Fortführung des Gutachtens

Dr Franke Ghostwriter
Freunde,

ich(wir) haben gutachterlich folgenden Fall zu lösen.
"V fragt seinen Kollegen K am 22.03.2006, ob dieser seinen gebrauchten Opel zum Preis von 900 € kaufen wolle und erbittet eine Antowrt bis spätestens 23.03.2006. K wirft am 23.03.2006 um 22.00Uhr ein Schreiben in den Briefkasten des V, in dem er sich zur Übernahme des Wagens bereit erklärt. Als V das Schreiben am 24.03.2006 vorfindet, erklärt er dem K, er könne den Wagen nicht mehr abgeben, da er sich am Vorabend bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen Neuwagen bereits zur Inzahlunggabe des Opels verpflichtet habe. Kann K von V Übergabe und Übereignung des Wagens verlangen?
Sie befinden sich in ihrem Gutachten an der Stelle, an welcher sie feststellen, dass das Schreiben des K als Annahmeerklärung zu werten ist.
Wie lautet die richtige Fortführung ihres Gutachtens?
A) Ein Kaufvertrag liegt damit vor. Fraglich ist, ob dieser auch wirksam ist.
B) Die Annahmeerklärung ist dem V am 24.03.2006 zugegangen. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt damit vor.
C)Der Kaufvertrag ist jedoch unwirksam, da eine Abgabe der Annahmeerklärung erst am 24.03.2006 erfolgte.
D) Zu beachten ist, dass V für die Annahme eine Frist gesetzt hat. Dies verstösst gegen $147 Abs.1S.1 BGB, da der einem Anwesenden gemachte Antrag nur sofort angenommen werden kann. (Meine Anmerkung: Nein> § 148)
E) Da die Annahme eines Angebots eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie gemäß § 130 Abs.1 S. BGB abgegeben und dem Anbieter auch zugegangen sein.

Meine Anwort: E

Was meint ihr dazu?

Beste Grüße
Gary
 
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