Frage zur Kurswiederholung

Dr Franke Ghostwriter
kann man auch im späteren Semester nochmals eine Kurswiederholung belegen, wenn diese im vorherigen Semester nicht erfolgte?

Bsp: Hatte im WS 2011/12 "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik". Im SS 2012 Belege ich neue Kurse und habe keine Wiederholungen beantragt.

Im WS 2012/13 möchte ich aber doch nochmal "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik" als Wiederholer belegen um Zugriff auf die EA´s zu erhalten! Gründe dafür fallen mir jetzt nicht ein, aber die Frage habe ich trotzdem =)

Ist dies möglich?

Aber die bestandenen EA´s aus Ws 2011 behalten doch trotz Wiederholung ihre Gültigkeit?

Vorab
 
Du kannst Module bis zu sieben Semester ab der Erstbelegung kostenlos wiederholen. Dass Du dieses Recht im Sommersemester 2012 nicht in Anspruch nehmen willst, ändert nichts daran der Tatsache, dass Du das Modul im Wintersemester 2012/13 kostenlos wiederholen darfst. Allerdings sehe ich keinen Grund, warum Du den Kurs nicht auch im Sommersemester kostenlos wiederholst, selbst wenn Du nicht die Absicht hast, ihn abzuschliessen. Ich wiederhole grundsätzlich alle Module, die ich bis zum Ende der Belegungsfrist nicht abgeschlossen habe, unabhängig davon, ob ich plane, die Klausur am Semesterende oder im Folgesemester zu schreiben. So erhalte ich zumindest die EAs und die zugehörigen Musterlösungen.
Die bestandenen EAs bleiben unbegrenzt gültig.
 
Du musst den Kurs nicht als Wiederholer belegen, wenn du bereits die zur Klausur notwendigen EA´s bestanden hast. Dann meldest du dich einfach irgendwann zur Klausur an. Eine Anmeldung zur Wiederholung ist nur notwendig, wenn du die EA´s nicht bestanden hast.
 
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