Farbige Markierungen im Kontenrahmen erlaubt?

Dr Franke Ghostwriter
weiß einer von euch, ob farbige Markierungen im Kontenrahmen erlaubt sind bei der Prüfung?
Bei den alten Klausuren steht nämlich folgendes:
- Kontenplan, ohne zusätzliche Eintragugen
bei den zulässigen Gesetzestexten steht aber: Klebezettel und Unterstreichungen erlaubt, halt nur ohne Beschriftungen. Gilt das jetzt nur für die Gesetzestexte oder auch für den Kontenplatn?
Wär schön, wenn einer von euch Bescheid wüsste und es posten würde.
 
habe ext. rewe bereits geschrieben, und ich hatte im kontenplan alles kunterbunt markiert (nichts nummeriert, auch nichts ergänzt, sondern nur farbig unterstrichen/ mitm textmarker markiert) gab keine probleme.

gesetzestext ebenfalls. die zusammengehörigen themen mit post-its (verschiedener farbe) am seitenrand beklebt, unterstrichen wieder mehrfarbig. war auch kein thema.
 
Das Prüfungsportal sagt dazu:

"Hilfsmittel
Als Hilfsmittel sind zugelassen: Der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen, ein Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk und ohne externe Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über ein Netzwerk), wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen mit Textmarkern), aber keine zusätzlichen Eintragungen in Form von Zeichen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Zur Gliederung der Gesetzestexte verwendete Klebezettel dürfen keinerlei Beschriftung aufweisen. Unterstreichungen, Textmarkierungen sowie Klebezettel dürfen verschiedenfarbig sein. Die Gesetzestexte, der Kontenplan und ggf. genutzte Klebezettel dürfen auch während der Klausur nicht beschriftet werden! Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen."
 
Super danke. Den Text aus dem Prüfungsportal hatte ich nämlich im Kopf, habe aber nicht mehr gewusst, wo ich das gelesen habe.... Hirn lass nach. 🙂 Und dann war ich mir nicht mehr sicher ob ich mir das nur eingebildet habe. Aber wenn man bunt markieren darf ist das gut, dann kann man die Konten die "zusammengehören" in der gleichen Farbe machen, so muss man nicht mehr soviel suchen und muss sich nicht so viel merken.
 
Nun getreu dem Motto..."Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht"....hast du die Möglichkeit während der Klausur in den Gesetzestexten nachzuschauen. Die Zeit wird sicherlich ziemlich knapp sein, um viel in den Gesetzestexten nachschlagen zu können...aber prinzipiell ist es möglich und genau dazu sind die Gesetzestexte in der Klausur gut.

So lautet zum Beispiel in der Klausur vom 21.03.11 die Aufagbe 2a: "§ 2 Abs. 1 EStG nennt sieben Einkunftsarten. Welche gehören u. a. dazu?" Wenn du dir bei der Antwort nicht sicher bist, kurz im § 2 EStG nachgeschlagen und schon hast du die Lösung.
 
Öhm nö das gilt nicht nur für die Steuergesetze auch andere Gesetze sind erlaubt...wie ich oben im Posting #4 geschrieben habe, sind "wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte)" erlaubt. Grad das HGB ist ein prima Malbuch für die Klausur
 
oh jeee, jetzt bin ich total durcheinander, könnt ihr vielleicht sagen wo kann ich die besorgen?? (die Gesetztexte). Ich hab bisher im Ausland studiert,hier in DE habe 2 jahrige Kaufmännische Ausbildung gemacht, hab gedacht es hilft bestimmt bei Studium,aber na ja, hab mich geirrt 🙁 ....
lange rede,kurze Sinn 😀...Wo kann ich die texte finden ???
 
Nein. Hilfreich ist ein Blick auf die zugelassenen Hilfsmittel, die bei der Klausuranmeldung aufgelistet werden:


[TD="colspan: 2"]"Hilfsmittel
[/TD]

[TD="colspan: 2"] Als Hilfsmittel sind zugelassen: Der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen, ein Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk und ohne externe Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über ein Netzwerk), wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen mit Textmarkern), aber keine zusätzlichen Eintragungen in Form von Zeichen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Zur Gliederung der Gesetzestexte verwendete Klebezettel dürfen keinerlei Beschriftung aufweisen. Unterstreichungen, Textmarkierungen sowie Klebezettel dürfen verschiedenfarbig sein. Die Gesetzestexte, der Kontenplan und ggf. genutzte Klebezettel dürfen auch während der Klausur nicht beschriftet werden! Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen."

[/TD]
 
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