Richtig. Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst. Halten wir das doch bitte zunächst fest. Wo steht etwas in der Prüfungsordnung von Klasurhinweisen oder Infoblättern? Gibt es eine Formulierung wie "Die zulässigen Hilfsmittel legt die jeweilige Prüferin/ der jeweilige Prüfer fest. Diese werden in den Klausurhinweisen (Infoheften) den Prüflingen vorab, mindestens zwei Wochen vor der Klausur, mitgeteilt."???
NEIN. Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen. Frage: Wer hat die Regelung beschlossen? In welchem Verfahren geschah dies? Ist die "Regelung" EINDEUTIG? Ist sie sachgerecht?
Oh wow.
Capslock, mehrfache Satzzeichen, hanebüchene "Argumentation".
Da sind meine finanziellen Beiträge an die Uni ja gut angelegt.
Vorab erstmal: Was zum Teufel machen Sie hier? Sie sind nicht an der Uni eingeschrieben und scheinen sich dafür stark zu machen, Aufträge für ihre Anwaltskanzlei einzufahren.
Warum wird es hier irgendwelchen Nicht-Studenten erlaubt, trotz eindeutiger finanzieller Eigeninteressen zu posten? In meinen Augen ist das nichts weiter als Werbung.
Darf sich McDonalds hier demnächst auch nen Account machen, um seine Burger anzupreisen?
Die Prüfungsordnung setzt also unerlaubte Hilfsmittel voraus, definiert sie aber nicht selbst.
Das ist schlicht und ergreifend
falsch.
Studien- und Prüfungsinformation Nr. 3 (die aktuellste):
"Als Hilfsmittel sind [...] erlaubt. [...] Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet."
Diese
Definition (!) wird jedem Studenten übrigens ein halbes Jahr vor den Prüfungen postalisch zugesendet. Wer Informationen über die Prüfungsmodalitäten postalisch zugesendet bekommt, der muss davon ausgehen, dass diese gelesen werden müssen.
Man kann als Hochschule aber nicht nach Belieben etwas "regeln" und in "Infoheften" veröffentlichen.
Den Studenten die Informationen per Post zusenden, dann nochmals per E-Mail, dann ein zweites Mal per E-Mail, das Ganze nochmals jederzeit online abrufbar machen, die Infos dann nochmal übersichtlich bei der Klausuranmeldung zusammenfassen und am Ende noch erwarten, dass das gelesen wird... nein also wirklich, so geht das nicht !
Und überhaupt, was maßt sich eine Universität auch an, festzulegen, mit welchen Hilfsmitteln man ihre Klausuren schreiben darf?
Wie gut, dass es Anwälte wie Sie gibt, die ihr Geld ganz sachlich und ehrlich damit verdienen, Recht und Ordnung in die Welt zu bringen.
[entfernt, Studienservice-Team]
Ist die "Regelung" EINDEUTIG?
Das kommt darauf an, ob man lesen kann. Vielleicht fehlt ja die bebilderte Version für die Analphabeten unter den Studenten? Auch scheint es keine Braille-Version für Blinde zu geben. Ist das ihr Ernst (siehe Zitat oben)?
Sachgerechter als Ihre Involvierung in die Angelegenheit.
Es geht um Chancengleichheit, also: Eindeutig ja.
Aufgrund der Fülle an verfügbaren Taschenrechnermodellen wäre es den Klausuraufsehern bei alter Regelung (alle Taschenrechner erlaubt) nicht zuzumuten, die Funktionen aller Taschenrechner eindeutig erkennen und prüfen zu können. Dadurch wäre (bzw. war) es Studenten möglich, sich unfaire Vorteile zu verschaffen, beispielsweise durch die Einprogrammierung von Algorithmen oder Texten.
Da das Aussehen eines Taschenrechners keine zufriedenstellende Auskunft über den Funktionsumfang gibt, hat man sich auf wenige funktionsgleiche Modelle beschränkt und auch "ältere" (=simpel aussehende) Modelle verboten. Das ist absolut sachgerecht.