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Frage zu Aufgabe Gewinnausschüttung

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zu folgender Aufgabe zur Gewinnausschüttung:

Die xy AG erwirtschaftete in 2008 einen Jahresübrschuss von 30 Mio. EUR.
Ihr Grundkapital beträgt 200 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss wird von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Die gesetzl. Rücklage beträgt 15 Mio. EUR, die Kapitalrücklage 4 Mio. EUR, die Rücklage f. eigene Anteile 5 Mio. EUR und die anderen Gewinnrücklagen 20 Mio. EUR.

Aus dem Vorjahr besteht ein Verlustvortrag von 40 Mio. EUR.

Wie viel darf zur max. Gewinnauschüttung verwendet werden ?
Wie viel muss der Vorstand den Aktionären min. ausschütten ?

Hat jemand eine Idee zu dieser Aufgabe ?

Ich hätte mich hier auf § 233 AktG berufen....

Was denkt ihr ?

Danke für jeden Tipp.

Grüße
 
Dr Franke Ghostwriter
spontan fällt mir hierzu § 57 AktG ein. Ausschüttungen sind grundsätzlich auf den Bilanzgewinn beschränkt. Hierzu § 158 AktG.
Ausnahmen § 150 Abs. 3 u. 4 AktG.
Gruß
 
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