Frage zu Pruefungen

Dr Franke Ghostwriter
weiss jemand ob ich wenn ich beispielsweise in diesem Semester Informatik belegt habe, auch die EA bestanden und somit die Pruefungszulassung habe, ob ich dann die Pruefung auch im Wintersemester machen kann, ohne den Kurs nochmal neu zu belegen und die Gebuehr zu bezahlen ?
 
Kerstin Stephanie,

ja. Wenn du die notwendigen EAs bestanden hast kannst du die Klausur schreiben wann du willst. Nur wenn du nicht alle erforderlichen EAs bestanden hättest, müsstest du den Kurs als Wiederholer belegen um die EAs nochmal schreiben zu dürfen und damit deine Klausurzulassung zu erhalten.

Viele Grüße
Steffi
 
Steffi hat Recht. Ich würde den Kurs aber trotsdem als Wiederholer belegen. So bekommst Du zusätzlich die neuen EA's und alte Klausuren zum üben.
 
Klar, kann man machen, schadet ja nichts. Das Nachbelegen kostet online glaube ich nur 5,00 EUR, das ist ja durchaus im Rahmen des Ertragbaren 😉.

Gruß,
Steffi
 
SteffiM schrieb:
Klar, kann man machen, schadet ja nichts. Das Nachbelegen kostet online glaube ich nur 5,00 EUR, das ist ja durchaus im Rahmen des Ertragbaren 😉.

Gruß,
Steffi
Oups, ich dachte es geht um die Belegung als Wiederholer im nächsten Semester, welche kostenlos ist.
 
Ist sie das? Wusste ich nicht... Schließlich müssen die einem das Material ja noch mal zukommen lassen. Ich meine irgendwo (nur wo?) gelesen zu haben, dass es 5 EUR kostet. Naja, am besten doch noch mal direkt bei der FeU nachfragen.

Wünsch´ Euch eine gute Nacht!
Steffi
 
Sorry, ist tatsächlich KOSTENLOS!

So, damit ich nicht noch mehr Unsinn erzähle (gefährliches Halbwissen)... hier der Auszug aus dem Glossar der FeU zum Thema Kurswiederholung:
Die Entscheidung, einen Kurs zu wiederholen, trifft der/die Studierende selbst. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie bei dem betreffenden Kurs schon über das gesamte Studienmaterial verfügen und somit nur noch die aktuellen Einsendeaufgaben erhalten möchten. Durch die Belegung der Kursnummer mit einem „Wiederholerkennzeichen“( WHK) wird dann nur der kostenlose Versand der aktuellen Einsendeaufgaben bzw. Selbstkontrollaufgaben ausgelöst. Akademiestudierende wird im Fall einer Kurswiederholung die Betreuungsgebühr von 10,-- Euro pro gebührenrelevanter SWS in Rechnung gestellt.

Eine Kurswiederholung ist nur möglich, wenn

- der Kurs im Semester angeboten wird
- der Kurs in den vorhergehenden sieben Semestern von Ihnen einmal gebührenpflichtig belegt wurde
- und nicht grundlegend überarbeitet wurde
(weitere Informationen siehe Kurszusammenstellung der Anleitung zur Belegung.) [...]
Jetzt wünsch´ich aber wirklich eine wunderschöne (Rest-)Nacht!
Steffi
 
Kurswiederholer

Als Wiederholer bezahlst du als eingeschreibenener Student nichts, es sei denn der kurs ist grundlegend erneuert worden. Dann zahlst du den gesamten Kurs neu, brauchst ihn aber auch, um die angepasste Klausur zu bestehen. Wie ich aus dem Internet eerfahren habe ist der Informatikkurs noch bis einschließlich Wintersemester im alten Format, danach wird er neu aufgelegt.
Wiederholen lohnt sich mehr als gar nicht belegen, da du auch bei Nichtbestehen der Ea´s bessere Vergleichsmöglichkeiten wegen der Zusendung der neuen (sehr ähnlichen) Einsendearbeiten hast.

Viele Grüße
Angela
 
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