Fortführung des Gutachtens Beispiel 2

Dr Franke Ghostwriter
Wir haben folgenden Fall zu lösen: "A schuldet dem K aus einem Kaufvertrag 3.000€. K schuldet dem A aus einem anderen Kaufvertrag 2000 €. Beide Forderungen sidn zum 23.03.2006 fällig. A erklärt dem K am 24.03.2006, dass er den zu erhaltenden Kaufpreis von 2000€ gegen seine Kaufpreisschild aufrechne. Hat A gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 2000€ ?
Wir befinden uns im Gutachten an der Stelle, an welcher wir feststellen, dass ein Kaufvertrag zwischen A und K, aus welchem der K 2000€ schuldet, zustande gekommen ist der Anspruch des A damit entstanden ist.

Wir lautet der nächste Satz in unserem Gutachten?

A ) Ferner müsste auch ein Kaufvertrag zwischen K und A, aus welchem der A 3000€ schuldet, bestehen.
B) Der Anspruch könnte wegen Aufrechnung gemäß § 389 BGB rückwirkend richtig sein.
C) Zu prüfen ist nun, welche Forderung als Gegenforderung und welche Forderung als Hauptforderung zu bestimmen ist.
D) Der Anspruch könnte wegen Aufrechnung gemäß § 389 BGB erloschen sein.
E) Ferner besteht auch ein Kaufvertrag zwischen K und A, aus welchem der A 3000€ schuldet.

Hier komme ich ins Schleudern!
Ich schwimme zwischen Antwort C und D !?

Wer kann bitte einen Anstoß geben?

Beste Grüße
Gary
 
Gary,

Nur D) ist richtig. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Aufbau einer Anspruchsprüfung:

1. Anspruch enstanden
2. Anspruch untergegangen
3. Anspruch durchsetzbar

Nachdem der Anspruch entstanden ist wird geprüft, ob er noch existiert oder untergegangen ist. Ein Möglichkeit des Untergangs ist durch Erlöschen. Eine Möglichkeit des Erlöschens ist die Aufrechnung nach § 389 BGB.

Liebe Grüße
 
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