algorithmen oder Texten.
Da das Aussehen eines Taschenrechners keine zufriedenstellende Auskunft über den Funktionsumfang gibt, hat man sich auf wenige funktionsgleiche Modelle beschränkt und auch "ältere" (=simpel aussehende) Modelle verboten. Das ist absolut sachgerecht.

Genau deswegen ist die neue Regelung ja so besch...eiden - sachgerecht ist sie vielleicht in dem Sinne, dass die Uni es sich damit möglichst einfach machen möchte, juristisch einwandfrei ist die Regelung nicht.

Sinn macht (nur) folgende - bisher über jahrzehnte wohl so ziemlich an jeder Uni weltweit geltende - Regel:
Erlaubt sind nur nicht programmierbare Taschenrechner ohne Formelspeicher und ohne graphisches Display.

Das Vorschreiben von expliziten Modellen ist juristisch mehr als fragwürdig.
Es werden Marken (Hersteller) vorgeschrieben: unzulässig.
Nur das Vorschreiben von Funktionsumfängen (Eigenschaften) ist rechtmäßig.
 
Mensch Leute, ein "Spickzettel" ist doch gerade dadurch gekenntzeichnet, dass er nicht erlaubt ist. Die Defonition stammt aus dem "Duden".

Wenn ein handgeschrieber Zettel in manchen Prüfungen erlaubt ist, ist es nun einmal kein Spickzettel. Anders wäre dies doch, wenn es nicht EIN handgeschriebener Zettel wäre, sondern fünf, sechs, sieben, suw. Natürlich auch zwei, drei, usw.

Das ist ja nur noch Wortklauberei. Also wenn man so argumentieren will, im Duden steht nun mal folgendes:

Spickzettel - für eine bestimmte bevorstehende Situation als Gedächtnisstütze angefertigte Notizen

Dann nimmt man eben nächstes Mal einen "handgeschriebenen DIN A4-Zettel" zur Klausur mit und weist per Duden nach, dass ein Spickzettel per definitionem nicht unzulässig ist, weil bei anderen Klausuren auch erlaubt bzw. von mir aus auch, dass eine Seite wohl erlaubt ist, weil es eben nicht zwei sind etc. etc.

Genau das ist dann wohl das verwaltungstechnische Problem, was bei jeder zukünftigen Klausur auf die FernUni zukommt, wenn diese Argumentation für schlüssig erklärt wird...
 
Nur das Vorschreiben von Funktionsumfängen (Eigenschaften) ist rechtmäßig.
Genau. Auf diese Argumentation würde ich mich konzentrieren (dass der Funktionsumfang entscheidend ist und nicht das Modell) anstatt Haare zu spalten darüber, wer wo wann was veröffentlicht hat und ob das überhaupt in der Form erlaubt ist.
 
Nur eine Frage, Herr @RA Christian Teipel: Ist Ihre Beteiligung an dieser Diskussion "Freizeit" oder fällt die Zeit unter die dem Asta in Rechnung gestellten Stunden?

In zweitem Fall bitte ich Sie hiermit, u.a. meinen Studierendenbeitrag nicht noch weiter zu verschwenden, indem Sie sich wenig zielführend und für Ihre Beauftragung vor allen Dingen nicht nötig an dieser Diskussion beteiligen.
 
Ich bedanke mich hier über alle Teilnehmer und alle sind eingeladen, über dieses Thema "Falscher Taschenrechner = Durchgefallen" zu diskutieren. @RA Christian Teipel ist hier herzlich Willkommen als vom ASTA gewählter Anwalt der betroffenen Studierenden, und ich wünsche mir sehr, dass so viele Informationen wie möglich über den aktuellen Stand der Dinge hier veröffentlicht werden. Wie bei jeder Diskussion gilt auch hier, dass sehr gerne unterschiedliche Ansichten höflich ausgetauscht werden sollen. Ich möchte, dass sich hier auf Studienservice jeder wohl fühlt. Ausgrenzungen ("was machst Du in dieser Rubrik, Du gehörst hier nicht hin") sind hier nicht erwünscht. Die Frage nach der Finanzierung ist natürlich angemessen und erwünscht.
 
Genau. Auf diese Argumentation würde ich mich konzentrieren (dass der Funktionsumfang entscheidend ist und nicht das Modell) anstatt Haare zu spalten darüber, wer wo wann was veröffentlicht hat und ob das überhaupt in der Form erlaubt ist.

Bitte. Jetzt werden schon wieder juristische Ratschläge erteilt und sogar Empfehlungen gegeben, worauf man sich konzentrieren solle bei der Begründung. Ist vielleicht nett gemeint, aber ich mache das nicht seit gestern und bearbeite im Übrigen nur Mandate aus dem Prüfungs- und Hochschulrecht.

Die Sache mit dem Funktionsumfang mag auch überzeugend wirken, Tatsache ist aber, dass eine Beschränkung - wenn sie rechtmäßig erfolgt wäre - auch zulässig wäre, wenn bestimmte Taschenrechner mit geringerem Funktionsumfang augeschlossen wären. Dies würde dann letztlich auch der Praktikabilität im Sinne einer einfachen Überprüfbarkeit durch die Aufsichtspersonen dienen.

Leider ist es nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, dass eine Beschränkung auf bestimmte Marken und Modelle vorgenommen wird.
 
Nur eine Frage, Herr @RA Christian Teipel: Ist Ihre Beteiligung an dieser Diskussion "Freizeit" oder fällt die Zeit unter die dem Asta in Rechnung gestellten Stunden?

In zweitem Fall bitte ich Sie hiermit, u.a. meinen Studierendenbeitrag nicht noch weiter zu verschwenden, indem Sie sich wenig zielführend und für Ihre Beauftragung vor allen Dingen nicht nötig an dieser Diskussion beteiligen.

Sie werden verstehen, dass ich Interna nicht öffentlich mache. Ich halte Ihre Kritik in der Sache auch für unberechtigt, da ganz offensichtlich Fehlvorstellungen darüber existieren, in welcher Form z.B. Widerspruch eingelegt werden kann, was wesentlich ist und was nicht. Zumindest haben sehr viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Widerspruch mittels des (kostenlos) bereitgestellten Formulars einzulegen. Und ganz "nebenbei" ist in diesem Zuge ja auch herausgekommen, dass wohl noch immer das spezielle MC-Verfahren zur Anwendung gelangt, welches rechtswidrig ist. Und das hat mit AStA, etc. noch nciht einmal etwas zu tun. Im Gegenteil: Stellenweise wurde ich ausgerechnet von Usern zu Diskussionen zur MC-Problematik eingeladen, die sich kritisch - aber eben sachlich - zu der TR-Problematik äußerten.

Und ob eine Beteiligung für meine Beauftragung notwendig ist, können Sie nicht beurteilen. Es geht darum, eine verlässliche, belastbare Informtionsgrundlage zu erhalten (was, wann wo und wie veröffentlicht wurde). Dazu zählen ausdrücklich auch die Beiträge, die sich kritisch mit der Thematik auseinandersetzen, da nur durch sie ein möglichst vollständiges Bild entsteht. Genau das ist aber unabdingbar für eine rechtliche Beurteilung.
 
Interessant wohin diese Diskussion geht.Jetzt wird schon über die Rechtmäßigkeit von Spickzetteln diskutiert.

Leider ist es nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, dass eine Beschränkung auf bestimmte Marken und Modelle vorgenommen wird.

Dann war ja seitens FU Hagen alles ok ;D

So langsam frage ich mich worüber man sich nun hier aufregt. In den Prüfungsinformationen stand der Sachverhalt klar formuliert drin, in den Klausuren in denen ich dabei war wurde alles klipp und klar formuliert.

Wird man sich nun auf eventuelle "Falsch"-Aussagen berufen? Mögliche "Falsch"-Aussagen von FU Mitarbeiter waren verbal und wird man wohl nicht nachweisen können. Was ist denn hier die Strategie? Aussage gegen Aussage?
 
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Leider ist es nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, dass eine Beschränkung auf bestimmte Marken und Modelle vorgenommen wird.

Wenn dies durch das hierfür zuständige Organ, in dem hierfür vorgesehenen Verfahren erfolgte, die Beschränkung nach sachgerechten Kriterien durchgeführt wurde, die Regelung eindeutig und nicht interpretationsfähig war und anschließend in der hierfür vorgesehenen (!!!) Form veröffentlicht wurde: ja. Dann ist so etwas zulässig. Aber eben nur dann.

So, darum geht es. Es gibt ein Landeshochschulgesetz. Und es gibt Prüfungsordnungen. Das Landeshochschulgesetz nimmt Prüfungsordnungen in Bezug. Keine Informationshefte. Die kennt das Landeshochschulgesetz nicht. Und die Prüfungsordnung kennt diese Informationshefte auch nicht. Und wer die "Regelung" überhaupt beschlossen haben soll, ist bislang völlig unklar. Hierfür gibt es klare gesetzliche Vorgaben.
 
Bei der Bewertung der aktuellen Situation sollte man zwischen formalen Aspekten und dem aktuellen Ziel einiger Forumsteilnehmer differenzieren.

Dem formalen Aspekt, den Herr Teipel formuliert, die Rechtmäßigkeit der Regelung einer Prüfung zu unterziehen, steht natürlich nichts entgegen. Übel wird es allerdings, wenn man unter den ganzen Ablauf eine Zeitachse legt. Dann stellt sich schon die Frage, warum die Damen und Herren des ASTA erst dann ihre Liebe zu rechtlich korrekten Regeln entdeckt haben, nachdem eine Reihe von Studenten und Studentinnen wegen (vorsichtig formuliert) "sehr individueller Verhaltensweisen" an die Wand gelaufen sind.

Hätte der ASTA bereits vor Monaten eine rechtliche Prüfung veranlaßt, stünde die ganze Aktion nicht im Ruch, dass man nun einer Gruppe von Studenten / Studentinnen aus der Patsche helfen will, die ihre Gründe für den Regelverstoß hier im Forum sehr ausführlich dargelegt haben und diese in den seltensten Fällen etwas mit der Frage der Rechtmäßigkeit zu tun haben. Diese Gründe sind fast ausschließlich dergestalt, dass ich die Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft als äußerst fragwürdig empfinde.
 
@Fritz_L , man hätte vorher - leider - keine rechtliche Überprüfung vornehmen können. Rechtsschutz wird (in Deutschland) nur nachrangig, nicht begleitend gewährt. Die Regelung hätte als unselbständige Maßnahme nicht zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden können (§ 44a VwGO).

Und was die Inanspruchnahme der Soldidargemeinschaft betrifft. Das ist meines Erachtens eine Frage der Perspektive. Es geht ja nicht nur darum, ob dieser oder jender TR erlaubt war oder eben nicht. Die dahinterstehdenden Fragen sind doch: Was muss die Uni durch wen und in welcher Form regeln? Das nächste Mal geht es u.U. nicht um zulässige Hilfsmittel, sondern Bearbeitungszeiten, Prüfungsformen, Prüfungsdauer, usw. Das sind meiner Meinung nach durchaus Aspekte, die die Soldidargemeinschaft betreffen. Und eben jene Aspekte würden in einem solchen Verfahren mitbehandelt werden.
 
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Bitte. Jetzt werden schon wieder juristische Ratschläge erteilt und sogar Empfehlungen gegeben, worauf man sich konzentrieren solle bei der Begründung.

Das war gar kein juristischer Ratschlag, sondern ein philantropischer 😉

Mag ja sein, dass der PO-Ansatz der juristisch erfolgversprechendste Weg ist. Ich würde mir nur wünschen, dass keine Argumentation erfolgt, die vom AStA bezahlt wird und letztendlich aber für alle Studierenden (auch für die in diesem Fall Betroffenen) nach hinten los geht, indem nämlich etwas gerichtlich festgeschrieben wird, das für keinen Beteiligten von Vorteil ist.

Ich denke, dass sich hier alle einig sind, dass das Ausschließen unerlaubter Hilfsmittel differenziert nach Klausur und Fakultät - auf welchem Veröffentlichungsweg auch immer - erstmal ein legitimes Anliegen der FernUni ist. Wenn aber die Möglichkeit, diese Hilfsmittel ohne eine vorherige Änderung der Prüfungsordnung zu spezifizieren durch Gerichtsbeschluss demnächst ausgeschlossen wird, würde es womöglich bald auch mit den anderen Hilfsmitteln vorbei sein (könnte im Extremfall sein, dass man dann eben z.B. einfach gar keinen TR mehr benutzen darf, weil das dann so in der PO steht, um es für die Mehrheit der Klausuren auszuschließen, bei denen das der Fall ist).
 
Ich denke, dass sich hier alle einig sind, dass das Ausschließen unerlaubter Hilfsmittel differenziert nach Klausur und Fakultät - auf welchem Veröffentlichungsweg auch immer - erstmal ein legitimes Anliegen der FernUni ist.

Absolut einverstanden. Das habe ich in meinen Beträgen ebenfalls hervorgehoben.

Es sollten doch alle Beteiligten - auch die fernUni - ein Interesse daran haben, dies künftig wirksam und rechtmäßig zu handhaben. Hierfür müsste auch nicht jedesmal die PO geändert werden, diese Sorge ist unberechtigt. Fraglich ist aber, ob sie nicht einmal (!) geändert werden müsste. Das ist bei der FernUni - wie bei anderen Hochschulen auch - ohnehin relativ häufig der Fall.
 
Mensch Leute, jetzt lasst doch mal den Hr. Teipel in Ruhe seinen Job machen! Er hat sich in diese Forumsdiskussion mit Sicherheit nicht eingeschaltet, um sich diverse unsachliche pseudojuristische Argumentationen anzuhören (oder sind wir auf einmal alle Fachanwälte geworden??) und schon zweimal nicht, um sich so manchen ausgrenzenden Kommentaren ausgesetzt zu fühlen. Nein, ich denke vielmehr, dass sich Hr. Teipel um die Belange der 500 Studenten kümmern möchte, die in den Augen der Fernuni einen Täuschungsversuch begangen haben und gegen den diesbezüglichen Bescheid Widerspruch eingelegt haben bzw. einlegen wollen.

Nun sollte man ihn und sein Team doch einfach mal seine Arbeit machen lassen und sich als nicht unmittelbar betroffener Student auf eine beobachtende Position zurückziehen. Dass er diese Hilfestellung nicht unentgeltlich erbringt ist doch wohl klar, schließlich muss auch ein Anwaltsteam samt Mitarbeitern von irgendetwas leben. Insofern sollte doch jeder Student der Fernuni froh sein, dass sich der Asta mittels der von uns allen beigesteuerten Beiträge für die Belange der 500 Betroffenen eingesetzt hat und Hr. Teipel engagiert hat, schließlich könnten wir alle einmal auf anwaltlichen Beistand in Zusammenhang mit der Fernuni angewiesen sein (und wären dann über die Handlungsweise des Asta froh).

Diesbezügliche Jammereien zwecks evtl. verschwendeter 11.-- € Studierendenbeitrag pro Semester empfinde ich als ziemlich lächerlich, denn seien wir mal ehrlich: Wann hat es jeden Einzelnen der hier Studierenden wirklich ernsthaft beschäftigt, was mit diesen Geldern tagtäglich so veranstaltet wird? Wacht ihr wirklich jeden morgen mit dem Gedanken auf: "Um Gottes Willen, was passiert nur mit meinen 11.-- €?! Sind die sinnvoll investiert? Profitiere ich oder andere davon jemals? Und falls ja - wann und inwiefern?" Wer sich wirklich jeden morgen mit diesen Gedanken auseinandersetzt, ist in meinen Augen bei der Fernuni und wohl auch jeder anderen Uni fehl am Platze! Denn eines sollte doch wohl jedem klar sein: Ein Studium / Fernstudium kostet nunmal Geld (Lehrstühle, Verwaltung, Einrichtungen, Kursunterlagen, Studierendenvertretung, Mentoriate,...). Mal ganz abgesehen davon, dass ein Großteil der hier Studierenden die 11.-- € * 2 = 22.-- € Asta - Beitrag p. a. steuerlich geltend machen kann und dadurch effektiv noch geringer belastet wird. Des Weiteren werden die 11.-- € in diesem Falle ja nicht einfach für sinnlose Projekte zum Fenster rausgeschmissen, sondern kommen in juristischer Hinsicht jenen 500 Studenten zu Gute, die u. U. in rechtswidriger Art und Weise von der Fernuni benachteiligt worden sind. Das ist doch eine grundsätzlich sinnvolle Verwendung der Asta - Beiträge, die nebenbei bemerkt auch jene 500 betroffenen Studenten bezahlt haben!

Also lautet mein Appell an die Diskussionsteilnehmer:

Die Betroffenen 500 Studenten sollten sich innerhalb dieses Forums inhaltlich mit Hr. Teipel über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Hierzu hat sich Hr. Teipel ja schließlich in dieses Forum eingeklinkt. Die Nicht - Betroffenen sollten sich weitestgehend heraushalten, da sie eine sinnvolle inhaltliche Diskussion lediglich unterbrechen und somit behindern.
 
Genau deswegen ist die neue Regelung ja so besch...eiden - sachgerecht ist sie vielleicht in dem Sinne, dass die Uni es sich damit möglichst einfach machen möchte, juristisch einwandfrei ist die Regelung nicht.

Sinn macht (nur) folgende - bisher über jahrzehnte wohl so ziemlich an jeder Uni weltweit geltende - Regel:
Erlaubt sind nur nicht programmierbare Taschenrechner ohne Formelspeicher und ohne graphisches Display.

Das Vorschreiben von expliziten Modellen ist juristisch mehr als fragwürdig.
Es werden Marken (Hersteller) vorgeschrieben: unzulässig.
Nur das Vorschreiben von Funktionsumfängen (Eigenschaften) ist rechtmäßig.


Diese Aussage wird nicht richtiger, wenn du sie noch zig-Mal wiederholst.
 
Fest steht eines: Alle Betroffenen haben es verpeilt, sich entweder einen zugelassenen TR zu kaufen und/oder einen zugelassenen TR zu benutzen.
Sie werden bei der nächsten Klausur so oder so einen zugelassenen TR benutzen müssen und evtl. vorher kaufen müssen.

Ob die Regelung der FU Sinn macht oder nicht, sei mal jetzt dahingestellt. Ebenso, ob die Regelung gesetzeskonform erlassen und/oder bekannt gemacht worden ist.
 
Nun sollte man ihn und sein Team doch einfach mal seine Arbeit machen lassen und sich als nicht unmittelbar betroffener Student auf eine beobachtende Position zurückziehen. (...)

Die Betroffenen 500 Studenten sollten sich innerhalb dieses Forums inhaltlich mit Hr. Teipel über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Hierzu hat sich Hr. Teipel ja schließlich in dieses Forum eingeklinkt. Die Nicht - Betroffenen sollten sich weitestgehend heraushalten, da sie eine sinnvolle inhaltliche Diskussion lediglich unterbrechen und somit behindern.
Mit welcher Berechtigung stellst du die Forderung auf, dass sich die Nicht-Betroffenen hier rauszuhalten haben? Sie sind von der Regelung genauso betroffen, u.a. durch die fragwürdige Verwendung der 11,00 EUR die sie gezahlt haben. Sie haben ebenso das Recht hier mitzudiskutieren.
 
So, darum geht es. Es gibt ein Landeshochschulgesetz. Und es gibt Prüfungsordnungen. Das Landeshochschulgesetz nimmt Prüfungsordnungen in Bezug. Keine Informationshefte. Die kennt das Landeshochschulgesetz nicht. Und die Prüfungsordnung kennt diese Informationshefte auch nicht. Und wer die "Regelung" überhaupt beschlossen haben soll, ist bislang völlig unklar. Hierfür gibt es klare gesetzliche Vorgaben.

In Ordnung, rechtlich kann ich das nicht beurteilen. Da sind Sie der Experte.

NIchts desto trotz bin ich ein Fan von klaren Worten. Das heißt es ist nun ein juristischer "Winkelzug" notwendig, um die Leute "rauszubugsieren", die nicht in der Lage waren die Prüfungsinformationen zu lesen / einzuhalten.

Und nur ein freundlicher Hinweis, wenn das nun so gespielt wird. Dann sind auch die Stoffeingrenzungen nicht bindend, jippie! Dann können wir uns ja darauf auch nicht mehr verlassen. Aber die Stoffeingrenzungen hat bestimmt (komischerweise!!!) jeder gelesen.

Scheinbar schaffen es die Leute heutzutage nicht mehr zu Ihren eigenen Fehlern zu stehen bzw. diese zu erkennen. Wahnsinn..
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dies durch das hierfür zuständige Organ, in dem hierfür vorgesehenen Verfahren erfolgte, die Beschränkung nach sachgerechten Kriterien durchgeführt wurde, die Regelung eindeutig und nicht interpretationsfähig war und anschließend in der hierfür vorgesehenen (!!!) Form veröffentlicht wurde: ja. Dann ist so etwas zulässig. Aber eben nur dann.
So, darum geht es.

Ich verfolge als Nichtbetroffener diese Diskussion seit geraumer Zeit.
Langsam bekomme ich den Eindruck, dass es sich dabei vorrangig um eine Neiddiskussion handelt. Eine Affinität dazu wird dem Deutschen da ja gerne nachgesagt. Da soll für einige ein Vorteil aus meinen (!!) 11,-€ Beiträgen entstehen und ich weiss nicht, wann ich einmal davon profitieren darf! Statt froh zu sein, dass man selber nie davon profitieren MUSS, bekommt man das Gefühl, dass nun wegen der ganzen Sache die Welt demnächst untergeht.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema.
Ich bin der Meinung, dass letztendlich jeder Student (egal von welcher Fakultät) der FU von einer solchen rechtlichen Überprüfung profitiert, auch wenn er im TR-Fall überhaupt nicht betroffen ist. Denn, sollte die FU in diesem Fall rechtlich unterliegen, dann wird sie das nächste mal bei einer Neuerung/Änderung hoffentlich die vorgegebenen Schritte einhalten bevor es zur Veröffentlichung kommt. Damit hätte dann jeder Student Rechtssicherheit.
 
Die Nicht - Betroffenen sollten sich weitestgehend heraushalten, da sie eine sinnvolle inhaltliche Diskussion lediglich unterbrechen und somit behindern.

Kann ich nicht nachvollziehen, wieso denn? Das ist schließlich eine Diskussionsrunde und kein Juraforum oder eine juristische Beratungssprechstunde. Hier werden doch aus Prinzip ständig "pseudojuristische" Tips oder Erfahrungen ausgetauscht. Ob das immer sinnvoll ist oder nicht, sei dahingestellt, "behindert" aber doch wohl niemanden, sondern trägt zur Informationsbeschaffung bei, frei nach dem bekannten Motto:

Nicht Sieg sollte der Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn.
 
Mittlerweile geht das ja ganz schön rund hier!
Einerseits möchte ich den "Versäumern" hier ein "Selbst schuld!" zurufen, schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich, erwachsen, und die Infos waren jetzt nicht versteckt!

Andererseits kam es durch eben diese Kommilitonen zur Reaktion des Asta und wird vermutlich in einer rechtlichen Überprüfung des Verhaltens der FU führen. Was ich als Student sehr begrüße. Alleine hat kaum jemand von uns die Mittel und Möglichkeiten, geschweige denn das Sitzfleisch, soetwas durchzuziehen.

Dass nebenbei herauskam, dass die FU trotz Urteil offenbar weiter MC-Aufgaben verwendet, ist auch erfreulich. Wenn aufgrund der verbotenen Aufgabenstellungen mehrere Studenten wiederholen müssen und nach der neuen Gebührenordnung ja grundsätzlich semesterweise zahlen dürfen, kann das verzwickt werden. ...

Nennt mich ruhig schadenfroh, aber ich freue mich einfach tierisch, dass zumindest auf diesem Wege der Asta noch auf die Geschicke der FU einwirken kann, für den Dialog stand man ja im demokratischen Senat gar nicht erst zur Verfügung.
 
Kann ich nicht nachvollziehen, wieso denn? Das ist schließlich eine Diskussionsrunde und kein Juraforum oder eine juristische Beratungssprechstunde. Hier werden doch aus Prinzip ständig "pseudojuristische" Tips oder Erfahrungen ausgetauscht. Ob das immer sinnvoll ist oder nicht, sei dahingestellt, "behindert" aber doch wohl niemanden, sondern trägt zur Informationsbeschaffung bei...


Nun, ich denke schon, dass durch diverse Forumsteilnehmer - zu denen ich auch Ihre Person zähle - eine für die 500 betroffenen Studenten sinnvolle inhaltliche Diskussion behindert, weil ständig abgewürgt wird.

Sofern man auf S. 13 dieses Threads zurückblättert, wird man feststellen, dass sich Hr. Teipel kurz als anwaltlicher Vertreter vorgestellt hat, einige formaltechnische Ratschläge für die Betroffenen gegeben hat und sich in der Folge ständigen, teilweise sehr unsachlichen Vorwürfen (etwa angebliche Verschwendung von ASTA - Beiträgen, juristische Ratschläge an einen Juristen von Nichtjuristen, ausgrenzende Beiträge,...) seitens unbeteiligter Studenten ausgesetzt sieht.

Eigentlich sollte ja eine sinnvolle Diskussion dergestalt ablaufen, dass sich Hr. Teipel als Rechtsexperte mit den betroffenen Studenten auf inhaltlicher Basis auseinandersetzt (Formalien, Fristen, Ausgestaltung eines etwaigen Klagewegs, rechtliche Folgen für deren weiteren Studienfortgang,...) und nicht in der Weise, dass unbeteiligte Studenten betroffene Studenten kaum zu Wort kommen lassen oder Hr. Teipel ständig in unnütze Scheingefechte verwickeln. Damit ist nämlich wirklich niemandem geholfen - weder den Betroffenen, noch der Rechtssicherheit in eigener Person und erst recht nicht dem eigenen Ego! Die einzige negative Konsequenz wäre höchstens ein entnervter Rückzug Hr. Teipels aus diesem Forum, womit man den Betroffenen nun wirklich keinen Gefallen tut.
 
Studienkollegen!
Eigentlich wollte ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, weil es hier m. E. keine Diskussionsgrundlage gibt. Was hier aber mittlerweile abläuft ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, deshalb muss auch ich meinen Senf noch dazugeben.
Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit hier die Schuld bei der FU zu suchen. Die Regelung wurde ausreichend kommuniziert, so dass wirklich jeder diese hätte mitbekommen können, ja sogar müssen.
Wir sind hier an einer Uni Leute nicht im Kindergarten!!!
Die Ausreden ein neuer Taschenrechner kostet Geld, es hätte eine Übergangsfrist geben sollen und, und, und die können doch nicht euer Ernst sein oder?
Dass dann auch noch Anwälte eingeschaltet werden, die über Gebühren finanziert werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Also ich versteh es nicht mehr.
Meine Meinung: Ihr habt einen Fehler gemacht, steht dazu und schreibt die Klausur nochmal! Es gibt Schlimmeres.
Weiters (Annahme von mir) führt euer Verhalten dazu, dass die Ergebnisse der Klausuren nicht freigegeben werden. Was alle die beeinträchtigt, die es geschafft haben, sich an die Regeln zu halten! Ergo verzögert sich die Planung für das kommende Semester. Wär ja schon gut zu wissen, ob die Klausur bestanden wurde oder nicht!
 
Nun, ich denke schon, dass durch diverse Forumsteilnehmer - zu denen ich auch Ihre Person zähle - eine für die 500 betroffenen Studenten sinnvolle inhaltliche Diskussion behindert, weil ständig abgewürgt wird.

Weder habe ich hier Leute ausgegrenzt oder abgewürgt noch mich über Verschwendung von Unigeldern beschwert, im Gegenteil, ich bin ja (wie einige Seiten zuvor nachzulesen) sehr dafür, dass v.a. auch die ominöse Listenregelung kritisch hinterfragt wird. Wenn ich zu dem anvisierten Vorgehen über die PO-Schiene Bedenken habe und diese Meinung auch äußere, kann man das wohl nicht als Behinderung oder Scheingefecht bezeichnen, schließlich wäre ich von dem Ergebnis auch betroffen (und selbst wenn nicht, freier Meinungsaustausch, wie gesagt). Jegliche Äußerung außerhalb der Information über die formaljuristische Vorgehensweise als Behinderung zu diffamieren, erscheint mir doch recht fragwürdig.
Was diese Informationen mit einer sinnvollen Diskussion zu tun haben sollen, weiß ich sowieso nicht, dazu kann schließlich jeder den AStA anschreiben oder Herrn Teipel persönlich anmailen. An der Klage, für die der AStA ja schon das Mandat erteilt hat, ändert die ganze Diskussion nichts, und das ist es ja in diesem Umfeld nun mal, nur eine Diskussion, an der eben jeder teilnehmen kann.
 
Richtig. Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst. Halten wir das doch bitte zunächst fest. Wo steht etwas in der Prüfungsordnung von Klasurhinweisen oder Infoblättern? Gibt es eine Formulierung wie "Die zulässigen Hilfsmittel legt die jeweilige Prüferin/ der jeweilige Prüfer fest. Diese werden in den Klausurhinweisen (Infoheften) den Prüflingen vorab, mindestens zwei Wochen vor der Klausur, mitgeteilt."???
NEIN. Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen. Frage: Wer hat die Regelung beschlossen? In welchem Verfahren geschah dies? Ist die "Regelung" EINDEUTIG? Ist sie sachgerecht?


Prüfungsamtliche Vorgaben nur in der Prüfungsordnung oder verwandten Ordnungen (z.B. Prüfungsverfahrensordnung) in den konkreten, verhandelten Fällen gelten zu lassen, wäre m.E. schlicht weg eine Sensation mit Wirkung auf die ganze Hochschullandschaft ("Aha-Effekt"), denn das ist nicht die Praxis (Erinnern Sie sich an Ihr Studium).


Auf den in den September-Klausuren verteilten Klausurtexten waren (fast immer, es gibt Ausnahmen) die zugelassenen Taschenrechner aufgelistet. War das Ihrer Meinung nach ebenso keine zulässige/bindende Vorgabe?

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich oute mich jetzt mal als einer derjenigen, denen ihr die neuen Hilfsmittel zu verdanken habt. Nur die alte Regelung war eben im höchsten Maße unpraktikabel. Als ich an der Fernuni angefangen habe zu studieren - und es ist mein zweites Studium - dachte ich ich bräuchte einen neuen TR, da mein alter TI 30 nun über 20 Jahre alt war. Ich ging in den nächsten Elektronikmarkt und habe mir einen Casio fx-991 DE Plus gekauft, der in Baden-Württemberg für die Mittlere Reife benutzt wird, aber für das Abitur noch nicht mal hinreichend ist. Ich dachte, in meiner Erstsemesternaivität, dass der TR zumindest wohl für die ersten Semester hinreichend sein würde. Mir kam es nicht in den Sinn, dass es irgendwelche Vorschriften geben könnte. Diese entdeckte ich erst Wochen bzw. Monate später und auch dass mein Rechner so böse Funktionen hatte wie Determinantenberechnung oder das Lösen einfachster Gleichungen. Unsicher fragte ich bei dem Lehrstuhl nach, ob ich denn den TR benutzen dürfte. Ich bekam zur Antwort, dass man mir diese Frage nicht beantworten könne. Ich solle mich an den Hersteller wenden und dort anfragen, ob dieser TR für die Klausur zugelassen wäre. Maßlos verärgert über diese Antwort, stellte ich dem Lehrstuhl die Frage, warum ich eigentlich pro Semester eine Gebühr für die Betreuung bezahle, wenn ich noch nicht mal eine Antwort bekomme, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Eine Liste wäre hier hilfreich. Die Klausur habe ich dann mit meinem alten TI30 geschrieben und mir sehr gut bestanden. Ein paar Semester später kommt nun die Liste und wieder gibt es Ärger. Teilweise verständlich, allerdings sollte jeder von der Schule wissen, dass beim Abitur auch nur bestimmte TR zugelassen sind. Ich finde, die Liste mehr als hilfreich,auch wenn ich mir einen neuen TR kaufen musste, obwohl ich einen nahezu unbenutzten Zuhause hatte. Ich veweise auch mal auf mein Erststudium an einer Präsenzuni. Da musste ich mir für fast jede Klausur ein anderes technisches Hilfsmittel besorgen. Der eine Prof wollte einen nicht-programmierbaren TR, der andere einen Grafikrechner. Jeder Studi hatte eine ganze Sammlung zuhause, je nach Lust und Laune des Profs anzuwenden. Ich glaube, wir können mit der Regelung an der Fernuni zufrieden sein. Auch muss die Prüfungsordnung nicht umformuliert werden. In §9 Abs. 3 ist explizit geregelt, was passiert, wenn man falsche Hilfsmittel benutzt. Eine Auflistung aller Hilfsmittel für alle Klausuren hat in der PO auch gar nichts zu suchen, es würde auch den Rahmen sprengen, schließlich gibt es nicht nur TRs als Hilfsmittel. Was allerdings gar nicht geht, dass ein Täuschungsversuch unterstellt wird. Diese Formulierung ist sowas von unglücklich, setzt doch Täuschung eine Absicht voraus. Wenn ich einen Taschenrechner mitnehme, der nur die Grundrechenarten beherrscht, wen sollte ich da täuschen wollen? In dieser Formulierung sehe ich einen kleinen Angriffspunkt.
 
Was allerdings gar nicht geht, dass ein Täuschungsversuch unterstellt wird. Diese Formulierung ist sowas von unglücklich, setzt doch Täuschung eine Absicht voraus. Wenn ich einen Taschenrechner mitnehme, der nur die Grundrechenarten beherrscht, wen sollte ich da täuschen wollen? In dieser Formulierung sehe ich einen kleinen Angriffspunkt.
Ich verstehe den Satz in der Prüfungsordnung so, das die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel einem Täuschungsversuch (mit den Rechtsfolgen) lediglich gleichgesetzt wird im Sinne einer Fiktion (d.h. es ist kein Täuschungsversuch, aber es wird genauso wie einer behandelt, d.h. die Rechtsfolgen sind dieselben). Auf eine objektive oder subjektive Täuschungsabsicht kommt es dann nicht an, weil es kein Täuschungsversuch ist, sondern per Definition als Täuschungsversuch gilt.
Liebe Grüße
 
Ob juristische Schritte in diesem Fall erfolgsversprechend sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Allerdings empfinde ich die Einstellung vieler hier sowie das Vorgehen, welches zum juristischen Erfolg gegen die Fernuni Hagen führen soll, als typisches Beispiel für das, was in unserer Gesellschaft schief läuft. Es werden Sachverhalte nicht mehr mit gesundem Menschenverstand beurteilt, sondern mehr und mehr mit Haarspalterei.

Um es nochmal zu betonen, ich verzichte hier bewusst auf eine juristische Stellungnahme, da sie mir alleine fachlich überhaupt nicht möglich ist. Fakt ist für mich:

- In den vergangenen Jahren gab es regelmäßig immensen Klärungsbedarf für alle Erstsemester, ob ihr Taschenrechner für eine Klausur nun zugelassen ist oder nicht. Gleichzeitig war die Handhabung für die Fernuni aufgrund der schieren Masse verschiedener Taschenrechner sehr schwierig.
- Die Information war über ein Jahr mehrfach veröffentlicht worden, an verschiedenen Stellen, deren Nichtbeachtung als fahrlässig zu bezeichnen ist. Noch dazu war bei Zweifeln an der Eindeutigkeit der Aussage der Fernuni eine einfache Rückfrage jederzeit möglich.
- Dementsprechend hätten "falsche" Taschenrechner gar nicht erst im Klausursaal anwesend sein dürfen. Aussagen des Aufsichtspersonals wären somit ohne Belang gewesen. Wobei noch dazu bekannt sein sollte, dass es sich dort um einfach "HiWis" handelt und Aussagen des Prüfungsamtes über deren Aussagen stehen.

Somit mag es nun durchaus sein, dass die Fernuni irgendeinen Fehler nach irgendeinem Paragraphen xyz gemacht hat, da sie die Regelung noch eindeutiger hätte machen müssen, damit sie auch ein Kindergartenkind versteht. Aber dann sollten diejenigen, die sich darauf beziehen doch bitte auch dort ihre Ausbildung fortsetzen.
 
@Ganymed, dann outen Sie sich doch bitte auch einmal dahingehend, in welcher Funktion man Ihnen die neue Regelung zu vertranken haben soll.... Und richtig: in der Prüfungsordnung steht, was passiert, wenn man unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Das ist die Rechtsfolgenseite. Allerdings fehlt jedwede Regelung auf der Tatbestandsseite, mithin, was denn unerlaubte Hilfsmittel sein sollen. Die PO nimmt damit auf eine Begrifflichkeit Bezug, die sie selbst nicht definiert. Das ist mehr als fraglich..... Dass hingegen bei richtiger Beschränkung die unzulässige Verwendung als Täuschungsversuch geahndet wird, halte ich für weniger problematisch. Der Ansatzpunkt ist hier rechtlich betrachtet früher zu ziehen, nämlich ob die Beschränkung sachgerecht erfolgte.

@ ChrissiLLB,

ich weiß, dass das nicht der universitären Wirklichkeit entspricht. Ich führe im Prüfungsrecht ungefähr 200 Verfahren pro Jahr. Etwas weniger als 20% kommen vor Gericht. Weil die Hochschulen abhelfen. Es kann z.B. Nicht sein, dass ein Prüfungsausschuss, der wegen des Fachbereichs nur mit Biologen besetzt ist, sich nicht im Prüfungsrecht auskennt, gleichwohl aber prüfungsechtlich bedeutende Entscheidungen treffen soll. Das kann man den Personen gar nicht vorwerfen. Oder dass Klausuren von wissenschaftlichen Mitarbeitern korrigiert werden, die keine Prüfungsbefugnis aufweisen. Aktueller Fall: in der PO steht, dass der Prüfungsausschuss die Prüfer bestellt. Das ist ein förmlicher Beschluss, der zugunsten der Prüfer statusbegründenden Charakter hat. Antwort der Uni: eine solche Regelung (der eigenen PO) ist uns nicht bekannt und wird von uns auch nicht so gehandhabt. Wir bieten daher folgenden Vergleich an.... In diesem und im letzten Jahr Dutzende Male so geschehen....
 
Und richtig: in der Prüfungsordnung steht, was passiert, wenn man unerlaubte Hilfsmittel verwendet. Das ist die Rechtsfolgenseite. Allerdings fehlt jedwede Regelung auf der Tatbestandsseite, mithin, was denn unerlaubte Hilfsmittel sein sollen. Die PO nimmt damit auf eine Begrifflichkeit Bezug, die sie selbst nicht definiert. Das ist mehr als fraglich.....
Wo wir schon bei der universitären Wirklichkeit angekommen sind: Ich habe tatsächlich noch nie eine PO gesehen, in der das stünde. Standardformulierung ist da die, die auch in den jetzt betroffenen steht... dass das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel zum Nichtbestehen der Prüfung führt. Nie ein Hinweis auf die Definition dieser Hilfsmittel. Wenn das so eine klare Rechtsunsicherheit ist, wundert es mich doch, dass da noch nie einer drauf gekommen ist.
 
Die besagten MC Prüfungsformen sind von verschiedenen Vwrwaltungsgrichten - teilweise gegen die FernUni in Hagen selbst - unzulässig erklärt worden. Dennoch kommen sie ausgerechnet hier stellenweise noch zur Anwendung und stehen sogar ausdrücklich in den besagten Prüfungsinfornationen.
 
Falls das eine Antwort an mich war: ich rede ja nicht von der MC-Regelung, sondern davon, dass wohl in keiner Prüfungsordnung die zugelassenen Hilfsmittel und Beschränkungen aufgelistet werden und auch kein Hinweis erfolgt, wo sie denn definiert werden. Erstaunlich, dass das noch nie öffentlich bemängelt wurde.
 
@Teipel: Ich bin, wie erwähnt, nur ein Student, der sich mal massiv über die alte Regelung ausgelassen hat, sich mit einem Lehrstuhl angelegt hat und nun die Folgen sieht. Ob dies nun positiv oder negativ für den Einzelnen ist, überlasse ich jedem selbst.

Ein Verweis woher man den Hinweis bekommt, was unter erlaubten und unerlaubten Hilfsmitteln zu verstehen ist und wie man an diese Informationen kommt, muss nicht erklärt werden. Es ist doch selbstverständlich dort im Zweifelsfall nachzufragen, wo man die Prüfung schreibt. Gerne auch im Prüfungsamt. Auf derart selbstverständliches muss man doch nicht in der PO hinweisen. Aber das war im vorliegenden Fall gar nicht nötig. Die TR-Umstellung wurde bereits vor einem Jahr angekündigt. Das wurde seit damals immer wieder mittels diverser Emails, Ankündigung auf den WWW-Seiten der Fernuni und mit Prüfungsinformationen per Post mit der Aufschrift wichtige Informationen bewerkstelligt. Noch mehr Informationswillen seitens der Fernuni kann es doch gar nicht geben.

Nachtrag: Gibt es denn irgendeine PO, die Hilfsmittel definiert? Ich suche gerade, bin aber noch nicht fündig geworden.
 
Also verstehe ich das jetzt richtig: Die Prüfungsinformation ist eigentlich für die Tonne und rechtsverbindlich ist nur die Prüfungsordnung, in der aber Hilfsmittel nicht genau definiert sind? Ist ja toll! 😀 Darf ich jetzt auch Einspruch gegen die Klausuren einlegen, in denen ich keinen Taschenrechner oder kein Gesetzestext verwenden durfte? Und gegen die Statistikklausur, bei der ich meine Post-its aus der Formelsammlung nehmen musste, nur weil ich die nummeriert hatte? Und was ist eigentlich mit der Regelung, dass man neuerdings die Platzkarten vor der Klausur in der Tasche verstauen muss. Muss ich das eigentlich auch gar nicht, weil es nicht in der Prüfungsordnung steht? Ich vermisse die Platzkarte schon sehr, denn nun kann man gar nicht mehr die Ergebnisse nach der Klausur notieren, um sie später mit Kommilitonen abzugleichen.
Das darf doch alles nicht wahr sein!?!😕
Bald haben wir amerikanische Verhältnisse. Da wird wirklich alles geregelt und vor allem gewarnt...
 
@spätstarter: Richtig, man muss die Platzkarte in die Tasche verstauen, die Tasche verschließen, sie neben sich auf den Boden stellen und darf die Tasche während der Klausur nicht öffnen. Wehe dem der während der Klausur niesen muss und dann verzweifelt ein Taschentuch aus seiner Tasche holt. Die pflichtbewusste Aufsicht muss diesen ungeheuren Täuschungsversuch dann melden.
Zum Glück hatte ich bisher nicht ganz so pflichtbewusste Aufsichten. 🙂
Die Regelung lässt sich nun gar nicht aus der PO oder sonstigen Ordnungen ableiten. Warum regt sich eigentlich darüber niemand auf?
 
Ich weiß nicht ob ich der einzige bin der so denkt, aber...
Die neue Taschenrechner Regel stand Monate lang auf diversen Seiten der Fernuni. Mentoren haben darauf hingewiesen, in den Foren wurde davon gesprochen, im Sprachrohr und weiteren Veröffentlichungen wurde es erwähnt.

Also meiner Meinung nach - und sorry dass ich so direkt bin - sollten diejenigen, die das nicht mitbekommen haben vielleicht mal darüber nachdenken ob ein Studium das richtige ist 😉 Zu einem Studium gehört einfach auch ein gewisser Organisationsaufwand.

Grundsätzlich:
Ich finde die Regel sehr gut. Ich musste mir vorher 2 Taschenrechner kaufen. Der eine konnte etwas mehr war aber nicht in allem Modulen zugelassen. Nun benötigt ein Student nur noch einen, ist doch prima.
 
Auf derart selbstverständliches muss man doch nicht in der PO hinweisen.

Nachtrag: Gibt es denn irgendeine PO, die Hilfsmittel definiert? Ich suche gerade, bin aber noch nicht fündig geworden.

Ich habe nicht geschrieben, dass die PO diese definieren muss, sondern dass dies dort meines Erachtens geregelt sein müsste, beispielsweise durch einen Verweis. Beispiel: § 13 III JAG NRW: "Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel; andere dürfen nicht benutzt werden."

Klare und eindeutige gesetzliche (!!!) Regelung. Infohefte oder Veröffentlichungen (welche die Festlegung denknotwendig voraussetzen, aber eben nicht begründen) stellen aber eben keine gesetzliche Regelung dar.
 
Aber Herr Kollege, das ist doch eine Zuständigkeits- keine Befugnisregelung.

Und die Prüfungsmodalitäten sind nur ganz selten VAs; ich glaube in ein paar Ländern beim jur. Staatsex. Sonst sind es Realakte.

Und jenseits der jur. Staatsexamina wird generell aus der Prüfungskompetenz selbst auf die Annexkompetenz geschlossen auch die Aufgaben zu stellen, was denklogisch die Bestimmung der Hilfsmittel einschließt.

Wieso also sollte der Prüfer diese nicht regeln dürfen (was er in den Infoheften ja macht)? Ansonsten sind diese klein-klein-Infos von Ihnen schlicht zu unübersichtlich.
 
Frau Kollegin,

ich möchte hier keine fachwissenschaftliche Diskussion führen, da dies Umfang und Sinn & Zweck dieses Forums sprengen würde. Gleichwohl: Dass die Prüfungsmodalitäten keine VAe sein sollen, sehe ich anders. Wen man sich diesbezüglich die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung anschaut - zugegebenermaßen sind die Entscheidungen zum Großteil (aus welchen Gründen auch immer....) nicht veröffentlicht - stellt man fest, dass das Gegenteil der Fall ist. Das es sich nicht um Verwaltungsakte handele, wird häufig angeführt. Teilweise ausdrücklich - ob in Bayern, NRW, Berlin, etc. - wird der Verwaltungsaktcharakter hervorgehoben. Dessen ungeachtet kann ich die Relevanz der Unterscheidung von Verwaltungs- und Realakt ohnehin nicht ganz erkennen. Und mit Annexkompetenzen ist das so eine Sache: Vielfach, wenn nciht überwiegend, wird aus der Prüfungsberechtigung (oder Prüfungskompetenz, wie Sie schreiben), auf die Prüfungsbefugnis geschlossen, obgleich die Prüfungsordnungen hierfür eine Bestellung vorsehen.....
 
@RA Christian Teipel : Wissen Sie zufällig, ob die Veröffentlichung von Klausurergebnissen wegen der Taschenrechnerthematik gestoppt wurde? Mir scheint es so, als wären seit ein paar Tagen keine Ergebnisse mehr veröffentlicht worden (kann auch Zufall sein).
 
@Teipel: Die TR-Umstellung wurde bereits vor einem Jahr angekündigt. Das wurde seit damals immer wieder mittels diverser Emails, Ankündigung auf den WWW-Seiten der Fernuni und mit Prüfungsinformationen per Post mit der Aufschrift wichtige Informationen bewerkstelligt. Noch mehr Informationswillen seitens der Fernuni kann es doch gar nicht geben.
sehe ich etwas anders. auch, dass hier mitstudierenden, die diese regelung offenbar übersehen bzw die variantenregelung anders interpretiert haben als vom PA beabsichtigt war, weil sie schwammig formuliert ist, zu unterstellen, dass sie nicht geeignet für ein studium sind (wie hier an anderer stelle passiert), halte ich für anmaßend. ich mache mit dem master meinen dritten universitätsabschluss (nach erststudium und bachelor), es ging hier um meine letzte (!) klausur, und ich war immer in regelstudienzeit und habe weit überdurchschnittliche, also gute noten. nicht, dass ich angeben will - das zeigt aber, dass ich eine sehr gewissenhafte, fleißige und sorgfältige studentin bin und dennoch diese regelung nicht richtig mitbekommen habe. etwas derartiges ist mir auch in meiner gesamten bildungslaufbahn, von bayerischem gymnasium über erststudium an der präsenzuni über bachelor bis zum master an der fernuni NIEMALS passiert. und so ging es wohl vielen. eine betreffende e-mail habe ich nicht bekommen. der hinweis auf der homepage reicht wohl rechtlich nicht aus, wie herr teipel bestätigt. mit meinem taschenrechner konnte und wollte ich nicht täuschen und hatte keinen vorteil damit. umso unfairer fühlt man sich behandelt. ich bin sehr froh um den rechtlichen beistand.
 
@RA Christian Teipel : Wissen Sie zufällig, ob die Veröffentlichung von Klausurergebnissen wegen der Taschenrechnerthematik gestoppt wurde? Mir scheint es so, als wären seit ein paar Tagen keine Ergebnisse mehr veröffentlicht worden (kann auch Zufall sein).
Die Ergebnisse von "Theorie der Leistungserstellung" sind seit gestern und "Externes Rechnungswesen" und "Innovationscontrolling" sind seit heute im Prüfungsportal von den Klausurteilnehmern abrufbar und heute wurde die Klausurstatistik aktualisiert:
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/statistik.shtml
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich mache mit dem master meinen dritten universitätsabschluss (nach erststudium und bachelor), es ging hier um meine letzte (!) klausur, und ich war immer in regelstudienzeit ...

Wenn du dann das Risiko eingehst - dann kann es einfach kein Mitleid geben. Sorry.

Und nochmal der Hinweis. Es stand in den Prüfungsinformationen und dort standen auch die Stoffeingrenzungen. Oder wollt ihr euch jetzt hinstellen und uns erzählen, dass ihr die Stoffeingrenzungen auch nicht gelesen habt?

Und tut mir leid, aber die Unwissenheit nehme ich keinem ab! Das wurde klipp und klar kommuniziert.
 
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